Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Begriffe. 1
2a. Föderalismus. 1
2b. Bikameralismus. 2
3. Der Föderalismus Deutschlands - im Grundgesetz doppelt verankert 2
4. Die Schwäche des Bundesrats im Zweikammersystem Deutschlands. 4
5. Unzufriedenheit im deutschen Föderalismus 7
6. Der Föderalismus der USA - keine Absicherung durch die Verfassung 9
7. Die Stärke des Senats im Zweikammersystem der USA 10
8. Größtenteils Zufriedenheit im amerikanischen Föderalismus 13
9. Senat vs. Bundesrat - Zwei unterschiedliche zweite Kammern 13
10.Fazit:Verschiedene Föderalismen unterscheiden sich im bikameralen Mächtegleichgewicht
16
2
1. Einleitung
Am 15.05.2009 wurde der Gesetzentwurf des “American Clean Energy and Security Act” (kurz: CES), der die Reduzierung der Treibhausgase und die Schaffung erneuerbarer Energiequellen vorsieht, unter der Regierung Barack Obamas im Kongress vorgelegt 1 . Da die Klimapolitik unter dem Gesichtspunkt des „climate change“ mittlerweile eine große weltpolitische Rolle spielt, sind Gesetze, die das Klima betreffen, auch innenpolitisch von großer Bedeutung. Um aber ein Gesetz in den USA zu verabschieden, ist sowohl die Zustimmung des Senats als auch die des Repräsentantenhauses notwendig 2 . Der Entwurf des CES-Gesetzes wird jedoch, seit seiner Verabschiedung im Repräsentantenhaus am 26.06.2009, im Senat beraten 3 . Der Senat, die zweite Kammer der USA, kann Gesetzesvorhaben blockieren, da er mit dem Repräsentantenhaus diesbezüglich gleichgestellt ist 4 .
Im Vergleich dazu sieht die Gesetzgebung in Deutschland anders aus, seit Jahren versucht man, den Einfluss der zweiten Kammer, des Bundesrates, in der Gesetzgebung zu verringern, das letzte Mal durch die Föderalismusreform 2006, indem man die Zahl der durch den Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze, reduziert hat. Ziel dieser Untersuchung ist es, die zweite Kammer der USA mit der in Deutschland zu vergleichen, um darüber eine Aussage zu machen, wie ausgewogen das Mächtegleichgewicht zwischen den jeweiligen beiden Kammern (Bundesrat/Bundestag und Senat/Repräsentantenhaus) ist, d.h. wie viel Macht die zweite Kammer im Vergleich zur ersten Kammer hat bzw., ob sie überhaupt als richtige zweite Kammer bezeichnet werden kann.
Bevor aber dieser Vergleich erfolgt, sollen zunächst die Begriffe des Föderalismus und des Bikameralismus erläutert werden. Danach werden die föderalen Systeme Deutschlands und der USA sowie ihre Zweikammersysteme dargestellt. Abschließend wird aus dem Vergleich zwischen beiden ein Fazit gezogen und ein Ausblick gegeben.
2. Begriffe
2a. Föderalismus
Der Begriff „Föderalismus“ kommt vom lateinischen „foedus“ und meint Bund, Bündnis. Jedoch ist eine genaue allgemeingültige Definition dieses Begriffes schwierig, da es laut Max Frenkel sehr viele „Bindestrich-Föderalismen“ gibt, d.h. verschiedene Formen von Födera-
1 vgl.H.R.2454 - American Clean Energy And Security Act of 2009: http://www.opencongress.org/bill/111-
h2454/show (aufgerufen am 06.04.2010)
2 vgl. Oldopp, Birgit, Das politische System der USA: eine Einführung. Wiesbaden 2005, S. 36
3 vgl. H.R.2454 - American Clean Energy And Security Act of 2009: http://www.opencongress.org/bill/111-
h2454/show (aufgerufen am 06.04.2010)
4 vgl. Oldopp, Das politische System der USA, S. 36
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lismen 5 . Ein Definitionsversuch wäre, dass es im Föderalismus einen Bundesstaat gibt, der ein Zusammenschluss mehrerer kleiner Staaten zu einem großen ist 6 . Charakterisierend für föderale Systeme ist die Gewaltenteilung („checks and balances“= gegenseitige Kontrolle der Re-gierungsorgane 7 ) sowie die Existenz von Vetospielern. Nach Tsebelis ist deren Zustimmung für einen Politikwechsel ausschlaggebend (Politikwechsel meint hier, dass gesellschaftliche Zustände durch Regieren verändert werden) 8 . Oft erzwingen Vetospieler einen Konsens zwischen den Akteuren 9 . Des Weiteren sind „eigene Verfassung, eigene Verfassungsinstitutionen, eigene Amtsträger, eigene Zuständigkeiten und weitgehend freie Verfügbarkeit über ihre finanziellen Mittel“ typisch in föderalen Systemen 10 .
2b. Bikameralismus
Wird von Bikameralismus gesprochen, so sind Zweikammersysteme gemeint, die innerhalb der Legislative zur „Initiierung, Beratung und Verabschiedung von Gesetzen“ aus zwei verschiedenen Gruppen von Akteuren bestehen, die jeweils unter Anwendung der Mehrheitsregel eine gemeinsame Position formulieren 11 .
Die beiden Begriffe „Föderalismus“ und „Bikameralismus“ sind sowohl für das deutsche als auch für das amerikanische politische System wegweisend. Zunächst wird nun das deutsche föderale System vorgestellt.
3. Der Föderalismus Deutschlands - im Grundgesetz doppelt verankert
Nach Art. 20(1) des Grundgesetzes (GG) ist die Bundesrepublik Deutschland ein Bundesstaat, der sich als Zusammenschluss von Gliedstaaten definiert 12 , die über eine gemeinsame Verfassung verfügen 13 . Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem völkerrechtlich souveränen Zentralstaat und 16 Bundesländern, die eigenständig und gleichberechtigt zu einer politi-
5 vgl.Kilper, Heiderose / Lhotta, Roland: Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung.
Opladen 2004, S. 8
6 vgl. Schreyer, Bernhard/ Schwarzmeier, Manfred: Grundkurs Politikwissenschaft. Studium der politischen
Systeme (2. Auflage). Wiesbaden 2005, S. 72
7 vgl. Sautter, Udo: Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika. Stuttgart 1997, S. 71
8 vgl. Fröhlich, Manuel/ Korte, Karl Rudolf: Politik und Regieren in Deutschland. Strukturen, Prozesse, Ent-
scheidungen (2. Auflage). Paderborn 2006, S. 35
9 vgl. Kilper / Lhotta., Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland, S. 19
10 vgl. Münch, Ursula: Charakteristika des Föderalismus in: Informationen zur politischen Bildung, Nr. 298/
2008, S. 5
11 Bräuninger, Thomas/ Ganghof, Steffen: Parteienwettbewerb im Zweikammersystem, in: Ganghof, Steffen/
Manow, Philip (Hrsg.): Mechanismen der Politik. Strategische Interaktion im deutschen Regierungssystem.
Frankfurt am Main 2005, S. 149-181(152)
12 Walhalla Fachverlag: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Regensburg 2009, S. 16
13 Sturm, Roland/ Zimmermann- Steinhart, Petra: Föderalismus. Eine Einführung, S.14
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schen Gesamtheit zusammengeschlossen sind 14 , wobei das Grundgesetz die gemeinsame Verfassung darstellt.
Um den Erhalt des Bundesstaates zu sichern, sind folgende Regeln im Grundgesetz festgeschrieben:
• Erhalt der Homogenität von Bund und Bundesländern (Art. 28(1 )GG) 15 : Die „verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen“.
• Gewährleistung der verfassungsmäßigen Ordnung der Länder durch den Bund (Art. 28(3) GG) 16 :
Die verfassungsmäßige Ordnung der Länder muss dem Grundgesetz in seinen Grundrechten und in Art. 28(1) und (2) entsprechen. • Vorrang des Bundesrechts (Art. 31 GG) 17 Bundesrecht steht über Landesrecht und kann dieses brechen. • Ausübung von Bundeszwang (Art.37 GG) 18
Wenn ein Bundesland seine Bundespflichten nicht wahrnimmt, so kann es nach Art. 37(1) von der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates dazu gezwungen werden.
• Grundsatz der Kooperation und wechselseitiges Treueverhältnis 19 Kooperation ist ein wichtiges Element, damit föderale Systeme bestehen und funktionieren können. Durch die Aufgabenteilung und durch die Art und Weise, wie die Länder an der Willensbildung des Bundes beteiligt sind, ist Kooperation sehr wichtig 20 .
Das deutsche Föderalismussystem ist das des Exekutivföderalismus (auch genannt: kooperativer oder Verbundföderalismus), in dem die Exekutive von Bund und Ländern miteinander verbunden ist 21 . Die Einteilung erfolgt nach Kompetenzarten (Gesetzgebung, Verwaltung). Jede Landesregierung hat Vertreter im Bundesrat, was eine Mitwirkung an Bundesgesetzen ermöglicht (die Anzahl der Vertreter richtet sich nach der Einwohnerzahl des Bundeslandes). Das deutsche föderale System ist im Grundgesetz in Art. 20(1) und Art. 79(3) festgeschrie-
14 vgl.Schreyer/ Schwarzmeier. Grundkurs Politikwissenschaft, S. 72
15 vgl. Walhalla Fachverlag: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, S. 18
16 vgl. Münch, Charakteristika des Föderalismus, S. 23
17 vgl. Ebd.
18 vgl. Walhalla Fachverlag: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, S. 21
19 vgl. Münch, Charakteristika des Föderalismus, S. 23
20 vgl. Ebd.
21 vgl. Sturm, Roland: Föderalismus in Deutschland, Opladen 2001, S. 38
3
ben: Art. 20 beschreibt Deutschland als „demokratischen und sozialen Bundesstaat“ 22 . Art. 79(3) beinhaltet, dass Art. 20 nicht verändert werden darf 23 und dass das föderale System Deutschlands durch eine Änderung des Grundgesetzes nicht berührt werden darf 24 . Somit ist der Fortbestand des deutschen Föderalismus doppelt abgesichert. Eine Neugliederung der Bundesrepublik Deutschland ist nur per Volksentscheid nach Art. 29(2) möglich 25 . Auch müssen die betroffenen Länder dazu gehört werden. Das Sprachrohr der Länder auf Bundesebene ist der Bundesrat, der mit dem Bundestag zusammen das bikamerale System in Deutschland darstellt, das nun im Folgenden dargestellt wird.
4. Die Schwäche des Bundesrats im Zweikammersystem Deutschlands
Es gibt eine horizontale und eine vertikale Gewaltenteilung im Föderalismus. Die horizontale Gewaltenteilung gliedert sich in Exekutive (Bundesregierung: Bundeskanzler(in) und Bundesminister 26 ), Legislative (bestehend aus Bundestag und Bundesrat) und Judikative (das Bundesverfassungsgericht) 27 . Gegenstand soll hier die gesetzgebende Gewalt, die Legislative sein, die aus Bundestag und Bundesrat besteht. Der vom Volk direkt gewählte Bundestag, die erste Kammer, hat vier zu erfüllende Funktionen: 1, Artikulationsfunktion
Der Bundestag soll alle verschiedenen Meinungen, die im Volk vorhanden sind, repräsentieren. 28 2, Wahlfunktion
Der Bundestag wählt direkt oder indirekt das Personal für die zentralstaatlichen Organisationen, wobei er sich das Wahlrecht in manchen Fällen mit dem Bundesrat teilt 29 . 3, Kontrollfunktion
Der Bundestag kontrolliert das Regierungshandeln 30 .
22 vgl. Walhalla Fachverlag: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, S. 16
23 vgl. Ebd., S. 30
24 vgl. Sturm/ Zimmermann- Steinhart, Föderalismus, S. 38
25 vgl. Walhalla Fachverlag: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, S. 18
26 vgl. Rudzio, Wolfgang: Das politische System der Bundesrepublik Deutschland (7.Auflage). Wiesbaden 2006,
S. 247
27 vgl. Schreyer/ Schwarzmeier: Grundkurs Politikwissenschaft, S. 71
28 vgl. Ebd., S. 197
29 vgl. Ebd.
30 vgl. Ebd.
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Arbeit zitieren:
Haike Blinn, 2010, Wie ausgewogen ist das Mächtegleichgewicht in Zweikammersystemen? Ein Vergleich zwischen Deutschland und den USA, München, GRIN Verlag GmbH
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