Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis III
1 Einleitung 1
2 Historische Entwicklung 2
3 Die Pflegeversicherung. 4
3.1 Einführung der Pflegeversicherung 4
3.2 Versicherungspflicht. 6
3.3 Träger und deren Aufgaben 7
3.4 Beitragszahler 8
4 Pflegeleistungen. 10
4.1 Leistungsberechtigter Personenkreis 10
4.2 Häusliche Pflege 12
4.3 Stationäre Pflege. 16
4.4 Qualitätskontrolle der Pflege 18
5 Nachteile des bestehenden Systems. 19
6 Pflegereform 2008. 21
7 Fazit. 24
8 Literaturverzeichnis 25
II
Abkürzungsverzeichnis
GKV Gesetzliche Krankenversicherung INSM Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft MDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherung PflegeVG Pflegeversicherungsgesetz o.J. ohne Jahresangabe SGB Sozialgesetzbuch (mit römischen Ziffern für die Einzelnen Bücher)
III
1 Einleitung
Die durchschnittliche Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung nimmt immer weiter zu und dies bringt eine Welle von Problemen mit sich, die sich auf uns alle auswirken. Die Zahl der betroffenen Bürger nimmt schwungartig zu, denn immer mehr Menschen haben in ihrem unmittelbaren Umfeld oder
ihrer Familie Angehörige zu pflegen und zu versorgen. 1 Allerdings wird man nicht nur aufgrund des hohen Alters pflegebedürftig, denn jeder Mensch kann durch Krankheit, Invalidität und Unfall zum Pflegefall werden. In solch einer Situation ist man als Betroffener angewiesen auf fremde Hilfe und finanzielle Unterstützung. 2
Die Statistik zeigt, dass sich die Lage in Deutschland weiter zuspitzt. Bereits mehr als zwei Millionen der rund 82 Millionen in Deutschland lebenden
Bürger nehmen die Pflegeversicherung in Anspruch, die Tendenz ist steigend. 3
Im Laufe der Arbeit wird der Frage nachgegangen, welche Bedeutung die Pflegeversicherung für die deutsche Gesellschaft hat und wie das System der Pflegeversicherung funktioniert. Des weiteren werden die Konsequenzen der verspäteten Einführung untersucht. Der Aufbau der Arbeit gestaltet sich wie folgt: Um sich dem Thema anzunähern, wird zunächst die Notwendigkeit der Pflegeversicherung vor ihrer Einführung verdeutlicht. Im Anschluss daran werden der Aufbau der Pflegeversicherung und die Pflegeleistungen erläutert. Darauf folgend werden die Nachteile des bestehenden Systems und die Lösungsansätze durch die Pflegereform dargestellt. Abschließend werden die Schlussfolgerungen im Fazit zusammengefasst.
1 Vgl. Heiber, A., Die neue Pflegeversicherung: Der Antrag - die Pflegestufen - die Leistungen: Ihre neuen Möglichkeiten und Chancen, 2008, S. 11.
2 Vgl. Kleemann, G., Verfassungsrechtliche Probleme der sozialen Pflegeversicherung und Ihrer Finanzierung, 1998, S.22.
3 Vgl. Heiber, A., 2008, S. 11.
1
2 Historische Entwicklung
Am Ende des 19. Jahrhunderts gab es die drei klassischen Säulen des deutschen Sozialsicherungssystems - die Kranken-, Renten- und die Unfallversicherung. Zu der Zeit stand das Problem der Pflegebedürftigkeit noch gar nicht in öffentlicher Debatte. Damals wurde die Pflege, falls sie eintrat, in der Regel von den Familienangehörigen erbracht. Dies kam eher selten vor, da die Medizin noch nicht so weit fortgeschritten war und daher die allgemeine Lebenserwartung nicht so hoch war wie heutzutage. Aufgrund des medizinischen Fortschritts in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts stieg die allgemeine Lebenserwartung der deutschen Bevölkerung und somit wuchs folglich die Zahl der Pflegebedürftigen stetig. Die Krankenkassen und die Sozialhilfeträger, also die Kommunen, konnten den steigenden Kostendruck nicht mehr bewältigen und dies führte zu der Erkenntnis, dass die Pflegebedürftigkeit ein Risiko darstellt und diese so ähnlich wie Unfall, Krankheit und Arbeitslosigkeit vorsorgefähig sein sollte. Zudem gab es auch eine Veränderung der Familienstrukturen. Die Familien hatten nun weniger Kinder und diese konnten sich aufgrund der Berufstätigkeit nicht mehr in dem Ausmaß, wie es früher üblich war, um ihre Eltern kümmern. Die alten Menschen waren verstärkt auf die Hilfe von außen angewiesen. Im Jahr 1974 wurde ein Gutachten des Kuratoriums Deutsche Altershilfe
veröffentlicht. 4 Das Gutachten wies auf die problematische Situation der Pflegebedürftigkeit hin, besonders darauf, dass die Abgrenzung zwischen Krankheit und Pflegebedürftigkeit sehr schwierig wäre. Denn wurden alte Menschen pflegebedürftig, so war stets eine Krankheit sehr häufig die Ursache, denn allein das hohe Alter führte nicht zur Pflegebedürftigkeit. Das Kuratorium war der Auffassung, dass das Risiko der Pflegebedürftigkeit unzureichend sichergestellt war. Die Bedürftigen waren stark auf ihre Familienmitglieder, die die Pflegeleistungen unentgeltlich erbracht haben, und auf die finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe, die die ambulanten und stationären Leistungen nur teilweise abdeckte, angewiesen. Um die Familien und die Sozialhilfe
4 Vgl. INSM, Eine kurze Geschichte der Pflegeversicherung, o.J. (Internet).
2
dahingehend zu entlasten, war eine Veränderung der Situation in der
Pflegebedürftigkeit unumgänglich. 5
Dies löste die ersten politischen Diskussionen aus, die mehr als zwanzig Jahre andauerten, bis die Pflegeversicherung tatsächlich eingeführt wurde. Die Einführung der Pflegeversicherung ist von vielen Politikern seit vielen Jahren immer wieder betont worden, allerdings kamen die Parteien in dieser Zeit zu keinem endgültigen Ergebnis. 6
Noch bevor es im Jahr 1994 zu einer Einigung kam, gab es einen krankenversicherungsrechtlichen Einstieg in das Recht der Pflegeversicherung und zwar mit dem Gesundheitsreformgesetz. So wurden im Jahr 1988 Pflegeregelungen im §53 ff. SGB V beschlossen, durch die die Pflegebedürftigen die Pflegeleistungen im Rahmen der gesetzlichen
Krankenversicherung erhalten konnten. Als die soziale Pflegeversicherung im Jahr 1995 als die fünfte Säule des Sozialsicherungssystems in Kraft getreten ist, endete der Anspruch auf diese pflegerische Krankenversicherungsleistung. 7 Aufgrund von Übergangsregelungen trat das Pflegeversicherungsgesetz zu verschiedenen Zeitpunkten in Kraft. Die im SGB V bis dahin geltende Regelung des Gesundheitsreformgesetztes von 1988 wurde am 26. Mai 1994 mit der Erweiterung des 11. Buches des SGB aufgehoben. Sowohl die private als auch die soziale Pflegeversicherung müssen die Regelungen des Pflegeversicherungsgesetztes befolgen. 8 Am 22. April 1994 wurde die Einführung der Pflegeversicherung vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Am 01. Januar 1995 erfolgte die Versicherungs- und Beitragspflicht. Ab dem 01. April 1995 konnten zunächst Leistungen der häuslichen, teilstationären Pflege sowie Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Ab dem 01. Juli 1996 wurden die stationären Leistungen zur Verfügung gestellt und ab diesem Zeitpunkt hat sich der Beitragssatz von 1 Prozent auf 1,7 Prozent erhöht. 9
5 Vgl. Blume, O., Altenhilfe, 1977, S. 222.
6 Vgl. INSM, Eine kurze Geschichte der Pflegeversicherung, o.J. (Internet).
7 Vgl. Meyer, J., Der Weg zur Pflegeversicherung, 1996, S.163.
8 Vgl. ebd., S.173 ff.
9 Vgl. Göpfert, H., Die Geschichte der Pflegeversicherung, Stand: 21.09.2009 (Internet).
3
3 Die Pflegeversicherung
3.1 Einführung der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung ist seit 01.01.1995 in eigener Form der sozialen Pflegeversicherung als ein eigenständiger Zweig des
Sozialversicherungssystems eingeführt worden und zum anderen besteht sie im
Rahmen einer privaten Pflegepflichtversicherung. 10 Die soziale Pflegeversicherung beruht auf der Umlagefinanzierung, das bedeutet, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber paritätisch, also je zur Hälfte,
den bundeseinheitlichen Beitragssatz vom Bruttolohn entrichten müssen. 11 Der bundeseinheitliche Beitragssatz wird durch einen kassenübergreifenden Finanzausgleich gesichert. Die Finanzierung der Pflegeversicherung wird durch Umverteilungselemente geprägt und es existiert so gut wie kein Wettbewerb zwischen den Kassen. Die Regelungen der sozialen Pflegeversicherung ähneln denen der privaten Pflegeversicherung. Um den Vertragsabschluß sicherzustellen, ist auch den privaten
Versicherungsunternehmen Kontrahierungszwang auferlegt, d.h. sie sind zu einem Vertragsabschluß verpflichtet. Risikodifferenzierte Prämien, z.B. nach Geschlecht, sind gesetzlich verboten. Der aktuelle Gesundheitszustand darf die Prämienhöhe nicht beeinflussen, Kinder müssen beitragsfrei mitversichert werden und die Prämien dürfen den Höchstbetrag nicht überschreiten. Im Rahmen der privaten Pflegeversicherung besteht ein gesetzlich vorgeschriebener Risikoausgleich, durch den die unterschiedlichen Belastungen der Kassen ausgeglichen werden. Private Pflegeversicherungen basieren auf dem Anwartschaftsdeckungsverfahren. Das bedeutet, dass Altersrückstellungen gebildet werden müssen. In der privaten Pflegeversicherung bemisst sich die Prämienhöhe nicht nach dem Einkommen der Versicherten, sondern die Arbeitnehmer, die Mitglieder einer privaten Pflegeversicherung sind, bekommen einen Beitragszuschuss von ihrem Arbeitgeber und zwar in der Höhe wie sie auch in der sozialen Pflegeversicherung zu zahlen wäre. 12
10 Vgl. Donges, J., Tragfähige Pflegeversicherung, 2005, S. 7.
11 Vgl. Arp, D., Pflegeversicherung: Rezepte gesucht, Stand: 2007 (Internet).
12 Vgl. Bundesministerium für Gesundheit, Private Pflege-Pflichtversicherung, Stand: 19.06.2008 (Internet).
4
Mit der Versicherungspflicht in der GKV entsteht zugleich auch ein versicherungspflichtiger Schutz für alle Menschen in der Pflegeversicherung und die Mitglieder einer privaten Krankenversicherung sind verpflichtet eine private Pflegeversicherung abzuschließen. 13 Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe den Pflegebedürftigen Hilfe zu gewähren, die aufgrund ihrer Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind. Dies soll die Lebenssituation der Bedürftigen verbessern und pflegende Personen entlasten. Allerdings werden die Leistungen der Pflegeversicherung oft mit den Leistungen der GKV gleichgesetzt. Dies ist aber ein großer Denkfehler, denn die Krankenversicherung ist eine Vollversicherung mit Zuzahlungen und kleinen Eigenanteilen. Hier prüft man, ob die Behandlung zweckmäßig, sinnvoll und wirtschaftlich ist. Die Pflegeversicherung ist hingegen keine Vollversicherung, sondern lediglich eine Sicherung, die die Kosten teilweise abdeckt. Der Betrag richtet sich nach den jeweiligen Pflegestufen und nicht nach dem tatsächlich erforderlichen Bedarf. Darüber hinaus wird der Betrag nicht am Einkommen und sozialen Kriterien bemessen. Den Eigenanteil müssen die Pflegebedürftigen allein tragen. Durch Einführung der Pflegeversicherung hat sich die Situation der Pflegebedürftigen enorm verbessert und hat auch dazu geführt, dass die pflegerische Infrastruktur mit ihren ambulanten, teilstationären und vollstationären Versorgungseinrichtungen weiterentwickelt wurde. 14
13 Vgl. Donges, J., 2005, S.7.
14 Vgl. Heiber, A., 2008, S. 18-20. .
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Arbeit zitieren:
Anastasia Popow, 2009, Das System der deutschen Pflegeversicherung, München, GRIN Verlag GmbH
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