I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ,
Abbildungsverzeichnis ,,,
Abkürzungsverzeichnis,9
1. Einleitung
1.1 Ausgangslage und Problemstellung
1.2 Gang der Arbeit
2. Intellectual Property als Grundlage für Patentverwertungsfonds
2.1 Begriffsdefinition und Arten des Intellectual Property
2.2 Der Markt für Patente in Europa - Chancen für Patentverwertungsfonds
2.3 Bedeutung von Patenten auf Unternehmensebene
2.3.1 Patente als Werttreiber für Unternehmen
2.3.2 Motive für das Patentierungsverhalten
2.3.3 Patentmanagement - Strategische Nutzung von Patenten
2.4 Intellectual Property als Finanzierungsinstrument
3. Patentverwertungsfonds als eine neue Art der Unternehmensfinanzierung
3.1 Definition und Funktion von Patentverwertungsfonds
3.2 Struktur von Patentverwertungsfonds
3.3 Akteure der Patentverwertungsfonds
3.3.1 Fondsgesellschaft als Finanzintermediär
3.3.2 Patentinhaber und ihre Verwertungsmotive
3.3.3 Institutionelle und private Investoren als Kapitalgeber
3.3.4 Patentabnehmer als Gewinnquelle
3.4 Die Vorgehensweise von Patentverwertungsfonds
3.4.1 Auswahlverfahren und Verwertungsprozess
II
3.5 Verwertungsstrategien der Patentverwertungsfonds
4. Ökonomische Beurteilung der Patentverwertungsfonds aus Sicht der
4.3 Investor 4.4 Patentabnehmer
5. Kritische Würdigung des Patentverwertungsfonds als eine
Finanzierungsalternative gegenüber Venture Capital
5.1 Wesentliche Kritikpunkte 5.2 Venture Capital - eine Gegenüberstellung
6. Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 2: IPR am Beispiel eines Notebooks
Abbildung 3: Faktoren, die das Patentierungsverhalten beeinflussen
Abbildung 4: Verknüpfung von Kapital- und Technologiemarkt
Abbildung 5: Struktur von Patentverwertungsfonds
Abbildung 7: Verwertungsprozess
Abbildung 8: Traditionelle Bewertungsverfahren
Abbildung 10: Vergleich von Aktienoptionen, Realoptionen und Patenten
Abbildung 11: Verwertungsstrategien der Patentverwertungsfonds
V
PwC PricewaterhouseCoopers Rn. Randnummer ROI Return on Investment S&P Standard&Poors sog. So genannte(r/s) TIB Steinbeis Transferzentrum Technologiebewertung und Innovationsberatung TU Technische Universität USA United States of America USTPO United States Tradmark and Patent Office VC Venture Capital WIPO World Intellectual Property Organization
1
1. Einleitung 1.1 Ausgangslage und Problemstellung
Intellectual Property beschreibt das geistige Eigentum des Unternehmens und wird unter den immateriellen Vermögensgegenständen subsumiert. Diese haben in den letzten dreißig Jahren für Firmen immer mehr an Bedeutung gewonnen. Der globale Markt ist seit Mitte der siebziger Jahre in eine Wissensgesellschaft überführt worden. So entfällt nach einer Studie der „Ocean Tomo Intellectual Capital Equity“ 1 der Unternehmenswert der S&P-500-Unternehmen mittlerweile zu 80% auf immaterielle Werte und nur noch 20% Prozent auf materielle Vermögensgegenstände. In der Studie ist ein kontinuierlicher Anstieg seit 1975 zu betrachten. 2
Weiterhin ist der Markt heutzutage durch die Globalisierung, Technologisierung und einer hohen Dynamik sowie durch zunehmend kürzer werdende Produktlebenszyklen gekennzeichnet, sodass Wissensvorsprünge in vielen Bereichen der entscheidende Wettbewerbsvorteil sind. Innovative Firmen sind meist dazu gezwungen auf diese Her-ausforderung durch Schutzrechte bzw. Intellectual Property Rights (IPR) an ihrer Erfindung zu reagieren. Doch obwohl die Bedeutung an IPR zugenommen hat, nutzen die Unternehmen ihr Potenzial nicht aus. 3 Dies liegt unter anderem an der mangelhaften Kapitalausstattung und den für die Umsetzung fehlenden erforderlichen Ressourcen, wie Personal oder Sachanlagen. So geben die durch die TU Hamburg befragten KMU im Rahmen des Projektes „Regionale Innovationsstrategien“ an, dass insbesondere der eingeschränkte Zugang zu Finanzierungsquellen, der Mangel an ausreichend qualifizierten Mitarbeitern, bürokratische Hürden, Hindernisse im Zusammenhang mit der Vermarktung neuer Produkte sowie unzureichende Kooperationsmöglichkeiten patentierten Innovationen bei der Verwertung im Wege stünden. 4 Dabei gaben 51% der KMU die Finanzierung von Innovationen als größtes Hemmnis an.
Außerdem wird laut einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IDW) jedes vierte Patent im Lande nicht genutzt. Das sind schätzungsweise ungefähr 8,03 Mrd. Euro ausbleibendes Umsatzpotenzial. 5 Gründe hierfür sind unter anderem die Wertun-
1 Eine US-amerikanische Handelsbank, die patentreichen Unternehmen Mezzanine- und Eigenkapital zur Verfügung
stellt und sie bei der Vermarktung ihrer Patente konsultiert, www.ocentomo.com.
2 Vgl. Ocean Tomo (2009), http://www.oceantomo.com/system/files/SPIntangibles_Charts.pdf, abgerufen am
01.09.2010.
3 Vgl. PWC (2008), S. 15.
4 Vgl. Herstatt et al. (2007), S. 6 ff.
5 Vgl. IDW (2006), S. 22.
2
terschätzung des Patentes im Unternehmen und die Schwierigkeit passende Partner zum Auslizenzieren zu finden. 6
In Anbetracht dieser Herausforderungen eröffnen Patentverwertungsfonds den Unternehmen vielfältige Chancen. Diese in Deutschland noch neuartige Fondskonstruktion stellt eine alternative Finanzierungsform für KMU dar. Ziel dabei ist es potenzielle Patente zu identifizieren und diese in Verbindung mit dem Kapitalmarkt zu veredeln und zu verwerten. Sie sollen die Wertschöpfung aus Patenten durch den Kapitalmarkt ermöglichen. Für den Investor stellt dies eine alternative Anlageform dar, mit der er sein Portfolio diversifizieren kann.
Diesen auf Patente fokussierten Fonds gibt es in Deutschland erst seit 2005. Sie werden meist von Banken aufgelegt, indem sie sich Rechte an Patenten sichern und diese anschließend bspw. über Lizenzierung oder Verkauf vermarkten. Die Fonds haben die Zielsetzung, für den Investor sowie für den Patentinhaber die größtmögliche Rendite aus den Schutzrechten zu erzielen. Investoren haben die Möglichkeit, sich direkt an der patentinduzierten Wertschöpfung zu beteiligen.
So vielversprechend Patentverwertungsfonds auch klingen mögen, bleiben doch einige ökonomisch betrachtete Fragestellungen offen: Welchen wirtschaftlichen Beitrag leisten diese Fonds dem Patentinhaber? Mit welchen Risiken sind sie aus Sicht des Patentinhabers, der Fondsgesellschaft, des Investors sowie des Patentabnehmers 7 behaftet? Wie bewerten die Fondsgesellschaften die Patente? Da für KMU eine Venture-Capital(VC-)Finanzierung ebenfalls in Frage kommen würde, sollen ferner die konkreten Unterschiede zwischen einer VC-Finanzierung und den Patentverwertungsfonds analysiert sowie die jeweiligen Vor- und Nachteile gegenübergestellt werden. Zu diesen Fragen wird in dieser Arbeit kritisch Stellung bezogen.
1.2 Gang der Arbeit
Im anschließenden Kapitel 2 erfolgt zunächst eine grundlegende Charakterisierung des Begriffs Intellectual Property und seiner Arten. Dabei werden Patente als wesentliche Grundlage für Patentverwertungsfonds hervorgehoben. Nach einer eingehenden Definition und Abgrenzung der wesentlichen Begrifflichkeiten wird die Entwicklung des Patentmarktes vorgestellt, um daraus eine Chance für Patentverwertungsfonds abzuleiten.
6 Vgl. EPO et al. (2006), S. 3.
7 Zur einfachen Darstellung, wird unter dem Patentnehmer, sowohl der Lizenznehmer, als auch der Patenterwerber
verstanden.
3
Um die Wichtigkeit von Patenten zu verdeutlichen, werden deren wirtschaftliche Relevanz auf der Unternehmensebene, die Gründe für das Patentierungsverhalten sowie die vielfältigen strategischen Einsatzmöglichkeiten von Patenten im Unternehmen näher erörtert. Weiterhin werden alternative Möglichkeiten zur Nutzung von Intellectual Property als Finanzierungsinstrument dargestellt und so auf das wesentliche Thema der Patentverwertungsfonds eingeleitet.
Teil 3 der Arbeit analysiert die Struktur von Patentverwertungsfonds und diskutiert unter anderem die Aufgaben und die Vorgehensweise bei der Verwertungsanalyse der Fondsgesellschaften. Die Struktur und der Auswahl- sowie der Verwertungsprozess werden dabei am Beispiel des Alpha Patentfonds 3 und Patent Portfolio I ergründet. 8 Da im Rahmen der Verwertungsanalyse die Bewertung von Patenten vorgenommen wird, werden hierzu aus der Literatur und der Praxis bekannte Bewertungsmethoden diskutiert und kritisch auf ihre Eignung zur Patentbewertung hinterfragt.
Im Gliederungspunkt 4 wird die ökonomische Bedeutung im Hinblick auf die Vor- und Nachteile des Patentverwertungsfonds aus der Perspektive des Patentinhabers, der Fondsgesellschaft, der Investoren sowie des Patentabnehmers erörtert. Insbesondere werden die Risiken und Gefahren diskutiert, die der Patentverwertungsfonds mit sich bringen kann.
In Kapitel 5 wird zu den Patentverwertungsfonds als eine alternative Finanzierung für KMU kritische Stellung genommen und der Finanzierung durch VC gegenübergestellt. Die wesentlichen Vor- und Nachteile und Gemeinsamkeiten der beiden Finanzierungsalternativen werden hierbei näher analysiert.
2. Intellectual Property als Grundlage für Patentverwertungsfonds 2.1 Begriffsdefinition und Arten des Intellectual Property
Der Begriff des Intellectual Property ist in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur nicht ganz akkurat. Intellectual Property gehören zu den immateriellen Vermögensgegenständen. Diese können in drei Bereiche unterteilt werden, nämlich das Humankapital, Strukturkapital und Beziehungskapital. 9 Das erste definiert unter anderem die Kompetenzen und Fertigkeiten der Mitarbeiter, die diese in das Unternehmen mitbringen. Es verbleibt im Besitz des Mitarbeiters und verlässt mit ihm die Firma. Strukturkapital ist
8 Der Initiator des Patent Portfolio I ist die Deutsche Bank AG und der von Alpha Patentfonds 3 die Alpha Patent-
fonds Management GmbH (Tochtergesellschaft der österreichischen Privatbank EURAM AG).
9 Vgl. BMWi (2008), S. 18 f.
4
im Besitz des Unternehmens und umfasst Strukturen und Prozesse, die für die produktive und innovative Leistung des Mitarbeiters erforderlich sind. Dazu gehören unter anderem Produktinnovation, Rezepturen und IPR. Das Beziehungskapital umfasst bspw. Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und Kapitalgebern. Edvinsson und Sullivan (1996) definieren Strukturkapital als die Infrastruktur, die Firmen entwickeln, um ihr Humankapital zu kommerzialisieren. 10 Daraus leitet sich die Definition des Patentes ab, dass diese das kodifizierte Wissen darstellt, die aus technologischen Lernprozessen und Fähigkeiten der Mitarbeiter resultiert. Das kodifizierte Wissen kann wiederum den Unternehmenswert steigern. 11 Human- und Besitzkapital scheiden wegen des Fehlens von verbrieften Besitzansprüchen als Grundlage für Patentverwertungsfonds aus.
Ferner definiert Gordon (2003) den Begriff „Intellectual“ als die Fähigkeit eine Erfindung, produziert durch das Wissen der Mitarbeiter, durch IPR schützen zu können. 12 Intellectual Property bezieht sich dabei nicht nur auf die Intangibilität, sondern auch auf die Annahme, dass es sich um eine Sache handelt, die rechtlich enteignet werden kann. Eine Sache, deren Rechte in Form von Intellectual Property organisiert sind, sind demnach konzeptionelle Konstrukte. Intellectual Property umfasst somit alles, was einen wissensbasierten Charakter aufweist. So wie Arrow (1962) formuliert, sind Innovationen folglich die Produktion von Wissen. 13 Eigentumsrechte können dabei entweder zur Reduzierung von Unternehmenskapitalkosten oder zur Erhöhung von Free Cashflows im Wege der Auslizenzierung genutzt werden. 14
Abbildung 1: Arten von Intellectual Property Rights
Quelle: BMWi (2009), S. 25 ff.
Zu den IPR gehören folglich Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken und Urheberrechte. Für KMU sind Patente besonders wichtig. So geht aus einer Befra-
10 Vgl. Edvinsson und Sullivan (1996), S. 360.
11 Vgl. Teece (1986), S. 290.
12 Vgl. Gordon (2003), S. 618 ff.
13 Vgl. Arrow (1962), S. 609.
14 Vgl. Von Scheffer et al. (2007), S. 300.
5
gung von 295 deutschen Unternehmen durch das BMWi hervor, dass die immateriellen Werte im Vergleich zu den materiellen Werten für den Unternehmenserfolg als wichtiger erachtet werden. Dabei gab die Mehrheit der befragten KMU Patente als wichtigstes formelles Schutzrecht an. 15 Dies lässt sich als Indikator für eine erfolgreiche Umsetzung der Zielsetzung der Patentverwertungsfonds heranziehen. Im Folgenden sollen auf die einzelnen IPR eingegangen werden, um Patente als die Grundlage für Patentverwertungsfonds abzugrenzen.
Patente werden nach deutschem Recht für Erfindungen erteilt, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind (§ 1 Abs. 1 PatG). Ein Patent gibt dem Erfinder das Recht, andere von der Nutzung auszuschließen. Der Schutz durch Patente kann bis zu maximal zwanzig Jahren beansprucht werden. Hierfür sind jährlich Aufrechterhaltungsgebühren beim DPMA zu entrichten. Für einen deutschen Patentanmelder gibt es außerdem noch weitere Möglichkeiten, Patentschutz auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erlangen. So kann er den territorialen Schutz erweitern, indem er unter anderem das Patent beim Europäischen Patentamt (EPA) anmeldet. Das bietet die Möglichkeit, mit einer Patentanmeldung in einem einheitlichen Erteilungsverfahren Schutzwirkung für sämtliche europäische Mitgliedsländer zu erlangen. 16 Auch können beim DPMA und beim EPA weiterhin eine internationale Patentanmeldung und -erweiterung nach dem Patent Cooperation Treaty (PCT) beantragt werden. 17 Mit einer PCT-Anmeldung können in fast allen Industriestaaten Schutzwirkungen erlangt werden. 18 Das EPA- sowie das PCT-Verfahren sind mit erheblichen Kosten und einem hohen Zeitaufwand verbunden, wenn man bedenkt, dass in den einzelnen Staaten die Prüfung jeweils separat abläuft und Aufrechterhaltungsgebühren zu bezahlen sind.
Vor der Patenterteilung werden die Technologie auf erfinderische Tätigkeit und insbesondere der Stand der Technik geprüft. Dies umfasst dabei alle Kenntnisse, die vor dem für den Zeitpunkt der Anmeldung maßgeblichen Tag durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind. 19 Patente stellen ferner ein Bindeglied zwischen Forschung, deren gewerbliche Anwendung sowie deren Umsetzung in marktfähige Produkte dar, die temporäre Ausschlussrechte an technischen Erfindungen bieten. Das Ausschlussrecht
15 Vgl. BMWi (2009), S. 67.
16 Vgl. Ahrens (2008), S. 92, Rn. 160.
17 Vgl. Ahrens (2008), S. 93, Rn. 162.
18 Derzeit sind es 137 Staaten (Stand: 13.08.2007).
19 Vgl. § 3 PatG.
6
soll den Erfinder dabei unterstützen, seine Wettbewerbsposition zu stärken. Das erlangte Schutzrecht eröffnet weiterhin Möglichkeiten der Kommerzialisierung. Sie eignen sich vor allem durch ihre Fungibilität, den erfolgreich durchlaufenen Prüfungsprozess und die juristische Durchsetzbarkeit sehr gut als Grundlage für Patentverwertungsfonds.
Zu den geläufigen IPR gehören auch Gebrauchsmuster. Der Schutzumfang umfasst gemäß §1 Abs. 1 GebrMG technische Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. Sie haben eine Schutzdauer von drei Jahren, die auf maximal zehn Jahre verlängert werden kann. Wesentliche Vorteile gegenüber dem Patent sind die Kostengünstigkeit und die relativ schnelle Erteilung durch das DPMA. 20 Es erfolgt nur eine formale Überprüfung durch das DPMA, eine materielle und inhaltliche Prüfung wird vor der Erteilung des Schutzrechtes nicht durchgeführt. Allerdings weist das Patent im Vergleich zum Gebrauchsmuster eine höhere juristische Sicherheit auf, da sie auf den Stand der Technik und Neuheit genau geprüft wird. Folglich sind Gebrauchsmuster keine geeignete Grundlage für Patentverwertungsfonds.
Weiterhin kann mit Geschmacksmustern die äußere Form, die durch die Anordnung von Linien, Konturen, Farben oder Flächen oder durch das verwendete Material charakterisiert 21 ist, geschützt werden. Da Geschmacksmuster ausschließlich die äußere Form von Produkten schützt, ist die Verwertungsmöglichkeit kaum möglich.
Des Weiteren können mit Urheberrechten Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst sowie Software geschützt werden. Es wird vorausgesetzt, dass eine persönliche schöpferische Leistung vorliegt. Zur Entstehung und zur Durchsetzung des Urheberrechtes sind keine amtlichen Verfahren erforderlich, d.h., das Recht entsteht selbsttätig mit der Schaffung des Werkes. 22 Allerdings ist die rechtliche Sicherheit sehr eingeschränkt, da bspw. bei der urheberrechtlich geschützten Software nur der entsprechende Quellcode als solche geschützt wird. 23 Umgehungslösungen durch Neuprogrammierung sind daher nicht ausgeschlossen.
Eine weitere juristische Schutzform sind Marken. Diese werden besonders in der Dienstleistungsbranche gerne zum Schutz eingesetzt, da Dienstleistungen einen hohen Informationsgehalt und eine hohe Immaterialität aufweisen. 24 Die wichtigste Funktion
20 Vgl. Ahrens (2008), S. 236, Rn. 411.
21 Vgl. §1 Abs. 1 GeschmMG.
22 Vgl. Burr et al. (2007), S. 5; Gassmann und Bader (2007), S. 21.
23 Vgl. Gassmann und Bader (2007), S. 20.
24 Vgl. Burr et al. (2007), S 265.
7
von Marken ist, dass sie zur Kennzeichnung und zum Schutz von Produkten und Dienstleistungen dienen und sich diese aus Sicht der Kunden von dem Wettbewerb unterscheiden. 25 Die Anmeldung einer Marke erfolgt beim DPMA 26 und ihre Schutzdauer erstreckt sich auf zehn Jahre, wobei sie unbegrenzt um jeweils zehn Jahre verlängert werden kann. 27 Der Hauptunterschied zu den Patenten ist, dass bei Marken die Erlöse stark von der Popularität und vom Ansehen der Marke abhängen. Daher können keine zuverlässigen Prognosen über ihre Wertentwicklung gemacht werden. Aus diesem Grunde sind Marken für Patentverwertungsfonds ungeeignet.
Die genannten IPR können an einem Produkt gebündelt angewendet werden, um vollständigen Schutz zu gewährleisten. Dies ist erforderlich, da ein einzelnes Schutzrecht schnell verletzt werden kann. Besonders für KMU ist es ratsam, die erfundene Technologie durch umfassende Schutzrechte auszustatten, wie bspw. mit Marken oder besonderer Formgebung (Geschmacksmuster). Denn vor allem innovationsstarke KMU sind dem Imitationsrisiko unterworfen. 28 Auf diese Weise lassen sich nämlich Nachahmungen besser verfolgen. 29 Dies soll am Beispiel eines Laptops verdeutlicht werden:
Abbildung 2: IPR am Beispiel eines Notebooks
Quelle: Eigene Darstellung
25 Vgl. BMWi (2009), S. 27.
26 Der Markenschutz ist auch auf internationale Ebene dehnbar. Erforderlich ist ein Antrag auf Internationale Regist-
rierung bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).
27 Vgl. §47 MarkenG.
28 Vgl. Loop (2008), S. 4.
29 Vgl. Loop (2008), S. 4.
8
2.2 Der Markt für Patente in Europa - Chancen für Patentverwertungsfonds
Die wachsende Bedeutung des Schutzes von Intellectual Property und die zunehmende unternehmerische Wertschöpfung durch den Einsatz von wissensintensiven Produkten, Prozessen und Dienstleistungen zeigen sich in der weltweit ansteigenden Anzahl von Patentanmeldungen. So verzeichnet eine durch die Weltpatentorganisation (WIPO) veröffentlichte Entwicklung der weltweiten Patentanmeldungen einen kontinuierlichen Anstieg seit 1985 bis 2008. 30 Auch beim Europäischen Patentamt (EPA) ist ein Anstieg zu verzeichnen. 31 Allerdings ist dieser nur bis 2008 zu erkennen. 32 Danach ist ein leichtes Absinken zu beobachten. Dies ist vor allem auf die Finanzkrise zurückzuführen, die das Innovationsverhalten der deutschen und der international agierenden Unternehmen stark beeinflusst hat. 33 Bemerkenswert ist, dass Deutschland im Jahr 2009 beim EPA mit 18,6% die Spitzenposition unter den europäischen Mitgliedstaaten belegt. 34
In Deutschland sind die Patentanmeldungen beim DPMA in der Zeit von 1995 bis 2009 unverändert hoch, mit leicht steigender Tendenz bis 2001. Die meisten Anmeldungen fanden im Jahr 2000 mit ca. 64.862 Anmeldungen statt. 35 Entgegen dem langfristigen Trend ist in Deutschland seit 2001/02 ein leichter Rückgang zu erkennen. Dieser könnte mit dem konjunkturellen Abschwung in Zusammenhang gebracht werden. Es besteht ein Nachweis darüber, dass die Konjunkturentwicklung mit der Patentaktivität positiv korreliert. 36 Auch in Deutschland ist 2009 aufgrund der Wirtschaftskrise ein Rückgang der Patentanmeldungen zu verzeichnen. 37
Des Weiteren zeigen Bessler et al. (2003) auf, dass sich Patente als Optionen zur Eroberung und Verteidigung von Geschäftsfeldern zu autonomen und damit separat handelbaren Wirtschaftsgütern entwickelt haben. 38 Ferner ist für die Nutzung von Patenten für die Unternehmensfinanzierung die Existenz von entwickelten Intellectual-Property(IP-)Märkten und spezialisierten IP-Intermediären vorausgesetzt. 39 Vor diesem Hinter-grund ist ein wachsendes Spektrum an Dienstleistern erkennbar, die den Patenthandel ermöglichen. Zu nennen sind bspw. IP-Auktionen. 40 In Europa fand die erste IP-
30 Vgl.WIPO (2010), S. 34.
31 Vgl. EPO (2005), S. 17; EPO (2006), S. 17; EPO (2007), S. 19; EPO (2008), S. 19.
32 Vgl. EPO (2009), S. 15.
33 Vgl. Rammer et al. (2010), S. 4; WIPO (2010), S. 8.
34 Vgl. EPO (2009), S. 52 f.
35 Vgl. DPMA (2005), S. 51.
36 Vgl. Griliches (1990), S. 1663.
37 Vgl. DPMA (2009), S. 101.
38 Vgl. Bessler et al. (2003), S. 322 ff.
39 Vgl. Ehrhart (2006), S. 161.
40 Vgl. Lipfert und Ostler (2007), S. 93 ff.
9
Auktion im Mai 2007 in München statt. 41 IP-Auktionen helfen bei der Preisfindung von Intellectual Property und der Einigung von Anbietern und Nachfragern unter standardisierten Prozessen. 42 Allerdings besteht das Problem, dass die Anbieter ihrem Patent meist einen höheren Wert beimessen als die Nachfrager, bzw. als es der Markt erlaubt. 43 Er kann einen zu hohen Reservationspreis festlegen, bei dem die Bieter abgeneigt werden das Patent zu einem höheren Wert zu kaufen. Zudem können auf IP-Auktionen in der Regel Patente mit verschiedenstem Verwertungspotenzial registriert werden. Dies erschwert für die Bieter, die Qualität in den Angeboten zu erkennen. Daher eignen sich für IP-Auktionen grundsätzlich Intellectual Property, die sich näher an der Marktreife befinden, denn somit bestehen geringere Unsicherheiten über deren Zukunft. Die IP-Auktion in München ist nicht so erfolgreich verlaufen, es wurden nämlich nur 28% der gesamten zum Angebot stehenden Patente versteigert. 44 Die nächste IP-Auktion ist allerdings noch nicht in Sicht. Dies erweckt den Anschein eines Bedarfs nach mehr Transparenz und Qualität bezüglich der Patente.
Weiterhin können gewerbliche Schutzrechte auf Online-Plattformen gehandelt werden. 45 Hier können Patentinhaber ihre Patente zum Verkauf oder zum Lizenz einstellen und ihre Erfindung somit extern verwerten. Die Kaufinteressenten wenden sich bei so einer Aktion direkt an den Patentinhaber, um Weiteres auszuhandeln. Die Preisverhandlung ist annahmegemäß sehr stark der subjektiven Wertschätzung unterworfen und es ist somit eine asymmetrische Informationsverteilung im Hinblick auf die Qualität des Patentes kaum auszuschließen.
Die Bedeutungszunahme ist allerdings nicht auf den reinen Schutz von Innovationen zurückzuführen, sondern liegt in der strategischen Nutzung der IPR. 46 Traditionelle Formen der Verwertung von Patenten sind Lizenzvergaben und direkte Verkäufe. So ist in der Zahlungsbilanz der technologischen Dienstleistungen weltweit ansteigende Patentlizenzeinnahmen und -ausgaben bei den grenzüberschreitenden Transaktionen mit Patenten, Erfindungen und Verfahren zu verzeichnen. 47 Diese Kenntnis eröffnet für Patentverwertungsfonds Chancen für effiziente Verwertungsmaßnahmen.
41 Vgl. Lipfert und Ostler (2007), S. 100.
42 Vgl. Lipfert und Ostler (2007), S. 100.
43 Vgl. Köllner (2007), S. 45.
44 Vgl. Köllner (2007), S. 45.
45 Z.B. www.patent-verkauf.de, www.ideabuyer.com usw.
46 Zu Patentstrategien siehe Kapitel 2.3.4.
47 Vgl. Deutsche Bundesbank (2008), S. 11.
10
Allerdings ist der Markt für Patente kein organisierter, effizienter Markt, sondern von Ineffizienz gekennzeichnet. Die vorhandenen Möglichkeiten zum Patenthandel tragen nicht viel dazu bei, asymmetrische Informationsverteilungen zwischen dem Patentinhaber und -abnehmer völlig zu beseitigen. Troy und Werle (2008) identifizieren hierbei auf Basis einer laufenden qualitativen Untersuchung zum Patenthandel unterschiedliche Ausprägungen der Unsicherheit, mit denen die Akteure in diesem Gebiet konfrontiert sind. Die Akteure zeigen ihre Unsicherheit im Prozess der Entwicklung innovativen Wissens und dessen Umsetzung in ein Patent. Weiterhin besteht das Problem darin, das Marktpotenzial eines auf dem Patent basierenden Endproduktes einzuschätzen. Das Fehlen einer allgemein akzeptierten Bewertungsmethode verstärkt dabei diese Probleme und führt zur asymmetrisch verteilten Informationen. 48 Dennoch ist ein Anstieg der Zahl der Intermediäre zu beobachten, die im Interesse der Firmen mit potenziellen IPR professionellen Beistand gewähren. 49 Für Patentverwertungsfonds stellt diese Situation einen wesentlichen Vorteil dar, der das Problem fehlender oder begrenzter Ressourcen für Patentinhaber löst und eine Verwertungsoption ohne eigenen Eigenkapitaleinsatz anbietet.
Ferner sind auf der globalen Ebene die innovationsstärksten Unternehmen in Europa vertreten. Baudry und Dumont (2006) finden in ihrer Studie heraus, dass in den europäischen Ländern in manchen High-Tech Sektoren im Vergleich zu den USA eine höhere Performance vorliegt. 50 Dabei ist Deutschland in Europa das innovativste Land. Gemessen wurde dies auf Basis der Patentfamilien. 51 Zudem sind die forschungsintensiven Unternehmen erfolgreicher als früher. Rund 78% der forschungsintensiven Unternehmen gelten als sog. Innovatoren, die erfolgreich Produkt- oder Prozessinnovationen einführen konnten. 52 Anlehnend an diese Kenntnis versprechen die Aufleger der Patentverwertungsfonds Erfolg in dieser und vielen weiteren Branchen zu generieren.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass es in Deutschland ein großes Angebot an Patenten und einen derzeit wachsenden Patentlizenzmarkt gibt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass nicht jedes Patent einen kommerziellen Erfolg gewährleistet. So haben viele Patente einen geringen und sehr wenige Patente einen sehr hohen Wert. Allein in den USA und in Deutschland machen jeweils nur 10% aller Patente 81% bis
48 Vgl. Troy und Werle (2008), S. 13.
49 Vgl. Troy und Werle (2008), S. 20.
50 Vgl. Baudry und Dumont (2006), S. 336.
51 Vgl. OECD (2008), S. 6; Patentfamilie bedeutet, dass ein Patent in mehreren Ländern Gültigkeit besitzt.
52 Vgl. Rammer et al. (2009), S. 2.
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Cihan Izan, 2010, Patentverwertungsfonds - Verwertung von Intellectual Property am Kapitalmarkt, München, GRIN Verlag GmbH
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