Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
0 Einleitung 2
1 Mobbing am Arbeitsplatz 3
1.1 Mobbing am Arbeitsplatz- Begriffsklärung 3
1.2 Folgen von Mobbing für den Betroffenen 5
1.3 Ursachen von Mobbing. 6
2 Rechtliche Grundlage gegen „Mobbing“ 8
2.1 Arbeitsrechtliche Ebene 8
2.1.1 Arbeitsrechtliche Maßnahmen im Individualarbeitsrecht 8
2.2 Strafrechtliche Ebene 12
2.3 Zivilrechtliche Ebene 13
2.4 Öffentlich-rechtlicher Arbeitsschutz 15
Fazit 17
Literaturverzeichnis 18
1
0 Einleitung
Viele Menschen werden in ihrem Arbeitsumfeld Opfer von Mobbing. Allgemeine Ortskrankenkassen schätzen die Zahl der Mobbing-Opfer in Deutschland auf etwa 1,5 Millionen, tendenziell aufwärts. Etwa 20% der Selbstmorde lassen sich auf Mobbing-Aktivitäten zurück führen, so eine Studie des Technischen Überwachungsvereins Rheinland. 1
Die vorliegende Hausarbeit befasst sich mit dem Thema Mobbing. Dabei soll zunächst geklärt werden, wie Mobbing überhaupt öffentlich und auch rechtlich definiert wird. Mobbing wird als ein Prozess angesehen, bei dem das Mobbing-Opfer systematisch schikaniert wird. Das Verhalten wirkt sich dem entsprechend auch auf die Gesundheit des Betroffenen aus, wie genau soll ebenfalls näher betrachtet werden. Außerdem besteht die Frage, ob bestimmte Ursachen für das Phänomen verantwortlich sind.
Der Kernpunkt der Arbeit liegt auf dem rechtlichen Aspekt. Denn Mobbing verstößt nicht nur gegen die Grundrechte eines Menschen. Dazu zählen unter anderem Art. 1 I GG, die Menschenwürde ist unantastbar, Art. 2 I / II GG, hat ein Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, Art. 3 II / III GG, über die Gleichheit vor dem Gesetz, und Art. 4 I / II, über die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit. Der rechtliche Aspekt in Mobbingfällen beläuft sich auch auf das Arbeitsrecht, Arbeitsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch und Strafrecht. Welche konkreten Ansprüche gegen den Mobbing-Täter erhoben werden können, soll im weiteren Verlauf aufgezeigt werden. An dieser Stelle soll noch erwähnt werden, dass die komplette rechtliche An-spruchsbandbreite nicht dargelegt werden kann, da es den Rahmen sprengen würde. Es wird daher ein kurzer, aber doch konkreter Anspruchskatalog offengelegt.
1 Vgl.Kollmer, 2003, S.33
1 Mobbing am Arbeitsplatz
1.1 Mobbing am Arbeitsplatz- Begriffsklärung
Eine einheitliche Definition des Begriffs Mobbing gibt es nicht. Es lässt sich feststellen, dass die Kernelemente der Definition fachdisziplinär schwanken. Im deutschsprachigen Raum hatte Heinz Leymann den Mobbing- Begriff maßgeblich geprägt 2 und ihn folglich definiert:
„Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenden verstanden, bei der die angegriffene Person unterlegen ist (1) und von einer oder einigen Personen systematisch, oft (2) und während längerer Zeit (3) mit dem Ziel und/oder dem Effekt des Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis (4) direkt und indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet.“ 3
Andere Autoren ergänzen diese Definition, da sie sich stark auf die Kommunikation beschränkt und somit vielfältige Mobbingattacken außer Acht lässt. 4 Außerdem sollte beachtet werden, dass die Mobbinghandlungen der Täter bewusst und unbewusst stattfinden können. 5 Leymann hat eine Untersuchung durchgeführt, bei der er feststellen wollte, welche vielfältigen Mobbinghandlungen es gibt. Nach der Auswertung von 300 Interviews mit betroffenen Personen konnte er eine Liste mit 45 Mobbingattacken entwerfen. Zunächst war die Liste ein Durchbruch in der sog. Mobbingforschung. Jedoch wurde sie immer weiter kritisch hinterfragt, wodurch letztendlich durch Wolmerath und Esser ein neuer Katalog entstand. Er beinhaltet über 120 Mobbinghandlungen und bildet zehn Komponente die die einzelnen Handlungen innehaben. Folglich belaufen sie sie sich auf Angriffe gegen die Arbeitsleistung; den Bestand des Beschäftigungsverhältnisses, die soziale Integration; das soziale Prestige, das Selbstwertgefühl; die Privatsphäre; die Gesundheit und physische Unversehrtheit (u.a. sexu-
2 Vgl.Esser/Wolmerath, 2001, S.20
3 Esser/ Wolmerath, 2001, S.20f. zit.n. Leymann, 1995, S.18
4 Vgl.Meschkutat/ Stackelbeck/ Langenhoff, 2005, S.19 zit.n. Esser/ Wollmerath, 1999
5 Vgl.Esser/ Wolmerath, 2001, S.21 zit.n. Lindemeier, 1996, S. 4
3
elle Belästigung); sowie destruktive Kritik; Angst, Schreck und Eckel erzeugen und Hilfe versagen. 6
Der Katalog soll dazu genutzt werden, die einzelnen Mobbinghandlungen systematisch ordnen zu können. Wichtig dabei ist besonders das Zeitfenster der bisherigen Mobbinghandlungen. Vereinzelte Handlungen über einen längeren Zeitraum sind, in Anbetracht der Definition, noch kein Mobbing, sondern nur Indizien dafür. Mobbing ist erst dann vorhanden, wenn er sich über einen längeren Zeitraum hinzieht und von einem Geschehensprozess ausgegangen werden kann. 7
In der deutschen Rechtswissenschaft wird Mobbing ebenfalls so verstanden. Nach der Definition des Bundesarbeitsgerichts (1997) „[…] ist Mobbing das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte, wobei Mobbing durch Stresssituationen am Arbeitsplatz, deren Ursachen u.a. in einer Über- oder Unterforderung einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen liegen können, begünstigt wird.“ 8
Durch den herrschenden Förderalimus in der Bundesrepublik gibt es in den einzelnen Bundesländern Abweichungen und Ergänzungen bezüglich der Definition des BAGs. Beispielsweise muss für das LAG Erfurt keine systematische Schikane vorliegen. Eine Fortführung der Mobbingattacken unter Ausnutzung der Gelegenheiten würde ausreichen, um einen Tatbestand vorweisen zu können. 9
6 Vgl.Esser/ Wolmerath, 2001, S.26ff. zit.n. Esser/ Wolmerath, 2000, S.389
7 Vgl Esser/ Wolmerath, 2001, 33f.
8 Kollmer, 2003, S.6 zit.n. BAG v. 15.1.1997, DB 1997, 1475ff.
9 Vgl.Kollmer, 2003, S.6
4
1.2 Folgen von Mobbing für den Betroffenen
Personen reagieren unterschiedlich auf belastete Situation, deshalb fällt es auch in diesem Bereich schwer eindeutige Folgewirkungen des Mobbings zu nennen. Es steht allerdings fest, dass sich das Mobbingverhalten auf die Ge-sundheits-, Berufs- und Privatsphäre negativ auswirkt. In wie weit eine Sphäre beeinflusst wird, hängt individuell von der Person, von seinen Bewältigungsstrategien und vom Mobbingzeitraum selbst ab. Das erlebte Mobbingverhalten kann sich auch so negativ auswirken, dass sie alle drei Bereiche befällt. 10
Den repräsentativen Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin kann entnommen werden, dass regelmäßige und feindselige Handlungen den Betroffenen stark verunsichert und bei ihm negative Gefühle auslöst. Dabei wirken sich die Folgen meistens auch auf das Arbeits- und Leistungsverhalten aus. Der schriftlichen Mobbingbefragung von 2001 ist zu entnehmen, dass 71,9% (946 Personen) der Betroffenen angaben sie seien, durch das Mobbing, demotiviert. Die Hälfte der Befragten gab an, sie leiden unter Nervosität, Angst, Verlust des Selbstvertrauens, Konzentrationsmangel und entwickelten Ohnmachtsgefühl. Personen die gemobbt werden können sogar ihren Arbeitsplatz verlieren und langfristig arbeitslos werden. In einer telefonischen Befragung wurde herausgefunden, dass 43,9% (216) durch Mobbing krank wurden. 22,5% (110) haben ihrerseits ihren Arbeitsplatz gekündigt. Die Krankheitsbilder, die auf das Mobbing zurückgeführt werden, sind sehr vielfältig. „[…] Angefangen von typischen Stresssymptomen wie Schlafstörungen, […] Lähmungserscheinungen und Neurodermitis bis hin zu schwerwiegenden - chronisch verlaufenden - Krankheiten, wie beispielsweise Depressionen, Erkrankungen im Magen-Darmbereich sowie Herz-/Kreislauf- und Krebserkrankungen.“ 11 Auch der private bzw. familiäre Bereich wird durch die Mobbingfolgen beeinträchtigt. Hier liegen Daten vor die beispielsweise aufzeigen, dass 23,7% (218) unausgeglichen und 16,6% (153) belastet sind. 21,6% (199) weisen sogar eine soziale Isolation auf, die teilweise damit verbunden ist, dass sie anderen
10 Vgl.Meschkutat/ Stackelbeck/ Langenhoff, 2005, S.76
11 Meschkutat/ Stackelbeck/ Langenhoff, 2005, S.79
5
gegenüber misstrauisch sind. Etwa ein Fünftel gab an, dass es in der Familie und Partnerschaft häufig zum Streit kommt. 12
Zusammenfassend lässt sich schreiben, dass Mobbing das Lebensumfeld des Betroffenen leicht bis massiv beeinträchtigen kann. Die drei Bereiche, Gesundheit, Berufsleben und Privatleben, können davon unterschiedlich stark betroffen sein, wirken aber alle auf die Lebensqualität ein. Mobbing wirkt sich aber nicht nur auf das Mobbing-Opfer aus, sondern hat auch betriebs- und volkswirtschaftliche Folgen. Es stört das Betriebsklima und die Mitarbeiter werden psychosozial verunsichert. Das Mobbing-Opfer zeigt deutlich höhere Fehlzeiten auf, woraufhin die Mitarbeiter mehr leisten müssen. Wenn sich dies dann über einen längeren Zeitraum dehnt, dann kann es im Extremfall auch die Arbeitsleistung vermindern. 13
1.3 Ursachen von Mobbing
Mobbing wird von verschiedenen Faktoren verursacht, nämlich durch die Organisation, Arbeitsgruppe durch die betroffene Person selbst und durch den Täter. Letztendlich bedarf es aber in diesem Bereich noch weiterer Forschung, um dies eindeutig zu klären. 14
Unter die organisationalen Ursachen zählen beispielsweise „[…] Zeitdruck, unklare Zuständigkeiten oder arbeitsorganisatorische Probleme die Häufigkeit von Konflikten erhöht und damit auch die Wahrscheinlichkeit, dass Konflikte eskalieren und zu Mobbing führen.“ 15 Der Zeitdruck ist ein wesentlicher Bestandteil einer Mobbingbegünstigung, denn durch die fehlende Zeit können keine freundschaftlichen Gespräche geführt werden. Ebenso können keine Konflikte besprochen werden und somit kann sich das darauf belaufen, dass sich die Konflikte festfahren. Ferner kann unter diesem Faktor auch ein schlechtes Management herangezogen werden. Denn zum Managementkonzept zählen nicht nur die Leistungsfunktionen wie Planung, Koordination und Aufgabenverteilung, sondern auch mitarbeiterbezogene Aufgaben. Studien zu Urteilen sollte sich
12 Vgl.Meschkutat/ Stackelbeck/ Langenhoff, 2005, S.76ff.
13 Vgl.Kollmer, 2003, S.29ff.
14 Vgl.Zapf, 2004, S.21 zit.n. Zapf/ Einarsen, 2003
15 Zapf, 2004, S.22
6
Arbeit zitieren:
Agnes Tluczikont, 2010, Mobbing am Arbeitsplatz - Rechtsschutz?!, München, GRIN Verlag GmbH
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