Inhaltsverzeichnis
Abbildungs - und Tabellenverzeichnis iv
Abk ürzungsverzeichnis v
1 Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Gang der Untersuchung 3
2 Banken und Sparkassen in Deutschland 4
2.1 Bankenmarkt 4
2.2 Anlagegeschäft 8
2.3 Kreditgeschäft 10
3 Geschäftspraktiken im Privatkundengeschäft von Banken und Spar-
kassen 15
3.1 Vertriebsstrategien 15
3.2 Anlagegeschäft 17
3.2.1 Rolle des Kunden 17
3.2.2 Anlageberatung 18
3.2.3 Produktkonditionen 20
3.2.4 Empirische Untersuchung zur Unterstützung der Ergebnisse 21
3.3 Kreditgeschäft 26
3.3.1 Rolle des Kunden 26
3.3.2 Kreditberatung und -entscheidung 27
3.3.3 Kreditkonditionen 28
3.3.4 Umschuldungssituation 31
3.3.5 Empirische Untersuchung zur Unterstützung der Ergebnisse 34
3.4 Mitarbeiterführung 37
3.4.1 Geschäftspraktiken 37
3.4.2 Empirische Untersuchung zur Unterstützung der Ergebnisse 39
4 Kritische Bewertung der Geschäftspraktiken 41
4.1 Anlagegeschäft 41
4.2 Kreditgeschäft 42
4.3 Mitarbeiterführung 49
5 Handlungsempfehlungen 51
5.1 Staat 51
ii
5.2 Konsument . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53 5.3 Bank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56
6 Zusammenfassung und Ausblick 59
Literaturverzeichnis vi
A Anhang: Befragung xvii
A.1 Anlageberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . xvii A.2 Konsumentenkredite . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . xxi A.3 Mitarbeiter einer Bank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . xxvi
B Anhang: Abbildungen xxx
iii
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abb. 3.1 Welches Anlageziel verfolgen Sie? . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Abb. 3.2 Welche Aspekte der Anlage sind Ihnen wichtig? . . . . . . . . . 22 Abb. 3.3 Welche Anlageinstrumente nutzen Sie bzw. haben Sie genutzt? . 23 Abb. 3.4 Welche Informationsquellen nutzen Sie zur Anlageentscheidung? 23 Abb. 3.5 Wie schätzen Sie Ihr Verständnis beim Thema Kapitalanlagen ein? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Abb. 3.6 Bei welchem Anbieter lassen Sie sich beraten? . . . . . . . . . . 24 Abb. 3.7 Sind die Kosten der Anlageprodukte bekannt? . . . . . . . . . . 25 Abb. 3.8 Wurde ein Beratungsprotokoll... . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Tab. 3.1 Konditionen von Kredit 1 bei Bank A . . . . . . . . . . . . . . . 33 Tab. 3.2 Konditionen von Kredit 2 bei Bank B . . . . . . . . . . . . . . . 33 Abb. 3.9 Was war der Zweck der Kreditaufnahme? . . . . . . . . . . . . . 34 Abb. 3.10 Welche Kosten sind angefallen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Abb. 3.11 Bei wem fand der Kreditabschluss statt? . . . . . . . . . . . . . 36 Abb. 3.12 Wo haben Sie den Vertrag abgeschlossen? . . . . . . . . . . . . . 36 Abb. 3.13 Fand eine Kreditberatung statt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Abb. 3.14 Haben Sie den Kreditvertrag... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37
Abb. 4.1 Verwendung des deutschen Bruttoinlandsprodukts (Eigene Dar-
Abb. 5.1 Holländisches Risicometer für Anlageprodukte (Quelle: Autoriteit Financiële Markten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
Abb. B.1 Informationsblatt für Finanzprodukte Seite 1/2 (Quelle: Ban-kenverband) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . xxxi Abb. B.2 Informationsblatt für Finanzprodukte Seite 2/2 (Quelle: Ban-
Abkürzungsverzeichnis
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
bAV Betriebliche Altersvorsorge
BaFin Bundesamt für Finanzaufsicht
BGH Bundesgerichtshof
BIP Bruttoinlandsprodukt
BMELV Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
CSR Corporate Social Responsibility
ETF Exchange Traded Fund
FRUG Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
KWG Kreditwesengesetz
MiFID Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente
PAngV Preisangabenverordnung
RLV Risikolebensversicherung
RSV Restschuldversicherung
SCHUFA Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung
ZPO Zivilprozessordnung
v
1. Einleitung
1.1. Problemstellung
Die Geschäftsfelder einer Bank lassen sich in ein Privatkunden- und ein Firmenkundengeschäft aufteilen. Das Firmenkundengeschäft ist den starken und schwachen Phasen des Konjunkturzyklus unterworfen. Ausgelöst durch spekulative Finanzgeschäfte befindet sich die Wirtschaft seit 2008 in einer starken Rezession. Durch die gesunkene gesamtwirtschaftliche Aktivität ist das Firmenkundengeschäft und vor allem das Anlagegeschäft im Investment Banking unter Druck. Die Risikobereitschaft ist gesunken, es bestehen Vertrauensdefizite zwischen den Banken und das Zinsniveau der Zentralbanken ist auf einem historischen Tief. 1 Das Privatkundengeschäft besteht aus dem Einlagen- und dem Kreditgeschäft. Es ist klassischerweise weniger volatil und kann helfen die Konjunkturzyklen zu glätten. Banken haben also zurzeit ein Interesse am Ausbau der Privatkundensparte. Gerade das Anlagegeschäft muss sich durch die jüngsten Verwerfungen der Kapitalmärkte allerdings der Kritik vieler Interessengruppen stellen. Privatanleger stehen vor der Frage, ob mangelnde Risikoaufklärung und der starke Vertriebsfokus der Banken zu vermeidbaren Risiken geführt haben könnten. Die Krise bietet die Chance, die Geschäftspraktiken der Banken genauer zu betrachten. Das Kreditgeschäft kann in Krisenzeiten Einbrüche der privaten Haushaltseinkommen kompensieren und dient so dem Ausgleich konjunktureller Schwankungen des privaten Konsums. Der private Konsum hat den größten Anteil an der Verwendung des Bruttoinlandsprodukt (BIP). Durch eine vermehrte Aufklärung verschiedener Interessengruppen und einer breiten Öffentlichkeit, nicht zuletzt durch Unterhaltungssendungen im privaten Rundfunk, bietet sich auch hier die Chance einer genaueren Betrachtung der Geschäftspraktiken.
Die strategische Ausrichtung durch die Führung der Banken gibt den allgemeinen
1 Vgl. Wellershoff, K. W., Alarmstufe rot: Zinsen auf Allzeittief, in: HandelszeitungOnline, Juli 2010 URL: http://www.handelszeitung.ch/artikel/
Unternehmen-Alarmstufe-rot-Zinsen-auf-Allzeittief_753105.html, eingesehen am 07.07.2010, S. 1.
1
Umgang mit Kunden vor. Die konkrete Ausgestaltung geschieht durch die Mitarbeiter der Banken. Diese werden durch verschiedene Anreizwirkungen zu dem gewünschten Geschäftsziel gelenkt. Die Methoden im Umgang mit den Mitarbeitern spielen eine wichtige Rolle bei der Erarbeitung des Forschungsziels. Die Fragestellung lautet: „Werden problematische Geschäftspraktiken im Privat-kundengeschäft von Banken und Sparkassen angewandt und wie lässt sich dies gegebenenfalls verhindern?“.
Das Leitbild für die Untersuchung und die Zielsetzung ist die Entwicklung einer Unternehmensethik. Im wissenschaftlichen Diskurs wird dies mit Corporate Social Responsibility (CSR) bezeichnet. CSR verlangt verantwortliches Handeln in allen Geschäftsbereichen, insbesondere im Umgang mit Kunden und Mitarbeitern. Banken sollten sich ihrer Rolle in der Gesellschaft bewusst werden und entsprechend agieren. Die Anforderungen der CSR gehen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Je nach Interessengruppe hat der Diskurs über dieses Thema eine differenzierte Fokussierung auf soziale oder ökologische Themen. Von Unternehmensseite wird eine solche Unternehmensethik klassisch zuerst als Kostenfaktor betrachtet. Diese Arbeit stellt die Hypothese auf, dass CSR nicht nur die Gesamtwohlfahrt positiv beeinflusst, sondern auch die ökonomische Effizienz erhöhen kann. Neben der theoretischen Betrachtung werden praktische Anwendungen diskutiert. Problematische Geschäftspraktiken können zu Marktversagen aufgrund von In-formationsasymmetrien und durch Ausnutzen der stärkeren Marktstellung führen. Die Banken sind in der Prinzipal-Agenten-Theorie der besser informierte Agent und steht dem schlechter informierten Prinzipal in Form des Kunden gegenüber. 2 Sind die Marktkräfte in der Lage eigenständig Marktversagen zu verhindern und zu einem Pareto-Optimum zu gelangen, so spricht man von einer First-Best-Lösung. Wenn dazu Eingriffe durch die staatliche Regulierung nötig sind, so spricht man von einer Second-Best-Lösung, da durch diese Eingriffe Kosten und Ineffizienzen entstehen. 3 Zielsetzung dieser Arbeit ist nach einer eingehenden Untersuchung der Geschäftspraktiken im Privatkundengeschäft von Banken und Sparkassen und einer eigenen empirischen Untersuchung Handlungsempfehlungen abzuleiten, um Marktversagen aufzulösen und Effizienzsteigerungen zu realisieren.
2 Vgl. Schäfer, H.-B./Ott, C., Lehrbuch der ökonomischen Analyse des Zivilrechts, 4. Auflage. Springer, Berlin/Heidelberg, 2005, S. 636-638 und Spremann, K., Agent and Principal, in: Bamberg, G./ Spremann, K. (Hrsg.), Agency Theory, Information, and Incentives, Springer, Berlin/Heidelberg, 1987, S. 3-37.
3 Vgl. Kleinewefers, H., Einführung in die Wohlfahrtsökonomie: Theorie - Anwendung - Kritik, Kohlhammer, 2008, S. 162.
2
1.2. Gang der Untersuchung
Für ein einleitendes Verständnis der allgemeinen Zusammenhänge auf dem deutschen Bankenmarkt folgt unter Gliederungspunkt 2 eine Betrachtung der volkswirtschaftlichen Funktion von Banken. Die Rolle der Banken und die spezifischen Tätigkeiten in den Geschäftsfeldern Anlageberatung und Kreditvergabe werden definiert. Außerdem wird ein aktueller Bezug zur derzeitigen Marktsituation und dem Stand der Regulierung hergestellt.
Unter Gliederungspunkt 3 werden Geschäftspraktiken der Banken dargestellt. Den Ausgangspunkt stellt die Vertriebsstrategie für die Gesamtbank dar. Darauf aufbauend folgt eine Darstellung der spezifischen Geschäftspraktiken der Tätigkeitsfelder Anlageberatung und Kreditvergabe. Da die operative Ausgestaltung der Geschäftstätigkeit den Mitarbeitern der Bank obliegt, werden im Anschluss Methoden im Umgang mit den Bankmitarbeitern dargestellt. Die Untersuchung stützt sich auf Literaturquellen, eine eigene empirische Untersuchung und qualitative Berichte über einzelne Sachverhalte.
Die Darstellung der Geschäftspraktiken bildet die Grundlage für die kritische Bewertung in Abschnitt 4. Die individuelle Problematik der einzelnen Geschäftspraktiken der Banken wird erörtert und das Anlagegeschäft, das Kreditgeschäft und der Umgang mit Mitarbeitern werden unter wohlfahrtstheoretischen Effizienzkriterien bewertet. Es wird diskutiert, welche Aspekte zu Marktversagen beitragen und welche dieses verhindern können.
In Abschnitt 5 werden die Ergebnisse der kritischen Betrachtung aus dem vorhergehenden Abschnitt aufgenommen und Handlungsempfehlungen zur Auflösung von Ineffizienzen verdeutlicht. Effizienzsteigerungen können durch Interaktion der beteiligten Akteure Staat, Konsument und Bank hergestellt werden, deshalb wird dieser Gliederungspunkt in diese drei Ebenen differenziert. Laut der ökonomischen Analyse des Rechts sind Regulierungen seitens des Staates nur gerechtfertigt, wenn Marktversagen vorliegt. Wie im vorhergehenden Abschnitt gezeigt, liegt Marktversagen vor, darum werden in Abschnitt 5.1 Handlungsempfehlungen für die staatliche Regulierung gegeben. Eingriffe seitens des Staates führen aber immer zu einer Second-Best-Lösung. Eine First-Best-Lösung kann nur durch das reine Wirken der Marktkräfte entstehen. Deren Akteure sind die Konsumenten und Banken. In den Abschnitten 5.2 und 5.3 werden Handlungsempfehlungen für diese aufgezeigt. Abschnitt 6 fasst die wichtigsten Ergebnisse zusammen, um darauf aufbauend Impulse für eine Beobachtung und weitergehende Untersuchung dieses Themengebietes zu geben.
3
2. Banken und Sparkassen in
Deutschland
Dieser Abschnitt legt die theoretischen Grundlagen des deutschen Bankenmarktes für die weitere Untersuchung. Die volkswirtschaftliche Funktion von Banken, die Tätigkeiten in den Geschäftsbereichen Anlageberatung und Kreditvergabe und die aktuelle Marktsituation werden dargestellt. Außerdem wird der rechtliche Rahmen durch die staatliche Regulierung betrachtet.
2.1. Bankenmarkt
Der Unternehmenszweck der Bank ist die Versorgung von Unternehmen und der Bevölkerung mit Kapital und Finanzdienstleistungen. 4 Sie treten dafür als Finanzintermediäre 5 auf und erfüllen eine Funktion der Informations-, Fristen-, Betrags-und Risikotransformation in einer Volkswirtschaft. 6 Nach der Prinzipal-Agenten-Theorie steht in den meisten Situationen der Kunde als Prinzipal der Bank als Agent gegenüber. 7
Eine Bank kann in unterschiedlichen Geschäftsfeldern tätig sein. Bietet sie alle Bankgeschäfte laut §1 Kreditwesengesetz (KWG) an, so wird sie als Universalbank bezeichnet. Bietet sie lediglich eine Teilmenge an, so handelt es sich um eine Spezi-
4 Vgl.Banderet, S., Leistungsanreize für Bankmitarbeiter, Dissertation, Hochschule St. Gallen für Wirtschafts-, Rechts- und Sozialwissenschaften, 1994, S. 31.
5 Finanzintermediäre vermitteln Kapitalflüsse zwischen Wirtschaftssubjekten mit Kapitalüberschuss und Wirtschaftssubjekten mit Kapitalbedarf. Vgl. Gesswein, J. P., Die Berücksichtigung des Geldes und der Banken als gesellschaftliche Institutionen in der Property-Rights-Theorie, Herbert Utz Verlag, München, 1986, S. 235.
6 Vgl. Oehler, A., Retail Banking? Status quo und Entwicklungsperspektiven, in: Bank- und Finanzwirtschaftliche Forschung: Diskussionsbeiträge des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Finanzwirtschaft, Universität Bamberg, 2004, 27, S. 6.
7 Die Prinzipal-Agenten-Theorie betrachtet eine Situation der Informationsasymmetrie. Der Prinzipal hat ein Informationsdefizit gegenüber der Bank. Vgl. Werner, C., Verbraucherbildung und Verbraucherberatung in der Altersvorsorge, Gabler, Wiesbaden, 2009, S. 74.
4
albank. 8 Die übergeordneten Geschäftsfelder umfassen das Firmenkundengeschäft, das Privatkundengeschäft und das Private Banking. Das Privatkundengeschäft weist einen hohen Standardisierungsgrad auf, während das Firmenkundengeschäft und das Private Banking eine individuelle Kundenbetreuung erfordern. 9 Diese Arbeit untersucht das Privatkundengeschäft.
Der deutsche Markt für Bankdienstleistungen ist dreigeteilt und es findet eine Differenzierung nach der jeweiligen Zielsetzung statt. Private erwerbswirtschaftliche Institute haben die Zielsetzung der Gewinnmaximierung. 10 Gemeinwirtschaftliche Institute, wie die Sparkassen, haben darüber hinaus einen Auftrag zur allgemeinen wirtschaftlichen Förderung und im speziellen zur Erziehung der Jugend. 11 Genossenschaftliche Institute haben das Ziel der Förderung ihrer Mitglieder. 12 Heute hat der deutsche Bankenmarkt einen Strukturwandel vollzogen, von der behördenartigen Struktur mit „Bankbeamten“ zu absatzorientierten Dienstleistungsunternehmen mit Servicemitarbeitern. Eine hohe Marktdurchdringung und die Ertragssteuerung rücken aufgrund des zunehmenden Wettbewerbs in den Vordergrund. Eine kritische Öffentlichkeit und zunehmend souveränere Kunden einhergehend mit einer gesunkenen Kundenloyalität und abnehmende Profilierungsmöglichkeiten durch relativ homogene Produktportfolios erschweren diesen Prozess. 13 Um dem zu begegnen werden Kosteneinsparungen vorgenommen. Die Zahl der Filialen und die Anzahl der Mitarbeiter werden reduziert. 14 Zusätzlich werden Standardprozesse zunehmend mithilfe von IT-Systemen automatisiert. 15 Neben diesen internen Maßnahmen kommt es zu einer Konsolidierung des Marktes durch Zusammenschlüsse. Die Commerzbank hat 2008 die Dresdner Bank für 9,8 Milliarden Euro übernommen, die Deutsche Bank stärkt mit dem Einstieg bei der Postbank ihr Privatkundengeschäft
8 Vgl. Hintner, O./Obst, G., Geld-, Bank- und Börsenwesen: Handbuch des Finanzsystems, Band 40, Schäffer-Poeschel, Stuttgart, 2000, S. 450.
9 Vgl. Oehler (2004), S. 6.
10 Vgl. Wächtershäuser, D. M., Kreditrisiko und Kreditentscheidung im Bankbetrieb, in: Hagenmüller, D. K. F. (Hrsg.), Schriftenreihe für Kreditwirtschaft und Finanzierung, Band 12, Gabler, Wiesbaden, 1971, S. 18-19.
11 Vgl. Seith, A., Ausgenommen wie eine Weihnachtsgans, in: Spiegel, Juni 2009 URL: http:// www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,629732,00.html, eingesehen am 06.04.2010, S. 2.
12 Vgl. Hintner/Obst (2000), S. 450.
13 Vgl. Geyer, G., Das Beratungs- und Verkaufsgespräch in Banken, Band 8, Gabler, Wiesbaden, 2009, S. 15-16.
14 Vgl. Rolfes, B., Wachstumsgrenzen im Bankgeschäft und ihre Folgen, in: Die strukturelle Ertragsschwäche der Banken, Gabler, Wiesbaden, 2006, S. 108.
15 Vgl. Lang, G./Welzel, P., Efficiency and technical progress in banking Empirical results for a panel of German cooperative banks, in: Journal of Banking and Finance, Vol. 20, 1996, Nr. 6, S. 1020.
5
und mehrere Landesbanken diskutieren über Zusammenschlüsse. 16 Die klassischen Universalbanken und Sparkassen mit einem Marktanteil von 70% 17 im Anlagegeschäft bekommen Konkurrenz durch Direktbanken und Discountbroker. Durch die Deregulierung des EU-Binnenmarktes können nun auch ausländische Institute auf dem deutschen Markt tätig sein. 18 Zudem drängen Banken großer Handelskonzerne und Autohersteller auf den Markt. 19 Auch Versicherungen, Bausparkassen und Kreditkarten-Unternehmen bieten zunehmend klassische Bankdienstleistungen an. 20 Autohersteller nutzen Finanzierungsangebote vor allem als Marketingmaßnahme und bieten entsprechend subventionierte Konditionen an. 21 Da Finanzprodukte nicht patentrechtlich geschützt werden können, findet eine schnelle Angleichung zwischen den verschiedenen Instituten statt. 22 Die Deregulierung des EU-Binnenmarktes zeigt durch die starke Fragmentierung des europäischen Bankenmarktes für Privatkunden nur einen schwachen wettbewerbsfördernden Effekt. Durch die unterschiedlichen Gesetze, Verbraucherschutzvorschriften, Steuerpolitik und Infrastruktur resultiert eine große Bandbreite an Produkten und differierende Preisstrukturen in den einzelnen Ländern und es findet wenig grenzüberschreitender
16
Vgl. Börse Online, Commerzbank kauft Dresdner Bank, in: Börse Online, August 2008 URL: http://www.boerse-online.de/aktie/nachrichten/deutschland/: Bankenfusion--Commerzbank-kauft-Dresdner-Bank/502105.html, eingesehen am 12.08.2010, S. 1 und Kröger, M., Deutsche Bank übernimmt Postbank, in: Spiegel, November 2008 URL: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,577685,00.html, eingesehen am 18.07.2010, S. 1 und Drost, F. M., Brüderle entfacht neue Debatte über Landesbanken, in: Handelsblatt, Januar 2010 URL: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/ fusion-bruederle-entfacht-neue-debatte-ueber-landesbanken;2506886, eingesehen am 18.07.2010, S. 1.
17 Vgl. Hartmann, K., Freie Finanzvermittler vs. Bankberater? in: MiFID-Kompendium, Springer, Berlin/Heidelberg, 2008, S. 217.
18 Vgl. Raab, M. M., Die Zielgruppe Jungakadamiker im Finanzdienstleistungsbereich, Dissertation Universität Leipzig, 2000, S. 15, 23.
19 Vgl. Beier, J./Jacob, K.-D., Der Konsumentenkredit in der Bundesrepublik Deutschland, in: Schriftenreihe des Instituts für Kreditwesen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Band 32, Fritz Knapp Verlag, Frankfurt, 1987, S. 40.
20 Vgl. Schütte, M., Anforderungen an die Entwicklung von Kundenbetreuern, in: Hooven, E. van (Hrsg.), Handbuch des Bankmarketing, Band 2, Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden, 1991, S. 215.
21 Vgl. Reifner, U./Volkmer, M., Ratenkredite an Konsumenten, Verbraucherzentrale Hamburg, 1984, S. 219.
22 Vgl. Schwarzer, K., Wirtschaftlichkeitssteigerung im Ratenkreditgeschäft mit einer modellbasierten Personalbedarfsplanung, in: Studien zur Wirtschaftsinformatik, Band 29, Verlag Dr. Kovac, 2008, S. 21.
6
Finanztransfer statt. 23
In den 90er Jahren haben die großen Universalbanken ihren Fokus vom Retail Banking zum Investmentbanking geändert. Gleichzeitig haben genossenschaftliche Banken durch Fusionen ihre Marktposition im Privatkundenbereich ausgebaut. 24 Seit dem Platzen der New-Economy-Blase hat das Retail Banking für die privaten Institute wieder an Bedeutung gewonnen. 25 Der Geschäftsbereich zeichnet sich durch konstante Margen in allen Marktlagen aus und stellt eine Risikodiversifikation zum volatilen Investmentgeschäft dar. 26 Die jüngste Finanzmarktkrise hat den Fokus abermals vermehrt auf das Privatkundengeschäft gelenkt. 27 Durch die Marktsättigung beschränkt sich die Möglichkeit der Neukundenakquise vor allem auf Jugendliche, Wohnsitzwechselnde, Immigranten, Zweitkonten und Existenzgründer. Der Ertrag muss also vor allem durch die Bestandskunden erhöht werden. 28 Marktpotentiale liegen hier vor allem in dem gestiegenen Vermögen, insbesondere der Senioren, 29 und der wachsenden Bedeutung privater Altersvorsorge. 30 Die Umlagenfinanzierung der staatlichen Rente verliert durch den demographischen Wandel an Stabilität und zur Verhinderung von Altersarmut fördert der Staat private Altersvorsorge durch Steuervergünstigungen in Form der Riester- und Rüruprente. Die Regulierung der EU geht von grundsätzlich autonomen und selbstbestimmten Rechtssubjekten aus und versucht lediglich Situationen zu identifizieren, in denen diese Souveränität bedroht ist. Das Leitbild ist dabei stets der „durchschnittlich in-formierte, aufmerksame und verständige“ Kunde. 31 Bei einem Eingriff in die Privatautonomie wird auch das Äquivalenzprinzip angewandt, welches die Verhältnismäßigkeit von Leistung und Gegenleistung überprüft. Dominiert eine Vertragspartei die
23 Vgl. Kommission der europäischen Gemeinschaften, GRÜNBUCH über Finanzdienstleistungen für Privatkunden im Binnenmarkt, April 2007, S. 6.
24 Vgl. Staat, M./Barth, W., Die Umstrukturierung des Filialnetzes einer Bank: Eine Fallstudie, in: Vielfalt und Einheit in der Marketingwissenschaft, Gabler, Wiesbaden, 2007, S. 575.
25 Vgl. Dönch, U. et al., Beraten und verkauft, in: Focus, 2008, Nr. 43, S. 3.
26 Vgl. Folz, R./Sutor, J., Die Restschuldversicherung als Bestandteil moderner Finanzdienstleistungspakete im Privatkundengeschäft, in: Versicherungen im Umbruch, Springer, Berlin/Heidelberg, 2005, S. 482-484.
27 Vgl. Seith (2009), S. 2.
28 Vgl. Geyer (2009), S. 17-20.
29 Vgl. Schlöter, H. W., Marketing als Führungsinstrument im Privatkundengeschäft, in: Hooven, E. van (Hrsg.), Handbuch des Bankmarketing, Band 2, Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden, 1991, S. 105.
30 Vgl. Baum, G./Reiter, J./Methner, O., Abkassiert - Die Skandalösen Methoden der Finanzbranche, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek, 2009, S. 36.
31 Vgl. Werner (2009), S. 1, 83-84.
7
andere, so herrscht zwar formelle, aber keine materielle Privatautonomie. 32 Insbesondere Informationspflichten dienen zum Ausgleich des Informationsgefälles zwischen Banken und Kunden und dem Kunden soll eine eigenverantwortliche Entscheidung auf Basis aller relevanten Informationen ermöglicht werden, um das für ihn effiziente Ergebnis zu erzielen. 33 Die wirtschaftlich schwächere Lage des privaten Bankkunden zeigt sich darin, dass er keine Möglichkeit hat über Vertragsbedingungen zu ver-handeln. Seine Entscheidung besteht allein im Abschluss oder Nichtabschluss des Vertrages. 34
2.2. Anlagegeschäft
Anlageberatung bezeichnet die Informationsübermittlung über Kapitalanlagen von der Bank an den Kunden. Der Anlageberater sollte zudem Empfehlungen aussprechen, um den Kunden bei seiner eigenen Anlageentscheidung zu unterstützen. 35 Anbieter von Anlageberatung sind die Banken, verbundene Vermittler und unabhängige Finanzberater. 36 Diese Arbeit legt den Fokus auf die Banken, da Vermittler auf deren Dienste zugreifen.
Neben der Anlageberatung wird vermögenden Kunden auch eine Verwaltung des Portfolios angeboten. Die Definition eines vermögenden Kunden ist je nach Ausgestaltung der Dienstleistung variabel. Dabei werden Rahmenbedingungen zwischen dem Kunden und der Bank vereinbart, in denen die Bank zum Handeln befugt ist. 37 Sparkassen und genossenschaftliche Institute sind traditionell im klassischen Zinsgeschäft führend, während privatwirtschaftliche Institute das Provisionsgeschäft dominieren. 38 Ein sinkender Zinsüberschuss und sinkende Wachstumsraten im Zins-
32 Vgl.Artz, M., Der Verbraucher als Kreditnehmer, in: Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen, Band 140, Duncker und Humblot, Berlin, 2001, S. 25-35.
33 Vgl. Schmidt-Dohlich, R., Betrug durch Kreditvergabe, in: Wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 125, Verlag Dr. Kovac, Hamburg, 2008, S. 19.
34 Vgl. Müller, R., Die Mitverantwortung des Kreditgebers in Hinblick auf eine tragfähige Kreditbelastung - bezogen auf den Konsumentenkredit, Dissertation, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, 1994, S. 35.
35 Vgl. Müller, A., Anlageberatung bei Retailbanken: Einfluss auf das Anlageverhalten und die Performance von Kundendepots, in: ebs-Forschung, Schriftenreihe der EUROPEAN BUSINESS SCHOOL Schloß Reichartshausen, Band 70, Gabler, Wiesbaden, 2008, S. 10-12.
36 Vgl. Hartmann (2008), S. 217.
37 Vgl. Wasserer, S., Die Neuordnung des Kapitalmarktrechtlichen Wohlverhaltens durch die MiFID, innsbruck University Press, 2008, S. 68.
38 Vgl. Oehler (2004), S. 8-9.
8
geschäft 39 führen zu einem Ausbau des Provisionsgeschäfts. 40 Einen Teil der Provisionseinnahmen erwirtschaften die Banken mittlerweile durch Vermittlung von Versicherungen, man spricht hier von Allfinanz-Angeboten. 41 Mit dem erweiterten Produktangebot kann eine vorhandene Kundenbeziehung noch lukrativer bearbeitet werden.
Mit der Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) wurde am 21. April 2004 eine EU-weite Regulierung der Anlageberatung geschaffen, die in Deutschland durch das Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) vom 1. November 2007 umgesetzt ist. Das Ziel der MiFID ist die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes innerhalb der EU. Anlageberatung ist nun eine erlaubnispflichtige Tätigkeit mit kostenverursachenden Nachweispflichten. Ausgenommen davon sind nur reine Fonds-Vermittler 42 und verbundene Vermittler, die von der Zulassung des Finanzinstitutes abhängig sind. Eine Mehrfachvertretung ist nicht erlaubt. 43 Freie Vermittler müssen eine Berufshaftpflicht oder Eigenkapital in einer gewissen Höhe nachweisen. 44
Anlageberatung bezeichnet die persönliche Empfehlung für ein bestimmtes Finanzprodukt. 45 Kernaussagen des Gesetzes sind, dass Berater zur Best Execution 46 verpflichtet sind und umfangreiche Informations- und Aufklärungspflichten gegenüber dem Anleger haben. Der Umfang der Pflichten richtet sich nach der Geschäftserfahrenheit der Anleger. Kleinanleger haben im Gegensatz zu professionellen Marktteilnehmern ein höheres Schutzbedürfnis. Eine Einordnung findet per Negativdefinition statt. Der Anlageberater hat eine Erkundigungspflicht über den Wissensstand 47 und die Erfahrungen 48 des Anlegers mit dem empfohlenen Produkttyp, seine Risikobereitschaft und Anlageziele. Dieses Anlegerprofil ist schriftlich zu erstellen. Es unterliegt einer Aufbewahrungspflicht und es bedarf einer regelmäßigen Aktualisierung, wobei zur konkreten Ausgestaltung eine Gesetzeslücke existiert. Informationen zu
39 Vgl. Rolfes (2006), S. 102.
40 Vgl. Bergermann, M., Ich habe Sie betrogen, in: Wirtschaftswoche, Februar 2008b, S. 55.
41 Vgl. Banderet (1994), S. 32.
42 Vgl. Schwintowski, H.-P., MiFID, VVR - Zeit für (die) Neuorientierung bei den deutschen Finanzdienstleistern, Oktober 2006, S. 2-4.
43 Vgl. Hartmann (2008), S. 218-219.
44 Vgl. Kleine, D., MiFID aus Sicht des Verbraucherschutzes: Defizite bei nationaler Umsetzung, in: Bank und Markt, Januar 2007, Nr. 1, S. 37.
45 Vgl. Wasserer (2008), S. 70-71.
46 Best Execution bezeichnet die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen. Vgl. Böhlen, A. von; Böhlen, A. von/Kan, J. (Hrsg.), MiFID-Kompendium: Praktischer Leitfaden für Finanzdienstleister, Band 1, Springer, Berlin/Heidelberg, 2008, S. 23.
47 Wissensstand bezeichnet theoretisches Fachwissen über ein bestimmtes Produkt.
48 Erfahrung bezeichnet die praktische Übung nach Art, Umfang und Häufigkeit.
9
Anlageempfehlungen müssen dem Kunden angemessen und in verständlicher Form bereitgestellt werden. 49 Laut Bundesgerichtshof (BGH) besteht eine Informationspflicht beispielsweise dann, wenn zeitnahe und gehäufte negative Berichte zu einem Anlageobjekt existieren. Zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Beratung muss ein Beratungsprotokoll durch den Anlageberater erstellt werden, dem Kunden ausgehändigt und zur Unterschrift vorgelegt werden. Dieses enthält Risikotyp, Vermögensverhältnisse, Gesprächsinitiative, Dauer der Beratung, persönliche Situation und Wünsche des Kunden. Wurden diese Vorschriften nicht eingehalten, so hat der Kunde das Recht, so gestellt zu werden, als wäre kein Vertrag zustande gekommen und er hat zusätzlich Anspruch auf eine angemessene Zinszahlung für den Anlagezeitraum. 50 Die Verjährungsfristen betragen ein Jahr bei Falschangaben im Verkaufsprospekt und drei Jahre bei nicht ordnungsgemäßer Beratung. 51 Eine weitere Informationspflicht der Bank besteht hinsichtlich Provisionen und Rückvergütungen (Kick-Backs). Ein Ausweis dieser Provisionen in den Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wird hier nicht als ausreichend angesehen, da diese Information eine Hauptleistungspflicht darstellt. Das Verschweigen von Provisionen hat keine zivilrechtlichen Folgen, als Rechtsfolge sind Bußgelder zu befürchten. 52
2.3. Kreditgeschäft
Ein Kredit ist volkswirtschaftlich betrachtet eine zeitliche und sachliche Verschiebung des Konsums oder der Investition. Die sachliche Komponente resultiert aus Zinszahlungen und anfallenden Gebühren bei der Kreditvergabe. Viele Güter erhalten ihr Marktpotential erst durch die Möglichkeit der Kreditfinanzierung. 53 Kreditgeber können Banken oder Nichtbanken sein. 54 Bei Banken kann es sich um Universalbanken oder Spezialbanken für das Kreditgeschäft handeln. Unterschieden wird auch zwischen formhafter und formloser Kreditvergabe. 55 Im Kreditgeschäft wird differenziert zwischen Investitionskrediten und Konsu-
49 Vgl.Wasserer (2008), S. 76-86,135.
50 Vgl. Baum/Reiter/Methner (2009), S. 47,82,135.
51 Vgl. Dönch et al. (2008), S. 4.
52 Vgl. Grass, D./Zydra, M., Vorgaben zu Provisionsabsprachen beißen sich, in: Financial Times Deutschland, April 2007 URL: http://www.ftd.de/finanzen/geldanlage/:
vorgaben-zu-provisionsabsprachen-beissen-sich/189939.html, eingesehen am 07.04.2010.
53 Vgl. Lutz, F. A., Der Konsumentenkredit, in: Arbeitskreis für Absatzfragen, Band 1, Carl Heymanns Verlag, Köln, 1954, S. 52-53.
54 Vgl. Schmidt, O., Die Überschuldung privater Bankkunden - Ursachen der Zahlungsunfähigkeit und Schutzmaßnahmen bei Konsumentenkrediten, Erich Schmidt Verlag, 1995, S. 1.
55 Vgl. Lutz (1954), S. 10.
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mentenkrediten. Konsumentenkredite sind laut Bundesbank Kredite an wirtschaftlich unselbständige und sonstige Privatpersonen ohne Kredite für den Wohnungsbau. Eine weitere Definition verwendet den Begriff Letztverbraucher und schließt Grundstücksgeschäfte und Baufinanzierungen aus. Die Unterscheidung ist in einer höheren Schutzwürdigkeit von privaten Kreditnehmern begründet. 56 Die klare Abgrenzung von privaten Kreditnehmern ist allerdings nicht immer eindeutig möglich, beispielsweise wenn ein Teil des Kredites gewerblich genutzt wird, wie im Falle von Existenzgründungen. 57 Viele Anschaffungen, die durch Kredite finanziert werden, können auch als Investitionsgüter im Haushalt angesehen werden. Eine trennscharfe Abgrenzung reiner Investitionsgüter ist nicht möglich. 58 Konsumentenkredite dienen vor allem der Finanzierung von Autos, Möbeln, Unterhaltungs- und Haushaltstechnik. 59
Wichtige Kreditformen sind: Ratenkredite, Ratenkauf, Festkredite, Dispositionskredite, Rahmenkredite, Kreditkarten und Leasing. 60 Aber auch weniger formbehaftete Vorgänge stellen Kredite dar: Anschreiben lassen, offene Buchkredite, Ge-haltsvorschüsse. 61 Eine weitere Kreditform ist das Arbeitgeberdarlehen, welches aus steuerlichen Gründen zu günstigen Konditionen angeboten wird. Durch die Koppelung an das Arbeitsverhältnis wird ein starkes Abhängigkeitsverhältnis erzeugt. 62 Diese Arbeit untersucht Ratenkredite und den Ratenkauf, da es sich um die häufigste Form des Konsumentenkredites handelt. 63 Beim Ratenkauf wird mit Abschluss des Kreditvertrages der Verwendungszweck festgelegt. Der Kreditbetrag kann beim Ratenkauf durch Leistung einer Anzahlung gesenkt werden. Typische Ratenkredite werden durch monatliche Ratenzahlungen getilgt und weisen Laufzeiten von 3 bis
56 Vgl. Schmelz, K.-J., Der Verbraucherkredit, in: Neue juristische Wochenschrift, Band 49, C.H.Beck’sche Verlagsbuchhandlung, München, 1990, S. 1-2.
57 Vgl. Artz (2001), S. 22.
58 Vgl. Beier/Jacob (1987), S. 26.
59 Vgl. Holzscheck, K./Hörmann, G./Daviter, J., Die Praxis des Konsumentenkredits in der Bundesrepublik Deutschland: eine empirische Untersuchung zur Rechtssoziologie und Ökonomie des Konsumentenkredits, Köln, 1982, S. 123.
60 Vgl. Schmelz (1990), S. 1 und Weber, I., Der Konsumentenkredit als absatzpolitisches Instrument des Einzelhandels, in: Europäische Hochschulschriften, Band 1569, Peter Lang, 1994, S. 46-48 und Beier/Jacob (1987), S. 29.
61 Vgl. Lutz (1954), S. 9.
62 Vgl. Veit, S./Weinhold, M., Verbraucher- und Ratenkredite, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek, 1998, S. 17-21.
63 Vgl. Schufa, SCHUFA Kredit-Kompass 2010, März 2010 URL: http://www. schufa-kredit-kompass.de/media/download/downloadsgesamt2010/schufakreditkompass_ 2010.pdf, eingesehen am 25.03.2010, S. 13.
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72 Monaten auf. 64 Für Kundengruppen mit stetigem Kreditbedarf wurden revolvierende Ratenkredite entwickelt, die in einem gewissen Rahmen jederzeit in Anspruch genommen werden können. 65 Dieses Konstrukt wird häufig in Verbindung mit Kreditkarten angewandt. Der Vorteil ist die Möglichkeit der sofortigen Rückzahlung und die Abwesenheit von direkten Gebühren. Der Nachteil sind die hohen Zinssätze dieser Kredite. 66 Die Kreditkarten-Unternehmen erwirtschaften dadurch sowie durch die geringen Transaktionskosten der elektronischen Abwicklung überdurchschnittliche Renditen. 67
Der deutsche Verbraucher zeigt eine zunehmende Bereitschaft zur Kreditaufnahme. 68 Laut des Schuldenreports der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) kam es zu einer starken Zunahme des Verbraucherkreditvolumens in Deutschland. 69 In den meisten Ländern der EU ist das Volumen der Konsumentenkredite stagnierend oder rückläufig. 70 In den USA fand vor allem eine Verbriefung und somit ein Risikotransfer von Konsumentenkrediten statt. Außerdem sind revolvierende Ratenkredite in Form von Kreditkartenverträgen weiter verbreitet. 71 Die Zahl an Privatinsolvenzen infolge von Überschuldung steigt sowohl in den USA als auch in Westeuropa.
Zum Schutz des Kreditnehmers bestehen in Deutschland eine Reihe von Vorschriften. Am 20.09.2008 trat eine neue Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft. 72 Die Regulierung setzt beim wichtigsten Merkmal eines Kredites, dem Zinssatz, an. Zum einen muss der effektive Jahreszins alle berechneten Gebühren enthalten. Zum anderen darf dieser Zinssatz bestimmten Höchstgrenzen nicht überschreiten, da sonst Wucher vorliegen kann. Es existieren verschiedene Methoden der Effektivzinsbe-
64 Vgl.Weber (1994), S. 8, 43-44.
65 Vgl. Karsten, E., Zielgruppenorientierte Produktgestaltung im Bereich des Kreditgeschäfts und der Vermögensanlage, in: Hooven, E. van (Hrsg.), Handbuch des Bankmarketing, Band 2, Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden, 1991, S. 160-161.
66 Vgl. Streit, G., Kartenzahlung und Verbraucherverschuldung aus rechtlicher Sicht, Duncker und Humblot, Berlin, 1997, S. 51-52.
67 Vgl. Mann, R. J., Optimizing Consumer Credit Markets and Bankruptcy Policy, in: Theoretical Inquiries in Law, Vol. 7, 2006, Nr. 3, S. 356.
68 Vgl. Risch, H., Kreditvermittlungsbetrug - Illegale Handlungen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Krediten, Bundeskriminalamt, 2000, S. 20.
69 Vgl. Jozsa, D.-P., Eine ökonomische Analyse rechtlicher Regelungen von Verbraucherkrediten, Dissertation Universität Hamburg, 2008, S. 19.
70 Vgl. Rothemund, M., 2009 ECRI Statistical Package: Five Key Findings, August 2009 URL: http://www.ecri.be/new/system/files/2009StatisticalPackage_KeyFindings.pdf, eingesehen am 29.03.2010, S. 1-3.
71 Vgl. Guardia, N. D., Consumer Credit in the European Union, Februar 2002, S. 27-28.
72 Vgl. Godefroid, C., Verbraucherkreditverträge, Beck, München, 2008, S. 21-28.
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rechnung und die EU strebt ihre Vereinheitlichung an. 73 In Deutschland wird die Berechnung des Effektivzinses in § 6 Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Sie erfolgt anhand der Formel für den internen Zinsfuß. Die Wucherdefinition reicht von „Abweichen von bestimmten Marktparametern“ bis zu „Ausnutzen einer wirtschaftlich schwachen Partei“. 74 Voraussetzungen sind ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, eine erhebliche Schwächesituation des Geschädigten und ein erkennbarer Vorsatz. Wird Wucher festgestellt so kann es nach § 138 Abs. 1 BGB zur Sittenwidrigkeit des Kreditvertrages kommen. Bei groben Verstößen ist eine weitere Prüfung hinfällig, ansonsten kommt es zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Kreditnehmers. Wird Sittenwidrigkeit festgestellt, so resultiert dies in der Nichtigkeit des Kreditvertrages und der Kreditnehmer ist zur zinslosen Rückzahlung berechtigt. Zudem ist der Kreditgeber verpflichtet eventuelle Schufa-Einträge zu korrigieren. Kreditnehmer erkennen eine vorliegende Sittenwidrigkeit aber häufig nicht oder unterlassen aufgrund hoher Kosten eine rechtliche Klärung des Sachverhaltes. 75 Bei der Bewertung von Sittenwidrigkeit wird nur die finanzielle Situation bei Vertragsabschluss betrachtet. 76 Die Bank muss wahrheitsgemäße Auskünfte geben und hat darüber hinaus noch Offenbarungs- und Aufklärungspflichten für Sachverhalte, die für den Kreditnehmer erkennbar von Bedeutung sind oder sein könnten. Wichtige Angaben müssen im Hauptvertrag gemacht werden, auf den der Kunde sich konzentriert. Gebühren, die in den AGB enthalten sind und teilweise erst bei Eintreffen mehrerer Rahmenbedingungen auftreten, bedürfen einer gesonderten Erläuterung für ihre Wirksamkeit. Auch ein entsprechender Passus mit Hinweis auf die AGB im Hauptvertrag ist nicht ausreichend. Die Aufklärungs- und Beratungspflichten steigen mit der erhobenen Gebühr. Der Kreditgeber hat allerdings keine Pflicht zur Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers um diesen vor zu hohen Kreditbelastungen zu schützen.
Meist bieten die Kreditgeber eine Restschuldversicherung (RSV) zur Absicherung der Ratenzahlung bei Arbeitsunfähigkeit oder Tod des Kreditnehmers an. Versicherer der RSV können Lebensversicherungsgesellschaften mit der Zulassung zur Betriebliche Altersvorsorge (bAV) sein. Der Kreditnehmer muss eine Antragskopie und ein Merkblatt zur RSV bekommen und bei vorzeitiger Beendigung des Kredit-
73 Vgl.Risch (2000), S. 47.
74 Vgl. Rossaro, F., Der Kreditwucher in Italien - Eine ökonomische Analyse der rechtlichen Handhabung, 2002, S. 1.
75 Vgl. Schmelz (1990), S. 4-5, 74, 156-161, 185.
76 Vgl. Müller (1994), S. 46.
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Jonathan Hillebrand, 2010, Problematische Geschäftspraktiken im Privatkundengeschäft von Banken und Sparkassen, München, GRIN Verlag GmbH
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