Beratung in der differenzierten Oberstufe - Bilanz und Perspektiven 1
„Der Schüler hat insbesondere das Recht, in Fragen der Schullaufbahn beraten zu werden.“ 2 Hinter diesem nüchternen, sehr allgemein gehaltenen und scheinbar anspruchslosen Satz verbirgt sich nahezu die gesamte Problematik der differenzierten gymnasialen Oberstufe. Wie groß die Bedeutung der Beratung in der Schule in den 70er Jahren geworden ist, wird aus der chronologischen Zusammenstellung der offiziellen Verlautbarungen ersichtlich. 3 Sie spiegeln wider, wie sich einerseits „Beratung“ allmählich als zentrales Anliegen der reformierten Oberstufe herausgeschält, aber andererseits auch immer mehr in Richtung auf außerschulische Beratung verlagert oder doch zumindest erweitert hat.
In der frühen Phase (a) hat man sich hauptsächlich um die Darstellung der pädagogischen Probleme im Zusammenhang mit der Auflösung der Klassenverbände in der differenzierten Oberstufe beschäftigt. Neben dem „Wandel in den Informationsstrukturen“ wurden die „Möglichkeiten der Schülerberatung“ erörtert. Während in dem zuletzt genannten Unterkapitel hauptsächlich die Funktion des Beratungslehrers beschrieben wird, geht man in „Probleme der sozialen Integration der Schüler im Kurssystem“ sehr ausführlich auf das Selbstverständnis und die Aufgaben des Tutors ein (b). Gleichzeitig erkannte man neben der eigentlichen schulischen Beratung (Schullaufbahn- und individualpsychologische Beratung) die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen: Berufsberatung, Erziehungsberatung, Erziehungshilfe, Beratung über finanzielle Förderung und in Gesundheitsfragen (c,d).
1 Erstmals erschienen in: Ursulinenkongregation Düsseldorf e.V. (Hg.), 300 Jahre Ursulinen in Düsseldorf 1681-1981, Düsseldorf 1981, S. 141-145.
2 „Allgemeine Schulordnung“ (ASchO) vom 8. November 1978, § 3 (3) 4 ; vgl. auch Heribert Pöttgen / Winfried Jehkuhl / Wilhelm Esser, “Allgemeine Schulordnung - Kommentar“, 3. Aufl. Essen 1980.
3 a) Kultusminister des Landes NW (Hg.), „Empfehlungen für die Durchführung der Unterrichtsorganisation in einem Kurssystem“, H. 1 der Schriftenreihe „Schulform NW - Sekundarstufe II“, 1. Aufl. Düsseldorf 1972.
b) Kultusminister des Landes NW (Hg.), “Organisation II - Kursorganisation - Pädagogische Probleme“, H. 19 der o.a. Schriftenreihe, Düsseldorf 1973.
c) „Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung“, RdErl des Kultusministers vom 30.3.1973.
d) „Beratung in Schule und Hochschule“, Beschluss der KMK vom 14.9.1973, abgedruckt in der unter k) genannten Schrift, S. 117 ff. - Der unter c) zitierte Erlass des KM findet sich hier ebenfalls: S. 134 ff.
e) Kultusminister des Landes NW (Hg.), „Beratung und Schullaufbahnkontrolle in der differenzierten gymnasialen Oberstufe“, H. 25 der o.a. Schriftenreihe, Düsseldorf 1974.
f) „Verwendung des Stellenzuschlags für Gymnasien mit neugestalteter Oberstufe“, RdErl des Kultusministers vom 6.7.1976.
g) „Gesetz über die Mitwirkung im Schulwesen“ (SchMG) vom 13.12.1977.Vgl. auch Bernd Petermann, „Schulmitwirkungsgesetz - Kommentar“, Essen 1978. Für unsere Schule gilt anstelle des SchMG die „Vorläufige Ordnung über die Mitwirkung an den beiden Schulen der Ursulinen in Düsseldorf“ (VSchMO) vom 31.7.1978.
h) „Empfehlungen zur Arbeit in der gymnasialen Oberstufe gemäß Vereinbarung zur Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 2.12.1977, abgedruckt in: Philologen-Verband NW (Hg.), „Lehrer am Gymnasium NW: Rechtsvorschriften - Erlasse -Verfügungen“ (Loseblattsammlung mit Ergänzungslieferungen), Düsseldorf 1977 ff.
i) „Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der Oberstufe des Gymnasiums“ (APO-OStG) vom 28.3.1979 einschließlich der entsprechenden Verwaltungsvorschriften, erschienen als RdErl des Kultusministers vom 19.7.1979: Kultusminister des Landes NW (Hg.), „Ausbildungs- und Prüfungsordnung mit Verwaltungsvorschriften / Oberstufe des Gymnasiums“, Köln 1979; vgl. ebd. § 5 „Information und Beratung“, S. 48 ff. Siehe auch Erna Sebbel / Detlev Acker, „Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Oberstufe des Gymnasiums. Kommentar“, Köln 1981.
k) Kultusminister des Landes NW (Hg.), „Gesamtkonzeption der Schulberatung in Nordrhein-Westfalen“, H. 39 der Schriftenreihe „Strukturförderung im Bildungswesen des Landes NW“, Köln 1980.
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Im folgenden Jahr erschien die erste grundlegende Veröffentlichung über die Aufgaben des Beratungslehrers (e), die sowohl systematisch („Information, Beratung, Organisation, Kontrolle“) als auch chronologisch dargestellt wurden. Die sich abzeichnende Linie eines weiten Verständnisses von Beratung setzte sich hier fort, wie z.B. der Abschnitt „Beratung mit Blick auf Studium und Beruf“ andeutet. Ein wesentlicher Gesichtspunkt wird ab jetzt auch die Elternberatung bleiben. Seit vier Jahren (g) können die Eltern und Schüler im Rahmen der Schulkonferenz über die Gestaltung der Beratung in der einzelnen Schule mitentscheiden. Dadurch werden sie - institutionell abgesichert - mit in die entsprechenden Überlegungen der Schulleitung und des Lehrerkollegiums einbezogen.
Im Jahre 1977 regelte die Kultusministerkonferenz (h) bundeseinheitlich, dass zu den Aufgaben des Lehrers neben der eigentlichen Lehrtätigkeit und dem Erziehen auch das Beurteilen, Beraten, Innovieren und Organisieren gehört. Im fünften Abschnitt des KMK-Beschlusses sind dem Beraten relativ umfangreiche und konkrete Erläuterungen gewidmet, die im folgenden Satz thesenartig zusammengefasst werden: „Beratung wir als ein Prinzip der gymnasialen Oberstufe begriffen.“ Es heißt dann weiter: „5.1 Aufgabenbereiche der Beratung
Die Beratung erstreckt sich auf individuelle Schwierigkeiten, fachspezifische Probleme, Probleme der Schullaufbahn, Studienorientierung und Berufswahl.
5.1.1 Die Beratung über individuelle Schwierigkeiten des Schülers wird vorwiegend einsetzen müssen bei persönlichen Krisen, Verhaltensschwierigkeiten und Verhaltensstörungen, allgemeinen Lernstörungen, akuten Konflikten.
5.1.2 Die Beratung bei fachspezifischen Problemen erfolgt, um über Eingangsvoraussetzungen, Ziele, Inhalte und Leistungsanforderungen eines Faches zu informieren, Fehlbelegungen von Kursen zu vermeiden, Arbeitshaltung, Arbeitstechnik und Arbeitsökonomie zu verbessern, Maßnahmen bei Lernschwierigkeiten zu vereinbaren. 5.1.3 Die Beratung über Probleme der Schullaufbahn in der gymnasialen Oberstufe erfolgt, um die Ziele der gymnasialen Oberstufe zu verdeutlichen, die einzelnen Bestimmungen und Regelungen zu erläutern, die Kursorganisation durchsichtig zu machen, das Kursangebot, aus dem der Schüler wählen kann, darzustellen, mögliche Konsequenzen von Entscheidungen für ein angestrebtes Studium oder einen angestrebten Beruf aufzuzeigen. 5.1.4 Die Orientierung über Studium oder Beruf wird vorwiegend dann angeboten, wenn Entscheidungen über einen Studienweg oder zukünftigen Berufsweg noch nicht getroffen sind, Diskrepanzen zwischen Wunsch, Möglichkeit und Eignung für einen gewählten Weg bestehen, eine Vermittlung an Institutionen der Studien- und Berufsberatung erforderlich ist.“
Mit der 1979 erschienen Verordnung über die Oberstufe des Gymnasiums (i) und der 1980 veröffentlichten Gesamtkonzeption der Schulberatung in unserem Lande (k), die mit einem Curriculumentwurf für den Studienschwerpunkt „Schullaufbahnberatung“ im Rahmen des Studiengangs für Diplom-Pädagogen und mit Gutachten u.a. zu den Möglichkeiten und Problemen praxisbezogener Lehrerberatung schließt, ist der aktuelle Diskussionsstand erreicht. 4
4 Neben diesen zehn amtlichen Verlautbarungen sollen noch der Strukturplan für das Bildungswesen und der Bildungsgesamtplan erwähnt werden, die schon früh die Bedeutung der schulischen Beratung erkannt hatten. -Der Verweis auf diese offiziellen Dokumente könnte den Eindruck der unkritischen Übernahme der Inhalte und Organisationsstrukturen der reformierten Oberstufe erwecken; dies ist keineswegs der Fall. Die Darstellung und Kritik der reformierten Oberstufe bilden aber nicht den Gegenstand der vorliegenden Überlegungen. Für diesen Zweck sei nur verwiesen auf drei sehr unterschiedliche Beispiele, die alle in der regionalen und überregionalen Presse erschienen sind. Die ersten beiden Artikel stammen von berufenen Lehrern, der letzte ist aus der Perspektive eines betroffenen, wenn auch nicht alle Zusammenhänge und Hintergründe begreifenden Vaters geschrieben: Dietrich Wolf, „Wo Lehrer Saurier sein müssten“, DIE ZEIT Nr. 35 vom 22.8.1975; Manfred Graff, „Gymnasiale Oberstufe in der Praxis“, Rheinische Post Düsseldorf vom 10.7.1976, 24.7.1976, 7.8.1976, auch
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Arbeit zitieren:
Klaus Bahners, 1981, Beratung in der gymnasialen Oberstufe, München, GRIN Verlag GmbH
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