Inhalt
1. Vorwort 2
2. Die deutsche Presse zum Zeitpunkt der Machtübernahme 3
3. Nationalsozialistische Presselenkung 4
3.1 Rechtlich-Institutionelle Kontrolle 4
3.2 Ökonomische Kontrolle 5
3.3 Inhaltliche Kontrolle 6
4. Widerstand unmöglich? 7
4.1 Die „Reichspressekonferenz“ als Lenkungsorgan 7
4.2 Sanktionsdrohungen und redaktionelle Realität 8
5. Der „Widerstand zwischen den Zeilen“ 9
5.1 Rudolf Pechel: Ein Journalist gegen das System? 10
6. Fazit 11
7. Literaturangaben 12
1
1. Vorwort
„Sollte man ausschließlich die politisch[en] und militärischen Vordergrundsfiguren des Regimes zur
Rechenschaft ziehen, die jetzt in einem Hotel-Gefängnis versammelt sind? Was ist mit […] den
Journalisten der Nazi-Presse, den Zeitschriften-Herausgebern, die zwölf Jahre lang das Volk mit den
verderblichsten geistigen Drogen fütterten und verdarben? Sind sie keine Kriegsverbrecher? Sind sie
nicht vielleicht die strafbarsten?“ - Thomas Mann, Sommer 1945. 1
Thomas Mann stellte sich diese Fragen im Sommer 1945 vor dem Hintergrund der Nürnberger Gerichtsverfahren, in denen den überlebenden Vertretern der nationalsozialistischen Führungsriege der Prozess gemacht wurde. Doch der bekannte Exilant und Gegner des NS-Regimes war nicht der einzige. In den Folgejahren und bis in die Gegenwart wurde die „Schuldfrage“ in Bezug auf die Presse immer wieder gestellt und von zahlreichen Historikern und Publizistikwissenschaftlern untersucht. Diese Arbeit erhebt infolge dessen und aufgrund des eng bemessenen Rahmens nicht den Anspruch, neue Forschungsergebnisse zu liefern. Vielmehr sollen ein Überblick über die Pressepolitik der Nationalsozialisten und Einblicke in die veränderten Arbeitsbedingungen der Redakteure geboten werden. Da es sich um einen sehr komplexen und aufgrund der zahlreichen betroffenen persönlichen Schicksale in starkem Maße emotionsgeladenen Teil deutscher Geschichte handelt, ist eine wertfreie, ausschließlich an historischen Tatsachen orientierte Darstellungsweise jedoch nur bedingt geeignet. Denn die Antwort auf die Frage, ob die deutsche Presse im Dritten Reich eher in der Täter- oder in der Opferrolle zu sehen ist, lässt sich kaum durch die undifferenzierte Einzelbetrachtung historischer Ereignisse ermitteln. Die folgenden Ausführungen sollen den Leser vielmehr in die Lage versetzen, sich sowohl auf Basis der gelieferten Fakten als auch unter Berücksichtigung der aus den skizzierten Entwicklungen resultierenden Konsequenzen für die involvierten „Zeitungsmacher“für die Menschen hinter der „Institution Presse“ - selbst ein Urteil zu bilden.
1 Zitiert nach: Frei, Norbert; Schmitz; Johannes: Journalismus im Dritten Reich. München: Verlag
C.H. Beck 1989, S. 7.
2
2. Die deutsche Presse zum Zeitpunkt der Machtübernahme
Die Massenmedien - und stellvertretend für diese die Presse - werden oft als „vierte Gewalt im Staat“ bezeichnet. Im Idealfall stellen sie eine zusätzliche unabhängige Kontrollinstanz für politische und gesellschaftliche Vorgänge dar. Umso verwunderlicher mag es auf den ersten Blick erscheinen, mit welcher Leichtigkeit und mit welcher durchdringenden Konsequenz es den Nationalsozialisten möglich war, die Medien zu manipulieren. Die ab 1933 Schritt für Schritt durchgeführten massiven Eingriffe in die redaktionellen und verlegerischen Strukturen müssen allerdings immer vor dem Hintergrund der Situation der deutschen Presse während der Weimarer Republik gesehen werden, wurden doch teilweise schon in dieser Epoche die Grundlagen für die weitere nationalsozialistische Pressepolitik gelegt. 2 Presselenkung und -verstaatlichung sind keine nationalsozialistischen Konstrukte, und auch „die per Gesetz abgesicherte Einschränkung der Pressefreiheit durch das NS-Regime kann nicht als Novum bezeichnet werden“ 3 . Die Weimarer Verfassung von 1919 garantierte zwar Meinungsfreiheit als Individualrecht, jedoch keinen allgemeingültigen Schutz der Pressefreiheit. Die durch die angespannte wirtschaftliche Lage und die allgemeine Unzufriedenheit mit dem „Schandfrieden von Versailles“ verursachte Radikalisierung der politischen Gruppen und ihrer Presseorgane führte zu einer sich schrittweise vollziehenden Beschneidung dieses demokratischen Grundrechts durch Notverordnungen und Republikschutzgesetze. Es muss jedoch erwähnt werden, dass diese Eingriffe nicht ausschließlich kritisch gesehen wurden. So „ertönte bei jeder Gelegenheit der Ruf nach der hilfreichen Hand des Staates“ 4 um die auch für viele Verleger durch inflationäre Preiserhöhungen für Papier und Druckmaschinen angespannte finanzielle Situation überstehen zu können. Diese wirtschaftliche und politische Abhängigkeit vom Wohlwollen des Staatsapparats wurde oftmals in Kauf genommen. Während sowohl die radikale rechte als auch in besonderem Maße die linke Parteipresse starken Repressionsmaßnahmen ausgesetzt waren, zeichneten sich die großen „Volkszeitungen“ vor allem durch
2 Vgl. Wilke, Jürgen: Pressegeschichte. In: Noelle-Neumann, Elisabeth; Schulz, Winfried; Wilke,
Jürgen (Hg.): Fischer Lexikon Publizistik/Massenkommunikation. Frankfurt am Main: Fischer
Taschenbuch Verlag 2004, S. 480.
3 Müsse, Wolfgang: Die Reichspresseschule - Journalisten für die Diktatur? Ein Beitrag zur
Geschichte des Journalismus im Dritten Reich, in: Bohrmann, Hans; Toepser-Ziegert, Gabriele
(Hg.): Dortmunder Beiträge zur Zeitungsforschung, Band 53. München [u.a.]: K.G. Saur 1995, S.
21.
4 Müsse: Die Reichspresseschule, S. 20.
3
Arbeit zitieren:
Jan Horak, 2008, Täter oder Opfer? - Die Rolle der Presse im Dritten Reich, München, GRIN Verlag GmbH
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