- I -
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis II
1 Einführung 1
2 Private Mitbenutzung des Pkw 1
2.1 Ertragsteuerliche Betrachtung 1
2.1.1 Pauschale Ermittlung 2
2.1.2 Ermittlung mit Fahrtenbuch 3
2.2 Umsatzsteuerliche Betrachtung 3
2.2.1 Pauschale Ermittlung 3
2.2.1.1 Beschaffung des Pkw vor dem 01.04.1999 3
2.2.1.2 Beschaffung des Pkw nach dem 31.03.1999 4
2.2.2 Ermittlung mit Fahrtenbuch 4
2.2.2.1 Beschaffung des Pkw vor dem 01.04.1999 4
2.2.2.2 Beschaffung des Pkw nach dem 31.03.1999 5
3 Überlassung von Firmenwagen an eigene Mitarbeiter 5
3.1 Lohnsteuerliche Betrachtung 5
3.1.1 Pauschale Ermittlung 5
3.1.2 Ermittlung mit Fahrtenbuch 7
3.2 Umsatzsteuerliche Betrachtung 8
3.2.1 Pauschale Ermittlung 8
3.2.2 Ermittlung mit Fahrtenbuch 9
4 Fazit 10
Anhang 11
Literaturverzeichnis 19
Erkl ärung 20
Abkürzungsverzeichnis
AfA = Absetzung für Abnutzung BFH = Bundesfinanzhof BMF = Bundesministerium der Finanzen BStBl = Bundessteuerblatt EStG = Einkommensteuergesetz GmbH = Gesellschaft mit beschränkter Haftung Kfz = Kraftfahrzeug LStR = Lohnsteuerrichtlinien Pkw = Personenkraftwagen USt = Umsatzsteuer UStG = Umsatzsteuergesetz UStR = Umsatzsteuerrichtlinien z.B. = zum Beispiel
1 Einführung
Die Abgrenzung zwischen betrieblich abzugsfähigen Kosten (§ 4 Abs. 4 EStG) und Aufwendungen für die Lebensführung (§ 12 EStG) stellt sich in der Praxis sehr oft als nicht einfach durchführbar dar.
Im Allgemeinen verhindert die private Mitbenutzung eines Wirtschaftsgutes die Berücksichtigung als Betriebsausgabe. Einen der wichtigsten Sonderfälle stellt hierbei die private Nutzung eines betrieblichen Pkw dar. Bis zum Veranlagungszeitraum 1995 gab es verschiedene Möglichkeiten zur Ermittlung des Anteils der privaten Mitbenutzung. Neben der Schätzung anhand eines für einen repräsentativen Zeitraum geführten Fahrtenbuchs bestand unter anderem auch die Möglichkeit des Ansatzes der so genannten 1%-Regelung. 1 In der Methodenvielfalt sah der Gesetzgeber eine Ungerechtigkeit, weshalb er ab dem Veranlagungszeitraum 1996 nur noch die Wahl zwischen dem Einzelnachweis in Form eines Fahrtenbuchs und der pauschalen Ermittlung mit Hilfe der 1%-Regelung zulässt. 2
Insbesondere seit diesem Zeitpunkt ist die 1%-Regelung stark umstritten. Sie wurde aber bis zum heutigen Tage vom BFH als verfassungsmäßig bestätigt. Zum 01.04.1999 haben sich insbesondere in umsatzsteuerlicher Beziehung weitere Änderungen ergeben. Da sich diese Gesetzesänderungen aber nur auf nach dem 01.04.1999 angeschaffte Pkw beziehen, ist die so genannte „Altregelung“ auch zum heutigen Zeitpunkt noch aktuell.
2 Private Mitbenutzung des betrieblichen Pkw
2.1 Ertragsteuerliche Betrachtung
Grundsätzlich stellt die private Nutzung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens (z.B. Pkw oder Telefon) nicht abziehbare Lebenshaltungskosten im Sinne des § 12 Nr. 1 EStG dar. Eigentlich müsste nun eine Kürzung der Betriebsausga-
1 Vgl.BMF-Schreiben vom 12.05.1997, BStBl I 1997, S. 562
2 Vgl. BMF-Schreiben vom 12.05.1997, BStBl I 1997, S. 562
ben erfolgen. Da die Gewinnauswirkung allerdings dieselbe ist, wird der Ansatz einer fiktiven Betriebseinnahme gewählt. 3
Diese Nutzungsentnahme nach § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG kann nun entweder pauschal im Rahmen der 1%-Regelung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG oder über die Führung eines Fahrtenbuchs nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG ermittelt werden.
2.1.1 Pauschale Ermittlung
Kann auf Grund des Fehlens eines Fahrtenbuchs der private Anteil nur geschätzt werden, ist zwingend nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG vorzugehen. Der pauschale Nutzungswert bemisst sich hierbei nach dem inländischen Listenpreis des Kraftfahrzeuges in dem Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer. 4 Der Wert eines Autotelefons bleibt dabei außer Ansatz. 5
Bis zum 01.01.2002 ist der Listenpreis auf volle 100 DM, ab 01.01.2002 auf volle 100 € abzurunden. Für Veranlagungszeiträume ab 2002 ist der Listenpreis für vor dem 01.01.2002 hergestellte oder angeschaffte Kraftfahrzeuge erst in € umzurechnen und danach auf volle 100 € abzurunden. 6
Für jeden Monat der privaten Nutzung ist nun 1 vom Hundert dieses Listenpreises als private Nutzungsentnahme anzusetzen. 7 Auch wenn der Pkw nur gelegentlich für private Fahrten oder Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte genutzt wird kann nicht von einem Ansatz abgesehen werden. Nur für volle Kalendermonate in denen die private Nutzung ausgeschlossen ist, ist dieser Monatswert nicht anzusetzen. 8
Ein ähnliches pauschales Schätzungsverfahren sieht das Gesetz für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte vor.
Der Unterschiedsbetrag zwischen 0,03 vom Hundert des inländischen Listenpreises je Kalendermonat für jeden Entfernungskilometer und dem sich nach § 9 Abs.
3 Vgl. Zenthöfer/Schulze zur Wische, Einkommensteuer, S. 383
4 Vgl. BMF-Schreiben vom 21.01.2002, BStBl I 2002, S. 148
5 Vgl. Schmidt, EStG Einkommensteuergesetz Kommentar, § 6 Rz. 421
6 Vgl. BMF-Schreiben vom 21.01.2002, BStBl I 2002, S. 148
7 Vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG
8 Vgl. BMF-Schreiben vom 21.01.2002, BStBl I 2002. S. 148
1 Satz 3 Nr. 4 oder Abs. 2 EStG ergebenden Betrag stellt hierbei eine nichtabzugsfähige Betriebsausgabe dar. 9
Der Betrag nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG setzt sich aus 0,36 € für die ersten 10 Kilometer und 0,40 € für jeden weiteren Kilometer zusammen.
2.1.2 Ermittlung mit Fahrtenbuch
Alternativ kann die private Nutzung mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für den Pkw insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den betrieblichen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. 10 Nach Verwaltungsmeinung hat ein Fahrtenbuch mindestens die folgenden Angaben zu enthalten, um die Ordnungsmäßigkeit zu erfüllen: - Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder Auswärtstätigkeit - Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute - Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner.
Bei privat veranlassten Fahrten genügen jeweils die Kilometerangaben; für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte reicht ein kurzer Vermerk. 11
2.2 Umsatzsteuerliche Betrachtung
Umsatzsteuerlich handelt es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 9 a Nr. 1 UStG. 12 Es muss zwischen einem Pkw, welcher vor dem 01.04.1999 oder nach dem 31.03.1999 angeschafft oder hergestellt wurde, unterschieden werden.
2.2.1 Pauschale Ermittlung
2.2.1.1 Beschaffung des Fahrzeugs vor dem 01.04.1999
Aus Vereinfachungsgründen kann der nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ermittelte Wert (siehe 2.1.1) auch als Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Wert-
9 Vgl.§ 4 Abs. 5 Satz 3 EStG
10 Vgl. Falterbaum/Bolk, Buchführung und Bilanzierung, S. 189
11 Vgl. R 31 Abs. 9 Nr. 2 Satz 3 LStR
12 Vgl. Falterbaum/Bolk, Buchführung und Bilanzierung, S. 190
Arbeit zitieren:
Jörg Mutter, 2002, Private Pkw-Nutzung: Formen und Konsequenzen, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Deutsche Sicherheitspolitik nach dem 11. September 2001
Politik - Internationale Politik - Thema: Deutsche Außenpolitik
Examensarbeit, 124 Seiten
Ertrag- und erbschaftsteuerliche Behandlung der Übertragung von Betrie...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Diplomarbeit, 118 Seiten
Steuerliche Behandlung der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleist...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Diplomarbeit, 117 Seiten
Die private Nutzung der zum Betriebsvermögen gehörenden PKW durch den ...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Studienarbeit, 34 Seiten
Jörg Mutter's Text Private Pkw-Nutzung: Formen und Konsequenzen ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Jörg Mutter hat den Text Private Pkw-Nutzung: Formen und Konsequenzen veröffentlicht
Jörg Mutter hat einen neuen Text hochgeladen
Fashion - Formen und Stile der Mode
Vorlagen für Modedesign & zwei...
F. Volker Feyerabend, Frauke Ghosh, Frances Livings, Donna Denovan
Serielle Formen: Von den frühen Film-Serials zu aktuellen Quality-TV- ...
Robert Blanchet, Kristina Köhler, Tereza Smid, Julia Zutavern
Private Nutzung von Internet-Anschlüssen durch Arbeitnehmer
Die arbeits- und betriebsverfa...
Dirk Andres, Peter Hanau, Thomas Hoeren
Konstruieren von Pkw-Karosserien
Grundlagen, Elemente und Baugr...
Jörg Grabner, Richard Nothhaft
0 Kommentare