Inhalt
Einleitung 3
Beitrittsprozess der Türkei 4
Entwicklung der türkisch- europäischen Annäherung 4
Ziele der Europäischen Union 6
Ziele der Türkei 7
Problematiken 7
Streitpunkt Minderheitenrechte 9
Die Kurden in der Türkei 11
Geschichte der Kurden(problematik) 11
Die PKK 13
Reformen 14
Praxis 16
Conclusio 17
Quellen 18
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Einleitung
Seit dem Jahr 1999 ist die Republik Türkei ein Kandidat für eine vollständige Mitgliedschaft in der Europäischen Union. Der potenzielle Beitritt des islamischen Landes sorgte für zahlreiche Debatten. Die Kritik reicht von bereits bekannten Diskussionen über die Probleme, welche mit der enormen Größe des Nationenbundes, der seit den Osterweiterungen 2004 und 2007 27 Mitgliedsstaaten und 500 Millionen Bürger zählt, in Verbindung stehen, über ideologische, politische und religiöse Differenzen bis hin zu Diskursen über ökonomischen Mängel.
Immer wieder wird in solchen Auseinandersetzungen der Aspekt der Menschenrechte erwähnt. Trotz diverser Reformen, welche insbesondere seit 2002 durchgeführt wurden, hört man immer wieder von Verstößen gegen die freiheitlichen Grundrechte des Menschen. Darunter auch die Missachtung der Minderheitenrechte gegenüber Christen, Juden, Kurden und anderen. Jene stellen den Gegenstand meines Interesses und dieser Arbeit dar. Die Fragen, die ich mir stellte, waren:
- Inwiefern ist die postulierte Rückständigkeit der Türkei in Hinblick auf den Bereich der Minderheitenrechte eine Hürde bei der erfolgreichen Integration in die Europäische Union?
- Wurde jene Problematik, bzw insbesondere die unaufgearbeitete Kurdenfrage, ausreichend im bisherigen EU-Beitrittsprozess thematisiert?
- Hatten die Forderungen der EU nennenswerten Einfluss auf die gesellschaftliche Lage in der Türkei, oder waren die Reformen, welche durchgeführt wurden, nur Zugeständnisse an die Europäische Union ohne tatsächlich Verbesserungen zu bewirken?
Meine recht düster gehaltenen Arbeitshypothesen sollen weniger meine Meinung als vielmehr die durch den Großteil der österreichischen Medien propagierte Sichtweise eines EU-Beitritts der Türkei und damit auch, wie ich annehme, die gängigen Annahmen der breiten Öffentlichkeit widerspiegeln:
- Die Ausgangsbedingungen der Türkei und der Europäischen Union sind zu heterogen, als dass entsprechende Anpassungsleistungen der Türkei im Bereich der Menschenrechte in absehbarer Zeit vollbracht werden können.
- Die EU ist in erster Linie an der Erfüllung der wirtschaftlichen Kriterien durch die Beitrittsstaaten interessiert und gibt sich damit bereits mit scheinbaren Verbesserungen zufrieden.
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- Die durchgeführten Reformen haben weder rechtlich noch gesellschaftlich tatsächliche Änderungen bewirkt.
Im Zuge der Datensammlung versuchte ich mithilfe einer hermeneutischen Herangehensweise eine Anzahl von Texten, welche mir als grundlegend und wesentlich für verschiedene Aspekte der Thematik erschienen, auszuwerten. Die Deutung der Texte vollbrachte ich hierbei ganz im Sinne des ganzheitlich orientierten Forschungsprogramms der Hermeneutik, einer wissenschaftstheoretischen Position, unter der grob die Lehre der Auslegung von Schriften verstanden wird, unter Beachtung des jeweiligen zeitlichen und räumlichen Kontextes. Die Auswertung der auf diese Weise erlangten Informationen erfolgte durch interpretative Deutung sowie durch systematische Inhaltsanalyse, welche mir aufgrund ihrer Intersubjektivität und Objektivität nützlich erschien.
Im Folgenden soll auf Basis der so er- und bearbeiteten Daten zunächst erläutert werden, wie sich die europäisch-türkische Integration entwickelte, mit welchen Zielen die Türkei sowie die EU diese Annäherung verfolgt sowie welche Streitpunkte sich im Zuge der Verhandlungen bisher eröffneten. Nachfolgend soll die menschenrechtliche Situation in der Nation exemplarisch an der Minderheitenfrage erläutert werden. Hier sollen einige entsprechende kulturelle und religiöse Gruppierungen Erwähnung finden. Als konkretes Beispiel dienen die Kurden, deren historische und aktuelle Lage dargestellt werden soll. Anhand dessen sollen die oben genannten Forschungsfragen beleuchtet werden.
Beitrittsprozess der Türkei
Meist in Reaktion auf globale, externe Veränderungen sowie aus dem allgemeinen Wunsch heraus, einen (gesamt-)europäischen Nationenbund zu gründen, welcher wirtschaftlich und politisch Durchsetzungsfähigkeit besitzt, fanden bereits zahlreiche Erweiterungen der Europäischen Union statt, die bisher größte im Jahre 2004. Den Status eines Beitrittskandidaten besitzt neben der jugoslawischen Republik Mazedonien und Kroatien die Türkei. (Vgl. Europäische Kommission)
Entwicklung der türkisch- europäischen Annäherung
Die europäische Orientierung der Türkei mag zurückreichen bis zum Krimkrieg (1853 -1856), welcher aufgrund der Expansionsbestrebungen Russlands begonnen hatten und durch das Eingreifen der Allierten, die auf türkischer Seite standen, beendet wurde. (Vgl. Fesser 2003) Dies geschah durch die Pariser Friedenskonferenz. Im dort verabschiedeten Friedensvertrag wird dem damaligen Osmanischen Reich die „Teilhabe am öffentlichen Recht
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Europas“ (Hermann 2008: 179) zugesichert. In der Folge begann der Staat sich als europäisch zu definieren. Vor allem die türkische Elite sah Europäisierung als gleichbedeutend mit Modernisierung. So wurden bereits zu damaliger Zeit diverse Reformen verabschiedet. (Vgl. ebd.)
Weitere zaghafte Schritte in Richtung europäischer Integration waren ein 1963 unterzeichnetes Assoziationsabkommen mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft EWG, in welchem dem Staat die Möglichkeit einer Mitgliedschaft einberaumt wurde, was letztlich jedoch an der Türkei scheiterte, sowie die Zollunion mit der EWG, die 1996 in Kraft trat. (Vgl. ebd.: 179-180)
2005 schließlich wurden mit der Europäischen Union, welche unter anderem aus der EWG entstanden war, die Beitrittsverhandlungen, welche sich über 10 bis 15 Jahre erstrecken sollten, aufgenommen. Nun, da die Türkei den Status eines Kandidaten für eine Vollmitgliedschaft hatte, konnten Reformen wirkungsvoller gefordert und durchgesetzt werden. (Vgl. Cremer 2006)
Beitrittswillige Staaten haben nämlich im Zuge des Beitrittsprozesses diverse Punkte zu erfüllen, welche unter den Kopenhagener Kriterien bekannt geworden sind. Zusammengefasst können diese unter drei Aspekten werden:
- Politisches Kriterium: Demokratie und rechtsstaatliche Ordnung
- Wirtschaftliches Kriterium: funktions- und wettbewerbsfähige Marktwirtschaft
- Acquis-Kriterium: Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes und Fähigkeit, europäische Werte und Ziele zu vertreten (Vgl. Europa Glossar)
Um die Beitrittsverhandlungen vollständig aufnehmen zu können, muss das politische Kriterium bereits erfüllt sein. Dies wurde durch den reformorientierten Stil der AK Parti, welche im November 2002 die Regierung übernahm, im Jahr 2005 erreicht. In der Folge wurden nacheinander bisher zwölf der 35 Verhandlungskapitel eröffnet, welche im Verlauf des Beitritts geschlossen werden, sobald die erforderlichen Maßnahmen gesetzt und die zugehörigen Ziele erreicht wurden. Defizite wurden bei der Meinungsfreiheit, der Kurdenpolitik, dem Frauenrecht sowie dem Minderheitenrecht festgestellt. Abgeschlossen wurde bisher lediglich eines der Verhandlungskapitel. (Vgl. Hermann 2008: 181; Setimes 2010)
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Ziele der Europäischen Union
Ganz allgemein können die Gründe für das Streben der EU nach beinahe ständiger Erweiterung in Anlehnung an die fünf wesentlichen Aspekte Winston Churchill’s Vision für ein geeintes Europa verstanden werden, welche er 1946 formulierte:
-der Wunsch nach einem demokratischen Europa im Gegensatz zu den nationalistisch orientierten Herrschaftssystemen
-der Wunsch nach Sicherheit und Freiheit - und damit nach einer Friedensgemeinschaft Europas
-der Wunsch nach Mobilität, welcher sich heute in den 4 Freiheiten der EU widerspiegelt
-der Wunsch nach wirtschaftlichem Wohlstand durch einen gemeinsamen Markt
-der Wunsch nach gemeinsamer Macht als Gegengewicht zu USA und der damaligen UdSSR (Vgl. Daniel 2002)
Speziell auf die türkische Republik bezogen können die Integrationsbemühungen als Antwort auf das Wachsen und Erstarken des Islam im Inneren wie im Äußeren von Europa gesehen werden. „Der Islam ist längst in Europa angekommen.“, fasst Rainer Hermann zusammen. (Hermann 2008: 176) Argumentiert wird hier mit einer notwendigen und positiv belegten Identitätserweiterung der europäischen Union, in Anlehnung an den oft diskutierten Identitätskonflikt durch die türkisch-europäische Integration. Die Türkei ist als muslimisches Land hierbei in doppelter Hinsicht eine vorteilsvolle Wahl. Zum einen ist es das einzige Land der muslimischen Welt, in welchem eine parlamentarische Demokratie Wirklichkeit geworden ist und auch ein demokratischer Islam herrscht. Zum anderen liegt es geografisch an der Schnittstelle Europas zum Nahen Osten. Hinzu kommen selbstredend die historisch verbindenden Bande, welche weiter oben besprochen wurden. (Vgl. ebd.: 176-177) Die Zusammenarbeit mit einem einflussreichen muslimischen Land ist nicht nur aufgrund des Begehrens eines geeinten Europas und in Reaktion auf politische, religiöse und gesellschaftliche Veränderungen wesentlich, sondern auch, da ein starker Partner im Kampf gegen den Terror benötigt wird. Auch hier qualifiziert sich die Türkei aufgrund der vergleichsweise liberalen Politik, der geografischen Lage sowie nicht zuletzt aufgrund der militärischen Stärke. Die Türkei unterhält mittlerweile die zweitgrößte Anzahl an aktiven Soldaten in der NATO, direkt hinter den Vereinigten Staaten. Auch ist sie geeignet für eine gewisse Vermittlerrolle und könnte dadurch zu einer Glättung der Spannungen im Nahen
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Arbeit zitieren:
Claudia Liebeswar, 2010, Der Weg der Türkei in die EU, München, GRIN Verlag GmbH
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