Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis IV
A. Einleitung 1
B. Zivilrechtliche Aspekte der Abofallen 3
I. Vertragsschluss 3
1. Angebot 3
2. Annahme 3
3. Wirksame Einigung 4
4. Versteckter Einigungsmangel § 155 BGB 5
5. Ergebnis 6
II. Sittenwidrigkeit § 138 BGB 6
1. Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung 6
2. Verwerfliche Gesinnung 7
3. Ergebnis 7
III. Widerruf § 312d BGB 7
1. Beginn und Dauer Widerrufsfrist 7
2. Erlöschen des Widerrufsrechts § 312d III BGB 8
a) Dienstleistung 8
b) Auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers 9
c) Von beiden Seiten vollständig erfüllt 9
d) Zwischenergebnis 9
3. Ausschluss Widerrufsrecht § 312d IV Nr. 2 BGB 9
4. Verzicht auf das Widerrufsrecht 10
5. Rechtsfolge / Ergebnis 10
IV. Einbeziehung AGB 10
1. § 305 II BGB 10
2. Überraschende Klausel § 305c BGB 11
3. Unangemessene Benachteiligung § 307 I BGB 11
4. Ergebnis 11
V. Anfechtung 12
1. Anfechtungsgrund 12
a) Irrtum § 119 I BGB 12
b) Arglistige Täuschung § 123 I Alt. 1 BGB 12
2. Anfechtungserklärung / Anfechtungsfrist 12
3. Ergebnis / Rechtsfolge 13
VI. Sonderfall Minderjährige 13
II
VII. Schadensersatz / Erstattung Anwaltskosten 13
1. c.i.c. §§ 280 I, 241 II, 311 II BGB 14
2. Unerlaubte Handlung § 823 II BGB, §§ 263 I, II, 22, 23, 27 StGB 14
a) Betrug § 263 I, II StGB 15
b) Beihilfe § 27 StGB 15
c) Zwischenergebnis 16
3. Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung § 826 BGB 16
4. Ergebnis 16
C. Wettbewerbsrechtliche Aspekte der Abofallen 17
I. „black list“ § 3 III UWG Anhang Nr. 21 17
II. Preisangabenverordnung 17
III. Irreführung §§ 5, 5a UWG 17
IV. Unlautere Geschäftshandlungen § 4 Nr. 1, Nr. 11 UWG 18
V. Rechtsfolgen 18
1. Gewinnabschöpfung § 10 UWG 18
2. Beseitigung/Unterlassung/Schadensersatz §§ 8, 9 UWG 18
3. Ordnungswidrigkeit / Bußgeld 19
D. Entwicklung in Zukunft 19
I. Button-Lösung 19
1. Pro Button-Lösung 19
2. Contra Button-Lösung 20
a) Benachteiligung Versandhandel 20
b) Verschlechterung der Position des Verbrauchers 20
II. Bessere Rechtsdurchsetzung 21
III. Stellungnahme 21
E. Schlussbetrachtung 22
III
Literaturverzeichnis
Beck'scher Online-Kommentar
Hrsg: Bamberger/Roth, Edition 18, Stand 01.08.2010
Berger, Martin
Die „Abofalle“ bei Internetdienstleistungen ZGS 2009, S. 252-254
Blasek, Katrin
Kostenfallen im Internet - ein Dauerbrenner GRUR 2010, S. 396 ff.
Bleich, Holger
Angelockt und abkassiert, der Nepp mit Abofallen im Net floriert c't 2009, Heft 11, S. 90 - 95
Bodenstedt, Kai
"Alles für einen Euro?" Abgrenzung von Zugangsbestätigung und Annahmeerklärung im Internet MMR 2004, 719ff.
Buchmann, Felix / Majer, Christian Friedrich
Eine „Button-Lösung“ für den elektronischen Geschäftsverkehr? K u. R 2010, S. 635-637 (Heft 10)
Buchmann, Felix / Majer, Christian Friedrich / Vögelein, Anna
„Vertragsfallen“ im Internet - Rechtliche Würdigung und Gegenstrategien NJW 2009, S. 3189 ff.
Bunz, Thomas
Erlischt das Widerrufsrecht durch den Download von Standardsoftware nach § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB? ZGS 2009, S. 111 ff.
IV
Eisele, Jörg
Zur Strafbarkeit von sog. „Kostenfallen“ im Internet NstZ 2010, S. 193 ff.
Ellbogen, Klaus / Saerbeck, Andreas
Kunde wider Willen - Vertragsfallen im Internet CR 2009, S. 132 ff.
Erman
BGB, 12. Auflage, Köln 2008
Heckmann Dirk
Automatisierte Bestellbestätigung und Annahmeerklärung AnwaltZertifikat ITR 1/2008, Anm. 4
Hoeren, Thomas
Internetrecht, Stand: September 2010
Hoeren / Sieber
Handbuch Multimedia-Recht, 25. Ergänzungslieferung 2010
juris: Praxiskommentar BGB
5. Auflage, Saarbrücken 2010
Klas, Benedikt / Schwarz Phillip
Neue Wege im Kampf gegen Kostenfallen im Internet VuR 2009, S. 341 ff.
Mankowski, Peter
Kommentar zu LG Mannheim: Weder Drohung mit Strafanzeige noch Verzicht auf Widerrufsrecht - Internet-Abzocke CR 2009, S. 818 ff.
Meyer-van Ray, Oliver / Deitermann, Jörg
Gefangen in der (Internet-)Kostenfalle? VuR 2009, S. 335 ff. Münchener Kommentar zum BGB 5. Auflage 2007
V
Palandt Bürgerliches Gesetzbuch
70. Auflage, München 2010
Scherzer, Robert
Zum Verzicht auf das Widerrufsrecht bei Download-Portalen („opendownload.de“) jurisPR-ITR 15/2009 Anm. 2
Schulze u.a., Bürgerliches Gesetzbuch
6. Auflage 2009
Sokolov, Daniel
Download-Abzocke: 960.000 Euro Strafe für Frankfurter Firma heise online, 23.11.2010
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Download-Abzocke-960-000-Euro- Strafe-fuer-Frankfurter-Firma-1140646.html (letzter Zugriff: 05.01.2011)
Trusted Shops
Nachrichten für Onlinehändler, Stellungnahme zur „Button-Lösung“ MMR-Aktuell 2010, 311209
Verbraucherzentrale Bundesverband
Kostenfallen im Internet, Eine Übersicht über die Verfahren des Verbraucherzentrale
Bundesverbandes zu so genannten Kostenfallen im Internet, Stand 30. November 2010 http://www.vzbv.de/mediapics/kostenfallen_im_internet.pdf (letzter Zugriff: 05.01.2011)
Wenn, Matthias
Wettbewerbsrechtlicher Gewinnabschöpfungsanspruch bei Kostenfallen jurisPR-ITR 5/2009 Anm. 4
VI
A. Einleitung
In den letzten ca. 5 Jahren hat sich im Internet die Erscheinung der „Abofallen“, „Kostenfallen“ oder „Vertragsfallen“ zu einem Massenphänomen entwickelt. Laut einer Informationsseite im Internet sollen 161 Anbieter 1362 verschiedene Abofallen betreiben. 1 Dabei wird stets nach einem ähnlichen Muster vorgegangen. Internetbesucher werden bei der Suchmaschinen- recherche auf vermeintliche Gratisangebote der Abofallenbetreiber gelockt. Es gibt vielfache Angebote, so z.B.: IQ-Test, Routenplaner, Gedichte, Ahnenforschung, Hausaufgabenhilfe, Gratis-Software, Lebenserwartungs- rechner, Kochrezepte, Gewinnspiel, u.v.m. Möchten Besucher der Internetseite das Angebot dann nutzen, werden sie aufgefordert ihre persönlichen Daten einzugeben, etwa mit dem Hinweis, dass dies zur Benachrichtigung über einen möglichen Gewinn erforderlich sei. Auf die in Wahrheit existierende Kostenpflichtigkeit wird regelmäßig nur an versteckter Stelle hingewiesen, so dass den meisten Betroffenen erst nach Eingang einer Rechnung bewusst wird, dass es sich eigentlich um ein kostenpflichtiges Angebot handelte. So ist wohl auch der ehemalige Hamburger Bürgermeister Ole von Beust auf der Suche nach einem Kochrezept schon einmal in eine solche Falle geraten. 2 Die geforderten Rechnungsbeträge belaufen sich meist auf Beträge zwischen 50.- EUR und 100.- EUR, wobei auffällig häufig eine Summe von 96.- EUR verlangt wird. Dies hat wohl psychologische Gründe. In einem Internetforum wird als Grund vermutet, dass 96.- EUR der größte Betrag unter 100.- EUR sei, der einen ganzzahligen Monatsbetrag, nämlich 8.- EUR ergebe. 3
Für die Betreiber ist das ein lohnendes Geschäft, da viele Betroffene wohl aus Unsicherheit oder Unwissenheit die geforderten Beträge letztlich bezahlen. Dabei werden bei den Abofallen so gut wie immer Dienstleistungen und Informationen angeboten, die es an anderer Stelle im Internet kostenlos gibt. So wird z. B. auch der ansonsten kostenfreie Download von Freeware wie OpenOffice, AcrobatReader, Firefox, DivX, u.v.a. über die Seiten von Abofallenbetreibern zum teuren Vergnügen. Einige der Akteure haben es mittlerweile zu einer gewissen Berühmtheit gebracht. So werden die Brüder Andreas und Manuel Schmidtlein als Pioniere der „Geschäftsidee Abofalle“ betrachtet. Auch taucht etwa der Name der Website www.opendownload.de, der von der Fa. Content Service Ltd. betrieben wird, immer wieder auf. Opendownload.de stelle sich auf den ersten Blick als Fundgrube zum Herunterladen kostenfreier Software dar. 4 Auch der sogenannte Frankfurter Kreisel hat einige Bekanntheit erlangt. Seit einigen Jahren werden dort von einigen wenigen Beteiligten zig solcher Websites betrieben. Dabei wurden auch Firmennamen immer wieder geändert, einmal z.B. wurde NetContent Ltd. in Online Content Ltd. umbenannt und heißt aktuell Go Web Ltd. Weitere Firmennamen in dem unüberschaubaren Sammelsurium sind
1 Abofallen.info, http://www.abofallen.info./page/public/index.php (letzter Zugriff: 06.01.2011).
2 Verbraucherzentrale Hamburg, aus Hamburger Abendblatt vom 09.01.2008,
http://www.vzhh.de/telekommunikation/30110/abofalle_vbeusthtm.aspx (letzter Zugriff: 06.01.2011)
3 Antispam.de, Forumbeitrag 11.03.2009, http://www.antispam.de/forum/showthread.php?23598-96-Euro-
bei-Abo (letzter Zugriff: 06.01.2011).
4 Bleich, C't 2009, Heft 11, 91.
1
z.B. Premium Content GmbH, MB Routenplaner GmbH, Marketing & Branding Ltd. Die
Namen der Geschäftsführer dieser Websites sind immer wieder dieselben: Die Brüder
Robert und Villiam Adamca, Michael Burat, Alexander Varin u.a. Die Verbraucherzentrale
Bundesverband veröffentlicht regelmäßig eine Liste mit Firmen und den von ihnen
betriebenen Websites, gegen die schon Verfahren geführt wurden. 5 Auch die Namen von
Inkassoanwälten, die für die Abofallenbetreiber zigtausendfach Mahnschreiben verschicken,
sind immer wieder dieselben. Die beiden bekanntesten dürften Olaf Tank aus Osnabrück und
Katja Günther aus München sein. Der Rechtsanwältin Katja Günther wurde im Jahr 2008 von
der Sparkasse München die Kontoverbindung gekündigt, nachdem diese wegen negativer
Fernsehberichte wohl einen Imageschaden befürchtete. Die Anwältin hat sich dagegen
gewehrt. Im Zuge des Prozesses vor dem Landgericht München I wurden interessante
Zahlen bekannt. So wurde dort geschrieben, dass auf dem Konto von Frau Günther im
Zeitraum vom 25.08.2008 bis 27.02.2009 mehr als 2,2 Mio. EUR durch ca. 25.000
Einzel überweisungen eingegangen seien. 6 Von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wurde in
einem Fall bekannt gegeben, dass auf einem überwachten Konto der Fa. Connects 2
Content Ltd. innerhalb weniger Wochen fast 700.000.- EUR eingingen. 7
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den rechtlichen Fragestellungen, die sich im
Zusammenhang mit Abofallen ergeben. Insbesondere werden zivilrechtliche Aspekte
beleuchtet , wie die Frage, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande kommt, ob und wie
sich von einem solchen Vertrag wieder gelöst werden kann und ob gegen die Betreiber
Schadensersatzanspr üche bestehen. Außerdem werden wettbewerbsrechtliche Aspekte
dargestellt und darüber hinaus wird die aktuell vom Gesetzgeber geplante Einführung einer
Button -Lösung näher beleuchtet und diskutiert.
5
vzbv, Kostenfallen im Internet, Stand September 2010.
6
BeckRS 2010, 07536 VuR 2010, 226-227.
7
Bleich , C't 2009, Heft 11, 94.
2
Arbeit zitieren:
Klaus Fenn, 2011, Abofallen im Internet, München, GRIN Verlag GmbH
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