7 Auswirkungen von Freihandel in Kamerun und Herausforderungen durch EPAs 30
7.1 Zunehmende Armut durch Liberalisierungsmaßnahmen 30
7.2 Zivilgesellschaftlicher Widerstand gegen Freihandel 34
7.3 Kameruns Interims-EPA und seine Implikationen 36
8 Zusammenfassung: Wechselwirkung und Spannungsverhältnis zwischen Handel und
Entwicklung 40
KAPITEL IV: RESÜMEE: DIE REFORMIERTE EU-ENTWICKLUNGSPOLITIK ZWI-
SCHEN ANSPRUCH UND REALITÄT. 42
9 Economic Partnership Agreements : einseitige Partnerschaft oder fester Referenzrah-
men für Kooperation? 42
10 Zukunftsperspektiven: Theoretische Ansätze für eine Neuorientierung der Entwick-
lungszusammenarbeit 45
11 Schlussbetrachtungen 48
BIBLIOGRAPHIE. 51
1. Internetquellen 51
2. Sekundärliteratur 54
KAPITEL I: Einführung in die Thematik
1 Vorbemerkungen
1.1 Thematische Einleitung
Am 23. Juni 2000 unterzeichneten die Europäische Union (EU) und Staaten aus Afrika, der Karibik und dem Pazifik (AKP) ein neues handels- und entwicklungspolitisches Kooperationsabkommen: das Partnerschaftsabkommen von Cotonou. Die nach ihrem Unterzeich-nungsort im westafrikanischen Benin benannte Vereinbarung steht für den erklärten politischen Willen, die Wahrung vertragspolitischer Kontinuität mit tiefgreifenden und unumgänglichen Neuerungen zu verbinden. Sie fußt auf den partnerschaftlichen Prinzipien von Gleicheit, Achtung der Souveränität, wechselseitigen Interessen und Interdependenz und tritt damit an die Stelle der im Februar 2000 ausgelaufenen Lomé-Konvention, die über 25 Jahre die Entwicklungszusammenarbeit zwischen der EU und den Entwicklungsländern des Südens bestimmt hat. 1 Die Bedeutung der neuen Konvention gründet maßgeblich in dem Umstand, dass die EU heute die wichtigste Partnerin der Entwicklungsländer in der Entwicklungszusammenarbeit, im Handel und bei den direkten Investitionen ist. Gemeinsam stellen sie und ihre Mitgliedsstaaten zu Beginn des dritten Jahrtausends mehr als 50 Prozent der weltweiten staatlichen Entwicklungshilfe zur Verfügung. 2 Heute ist das Cotonou-Abkommen damit das weltweit umfassendste entwicklungspolitische Abkommen: Es vereint insgesamt 106 Staaten - 79 AKP-Staaten und 27 EU-Mitgliedsstaaten - und definiert die EU-AKP-Beziehungen bis zum Jahr 2020. 3 Es soll eine Reorganisation der Entwicklungszusammenarbeit garantieren und anstatt eines undurchsichtigen Kompetenzwirrwarrs eine kohärente und effiziente Entwicklungspolitik sicherstellen. In den vorangegangenen Abkommen von Yaoundé und Lomé gelang es der überwiegenden Mehrheit der AKP-Staaten nicht, ihre potenziellen Wettbewerbsvorteile aus gewährten Präferenzen im Handel mit der EU zu nutzen. Es gab keine Steigerung des Anteils der AKP-Staaten am Handel mit Europa, im Gegenteil, der Anteil ging von bereits
1 Es wurde in dieser Zeit drei Mal erneuert (Lomé I-IV) aber jeweils nur leicht modifiziert. Vgl. WEILAND,
Heribert: Von Lomé zu Cotonou. Das neue Abkommen zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen
Union, in: Institut für Afrika-Kunde (Hrsg.): Afrika-Jahrbuch 1999, Opladen 2000, S. 48-57.
2
BMZ (Hrsg.): Medienhandbuch Entwicklungspolitik 2008/09, S. 159,
fileadmin/users/Publik_ext/2009/Medienhandbuch2008_2009.pdf> am 15.07.2010.
3 BMZ (Hrsg.): Wirtschaftspartnerabkommen zwischen AKP-Staaten und EU (= BMZ-Materialien 174),
Bonn 2007,
- 3 -
geringen acht Prozent in den 1970er Jahren auf rund zwei Prozent Ende der 1990er Jahre zurück. 4 Als schließlich im Zuge der Verhandlungen zur Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) 1995 deutlich wurde, dass die einseitigen Handelspräferenzen, die die EU den AKP-Staaten gewährte, mit dem neuen Welthandelsregime unvereinbar sein würden, war eine Reform des Systems überfällig. 5 Bei den Verhandlungen zum Cotonou-Abkommen wurde diese Perspektive mitbedacht: Das globale AKP-Abkommen soll durch regionale Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (»Economic Partnership Agreements«, EPAs) 6 ergänzt werden, die zum einen Handelspräferenzen anbieten, die mit den WTO-Regeln übereinstimmen, und die zum anderen einen verlässlichen politisch-ökonomischen Referenzrahmen für die Nord-Süd-Kooperation bieten sollen - mit einem starken Schwerpunkt auf der Förderung regionaler Kooperation und Integration im Süden. So verhandelt die EU-Kommission seit 2003 auf der Grundlage eines EU-Ministerrats-Mandates EPAs mit sechs AKP-Regionalgruppen aus. 7 Die zu diesem Zwecke identifizierten Regionen bzw. Regionalorganisationen sind:
Die westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) Die zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft (CEMAC) Der gemeinsame Markt für das östliche und südliche Afrika (COMESA) Die südafrikanische Entwicklungsgemeinschaft (SADC) Die karibischen Staaten (CARIFORUM) Die pazifischen Staaten
Ebenfalls im Jahr 2000 hoben die Vereinten Nationen (UNO) im Rahmen der Milleniumserklärung die Bedeutung der Entwicklungspartnerschaft zwischen Norden und Süden mit besonderem Augenmerk auf Afrika hervor (Millenium Development Goals). Es folgten schließlich im Jahr 2005 die »Paris Declaration on Aid Effectiveness« 8 , der Bericht der von Tony Blair eingesetzten »Commission for Africa« sowie der gemeinsam von Europäischem Rat, Kommission und Parlament vorgelegte »Europäische Konsens über die
4 GRIMM, Sven/ BÜNTRUP, Michael: EU-Wirtschaftspartnerabkommen (EPAs) mit AKP-Regionen, in:
Klingebiel, Stephan (Hrsg.): Afrika-Agenda 2007. Ansatzpunkte für den deutschen G8-Vorsitz und die
EU-Ratspräsidentschaft (= DIE Discussion Paper, Nr. 18), Bonn 2006, S. 91-97, hier S. 91.
5 Vgl. KAPPEL, Robert: Die entwicklungspolitischen Fehlleistungen des Kooperationsmodells von Lomé, in:
Journal für Entwicklungspolitik, Nr. 3 (1999), S. 257-274.
6 In der Arbeit wird der englische Begriff bzw. die Abkürzung benutzt, da dieser auch in der Literatur
überwiegend verwendet wird.
7
Vgl. dazu Europäische Kommission: Trade. Negotiations and Agreements,
wider-agenda/development/economic-partnerships/negotiations-and-agreements/> am 15.07.2010.
8 Vgl. SANGMEISTER, Hartmut: Entwicklung und internationale Zusammenarbeit. Eine Einführung
(= Weltwirtschaft und internationale Zusammenarbeit, Bd. 5), Baden-Baden 2009, S. 159.
- 4 -
Entwicklungspolitik« 9 , die alle für sich dem Prinzip der Partnerschaft großes Gewicht einräumten. Doch all diese zum Teil sehr ausgefeilten Abkommen, Strategien, Erklärungen und Konzepte reichten nicht aus, um vor allem zwischen der EU und Afrika eine langfristige Partnerschaft zu definieren und zu etablieren. 10 In der Öffentlichkeit wird die EU kaum als bedeutender, strategisch handelnder Akteur in den internationalen Beziehungen wahrgenommen. Überwiegend gilt sie noch immer als »wirtschaftlicher Riese und politischer Zwerg«. Dieses Missverhältnis zwischen Partnerschaftsrhetorik und empirischen Befunden scheint erklärungsbedürftig und deutet auf Schwächen in der Gestaltung und Umsetzung der strategisch angelegten Politik hin.
1.2 Problemstellung und Erkenntnisinteresse
Die EU ist unlängst zu einer 27 Mitglieder umfassenden Staatengemeinschaft angewachsen. In den letzten Jahrzehnten mit immer weiterreichenden Kompetenzen und Befugnissen ausgestattet, hat sie sich längst von ihrer ursprünglichen Rolle als reine Wirtschaftsgemeinschaft verabschiedet und ist zu einem international handelnden Akteur avanciert, der sich an Prozessen zur Beilegung globaler Probleme beteiligt. Dieses Verständnis einer Europäischen Union als »global player« resultiert in erster Linie aus ihrem unbestrittenen handelspolitischen Gewicht. Doch auch die internationalen Entwicklungen in den letzten Jahren ließen die europäischen Akteure die Notwendigkeit erkennen, dass Europa ein verstärktes gemeinsames außenpolitisches Engagement leisten kann und muss. Was den afrikanischen Kontinent betrifft, so gerät fast ausschließlich die handels-und entwicklungspolitische Zusammenarbeit in die öffentliche Aufmerksamkeit. Nach den für alle Beteiligten enttäuschenden Ergebnissen der Entwicklungskooperationsverträge von Lomé gerät auch das neue Abkommen von Cotonou zunehmend in die Kritik: Bis Ende Juni 2008 wollten die EU auf der einen und die afrikanischen Staaten auf der anderen Seite die EPAs unter Dach und Fach bringen. Die Handelskooperation kommt allerdings nicht voran, da die WTO-Beschlüsse zur Liberalisierung und die entsprechenden Maßnahmen
9 Der Europäische Konsens vom Dezember 2005 gibt der EZ der EU einen Rahmen mit gemeinsamen Zielen,
Werten und Grundsätzen, innerhalb dessen Entwicklungspolitik komplementär umgesetzt werden soll. Vgl.
SCHUHKRAFT, Corina: Die EU als afrikapolitischer Akteur. Akteursqualitäten und -kapazitäten, in: Müller-
Brandeck-Bocquet, Gisela u.a. (Hrsg.): Die Afrikapolitik der Europäischen Union. Neue Ansätze und
Perspektiven, Opladen 2007, S. 127-194, hier S. 111.
10 Vgl. dazu NUSCHELER, Franz: Die umstrittene Wirksamkeit der Entwicklungshilfe (= INEF-Report
93/2008), Duisburg-Essen 2008.
- 5 -
seitens der EU zu Verstimmungen auf afrikanischer Seite führen: Afrikanische Kleinbauern befürchten den Zusammenbruch lokaler Produktionszweige, ein Sinken der Ernährungssouveränität sowie eine noch stärkere Abhängigkeit von Europa. Gleichzeitig fordern die afrikanischen Länder eine Aufhebung der Subventionen für die europäische Landwirtschaft und der Exportsubventionen für Agrarprodukte. Die Vertragsbedingungen der EPAs geben Anlass zu der Befürchtung, dass sich die Situation der betroffenen Staaten - entgegen den Versprechen der EU - nicht verbessern, sondern erheblich verschlechtern wird. 11 Denn die EU ist Haupthandelspartner für nahezu alle Entwicklungsländer und spielt eine strategisch wichtige Rolle bei der Ausgestaltung der Welthandelsordnung. 12 Die These dieser Arbeit ist, dass aus dem Verständnis der EU als ein »global player« eine Erwartungshaltung - einerseits von außen an sie herangetragen, andererseits aber auch aus dem eigenen Anspruchsdenken resultierend - erwachsen ist, der die europäische Handels- und Entwicklungspolitik (inklusive handelsrelevanter Bereiche der Agrarpolitik) bislang nur sehr unzureichend gerecht wurde. Zu oft leidet diese an einer Diskrepanz und zu deutlich klafft ein Loch zwischen formulierten Ansprüchen und politischen Realitäten. Diese Arbeit setzt sich zum Ziel, diesem »capability-expection-gap« im Hinblick auf die gemeinsame EU-Handels- und Entwicklungspolitik nachzugehen. Dabei wird argumentiert, dass
die symbolische Bedeutung des Cotonou-Abkommens seine tatsächliche entwicklungspolitische Bedeutsamkeit übersteigt,
eine effiziente europäische Entwicklungszusammenarbeit im Spannungsverhältnis zu national definierten Interessenlagen der Handelspolitik steht und die EU an vielen Stellen deutlich stärker wirtschaftliche Eigeninteressen als die Entwicklungsziele der afrikanischen Staaten im Blick hat,
es sich bei den EPAs um einen historisch zu verstehenden Kompromiss handelt, der in seiner gegenwärtigen Form entwicklungspolitisch nur begrenzt funktional ist und sich in Teilen sogar strukturell verheerend auswirkt.
11 Begleitet wurde diese Kritik von einer globalen Stop-EPA-Kampagne, der sich bisher 164 Netzwerke und
Organisationen aus den AKP-Staaten und aus Europa angeschlossen haben, darunter u.a. die bekannten deut-
schen Nichtregierungsorganisationen Germanwatch, Oxfam, FIAN und WEED. Die Kampagne lehnt EPAs
in ihrer gegenwärtigen Form ab und fordert wirtschaftliche, soziale und ökologisch nachhaltige Alternativen
und folgt dabei einer Initiative des Africa Trade Network; vgl.
12 Vgl. Europäische Kommission (Hrsg.): Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament
und den Wirtschafts- und Sozialausschuss. Eine Strategie der Europäischen Union für Afrika: Wegbereiter für
einen Europa-Afrika-Pakt zur Beschleunigung der Entwicklung Afrikas, Brüssel 2005,
lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2005:0489:FIN:DE:PDF> am 15.07.2010, S. 2.
- 6 -
Der Fokus liegt dabei weniger auf eine Analyse der entwicklungspolitischen Aktivitäten der EU in ihrer Gesamtheit als vielmehr auf ein Herausstellen der Diskrepanz zwischen Ansprüchen und Realisierungen in Teilbereichen. Im Gegensatz zum Zusammenhang Handelsöffnung und Wachstum stellt die Frage der direkten Auswirkungen von Handelsöffnung auf Armut ein vergleichsweise wenig erforschtes Gebiet dar. Entsprechend der stets von Seiten der EU formulierten Ambition, dem afrikanischen Kontinent in allen entwicklungspolitischen Angelegenheiten die höchste Priorität einzuräumen, rückt die Arbeit die Entwicklungszusammenarbeit mit dieser Weltregion, im speziellen der »Zentralafrika- nischenWirtschafts- und Währungsgemeinschaft« (CEMAC) um Kamerun, das als einziges Land der CEMAC ein so genanntes Interimsabkommen zu den EPAs unterzeichnet hat, in den Mittelpunkt. 13 Da vor allem der Agrarbereich in den afrikanischen Staaten unter dem zunehmenden Konkurrenzdruck zu leiden hat, wird am Fallbeispiel von europäischen Geflügelexporten nach Kamerun verdeutlicht, mit welchen Herausforderungen von Frei-handel und Liberalisierungsmaßnahmen sich viele Entwicklungsländer konfrontiert sehen. Die Auswahl des Fallbeispiels impliziert dabei nicht, dass die zu erwartenden Effekte der EPAs in anderen Regionen geringer wären. Die Auswahl ist vielmehr dadurch begründet, dass hier schon in der Vergangenheit ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung durch Liberalisierungsmaßnahmen und Importe aus der EU beeinträchtigt wurden (siehe 7.2.1). Diese früheren Auswirkungen geben Anlass zu der Sorge, dass sich die Situation für Kamerun mit dem Abschluss des Interims-EPAs, das ähnliche Zielsetzungen verfolgt, nicht verbessern, sondern weiter verschlechtern könnte.
Wenngleich ein Fallbeispiel für Generalisierungen wenig geeignet ist, so können die Beziehungen der EU zu Kamerun und zur CEMAC doch als stellvertretend für die Konfrontationen zwischen der EU und den Entwicklungsländern der WTO angesehen werden. Nach gegenwärtigem Mitgliedsstand stellen die 48 Staaten Schwarzafrikas gegenüber den kleinen Inselstaaten in der Karibik (16) und im Pazifik (15) die überwiegende Mehrheit der AKP-Vertragsstaaten. Das sub-saharische Afrika 14 repräsentiert etwa 95 Prozent
13 Die Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft Zentralafrikanischer Staaten (CEMAC) besteht seit 1999 und
bildet eine Zollunion der folgenden Mitgliedsstaaten: Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Tschad,
Republik Kongo, Gabun und Äquatorial-Guinea. São Tomé und Príncipe sind der CEMAC durch ein
Freihandelsabkommen verbunden und nehmen ebenfalls an den EPA-Verhandlungen teil.
14 Das politische Afrika ist heute deckungsgleich mit dem afrikanischen Kontinent und seinen 53 Staaten. Im
entwicklungspolitischen Bereich werden allerdings häufig die 48 Staaten in Sub-Sahara-Afrika als eigene
statistische Einheit dargestellt. Die fünf nordafrikanischen Mittelmeeranrainer sind in ihrer politischen und
wirtschaftlichen Ausrichtung stark auf Europa und die arabische Welt fixiert. Vgl. LENNKH, Georg: Afrika.
Die politische Dimension der Entwicklung, in: Freudenschuß-Reichl, Irene/ Bayer, Kurt (Hrsg.): Internatio-nale Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit, Wien 2008, S. 217-244, hier S. 217.
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der Gesamtbevölkerung in den AKP-Ländern, es erhält etwa 80 Prozent der Handels- und Hilfetransfers und 33 von 48 afrikanischen Ländern südlich der Sahara finden sich auf der Liste der am wenigsten entwickelten Länder (LDCs). 15 Dies begründet im Rahmen dieser Arbeit eine einseitige Fixierung auf den afrikanischen Kontinent.
1.3 Aufbau der Arbeit und Vorgehensweise
Aussagen zur Qualität der Entwicklungszusammenarbeit können eigentlich nur dann getroffen werden, wenn möglichst viele Projekte analysiert werden und in der Gesamtschau festgestellt wird, ob sie im Großen und Ganzen eher als wirkungsvoll oder wirkungslos bezeichnet werden können. Der Raum ist hier nicht ausreichend, um dies im Detail nachzuverfolgen. Daher soll im Rahmen der vorliegenden Arbeit »Die EU-Handels- und Entwicklungspolitik nach dem Abkommen von Cotonou. Herausforderungen durch Freihandel und Wirtschaftspartnerabkommen am Fallbeispiel Kamerun« eine allgemeine Aussage, die Hinweis für die eigene Analyse sein soll, ausreichend sein. Denn wer sich mit der Frage nach den Wirkungen der europäischen Handels- und Entwicklungspolitik auseinandersetzt, kommt sehr rasch zu dem Schluss, dass eine differenziertere Betrachtungsweise nach Ländern und Regionen notwendig ist: Es gibt schon lange nicht mehr die Entwicklungsländer mit gewissen gemeinsamen, strukturellen Bedingungsfaktoren der Unterentwicklung; dementsprechend gibt es im Grunde auch keine pauschale Antwort darauf, ob Entwicklungspolitik - im Chor mit anderen Politiken - etwas zur Verbesserung der Situation beigetragen hat. Wer sich mit den Details befasst, wird feststellen, dass man mittlerweile mit einer verwirrenden Vielfalt von Situationen konfrontiert wird, die trotz aller eingängigen Diskussionen Pauschalurteile verbietet.
In dieser Arbeit wird daher exemplarisch aufgezeigt, wie sich in den Bemühungen der EU durch geplante EPA-Abschlüsse, Außenwirtschaftspolitik und Entwicklungspolitik aus einem Guss zu schaffen, die Komplexität künftiger Herausforderungen widerspiegeln. Zu diesem Zweck ist diese Arbeit in vier, aufeinander aufbauende und inhaltlich miteinander verbundene Kapitel eingeteilt. In einem ersten Schritt werden theoretische Grundlagen - insbesondere Theorien - andauernder Unterentwicklung als notwendige Bedingung für
15 WEILAND, Heribert: Von Lomé zu Cotonou. Das neue Abkommen zwischen den AKP-Staaten und der Eu-
ropäischen Union, in: Institut für Afrika-Kunde (Hrsg.): Afrika-Jahrbuch 1999, Opladen 2000, S. 48-57, hier
S. 48.
- 8 -
Entwicklungspolitik vorgestellt. Der zweite Teil liefert einen kurz gefassten Überblick über die EU-Handels- und Entwicklungspolitik nach dem Abkommen von Cotonou, mit besonderer Konzentration auf den afrikanischen Kontinent. Fragen nach der Priorisierung von Politikfeldern und -zielen spielen ebenso eine Rolle wie Fragen nach dem institutionellen Design. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf die bereits erwähnten EPAs gelegt, mit denen die EU versucht, ihre Handels- und Entwicklungspolitik zielgruppenorientiert zu gestalten. Um dabei ihre Defizite zu verdeutlichen, werden Kontext und Konzeption der Strategie vorgestellt. Diesem zweiten, eher deskriptiv geprägten Schritt, schließt sich eine Analyse der Ausrichtung und Qualität europäischer Entwicklungspolitik an, die den Schwerpunkt dieser Arbeit bildet. Zu diesem Zweck liegt der Fokus auf der Zentralafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (CEMAC) um Kamerun: Auswirkungen von Freihandel und Liberalisierungsmaßnahmen werden am Beispiel europäischer Geflügelfleischexporte nach Kamerun verdeutlicht, während die Herausforderungen in den EPA-Verhandlungen anhand des kamerunischen Interims-EPAs mit der EU erläutert und analysiert werden. Da in der Beurteilung der EU-Handels- und Entwicklungspolitik handelsrelevante Bereiche wie die Agrarpolitik mit einbezogen werden, sind Kohärenzbemühungen ein ebenfalls zu untersuchender Aspekt. Die aus der Analyse des strategischen Charakters der EU-Handels- und Entwicklungspolitik gewonnenen Befunde werden schließlich genutzt, um die verschiedenen Leitbilder und Konzepte kritisch zu befragen. Dies geschieht im vierten und letzten Kapitel, wo auf Grundlage dieser Erkenntnisse vorsichtige Schlussfolgerungen zum strategischen Charakter gezogen werden. Dabei gilt es auch der Frage nachzugehen, ob Handelsliberalisierung förderlich oder hinderlich für Wachstum und Armutsminderung ist. Ein analysierendes Fazit, in dem auch mögliche Strategien und Entwicklungsperspektiven aufgezeigt und bewertet werden, bildet den Schluss dieser Arbeit. Diese Zukunftsperspektiven können sich allerdings lediglich auf mittelfristig zu erwartende Entwicklungen beziehen. Die EU-Handels- und Entwicklungspolitik mitsamt ihren Auswirkungen und Herausforderungen lässt sich im Rahmen dieser Arbeit nur skizzieren, in einigen Punkten vielleicht etwas zugespitzter darstellen, sicherlich aber kaum endgültig und umfassend analysieren und bewerten.
Da die außenwirtschaftlichen Beziehungen der Entwicklungsländer und die spezifische Form ihrer Einbindung in die Weltwirtschaft häufig als wichtigste Ursache für Entwicklungshemmnisse und unzureichende Entwicklungserfolge angesehen werden, bildet die entwicklungspolitische Denktheorie der Dependenz das methodische Gerüst dieser Ar-
- 9 -
beit. Die theoretische Zweiteilung in Zentren und Peripherien (siehe 2.1) kann Erklärungsansätze für länderspezifische Analysen der Unterentwicklung bieten. 16 Die unbestreitbaren Vorzüge der Dependenztheorie liegen indes in ihrem Versuch, auch die strukturellen Auswirkungen der Weltmarktintegration auf interne Wirtschafts- und Sozialstrukturen zu entdecken. Daher kann dieses Modell in einer globalisierten - und gleichzeitig regionalisierten - Welt auch für die Analyse innerstaatlicher oder regionaler Abhängigkeitsstrukturen fruchtbar gemacht werden. 17
2 Theoretische Grundlagen
2.1 Das Konzept der Nord-Süd-Kooperation und das entwicklungspolitische Rollenverständnis der Dependenztheorie
Wenn dem »Süden«, so wie er sich in der Gruppe der 79 AKP-Staaten präsentiert, als Gegenpol der »Norden« gegenübergestellt wird, so sind damit ganz überwiegend die westlichen Industrieländer gemeint, die als ehemalige Kolonialmächte und weltwirtschaftlich dominante Staaten für die Entwicklungsländer stets wichtige Partner waren. Unter Norden werden insofern die Industrieländer (IL) Europas und Nordamerikas sowie Japan, Australien und Neuseeland verstanden - andernorts vermutlich der »Westen«, die Staaten der OECD-Welt. Demgegenüber ist »Süden« ein Sammelbegriff, der sich als Bezeichnung für die »Dritte Welt« 18 in der Praxis oft durchgesetzt hat. »Entwicklungsländer« (EL) ist dabei ein Begriff, der im offiziellen Sprachgebrauch internationaler Organisationen verwendet wird, gegen den aber eingewendet wird, dass er einen Zustand vortäuscht - Entwicklungder de facto in den letzten 50 Jahren nicht für alle in gleichem Maße stattgefunden hat. 19
16 Vgl. dazu BRAUN, Gerald: Nord-Süd-Konflikt und Entwicklungspolitik. Eine Einführung
(= Studienbücher zur Sozialwissenschaft, Bd. 51), Opladen 1985, S. 103f.
17 Vgl. NUSCHELER, Franz: Lern- und Arbeitsbuch Entwicklungspolitik, 4., völlig neu bearb. Aufl., Bonn
1995, S. 170f.
18 Der Terminus »Dritte Welt« wurde ursprünglich zur Bezeichnung eines Dritten Weges jenseits des
industrialisiert-kapitalistischen Weges der westlichen Industrieländer (Erste Welt) und des realsozialistischen
Weges des ehemaligen Ostblocks (Zweite Welt) benutzt. Der Begriff wurde in den 1960er Jahren von Frantz
Fanon geprägt und war emanzipatorisch in Anlehnung an den Dritten Stand in der Französischen Revolution
gemeint. Mittlerweile existiert die Zweite Welt als ideologisch-politischer Block nicht mehr und auch die
Existenz der Dritten Welt wurde in Frage gestellt. Vgl. dazu FANON, Frantz: Die Verdammten dieser Erde,
Frankfurt am Main 1981; MENZEL, Ulrich: Das Ende der Dritten Welt und das Scheitern der großen Theorie,
Frankfurt am Main 1992.
19 Vgl. FILZMAIER, Peter u.a.: Internationale Politik. Eine Einführung, Wien 2006, S. 122f.
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2010, Die EU-Handels- und Entwicklungspolitik nach dem Abkommen von Cotonou, München, GRIN Verlag GmbH
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