Einleitung
In einer Zeit, in der Ehescheidung zum großen Thema der Öffentlichkeit avanciert ist, da Paare sich bereits nach kurzer Ehezeit scheiden und prominente Persönlichkeiten in einigen Fällen schon mehrfach verheiratet waren, ist es wichtig einen Blick in die Vergangenheit zu richten. In unserer säkularisierten Welt gibt es kaum noch Hindernisse, die eine Ehescheidung vermeiden bzw. eine solche erschweren. Beide Partner sind in der Ehe gleichberechtigt und haben beide das Recht sich scheiden zu lassen. Es gilt keine Unterordnung unter den Ehepartner oder die Ehepartnerin. Ehen lassen sich zudem mit einem Ehevertrag besiegeln, der die Ansprüche der Ehepartner nach einer Scheidung festlegt.
In der Vergangenheit, zu Zeiten der Alten Kirche, waren die Verhältnisse innerhalb einer Ehe anders geregelt, als dies heute der Fall ist. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau war nicht bekannt und fand daher keine Umsetzung in der Gesellschaft. In Anlehnung an die Bibel galten andere Gesetzmäßigkeiten. „Du sollst nicht die Ehe brechen“ (Ex 20,14 und Dtn 5,18), war, in Anlehnung an den Dekalog, ein wichtiger Grundsatz dieser Zeit.
Die folgenden Absätze sollen sich mit der Stellung der Frau und mit den Themen Ehebruch und Ehescheidung befassen und wie diese mithilfe der theologischen Ethik des Alten Testamentes im Alltag umgesetzt wurden.
Stellung der Frau
Im Gegensatz zur Moderne, genoss die Frau in zu Zeiten des Alten Testamentes eine grundlegend andere Rolle. Die Stellung eines Individuums stand ihr nicht zu, da sie über ihren Mann definiert wurde 1 bzw. galt sie als Eigentum des Mannes. Die Frau ist dem Mann innerhalb der Ehe unterstellt. Daher richtete sich das Gebot „du sollst nicht Ehebrechen“ ausschließlich an den Mann, nicht an die Frau. Sie ist es jedoch, die im Fall eines Ehebruchs schuldig macht.
Sobald die Frau die Ehe mit ihrem zukünftigen Mann eingeht, geht sie von der Obhut bzw. Herrschaft ihres Vaters in die des Ehemanns über. Sie tritt wieder in eine untergeordnete Position und reiht sich in die Hierarchie der Familie des Ehemannes ein. Die Frau als solche ist niemals frei in ihren Entscheidungen. Ihr Recht in der Ehe beschränkt sich auf den Gehorsam gegenüber dem Ehemann und das Führen des
1 Otto, Eckart: Theologische Ethik des Alten Testaments, Stuttgart u.a. 1994, S. 41
2
Haushaltes. Die Frau hat im Gegensatz zum Mann keinen weitreichenden Einfluss innerhalb der Familie und in der Gesellschaft.
Männern ist es beispielsweise möglich eine Ehe mit mehreren Frauen (Haupt- und Nebenfrauen) einzugehen, bei Frauen ist dies jedoch nicht bekannt. 2
Verbot des Ehebruchs
Schon die die Definition der Frau über den Mann sagt einiges über das Verhältnis von Mann und Frau innerhalb einer Ehe aus. Es ist daher nicht verwunderlich, wie das Verbot des Ehebruchs auf die beiden Ehepartner angewendet wird. Der Mann hat mehr Rechte in Bezug auf den Ehebruch, die ihm Begünstigungen in der Bestrafung einräumen. So ist es dem Mann erlaubt ungestraft mit einer unverheirateten Frau zu schlafen, ohne seine eigene Ehe zu brechen. Schläft der Mann hingegen mit einer verheirateten Frau bricht er die Ehe der verheirateten Frau. Seine eigene Ehe bleibt von diesen Geschehnissen unberührt. Die verheiratete Frau aber bricht in diesem Fall die eigene Ehe. Dies ist ebenfalls so, wenn die Frau mit einem unverheirateten Mann schläft. Der Mann begeht also nur Ehebruch, wenn er in eine andere Ehe einbricht 3 , die verheiratete Frau hingegen immer, wenn sie sich mit einem anderen Mann einlässt. Es wird bei Mann und Frau mit zweierlei Maß gemessen, da der Mann nur in die fremde Ehe eingreift und diese bricht. Das zeigt deutlich, dass es bei dem Verbot des Ehebruchs um die Rechte des Ehemannes geht, „ohne dass der Gesichtspunkt der Treue des Ehemannes Berücksichtigung findet.“ 4 Die Beurteilung bzw. die Auslegung findet unter einem besonderen moralischen Verständnis statt. So werden dem Mann alle Rechte in der eigenen Ehe eingeräumt, der Frau werden bei dem Verbot des Ehebruchs alle Rechte abgesprochen. Sie muss sich den Regeln ihres Mannes fügen und hat sich treu ihrem Ehemann zu unterstellen.
Da die Frau als Eigentum des Mannes angesehen wird, ist die Annahme möglich, dass es sich bei dem Ehebruch um ein Eigentumsdelikt handelt 5 , da der fremde Mann sich am Eigentum des Ehemannes vergeht und es ihm streitig macht. Eher ist aber anzunehmen, dass der Mann, in dessen Ehe eingedrungen wurde, in seinem Ansehen,
2 Goeden, Roland: Zur Stellung von Mann und Frau, Ehe und Sexualität im Hinblick auf Bibel und Alte
Kirche, Göttingen 1969, S. 11
3 ebd. S. 27
4 Otto, Eckart: Theologische Ethik des Alten Testaments, S. 42
5 Goeden, Roland: Zur Stellung von Mann und Frau, Ehe und Sexualität im Hinblick auf Bibel und Alte
Kirche, S. 28
3
das er in der Öffentlichkeit besitzt, verletzt wird. Diese Verletzung wiederum wird, nach den Ansichten in dieser Zeit, nicht vom fremden Mann verübt, sondern die eigene Ehefrau übt diese aus.
Ein Beweis für einen Ehebruch kann eine Zeugenaussage sein, was sich aber anhand einer entstehenden Schuld des Zeugen, der in den Ehebruch involviert seien kann, als schwierig gestaltet. Andere, unbeteiligte Zeugen zu findet ist ein schwieriges Unterfangen, da ein Ehebruch nicht in der Öffentlichkeit stattfindet. Bei Verdachtsmomenten gegenüber der Ehefrau gibt es zwei Vorgehensweisen: Erhebt der Ehemann einen persönlichen Verdacht gegenüber der Frau, so ist ein Reinigungseid ausreichen, bei einer öffentlichen Anschuldigung ist zur Wiederherstellung des Ansehens des Ehemannes ein Flussordal (eine Art Wasserprobe) notwenig. 6 Wie schon oben erwähnt geht es bei einer öffentlichen Anschuldigung nur um die Wiederherstellung des Ansehens des Mannes, welchen Schaden die Frau furch die Anschuldigung erleidet, tritt in den Hintergrund. Für sie ist nur entscheiden, dass das Bild ihres Mannes reingewaschen wird und er sie zurücknimmt.
Ehescheidung
Wie bereits erwähnt, gilt die Ehefrau als Eigentum ihres Mannes. Daher obliegt das Recht einer Ehescheidung dem Ehemann. Der Mann allein kann deshalb seine Frau aus der Ehe entlassen. Es ist nicht möglich, das eine Frau die Scheidung ins Gespräch bringt oder eine solche einreicht. 7
Der Grund für eine Entlassung der Frau aus der Ehe findet sich im Buch Deuteronomium: „Wenn ein Mann eine Frau heiratet und ihr Ehemann wird, sie aber von ihm abgelehnt wird, weil er Anstößiges an ihr findet, dann kann er ihr einen Scheidebrief ausstellen und sie aus seinem Haus fortschicken.“ (Dtn 24,1) Dass nicht jeder Scheidungsgrund eindeutig belegbar ist, zeigt der Vorwurf des Mannes, dass seine Frau nicht unberührt in die Ehe gegangen ist. 8 Dieser Vorwurf kann nur vom Hörensagen her an den Mann herangetragen worden sein. So kann das Ansehen der Frau herabgewürdigt werden und diese hat keine Chance entkräftende Beweise aufzuführen, um ihren Mann zu überzeugen. Als Ehemann muss er sich vor dem
6 Otto, Eckart: Theologische Ethik des Alten Testaments, S 43
7 Goeden, Roland: Zur Stellung von Mann und Frau, Ehe und Sexualität im Hinblick auf Bibel und Alte
Kirche, S. 24
8 Otto, Eckart: Theologische Ethik des Alten Testaments, S. 42
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Arbeit zitieren:
Marcel Butkus, 2009, Ehebruch und Ehescheidung, München, GRIN Verlag GmbH
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