Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 1
2. Zum Begriff der Medien und der Medienwirkungsmodelle. 1
3. Pressefreiheit vs. Zensur. 3
3.1. Die Medienpolitik der USA: Sensationslust und Meinungsmache. 3
3.1.1. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Medienpolitik der USA. 3
3.1.2. Clintons Medienpolitik (1993-2001) 5
3.2. Die Medienpolitik Russlands: Neugier ist der Katze Tod. 6
3.2.1. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Medienpolitik Russlands. 6
3.2.2. Putins Medienpolitik (2000-2008) 7
3.3. Vergleich der Medienpolitik der USA mit Russland. 9
4. Fazit. 11
2
1.Einleitung
Als sich Bill Clinton im Jahr 1999 wieder für die Wahl zum Präsidenten stellte, gingen die Medienberichterstattungen rund um die ganze Welt. In den USA wurden wieder mal riesengroße Wahlreden und Wahlpartys gefeiert. Alle Präsidentschaftskandidaten buhlten um die Gunst des Wählers. Neu eingeführt in den US-amerikanischen Wahlkampf hatte Clinton 1992 das „Townhall Format“, in dem sich die Kandidaten den Fragen der Wähler stellten und so die Möglichkeit hatten ihre Wähler von ihrem Programm zu überzeugen 1 . Dagegen lief die Wahlpropaganda 2000 in Russland ganz anders als in den USA. Putin gewann die Sympathie der Russen angesichts seiner Eingriffe in Tschetschenien, die gelenkten Medienberichte taten ein Übriges 2 . Alle anderen Kandidaten waren bzw. bleiben mehr oder weniger unbekannt.
Angesichts der unterschiedlichen Wahlpropaganda, kann wohl davon ausgegangen werden, dass beide Länder eine unterschiedliche Medienpolitik betrieben. Zu Beginn werde ich Begriffe wie Medien, Pressefreiheit, Selbstzensur, Zensur und die Medienwirkungsmodelle erläutern.
Im Hauptteil gehe ich auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen ein sowie den Umgang der Präsidenten Clinton und Putin mit den Medien. Danach vergleiche ich beide Medienpolitiken miteinander.
Das abschließende Fazit stellt eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse dar und geht kurz auf die aktuellen Präsidenten der USA und Russland ein.
2. Zum Begriff der Medien und der Medienwirkungsmodelle
„Medien sind Mittel und Vermittler, deren man sich bedient, um anderen etwas mitzuteilen“ 3 . Ist von Medien die Rede, so meint man normalerweise die Massenmedien: Radio, Fernsehen und Presse 4 .
Durch Massenmedien werden Informationen öffentlich, indirekt, einseitig durch technische Hilfsmittel an ein disperses Publikum verbreitet 5 .
1 vgl. Goodman, Mark/ Gring, Mark /Anderson, Brian: The Visual Byte: Bill Clinton and His Town Hall Meeting Style, Journal of Communication, Vol. 1 Issue 1, 2007
,http://www.scientificjournals.org/journals2007/articles/1014.htm (aufgerufen am 14.09.2008)
2 vgl. Reitschuster, Boris: Putins Demokratur - Wie der Kreml den Westen das Fürchten lehrt (2. Auflage), Berlin, 2006, S. 82
3 Döhn Lothar / Klöckner Klaus: Medienlexikon - Kommunikation in Gesellschaft und Staat , Baden-Baden, 1979, S. 7
4 vgl. Ebd.
5 vgl. Maletzke, Gerhard: Grundbegriffe der Massenkommunikation unter besonderer Berücksichtigung des Fernsehens, Institut für Film u. Bild in Wissenschaft u. Unterricht, München, 1964, S. 35
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Die Pressefreiheit ist meist in der Verfassung geregelt und damit gemeint ist, dass die Presse unabhängig von anderen Gewalten wie Exekutive, Legislative und Judikative sein soll 6 . Presse wurde zum Teil der politischen Willensbildung, die nur frei sein kann, wenn die Presse frei ist 7 . Daher wird die Presse oft auch die vierte Gewalt genannt 8 .
Der Gegensatz zur Pressefreiheit ist die Zensur. „Zensur ist die von einer Obrigkeit, in der Regel Staat oder Kirche, beanspruchte, gesetzlich festgelegte oder angemaßte Befugnis, Veröffentlichungen aller Art oder öffentliche Darbietungen zu kontrollieren...“ 9 . In Demokratien ist Zensur nur in Ausnahmefällen möglich 10 .
Selbstzensur oder „die Schere im eigenen Kopf“ ergibt sich durch (in)formellem Druck vorgesetzter Stellen, die mit der Angst des Autors rechnen. Das bedeutet, Zensur im Sinne von Druckausübung führt zur Selbstzensur. Diese Form von Zensur ist häufig der öffentlichen Kritik entzogen, da sie nur im Kopf des Autors existiert und oft nicht von der Öffentlichkeit verstanden, bzw. überhaupt realisiert werden kann 11 .
Nach Alemann werden folgenden Medienwirkungsmodelle in Anlehnung an Jan Kleinnijenhuis und Ewald M. Rietberg unterschieden 12 :
top-down Modell: Die Entscheidungen der politischen Akteure beeinflussen die Realität. Die daraus resultierenden Reaktionen werden benutzt um die politische Tagesordnung zu bilden. Diese wird an die Medien weitergegeben, die sie wiederum an die Menschen übermitteln 13 .
6 vgl. Döhn Lothar / Klöckner Klaus: Medienlexikon, S. 177
7 vgl. Ebd.
8 vgl. Ebd.
9 Ebd.., S. 244
10 vgl. Döhn Lothar / Klöckner Klaus: Medienlexikon, S. 177
11 vgl. Wassermann, Rudolf: Zensurfreiheit und Selbstzensur. In: Der Zensur zum Trotz: das gefesselte Wort und die Freiheit in Europa. Ausstellung im Zeughaus der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel vom 13. Mai bis 6. Oktober 1991. Weinheim 1991. S.11-14 (11)
12 vgl. von Alemann, Ulrich: Parteien und Medien, in: Gabriel, Oscar W. (Hrsg.), Parteiendemokratie in Deutschland, Bonn , 1997, S.478-494 (479)
13 vgl. Ebd.
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Mediokratie-Modell: Hier geht man davon aus, dass die Massenmedien selbst einen großen Teil zur öffentlichen Meinungsbildung beitragen und damit die politische Agenda beeinflussen. Sie spiegeln die Rückwirkungen der politischen Entscheidungen der realen Welt auf Politik und Öffentlichkeit zurück 14 .
bottom-up Modell: Die Menschen nehmen die Probleme der realen Welt auf und beeinflussen damit die (ver)öffentlich(t)he Meinung und nehmen damit (in)direkten Einfluss auf die Entscheidungen und Meinungen von Politikern und Parteien 15 .
Es stellt sich jedoch die Frage, ob Länder immer streng eines der beiden Modelle verwenden oder, ob es nicht auch Mischkonzepte mit einem Anteil an Selbstzensur gibt.
„Reporter ohne Grenzen“ misst mittels einem von Journalisten, Wissenschaftler und Rechtsexperten auszufüllenden 50-seitigen Fragenkatalog die Pressefreiheit eines jeden Landes. Darin werden Angaben zu diversen Aspekten von Verstößen, wie direkte Angriffe (z.B. Morde, Verhaftungen) ebenso zu politischen, rechtlichen oder ökonomischen Einflüssen (z.B. über Zensur) gemacht 16 .
3. Pressefreiheit vs. Zensur
3.1. Die Medienpolitik der USA: Sensationslust und Meinungsmache 3.1.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen der Medienpolitik der USA
Das First Amendment, der erste Zusatzartikel, der 1791 in die amerikanische Verfassung (von 1789) aufgenommen wurde, betrifft die Pressefreiheit. „Der Kongress darf kein Gesetz erlassen,... dass die Rede- und Pressefreiheit einschränkt“ 17 . Die Pressefreiheit zählt zu den grundlegenden Menschenrechten, durch die „bill of rights“ gesichert 18. 1919 sprach der Rechtswissenschaftler Oliver Wendell Holmes zum ersten Mal davon, dass der „free trade of ideas“ bewahrt werden müsse, d.h. eine klare Absage zur Zensur 19 . Daneben gibt es noch einige weitere US-amerikanische Pressegesetze 20 :
14 vgl. Ebd., S. 480
15 vgl. Ebd., S. 480
16 vgl. Reporter ohne Grenzen: Index zur Situation der Pressefreiheit weltweit 2002, http://www.reporter-ohne-grenzen.de/archiv/ranglisten-pressefreiheit/rangliste-2002.html
17 vgl. Kleinsteuber, Hans J.: Massenmedien in den USA, Mediengeschichte und Medienordnung in: Wasser, Hartmut (Hrsg.): USA, Wirtschaft Gesellschaft Politik (4. Auflage), Opladen 2000, S. 307 18 Ebd.
19 Ebd.
20 vgl. US Diplomatic Mission to Germany, Medien in den USA, Pressefreiheit, http://usa.usembassy.de/medienfreedom.htm (aufgerufen am 14.09.2008)
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Arbeit zitieren:
Haike Blinn, 2008, Pressefreiheit vs. Zensur: Die Medienpolitik der USA und Russland im Vergleich Clinton vs. Putin, München, GRIN Verlag GmbH
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