

I n h a l t s v e r z e i c h n i s S e i t e I
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis III
Abbildungs - und Tabellenverzeichnis V
1. Einleitung 1
2. Grundlagen der Vorstandsvergütung 2
3. Die Kompetenz der Vergütungsregelung 4
3.1 Beschluss des Aufsichtsrats 4
3.2 Herabsetzung der Vergütung 5
3.3 Beschluss der Hauptversammlung über das Vergütungssystem 6
4. Ausgestaltung des Vergütungssystems 7
4.1 Angemessenheit der Vergütung 8
4.1.1 Aufgaben des Vorstandsmitglieds 8
4.1.2 Leistungen des Vorstandsmitglieds 8
4.1.3 Lage der Gesellschaft 9
4.1.4 Üblichkeit der Vergütung 10
4.2 Struktur der Vergütung 11
4.2.1 Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung 12
4.2.2 Mehrjährige Bemessungsgrundlage für variable Vergütungen 12
5. Der weitere rechtliche Rahmen 14
5.1 Deutscher Corporate Governance Kodex 14
5.2 Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz 15
6. Publizitätspflichten 16
6.1 Publizitätspflichten nach HGB 17
6.2 Konkretisierungen des DRS 17 18
6.3 Publizitätspflichten nach IFRS 19
7. Praktische Ausgestaltung 19
7.1 Grundgesamtheit 19
7.2 Aspekte der Publizität 20
I n h a l t s v e r z e i c h n i s S e i t e | II
7.3 Höhe der Vergütung 22
7.4 Struktur der Vergütung 24
7.5 Parameter der variablen Vergütung 25
7.6 Vergütungen im Zeitreihenvergleich 28
8. Schlussbetrachtung 31
Anhang VI
Literaturverzeichnis VII
A b k ü r z u n g s v e r z e i c h n i s Sei t e | III
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz Art. Artikel BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BB Betriebs-Berater (Zeitschrift) Bd. Band BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGBl. Bundesgesetzblatt BT Bundestag bspw. beispielsweise DAV Deutscher Anwaltsverein DAX Deutscher Aktienindex DB Der Betrieb (Zeitschrift) DBW Die Betriebswirtschaft (Zeitschrift) DCGK Deutscher Corporate Governance Kodex DRS Deutscher Rechnungslegungsstandard DSR Deutscher Standardisierungsrat DZWIR Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Zeitschrift) EBIT Earnings Before Interest and Taxes EBITDA Earnings Before Interests, Taxes, Depreciation and Amortisation EG Europäische Gemeinschaft EVA Economic Value Added FAZ Frankfurter Allgemeine Zeitung FMStFG Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds FMStV Verordnung zur Durchführung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes f. folgende ff. fortfolgende gem. gemäß GG Grundgesetz GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung h.M. herrschende Meinung
A b k ü r z u n g s v e r z e i c h n i s Sei t e | IV
HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber i.d.R. in der Regel i.d.F. in der Fassung i.S.d. im Sinne des / der i.V.m. in Verbindung mit IAS International Accounting Standards IFRS International Financial Reporting Standards
KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien LG Landgericht lit. Littera (lateinisch für Buchstabe) LTI Long Term Incentive Mio. Millionen N.V. Naamloze Vennootschap, Aktiengesellschaft nach niederländischem Recht Nr. Nummer NZG Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (Zeitschrift) OHG Offene Handelsgesellschaft RegE Regierungsentwurf Rn. Randnummer S.A. Société Anonyme, hier: Aktiengesellschaft nach luxemburgischem Recht SoFFin Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung STI Short Term Incentives Tab. Tabelle Tsd. Tausend Tz. Textziffer
Vgl. vergleiche WM Wertpapiermitteilungen - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (Zeitschrift) VorstAG Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung VorstOG Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen WPg die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift) z.B. zum Beispiel ZCG Zeitschrift für Corporate Governance (Zeitschrift) ZIP Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (Zeitschrift)
A b b i l d u n g s - u n d T a b e l l e n v e r z e i c h n i s S e i t e | V
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 2-1 Regulierung der Vorstandsvergütung
Abbildung 7-2 Höhe der Gesamtvergütung 2009
Abbildung 7-3 Höhe der Pro-Kopf-Vergütung 2009
Abbildung 7-4 Struktur der Gesamtvergütung 2009
Abbildung 7-6 Gesamtvergütung DAX 2006 - 2009
Abbildung 7-7 Struktur der Pro-Kopf-Vergütung DAX 2006 - 2009
Tabelle 5-1 Empfehlungen des DCGK
Tabelle 6-1 Ausgewählte Empfehlungen des DRS 17
Tabelle 6-2 Weitere Anhangsangaben nach IFRS
Tabelle 7-1 Publizitätsverhalten 2009
Tabelle 7-5 Berechnungsgrundlagen STI und LTI 2009
E i n l e i t u n g S e i t e | 1
1. Einleitung
„Die Veröffentlichung meines Gehalts würde die Republik nicht verkraften.“ 1
Dieser Satz aus dem Jahr 2007 von Wendelin Wiedeking, damaliger Vorstandsvorsitzender von Porsche, zeigt, wie intensiv und emotional die öffentliche Debatte über Managergehälter und deren Veröffentlichung geführt wurde. In Deutschland ist die Höhe des Gehaltes im Allgemeinen eine höchstpersönliche und schutzwürdige Angelegenheit, in der gerade Führungskräfte mit hohen Gehältern kein Interesse an einer Offenlegung ihrer Bezüge haben. Doch insbesondere vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise, die die Diskussion weiter anheizte, empfinden viele Menschen die Höhe der Vergütung angesichts staatlicher Stützungsmaßnahmen, von Stellenabbau und Insolvenzen teilweise als überhöht. 2
Auf diese Problematik hat der Gesetzgeber, fast zeitgleich mit entsprechenden Empfehlungen der Europäischen Kommission 3 , reagiert und das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütungen verabschiedet, das am 05.08.2009 in Kraft getreten ist. 4
Dabei ist dieses Gesetz nur das jüngste von mehreren Regelwerken, die in den letzten Jahren erlassen wurden, um einen aktien- und handelsrechtlichen Rahmen für eine angemessene Vergütung von Vorständen zu gewährleisten. Dabei galt es, die Balance zwischen den unternehmensinternen Entscheidungen zur Vergütung, die auf dem Prinzip der Vertragsautonomie beruhen, und rechtlichen Vorgaben zum Schutz vor negativen Verhaltensanreizen zu finden.
Die aktuellen Entwicklungen und die emotional geführte öffentliche Diskussion ist Grund genug, die derzeitige Rechtslage und ihre praktische Umsetzung näher zu untersuchen.
Zunächst werden dazu grundsätzliche Aspekte der Vorstandstätigkeit und zur Vergütungskompetenz beleuchtet. Danach wird auf die umfangreichen rechtlichen Vorgaben zur Höhe und Struktur eingegangen, die sich besonders durch das VorstAG verändert haben. Ferner werden die verschiedenen Offenlegungspflichten näher betrachtet. Abschließend wird die praktische Ausgestaltung der Vorstandsvergütungen anhand der DAX-Unternehmen für die vergangenen Jahre empirisch untersucht.
Ziel dieser Arbeit ist es dabei, die in der Praxis angewendete Ausgestaltung der Vergütungen des Vorstands zu analysieren und die rechtlichen Anforderungen nach den jüngsten Änderungen kritisch zu betrachten.
1 Vgl. Knop, C.: Vorstandsgehälter, die die Welt verkraftet, in FAZ online vom 22.05.2010.
2 Vgl. Taeger, J.: Haufe HGB Kommentar § 285, 2009, Rn. 53.
3 Vgl. Europäischen Kommission: Empfehlung der Kommission vom 14.12.2004.
4 Vgl. BGBl I, Nr. 50 / 2009, S. 2509.
G r u n d l a g e n d e r V o r s t a n d s v e r g ü t u n g S e i t e | 2
2. Grundlagen der Vorstandsvergütung
Der Vorstand stellt neben Aufsichtsrat und Hauptversammlung, eines der drei eigenständigen Organe einer AG dar. Ihm werden gem. § 76 Abs. 1 AktG Leitungsaufgaben übertragen, die er in eigener Verantwortung wahrnimmt. Der Vorstand wird dabei vom Aufsichtsrat für höchstens fünf Jahre bestellt (§ 84 AktG) bzw. abberufen und überwacht (§ 111 AktG).
Vorstandsmitglieder haben hierbei eine rechtliche Doppelstellung inne: Neben ihrer Eigenschaft als Organmitglieder existieren in der Regel auch Dienstverträge, die ein zivilrechtliches Anstellungsverhältnis im Sinne der §§ 611, 675 BGB begründen (sog. Trennungstheorie). 5 Aufgrund der engen Verknüpfung von Organschaft und Anstellung wird in der Praxis jedoch eine Gleichlaufklausel vereinbart: Mit dem Ende des Organverhältnisses endet automatisch auch der Dienstvertrag, der den Rechtsanspruch auf Vergütung der Vorstandsmitglieder begründet. 6
Die Tätigkeit des Vorstands stellt mit seinen Leitungs- und Führungsfunktionen einen herausgehobenen Teilbereich der Geschäftsführung dar. 7 Der Vorstand ist auf Zeit der Mittelpunkt der unternehmerischen Impulse. Somit stellt seine Besetzung eine weit reichende Entscheidung dar und ist gleichzeitig Spiegelbild des strategiebezogenen Risikoprofils der AG. Um im Wettbewerb um qualifizierte Manager bestehen zu können, ist eine angemessene Vergütung unerlässlich. Dabei versucht die Gesellschaft, mit der Höhe und Struktur der Vergütung den Vorstandsmitgliedern Anreize zu geben, den Gewinn im Sinne des Unternehmens zu steigern. 8 Gleichzeitig muss die AG jedoch ihre Aktionäre, Gläubiger und Arbeitnehmer vor überhöhten Bezügen schützen - dies ist Anknüpfungspunkt und Zweck der rechtlichen Regulierung. 9
Erste gesetzliche Reglementierungen gab es bereits 1937 als Reaktion auf übertriebene Gehälter und Gewinnbeteiligungen, die Vorständen selbst in wirtschaftlich hoffnungslosen Lagen noch gezahlt wurden. § 78 AktG i.d.F. von 1937 stellte Grundsätze für Bezüge von Vorstandsmitgliedern auf und sah bereits die Möglichkeit der Herabsetzung vor. Diese Ansätze wurden weitgehend in das AktG 1965 übernommen. 10
Schwerwiegende Veränderungen erfuhren die Normen erst in den vergangenen Jahren nachdem die Rufe nach Kontrolle der Bezüge lauter wurden und ihren Höhepunkt mit der Wirtschaftskrise 2008 hatten.
5 Vgl. Manz, G.: Vorstand und Aufsichtsrat, 2010, Rn. 765.
6 Vgl. Manz, G.: Vorstand und Aufsichtsrat, 2010, Rn. 804.
7 Vgl. Hüffer, U.: Aktiengesetz § 76, 2010, Rn. 7.
8 Vgl. Spindler, G.: Münchener Kommentar § 87, 2008, Rn. 1.
9 Vgl. Hüffer, U.: Aktiengesetz § 87, 2010, Rn. 1.
10 Vgl. Kling, M.: Die Angemessenheit der Vorstandsvergütung, 2010, S. 221.
G r u n d l a g e n d e r V o r s t a n d s v e r g ü t u n g
So lässt sich die Regulierung der Vorstandsvergütung nach den jüngsten Gesetzesnovellen in drei Stufen abgrenzen, die in der folgenden Abbildung veranschaulicht werden. 11
Abb. 2-1: Regulierung der Vorstandsvergütung
Die erste Ebene beinhaltet die Normen zur Vergütungsfestsetzung. Hier geht es um die Fragen, wem die Vergütungskompetenz zufällt und wie Verfahrensregeln ausgestaltet werden. Die zweite Stufe umfasst die Grundsätze zur materiellen Gestaltung der Bezüge wie Vorgaben hinsichtlich Höhe und Struktur der Vergütung des § 87 AktG i.d.F. VorstAG. Als Kontrollinstrument nennt die dritte Ebene die Vorschriften zur Publizität der Vorstandsvergütungen.
In der heutigen Praxis werden Vergütungsstrukturen verwendet, die auf einem Bündel verschiedener Komponenten beruhen und so die individuelle Leistung der Vorstände angemessen entlohnen sollen. Neben dem festen Jahresgehalt können weitere Erfolgsbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und anreizorientierte Vergütungszusagen wie Aktienbezugsrechte und Nebenleistungen hinzukommen. 12 Die gesamte Struktur wird dabei von der jeweiligen Gewichtung in fixe, erfolgsunabhängige und variable, erfolgsbezogene Komponenten bestimmt.
Zu den festen Vergütungsbestandteilen zählt vornehmlich die fixe Grundvergütung, die unabhängig vom Unternehmenserfolg als monatliches Gehalt ausgezahlt wird. Hinzu können Nebenleistungen wie die Überlassung eines dienstlichen Fahrzeugs zur privaten Nutzung, die Abstellung von Personal, die Übernahme von Versicherungsbeiträgen oder Steuern kommen. 13
Über variable Vergütungsbestandteile sollen die Vorstände durch Partizipation am individuell zu verantwortenden Unternehmenserfolg einen Anreiz erhalten, im Sinne der Unternehmensziele zu handeln. 14 Dazu sind verschiedene Ausgestaltungsformen denkbar 15 :
Tantiemen und andere Gewinnbeteiligungen, Anerkennungsprämien
11 Vgl. Döll, M.: Das Votum zum Vergütungssystem, 2010, S. 103.
12 Vgl. Manz, G.: Vorstand und Aufsichtsrat, 2010, Rn. 808.
13 Vgl. Hüffer, U.: Aktiengesetz § 87, 2010, Rn. 1.
14 Vgl. Thüsing, G.: Handbuch des Vorstandsrechts, 2006, Rn. 50.
15 Vgl. Mertens, H.-J./ Cahn, A.: Kölner Kommentar § 87, 2010, Rn. 24ff.
Arbeit zitieren:
Daniel Lange, 2010, Vorstandsvergütung in der Zeit der Krise, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Die Neuausrichtung der Vorstandsvergütung aus betriebswirtschaftlicher...
Bachelorarbeit, 46 Seiten
Vorstandsvergütung in den deutschen börsennotierten Unternehmen - Ziel...
BWL - Personal und Organisation
Diplomarbeit, 107 Seiten
Kleist, Heinrich - Michael Kohlhaas - Interpretation
Referat / Aufsatz (Schule), 6 Seiten
BWL - Allgemeines: Vorstandsvergütung in der Zeit der Krise ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
BWL - Allgemeines: neuer Titel erschienen: Vorstandsvergütung in der Zeit der Krise
Daniel Lange hat einen neuen Text hochgeladen
Rechtliche Rahmenbedingungen beim Bauen im Bestand in der Innenstadt
Thomas Harlfinger, Frauke Schönfeld, Johannes Ringel
Biomaterialbanken - Rechtliche Rahmenbedingungen
Jürgen Simon, Rainer Paslack, Jürgen Robienski, Jürgen W. Goebel, Michael Krawczak
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung von Europol
Perspektiven im EU-Vertrag und...
Gregor Srock
Rechtliche Rahmenbedingungen biomedizinischer Forschung am Menschen
Das Zusatzprotokoll zum Überei...
Hans-Christoph Kandler
0 Kommentare