Anja Meisner: Homosexuelle in der Bundeswehr
Inhalt
1 EINLEITUNG 3
2 BEGRIFFLICHKEITEN UND PROBLEMSTELLUNG 5
2.1 MILITÄR UND MINDERHEITEN 5
2.2 HOMOSEXUALITÄT 8
3 BEISPIELE VOM UMGANG DER STREITKRÄFTE MIT HOMOSEXUELLEN. 10
3.1 AUS DEUTSCHLAND 10
3.2 AUS DEN USA 11
3.3 AUS WEITEREN LÄNDERN 12
4 HOMOSEXUALITÄT UND MILITÄR 14
4.1 POLICY DER BUNDESWEHR 14
4.2 DISKUSSION 16
4.3 AUSBLICK: INTEGRATION VON MINDERHEITEN IN DEN US-STREITKRÄFTEN 18
5 ZUSAMMENFASSUNG 21
6 QUELLEN 22
6.1 LITERATUR 22
6.2 PRESSE/ZEITUNGEN 23
Anja Meisner: Homosexuelle in der Bundeswehr
1 Einleitung
Die größte Frage, die im Zusammenhang mit der Integration von Homosexuellen im Militär steht, ist:
„The issue is not whether gays and lesbians are good soldiers as individuals, but instead the effect of these individuals on the group“ (Kier 1998: 6). Es ist eine kulturelle und moralische Frage nach der Akzeptanz von Homosexuellen in der Gesellschaft und im Militär. Hier zeigen sich die Spaltung der Gesellschaft und ihre Fähigkeit zur Toleranz von Minderheiten und Eigenarten von Gruppen, die uns auf den ersten Blick fremd scheinen. Die Bundeswehr scheint nicht die Rolle eines Vorreiters übernehmen zu wollen, sie passt sich den Meinungen an, von denen sie glauben, dass sie vorrangig herrschen. Aber künstliche Massen oder Gruppen bedürfen einer bestimmten Fürsorge und eine Integration von Minderheiten muss stattfinden. Das wird vor allem das Kapitel 2.1 zeigen. Kapitel 2.2 dieser Arbeit erklärt noch einmal Homosexualität und macht damit deutlich, dass die Argumente, die weiter unten beschrieben und erläutert werden, nicht haltbar sind. Homosexuelle stellen in unserer Gesellschaft zwar eine Minderheit, aber Rückschlüsse auf fehlende Autorität, Charakterschwächen oder mangelnde Eignung lassen sich daraus nicht ziehen. Oder sind Vorurteile einzelner Truppenteile Grund genug, Menschen in ihren Freiheiten zu beschränken (und damit sogar im Grundgesetz festgeschriebene Rechte zu verletzen) und sie in Positionen zu verbannen, in denen sie kaum noch Kontakt zu anderen haben? Die Ausführungen zur Integration von Minderheiten in den US-Streitkräften in Kapitel 4.3 werden u. a. Strategien zeigen, wie ein Miteinander verschiedener Menschen, Kulturen, Rassen im Militär möglich gemacht werden kann. Wir werden sehen, dass in Deutschland Prozesse in Gang gesetzt wurden, die auf eine verstärkte (oder überhaupt) Integration von Homosexuellen abzielen. Die Beispiele in Kapitel 3 deuten das schon an und zeigen auch tendenziös den Umgang mit Homosexuellen in anderen Ländern.
Die ausführliche Betrachtung der Vorgänge und Erkenntnisse bezüglich der Integration von Minderheiten in die US-Streitkräfte ist Bestandteil dieser Arbeit (Kapitel 2.4 und 3.3), da hierzu einerseits mehr Material zur Verfügung stand. Anderer-
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seits sind die Tatsachen durchaus vergleichbar mit den Deutschen und sie können zum Teil beispielhaft für die Bundeswehr herangezogen werden. Manche Quellen (wie Rosa Rauschen, eine Radiosendung bei Karlsruhes freiem Radiosender Querfunk) werden etwas merkwürdig anmuten und auch die Frage aufkommen lassen, ob sie nicht in einer wissenschaftlichen Hausarbeit deplatziert sind. Ich habe mich im vollen Bewusstsein der Subjektivität dieser bzw. vieler Medien entschieden, sie zu benutzen (ein Schutz ist die umfangreiche Auswahl). Die Quellenlage war und ist desolat, die Bundeswehr selbst hat nur wenige Materialien zu diesem Thema zu bieten und auch Anfragen an entsprechende Organisationen (wie die zivile Beratungsstelle für homosexuelle Soldaten oder die Kampagne gegen Wehrpflicht und Zwangsdienste Brandenburg und Berlin) stießen auf wenig Willen oder sogar auf Unfähigkeit zur Information. Ein Problem mit der existierenden Literatur bestand wegen sprachlicher Schwierigkeiten aber auch aus Mangel an speziellem Wissen, denn die Bundeswehr bzw. Streitkräfte an sich sind eher ein exklusiver Klub. Und dieser Klub mit seiner eigenen Sprache, Symbolik und Ordnung ist nach außen nur schwer verständlich und zu wenig bekannt. Aufgrund dieser Tatsachen zeigt diese Arbeit wahrscheinlich eher Tendenzen als Tatsachen, umso mehr, da sich derzeit ein Denkprozess und -wandel vollzieht.
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2 Begrifflichkeiten und Problemstellung
2.1 Militär und Minderheiten Die modernen Streitkräfte
„Ist es die primäre Aufgabe eines Staatswesens, den Frieden zu sichern, so ist es im Blick auf den Frieden nach außen gegenüber anderen Staaten, unabhängig von den unveränderlichen und den wandelbaren Bedingungen des äußeren Staatenverhältnisses, sei es regional, sei es weltweit, für jeden Staat notwendig, in welchem Umfang und mit welchen Modifikationen auch immer, an der Institution von Streitkräften festzuhalten. Streitkräfte sind für jeden Staat notwendiges Instrument seiner Sicherheitspolitik“ (Baumgartner in Maier 1993: 19).
Die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland konnten nach dem Zweiten Weltkrieg „nicht ungebrochen an militärische Traditionen anknüpfen“ (Rudzio 1991: 432). So wurde dem Prinzip des Militärs (der Bundeswehr) ein starkes ziviles Element beigefügt, um die demokratische Zuverlässigkeit zu sichern. Einerseits existiert neben der parlamentarischen Kontrolle „der Primat der zivilen Führung“ (Rudzio 1991: 433 1 ):
Die „Befehls- und Kommandogewalt [...] [liegt, Anm. d. Verf.] im Kriegsfalle beim Bundeskanzler (Art. 65a und 115b GG). [Und, Anm. d. Verf.] im Verteidigungsministerium rangieren die zivilen Staatssekretäre ranghöher als die höchsten Militärs, als der Generalinspekteur der Bundeswehr und die Inspekteure der drei Waffengattungen“ (Rudzio 1991: 433). Andererseits wurde mit dem Prinzip der Inneren Führung das Konzept vom „Staatsbürger in Uniform“ (vgl. Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) 1999, Rudzio 1991) umgesetzt. Das heißt, der Soldat ist mit bürgerlichen Rechten ausgestattet, er ist freier Mensch, verantwortungsbewusster und vollwertiger Staatsbürger und zugleich einsatzbereiter Soldat (BMVg 1999). Das bedeutet dennoch, dass der Soldat „im Rahmen militärischer Notwendigkeiten“ (Rudzio 1991: 433) den Hierarchien und Befehlen Folge leisten muss, da sie selbst in modernen Streitkräften unverzichtbar sind (BMVg 1999).
1 Hervorhebung nicht durch Verfasser sondern in Quelle.
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Wichtig für den Vergleich der Bundeswehr mit Streitkräften anderer Länder ist: „Die Innere Führung ist eine deutsche Konzeption, die nur vor dem Hinter-grund unserer deutschen Geschichte verständlich wird, daher gilt sie zu Recht als Markenzeichen unserer Bundeswehr. Sie ist somit nicht direkt auf die Verhältnisse anderer Länder übertragbar; Teile dieser Konzeption sind jedoch auch anderswo nutzbar“ (BMVg 1999: 7).
Minderheiten
In einer Gesellschaft kann eine Minderheit verschiedene Formen annehmen, sie kann „(a) eine zahlenmäßig kleinere Gruppe, (b) eine zahlen- und machtmäßig unterlegene Gruppe od. (c) eine machtunterlegene, aber zahlenmäßig stärkere Gruppe“ (Schmalz-Jacobsen/Hansen 1997: 222) darstellen. Diese Gruppen unterscheiden sich aber immer durch bestimmte Merkmale vom Rest der Gesellschaft (von der Mehrheit) (vgl. Nohlen/Barrios 1996, Schmalz-Jacobsen/Hansen 1997). Als entsprechende Merkmale sind hauptsächlich rassische, religiöse, sprachliche oder kulturelle Unterschiede zu nennen. Aber auch Homosexuelle stellen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung eine Minderheit innerhalb der Gesellschaft und demzufolge auch innerhalb der Streitkräfte dar 2 . In demokratischen Gesellschaften besteht der Anspruch, den Willen der Mehrheit unter Beachtung der Bedürfnisse der Minderheiten durchzusetzen. Mittels Individualrechten sollen die Interessen kleinerer Gruppen gesichert werden (vgl. Nohlen/Barrios 1996). So konstituiert schon das Grundgesetz (GG): „[Handlungsfreiheit, Freiheit der Person]
Jeder hat das Recht auf eine freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt“ (Artikel 2 GG). Und: „[Gleichheit vor dem Gesetz] (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. [...]
2 Man kann davon ausgehen, dass etwa 10 % der Männer insgesamt (Kinsey-Report in
Fleckenstein 1993: 3) und dass zwischen 2,2 % und 13,5 % der Soldaten homosexuell sind (vgl.
Fleckenstein 1993: 4). Die Zahlen wurden zwar für das Jahr 1985 genannt, man kann aber davon
ausgehen, dass sie sich heute in einem ähnlichen Rahmen bewegen.
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(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner
Ein Problem: Militär und Minderheiten?
Minderheiten in den Streitkräften sind ähnlich den Minderheiten, die in der Gesellschaft existieren. Es können in der Truppe religiöse (Moslems u. a.), kulturelle (Spätaussiedler) Minderheiten genauso auftreten wie Minoritäten durch Ernährungsgewohnheiten (Vegetarier o. Ä.) oder eben sexuelle Präferenzen (Homosexuelle). Neuerdings sind als Minderheit in den Streitkräften zusätzlich Frauen zu nennen.
Auch wenn der Soldat nach dem Prinzip der Inneren Führung ein freier Mensch und Bürger ist, besteht in Kampf- bzw. Krisensituationen ein Ausnahmezustand. Hierarchien, Befehl und Gehorsam spielen hier die primäre Rolle, das heißt, sie müssen dem Willen der Generäle oder Politiker (vgl. BMVg 1999) folgen. Das bringt aber auch eine gewisse Einschränkung der bürgerlichen Freiheiten mit sich. Im Einsatz muss die Truppe trotz aller angestrebten Individualität des Einzelnen eine homogene Gruppe darstellen, Einzelinteressen können deren Bestand gefährden. Das betrifft allerdings nicht nur die Interessen der Minoritäten, sondern auch spezielle Interessen des Einzelnen außerhalb von Gruppenkategorien. Da der Alltag eines Soldaten immer Training für den Ernstfall ist, müssen hier annähernd dieselben Maßstäbe gelten. Das heißt, eine Integration von Partikularinteressen stellt mitunter ein Problem dar. Diese ergeben sich zum Beispiel durch spezielle Handlungsweisen wie Feiertage, Betzeiten oder Speisevorschriften bei Moslems. Weitere Integrationsschwierigkeiten können sich aber auch durch Grenzen der Akzeptanz oder durch Vorurteile und Einstellungen zu bestimmten Gruppen ergeben. Das Militär bzw. die Truppe ist gewissermaßen auch immer ein Spiegel der Gesellschaft. Und wenn in dieser bestimmte Gruppen oder auch Szenen abgelehnt werden, wird sich das auch in den Streitkräften widerspiegeln. Und für eine homogene Truppe (die kampffähig ist) ist die gegenseitige Akzeptanz und das Verständnis füreinander unerlässlich.
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Dennoch ist der bewusste Umgang und die Integration von Minderheiten für das Bestehen der Streitkräfte unerlässlich Sigmund Freud (1921 in Münkler 1997) fragt danach, wie künstliche Massen (wie Heere oder Kirchengemeinschaften) zusammengehalten werden. Er kommt zu dem Schluss, dass der entscheidende Punkt der Glaube daran ist, die Führungsspitze tue das Beste für die Mitglieder der Organisation. Wenn nun aber die Führungsspitze des Militärs Minderheiten vernachlässigt, kann das auch den Glauben an das Wohlwollen der Führungsspitze von Personen außerhalb der betroffenen Minderheit erschüttern. Das heißt, die Unterstützung und Legitimation der Führungsspitze ist gefährdet, wenn Soldaten sehen, dass eine Minderheit nicht rechtens behandelt wurde und das Gefühl haben, es könne sie in anderen Situationen genauso treffen. Sie ist aber auch gefährdet, wenn sich die Soldaten mit der Minderheit identifizieren oder sich für sie eingesetzt haben und nun selbst dem Gefühl der Ungerechtigkeit ausgesetzt sind. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Wenn ein Homosexueller (vgl. Beispiel Winfried Stecher) trotz des Fürsprechens seiner Vorgesetzten und trotz der massiven Unterstützung durch die ihm Unterstellten entlassen wird, und der Grund dafür durch gesellschaftliche Entwicklungen o. ä. nicht mehr im Ganzen schlüssig ist, fühlen sich auch die, die ihn unterstützt haben ungerecht behandelt und ihr Glaube an das Wohlwollen der Führungsspitze wird durch diese selbst untergraben.
2.2 Homosexualität
Es gab eine Vielzahl von Versuchen, das „Phänomen“ Homosexualität zu erklären. Während man bis weit in das 20. Jahrhundert hinein annahm, diese sexuellen Präferenzen wären abnormal oder sogar krankhaft oder pervers, ist man sich zumindest in der Wissenschaft heute sicher, dass dem nicht so ist. Homosexualität entsteht laut Storm (1981 in Oerter/Montada 1998: 339ff.), wenn frühreife Jugendliche beim Erwachen ihres Geschlechtstriebes sich hauptsächlich in homosexuellen Gruppen befinden 3 . Das heißt, jedes Kind durchlebt Phasen, in
3 Fleckenstein (1993) nennt genetische Ursachen für die Herausbildung von Homosexuali-
tät. Da genetische Zusammenhänge aber noch weitgehend ungeklärt und nur schwer verständlich
sind, werde ich mich an dieser Stelle auf eine andere (nachvollziehbarere) Theorie beziehen.
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denen es sich mehr mit Personen des eigenen Geschlechts umgibt. Wenn in dieser Zeit die sexuelle Entwicklung eines Kindes beginnt (Frühentwicklung), ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass das Kind homosexuell veranlagt sein wird, als dass es heterosexuelle Beziehungen präferieren wird. Bei Normal- oder Spätentwicklern kommt es dagegen häufiger zu Heterosexualität, da bei Ihnen der Geschlechtstrieb in der Phase der heterosexuellen oder gemischten sozialen Beziehungen erwacht.
Wenn es sich also bei Homosexualität nur um ein Zusammentreffen von Entwicklungsstufen bzw. -phasen handelt, kann man davon ausgehen, dass Homosexualität als Tatsache erst einmal keinen weiteren Einfluss auf die Person und den Charakter an sich hat. Erst die Einflüsse durch die Umwelt und bestimmte Ereignisse im Leben prägen den Menschen. Das ist individuell und geschieht bei homosexuellen genauso wie bei Heterosexuellen. Das heißt, man kann einem Homosexuellen nicht bestimmte Fähigkeiten oder Fertigkeiten nur aufgrund seiner sexuellen Orientierung absprechen.
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3 Beispiele vom Umgang der Streitkräfte mit Homosexuellen
3.1 ... aus Deutschland
Wörner-Kießling Affäre
Fleckenstein (1993: 4) beschreibt die Wörner-Kießling Affäre als die bizarrste in der Geschichte der Bundeswehr. Ende 1983 bis zum Frühjahr 1984 beschäftigte die Affäre die Öffentlichkeit. Der damalige Verteidigungsminister Manfred Wörner hatte den Vier-Sterne-General und ranghöchsten deutschen NATO-Offizier Günter Kießling wegen des Verdachts auf Homosexualität entlassen (vgl. Fleckenstein 1993, Sichtermann 1992).
„Vom militärischen Abschirmdienst ist Material beigebracht worden, demzufolge [...] [Kießling, Anm. d. Verf.] ein Sicherheitsrisiko darstellte. General Kießling, der ohnehin einige Monate später in den Ruhestand hätte treten können, bestreitet die Vorwürfe. Minister Wörner besteht auf Entlassung, kann aber seine Anschuldigungen nicht beweisen und muß den General vier Wochen später rehabilitieren. Nach weiteren zwei Monaten zieht sich General Kießling in den Ruhestand zurück. Er wird in allen Ehren und mit dem Großen Zapfenstreich verabschiedet“ (Sichtermann 1992: 246). Kießling stellte in den Augen der Politiker (bzw. Wörners) ein Sicherheitsrisiko dar, da er im Falle der Homosexualität erpressbar wäre. Aber die Öffentlichkeit stellte sich hinter ihn (vgl. Sichtermann 1992) und trug neben dem Mangel an Beweisen dazu bei, dass Kießling rehabilitiert werden konnte.
Der Fall Stecher
Der Fall Stecher sorgte mehrere Jahre für großes Aufsehen und trieb, wie auch später noch zu sehen sein wird, einen Wandel im Denken der Bundeswehr in Bezug auf Soldaten und Homosexualität voran.
Als bei Winfried Stecher der Verdacht aufkam, er sei homosexuell, wurde er in einer Anhörung danach befragt und er antwortete mit „ja“ (GayZone Wochenblatt). Daraufhin wurde der Ausbilder unter Protest seiner Vorgesetzten und der ihm unterstellten Soldaten in die Schreibstube versetzt (vgl. u. a. Klüver, in: Süddeut-
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sche Zeitung vom 29.06.2000). Bundeswehrinterne Beschwerden und eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht blieben erfolglos, Stechers Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde vorerst nicht bearbeitet, da er sich mittlerweile für eine Ausbildung zum Hotelfachmann vom Dienst hatte freistellen lassen (vgl. GayZone, Rosa Rauschen, Klüver, in: Süddeutsche Zeitung vom 29.06.2000). Es kam zu einer weitreichenden Debatte in der deutschen Politik und nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. weiter unten zu Beispielen/Großbritannien) zugunsten britischer homosexueller Soldaten. In diesem Zuge entschied sich Verteidigungsminister Scharping zur Rehabilitation von Stecher (Klüver, in: Süddeutsche Zeitung vom 29.06.2000). Winfried Stecher ist mittlerweile in seine Einheit zurückgekehrt (vgl. ebd.) und bei einem Oberfeldwebel wurde (kaum einen Monat später) seine Homosexualität nicht mehr als Eignungsmangel für seine Übernahme als Berufssoldat gesehen (vgl. AP in: FAZ vom 12.07.2000).
3.2 ... aus den USA
Während mit den Beispielen (und im Text weiter unten) deutlich wird, dass das Militär regelmäßig gegen homosexuelle Soldaten vorgeht, gibt es zum Beispiel bei den Gerichten keine einheitlichen Entscheidungen bei entsprechenden Klagen von Homosexuellen gegen das Militär 4 :
Perry Watkins wurde 1967 zum Vietnam-Krieg eingezogen. Schon damals ge-stand er freizügig seine Homosexualität und die Armee akzeptierte es, weil jeder für den Krieg gebraucht wurde.
„Aber 1982 sah man seine Homosexualität plötzlich als Gefahr und entließ ihn aus dem Militär. Er ging vor Gericht und gewann - als erster und einziger Schwuler im Militär überhaupt - seinen Prozeß im November 1990“ (Paulus in: taz vom 31.12.1994).
4 Um zum Verständnis ein wenig vorweg zu nehmen: Weiter unten wird deutlich, dass auch
eine zivile Autorität ausschlaggebend für die Integration von Minderheiten bzw. Homosexuellen in
den Streitkräften ist. Die Beispiele zeigen eine fehlende einheitliche zivile Autorität durch Gerichte
in den USA.
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Ein homosexueller Soldat wurde 1987 nach seinem Outing gezwungen, die Militärakademie zu verlassen. 1993 verurteilte ein Bundesgericht die Streitkräfte zur Wiedereingliederung (AFP in taz vom 18.11.1993).
1990 musste ein Musterkadett, der Hauptfigur einer Werbekampagne für die Anwerbung neuer Rekruten sein sollte, sein Militärstipendium zurückzahlen, weil er sich geoutet hatte (taz-Bericht vom 06.03.1990).
1992 wurde der Marinefunker Allen Schindler von zwei „Kameraden“ ermordet. Er hatte sich kurz zuvor geoutet und bat wegen der Homophobie von Soldaten seines Schiffs um sofortige Versetzung. Diese wurde nicht genehmigt und sein Ausschlussverfahren prompt eingeleitet. Über den Tod des Soldaten schwieg man, versetzte einen anderen homosexuellen Soldaten der Einheit aber sofort (Böhm in taz vom 01.02.1993).
1995 wurde eine lesbische Offizierin aufgrund ihrer sexuellen Neigung entlassen, ein Bundesgericht erklärte dies für zulässig (Reuters in taz vom 06.04.1995).
3.3 ... aus weiteren Ländern
Es hat den Anschein, der größte Teil der Streitkräfte der Welt wehrt sich gegen Homosexuelle in ihren Truppen. Nur die Niederlande stellen dabei einen Sonderfall dar: Sie akzeptieren nicht nur Homosexuelle in der Armee, sondern werben sogar gezielt in homosexuellen Medien (Rosa Rauschen). Während allerdings in Ländern wie Marokko, Brasilien und Argentinien (vgl. Rosa Rauschen) massiv gegen homosexuelle Soldaten vorgegangen wird 5 , handeln andere westeuropäische Staaten dieses Thema wesentlich liberaler. So wurde 1985 aus dem Strafgesetzbuch Spaniens der Artikel gestrichen, der die Unvereinbarkeit von Homosexualität und Militär feststellte (Haubrich in FAZ vom 20.09.2000). Attacken gegen gleichgeschlechtlich orientierte Soldaten treten nur noch selten auf, man reagiert nicht unbedingt aggressiv oder sehr reserviert auf Homosexuelle innerhalb des Militärs (vgl. ebd.). In Großbritannien dagegen be- 5 Beispielsweise bedeutet in Argentinien das „Entdecken“ von Homosexualität bei einem
Soldaten sechs Jahre Gefängnis für ihn, wenn er diese verschwiegen hat. Denn für Homosexuelle
ist der Dienst im Militär verboten.
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müht man sich stark darum, Homosexuelle aus militärischen Reihen fernzuhalten (vgl. Rosa Rauschen, Sotscheck in: taz vom 10.06.1995). So wurde ein Anwärter auf das Amt des Verteidigungsministers selbst unter Blair nicht ernannt, weil er homosexuell veranlagt ist (Rosa Rauschen). Dennoch scheint sich die Situation seitens der Akzeptanz und Bestätigung der Diskriminierung von homosexuellen Soldaten zu wandeln. Während noch 1995 ein Londoner Gericht die Entlassung von Soldaten wegen Homosexualität bestätigte, verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte das Militär im Jahr 2000 zur Zahlung von Entschädigungen und moralischem Schmerzensgeld für drei Soldaten und eine Soldatin, die aufgrund ihrer sexuellen Neigungen entlassen worden waren (KANN/AFP in FAZ vom 26.07.2000). Damit setzte der Gerichtshof aber auch ein deutliches Zeichen für Gesamteuropa.
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4 Homosexualität und Militär
4.1 Policy der Bundeswehr
Sichtermann (1992: 247f.) beschreibt die Streitkräfte als asexuellen Ort, an den Triebe und Sexualität - egal welcher Art: homo- oder heterosexuell - nicht gehören. Sie nennt die Armee eine männliche Kooperation, die der Idee nach ungeschlechtlich ist, weil ihr der Gegenpol fehlt, und zur Legitimation und für ihre Identität die Geschlechtslosigkeit bewahren muss (ebd.: 248). Ähnlich wirkte die Policy der Bundeswehr bezüglich Homosexuellen bis etwa zum Jahr 2000. Der Umgang mit den Fällen Winfried Stecher und dem schon oben genannten Beispiel des Oberfeldwebels zeigen einen deutlichen Wandel. Doch noch vor wenigen Jahren wurde seitens des Bundeswehr Personalmanagements in Homosexualität ein Befähigungsmangel gesehen (vgl. Fleckenstein 1993). Die sexuellen Präferenzen stellten zwar keinen Kündigungsgrund dar, aber verringerten Chancen auf Karriere und höhere Positionen beim Militär (ebd.).
„This ‚pragmatic approach‘ is founded on the principle that it best serves the interests of all parties involved“ (ebd.: 2).
Mehrere Gerichtsurteile bestätigten in der Vergangenheit diese Vorgehensweise (vgl. Fleckenstein 1993, Tagespresse), die damit begründet wurde, dass bei Geheimhaltung die Soldaten/Offiziere erpressbar wären (vgl. Wörner-Kießling Affäre) und bei Bekenntnis ihrer sexuellen Neigung ihre Autorität verlieren würden (vgl. dpa in FAZ vom 15.11.1997, Fleckenstein 1993 u. a.). Noch im Jahr 2000 verkündete Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD): „Homosexualität begründet erhebliche Zweifel an der Eignung und schließt die Verwendung aus, die an Führung, Erziehung und Ausbildung gebunden ist“ (Scharping in Klüver in Süddeutsche Zeitung vom 29.06.2000) 6 . Die Bundeswehr respektiert die Privatsphäre ihrer Soldaten, homosexuelle Aktivitäten außerhalb des Dienstes werden nicht bestraft (Fleckenstein 1993). Kommt es allerdings im aktiven Dienst zu homosexuellen Handlungen, werden diese mit
6 In Folge des Zitats kam es zu umfassenden Diskussionen, auch im Bundestag und bei
den Parteien. So entspann sich zwischen Scharping und Jürgen Trittin (Grüne) ein schriftlicher
Streit (von letzterem initiiert), der gleichwohl zum Streit zwischen den Parteien wurde. Interessant
ist dabei die zurückhaltende Rolle der CDU, die damit einmal mehr ihren Reaktionismus bewies.
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Disziplinarmaßnahmen geahndet 7 (ebd.). Das Prinzip der Zurückhaltung soll praktiziert werden. In diesem Zusammenhang wurde 2001 eine „Führungshilfe für Vorgesetzte für den Umgang mit Sexualität“ erlassen. „Die Führungshilfe gibt den Vorgesetzten Hilfe hinsichtlich der Führung und Erziehung ihrer Soldaten auf diesem Feld und trägt so zur Verhaltenssicherheit bei. Sie ist der Verhaltenskodex für die Soldaten zum Umgang miteinander und zum Verhalten im dienstlichen Bereich in Bezug auf Sexualität. Kernforderungen sind Toleranz und gegenseitiger Respekt, aber auch Zurückhaltung“ (Nachricht im Intranet der Bundeswehr vom 10.01.2001).
Diese Vorgehensweise war lange überfällig und wurde mit dem Eintritt von Frauen in die Bundeswehr unumgänglich:
„Die gesellschaftlichen Veränderungen in unserem Land ermöglichen und erfordern eine Weiterentwicklung der Haltung zur Sexualität auch in den Streitkräften. Nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum Einsatz von Frauen in den deutschen und zu homosexuellen Soldaten in den britischen Streitkräften war eine intensivere Diskussion des Umgangs mit Sexualität unausweichlich. [...] Ohnehin war die Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung im persönlichen Umgang bereits in der Vergangenheit wegen der Pflicht zur Kameradschaft und den allgemeinen Grundsätzen der Inneren Führung nicht statthaft“ (ebd.).
Die Konsequenzen, die sich daraus ergeben, sind, dass „Homosexualität kein Grund für Einschränkungen hinsichtlich Verwendung oder Status und somit auch kein gesondert zu prüfendes Eignungskriterium [mehr, Anm. d. Verf.] darstellt. Damit hat dieses Thema für die Personalführung keine Relevanz mehr“ (ebd.).
7 Ein Beispiel: 1992 wurde ein Hauptfeldwebel zum Feldwebel degradiert und ein
21monatiges Beförderungsverbot für ihn verhängt, weil er nach einer Feier unter starker Einwir-
kung von Alkohol mit einem Gefreiten Analverkehr gehabt hatte. Das Urteil fiel relativ milde aus,
da eine „latent vorhandene Neigungshomosexualität“ bei ihm nicht erkannt wurde und die homo-
sexuelle Handlung als eine „Abirrung der Triebrichtung unter dem enthemmenden Einfluss von
Alkohol“ gesehen wurde (win in taz vom 03.06.1992).
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4.2 Diskussion
Für die Bedenken und das Vorgehen der Bundeswehr sprach, was Kier (1998) für Ausschreitungen gegen Minderheiten (Farbige) in US-Truppen im Vietnamkrieg konstatiert:
„Dubbed ‚fragging‘ during the Vietnam War because of the frequent use of fragmentation grenades, these violent assaults on U.S. military officers were occasionally carried out by individual soldiers pursuing a personal vendetta, but over 80 percent of the fraggings in Vietnam were part of a carefully planned group activity“ (Kier 1998: 17) 8 . Man kann daraus schließen, dass Ablehnung von Minderheiten eher aus Gruppen heraus kommt und dann um so massiver auftritt bzw. ausgelebt wird. Einzelne Personen könnten bestraft und ausgeschlossen werden. Wenn aber eine Gruppe gegen einen Einzelnen vorgeht, kann man nicht die gesamte Gruppe versetzen oder entlassen, sondern wird zuerst den Einzelnen aus der Gruppe nehmen. Die Frage bleibt, welchen Wert diese Gruppe dann hat und ob man derartiges Verhalten tolerieren und mit dieser Vorgehensweise schützen darf. Mehrere Studien beweisen allerdings, dass die Integration von Homosexuellen die Leistungsfähigkeit der Gruppe nicht reduziert (Kier 1998). Des Weiteren gab es Studien zum Zusammenhang von Leistung/Kampfstärke und dem inneren Zusammenhalt der Gruppe 9 . Statistiken erwiesen zwar einen positiven Zusammenhang zwischen dem Zusammenhalt und der Leistung, doch dieser ist eher in Sportmannschaften zu verzeichnen und wesentlich schwächer für Truppen der Streitkräfte festzustellen (Maccoun 1996). Dabei erkannte man auch, dass für die Leistungsfähigkeit von Soldaten der soziale Zusammenhalt (social cohesion) weniger entscheidend ist als task cohesion 10 , also weniger die Beziehung der Mit-
8 Man muss an dieser Stelle, um einen falschen Eindruck zu vermeiden, natürlich festhal-ten, dass derartig aggressive Verhaltensweisen für die Bundeswehr nicht bekannt sind.
9 Dieser Zusammenhalt im Militär wird definiert mit der Identifikation des Einzelnen mit der
Truppe und seiner Bereitschaft, für ein gemeinsames Ziel und den Anderen sein Leben zu opfern
(Henderson in Maccoun 1996: 158). Dieser Zusammenhalt ist weiterhin verbunden mit Begriffen
wie Motivation, Befriedigung, gegenseitiger Freundschaft, Fürsorge füreinander, Teamarbeit, ge-
meinsame Ziel und generelle Gruppenzusammenhänge wie Status, Stolz auf die Gruppe und
Prestige (ebd.).
10 „A group is socially cohesive to the extent that it’s members like each other, prefer to
spend their social time together, enjoy each other‘s company, and feel emotionally close to one
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glieder der Truppe zueinander sondern das gemeinsame Ziel (ebd.). Diese Ergebnisse sowie die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Juli 2000 (vgl. KANN/AFP in FAZ vom 26.07.2000, Klüver in Süddeutsche Zeitung vom 29.06.2000) bestätigen, dass die Diskriminierung von Homosexuellen in den Streitkräften eine Verletzung der Grundrechte des Menschen sind, und untermauern die heutige (verspätete) Vorgehensweise der Bundeswehr.
another. Task cohesion refers the shared commitment among members to achieving a goal that
requires the collective efforts of the group“ (Maccoun 1996: 159).
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4.3 Ausblick: Integration von Minderheiten in den US-Streitkräften
Der Kampf um die Integration von Homosexuellen
Bill Clinton trat 1992 mit dem Versprechen der Integration von Homosexuellen in das US-Militär in den Wahlkampf (vgl. u. a. Kier 1998, Rosa Rauschen). „and by the summer of 1993, the original policy proposal was dead. Instead, Congress encated the ‚Don’t Ask, Don’t Tell, Don’t Pursue‘ policy: gays and lesbians can now serve in the military, but they must keep their sexual orientation private“ (Kier 1998: 5).
Diese Regelung lässt damit zwar Homosexuelle beim Militär zu, sie können aber „ausgeschlossen werden, sobald sie nachweislich in oder außer Dienst ‚homosexuelle Handlungen begehen‘. Das reicht vom Händchenhalten über den one night stand bis zur festen Beziehung. Wer sich als SoldatIn offen zur Homosexualität bekennt, muß, um einem Ausschluß zuvor zu kommen, beweisen, daß er oder sie keinerlei sexuelle Beziehung mit gleichgeschlechtlichen PartnerInnen gepflegt hat und dies auch in Zukunft nicht tun wird“ (Böhm in taz vom 21.07.1993).
Clintons Vorhaben scheiterte an der Zerrissenheit der amerikanischen Gesellschaft und der Macht von Konservativen in bestimmten Regionen und Institutionen (vgl. Fest in taz vom 31.08.1993). Und auch wenn die „Don’t Ask, Don’t Tell, Don’t Pursue policy“ ein Fortschritt scheint, sieht die Realität anders aus: „Seit der Einführung wurden Jahr für Jahr immer mehr Soldaten wegen ihrer Homosexualität entlassen. 1998 waren es 1145, über 90 % mehr Soldaten als vor der Einführung von don’t ask don’t tell“ (Rosa Rauschen). Und weiter schreiben sie, dass Vorgesetzte noch immer gezielt nach Homosexuellen suchen und diese dann unter Druck setzen. Eine Integration und Akzeptanz von Homosexuellen hat in den US-Streitkräften trotz neuer Policy also nicht statt-gefunden.
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Erfahrungen in der Integration von Afro-Amerikanern
Kauth und Landis (1996) beschreiben in ihrem Artikel die Zusammenhänge zwischen der Integration von Afro-Amerikaner in die US-Streitkräfte und die Möglichkeiten der Integration von Homosexuellen. Lange Zeit herrschten viele Vorurteile gegen Farbige im Militär und meist wurden sie aus Personalmangel aufgenommen. Es wurden ähnliche Argumente für ihren Ausschluss aus den Streitkräften herangezogen, die auch heute gegen homosexuelle Soldaten in den USA als auch in Deutschland angebracht werden:
„Arguments against racial integration in the 1940s sound curiously like pronouncements today against allowing openly gay personnel in the military“ (Kauth/Landis 1996: 93).
Als Beispiel kann hier das Argument genannt werden, dass Hellhäutige den An-ordnungen von Farbigen nicht folgen würden, das heißt, ihre Autorität nicht anerkannt werden würde. Doch das US-Militär konnte mittlerweile weitgehend erfolgreich Afro-Amerikaner integrieren und daraus lassen sich folgende Schlüsse, die auch für Deutschland relevant sind 11 , ziehen (vgl. Kauth/Landis 1996: 99ff.): 1) Der Ausschluss von Farbigen aus dem Militär basierte nicht darauf, wie sie ihren Job taten, sondern auf Faktoren wie Hautfarbe und Problemen Weißer mit Farbigen. Die Behandlung Homosexueller im Militär basiert genauso auf Faktoren, die nichts mit ihrer Arbeitsweise zu tun haben 12 . 2) Schnelle und aggressive Integration von Minderheiten wie im Beispiel des Koreakrieges führten nur zu geringen Problemen, da der Kampf gegen einen gemeinsamen Feind, also ein starkes gemeinsames Ziel, im Vordergrund stand.
11 Ich verzichte an dieser Stelle auf die Nennung sämtlicher Schlüsse der beiden Autoren
und ziehe nur jene heran, die für Deutschland relevant sind.
12 Die Aussage von General Colin Powell 1992 („chairman of the Joint Chiefs of Staff“)
beschreibt einen dieser Faktoren: „It’s difficult in a military setting where there is no privacy ... to
introduce a group of individuals - proud, brave, loyal, good Americans, but who favour a homo-sexual lifestyle - and put them in with heterosexuals who prefer not to have somebody of the
same sex find them sexually attractive“ (Powell in Kauth/Landis 1996: 94/95). Des Weiteren be-
weisen mehrere Studien, dass homosexuelle Soldaten nicht schlechter in der Aufgabenerfüllung
sind als heterosexuelle (vgl. u. a. Böhm in taz vom 01.02.1993, Kier 1998).
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Anja Meisner: Homosexuelle in der Bundeswehr
3) Im Gegensatz zu den Annahmen, dass die Integration von Minderheiten zu einem Verlust von Moral, Disziplin und Hierarchien führen würden, führte die Integration von Farbigen nicht zum Leistungsverlust der Streitkräfte. 4) Die Integration von Farbigen und Frauen war erfolgreich. „In light of these changes, it seems unlikely that the military could not adapt to openly gay personnel among its ranks“ (Kauth/Landis 1996: 100). 13
5) Die Änderung von Vorgehensweisen der Führungsspitze und selbst die Zusammenarbeit der Mehrheit mit der Minderheit bringen nicht unbedingt Änderungen der Einstellungen und Vorurteile der Soldaten mit sich. Die wahre Integration und der Abbau persönlicher Vorurteile benötigen einige Jahre. 6) Das Training über interkulturelle Zusammenarbeit und zum Abbau von Vorurteilen in den US-Streitkräften, das nach gewalttätigen Ausschreitungen gegen Farbige im Vietnamkrieg initiiert wurde, war relativ erfolgreich. Es sollte gerade in den Führungsebenen durchgeführt werden und bei „Aufsteigern“ auch angewandt werden.
7) Die Integration von Minderheiten in die Truppen erfordert einerseits eine starke und konsequente Führungsspitze des Militärs und andererseits eine starke zivile Autorität wie Staatsoberhäupter oder Oberste Gerichtshöfe 14 .
13 Für die deutsche Politik kann man feststellen: Das deutsche Militär hat zwar entspre-chende Erfahrungen nicht und die der US-Streitkräfte lassen sich auch nicht ohne weiteres auf die
Bundeswehr übertragen, zeigen doch aber einen Weg. Und schließlich stellt es mehr ein mensch-
liches als kulturelles Problem dar und ist somit doch übertragbar.
14 Die oben genannten Beispiele haben den Mangel einer solchen zivilen Autorität bewie-
sen.
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Anja Meisner: Homosexuelle in der Bundeswehr
5 Zusammenfassung
Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2000 und den Eintritt von Frauen in die Bundeswehr wurde die Diskriminierung der Homosexuellen in den Streitkräften besiegelt. Die Homosexuellen hatten lange Zeit ihre sexuellen Präferenzen verbergen müssen, um ihre Karriere nicht zu gefährden. Doch sie drängten auch immer mehr in die Öffentlichkeit (wie im Februar 2000 in der Zeitschrift Max) und forderten ein Ende des veralteten Kategoriendenkens. Nicht zuletzt durch die Präsenz von Frauen in den deutschen Streitkräften musste die Frage nach dem Umgang mit Sexualität neu gestellt werden. Konnte man zuvor das Thema „Sexualität“ und damit Homosexuelle aus diesem exklusiven „Männerclub“ ausschließen, kam gerade für Heterosexuelle mit der Begegnung mit Frauen in den Streitkräften das Thema Sexualität wieder auf. Vor wenigen Wochen erließ deshalb die Bundeswehr eine Führungshilfe für den „Umgang mit Sexualität“.
Wie diese Führungshilfe umgesetzt wird und Wirkung zeigt, bleibt abzuwarten. Diskriminierung geschieht nämlich nicht nur durch verminderte Karrierechancen, sondern auch durch Mobbing, wovor man ja quasi die homosexuellen Soldaten bzw. Führungskräfte durch Versetzung schützen wollte. Wie dieses Mobbing von Homosexuellen in der Bundeswehr allerdings aussieht, war im Rahmen dieser Arbeit nicht festzustellen. Im Seminar traten des Öfteren Beispiele zutage, die massive (zumindest verbale) Diskriminierung von Minderheiten beschrieben. Sollte dieses auch bei Homosexuellen auftreten, ist eine Führungshilfe, das heißt ein Handbuch, nicht ausreichend. Kurse wie in den USA erscheinen sinnvoll und notwendig, und das schon, bevor Fälle von Mobbing oder Diskriminierung bekannt werden bzw. auftreten. Des Weiteren stellt sich die Frage nach einem unabhängigen Kontrollgremium, das Fällen von Mobbing und Diskriminierung nachgeht. Am Ende bleibt festzuhalten, dass sich die Bundeswehr stark um eine positive öffentliche Meinung bemüht und nicht zuletzt deshalb sich der modernen demokratischen Gesellschaft angepasst hat und mit einem entsprechenden Erscheinungsbild nach außen tritt. Aus diesem Grund kann man optimistisch sein, dass die neue Richtlinie im Umgang mit Homosexualität und Sexualität im Sinne der Demokratie und Grundrechte des Menschen umgesetzt wird.
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Anja Meisner: Homosexuelle in der Bundeswehr
6 Quellen
6.1 Literatur
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Bundeszentrale für politische Bildung, 1994: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Bonn.
Freud, Sigmund, 1921: Zwei künstliche Massen: Kirche und Heer, in: Münkler, Herfried (Hg.), 1997: Politisches Denken im 20. Jahrhundert, Ein Lesebuch, München, S. 287-291.
Fleckenstein, Bernhard, 1993: Homosexuality and Military Service in Germany, SOWI-Arbeitsprapier Nr. 84, München.
Kauth, Michael R./Landis, Dan, 1996: Applying Lessons Learned from Monority Integration in the Military, in: Herek, Gregory M./Jobe, Jarde B./Carney, Ralph M. (Hg.), 1996: Out in Force, Sexual Orientation and the Military, Chicago, S. 86-104.
Kier, Elizabeth, 1998: Homosexuals in the U.S. Military, Open Integration and Combat Effectiveness, International Security, Vol. 23, No. 2, S. 5-39. MacCoun, Robert J., 1996: Sexual Orientation and Military Cohesion: A Critical Review of the Evidence, in: Herek, Gregory M./Jobe, Jarde B./Carney, Ralph M. (Hg.), 1996: Out in Force, Sexual Orientation and the Military, Chicago, S. 157-176.
Maier, Gerhart, 1993: Sicherheitspolitik, Bonn.
Nohlen, Dieter/Barrios, Harald, 1996: Minderheit, in: Nohlen, Dieter (Hg.), 1996: Wörterbuch Staat und Politik, Bonn, S. 441-444.
Oerter, Rolf/Montada, Leo (Hg.), 1998: Entwicklungspsychologie, Ein Lehrbuch, 4. Auflage, Weinheim.
Schmalz-Jacobsen, Cornelia/Hansen, Georg (Hg.), 1997: Kleines Lexikon der ethnischen Minderheiten in Deutschland, München.
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Anja Meisner: Homosexuelle in der Bundeswehr
Sichtermann, Barbara, 1992: Die Affäre Wörner/Kießling, in: Hafner, Georg M./Jacoby, Edmund (Hg.), 1992: Die Skandale der Republik, Reinbek bei Hamburg, S. 243-248.
„‚Umgang mit Sexualität‘ heißt eine neue Führungshilfe für die Bundeswehr“, Nachricht im Intranet der Bundeswehr vom 10.01.2001,
http://160.4./5./IntranetBW233.nst/Docs/nachricht100120014.
6.2 Presse/Zeitungen
AFP: Großbritannien - Klage verloren, in: taz vom 08.06.1995. AFP: USA/Armee - Gerichtsentscheid, in: taz vom 18.11.1993. AP: Homosexueller darf Berufssoldat werden, in: FAZ vom 12.07.2000. Böhm, Andrea: Wenn sich Militärs vor Schwulen fürchten, in: taz vom 01.02.1993. Böhm, Andrea: Zölibat für schwule US-Soldaten, in: taz vom 21.07.1993. dpa: Homosexualität generell kein Hindernis für Wehrdienst, in: FAZ vom 15.11.1997.
Fest, Marc: Amerikas Schwulen-Debatte in der nächsten Phase - „Gott sei Dank für Aids“, in: taz vom 31.08.1993.
GayZone Wochenblatt 1999: http://www.gay-zone.de/news/berichte/sidb.html. KANN/AFP: London muss Entschädigung zahlen, in: FAZ vom 26.07.2000. Klüver, Reymer: Schwuler Offizier wieder in seiner Einheit zurück, in: Süddeutsche Zeitung vom 29.06.2000.
Paulus, Michael, 1994: Eine New Yorker Videofilmerin kämpft um ihr Projekt: Ein Homosexueller beim Militär, in: taz vom 31.12.1994. Reuters: USA - Lesbe entlassen, in: taz vom 06.04.1995. Rosa Rauschen: Themen: Schwule bei der Bundeswehr, Sendung vom 10.09.1999,
http://www.rosarauschen.de/sendungen/themen/bundeswehr.html.
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Sotscheck, Ralf: Lesben und Schwule in der britischen Armee? Make war, not love! In: taz vom 10.06.1995.
Taz-Bericht: Schwuler Kadett muß zahlen, taz vom 06.03.1990. Win: Männerliebe gefährdet die Bundeswehr, BVG bestätigt ein Urteil gegen Analverkehr im Dienst, in: taz vom 03.06.1992.
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Arbeit zitieren:
Anja Meisner, 2001, Minderheiten in den Streitkräften: Homosexuelle in der Bundeswehr, München, GRIN Verlag GmbH
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