Einleitung
Die deutsche Geschichte gilt im Ausland als Geschichte der Reformation. Diese wird heutzutage viel zu häufig zu unrecht vernachlässigt. Als wohl bekanntester Akteur in und Initiator für die Reformation gilt der 1483 geborene Augustinermönch und Theologieprofessor Martin Luther. Während seiner Zeit als Theologieprofessor, wird die Auslegung der Bibel zu seinem akademischen Beruf und bestimmt von da ein seine Einstellung zur Kirche. Sein Handeln und seine öffentliche Kritik an der Kirche und deren Auslegung der Bibel machen ihn bekannt. Seine gewichtigste Veröffentlichung, die ihn in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses rückte, waren die 95 Thesen, die sich besonders mit der Thematik des Ablasses und der Kompetenz des Papstes beschäftigten. Sie sind die Grundlage für das Bekanntwerden Luthers und der Grund für die massive Kritik an ihm durch die Kirche. Die Erfindung des Buchdruckes unterstütze Luther in der raschen Verbreitung seiner Thesen, sodass diese in kürzester Zeit in Deutschland publik wurden.
Im Folgenden sollen die Vorgeschichte der 95 Thesen und der damit verbundene Streit um den Ablass bzw. die Ablassbriefe, durch den es zu 95 Thesen von Seiten Luthers kam. Vorgeschichte
Auch im Mittelalter war die Vergebung der Sünden ein fester Bestandteil des christlich-frömmigen Lebens. Dadurch sollte der Büßer ewige Seligkeit erlangen. Im Mittelalter beinhaltete die gängige Bußpraxis das Zahlen von finanziellen Leistungen anstelle von persönlichen Leistungen. Durch diese war ein Freikaufen von den Sünden möglich. Die eingenommenen Gelder dienten primär der Förderung von
gemeinnützigen Zwecken besonders der Ausrüstung von Kreuzfahrerheeren, der Errichtung von Kirchen, karitativen Anstalten und öffentlichen Bauten. Ein bekanntes Beispiel aus dieser Zeit ist der Neubau der Peterskirche 1506, der durch Papst Julius II. begründet wurde. Um für diesen Bau die nötige Gelder zusammenzubekommen, wurde ein Plenarablass ausgeschrieben. So sollte die Finanzierung gesichert werden. Zum Zeitpunkt des Erlasses war der Ablass zeitlich und regional begrenzt. Papst Leo X., der nachfolgende Papst, jedoch erneuert mehrfach die Ausschreibung, sodass der ursprüngliche Grund für den Ablass inoffiziell in den Hintergrund geriet. So wurden die eingenommenen Gelder um 1515 nicht mehr nur für den Bau der Peterskirche genutzt. Der Markgraf Albrecht von Magdeburg beispielsweise musste an Kurie und Kaiser
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erhebliche Abgaben leisten, aufgrund seiner unerlaubten Anhäufung von bischöflichen und fürstlichen Würden. Für diese Abgaben hatte er ein Darlehen von den Fuggern erhalten. In Absprache mit der Kurie war es Albrecht möglich die Einnahmen des Plenarablasses in seinen Regierungsbezirk aufzuteilen. Die eine Hälfte wurde für seinen eigentlichen Zweck, den Bau in Rom, verwendet, die andere Hälfte war dagegen für die Tilgung seines Darlehens. Dieses Vorgehen bot natürlich genügend Angriffsfläche für mögliche Kritiker, falls die Absprache öffentlich würde. Die verborgenen Absprachen waren Martin Luther jedoch nicht bekannt.
Abgesehen von der Zweckentfremdung der Ablassgelder war es durch den Ablass aber nicht nur möglich sich selbst von begangenen Sünden zu befreien, sondern konnte dies auch für bereits verstorbene Verwandte oder Freunde erwirken: „Wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele aus dem Fegfeuer springt.“ 1 Fraglich war hier natürlich inwieweit die geleisteten Zahlungen den Verstorbenen wirklich helfen sollen. Dadurch erweiterten sich selbstverständlich der Bereich und das Klientel, die für einen Ablassbrief infrage kommen.
Martin Luthers Tätigkeit als Beichtvater zeigten ihm die sinkende Bußernsthaftigkeit auf, die durch die Ablassbriefe bedingt war. Der Sündenerlass war durch den Ablass erleichtert worden. Luther stellte sich gegen das Ablassvorgehen und äußerte seine Meinung bzw. vermehrt in Vorlesungen und Predigten. Einen besonderen Anstoß nahm Luther an der Instructio summaria, die ein Handbuch für die Ablassprediger mit den Ablassinstruktionen von Albrecht von Magdeburg war. Den Höhepunkt erreichte sein Bestreben in der Veröffentlichung der 95 „Thesen über die Kraft der Ablässe“. Luthers 95 Thesen
„Den 31. Oktober 1517 hat Luther selbst im Rückblick stets als den Anfangspunkt seines reformatorischen Auftretens verstanden.“ 2 An diesem Datum versendete Luther seine 95 Thesen an den Erzbischof von Magdeburg und Mainz und Administrator von Halberstadt, Albrecht von Magdeburg (siehe oben) und den Ortsbischof von Wittenberg Hieronymus Scholz. Nachdem beide ihm keine Antwort übermittelten, trat er mit seinen 95 Thesen über den Ablass an die Öffentlichkeit. Es ist fast ausgeschlossen, dass Luther seine Thesen in Wittenberg anschlug, da sich eine Erwähnung erst bei Melanchthon nach Luthers Tot finden lässt.
1 Beutel, Albrecht: Martin Luther. Eine Einführung in Leben, Werk und Wirkung, 2. verb. Aufl., Leipzig 2006, S. 49.
2 Leppin, Volker, Martin Luther, Darmstadt 2006. S. 117.
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Laut Luther muss die innere und äußere Einstellung für die Buße aufrichtig sein, um eine Vergebung der Sünden zu erreichen und für die Vergebung der Sünden ist allein Gott verantwortlich. Niemand kann in dieser Beziehung die Rolle Gottes übernehmen. Außerdem bedarf es für eine Vergebung durch Gott keines Ablassbriefes, einzig die Reue ist ausreichend, um sie zu erlangen.
Die veröffentlichten Thesen lassen sich grob in vier Themenschwerpunkte einteilen: die Frage nach dem Ablass generell (1, 36, sowie das theologische Fundament: 56-62), die Kompetenz des Papstes (5, 6, 13, 20, 21, 26, 76), Sozialkritik (28, 43, 45, 82) und die Bestätigung des Ablasses als seelsorgerisches Element (40, 41, 81, 91). Luther verdeutlicht durch die Worte Jesu, dass das ganze Leben eines Gläubigen Buße sein muss und legt damit offen, dass der Ablassbrief wider dem Neuen Testament ist und somit nicht legitim (These 1). Wie schon erwähnt, ist für die Vergebung der Sünden ein Bereuen der Sünden ausreichend, das man gegenüber Gott zeigt und bedarf keines Ablasses. Er verurteilt den Ablass als solches in Bezug auf die Vergebung der Sünden. Reue ist immer offen für Strafen, was der Ablass zweifelsohne ist. Dieser fordert aber enorme Summen von den Einzelnen und bietet damit eine Angriffsfläche für Hass aufgrund der zu erbringenden Beträge (These 40). Des Weiteren darf der Ablass nicht vom eigentlichen Weg des Sündenerlasses ablenken (These 41). Die aggressive Art und Weise, in der der Ablass gepredigt wird, vermittelt den Eindruck, dass er der richtige Weg zum Erlass ist. Die Werke der Liebe, wie Luther sie nennt, haben Vorrang vor dem Ablass und sind diesem natürlich vorzuziehen, da sie schon im Neuen Testament als Zeichen der Reue dienen und vor den Sünden schützen.
Zudem moniert er, dass es keine ausreichende Grundlage für die Erhebung des Ablasses gibt (These 56 ff). Der Papst entfernt sich laut Luther von dem, was für die Kirche wichtig ist, der frohen Botschaft Gottes. Sie ist der bedeutendste Schatz der Kirche und ist durch nichts aufzuwiegen. Demnach sind die Ablassbriefe nicht rechtens und die Kritik durch ihn gerechtfertigt.
Die Kritik am Papst nimmt in den 95 Thesen eine gewichtige Rolle ein und wird durch einige von ihnen eingehend behandelt. Laut Martin Luther übersteigt der Papst durch den Ablass seine Kompetenzen, da er keine Schuld erlassen kann, die er nicht selbst auferlegt hat (These 5f.). Der Papst kann lediglich bekannt geben, dass Gott dies getan hat. In diesem Fall dient der Papst hier einzig als Mittler, der eine Botschaft überbringt. Das hieße, dass der Ablass wiederum nicht mit der Vergebung der Sünden in Einklang steht da der Papst nur seine auferlegten Strafen erlassen kann, jedoch nicht alle Sünden.
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Arbeit zitieren:
Marcel Butkus, 2009, Luthers 95 Thesen gegen den Ablass, München, GRIN Verlag GmbH
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