0. Einleitung
Am Tage der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten am 30.01.1933 stand die Weimarer Republik auf dem Höhepunkt von inneren Unruhen. Die Hoffnungen vieler Deutscher ruhten jetzt auf Adolf Hitler, der vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt wurde. Diejenigen, die sich von diesem politischen Wandel eine Besserung ihrer Lebensverhältnisse versprochen hatten, ahnten damals noch nicht, welches Unglück damit über Deutschland und ganz Europa hereingebrochen war.
Vor diesem Hintergrund ist es heute auch zu erklären, dass den neuen Machthabern nur wenig Widerstand entgegengebracht wurde. Den Nationalsozialisten gelang es daher überraschend schnell, den Sicherheitsapparat überall in Deutschland in ihre Hände zu bekommen. Schon am 22. Februar 1933, nicht einmal vier Wochen nach der Machtübernahme, ernannte der damalige Reichskommissar für das Innenministerium in Preußen, Hermann Göring, die uniformierte Kampf-, Schutz-, und Propagandatruppe der NSDAP, die Sturmabteilung (SA) zur Hilfspolizei. Damit waren Terror und Willkür staatlich sanktioniert. Überall in Deutschland stand die Polizei unter dem direkten Einfluss der SA. Alle Grundrechte der Weimarer Verfassung wurden von den damaligen Machthabern ausgehebelt und somit über Nacht illusorisch.
„Die kritische Auseinandersetzung mit der Geschichte der Ordnungspolizei im Nationalsozialismus ist für die heutige demokratische Polizei unerlässlich", erklärte NRW-Innenminister Dr. Fritz Behrens. „Die Ordnungspolizei hat als Teil des bürokratischen Systems in Deutschland die NS-Gewaltherrschaft mitgetragen. Diese historische Erfahrung müssen wir in der Polizei wach halten, damit sich die Verbrechen der Vergangenheit nie mehr wiederholen", hob der Minister hervor. 1
Die Beschäftigung mit dem Nationalsozialismus ist auch heute noch sehr wichtig. Gerade der Polizeiberuf verlangt es, demokratisches Denken zu vermitteln und zu schützen. Deshalb ist es für heutige Polizeibeamtinnen und Beamten in der Ausbildung enorm wichtig, dieses Thema verstärkt aufzugreifen, da sie dadurch nicht nur ihr historisches Verständnis schärfen können,
1 Behrens, Fritz: "Gegen das Vergessen" - Rolle der Polizei im Nationalsozialismus ist Thema der Polizeiausbildung
in NRW. http://www.im.nrw.de/pe/pm2001/pm2001/news_741.htm (15.04.07)
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sondern auch für die heutigen besonderen Belastungen sensibilisiert werden und lernen damit umzugehen.
Diese Arbeit geht zu Beginn auf die Anfänge des Prozesses ein, der von einer Polizei in einem demokratischen Staat (Weimarer Republik) zu einem willigen Instrument eines Diktators bei der Verwirklichung seiner wahnsinnigen Ziele führte. Im Hauptteil der Arbeit soll vor Augen geführt werden, wie die Polizei unter nationalsozialistischer Herrschaft in den Dienst eines Terrorregimes gestellt wurde und wie sie sich dazu auch heranziehen ließ. Die Arbeit wendet sich hier im besonderen der organisatorischen und personellen Umstrukturierung der Polizei nach Hitlers Machtergreifung zu und setzt ihren Schwerpunkt bei der lückenlosen Einbindung in das System der Terrorherrschaft, der sogenannten „Gleichschaltung“ und deren Auswirkung auf die polizeiliche Alltagsarbeit. In jedem Kapitel der Arbeit soll auch immer wieder der Einfluss der politischen Veränderungen auf die Polizei aufgezeigt werden und die daraus resultierenden Veränderungen der Strukturen innerhalb der Polizei dargestellt werden. Zum Schluss der Arbeit soll noch kurz die Situation nach 1945 dargestellt werden.
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1. Die Polizei in der Weimarer Republik
Nach dem ersten Weltkrieg entstand in Deutschland eine neue Polizei. Die Revolution von 1918 hatte die Regierungsgewalt in die Hände des „Rates der Volksbeauftragten“ gelegt. Trotz zunehmender Unordnung im Lande lief die Verwaltung einigermaßen weiter. Aus gewohnter Disziplin wurden die Anordnungen der amtierenden Regierung ausgeführt. Die Polizei war durch die tatsächliche Gewalt der Soldaten vorerst ausgeschaltet. Innere Unruhen, Umsturzversuche, politische Morde und Sprengstoffanschläge führten zu einer innerpolitischen Entwicklung, die die Polizei mit der alten Organisationsform nicht mehr bewältigen konnte. Die bestehenden Freikorps (militärische Verbände mit Anführern, die meist alten Vorstellungen anhingen) wurden daher aus der Notlage heraus vom neuen Staat zur Erfüllung polizeilicher Aufgaben herangezogen. Aus diesen Formationen gingen die örtlichen Sicherheitswehren hervor, die nach und nach den Länderinnenministern unterstellt wurden. 2 Bald darauf wurde eine staatliche Sicherheitspolizei (Sipo) geschaffen, die sich hauptsächlich aus Freiwilligen der ehemaligen Freikorps zusammensetzte. Sie trugen grüne Uniformen und warern kaserniert. Mit dieser Polizeitruppe gelang es im Januar 1919, Ruhe und Ordnung in Berlin wieder herzustellen. Am 10.3.1919 erfolgte in Preußen eine Neuorganisation der Gendarmerie, die der Dienstaufsicht des jeweiligen Landrates unterstellt wurde. Die bisherige militärische Organisationsform und Unterstellung unter die Militärgerichtsbarkeit entfiel. 1920 wurde die Sipo mit den Resten der alten „blauen“ Polizei verschmolzen und hieß von da ab Schutzpolizei. Aufstände im Ruhrgebiet und in Hamburg, Eroberungskämpfe in Oberschlesien und Separatismus im Rheinland schafften Unruhe und Gewalttaten, denen die neue demokratische Polizei begegnen musste. Hinzu kam, daß die Polizei zugleich von den Kommunisten, von den Konservativen und von rechtsradikalen Kräften angegriffen und dabei in ihrer Ordnungsfunktion gehindert wurde. Zu diesem Zeitpunkt unterstand die Polizei den Länderregierungen, die zum Teil staatliche und kommunale Polizeibehörden einrichteten. Die
2 Vgl. Graf, Christoph: Politische Polizei zwischen Demokratie und Diktatur. Einzelveröffentlichungen der
historischen Kommission zu Berlin. Band 36. Berlin 1983. S. 8 f
4
Schaffung einer Kriminalpolizei auf Reichsebene durch das vorgesehene Reichskriminalpolizei-Gesetz vom 21.7.1922 scheiterte am Widerstand der Länder. 3
Mit dem Reichs-Schutzpolizeibeamten- Gesetz vom 17.7.1922 und dem Polizeibeamten- Gesetz vom 31.7.1927 wurden dann die wichtigsten Grundlagen für den modernen Beruf des Polizeibeamten geschaffen. Sie beruhten auf einer 12 jährigen Dienstzeit und lebenslänglicher Anstellung. Die Weimarer Republik war bemüht, die Polizeigewalt im Interesse der Grundrechte der Bürger so weit wie möglich einzuschränken. Grundlage hierfür bildete der § 14 des Preußíschen Polizeiverwaltungs- Gesetzes, der sich mit den § 10 II 17 ALR weitgehend deckte. 4
Im Hinblick auf eine moderne und schlagkräftige Polizei wurden die Polizeiverwaltungen aber stark ausgebaut, technische Hilfsmittel beschafft, die Beamten ausreichend beschult und Schritte zur Verstaatlichung eingeleitet, alles im Sinne einer geordneten gesetzmäßigen Polizei in einem demokratischen Staat. Die preußische Polizei unter Minister Carl Severing (1875-1952) wurde dabei Vorbild für die übrigen deutschen Länder. Die neuen Aufgaben, das veränderte politische und gesellschaftliche Leben und die Einstellung der Bürger veranlassten eine innere und äußere Neuordnung der Polizei.
Den Aufstieg Hitlers in das höchste Regierungsamt konnte die Polizei nicht verhindern, da sie weisungsgebunden war und außergesetzliche Maßnahmen ablehnte. Sie stand jedoch überwiegend auf dem Boden der republikanischen, rechtsstaatlichen Ordnung. Die neuen Machthaber richteten daher sofort ihr Augenmerk auf die Polizei.
Nach dem Ausbruch der Weltwirtschaftskrise im September 1929 stieg die Zahl der Arbeitslosen rasant an. Nationalsozialisten und Kommunisten verzeichnen steigende Wählerzahlen. Politische Kundgebungen endeten immer häufiger in Straßenkämpfen und Saalschlachten. 1930 scheiterte mit der Großen Koalition von Reichskanzler Hermann Müller (SPD) die letzte vom Parlament getragene Regierung. Die Polizei, die auch nach der Weimarer Reichsverfassung Ländersache ist, steht schon einige Jahre zwischen links und rechts. Den bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen insbesondere zwischen den Parteiarmeen der NSDAP und der KPD ist sie selbst da, wo der politische Wille zur gesetzestreuen Neutralität besteht, nicht gewachsen.
3 Vgl. Kraus, Kurt: 800 Jahre Frankfurter Polizei. Eine Zeitreise durch die Frankfurter Polizeigeschichte.
http://www.polizei.hessen.de/internetzentral/nav/9f4/9f470ee1-825a-f6f8-6373-a91bbcb63046&uCon=dd16011d-
8c74-faf3-362d-61611142c388&uTem=bff71055-bb1d-50f1-2860-72700266cb59.htm (16.04.07)
4 Vgl. Graf, Christoph: Politische Polizei zwischen Demokratie und Diktatur. S. 16 f
5
2. Polizei im Nationalsozialismus
2.1. Polizeiorganisation in der NS - Zeit
Nach der Machtübernahme 1933 wurden die leitenden Stellen in der Polizei durch Nationalsozialisten besetzt und missliebige Beamte entlassen. Die Mehrzahl der Polizeibeamten konnte vorerst in Dienst und Stellung verbleiben. Man hatte eingesehen, dass eine plötzliche Entlassung fast aller Polizeiangehöriger den völligen Zusammenbruch der öffentlichen Sicherheit zur Folge gehabt hätte. Doch bereits mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ (auch Berufsbereinigungsgesetz genannt) wurden Grundlagen für die Entlassung von jüdischen und politisch nicht zuverlässigen Beamten geschaffen. Nach Verkündigung dieses Gesetzes am 7.4.1933 mussten dann viele jüdische und demokratische, insbesondere Polizeibeamte, die Mitglied der Sozialdemokratie waren, den Dienst verlassen. Zunächst trat eine spürbare Entlastung im Dienst der Polizei ein, da durch den Wegfall der politischen Auseinandersetzungen und dem Rückgang der Arbeitslosigkeit ruhige Verhältnisse entstanden. Dafür kam es jetzt zu schweren Auseinandersetzungen mit der SA, die einen Machtanspruch durchsetzen wollte und Rache an politischen Gegnern nahm. Mit dem „Gesetz über den Neuaufbau des Reichs“ vom 30. Januar 1934 ist auch die Polizeihoheit der Länder auf das Reich übertragen wurden. Rein rechtlich hatte sich an der Aufgabenstellung für die Polizei scheinbar nichts geändert, denn das Polizeiverwaltungs-Gesetz von 1931 blieb in Kraft.
1935 bricht Hitler die im „Versailler Vertrag“ niedergelegte Beschränkung der Reichswehr auf 100000 Mann, indem er die allgemeine Wehrpflicht wieder einführt. Im Zuge der Aufrüstung wurden dann bis zum Jahre 1935 rund 56000 Polizeibeamte - meist der Landespolizei angehörend - in die neu aufgestellte Wehrmacht übernommen. Der entstandene Personalmangel bei der Polizei wird durch Einstellung insbesondere von SA- und SS-Männern als Hilfspolizisten ausgeglichen. Die „politische Polizei“ der alten Länder wird zur „Geheimen Staatspolizei“ zusammengefasst und die Kriminalpolizei gibt ca. 2000 Mann an die Gestapo ab. 5
5 Vgl. Buchheim, Hans: SS und Polizei im NS Staat. Bonn 1964. S. 34
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Arbeit zitieren:
Angelina Schulz, 2009, Die Polizei im Nationalsozialismus, München, GRIN Verlag GmbH
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