Institut für Rechtswissenschaften
II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis IV
Einleitung 1
Aufbau der Arbeit 1
1 Rechtlicher Hintergrund 2
1.1 Begriff - Gesellschaft 2
1.1.1 Merkmale einer Gesellschaft 2
1.1.2 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 3
1.1.3 Gründung einer GmbH 5
1.1.4 Geschäftsführer/Gesellschafter 7
1.2 Konsumentenschutzgesetz 7
1.2.1 Erläuterungen zu § 1 KschG 8
1.2.2 Erläuterungen zu § 25a - §25c KschG 12
2 Das Urteil 14
2.1 Sachverhalt und Klagebegehren 14
2.1.1 Argumentation/Vorbringen der Kläger 15
2.1.2 Argumentation/Vorbringen des Beklagten 16
2.1.3 Beurteilung/Entscheidung der I. und II. Instanz 16
2.2 Entscheidung des OGH 17
3 Zusammenfassung 18
4 Kritische Würdigung 18
5 Literaturverzeichnis 20
Abs Absatz AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz AlleinGes/GF Alleingesellschafter/Geschäftsführer Anm. Anmerkungen bzw. beziehungsweise d.h. das heißt GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung Ges/GF Gesellschafter/Geschäftsführer i.S. im Sinne iSd im Sinne des KschG Konsumentenschutzgesetz mbH mit beschränkter Haftung OGH Oberster Gerichtshof Z Ziffer z.B. zum Beispiel
Abbildung 1 Gründungsvorgang im Überblick ............................................................. 6
Einleitung
Im Rahmen dieser Seminararbeit wurde versucht, die Entscheidung des OGH - in Bezug auf das Urteil vom 11. 2. 2002, 7 Ob 315/01a - zu analysieren und klar darzustellen. Die einzelnen Argumentationen der beteiligten Parteien wurden im Detail beschrieben, sowie die Entscheidungen der einzelnen Instanzen näher erläutert.
Aufbau der Arbeit
Wie bereits erwähnt bildet die Entscheidung des OGH die Grundlage dieser Seminararbeit. Im ersten Teil wurden rechtliche Hintergründe aufgezeigt, welche für das Verständnis der zugrunde liegenden Thematik wichtig sind. Die Theorie bezieht sich auf das Gesellschaftsrecht, insbesondere auf die Gesellschaftsform der GmbH bzw. Ein-Mann GmbH. In weiterer Folge wurden die § 1 und § 25a - 25c des Konsumentenschutzgesetzes erläutert, welche speziell im Zusammenhang mit der Entscheidung des OGH eine wichtige Rolle spielen.
Der zweite Teil dieser Arbeit bezieht sich insbesondere auf die Entscheidung des OGH. Hier wird beschrieben wie es zu einer Klage kam und anhand welcher gesetzlichen Kriterien die Vorinstanzen entschieden haben. Die Aufgabe bestand darin, herauszufinden, auf welchen rechtlichen Grundlagen der OGH die Entscheidung begründet.
Abschließend wurden wichtige Aspekte nochmals zusammengefasst und versucht die Problematik anhand der zugrunde liegenden Thematik kritisch zu würdigen.
1 Rechtlicher Hintergrund
Einleitend wurde kurz der Begriff „Gesellschaft“ erläutert, sowie einige wichtige Gesellschaftsmerkmale aufgezeigt. In weiterer Folge wird jedoch die Aufmerksamkeit auf die Gesellschaftsform der GmbH gerichtet, wobei im Zusammenhang mit der zugrunde liegenden Problematik auch einiges über die Ein-Mann GmbH angeführt wird. Im Anschluss an den gesellschaftlichen Hintergrund wird zum Konsumentenschutzgesetz übergegangen und versucht die § 1 und § 25b - §25c näher zu erläutern.
1.1 Begriff - Gesellschaft
In der Literatur wird eine Gesellschaft definiert als „eine durch Rechtsgeschäft begründete Rechtsgemeinschaft.“ 1 , bei der mindestens zwei oder mehrer Personen beteiligt sind, welche mit gemeinsamen Mitteln einen gemeinsamen Zweck verfolgen und versuchen diesen durch organisatorisches Zusammenwirken zu erreichen. 2 Durch diesen Zusammenschluss entsteht ein so genanntes Dauerschuldverhältnis, d.h. das diese eingegangene Bindung kein einmaliges schuldrechtliches Verhältnis darstellt, sondern die Gesellschafter - durch den Gesellschaftsvertrag - auf Dauer verbindet. 3
1.1.1 Merkmale einer Gesellschaft
Der Gesellschaftsvertrag ist eine wichtige Grundlage, damit privatrechtliche Gesellschaften entstehen können. Er ist wie ein Notariatsakt abzuschließen. Die Firma, der Firmensitz und der Unternehmensgegenstand müssen im Gesellschaftsvertrag angeführt werden. 4 Wenn die Form des Notariatsaktes nicht eingehalten wird, ist der Vertrag nicht gültig, d.h. dass eine andere
1 Vgl. Schummer [Personengesellschaften, 2006] 1ff.
2 Vgl. Mader [Kapitalgesellschaften, 2006] 1ff
3 Vgl. Bydlinski [ Grundzüge des Privatrechts,1997] 276ff.
4 Vgl. Bydlinski [ Grundzüge des Privatrechts,1997] 260ff.
Form des Vertrages zur Nichtigkeit führen kann, da eine bloße Schriftform ist. 5 oder ein geringes Formniveau nicht ausreichend Der
Gesellschaftsvertrag kommt durch Willensbildung (Zustimmung) aller Vertragspartner zustande. Da es keinen gegenseitigen Leistungsaustausch gibt, wird der Vertrag auch als entgeltsfremd bezeichnet. 6
1.1.2 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und verfügt über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschaftsform der GmbH wird vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen, von Familiengesellschaften, aber auch von Gesellschaften mit einer geringen Anzahl von Gesellschaftern gewählt. Die Gesellschafter können natürliche aber auch juristische Personen sein. 7 Es gibt nur wenige Beschränkungen in Bezug auf den Gesellschaftszweck einer GmbH. Unzulässig wären z.B. politische Tätigkeiten und der Betrieb von Versicherungsgeschäften (§1 Abs. 2 GmbHG). Im Gesetz wird die GmbH wie folgt definiert:
§ 1 GmbHG: „Gesellschaften mit beschränkter Haftung können nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu jedem gesetzlich zulässigen Zwecke errichtet werden. (Für Versicherungen und Tätigkeiten als politische Vereine ist diese Gesellschaftsform verboten.)“
Wie die Bezeichnung der Gesellschaftsform „GmbH“ schon sagt, liegt der Zweck der Gründung einer solchen Gesellschaft darin, die Haftung des persönlichen Vermögens, auf das in die GmbH eingezahlte Stammkapital zu beschränken. Grundsätzlich können die einzelnen Gesellschafter von den Gläubigern für die Schulden der Gesellschaft nicht herangezogen
5 Vgl. Reich-Rohrwig [GmbH Recht I, 1997] 22ff.
6 Vgl. Mader [Kapitalgesellschaften, 2006] 1.
7 Vgl. Mader [Kapitalgesellschaften, 2006] 8.
Arbeit zitieren:
Mag. Kerstin Jakobitsch, 2007, Die glücklose Einmann-GmbH, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
BWL - Recht: Die glücklose Einmann-GmbH ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
BWL - Recht: neuer Titel erschienen: Die glücklose Einmann-GmbH
Kerstin Jakobitsch hat einen neuen Text hochgeladen
Strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Einmann-GmbH
Für und Wider eines Schutzes z...
Christian Hanft
Standardvertragsmuster zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Deutsch - ...
Deutsch-Englisch / German-Engl...
Dieter Stummel
0 Kommentare