1. DAS SCHEITERN DER EU IM IRAK-KONFLIKT: OHNMÄCHTIGE DIPLOMATEN
NOTWENDIGKEIT ANALYSE REFORM
UND DIE DER UND DER
GASP. 04
2. DIE FUNKTIONALITÄT DER GASP. 05
2.1. Die besondere Stellung der GASP im Unionssystems und die 5
Hauptziele der GASP. 05
2.2. Die Organe der EU und ihre Aufgaben. 06
2.2.1. Der Europäische Rat. 06
2.2.2. Der Rat der EU und der Vorsitz der E.U 06
2.2.3. Das Generalsekretariat des Rates und der Hoher Vertreter
der GASP. 07
2.2.4. Das Parlament. 07
2.2.5. Die Kommission. 08
2.3. Die vier wichtigsten Instrumente zur Umsetzung der GASP. 08
2.3.1. Allgemeine Leitlinien. 08
2.3.2. Gemeinsame Standpunkte. 09
2.3.3. Gemeinsame Strategien. 09
2.3.4. Gemeinsame Aktionen. 10
3. WIE EFFEKTIV IST DIE GASP? ANALYSE DER GASP MIT HILFE EINES POLICY-
CYCLE. 10
3.1. Der Policy-cycle. 10
3.1.1. Intention des Policy-Cycle. 11
3.1.2. Die Phasen des Policy-Cycle. 11
3.1.3. Kritikpunkte am Policy-Cycle. 13
3.2. Die Anwendung des Policy-Cycle auf die GASP. 13
3.2.1. Problemformulierung durch unterschiedliche Akteure. 14
3.2.2. Agenda Setting durch den Ausschuss der ständigen
Vertreter.................................................................. 14
3.2.3. Die Zweiteilung der Politikformulierung. 14
3.2.4. Implementierung durch Ministerrat. 15
3.2.5. Bewertung der GASP in der Öffentlichkeit. 16
3.2.6. Beendigung oder Problemredefinition innerhalb der
GASP 16
3.3. Das Versagen der GASP im Irak-Konflikt. 16
4. DIE REFORMIDEEN DES VERFASSUNGSKONVENTS: MEHR EFFIZIENZ FÜR DIE
GASP ? 18
4.1. Die Änderungen bezüglich der GASP. 18
4.2. Ausblick auf die Effizienz der “Neuen GASP“ 19
5. LITERATURLISTE 20
1. DAS SCHEITERN DER EU IM IRAK-KONFLIKT: OHNMÄCHTIGE DIPLOMATEN UND DIE NOTWENDIGKEIT DER ANALYSE UND REFORM DER GASP
Als am 20. März 2003 das 48-Stunden-Ultimatum der USA an den Irak mit der Aufforderung, Saddam Hussein solle das Land verlassen, auslief und um 3:34 Uhr MEZ zwei Tarnkappenbomber einen kleineren
Gebäudekomplex bei Bagdad angriffen (vgl. Manager Magazin 2003), hatte nicht nur die Diplomatie der UNO mit ihrem langen, zähen Ringen um eine friedliche Lösung versagt. Auch die EU war nach Monaten diplomatischer Verhandlungen mit den USA untereinander gespalten und innerlich zerrissen. Innerhalb dieser gab „es tiefe Differenzen darüber, ob und unter welchen Umständen ein Krieg gegen den Irak gerechtfertigt“ (Spiegel Online I 2003) war. Es waren die Großen Europas, die auf EU-Ebene keine klare Linie definieren konnten. „Während die Regierungen von Spanien und Großbritannien die US-amerikanische Linie von einer militärischen Intervention“ (Spiegel Online I 2003) unterstützten, pochten „Deutschland, Frankreich und Belgien [...] auf eine diplomatische Lösung“ (Spiegel Online I 2003).
Eine Einigung auf den kleinstmöglichen Nenner brachte letztlich nur der Brüsseler Gipfel Mitte Februar 2003. Die Staats- und Regierungschefs der EU gaben hier eine gemeinsame Erklärung ab, zogen „aber den Krieg ausdrücklich als letztes Mittel ins Kalkül“ (Spiegel Online II 2003). So zeigte der Irak-Krieg die innere Zerrissenheit der EU, die Ohnmächtigkeit dieser Institution und ihrer Diplomaten auf, aber auch das Scheitern der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Javier Solana ging sogar soweit, zu behaupten, die EU sei an dem Konflikt gescheitert, wenngleich er zudem die immer noch andauernde Entwicklungsphase der Union betonte. Man habe zwar „eine gemeinsame Außenpolitik, aber keine Einheitliche" (Vgl. Spiegel Online IV 2003). Hier offenbarte sich eben das Dilemma der GASP, dass nämlich die EU-Verträge die Mitgliedstaaten zur außenpolitischen Koordinierung, aber nicht zu einheitlichen Positionen verpflichteten (Vgl. Spiegel Online IV 2003). Der Irak-Konflikt machte aber vor allem eines deutlich: die gemeinsame Außen-und Sicherheitspolitik der Europäischen Union ist zu handlungsunfähig, wenn eine Krise schnelles Handeln und einheitliches Auftreten erfordert. Die Frage nach der Funktionalität der GASP soll daher nun erörtert werden. Hierfür werden die Organe der EU bezüglich ihrer
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Aufgaben untersucht und letztlich die GASP auf ihre Effizienz hin überprüft, so dass letztlich klar wird, warum und weshalb die EU im Irak-Konflikt keine gemeinsame außenpolitische Linie entwickeln konnte. Zudem wird die aktuelle Entwicklung der GASP in Hinblick auf die Reformen durch den Verfassungskonvent mit einbezogen.
2. DIE FUNKTIONALITÄT DER GASP
2.1. DIE BESONDERE STELLUNG DER GASP IM UNIONSSYSTEMS UND DIE 5
HAUPTZIELE DER GASP
Vor einer genaueren Analyse der GASP muss die Besonderheit dieser erklärt werden. Die GASP ist anders wie z.B. die Agrarpolitik kein vergemeinschaftetes Politikfeld, sondern gehört „ebenso wie die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres [...] zu den Politiken und Formen der Zusammenarbeit“ (Burkard 2001: 47). Sie ist die zweite Säule und bildet mit der ersten Säule, der EG, sowie mit der dritten Säule, der eben erwähnten Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres, das Fundament für das Dach der EU über Europa. Zu betonen gilt, dass „Union und Gemeinschaft nicht identisch sind“ (Burkard 2001: 47). Somit ist die „GASP als Politik der Union nicht Teil der Europäischen Gemeinschaften“ (Burkard 2001: 47). Man spricht bei den Säulen 2 und 3 auch von den intergouvernementalen Säulen, d.h. dass sie nicht supranational organisiert sind, sondern zumeist in den Händen der einzelnen Mitgliedsstaaten verbleiben. Dies beruht auf fehlendem Aufgabewillen bezüglich nationaler Souveränität in diesen Politikbereichen. Somit beruht die GASP mehr auf konsensorientierter Zusammenarbeit im Bereich der Außenpolitik als auf für jeden Mitgliedsstaat verbindlichen, auf EU-Ebene erarbeiteten Beschlüssen.
Die Mitgliedsstaaten versuchen die 5 Hauptziele der GASP eben aufgrund dieser Grundlage zu erreichen. Diese 5 Hauptziele sind vor allem (1) die Wahrung der gemeinsamen Werte, der grundlegenden Interessen und der Unabhängigkeit der Union, (2) die Stärkung der Sicherheit der Union und ihrer Mitgliedstaaten in allen ihren Formen, (3) die Wahrung des Friedens und die Stärkung der internationalen Sicherheit, (4) die Förderung der internationalen Zusammenarbeit als auch (5) die Entwicklung und Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Vgl. Artikel 11 Absatz 1 des EU-
5
Vertrags ). Der EU-Vertrag verlangt darüber hinaus eine aktive Unterstützung der GASP, eine Enthaltung jeder Handlung, die den Interessen der Union zuwiderläuft bzw. internationale Beziehungen gefährden könnte, als auch enge Zusammenarbeit zur Weiterentwicklung politischer Solidarität (Vgl. Artikel 11 Absatz 2 des EU-Vertrags ).
2.2. DIE ORGANE DER EU UND IHRE AUFGABEN
2.2.1. DER EUROPÄISCHE RAT
Um die genannten Ziele und Aufgaben, die der Vertrag über die EU der GASP stellt, verwirklichen zu können, benötigt die „GASP [...] die Organe der Gemeinschaft“ (Burkard 2001: 64). Auch wenn der Europäische Rat als Organ der Gemeinschaft nicht im EG-Vertrag aufgeführt, sei er hier der Einfachheit halber als ein Organ genannt. Der Europäische Rat besteht laut Artikel 4 Absatz 2 des EU-Vertrages aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten sowie dem Präsidenten der Kommission. Er tritt „mindestens zweimal jährlich zusammen und tagt in dem Mitgliedsstaat, der den Vorsitz inne hat“ (Burkard 2001: 58). Beschlüsse im Europäischen Rat werden nach dem völkerrechtlichen Einstimmigkeitsprinzip gefasst, weil der „EU-Vertrag [...] keine Verfahrens- und Abstimmungsregeln“ (Burkard 2001: 59) vorsieht. In der „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik steht er an oberster Stelle“ (EU Online I 2003), denn der Europäische Rat bestimmt allgemeine Leitlinien und Strategien, auf welche später noch eingegangen wird.
2.2.2. DER RAT DER EU UND DER VORSITZ IN DER EU
Der Rat der Europäischen Union - im folgenden auch Ministerrat oder Rat bezeichnet - „setzt sich aus Vertretern aller Mitgliedstaaten auf Ministerebene zusammen“ (EU Online I 2003). Er stellt das „zentrale Beratungs- und Beschlussfassungsorgan der GASP dar“ (Fritzler/Unser 2001: 119). Jegliche Fragen bezüglich der GASP werden im Rat für „Allgemeine Angelegenheiten“ bearbeitet. Hierzu kommen die
Außenminister einmal im Monat zusammen. Der „Rat hat die für die Formulierung und Durchführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erforderlichen Entscheidungen [....] zu treffen“ (EU Online I 2003), also vor allem gemeinsame Standpunkte oder Aktionen zu
6
Arbeit zitieren:
Sebastian Grasser, 2003, Die GASP im Wandel - Effizienz, Funktionalität und Aufgaben der gemeinsam Außen- und Sicherheitspolitik der EU, München, GRIN Verlag GmbH
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Daniel Gerhardt
Hmm....
"Hier offenbarte sich eben das Dilemma der GASP, dass nämlich die EU-Verträge die Mitgliedstaaten zur außenpolitischen Koordinierung, aber nicht zu einheitlichen Positionen verpflichteten (Vgl. Spiegel Online IV 2003)."
- Zitat aus der Vorschau der Arbeit.
Nur mal überflogen und ne Ungenauigkeit entdeckt;)
"Titel V Bestimmungen über die GASP
Art. 11 [Ziele der Union; Pflichten der Mitgliedsstaaten] Abs. 2 EUV/Nizza:
Die Mitglieder der unterstützen die Außen- und Sicherheitspolitik vorbehaltlos (...).
Sie (die Mitgliedsstaaten) enthalten sich jeder Haltung die den Interessen der Union zuwiderläuft oder ihrer Wirksamkeit als kohärente Kraft in den internationalen Beziehungen schaden könnte."
Die Staaten verpflichten sich eben doch.
am Wednesday, February 09, 2005-