Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
I. Begriffsbestimmungen 5
a) Weblog, Forum, Gästebuch 5
b) Portalbetreiber 6
c) Blogger 6
d) Nutzer/User 6
II. Haftung des Portalbetreibers in Bezug auf 8
a) Urheberrechtsverletzungen 8
b) Persönlichkeitsrechtsverletzungen 11
Literaturverzeichnis 14
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Abkürzungsverzeichnis Abs. Absatz Art. Artikel Alt. Alternative AZ Aktenzeichen BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGH Bundesgerichtshof GG Grundgesetz i.V.m. in Verbindung mit LG Landgericht Nr. Nummer OLG Oberlandesgericht S. Satz TDG Teledienstgesetz TMG Telemediengesetz UrhG Urhebergesetz Vgl. Vergleich
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Einleitung
Das Zeitalter der Neuen Medien ist nicht mehr nur angebrochen, sondern hat sich bereits fest in der heutigen Gesellschaft integriert. Längst sind die Tage des bloßen Kommunikationsaustausches ohne elektronische Medien in den Hintergrund gerückt. Informationen, Meinungen, Grüße, Tipps und Tricks lassen sich nunmehr schnell via Internet erreichen und auch auf deren Erwiderungen bedarf es nur wenige Sekunden. Doch diese Möglichkeit öffnet auch Tür und Tor für Rechtverletzungen jedweder Art. Egal ob eine böse Anschuldigung gegen den unbeliebten Kollegen, mal schnell ein Foto von einer Website kopiert, um damit den eigenen Beitrag zu verschönern oder auch einfach nur, sich über einen zerstrittenen Freund in einem Weblog auslassen, all diese scheinbar banalen Dinge sind schnell getippt und können aber komplexe, langwierige Streitigkeiten nach sich ziehen.
Tritt ein solches Szenario ein, stellt sich allerdings dann die Frage, an wen wende ich mich, wer haftet für meinen Imageschaden überhaupt? “Sweety35”, der anonym fiese Anschuldigen über mich verbreitet hat und verdeckt bleibt? Die Hausfrau, die mit ihrem offiziellen Namen nichts ahnend ein schickes Foto von einer Mahlzeit kopiert und ihrem eigenen Rezept beigefügt hat? Oder etwa doch der Betreiber des Portals, auf welchem ich meinen Imageschaden entdeckt habe? All diese angesprochenen Problemstellungen werden in der nun folgenden Seminararbeit mit dem Thema "Die Haftung des Portalbetreibers für Blogeinträge" erörtert.
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I. Begriffsbestimmungen
a) Weblog, Forum, Gästebuch
Ein Weblog, auch “Blog” genannt, ist eine englische Wortkreuzung aus den Begriffen “WorldWideWeb” und “Log”, welcher als Abkürzung für “Logbuch“ verwand wird. Der Initiator eines solchen Weblog ist der so genannte Blogger. Ein Weblog wird in der Regel meist als für die Öffentlichkeit einsehbares Tagebuch oder Journal geführt und ist in der Ich-Perspektive geschrieben, da der Herausgeber - mithin der Bloggerder Autor ist. Zudem wird des Öfteren vom Herausgeber noch eine Funktion für die Möglichkeit der Abgabe von Kommentaren der Leser zum zuvor Verfassten beigefügt.
Da unter bloggen das Veröffentlichen von Informationen zu verstehen ist, kann dies als ein Synonym für publizieren verwand werden, der Blogger kann somit auch als Publizist und der Blog letztendlich auch als Internetpublikation gesehen werden 1 . Ein Blog wird folglich in der Regel von einer Person betrieben, welche Einträge verfasst und diese von Usern kommentiert werden können. 2
Im Gegensatz zum Weblog bildet das Forum eine reine Diskussionsplattform für ein bestimmtes Thema. Es können von jedermann Einträge verfasst, Kommentare abgegeben oder auch Fragen gestellt und beantwortet werden. "In der Regel ist eine Registrierung erforderlich, um selbst Beiträge veröffentlichen zu können." 3 Besonders großer Beliebtheit erfreuen sich Hilfe-Foren im Internet, bei welchen Nutzer Ratschläge zu bestimmten Themen abgeben oder bekommen können. Meist sind dies kostenlose Foren, welche hauptsächlich ohne jegliche kommerzielle Absichten betrieben werden.
Neben diesen gibt es aber auch sog. Support-Foren, welche direkt von den Herstellern einzelner Produkte errichtet werden, um den Nutzern eine Möglichkeit der schnelleren Selbsthilfe bei Problemen mit dem jeweiligen Produkt zu ermöglichen. Als letzte große Gruppe der Foren ist noch die Community zu nennen. Diese tritt meist als Form der Bewertungscommunity für Filme, Waren oder Dienstleistungen auf, über welche die Besucher sich austauschen können. 1 Vgl. dunkelangst.org, abgerufen am 02.Mai 2010
2 Vgl. Kiefer 2008, S. 28
3 Kiefer 2008, S.58
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Arbeit zitieren:
Anja Wohlrab, 2010, Die Haftung des Portalbetreibers für Blogeinträge, München, GRIN Verlag GmbH
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