Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis IV
Einleitung 1
1 Ph anomen Schattenwirtschaft 2
1.1 Definitions- und Abgrenzungsproblematik 2
1.2 Zu den Wohlfahrtseffekten der Schattenwirtschaft 5
1.3 Modell zur Ermittlung des optimalen Umfang der Bek ampfung 7
1.3.1 Die individuelle Betrachtung 8
1.3.2 Gesellschaftliche Wohlfahrt 9
1.3.3 Optimale H ohe der Geldstrafe 10
1.3.4 Optimale Dauer der Haftstrafe 10
1.3.5 Optimale Kombination aus Geld- und Haftstrafe 11
1.3.6 Einige Modellerweiterungen 11
1.4 Methoden der Erfassung 15
1.4.1 Direkte Methoden 17
1.4.2 Indirekte Methoden 18
2 Sozialistisches und privates Wirtschaften in der Sowjetunion 24
2.1 Vorbemerkungen zur Schattenwirtschaft
im Sozialismus 24
2.2 Die Ausgestaltung der Budgeteinnahmen des sowjetischen Staates 26
2.2.1 Budgeteinnahmen aus dem sozialistischen Sektor 28
2.2.2 Budgeteinnahmen von der Bev olkerung 32
2.2.3 Budgeteinnahmen von ausl andischen nat urlichen sowie
juristischen Personen, Joint Ventures und Erl osen sowje-
tischer Betriebe aus Exporten 36
2.3 Zur Bedeutung sowjetischer Steuern f ur die Schattenwirtschaft 38
I
2.4 Einige Besonderheiten des sowjetischen
Schattensektors . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 2.4.1 Preisbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 2.4.2 Produktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 2.4.3 Legale Privatwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 2.4.4 Landwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 2.5 Sowjetische Forschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46 2.5.1 Historischer Abriss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 2.5.2 Konzept der “farbigen M¨ arkte” . . . . . . . . . . . . . . 48
3 Schattenwirtschaft im Transformationsprozess 53
3.1 Ursachen und Erkl¨ arungsans¨ atze . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 3.2 Besonderheiten russischer Schatten-
wirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 3.3 Korruption . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58 3.4 Enwicklungen im russischen Steuersystem . . . . . . . . . . . . 64 3.5 Probleme der Erfassung der Schattenwirtschaft . . . . . . . . . . 66
4 Zusammenfassung und Ausblick 69
Literaturverzeichnis V
Eidesstattliche Erkl¨ arung XI
II
Tabellenverzeichnis
1.1 Zusammenstellung aller Ans¨ atze zur Sch¨ atzung des Umfangs der Schattenwirtschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
2.1 Anzahl angemeldeter privater Kleinunternehmer 1985 . . . . . . 45 2.2 Umfang der Schattenwirtschaft in der UdSSR . . . . . . . . . . 46 2.3 Charakteristika der “Farbigen M¨ arkte” in der UdSSR . . . . . . 52
3.1 Einflussfaktoren der inoffiziellen wirtschaftlichen Aktivit¨ at offizieller Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 3.2 Befragung zur Korruption in der Polizeibeh¨ orde . . . . . . . . . 60 3.3 Wichtigste Ursachen der Korruption in den Sicherheitsbeh¨ orden 62 3.4 Anteil russischer Schattenwirtschaft am BIP 1996 . . . . . . . . 67
III
Abbildungsverzeichnis
1.1 Das Konzept der zweigeteilten Volkswirtschaft . . . . . . . . . . 4 1.2 Grundidee des Ansatzes der “weichen Modellierung” . . . . . . . 22
2.1 Einkommensteuertarife in der UdSSR . . . . . . . . . . . . . . . 34 2.2 Preisbildung auf dem “sozialistischen” Schwarzmarkt . . . . . . 41
IV
Einleitung
Der erfolgreiche Wahlkampf des russischen Pr¨ asidenten Wladimir Putin im Jahre 2000 lief unter dem bezeichnenden Motto “Diktatur des Gesetzes”. Wie ist dies in einem Land zu beurteilen, dessen Schattenwirtschaft, nach unterschiedlichen Sch¨ atzungen, 40 bis 80% des Bruttosozialprodukts ausmacht? Nach den Berechnungen des Korruptionsindex durch Transparency International, belegte Russland mit 2,7 Punkten (wobei 0 Punkte f¨ ur hoch korrupt, und 10 Punkte f¨ ur ein sehr niedriges Korruptionsniveau stehen) im Jahre 2002 Platz 74 von 102 untersuchten Staaten - und geh¨ ort damit, neben anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion zu den korruptesten L¨ ander der Welt. Seit fast zwei Jahrzehnten beklagen russische Wirtschaft-, Rechts- und Sozialwissenschaftler, genauso wie der postsowjetische Durchschnittsrusse die Allianz von “Teneviki”, zu deutsch “Schattenm¨ anner” und korrupten Beamten. Allerdings erfordert die Beurteilung und erst recht die Bek¨ ampfung des Ph¨ anomens Schattenwirtschaft fundierte Kenntnisse dar¨ uber, was genau sich hinter diesem Begriff verbirgt. Nach wie vor stellt die Erfassung der Schattenwirtschaft ein Problem dar, wobei selbst die Anwendung in westlichen Industriel¨ andern erprobter Methoden im Falle Russland h¨ aufig nicht oder nur mit Korrekturen m¨ oglich ist. Hinzu kommt, dass der Bekanntheitsgrad einschl¨ agiger Werke in Russland noch recht niedrig ist, die Erfahrungen in der Anwendung darin beschriebener Methoden fehlen beinahe v¨ ollig. Schweigen, Sch¨ onf¨ arberei und Verschleierung betrafen in der Sowjetunion nicht nur die schattenwirtschaftlichen, sondern jegliche wirtschaftlichen Aktivit¨ aten. Umso komplizierter ist es, Klarheit ¨ uber die herrschenden Verh¨ altnisse zu schaffen.
Soll der russische Gesetzgeber nun die Gesetze versch¨ arfen, mit drakonischen Strafen gegen schattenwirtschaftliche Aktivit¨ aten vorgehen und die Aufwendungen f¨ ur die Steuerpolizei verzehnfachen? Gibt es eine M¨ oglichkeit, das optimale Niveau der Bek¨ ampfung inoffizieller Wirtschaftsaktivit¨ aten zu ermitteln? Welche Faktoren tragen zur Ausweitung der Schattenwirtschaft bei, was mindert die Attraktivit¨ at einer inoffiziellen Zweitbesch¨ aftigung? Die vorliegende Arbeit soll nun dazu beitragen, etwas Licht in die russische Schattenwirtschaft zu bringen.
1
Kapitel 1
Ph ¨ anomen Schattenwirtschaft
1.1 Definitions- und Abgrenzungsproblematik
Um die Schattenwirtschaft im postsowjetischen Russland quantifizieren, analysieren und eventuell bek¨ ampfen zu k¨ onnen, ist zuerst eine Begriffskl¨ arung notwendig.
Die Frage “Was ist Schattenwirtschaft?” wird in beinahe jeder Untersuchung dieses Ph¨ anomens aufs neue gestellt. Mehrere unterschiedliche Aktivit¨ aten werden dazu gez¨ ahlt oder aus dem Begriff ausgeschlossen, je nach Wahl der Definitionskriterien. Auch das Wort “Schattenwirtschaft” selbst wird h¨ aufig entsprechend der Auffassung des jeweiligen Autors durch Ausdr¨ ucke wie “zweite Wirtschaft”, “Parallelwirtschaft”, “Ausweichwirtschaft”, “Untergrundwirtschaft”, “informelle” oder “inoffizielle Wirtschaft” ersetzt. 1 Ulybin (1991, S. 7) weist zwar auf spezifische Eigenschaften und Auspr¨ agungen russischer Schatten¨ okonomie hin, sieht aber als Voraussetzung f¨ ur ihr Verst¨ andnis die Kenntnis bereits existierender Theorien und Untersuchungen westlicher ¨ Okonomen. Also werden hier zun¨ achst, ohne Anspruch auf Vollst¨ andigkeit, einige Abgrenzungen und Definitionen der Schattenwirtschaft vorgestellt, 2 und anschließend die Notwendigkeit der Bek¨ ampfung des Ph¨ ano-
1 Vgl.z.B. Grossman (1984), Graß (1986). Die von Gretschmann und Mettelsiefen (1984, S. 11) angef¨ uhrte Aufz¨ ahlung der ¨ Aquivalente in verschiedenen Sprachen machen deutlich,
inwiefern die regionalen Besonderheiten der Schattenwirtschaft die Bezeichnung des Ph¨ anomens beeinflusst haben. So werden im Folgenden auch unterschiedliche Ausdr¨ ucke wie “zweite Wirtschaft” oder “Ausweichwirtschaft” u.a. benutzt, die sich auf dasselbe Ph¨ anomen beziehen.
2 Die hier aufgef¨ uhrte Abgrenzung basiert zum gr¨ oßten Teil auf den Ausf¨ uhrungen von Schneider und Ernste (2000) und Schrage (1984, S. 12ff). Die Besonderheiten der sowjetischen und postsowjetischen Auffassung der Schattenwirtschaft werden entsprechend in den Kapiteln 2 und 3 erl¨ autert.
2
mens angesprochen. Gretschmann und Mettelsiefen (1984, S. 11ff), der die Vielfalt der Unterarten und Schattierungen der Schattenwirtschaft beschreibt, kommt zwar zum Schluss, dass die “Definition der Schatten¨ okonomie ... Frage der Zweckm¨ aßigkeit, bestimmt von unterschiedlichen Erkenntnisinteressen” bleibt, versucht jedoch trotzdem die Gemeinsamkeiten dieser Definitionen auszumachen. Demnach k¨ onnen die Kriterien zur Abgrenzung der Schattenwirtschaft in folgenden Kategorien zusammengefasst werden:
statistische Erfassung;
Legalit¨ at;
(A-)Moralit¨ at;
Leistungsbezogenheit;
Systemzugeh¨ origkeit bzw. Systemvertr¨ aglichkeit.
Die aufgef¨ uhrten Abgrenzungskriterien liefern eine Vorstellung davon, wie unterschiedlich die Hintergr¨ unde der jeweiligen Untersuchung sein k¨ onnen: so besch¨ aftigen sich mit der Problematik der Schattenwirtschaft ¨ Okonomen und
Juristen aber auch Soziologen und Psychologen. Bestritten ist die Einbeziehung krimineller Aktivit¨ aten wie Drogenproduktion, Drogenhandel, Schmuggel u.a. in den Begriff der Schattenwirtschaft. 3 In der vorliegenden Arbeit wird davon, der herrschenden Meinung entsprechend, abgesehen. Dass eine genaue Trennung nicht immer m¨ oglich ist, soll einleuchtend sein. Zur Orientierung schlagen Schneider und Ernste (2000, S. 6) eine Unterteilung der Volkswirtschaft in einen offiziellen und einen inoffiziellen Sektor vor. Abbildung 1.1 veranschaulicht dieses Konzept der zweigeteilten Volkswirtschaft. Als offizieller Sektor wird dabei (abgesehen von Erhebungsfehlern) der statistisch erfasste und im Bruttosozialprodukt ausgewiesene Teil der wirtschaftlichen Aktivit¨ aten bezeichnet, den inoffiziellen Sektor (oder die Schattenwirtschaft i.w.S.) machen dabei die Aktivit¨ aten aus, die zwar zur gesamtwirtschaftlichen Wertsch¨ opfung beitragen, nicht aber in die Berechnung des BSP eingehen. Die Nichterfassung kann aus unterschiedlichen Gr¨ unden erfolgen:
auf die Erfassung wird offiziell verzichtet (die darunter fallenden Aktivit¨ aten werden als Selbstversorgungswirtschaft bezeichnet: dazu z¨ ahlen haupts¨ achlich zur Deckung des Eigenbedarfs sowie im Rahmen der Nachbarschaftshilfe auf freiwilliger Basis unentgeltlich erbrachte Leistungen);
3
Tuchtfeldt (1984, S. 265) spricht in diesem Zusammenhang scherzhaft von einer “Unwertsch¨ opfung”.
3
Abbildung 1.1: Das Konzept der zweigeteilten Volkswirtschaft nach Schneider und Ernste (2000, S. 6)
die Erfassung ist auf Grund unzureichender Methoden nicht oder nur teilweise m¨ oglich;
die Erfassung kann auf Grund der Verheimlichung nicht erfolgen (diese typischerweise mit der Hinterziehung fiskalischer oder parafiskalischer Abgaben verbundene Aktivit¨ aten bezeichnen Schneider und Ernste (2000) als Schattenwirtschaft i.e.S.)
Folgt man also dieser Definition der Schattenwirtschaft i.e.S., so stellt die Schattenwirtschaft einen Beitrag zur gesamtwirtschaftlichen Wertsch¨ opfung dar, dessen Erfassung auf Grund privatwirtschaftlicher Ausweichstrategien nicht gelingt.
Tuchtfeldt (1984, S. 264f) sieht in der Nichteinbeziehung weit verbreiteter Formen individueller und organisierter Selbsthilfe in die engere Umschreibung der Schattenwirtschaft einen Nachteil: diese Aktivit¨ aten, die er unter dem Begriff “autonomer Sektor der Schattenwirtschaft” zusammenfasst, spielen “als Polster zum Auffangen von Spannungen in der offiziellen Wirtschaft eine st¨ andig zunehmende Rolle”. 4 Im Folgenden wird hier zwar von der Definition von Schneider und Ernste (2000) ausgegangen, die Abweichungen sind aber kaum vermeidbar, was mit den Besonderheiten f¨ ur den russischen Schattensektor vorhandener Daten zusammenh¨ angt.
4 Diese ¨ Uberlegung sollte insbesondere im Zusammenhang mit den typischen Auspr¨ agungen des Schattensektors im sowjetischen sowie postsowjetischen Russland eine wichtige Rolle spielen.
4
1.2 Zu den Wohlfahrtseffekten der Schatten-wirtschaft
Nun liegt nicht nur die Definition des Ph¨ anomens Schattenwirtschaft in Auge des Betrachters. Auch die Beurteilung von der Schattenwirtschaft ausgehender wirtschaftlicher sowie gesellschaftlicher Wirkungen variiert je nach Standpunkt des Forschers von eindeutig negativ bis hin zu positiv. 5 Allerdings liegt der Schwerpunkt auf der Hervorhebung der negativen Aspekte der irregul¨ aren ¨ Okonomie. Dabei werden der wachsenden Schattenwirtschaft “massive staats-, wirtschafts- und sozialpolitische Gefahrenmomente ... anhand von Wirkungsbetrachtungen auf Allokations-, Distributions- und Stabilisierungsebene ... (und) im Rahmen der Analyse von arbeits- und geldmarktpolitischen Auswirkungen sowie ... im Hinblick auf die sozialen, politischen und legiti-matorischen Folgekosten” angelastet, so Gretschmann und Mettelsiefen (1984, S. 38). Einige Argumente pro und contra Schattenwirtschaft werden hier kurz vorgestellt. 6
Betrachtet man die allokativen Effekte der Schattenwirtschaft, so fallen zun¨ achst die positiven Wirkungen auf, wie das zus¨ atzliche G¨ uter- und Dienstleistungsangebot durch die Schatten¨ okonomie, und, unter Annahme der Homogenit¨ at der in der Schattenwirtschaft und in der offiziellen Wirtschaft produzierten G¨ uter, die Intensivierung des Wettbewerbs. Außerdem, so Schneider und Ernste (2000, S. 165), “ist in der Schattenwirtschaft eine wichtige Voraussetzung f¨ ur den effizienten Einsatz der Ressourcen gegeben: Der Preis sorgt ... f¨ ur den Ausgleich von Angebot und Nachfrage”, was auf Grund fehlender Interventionen seitens des Staates m¨ oglich ist. Nun sind diese Wirkungen nicht eindeutig positiv zu beurteilen: in die Kostenkalkulation der Anbieter des Schattensektors, anders als in der regul¨ aren Wirtschaft, gehen normalerweise keine Steuern, Lizenzgeb¨ uhren, Kosten f¨ ur Erf¨ ullung von Betriebsstandards, Sozialabgaben u.¨ a. ein. Zum einen verzerrt dies den Wettbewerb zwischen den beiden Sektoren zugunsten der Schattenwirtschaft, was falsche Signale bez¨ uglich Investitionsentscheidungen ausl¨ osen kann. Die wohl bekanntesten Argumente zu Ungunsten der Schattenwirtschaft, so Gretschmann (1984, S. 110) betreffen die Qualit¨ at ihrer Produkte, und die geringe Produktivit¨ at als Folge “der hohen Arbeitsintensit¨ at und geringen Kapitalausstattung sowie der nur bedingten Zug¨ anglichkeit
5 Die Skala reicht von dem “Verfall der Sitten und Moral” an einer Seite bis hin zur “reinsten und effizientesten Form des Wirtschaftens”, so Schneider und Ernste (2000, S. 157).
6 Zur tiefer gehenden Darstellung der Wohlfahrtseffekte der Schattenwirtschaft vgl. z.B. Gretschmann (1984).
5
f¨ ur technischen Fortschritt”. Beide Argumente, so Gretschmann weiter, sind nicht unumstritten. 7 Zum anderen kann die Bereitstellung ¨ offentlicher G¨ uter im notwendigen Maße auf Grund der Steuerhinterziehung gef¨ ahrdet werden, so Schneider und Ernste (2000, S. 164). Insgesamt kommen Schneider und Ernste (2000, S. 172) zum Ergebnis, dass die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen nur begrenzt gegeneinander aufrechenbar sind.
Die von der Schattenwirtschaft ausgehenden Verteilungswirkungen sind noch un¨ ubersichtlicher, als die Allokationseffekte, so Gretschmann (1984, S. 111): “da empirische Untersuchungen ¨ uber die Zahl und die strukturelle Zusammen-
setzung der Teilnehmer - etwa nach Einkommensposition, Geschlecht, Alter, Beruf - sowie ¨ uber die jeweils erzielten Einkommen in der Schattenwirtschaft ausstehen, sind ... nur vorl¨ aufige Hypothesen und Plausibilit¨ ats¨ uberlegungen m¨ oglich.” Schneider und Ernste (2000, S. 174) unterstreichen, dass auf Grund des weiten Einsatzes distributionspolitischer Instrumente durch den Staat die Ermittlung der Gewinner und Verlierer der Umverteilung nicht mehr m¨ oglich ist. Dies f¨ uhrt zur Verbreitung des Gef¨ uhls unter der Bev¨ olkerung, durch das System benachteiligt zu werden. Als Folge korrigieren die Individuen, “je nach moralischer Einstellung und Chancenstruktur, selbst die f¨ ur unfair gehaltene Verteilungswirkungen ... sei es durch Steuerumgehung, -vermeidung und -hinterziehung, Subventionsbetrug, Leistungsmissbrauch oder Schwarzarbeit”, so Schneider und Ernste weiter. Wenn die verteilungspolitischen Wirkungen der Abwanderung in die Schattenwirtschaft auch schwer absch¨ atzbar sind, so l¨ asst sich auf Grund des free-rider-Verhaltens von Schwarzarbeitern die Gefahr f¨ ur die Akzeptanz des Steuersystems feststellen - und die damit verbundene Schw¨ achung der Finanzierungsgrundlage des Staates. Reagiert der Staat auf die Steuerausf¨ alle mit Einsparungen im Sozialbereich, so werden die wirklich Bed¨ urftigen, die nicht ¨ uber die Beteiligung an der Schattenwirtschaft ihr Einkommen aufbessern k¨ onnen, noch mehr benachteiligt. 8 Außerdem zeichnen sich Umverteilungswirkungen zugunsten einzelner Berufsgruppen oder Regionen, sofern die Schwarzarbeit branchenspezifische Schwerpunkte aufweist. In Bezug auf Stabilisierungswirkungen der Schattenwirtschaft kann zwischen
7 Bez¨ uglich der Qualit¨ at in der sowjetischen und postsowjetischen Schattenwirtschaft erbrachter Leistungen vgl. Abschnitt 2.4.
8 Dies gilt insbesondere in dem Fall, wenn die Schwarzarbeiter auch Transferzahlungen vom Staat beziehen - so werden “diese Mittel ... einer anderen Verwendung, und damit den wirklich Bed¨ urftigen, entzogen”, schreibt Gretschmann (1984, S. 113). Insgesamt liegen die negativen Wirkungen der Schattenwirtschaft auf die Einnahmen des Staates auf der Hand: Schneider und Ernste (2000, S. 179) sprechen in diesem Zusammenhang vom “Teufelskreis aus Belastungszunahme und privaten Ausweichreaktionen”.
6
indirekten und direkten Effekten unterschieden werden. So kann davon ausgegangen werden, dass die Existenz der Schattenwirtschaft, die sich ja per Definition statistischer Erfassung entzieht - und deren Sch¨ atzung, wie in Abschnitt 1.4 aufgezeigt wird, hoch problematisch ist - zu einer Beeinflussung oder gar Verf¨ alschung der Konjunkturdaten (darunter Wachstums- und Inflationsrate, Arbeitslosenquote sowie Gr¨ oße des Bruttosozialprodukts) f¨ uhrt, deren Kenntnis f¨ ur die Festlegung zielgerechter wirtschaftspolitischer Maßnahmen besonders wichtig ist. So tr¨ agt die Schattenwirtschaft zur Versch¨ arfung der konjunkturellen Lage auf indirektem Wege bei. Andererseits ergibt sich ein direkter positiver Effekt dadurch, dass die in der offiziellen Wirtschaft entstehende Angebots- und Nachfrage¨ ubersch¨ usse von der Schattenwirtschaft aufgefangen werden k¨ onnen, somit kann sie f¨ ur eine “Abschw¨ achung der konjunkturellen Schwankungen” sorgen, so Schneider und Ernste (2000, S. 178). Ohne sich weiter in die Wohlfahrtswirkungen der Schattenwirtschaft vertiefen zu m¨ ussen, kann man feststellen, dass sie alles andere als eindeutig sind. Genauso gespalten ist auch die Meinung, ob die Schattenwirtschaft bek¨ ampft werden sollte. Zwar leuchtet es ein, dass die Bek¨ ampfung der Schattenwirtschaft, falls sie im politischen Entscheidungsprozess f¨ ur notwendig befunden wird, nicht allein durch Strafe und Verbote, sondern vor allem durch entsprechende Korrekturen der Wirtschaftspolitik durchzuf¨ uhren ist. Nicht desto trotz kann diese ohne Unterst¨ utzung durch angemessene Sanktionen jedoch kaum funktionieren.
So wird in Abschnitt 1.3 ein ¨ okonomisches Modell zur Ermittlung des optimalen Umfangs der Bek¨ ampfung unerw¨ unschter T¨ atigkeit und des optimalen Strafmaß vorgestellt, wobei zun¨ achst davon abgesehen wird, welche Art von Gesetzesverst¨ oßen bek¨ ampft werden sollen.
1.3 Modell zur Ermittlung des optimalen Um-
fang der Bek¨ ampfung
Wurde die Entscheidung ¨ uber die Notwendigkeit der Bek¨ ampfung der Schattenwirtschaft 9 einmal getroffen, so stellt sich f¨ ur die ¨ Okonomen die Frage nach
optimaler Verwendung gesellschaftlicher Ressourcen zu diesem Zweck, sowie der Ermittlung optimaler Sanktionen gegen die erfassten T¨ ater. Im Folgenden wird das von Polinsky und Shavell (2000) entwickelte Modell vorgestellt, das eine M¨ oglichkeit f¨ ur den Gesetzgeber beschreibt, ¨ uber die Wahl der Sanktionen
9 Bzw. bestimmter Auspr¨ agungen davon, vgl. hierzu auch Abschnitt 1.1
7
die gesellschaftliche Wohlfahrt zu maximieren. 10 Das Modell veranschaulicht zuerst ¨ Uberlegung einzelner Individuen, welche unter vollkommener Information bez¨ uglich der Konsequenzen ihrer Handlungen rationale Entscheidung ¨ uber
die Begehung einer Straftat treffen. Anschließend wird die staatliche Entscheidung bez¨ uglich der optimalen Strafs¨ atze analysiert.
1.3.1 Die individuelle Betrachtung
Nun wird die Entscheidung eines Individuums betrachtet, sich an einer rechtswidrigen Aktivit¨ at zu beteiligen. Dadurch kann das Individuum einerseits einen bestimmten Ertrag erzielen, es besteht aber auch die mit Auferlegung einer Strafe verbundene M¨ oglichkeit, ertappt zu werden. Das Individuum wird sich zugunsten der rechtswidrigen Aktivit¨ aten in dem und nur in dem Fall entscheiden, wenn sein erwarteter Nettonutzen (sowohl unter Ber¨ ucksichtigung seiner Gewinne als auch der m¨ oglichen Ertappung und Bestrafung) seinen Nutzen im Falle der Nichtteilnahme an der Aktivit¨ at ¨ ubersteigt.
Das Individuum sei sowohl gegen¨ uber Geld- als auch Haftstrafen risikoneutral. Folgende Bezeichnungen werden verwendet:
g Ertrag
p Ertappungswahrscheinlichkeit
f H¨ ohe der Geldstrafe
t Dauer der Haftstrafe
λ Negativer Nutzen je Zeiteinheit Haftstrafe
Im Ertappungsfall kann es also zu einer Geld-, einer Haftstrafe oder einer Kombination aus beiden Strafen kommen.
Das Individuum entscheidet sich f¨ ur die Tat dann und nur dann, wenn gilt:
g > p(f + tλ), (1.1)
10 Das Modell bezieht sich nicht explizit auf die Bek¨ ampfung der Schattenwirtschaft, sondern besch¨ aftigt sich allgemein mit der Ermittlung optimaler Sanktionen zur Verbrechensbek¨ ampfung: also wird in Abschnitt 1.3 davon abgesehen, was bek¨ ampft werden soll. Zu allgemeinen ¨ Uberlegungen bez¨ uglich der Notwendigkeit der Bek¨ ampfung der Schattenwirtschaft vgl. Abschnitt 1.1, die Parallelwirtschaftsproblematik des modernen Russlands wird im Kapitel 3.1 ausf¨ uhrlich behandelt.
8
wenn also sein Ertrag die erwarteten Verluste (durch die Geldstrafe verursachte finanzielle Einbußen sowie den auf Grund der Freiheitsstrafe entstandenen negativen Nutzen) ¨ ubersteigt.
1.3.2 Gesellschaftliche Wohlfahrt
Die gesellschaftliche Wohlfahrt wird hier als Summe ¨ uber die Nutzen aller Individuen definiert. Unter der Annahme, dass alle Individuen risikoneutral sind, kann man die gesellschaftliche Wohlfahrt als Summe deren erzielter Ertr¨ age abz¨ uglich erlittener Sch¨ aden und abz¨ uglich Kosten der Gesetzvollstreckung beschreiben. F¨ ur Geldstrafen wird angenommen, dass sie keine gesellschaftlichen Kosten verursachen. Die Freiheitsstrafen hingegen verursachen gesellschaftliche Kosten, so z.B. die Ausgaben f¨ ur Instandhaltung der Gef¨ angnisse, Verpflegung und medizinische Versorgung der Gefangenen.
Ein Individuum begeht eine Straftat nur wenn sein daraus erzielter Ertrag oberhalb eines kritischen Ertrages ˜ g liegt, sonst ist es “abgeschreckt“ und be-
trachtet die Tat nicht als lohnend. Die H¨ ohe dieses kritischen Ertragsniveaus h¨ angt von der Entdeckungswahrscheinlichkeit und dem Sanktionsniveau ab. Vom Staat k¨ onnen folgende Parameter variiert werden mit dem Zweck der Maximierung der gesellschaftlichen Wohlfahrt:
Ausgaben f¨ ur die Fahndung e, um die Entdeckungswahrscheinlichkeit p zu beeinflussen
H¨ ohe der Geldstrafe f
Dauer der Haftstrafe t
Folgende Symbole werden verwendet:
z(g) Dichtefunktion der individuellen Ertr¨ age
Z(g) Verteilungsfunktion der individuellen Ertr¨ age
˜ g Kritischer Ertrag
h Durch den T¨ ater verursachter Schaden
α Gesellschaftliche Kosten je Zeiteinheit Haftstrafe
e Ausgaben des Staates f¨ ur die Fahndung
p(e) Ertappungswahrscheinlichkeit bei gegebener H¨ ohe von e mit dp > 0
de
9
Also wird die gesellschaftliche Wohlfahrt als die aggregierten durch die Begehung der Straftaten erlangten Vorteile bei Individuen abz¨ uglich monet¨ arer Sch¨ aden bei den Individuen sowie durch die Haftstrafen verursachte Ausgaben des Staates und negative Nutzen der H¨ aftlinge formuliert.
1.3.3 Optimale H¨ ohe der Geldstrafe
Zur Ermittlung der optimalen H¨ ohe der Geldstrafe f empfehlt es sich, zuerst einige Annahmen bez¨ uglich anderer Parameter zu treffen. Wird die H¨ ohe der Ausgaben e auf einem Niveau (Budget) von e 1 fixiert, so wird dadurch die fixe Ertappungswahrscheinlichkeit in der H¨ ohe von p(e 1 ) erreicht. Da zuerst ausschließlich die optimale Geldstrafe f ∗ gesucht wird, kann die Dauer der Haftstrafe t = 0 gesetzt werden.
Die optimale H¨ ohe von f ergibt sich, wenn man p(e) = konst, t = 0 in Gleichung 1.3 einsetzt, diese nach f ableitet, die Ableitung gleich Null setzt und abschließend nach f Lust. Es zeigt sich, dass die erwartete Geldstrafe den ent-standenen Schaden h gerade decken muss, oder anders ausgedr¨ uckt, f ∗ = h/p. Verzichtet man auf die Annahme der fixen Ertappungswahrscheinlichkeit, so kann man demonstrieren, dass die optimale H¨ ohe der Geldstrafe die maximal m¨ ogliche ist. Man bedenke, dass die Ertappungswahrscheinlichkeit p eine positive Funktion der Ausgaben f¨ ur die Verbrecherfahndung e ist. Das gleiche Niveau der Abschreckung (¨ uber ˜ g verdeutlicht) ist mit beliebig vielen Kombinationen aus p und f erreichbar. Da die Erh¨ ohung der Ertappungswahrscheinlichkeit p im Gegensatz zur Erh¨ ohung des Strafniveaus f mit zus¨ atzlichen Kosten verbunden ist, ist es offensichtlich, dass der Einsatz maximaler Geldstrafen in Verbindung mit einer niedrigen Ertappungswahrscheinlichkeit wohlfahrtssteigernd wirkt.
1.3.4 Optimale Dauer der Haftstrafe
Zur Ermittlung der optimalen Haftstrafe wird zun¨ achst die H¨ ohe der Geldstrafe f in Gleichung 1.3 gleich Null gesetzt, und die Ausgaben f¨ ur die Fahndung auf dem Niveau ¯ e fixiert, das die Entdeckungswahrscheinlichkeit p(¯ e) beinhaltet.
10
Hier muss ein wichtiger Unterschied zwischen der Wirkung von Geld- und Haftstrafen in Bezug auf die gesellschaftliche Wohlfahrt erl¨ autert werden. Da angenommen wurde, dass Geldstrafen reine Geldtransfers sind und keine Kosten verursachen, beeinflussen sie die soziale Wohlfahrtsfunktion nur mittelbar, und zwar ¨ uber die Entscheidung der Individuen, das Gesetz zu verletzen, also uber die Wahl der H¨ ohe von ˜ g. Durch die Anwendung der Haftstrafen hinge¨
gen wird eine Reduzierung der gesellschaftlichen Wohlfahrt unmittelbar verursacht. Wie aus Gleichung 1.2 ersichtlich, wird die gesellschaftliche Wohlfahrt nicht nur durch den negativen Nutzen der Verurteilten sondern auch ¨ uber die
Ausgaben f¨ ur die Gef¨ angnisse gemindert. Aus diesem Grund ist es nicht eindeutig, ob eine optimale Haftstrafe existiert, deren Dauer t > 0 ist. Sollte dies der Fall sein, so kann man keine eindeutige Aussage ¨ uber ihre H¨ ohe machen.
Der negative Nutzen aus der Haftstrafe kann den durch die Tat verursachten Schaden ausgleichen, aber auch kleiner oder gr¨ oßer sein.
1.3.5 Optimale Kombination aus Geld- und Haftstrafe
Aus den in Abschnitt 1.3.4 bereits erl¨ auterten Kostengr¨ unden erscheint es sinnvoll, zuerst die maximal m¨ ogliche Geldstrafen zu erheben und erst dann Gef¨ angnisstrafen einzusetzen. Die Existenz der maximal m¨ oglichen Geldstrafe f m ist mit Fairness und begrenzten Ressourcen der Individuen zu erkl¨ aren. 11 Aus Gleichung 1.3 ist ersichtlich, dass ein bestimmtes Abschreckungsniveau ˜ g
durch unterschiedliche Kombinationen aus Geld- und Haftstrafen erzielbar ist. Um den gew¨ unschten Abschreckungseffekt mit m¨ oglichst niedrigen Kosten zu erreichen, sollte man also f so lange erh¨ ohen bis das maximal m¨ ogliche Niveau f m erreicht ist, und erst dann die Haftstrafen einsetzen.
1.3.6 Einige Modellerweiterungen
Strict liability versus fault-based liability
Die vorangegangenen ¨ Uberlegungen basierten stets auf der Annahme, dass ein Individuum, das durch seine Handlungen Schaden verursacht hat, im Ertappungsfall auf jeden Fall als schuldig gilt und infolge dessen eine Strafe zu entrichten hat. Solche Vorgehensweise bezeichnet Polinsky und Shavell (2000) als strict liability, oder “strenge“ Entscheidungsregel. Alternativ dazu wird die
11 Polinsky und Shavell (1999, S. 6f) zeigt, dass die optimale Strafe der Wohlfahrt des zu Bestrafenden gleich ist, d.h. die maximal m¨ ogliche Strafe mit dem individuellen Wohlfahrtsniveau vorgegeben ist.
11
Verwendung einer “fault-based“ Regel untersucht, die es erlaubt in Abh¨ angigkeit von der H¨ ohe des durch die Tat erzielten Ertrages zu entscheiden, ob der T¨ ater zur Verantwortung zu ziehen ist. Dabei wird vom staatlichen Entscheider ein “Standardertrag“ ˆ g als Vergleichsgr¨ oße herangezogen: sollte der von dem Individuum durch die Tat erzielte Ertrag g niedriger als dieser ausfallen (g < ˆ g), so wird das Individuum f¨ ur schuldig befunden und bestraft. 12
Die Anwendung der fault-based Regel unterstellt, dass es f¨ ur den staatlichen Entscheider m¨ oglich ist, das mit dem “Standardertrag“ zu vergleichende Niveau von g zu ermitteln. Ansonsten w¨ are es ihm unm¨ oglich, sich ein Urteil uber das Verschulden zu bilden. ¨
Da angenommen wird, dass die Individuen ¨ uber Informationen bez¨ uglich der
angewendeten Regel und im Falle der Anwendung der fault-based Regel ¨ uber die H¨ ohe von ˆ g verf¨ ugen, k¨ onnen sie in Abh¨ angigkeit davon die Entscheidung bez¨ uglich der Tat treffen:
die individuelle Entscheidung bei der Verurteilung nach der strengen Regel wurde bereits in Abschnitt 1.3.1 geschildert;
sollte die fault-based Regel gelten, so kommt es auch bei der individuellen Betrachtung auf das Niveau von g im Vergleich zu ˆ g an:
• wird das Individuum f¨ ur nicht schuldig gehalten, weil sein Ertrag
• sollte sein Ertrag g unter dem Niveau ˆ g liegen und es dem entspre-
Folgende Wirkung der Wahl der fault-based Entscheidungsregel auf die gesellschaftliche Wohlfahrt kann beobachtet werden: die durch Haftstrafen verursachten privaten wie auch gesellschaftlichen Kosten werden in die Wohlfahrts- 12 Indiesem Zusammenhang ist an “mildernde Umst¨ ande” zu denken: so wird z.B. eine wegen schwerer Lebenslage begangene Straftat laut Strafgesetz, Art.61d mit milderer Strafe belegt - der Gesetzgeber gibt damit zu erkennen, dass der besonders hohe Nutzen des Individuums aus der Tat mitber¨ ucksichtigt wird.
12
Arbeit zitieren:
Maria Maergoiz, 2003, Bekämpfung der Schattenwirtschaft: Aussagekraft ökonomischer Modelle und Effizienz gesetzlicher Regelungen unter besonderer Berücksichtigung des russischen Transformationsprozesses, München, GRIN Verlag GmbH
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