Inhaltsverzeichnis
Einleitung 6
I. Allgemeine Informationen zum Gasmarkt 8
1. Das Gas 8
2. Gasproduzenten für den deutschen Gasmarkt 8
3. Der Gastransport 9
a) Gas im gasförmigen Zustand 9
b) Flüssiggas 9
4. Gasspeicherung 9
5. Erdgas- und Versorgungsunternehmen 10
II. Gasversorgung und Wettbewerbsrecht 11
1. Gasmarkt und Gaspreise in Deutschland 11
2. Maßnahmen zur Wettbewerbsförderung des Gasmarktes 13
a) Gasbinnenmarktrichtlinie (1998) 13
b) Die Gasbeschleunigungsrichtlinie (2003/55/EG) 13
c) Die Gasbeschleunigungsrichtlinie (2009/73/EG) 14
3. Das Wettbewerbsrecht 14
a) Aufgaben des Wettbewerbsrechts 14
b) Europäisches Wettbewerbsrecht 15
c) Besonderheiten im Deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbe-
schr änkungen (GWB) 16
III. Kartellverbot des Art. 101 AEUV (§1 GWB) 17
1. Tatbestandsmerkmale 17
a) Unternehmen/Unternehmensvereinigung 17
b) Vereinbarungen 17
2
aa) Absprachen…………………………………………... 18 bb) Horizontale/vertikale Vereinbarungen……………….. 18 cc) Gentelmen agreement………………………………... 18 c) Beschlüsse von Unternehmensvereinbarungen………….. 18 d) Aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen…………….. 19 e) Verhinderung/Einschränkung/Beschränkung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt……………………………. 19 f) Spürbarkeit……………………………………………….. 20 g) Preiskontrolle als näheres Tatbestandsmerkmal der „Wettbewerbsbeschränkung“……………………………. 20 h) Ausnahmevorschriften…………………………………… 21 2. Rechtsfolge des Art. 101 AEUV (§ 1 GWB)………………... 21 3. Fälle zum Kartellverbot gemäß Art. 101 AEUV (§1 GWB)… 22 a) Thyssengas (OLG Düsseldorf, 2001)…………………….. 22 b) E.ON/Ruhrgas (BKartA, 2006)………………………….. 22 c) E.ON/Ruhrgas (OLG Düsseldorf, 2007)…………………. 23 d) E.ON/Ruhrgas (BGH, 2009)……………………………... 24 e) E.ON/Ruhrgas und Gaz de France (Europäische Kommission, 2009)……………………………………… 26
IV. Missbrauchsverbot des Art. 102 AEUV (§ 19 GWB)……… 28 1. Tatbestandsmerkmale………………………………………... 28 a) Marktbeherrschende Stellung…………………………….. 28 aa) Sachlicher Markt……………………………………... 28 bb) Räumlicher Markt……………………………………. 29 b) Missbrauchskatalog………………………………………. 29 aa) Preismissbrauch……………………………………… 29 bb) Lieferverweigerung………………………………….. 30 cc) Diskriminierung……………………………………… 30
3
dd) Ausschließlichkeitsbindung………………………….. 30 c) Zweistufenprüfung eines Oligopols (EuGH)…………….. 30 aa) Innenverhältnis………………………………………. 31 bb) Außenverhältnis……………………………………… 31 2. Preismissbrauch und Preismissbrauchsaufsicht der Gaswirtschaft nach § 29 GWB………………………………………. 31 3. Fälle zum Missbrauchsverbot gemäß Art. 102 AEUV (§ 19 GWB)………………………………………………….. 32 a) Preismissbrauchsverfahren gegen 33 Gasversorger (BKartA, 2007)…………………………………………… 32 b) RWE (Europäische Kommission, 2007)…………………. 33 c) Preisänderungsklauseln (BGH, 2009)……………………. 34
V. Fusionskontrollverordnung……………………………………. 37 1. Europäische Fusionskontrolle……………………………….. 37 a) Umsatzschwelle………………………………………….. 37 b) Zwei-Drittel-Klausel……………………………………... 38 c) Verweisungsantrag………………………………………. 38 2. Ablauf des Fusionskontrollverfahrens………………………. 38 a) Vorprüfphase……………………………………………... 38 b) Hauptprüfverfahren………………………………………. 39 3. Ministererlaubnis……………………………………………. 39 4. Fälle zur Fusionskontrollverordnung………………………... 40 a) Gas Natural/Endesa (Europäische Kommission, 2005)…... 40 b) E.ON/Ruhrgas (BKartA, 2002)……………………………. 41
VI. Gasversorgungsnetze………………………………………….. 43 1. Netzzugangsmodell………………………………………….. 43 a) Punkt-zu-Punkt Modell oder Pfadmodell………………... 43
4
b) Entry-/Exit Modell 44
2. Bundesnetzagentur 44
3. Anreizregulierung 46
4. Fälle zur Netzzugangsverweigerung 46
Fazit 47
Literaturverzeichnis 49
5
Einleitung
Die Europäische Union mit ihrem gemeinsamen Markt verfolgt das Ziel, den freien Warenhandel zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Allerdings gibt es für die Mitgliedstaaten mehrere Möglichkeiten, dieses Ziel zu unterlaufen. Um dies zu verhindern, sind im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Wettbewerbsregeln verankert, die durch Verordnungen, Bekanntmachungen und Empfehlungen ergänzt wurden. Die beiden wichtigsten Regeln sind der Art. 101 AEUV zur Kartellbekämpfung und der Art. 102 AEUV zur Missbrauchsaufsicht. Im Jahr 1990 kam noch die Fusions-kontrollverordnung hinzu. Mit ihr wurde ein Instrument zur Überprüfung von Unternehmenszusammenschlüssen auf europäischer Ebene geschaffen. Auf der europäischen Ebene stehen sich die Wettbe-werbsvorschriften des AEUV und des GWB gegenüber. In welchem Fall die Europäische Kommission oder das Bundeskartellamt zuständig ist, entscheidet das „European Competition Network“, das im Zuge der VO (EG) 1/2003 geschaffen wurde. 1
In der vorliegenden Arbeit soll die Gasversorgung und das EU-Wettbewerbsrecht untersucht werden. Neben der Analyse der wichtigsten Artikel des Europäischen Wettbewerbsrechts soll die Frage erörtert werden, welche Möglichkeiten die Europäische Union und seine Mitgliedstaaten haben, gegen Kartell- und Missbrauchsverstöße von Gasversorgungsunternehmen vorzugehen und welche Grenzen dabei beachtet werden müssen. Die Ausarbeitung stützt sich auf das Buch „Nachhaltige Strom- und Gasversorgung im Licht des Wettbewerbsrechts“ von Bernhard Nagel, aus dem auch ein Großteil der Se- 1 BKartA, OffeneMärkte - Fairer Wettbewerb, S. 13, 46.
6
kundärquellen entnommen wurde. Außerdem wurden Büchern aus dem Themenbereich Europäisches Wettbewerbsrecht sowie einzelne Beiträge aus dem Internet genutzt.
Um sich dem Thema der Arbeit anzunähern, werden im ersten Kapitel ein paar allgemeine Informationen rund um das Gas und den europäischen Gasmarkt besprochen. Im zweiten Kapitel wird die Entwicklung der Gaspreise und des Wettbewerbsrecht untersucht. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Frage, welche Maßnahmen die Europäische Union ergriffen hat, um den Wettbewerb auf dem Gasmarkt zu fördern. Im dritten, vierten, und fünften Kapitel werden die zwei wichtigsten Artikel des Europäischen Wettbewerbsrechts sowie die Fusi-onskontrollverordnung betrachtet. Im ersten Schritt wurden die Tatbe-standsmerkmale (TBM) herausgearbeitet und im zweiten Schritt wurden Fälle bearbeitet, um zu überprüfen, wie das Bundeskartellamt sowie die Rechtsprechung die TBM angewandt und umgesetzt haben. Im sechsten und letzten Kapitel werden das Gasversorgungsnetz und deren Voraussetzungen beschrieben. Außerdem soll untersucht werden, welche Fälle von Missbrauch es im Rahmen des Netzzuganges gegeben hat.
Ahnatal, den 13.01.2011 Andreas Jordan
7
I. Allgemeine Informationen zum Gasmarkt
1. Das Gas
Der Energieträger Gas besteht zu 70% bis 95% aus Methan. 2 Das aus Biomasse gewonnene Gas sowie das sogenannte Stadtgas 3 haben auf dem Gasmarkt so gut wie keine Bedeutung. Der CO 2 Gehalt von Gas ist geringer als von Steinkohle.
2. Gasproduzenten für den deutschen Gasmarkt
Wie dem unteren Bild zu entnehmen ist, steht Russland an der Spitze der Gasproduzenten für Deutschland. In der Wärmeversorgung nimmt Gas eine zentrale Rolle ein, und mehr als 50% der deutschen Haushalte heizen mit Gas.
Bild 1: Gasversorgung in Europa, http://www.20min.ch/interaktiv/ Gasversorgung/index.html, 21.12.2010.
2 Nagel, Nachhaltige Strom- und Gasversorgung im Licht des Wettbewerbsrechts, S. 18.
3 Das Stadtgas entsteht beispielsweise bei der Koksherstellung.
8
3. Der Gastransport
a) Gas im gasförmigen Zustand
Das Gas wird in Rohrleitungen (Pipelines) transportiert. Der entstehende Druckabfall in den Rohrleitungen wird durch Verdichtungsstationen kompensiert, die alle 100 bis 200 Kilometer errichtet werden. Der Energiebedarf für den Transport liegt bei 10%. Da Gas kein homogenes Gut ist, existieren unterschiedliche Gasqualitäten, die nicht zusammen transportiert werden können. 4
b) Flüssiggas
Das Gas kann auch verflüssigt werden. Der Energiebedarf für die Verflüssigung liegt bei 25%. Die Transportkosten sind deutlich höher als beim Transport mit Pipelines, da das Flüssiggas mit Schiffen transportiert wird. 5
4. Gasspeicherung
Der Gasabsatz unterliegt großen Schwankungen. Daher ist es notwendig, das Gas zu speichern. In Deutschland werden etwa 18,6 Milliarden m 3 Erdgas in Untergrundspeichern eingelagert, um kurzfristige Importstörungen und Bedarfsschwankungen auszugleichen. 6 Das Gas kann in Porenspeichern, Speichergestein oder großen Höhlen gespeichert werden. 7
4 Nagel, Nachhaltige Strom- und Gasversorgung im Licht des Wettbewerbsrechts, S. 18.
5 Nagel, Nachhaltige Strom- und Gasversorgung im Licht des Wettbewerbsrechts, S. 18.
6 http://de.wikipedia.org/wiki/Erdgas, 21.12.2010.
7 Nagel, Nachhaltige Strom- und Gasversorgung im Licht des Wettbewerbsrechts, S. 18.
9
5. Erdgas- und Versorgungsunternehmen
Die größten Erdgas- und Versorgungsunternehmen in Deutschland sind E.ON/Ruhrgas (Essen), RWE Energy (Dortmund), VNG - Ver-bundnetz Gas (Leipzig), Shell (Hamburg), Exxon Mobile (Hannover) und Wingas (Kassel). 8
E.ON/Ruhrgas nimmt den größten Teil der Gaslieferungen an Deutschland ab. Vorwiegend bezieht E.ON/Ruhrgas das Erdgas von dem russischen Unternehmen Gazprom sowie der niederländischen Gasunie und den norwegischen Produzenten. Der Vertrieb an den Endverbraucher wird von ungefähr 700 Gasversorgungsunternehmen sichergestellt. Die Stadtwerke sind in diesem Segment besonders stark vertreten. 9
8 http://de.wikipedia.org/wiki/Erdgas, 21.12.2010.
9 http://de.wikipedia.org/wiki/Erdgas, 21.12.2010.
10
II. Gasversorgung und Wettbewerbsrecht
1. Gasmarkt und Gaspreise Deutschland
Der Gastransport und die Gasverteilung sind in Deutschland natürliche Monopole, weil es sich für Konkurrenten, aufgrund der extrem hohen Kosten, nicht lohnt, Parallelleitungen zu legen. Nagel ist ebenso wie v. Hirschhausen und Beckers der Meinung, dass ein Regulierungsbedarf besteht 10 , um den Wettbewerb in Schwung zu bringen. Allerdings macht sich Nagel wenig Hoffnung, dass dies gelingt, da bei einer Abschwächung der Gasnachfrage oder bei wirtschaftlichen Krisensituationen die Gefahr besteht, dass sich ein Gaskartell nach dem Vorbild der OPEC bilden könnte. 11 Und tatsächlich hat am 21.10.2008 die Zeitschrift „Spiegel“ verkündet, dass sich die größten Gaslieferanten der Welt (Russland, Iran und Katar) zusammengetan haben, um ein Gaskartell nach dem Vorbild der erdölexportierenden Länder zu gründen. Der Chef des russischen Energiekonzerns „Gazprom“ möchte mit Hilfe des Gemeinschaftsprojekts nach neuen Gasvorkommen suchen und den Verkauf von Gas besser vermarkten. Die europäischen Länder und die USA waren von Anfang an gegen dieses Bündnis. Verbraucherverbände befürchten außerdem Preiserhöhungen und Preismissbrauch. Auch die Gefährdung der Energieversorgung wird von den Verbänden nicht ausgeschlossen. 12 Obwohl Gerling 13 und Kemfert vor einem Gaskartell warnen, äußert E.ON/Ruhrgas, dass sie durch das Gaskartell keine negativen Beeinflussungen befürchtet. Als
10 v. Hirschhausen/Beckers, Reform der Erdgaswirtschaft in der EU und in Deutschland. Wie viel Regulierung braucht der Wettbewerb, S. 3.
11 Nagel, Nachhaltige Strom- und Gasversorgung im Licht des Wettbewerbsrecht, S. 19.
12 http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,585498,00.html, 21.10.2010.
13 http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,476113,00.html, 21.10.2010.
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Arbeit zitieren:
Dipl.-Sozialpädagoge Andreas Jordan, 2011, Gasversorgung und EU-Wettbewerbsrecht mit Fällen, München, GRIN Verlag GmbH
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