1 Einleitung
Im Fr¨ uhjahr 2010 waren zahlreiche Staaten der Europ¨ aischen W¨ ahrungsunion (EWU) von einer Schuldenkrise betroffen, die in ihrem vorl¨ aufigen H¨ ohepunkt die Schaffung eines 750 Milliarden Euro umfassenden Rettungsfonds erzwang. Ihr zugrunde lagen schwerwiegende Ungleichgewichte innerhalb der Union, die sich in den elf Jahren seit Einf¨ uhrung der Gemeinschaftsw¨ ahrung kontinuierlich verst¨ arkt haben. W¨ ahrend einige L¨ ander ihre Wirtschaft auf Wettbewerbsf¨ ahigkeit trimmten und enorme Außenhandels¨ ubersch¨ usse erzielten, importierten die ¨ ubrigen L¨ ander das dort angefallene Kapital und h¨ auften so enorme Auslandsschulden auf. Der Stabilit¨ ats- und Wachstumspakt (SWP), dessen Richtlinien allein die ¨ offentliche Verschuldung der Mitgliedsl¨ ander betreffen, hat als Korrekturmechanismus f¨ ur diese Fehlentwicklung versagt und bedarf daher der Reform. In dieser Arbeit sollen die zur Diskussion stehenden Reformvorschl¨ age des SWP vorgestellt und analysiert werden. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Frage nach der Notwendigkeit einer gemeinsamen EU-Wirtschaftspolitik. Im ersten Kapitel sollen Struktur und Funktion des SWP ebenso erl¨ autert werden wie die Aspekte einer koordinierten Fiskalpolitik. Das mittlere Kapitel fasst im ersten Teil die Effekte einer W¨ ahrungsunion auf die Wirtschaft der Teilnehmerl¨ ander aus theoretischer Sicht zusammen und erg¨ anzt im zweiten Teil die empirischen Erkenntnisse nach elf Jahren europ¨ aischer Gemeinschaftsw¨ ahrung. Im letzten Kapitel wird die Vielzahl an Reform-vorschl¨ agen f¨ ur den SWP diskutiert und gegeneinander abgewogen.
2 Stabilit¨ ats- und Wachstumspakt
Der EWU liegt eine asymmetrische wirtschaftspolitische Architektur zugrunde. W¨ ahrend die Geldpolitik zentral von der Europ¨ aischen Zentralbank (EZB) gesteuert wird, obliegt die Fiskalpolitik dezentral den Regierungen der momentan 16 Mitgliedsl¨ ander. Letztere sind dabei dem Vertrag von Maastricht sowie dem SWP unterworfen, 1 sind in ihrem
1 Da der urspr¨ unglich von Deutschland stammende Vorschlag, den SWP als eigenen europ¨ aischen Vertrag zu verabschieden, verworfen wurde, besteht der SWP aus drei Teilen: der European Council Resolution 97/C
236/01, die die Konvergenzkriterien beinhaltet, sowie den beiden European Council Regulations No. 1466/97 und
1467/97, die das Defizitverfahren definiert (Artis & Winkler 1998).
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Handlungsspielraum also durch eine Reihe von fiskalpolitischen Regeln beschr¨ ankt. Laut der wichtigsten dieser Regeln verpflichten sich die Eurol¨ ander mittelfristig einen ausgeglichenen Haushalt oder einen ¨ Uberschuss zu erzielen. Kurzfristige Haushaltsdefizite sind den Mitgliedsl¨ andern erlaubt, bei einer ¨ Uberschreitung der 3%-Grenze droht jedoch ein Defizitverfahren. 2
Obwohl derartige Regeln f¨ ur die Mitglieder einer W¨ ahrungsunion eher die Ausnahme darstellen, 3 akzeptierten die Teilnehmer der EWU den auf deutschen Vorschlag zur¨ uckgehenden SWP. Damit sollte verhindert werden, dass insbesondere die s¨ udeurop¨ aischen Staaten ihre laxe Haushaltdisziplin als Mitglieder der EWU fortf¨ uhrten, und dabei die Kosten dieser Politik auf die ¨ ubrigen Teilnehmerl¨ ander abw¨ alzte. Denn die Fiskalpolitik
einzelner L¨ ander zieht in einer W¨ ahrungsunion Implikationen f¨ ur die gemeinsame Geldpolitik nach sich. Zum einen erh¨ oht fiskalische Expansion den Inflationsdruck, da sie die gesamtwirtschaftliche Nachfrage anheizt. Zum anderen - und dies ist von gr¨ oßerer Bedeutung - hat unsolide Fiskalpolitik das Potential, das Vertrauen in stabilit¨ ats-orientierte Geldpolitik zu unterminieren. Permante Budgetdefizite wecken im Markt die Erwartung, dass die Staatschuld letztendlich durch Geldsch¨ opfung finanziert wird, wodurch die Inflationserwartung steigt. Artis & Winkler (1998) beschreiben den SWP deshalb als Schutzmechanismus f¨ ur die Glaubw¨ urdigkeit der EZB, welcher im Vertrag von Maastricht weitreichende Unabh¨ angigkeit zugestanden wurde. Eine W¨ ahrungsunion intensiviert zudem die als Defizitneigung (“deficit bias”) bekannte Tendenz zu kurzsichtiger Haushaltspolitik. 4 Wie Corsetti & Roubini (1997) zeigen konnten, erh¨ oht bereits die F¨ ahigkeit einer Regierung, sich zur Schuldenaufnahme ausl¨ andischer Kapitalm¨ arkte zu bedienen, deren Defizitneigung. Da in einer W¨ ahrungsunion zudem noch das Wechselkursrisiko f¨ ur ausl¨ andische K¨ aufer von Staatsanleihen
2 Die genauen Regeln dieses Verfahrens, das 2005 auf Betreiben Deutschlands und Frankreichs ge¨ andert wurde, sollen hier nicht weiter erl¨ autert werden (dazu siehe Artis & Winkler 1998, sowie Europ¨ aische Zentralbank 2005).
3 Wie Von Hagen & Eichengreen (1996) ausf¨ uhren, gibt es in kaum einer W¨ ahrungsunion vergleichbare Obergrenzen f¨ ur staatliche Verschuldung. Sie res¨ umieren “fiscal restraints are the exception rather than the rule in
monetary unions.”
4 Aufgrund der vergleichsweise kurzen Legislaturperioden neigen Politiker und die ihnen unterstellten B¨ urokraten dazu, mehr auszugeben als sie an Steuern einnehmen. Modelltheoretisch bedeutet dies schlicht, dass die
Regierung ihren heute schuldenfinanzierten Mehrausgaben eine zuk¨ unftige Rendite beimisst, die ¨ uber dem Kapi-talmarktzins liegt (Milesi-Ferretti 2003).
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entf¨ allt, sinken tendentiell die vom Markt geforderten Zinsen, was das “deficit bias” weiter erh¨ ohen sollte (Thygesen 1996). Der SWP sollte mit seiner 3%-Grenze daher uberm¨ aßige Defizite (“excessive deficits”) unterbinden. ¨ Keynesianische ¨ Okonomen standen dem SWP von Beginn an kritisch gegen¨ uber, da
dieser den Spielraum der Fiskalpolitik einschr¨ ankt, obwohl sie bei zentralisierter Geldpolitik das einzige verbliebene Instrument einer Regierung zur Bew¨ altigung asymmetrischer Schocks darstellt (Artis & Winkler 1998). Zudem wiesen sie darauf hin, dass nationale Fiskalpolitik in einer multinationalen W¨ ahrungsunion einen “beggar-my-neighbour” Effekt zur Folge hat. Anhand eines drei L¨ ander umfassenden Mundell-Fleming Modells 5 l¨ asst sich zeigen, dass eine fiskalische Expansion eines Landes der W¨ ahrungsunion das Einkommen des anderen Landes reduziert (Levin 1983). Die zus¨ atzliche Kapitalnachfrage des ersten Landes l¨ asst den gemeinsamen Zinssatz ansteigen, was im anderen Land (bzw. dem Rest der W¨ ahrungsunion) eine Kontraktion von Investionen und privatem Konsum bewirkt. 6 Faini (2006) konnte diesen Effekt f¨ ur die EWU empirisch nachweisen. Der von Levin (1983) beschriebene Effekt impliziert die Notwendigkeit einer koordinierten Fiskalpolitik in der EWU. Zahlreiche weitere Studien, etwa Andersen & Sørensen (1995) oder Dixon & Santoni (1997), kommen ebenfalls zu dem Schluss, dass es in einer W¨ ahrungsunion fiskalpolitischer Koordination bedarf. Eine gemeinsame Wirtschaftspolitik sieht der SWP zwar bislang nicht vor, jedoch steht dies im Zuge der j¨ ungsten Reformbem¨ uhungen wieder zur Diskussion. 7
Eine Reform bedarf der SWP nicht zuletzt deshalb, weil er nicht verhinderte, dass 2010 einige Eurol¨ ander an den Rand der Zahlungsunf¨ ahigkeit gerieten, obwohl die Mehrzahl derer die Defizitkriterien zuvor nie verletzt hatten. Wie im folgenden Kapitel gezeigt wird, war der SWP unvollst¨ andig konzipiert um seine Aufgabe - die Stabilit¨ at der Eu-
5 DasModell von Levin (1983) beinhaltet eine zwei L¨ ander umfassende W¨ ahrungsunion, deren Gemeinschaftsw¨ ahrung zu einem dritten Land (welches symbolisch f¨ ur die restliche Welt steht) in flexiblem Wechselkurs
steht. F¨ ur ein erweitertes Modell siehe Huart (2002).
6 Genau genommen gibt es sowohl positive wie auch negative “spill-over”-Effekte in diesem Modell: zum einen wirkt sich die Zinssteigerung negativ, zum anderen aber die erh¨ ohte Nachfrage im expandierenden Land positiv
auf die Wirtschaft des anderen Landes aus.
7 Die urspr¨ unglichen Pl¨ ane zur EWU, etwa der Werner-Plan von 1970 oder der Delors-Report von 1989, sahen eine gemeinsame Wirtschaftspolitik und sogar einen europ¨ aischen Haushalt vor, wurden aber nicht verwirklicht
(Thygesen 1996).
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rozone zu gew¨ ahrleisten - zu erf¨ ullen.
3 Makro¨ okonomische Effekte der Europ¨ aischen W¨ ahrungsunion
3.1 Wechselkurseffekt
Neben dem bereits in Kapitel 2 erw¨ ahnten Effekt einer W¨ ahrungsunion auf die Fiskalpolitik eines einzelnen Mitgliedsstaates hat das System fester Wechselkurse auch Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft der L¨ ander. Da w¨ aren zun¨ achst die mikro¨ okonomischen Effekte f¨ ur die einzelnen Marktteilnehmer in Form von wegfallenden Unsicherheits-, Konfusions-, Kalkulations- und Transaktionskosten (Krugman & Obstfeld 2009, 750). Diese werden unter dem Begriff ” monet¨ arer Effizienzgewinn“ zusammengefasst und sol-
len hier nicht weiter erl¨ autert werden. Daneben gibt es einen makro¨ okonomischen Effekt auf den aggregierten Export bzw. Import eines Landes, sowohl in Bezug auf die L¨ ander innerhalb wie auch außerhalb der W¨ ahrungsunion. Hierf¨ ur muss man sich das Zustandekommen von Wechselkursen (in der kurzen Frist) vergegenw¨ artigen. In der Theorie steigt (f¨ allt) der Wechselkurs einer W¨ ahrung, wenn deren angebotene Geldmenge f¨ allt (steigt) oder die Nachfrage nach dieser W¨ ahrung steigt (f¨ allt). Nehmen wir beispielsweise an, die Nachfrage nach Euro in den USA stiege (aus welchem Grund auch immer) an, so m¨ usste am Devisenmarkt der Dollar-Euro-Wechselkurs E $/e fallen. Neben anderen Gr¨ unden k¨ onnen Import¨ ubersch¨ usse (mehr Importe aus Europa in die USA, als Exporte aus den USA nach Europa) ein Grund f¨ ur eine zunehmende Euro-Nachfrage in den USA sein. Durch den daraus resultierenden fallenden E $/e werden die Importe (in den USA) jedoch real teurer, bzw. die Exporte real billiger. Freie Wechselkurse wirken demnach unweigerlich einem Ungleichgewicht der Außenhandelsbilanz entgegen, wenngleich sie sie auch nicht verhindern, da zahlreiche andere Faktoren die Geldnachfrage und damit die Wechselkurse beeinflussen (siehe Krugman & Obstfeld 2009, 437ff.).
Zwischen den L¨ andern innerhalb einer W¨ ahrungsunion tritt dieser Effekt nicht auf, da alle beteiligten Staaten ihre Importe und Exporte mit der gleichen W¨ ahrung zahlen. Zu den L¨ andern außerhalb der W¨ ahrungsunion zeigt der Effekt weiterhin seine Wirkung, wenn auch in abgewandelter Form. Entscheidend sind nun n¨ amlich nicht mehr die Au-
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Land 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Niederlande 79.306 84.508 79.546 81.934 92.908 116.108 127.038 133.623
Deutschland 46.481 55.547 72.147 77.798 94.524 98.947 101.218 126.577
Belgien 20.396 22.046 19.580 21.581 22.838 21.539 22.700 26.709
Irland 19.271 21.605 24.461 21.257 20.255 19.478 14.943 13.479
Italien 2.511 3.366 -256 -1.473 -1.628 -186 210 5.745
Luxemburg -2.374 -1.588 -1.604 -567 -450 749 1.410 -205
Finnland 6.523 3.941 3.892 2.646 859 -1.600 -117 -855
¨ Osterreich -8.040 -7.956 -4.551 -7.310 -9.767 -10.092 -8.632 -7.709
Portugal -11.543 -11.955 -11.622 -10.386 -11.026 -13.130 -13.433 -14.196
Griechenland -15.641 -14.525 -11.895 -15.385 -17.616 -16.898 -18.456 -20.996
Spanien -23.420 -21.691 -21.364 -23.964 -31.947 -36.897 -40.588 -48.212
Frankreich -16.998 -15.951 -10.504 -16.550 -23.803 -37.211 -39.956 -50.095
Quelle: Eurostat
ßenhandelsbilanzen der einzelnen L¨ andern, sondern die aggregierte Bilanz der gesamten Union. Ohne weiteres k¨ onnen einzelne L¨ ander der W¨ ahrungsunion starke Außenhandelsdefizite aufweisen, ohne dass sich ein Abwertungsdruck auf ihre W¨ ahrung entfaltet, sofern es innerhalb der Union andere L¨ ander gibt, deren Außenhandels¨ ubersch¨ usse diese Defizite ausgleichen, so dass sie sich zu einer ausgeglichenen Gesamtaußenhandelsbilanz der Union summieren.
In der Tat best¨ atigt die bisherige Bilanz der EWU diese Annahme sehr deutlich. W¨ ahrend die Gesamtbilanz des Euro-Raums seit seiner Gr¨ undung im Jahr 1999 im Durchschnitt nahezu ausgeglichen war (Gr¨ af & Schneider 2010), zeigen sich mit Blick auf einzelne Mitgliedsl¨ ander enorme Ungleichgewichte. Zudem verst¨ arkten sich diese Fehlentwicklungen ¨ uber die Jahre, in beide Richtungen (wie aus Tabelle 1 ersichtlich). Im Jahr 2008 etwa reichte die Spanne von einem Defizit von fast 15% in Griechenland und fast 10% in Spanien bis zu einem ¨ Uberschuss von knapp ¨ uber 6% in Deutschland.
3.2 Zinseffekt
W¨ ahrend der oben beschriebene Wechselkurseffekt keine Triebfeder f¨ ur bestimmte Entwicklungen ist, sondern allenfalls bestehende Tendenzen verst¨ arkt, existiert innerhalb
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der EWU ein weiterer Effekt, der eben diese Wirkung haben kann und vermutlich auch hatte. Gemeint ist die Konvergenz der vormals stark unterschiedlichen Zinss¨ atze der Mitgliedsl¨ ander auf ein nahezu einheitliches Niveau innerhalb der EWU. Dieser Effekt l¨ asst sich f¨ ur die Eurozone sehr deutlich empirisch nachweisen und ebenso theoretisch begr¨ unden. Dazu muss man sich zun¨ achst zwei theoretische Aspekte der Staatsverschuldung vergegenw¨ artigen.
Der Rahmen f¨ ur fiskalpolitische Maßnahmen ist durch die sogenannte Budgetrestriktion gesetzt:
wobei G die Staatsausgaben, T die Staatseinnahmen aus Steuern, r den Zins f¨ ur die vorhandene Staatsschuld B, sowie M die vorhandene Geldmenge darstellt. Die linke Seite der Gleichung (1) gibt das Budgetdefizit wieder, w¨ ahrend auf der rechten Seite die beiden M¨ oglichkeiten der Finanzierung aufgef¨ uhrt sind. Dabei symbolisiert dB/dt die Ausgabe neuer Staatsschuldtitel, w¨ ahrend dM/dt f¨ ur die Ausweitung der Geldmenge (durch die Zentralbank) steht. 8
In einem souver¨ anen Staat mit eigener W¨ ahrung und eigener Zentralbank kann sich die Regierung einer dieser beiden Methoden (oder einer Kombination daraus) bedienen, um ihr Budgetdefizit zu finanzieren. F¨ ur den ausl¨ andischen K¨ aufer von Staatsanleihen (in Landesw¨ ahrung) ergibt sich in der oben skizzierten Modellkonstellation ein Zinssatz als Pr¨ amie f¨ ur zwei verschiedene Risiken. Zum einen das Ausfallrisiko dahingehend, dass das betreffende Land den Schuldendienst einstellt. Zum anderen f¨ ur das Risiko der Abwertung der Landesw¨ ahrung infolge einer ¨ uberm¨ aßigen Geldmengenausweitung durch
die Landeszentralbank, mit dem Ziel der Monetarisierung der Staatsschuld. W¨ ahrend das zuerst genannte Risiko in der Regel vernachl¨ assigbar gering ist, wiegt das zweite umso schwerer. 9
Ausl¨ andische Anleger antizipieren daher bei Staaten mit abh¨ angiger Notenbank, deren Schuldenstand ¨ uberhand nimmt, eine zuk¨ unftige Abwertung der Landesw¨ ahrung
8 Die Ausweitung der Geldmenge M reduziert den realen Wert der vorhandenen Schulden B.
9 Genau genommen umfassen beide Risiken die Staatspleite, denn diese kann von souver¨ anen Staaten (mit nicht-unabh¨ angiger Zentralbank) in zweierlei Arten erkl¨ art werden. Zum einen durch die bereits erw¨ ahnte Einstel-lung des Schuldendienstes. Zum anderen in impliziter Form, in dem durch Geldmengenausweitung ¨ uberraschend
Inflation erzeugt und damit der Realwert der Schulden reduziert wird. Letzteres tritt wesentlich h¨ aufiger auf.
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und fordern eine h¨ ohere Pr¨ amie auf die Staatsanleihen. Diese Marktreaktion versch¨ arft die oben genannte Budgetrestriktion (1) und zwingt den betroffenen Staat mehr oder weniger zur Haushaltsdisziplin. 10
Innerhalb einer W¨ ahrungsunion ist dieser Marktmechanismus deutlich schw¨ acher (Beetsma & Uhlig 1999). Die Staatsanleihen werden de facto in einer Fremdw¨ ahrung ausgegeben, deren Kontrolle einer supranationalen Zentralbank unterliegt. F¨ ur ausl¨ andische Anleger reduziert sich somit die Gefahr einer pl¨ otzlichen Abwertung und damit auch die Risikopr¨ amie, die sie f¨ ur den Kauf der Staatsanleihe fordern werden. F¨ ur ausl¨ andische Anleger innerhalb der EWU f¨ allt das Wechselkursrisiko ohnehin weg. Gleichwohl erh¨ oht sich somit das Risiko eines tats¨ achlichen Staatsbankrotts, da dies den L¨ andern innerhalb der W¨ ahrungsunion als einziger “Ausweg” verbleibt, sollte die Schuldenlast uberhand nehmen (McKinnon 1996). ¨
Fraglich ist diesbez¨ uglich allerdings, ob Anleger das Ausfallrisiko korrekt zuordnen k¨ onnen. Anzunehmen ist beispielsweise, dass die rational denkenden Markteilnehmer zu der ¨ Uberzeugung gelangen, die ¨ ubrigen Mitgliedsl¨ ander der W¨ ahrungsunion werden
einem einzelnen, in eine Schuldenkrise geratenen Staat helfen und seine Schulden (teilweise) ¨ ubernehmen. Zwar bleiben auch in einer W¨ ahrungsgemeinschaft die Staatschulden jeweils den einzelnen Mitgliedsl¨ andern zugeordnet, aber ein sogenannter “bailout” k¨ onnte im Interesse der ¨ ubrigen Staaten liegen, wenn ihre Banken zahlreiche Staatsanleihen des in die Krise geratenen Landes halten. 11 Im Zweifelsfall m¨ ussen die Unionsmitglieder die Kosten der Rettung (einschließlich des “moral hazard”, der zuk¨ unftige Kosten impliziert) mit den Kosten eines einzelnen Staatsbankrotts und der daraus folgenden Verwerfungen innerhalb des Finanzsystems der ¨ ubrigen Staaten abw¨ agen, wobei letztere in der Regel
h¨ oher sein d¨ urften. Auch eine im Vorfeld getroffene “no bailout” Vereinbarung 12 k¨ onn-
10 DieMonetarisierung der Staatsschuld (Erh¨ ohung von dM/dt), ist in einem souver¨ anen Staat mit eigener W¨ ahrung jedoch nur dann m¨ oglich, wenn die Regierung entsprechenden Einfluss auf die f¨ ur Geldpolitik zust¨ andi-
ge Zentralbank aus¨ uben kann. Somit betrifft dieser Teilaspekt in erster Linie solche L¨ ander, wenn gleich auch eine
formell unabh¨ angige Zentralbank unter Druck geraten kann, um eine drohende Staatspleite durch Geldmengen-
ausweitung zu verhindern.
11 Dass die Verschuldung einzelner EWU-Mitglieder bei den Banken der ¨ ubrigen Eurol¨ ander ein Problem dar-
stellt, welchem zumindest durch h¨ ohere Eigenkapitalanforderungen an die Banken entgegen zu wirken ist, wurde
bereits von Goodhart (2006) erkannt.
12 Eine solche Vereinbarung stellt Artikel 125 des Vertrags ¨ uber die Arbeitsweise der Europ¨ aischen Union dar.
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te daher vom Markt als nicht glaubw¨ urdig erachtet werden. Sollte dies der Fall sein, d¨ urften nicht nur die Zinsen der unsoliden Staaten fallen, sondern spiegelbildlich auch jene der solide Staaten steigen. Mit anderen Worten: die Zinsen innerhalb der Union m¨ ussten auf ein nahezu identisches Niveau konvergieren, die einzelnen Staatsanleihen der Mitgliedsl¨ ander vom Markt als quasi ¨ aquivalent angesehen werden.
3.3 Makro¨ okonomische Ungleichgewichte
In der Tat ist dies in der EWU geschehen. Etwa zeitgleich mit der Sitzung des Europ¨ aischen Rats im Dezember 1995 in Madrid 13 setzte zwischen den sp¨ ateren Mitgliedsl¨ andern der Union ein Prozess der Zinskonvergenz ein (Barrios et al. 2009). So reduzierte sich beispielsweise der Zinsunterschied (“yield spread”) zwischen deutschen 10-j¨ ahrigen Bundesanleihen und gleichwertigen italienischen Bonds von etwa 600 Basispunkten Anfang 1996 auf weniger als 100 Basispunkte im Jahr 1999 (Codogno et al. 2003). Gleiches gilt f¨ ur spanische und portugiesische Anleihen, und ebenso (wenn auch in geringerem Umfang) f¨ ur die Anleihen der ¨ ubrigen EWU-Mitgliedsl¨ ander.
Diese Realzinssenkungen stellten l¨ anderspezifische Schocks dar, die insbesondere in S¨ udeuropa wie ein massives Konjunturprogramm wirkten (Stavrev 2007). Die niedrigen Kapitalkosten f¨ uhrten in vielen L¨ andern zu einer erh¨ ohten Kreditnachfrage insbesondere von privater Seite, was eine Inflation der Verm¨ ogenspreise (“asset price inflation”) nach sich zog (Fuest et al. 2010). So stiegen beispielsweise in Spanien die Immobilienpreise zwischen 2000 und 2008 um 145%, w¨ ahrend gleichzeitig die Verschuldung der privaten Haushalte von 50% auf etwa 90% des BIP anstieg (Gr¨ af & Schneider 2010). Die damit einhergehenden Verm¨ ogenseffekte - die Hauseigent¨ umer f¨ uhlten sich angesichts steigender Immobilienpreise reicher, verschuldeten sich st¨ arker und gaben mehr aus - trieben den privaten Konsum, erh¨ ohten somit die Importnachfrage und damit das Leistungsbilanzdefizit. 14 W¨ ahrend letzteres im Falle Spaniens 1999 noch knapp 3% des BIP betrug, stieg es bis 2008 auf rund 10% an (Gr¨ af & Schneider 2010).
13 W¨ ahrend dieser Ratssitzung wurde die Einf¨ uhrung einer europ¨ aischen Gemeinschaftsw¨ ahrung bis sp¨ atestens zum 1. Juli 2002 beschlossen.
14 Anzumerken ist, dass die Gesetze der Saldenmechanik die Leistungsbilanz untrennbar mit den Finanzierungssalden des Privatsektors und des Staates verbinden. Definitorisch m¨ ussen sich diese drei Sektoren zu Null
addieren.
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Beinahe spiegelverkehrt verlief die Entwicklung in Deutschland. Der monet¨ are Schock durch die EWU blieb aus, da die Pr¨ amien auf Bundesanleihen bereits die niedrigsten der Mitgliedsl¨ ander waren. Dementsprechend gab es weder zus¨ atzliche Kreditnachfrage, noch eine Immobilienblase. Vielmehr verringerte sich im Gegensatz zu vielen anderen L¨ andern die Verschuldung der deutschen Privathaushalte von 73% auf 63%. W¨ ahrend die inl¨ andischen Nettoinvestitionen auf das niedrigste Niveau aller OECD-L¨ ander sanken, und die Ersparnisse gr¨ oßtenteils exportiert wurden, erlahmte die Binnennachfrage (Fuest et al. 2010). Gleichzeitig stieg der Leistungsbilanz¨ uberschuss in diesem Zeitraum kontinuierlich an, bis auf den Rekordwert von fast 190 Milliarden Euro (7,7% des BIP) im Jahr 2007 (Gr¨ af & Schneider 2010).
Zu dieser Entwicklung trug gleichsam eine unterschiedliche Entwicklung der preislichen Wettbewerbsf¨ ahigkeit bei. Nimmt man das Inflationsziel der EZB von j¨ ahrlich 2% als Berechnungsgrundlage, so h¨ atten die nominellen Lohnst¨ uckkosten zwischen 2000 und 2008 um etwa 18% steigen m¨ ussen, was - wie aus Tabelle 2 ersichtlich - auf die Eurozone als Ganzes zutraf. Betrachtet man jedoch die einzelnen L¨ ander, zeigen sich erhebliche Unterschiede. W¨ ahrend die nominellen Lohnst¨ uckkosten in Deutschland durch Lohnzur¨ uckhaltung kaum anstiegen, erh¨ ohten sie sich im genannten Zeitraum in Grie-chenland, Portugal, Spanien und einigen anderen L¨ andern ganz erheblich. Dies trieb dort die Inflation, da die Unternehmen die gestiegenen Lohnkosten an die Konsumenten in Form erh¨ ohter Preise weitergaben, wodurch sich zudem die Wettbewerbsposition der betroffenen L¨ ander und damit ihre Leistungsbilanz weiter verschlechterte. Die spanischen Exporte, ebenso wie die griechischen und portugiesischen, expandierten in diesem Zeitraum unterdurchschnittlich im Vergleich zum Welthandel. Wie Gr¨ af & Schneider (2010) festhalten wurden diese Fehlentwicklungen an den Finanzm¨ arkten weitestgehend ignoriert, von den Probleml¨ andern also keine Risikoaufschl¨ age f¨ ur Staatsanleihen gefordert. Erst im Zuge der Finanzkrise im Herbst 2008 begannen die Pr¨ amienunterschiede (“yield spreads”) zwischen den Eurostaaten wieder zu wachsen (Barber 2008), und in Folge der europ¨ aischen Schuldenkrise im Jahr 2010 schließlich zu eskalieren. 15
15 Die Probleme Griechenlands machten die Maßnahmen n¨ otig, die im folgenden Kapitel 4 erl¨ autert werden. Doch die europ¨ aische Schuldenkrise ist weder auf Griechenland beschr¨ ankt noch mit den Maßnahmen vom Mai
2010 beendet. So stieg Anfang November 2010 der Risikoaufschlag f¨ ur irische Staatsanleihen gegen¨ uber 10-j¨ ahrigen
Bundesanleihen auf 552 Basispunkte, so hoch wie noch nie seit der Euro-Einf¨ uhrung (Hackhausen 2010).
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Tabelle 2: Ver¨ anderung der nominellen Lohnst¨ uckkosten der Euro-L¨ ander (in %)
Land 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Σ Deutschland 0,7 0,9 0,9 1,0 -0,2 -0,8 -1,4 0,1 2,2 3,4
¨ Osterreich 0,1 1,4 0,2 1,4 -0,6 1,2 1,0 1,1 2,8 8,9
Finnland 0,6 3,6 0,9 0,8 -0,1 2,2 0,4 0,9 5,4 15,6
Eurozone 1,2 2,4 2,4 2,2 0,9 1,3 1,1 1,6 3,4 17,7
Belgien 0,4 4,3 2,3 0,9 -0,6 1,5 1,7 2,2 3,9 17,8
Frankreich 1,1 2,3 2,9 1,7 1,0 1,8 2,0 1,8 2,8 18,8
Niederlande 3,0 5,0 4,9 2,7 0,2 -0,4 0,7 2,1 2,9 19,8
Italien 0,5 3,1 3,6 4,4 2,1 2,7 2,1 1,8 4,5 27,6
Griechenland 1,8 -0,3 10,1 1,5 1,6 3,0 0,7 3,4 4,0 28,5
Luxemburg 2,5 6,5 2,2 1,4 1,2 2,1 1,4 1,6 6,8 28,6
Portugal 4,5 3,8 3,4 3,7 1,0 3,4 1,3 1,4 3,7 29,4
Spanien 2,9 3,2 2,9 2,9 2,5 3,2 3,4 3,8 4,5 33,4
Irland 3,1 4,8 0,4 3,1 4,1 4,9 3,5 2,2 5,9 36,8
Quelle: Eurostat, eigene Berechnung
Bleibt die Frage, wie diese offensichtlich vorhandenen Ungleichgewichte innerhalb der Eurozone zu bewerten sind. In einer offenen, marktwirtschaftlich orientierten Welt ist zweifelsohne zu erwarten, dass sich Kapital die lukrativste Anlagem¨ oglichkeit sucht, es also tendenziell von den reichen, entwickelten L¨ andern in die ¨ armeren, weniger entwickelten fließen sollte, wo die Grenzproduktivit¨ at des Kapitals relative h¨ oher ist. Genau dies geschieht ja im Falle der unausgeglichenen Handelsbilanzen, denn mit dem ¨ Uberschuss
der Handelsbilanz ist unweigerlich ein Export von Kapital ins Ausland verkn¨ upft. 16 In den L¨ andern mit Leistungsbilanzdefizit ¨ ubersteigt dagegen die gesamtwirtschaftliche
Nachfrage das lokale Angebot, womit diese L¨ ander sich in H¨ ohe der Defizite beim Aus-land verschulden. Umgekehrt exportieren die ¨ Uberschussl¨ ander ihre Ersparnisse in jene Defizitl¨ ander.
Langfristig muss sich dieser Prozess umkehren, die heutigen Defizitl¨ ander ihre ” Schulden“ in Form von Leistungsbilanz¨ ubersch¨ ussen an ihre ” Gl¨ aubiger“ zur¨ uckzahlen. Idea- 16 DieSaldenmechanik definiert S − I = X − M , wobei S f¨ ur das nationale Sparen, I f¨ ur die inl¨ andischen Investitionen, X f¨ ur die Exporte sowie M f¨ ur die Importe steht. Wird mehr exportiert als importiert (X > M),
wird demzufolge mehr gespart als (im Inland) investiert. S − I stellt dabei die Nettoauslandsinvestitionen dar (Krugman & Obstfeld 2009, 400f.).
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lerweise verl¨ auft dieser Prozess sanft, wenn die Defizitl¨ ander ihre Kapitalimporte in den Aufbau von Produktionskapazit¨ aten investiert haben, damit ihre Wettbewerbsf¨ ahigkeit steigern und schließlich ihr gesamtwirtschaftliches Angebot die lokale Nachfrage ¨ ubersteigt, der Saldo also in die einstigen ¨ Uberschussl¨ ander exportiert wird.
Diese Voraussetzungen waren in den Defizitl¨ andern der Eurozone aber nicht gegeben. Weniger als 20% der Leistungsbilanzdefizite waren in Spanien, Portugal und Griechen-land langfristig orientierte Direktinvestitionen von Unternehmen, w¨ ahrend der ¨ uberwiegende Teil in Portfolioinvestitionen floss, die eher kurzfristig orientiert und daher schnell abzuziehen sind. Zudem wurde mit dem Kapitalimport der private und ¨ offentliche Konsum finanziert, in Spanien zudem noch massiv die Bauinvestitionen, die zur bereits erw¨ ahnten Immobilienblase f¨ uhrten (Matthes 2008). Diese Umst¨ ande machten die erw¨ ahnten L¨ ander anf¨ allig f¨ ur Krisen, sobald die Kapitalimporte zum Erliegen kamen. Die Folge w¨ are eine abrupte Nivellierung der Ungleichgewichte, erzwungen durch einen massiven Wachstumseinbruch und eine Stabilisierungskrise (Matthes 2008), waswie sich 2009/10 zeigte - dann auch geschehen ist. Die privaten Schulden, insbesondere der Banken, mussten zur Stabilisierung des Finanzsystems vom Staat ¨ ubernommen, also
in ¨ offentliche Schulden umgewandelt werden (Horn et al. 2010). Erst dadurch brachen die betroffenen L¨ ander den SWP.
Zusammenfassend l¨ asst sich festhalten, dass die EWU zur Entstehung wirtschaftlicher Ungleichgewichte beigetragen hat. Der Realzinsr¨ uckgang hat einen Prozess initialisiert, der durch den Wechselkurseffekt verst¨ arkt wurde. Gleichzeitig wird den Mitgliedstaaten der Union die Beseitigung dieser Ungleichgewichte erschwert, da ihnen nationale Geld- und Wechselkurspolitik durch die W¨ ahrungsgemeinschaft genommen wurden. Offen bleibt die Frage, ob und wie sich derartige Entwicklungen verhindern oder zumindest d¨ ampfen lassen, und ob die zur Diskussion stehenden ¨ Anderungen und Erweiterungen des SWP dazu in der Lage sind.
4 Reformvorschl¨ age f¨ ur den Stabilit¨ ats- und Wachstumspakt
Als der Anstieg der Risikopr¨ amien auf Staatsanleihen, der bereits im Herbst 2008 begann (Barber 2008), einige L¨ ander der Eurozone in Refinanzierungsprobleme brachte, wurde
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am 9. Mai 2010 ein 750 Milliarden Euro umfassender Rettungsfonds geschaffen, aus dem Griechenland und andere Staaten ihren Kreditbedarf zu g¨ unstigeren Konditionen decken sollten. Da die Maßnahme, deren Vereinbarkeit mit deutschem und europ¨ aischen Recht umstritten ist (Jeck 2010), zum Juni 2013 auslaufen soll, muss bis dahin eine Reform der EWU auf den Weg gebracht worden sein, die den Umgang mit derartigen Krisen ex ante - durch geeignete Bek¨ ampfung ihrer Ursachen - und/oder ex-post - sei es durch einen geregelten “bailout” oder eine geordnete Staatsinsolvenz - regelt. Die Ansichten uber m¨ ogliche Erweiterungen des SWP gehen dabei unter Politikern wie ¨ Okonomen ¨ auseinander.
Allgemeine Einigkeit herrscht in der Erkenntnis, dass die Ursache der aktuellen Schuldenkrise in den wirtschaftlichen Ungleichgewichten innerhalb der Eurozone liegt. Bereits Matthes (2008) prognostizierte deshalb, dass die Ungleichgewichte und hohen Leistungsbilanzdefizite ” nun vor einer m¨ oglicherweise schmerzhaften Bereinigung“ st¨ unden. R¨ uckschauend halten Fuest et al. (2010) das Ausmaß des an sich n¨ utzlichen Konvergenzprozesses in Europa f¨ ur ” ubertrieben“: ” Zu viele Ersparnisse flossen in die L¨ ander ¨
der s¨ udwestlichen Peripherie Europas. Es entstanden zu hohe Ungleichgewichte.“ Zu einem ¨ ahnlichen Urteil kommen Horn et al. (2010), die die Realzinsunterschiede f¨ ur die ” gravierenden Ungleichgewichte in den Leistungsbilanzen innerhalb des Euroraums“ verantwortlich machen.
Divergierende Ansichten gibt es jedoch bei der daraus resultierenden Frage, wie auf diese Probleme zu reagieren ist, insbesondere ob so etwas wie eine ” europ¨ aische Wirtschaftsregierung“ n¨ otig sei, um die preisliche Wettbewerbsf¨ ahigkeit in Europa zu ¨ uberwachen, wie von EU-Kommissar Olli Rehn vorgeschlagen (Berschens 2010). So vertritt Meier (2010) die Ansicht, die Wettbewerbsprobleme der Peripheriel¨ ander werden sich allm¨ ahlich von selbst l¨ osen, im Zuge gesamtwirtschaftlicher Anpassungsreaktionen die er ” bereits in vollem Gange“ sieht. Die dortige hohe Arbeitslosigkeit und die Konsoli-
dierung der ¨ offentlichen Haushalte w¨ urde ” das Preisniveau in einigen L¨ andern ¨ uber mehrere Jahre hinweg fallen.“ Eine gegentei-”
lige Entwicklung, also beschleunigten Lohn- und Preisauftrieb, erwartet Meier (2010) in Deutschland. Ingesamt, so seine Prognose, werden sich ” die Wettbewerbspositionen
und Leistungsbilanzsalden in Zukunft ann¨ ahern,“ ohne das es einer Koordinierung der
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Wirtschaftspolitik bedarf.
Fuest et al. (2010) stehen einer Wirtschaftsregierung ¨ ahnlich skeptisch gegen¨ uber, und fordern stattdessen ” politische und marktwirtschaftliche Mechanismen, die die ¨ offentliche und private Verschuldung in den Mitgliedstaaten wirksam begrenzen.“ Ihrer Analyse zu Folge sind die divergierenden Risikopr¨ amien auf europ¨ aische Staatsanleihen kein notwendig f¨ ur das langfristige ¨ Problem, sondern vielmehr ” Uberleben des Euro“, da nur sie ” die fehlende Schuldendisziplin wieder [. . . ] st¨ arken.“ Fuest et al. (2010) pl¨ adieren Insolvenzverfahren f¨ ur Staaten“, bei dem im Falle der ¨ zudem f¨ ur ein ” Uberschuldung
eines Landes zun¨ achst die Gl¨ aubiger haften und durch einen sogenannten “hair cut” auf einen Teil ihrer Anspr¨ uche verzichten m¨ ussen. Um die Haushaltsdisziplin zu st¨ arken fordern sie zudem eine Anpassung der Defizitgrenzen des SWP, insofern als das f¨ ur je 10 Prozentpunkte, die die Gesamtverschuldung B eines Staates ¨ uber den vorgeschrie-
benen 60% liegt, die Nettoneuverschuldung (|G − T |) je einen Prozentpunkt unter der 3%-Richtlinie liegen m¨ usse. Im Falle der Nichteinhaltung sollten dem betroffenen Staat, neben h¨ arteren finanziellen Strafen, notfalls auch die Stimmrechte in der Union entzogen werden (Fuest et al. 2010).
Anderer Ansicht sind Horn et al. (2010), denen zu Folge die Fixierung des SWP allein auf staatliche Verschuldung nicht zielf¨ uhrend sei. Sie fordern zus¨ atzlich eine Fokussierung auf die Verschuldung des privaten Sektors, 17 und damit implizit eine ¨ Uberwachung der von ±2% vor, womit sie Leistungsbilanzsalden. Sie schlagen eine Obergrenze f¨ ur X-M
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den Rahmen enger setzen als Dullien & Schwarzer (2009), die eine Grenze von ±3% zur Diskussion stellen. Sollte ein Land diesen Rahmen nach oben hin durchbrechen, m¨ usste es laut Horn et al. (2010) von der EU-Kommission ” aufgefordert“ werden, ” durch
einen geeigneten Mix aus expansiver Fiskalpolitik sowie weiteren Investitionsanreizen und Strukturreformen, die etwa ein kr¨ aftigeres nominales Lohnst¨ uckkostenwachstum und eine gleichm¨ aßigere Einkommensverteilung und damit den privaten Konsum bef¨ ordern, zu stimulieren.“ F¨ ur L¨ ander mit Defiziten unterhalb von 3% bek¨ amen das entsprechende Gegenteil verordnet.
17 Fuest et al. (2010) erkennen zwar ebenso die Notwendigkeit, ” ¨ offentliche und private Verschuldung in den
Mitgliedstaaten wirksam zu begrenzen“ (Hervorhebung durch den Autor), schlagen diesbez¨ uglich aber keine Er-
weiterung des SWP vor.
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Fraglich bleibt allerdings, wie sich Horn et al. (2010) die Umsetzbarkeit derartiger Forderungen der EU-Kommision vorstellen. So ist kaum denkbar, wie die deutsche (oder eine andere) Regierung eine eventuelle Aufforderung zur Lohnzur¨ uckhaltung (oder -steigerungen) durchsetzen will, ohne die geltende Tarifautonomie zu brechen. Ungeachtet dessen droht einer Regierung, die den Aufforderungen nicht folge leistet, nach den Vorschl¨ agen von Horn et al. (2010) ein Sanktionsverfahren, in Folge dessen ihr der Ministerrat ” verbindliche Ausgabenpfade“ vorschreiben solle. Damit jedoch w¨ urde sich die EU das Haushaltsrecht der nationalen Parlamente aneignen, was mindestens eine ¨ Ande-
rung der EU-Vertr¨ age, wenn nicht sogar der Verfassungen der einzelnen Mitgliedsl¨ ander erfordern w¨ urde. Es ist daher schwer vorstellbar, dass derartige Vorschl¨ age je umgesetzt werden k¨ onnen.
Die Reformvorschl¨ age von politischer Seite (EU-Kommission 2010, Europ¨ aische Zentralbank 2010) sehen daher weniger drastische Maßnahmen vor. Jedoch werden auch hier die makro¨ okonomischen Ungleichgewichte innerhalb der Union als problematisch erkannt. Der EZB-Vorschlag betrachtet dies allerdings allein unter dem Aspekt der Wettbewerbsf¨ ahigkeit, und will mit Sanktionen nach dem Modell des Defizitverfahrens ausschließlich gegen L¨ ander mit negativer Leistungsbilanz vorgehen. Beiden Vorschl¨ agen gemein ist die Idee eines Fr¨ uhwarnsystems mit Eingriffsm¨ oglichkeiten zur makro¨ okonomischen Koordinierung. Dabei soll ein sogenanntes “Scoreboard” fr¨ uhzeitig Fehlentwicklungen der Wettbewerbsf¨ ahigkeit oder der Leistungsbilanz aufzeigen. Der Kommis-sionsvorschlag plant zudem die Schaffung eines sogenannten ” Europ¨ aischen Semesters“,
einem j¨ ahrlichen mehrmonatigen Abstimmungsprozess als Instrument zur Ex-ante- ¨ Uberwachung der nationalen Wirtschafts- und Fiskalpolitiken. Dabei sollen im M¨ arz jeden Jahres auf Basis eines Kommissionsberichts (“Annual Growth Survey”) Empfehlung f¨ ur Haushalts- und Wirtschaftspolitik ausgesprochen werden, die bis April in die mittelfristige Planungen der Mitgliedstaaten eingearbeitet und zur Bewertung an die Kommission r¨ uck¨ ubermittelt werden sollen. Jene formuliert dann ihr Votum f¨ ur den Ministerrat, der anschließend im Juni und Juli l¨ anderspezifische Politikempfehlungen abgeben soll (Heinen 2010). 18
18 Das ” Europ¨ aische Semester“ wurde leicht abgewandelt nach dem Vorschlag der EU-Kommission am 7. Sep-
tember 2010 vom Rat der europ¨ aischen Wirtschafts- und Finanzminister (Ecofin) beschlossen.
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Daneben gibt es in beiden Papieren jeweils einzelne Vorschl¨ age zur Versch¨ arfung der Sanktionsm¨ oglichkeiten bei Nichteinhaltung des SWP. So sollen nach den Pl¨ anen der Europ¨ aischen Zentralbank (2010) die Verfahren und Strafen bei ¨ Uberschreiten der
3% Defizitgrenze quasi-automatisch erfolgen, und notfalls bis zur Einschr¨ ankung der Stimmrechte reichen, worin sie mit Fuest et al. (2010) ¨ ubereinstimmen.
Bei aller Uneinigkeit der Vorschl¨ age ist jedoch bemerkenswert, dass kein einziger die naheliegende Alternative zur Straffung der SWP-Defizitverfahren und Nivellierung der innereurop¨ aischen Ungleichgewichte diskutiert. Schließlich m¨ ussen innerhalb eines W¨ ahrungsraumes keineswegs alle Regionen die gleiche Wirtschaftskraft aufweisen, wie das Beispiel der USA verdeutlicht. Auch innerhalb des Dollar-Raums existieren starke und schwache Regionen, die f¨ ur sich genommen zueinander unausgeglichene Leistungsbilanzen aufwiesen. Dieser Zustand zwischen den Bundesstaaten ist nur deshalb tragf¨ ahig, weil es einen ¨ ubergeordneten Unionshaushalt gibt, der auf der Erhebung von “federal taxes” basiert und aus dessen Mitteln sich automatische Stabilisatoren speisen. 19 Will man also in Zukunft innereurop¨ aische Leistungsbilanzkrisen vermeiden, dabei jedoch den wirtschaftlichen Wettbewerb zwischen den Eurol¨ andern ohne zentralistischen Dirigismus erhalten, w¨ are die Schaffung eines gemeinsamen Haushalts der Eurozone denkbar, in den uberf¨ uhren. 20 Aus diesem ließen die Mitgliedstaaten einen Teil ihres nationalen Budgets ¨
sich dann automatische Transfers zwischen den Eurol¨ andern finanzieren und Krisen ex ante vermeiden. Derartige Pl¨ ane, insbesondere f¨ ur eine europ¨ aische Arbeitslosenversicherung, wurden bereits vor Einf¨ uhrung der Gemeinschaftsw¨ ahrung in der Forschung diskutiert, etwa von M´ elitz & Vori (1993) oder Von Hagen & Hammond (1998). Zuletzt kam Menguy (2010) nach der modellhaften Konzeption eines europ¨ aischen Transfersystems zu der Erkenntnis, dass angesichts “insufficiently coordinated or hardly constrained national budgetary policies, a global and centralized stabilization mechanism would also be very useful to the European framework.”
In gewissem Sinne stellt auch der bereits erw¨ ahnte Euro-Rettungsfonds, der nach dem Vorschlag von Gros & Mayer (2010) zu einem dauerhaften Europ¨ aischen W¨ ahrungsfond (EWF) ausgebaut werden soll, eine Form von fiskalischen Transfers aus den wohlhaben-
19 Gemeintsind konjunkturstabilisierende Mechanismen, die ohne zus¨ atzliche gesetzgeberische Maßnahmen ( ” automatisch“) wirken. Im konkreten Beispiel w¨ are dies etwa die Arbeitslosenversicherung.
20 Alternativ w¨ aren auch direkt von der Union erhobene Steuern denkbar.
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den L¨ andern in jene, die von einer Wirtschaftskrise getroffen wurden, dar, was auch von manchen Kommentatoren - wenn auch mit sorgenvollem Unterton - so erkannt wurde (etwa von Steltzner 2010).
Der offenkundige Nachteil einer Transferunion ist allerdings ihre verzerrende Wirkung auf die Faktorm¨ arkte. W¨ ahrend ihre stabilisierende Wirkung bei kurzfristigen Schocks willkommen ist, verhindert sie bei dauerhaften Schocks die notwendigen Anpassungen. Wird ein Land kurzfristig von einer Krise betroffen, helfen Transfers deren Folgen zu mildern. Bei einer dauerhaften Schw¨ achung der nationalen Wirtschaft m¨ ussen jedoch mittelfristig die Lohnst¨ uckkosten sinken, und langfristig die Arbeiter in jene L¨ ander der Union ziehen, in denen gr¨ oßeres Arbeitsangebot herrscht. Dieser Entwicklung werden durch dauerhafte Transfers die Anreize genommen. Ohnehin ist bereits heute die Mobilit¨ at des Faktors Arbeit im Euro-Raum deutlich geringer als im vergleichbar großen US-Dollar-Raum (Huber 2004), weshalb ein europ¨ aisches Transfersystem hier nur die bestehenden Strukturen verfestigen w¨ urde.
Ohne Abbau der Ungleichgewichte und ohne Schaffung automatischer Stabilisatoren werden auf absehbare Zeit weitere L¨ ander der Eurozone eine Rettungsaktion wie im Falle Griechenlands ben¨ otigen. 21 Ein auf Dauer zu diesem Zweck geschaffener EWF, wie von Gros & Mayer (2010) vorgeschlagen, stellt dann soetwas wie einen Mittelweg zwischen diesen beiden Optionen dar. Alternativ bliebe noch der von Fuest et al. (2010) vorgeschlagene freiwillige oder zwangsweise Austritt eines in die Krise geratenen Staates aus der EWU. 22
5 Zusammenfassung
Mehr als zehn Jahre nach Einf¨ uhrung der europ¨ aischen Gemeinschaftsw¨ ahrung zeigt sich, dass der SWP die an ihn gerichteten Erwartungen nicht erf¨ ullen konnte. Weder f¨ uhrte er einen nachhaltigen R¨ uckgang der Haushaltsdefizite und Staatsverschuldung der Eu-
21 DerKapitalbedarf f¨ ur derartige Aktionen k¨ onnte Sch¨ atzungen zu Folge mehr als eine Billion Euro betragen (Greive 2010). Stand November 2010 gilt Irland als wahrscheinlichster Kandidat f¨ ur den n¨ achsten “bailout”
(Walker et al. 2010).
22 Portugal erw¨ agt Außenminister Lu´ ıs Amado zu Folge bereits den Austritt aus der Eurozone, sollte es seine wirtschaftlichen Probleme nicht in den Griff bekommen (Walker et al. 2010).
17
rol¨ ander herbei, noch bewahrte er die Union vor einer divergierenden wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Mitglieder. Als sch¨ adlich f¨ ur den Fortbestand der EWU als solcher hat sich dabei der Umstand erwiesen, dass der Pakt nur die ¨ offentliche Verschuldung der Eurol¨ ander, nicht jedoch private Verschuldung und damit ihre Leistungsbilanz ¨ uberwachen sollte.
Wie in dieser Arbeit gezeigt f¨ orderten einige Effekte der W¨ ahrungsunion die wirtschaftlichen Ungleichgewichte der Eurozone, w¨ ahrend geeignete Korrekturmechanismen in der Architektur der Union fehlten. Die europ¨ aische Schuldenkrise des Jahres 2010 machte die Notwendigkeit derartiger Mechanismen jedoch deutlich, wobei deren Ausgestaltung weiter offen bleibt. Ob und wie sich die unterschiedlichen Reformvorschl¨ age aus Wissenschaft und Politik zu einem schl¨ ussigen Gesamtkonzept vereinen lassen ist unklar. Welche Wirkung die bereits beschlossenen Maßnahmen haben war zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieser Arbeit nicht bekannt.
Die Frage nach der Notwendigkeit einer gemeinsamen EU-Wirtschaftspolitik als Erg¨ anzung zum SWP kann aus heutiger Sicht nicht eindeutig beantwortet werden, allerdings spricht vieles f¨ ur eine zentrale Steuerung zum Abbau der Ungleichgewichte. Die vermutlich bessere Alternative eines gemeinsamen europ¨ aischen Haushalts mit geeigneten automatischen Stabilisatoren scheint aus heutiger Sicht noch politisch unerreichbar. Ohne geeignete Reform des SWP droht der Eurozone jedoch nach allgemeiner Einsch¨ atzung langfristig der Zerfall (Conway 2010, Roubini 2010).
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6 Thesenpapier
1. In der EWU zeigt nationale Fiskalpolitik einen “beggar-my-
neighbour”-Effekt und sollte daher zentral koordiniert werden.
2. Der Stabilit¨ ats- und Wachstumspakt war unvollst¨ andig konzi-
piert um seine Aufgabe zu f¨ ullen.
3. Die Mehrzahl der Staaten, die 2010 in die Schuldenkrise gerieten,
haben den urspr¨ unglichen SWP nie verletzt.
4. Der Markt hielt die “no bailout”-Klausel in den europ¨ aischen
Vertr¨ agen nie f¨ ur glaubw¨ urdig, wodurch es zur Zinskonvergenz
im Euroraum kam.
5. Effekte w¨ ahrend der Entstehungsphase der EWU verursachten
eine ungleiche wirtschaftliche Entwicklung der Mitgliedsl¨ ander.
6. Bei zentralgesteuerter Geldpolitik fehlt den Eurostaaten ein In-
strument um auf asymmetrische Schocks zu reagieren. Ein Sys-tem automatischer Stabilisatoren w¨ are daher hilfreich.
7. Negative Auswirkungen auf die Stabilit¨ at der EWU gehen nicht
nur von den L¨ andern mit Leistungsbilanzdefizit aus, sondern
auch von jenen mit ¨ Ubersch¨ ussen.
8. Ohne Reform des SWP existiert langfristig nur die Alternative
zwischen weiteren Rettungsaktionen f¨ ur ¨ uberschuldete Staaten,
oder deren Austritt aus der EWU.
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