II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis VI
Tabellenverzeichnis VII
1 Einleitung 1
2 Grundlagen 2
2.1 Der Begriff des Mittelstands in Deutschland 2
2.1.1 Quantitative Betrachtungen 2
2.1.2 Qualitative Betrachtungen 3
2.2 Der Mittelstand in der deutschen Wirtschaft 4
2.3 Das KMU-Projekt des IASB 6
2.3.1 Projektziel 6
2.3.2 Projektverlauf 6
3 Die IFRS-SME-Rechnungslegung 8
3.1 Das Konzept des IFRS für KMU 8
3.1.1 Gegenstand, Ziele und Anwendungsbereich 8
3.1.2 Adressatenkreis 9
3.1.3 Struktur des IFRS for SMEs 10
3.2 Regelungsumfang 11
3.2.1 Abschlussbestandteile. 11
3.2.2 Behandlung von Regelungslücken 13
3.3 Vergleich zur BilMoG-Rechnungslegung anhand ausgewählter Sachverhalte 15
3.3.1 Sachanlagen 15
3.3.1.1 Abbildung nach IFRS for SMEs 15
3.3.1.2 Abbildung nach BilMoG 16
3.3.2 Immaterielle Vermögenswerte 18
3.3.2.1 Abbildung nach IFRS for SMEs 18
3.3.2.2 Abbildung nach BilMoG 19
3.3.3 Vorräte 20
3.3.3.1 Abbildung nach IFRS for SMEs 20
3.3.3.2 Abbildung nach BilMoG 21
3.3.4 Langfristige Fertigungsaufträge 22
3.3.4.1 Abbildung nach IFRS for SMEs 22
III
3.3.4.2 Abbildung nach BilMoG 23
3.3.5 Eigenkapital 24
3.3.5.1 Abbildung nach IFRS for SMEs 24
3.3.5.2 Abbildung nach BilMoG 26
3.3.6 Rückstellungen 27
3.3.6.1 Abbildung nach IFRS for SMEs 27
3.3.6.2 Abbildung nach BilMoG 28
3.3.7 Pensionsverpflichtungen 29
3.3.7.1 Abbildung nach IFRS for SMEs 29
3.3.7.2 Abbildung nach BilMoG 31
3.3.8 Latente Steuern 32
3.3.8.1 Abbildung nach IFRS for SMEs 32
3.3.8.2 Abbildung nach BilMoG 34
3.3.9 Gegenüberstellung IFRS for SME und BilMoG 34
4 kritische Würdigung des IFRS for SMEs 36
4.1 Eigenständigkeit des Standards 36
4.2 Relevanz der IFRS für KMU 37
4.2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen 37
4.2.2 Diskussion von Vor- und Nachteilen der IFRS-Bilanzierung 41
4.2.2.1 Internationalisierung mittelständischer Unternehmen 41
4.2.2.2 Steigerung des Informationswertes und Erhöhung der
Unternehmenstransparenz 43
4.2.2.3 Verbesserung der Unternehmensfinanzierung 44
4.2.2.4 Harmonisierung des internen und externen Rechnungswesens 45
4.2.2.5 Abkehr vom Maßgeblichkeitsprinzip 46
4.2.2.6 Abkehr vom Vorsichtsprinzip 47
4.2.2.7 Kosten der Umstellung 47
4.2.3 Resümee der Vor- und Nachteile der IFRS-Bilanzierung 49
5 Zusammenfassung und Ausblick 50
Literaturverzeichnis V
Verzeichnis der Gesetzesmaterialien und Rechtsquellen X
Internetverzeichnis XII
Anhang XIV
VI
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Unternehmen und Umsätze 2007 in Deutschland
Abb. 2: Verteilung der Unternehmensgrößen und ihr Anteil am Gesamtumsatz
Abb. 3: Projektverlauf zur Entwicklung des IFRS for SMEs
Abb. 4: Vorgehen bei Regelungslücken im IFRS for SMEs
Abb. 5: Herstellungskostenbestandteile nach BilMoG
Abb. 6: Angleichung der deutschen Rechnungslegung an die IFRS
Abb. 7: Umsetzung der IAS-Verordnung im Rahmen des BilReG
Abb. 8: Rangliste Welthandel 2008
Abb. 9: Exportquote der Exportunternehmen in Deutschland 2007
Abb. 10: Anzahl der Unternehmen in Deutschland 2007 nach Umsatzgrößenklassen
Abb 11: Umsatz der Unternehmen in Deutschland 2007 nach Umsatzgrößenklassen
VII
Tabellenverzeichnis
Tab. 1: Vergleich der quantitativen Kriterien zur Abgrenzung des Mittelstands ...................... 3
Tab. 2: Aufbau des IFRS for SMEs ............................................................................................ 10 Tab. 3: Vergleich beitragsorientierte und leistungsorientierte Versorgungspläne
nach IFRS-SME 28.10 .................................................................................................... 30 Tab. 4: Differenzen zwischen IFRS-SME-Buchwert und Steuerwert ........................................ 32 Tab. 5: Gegenüberstellung IFRS for SMEs und BilMoG ............................................................ 36 Tab. 6: Anzahl und Umsätze der verschiedenen Größenklassen ........................................... XVII Tab. 7: Rechnungslegungsgrundsätze der IFRS-Rechnungslegung .......................................... XX Tab. 8: Die einzelnen Abschnitte des IFRS for SMEs .............................................................. XXII Tab. 9: Überblick über die Änderungen der 4. und 7. EU-Richtlinie sowie
der IAS-Verordnung ................................................................................................... XXIII Tab. 10: wichtige Unterschiede zwischen HGB und full IFRS ................................................. XXV
1
1 Einleitung
„Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind der Motor der europäischen Wirtschaft. Sie tragen wesentlich zur Entstehung von Arbeitsplätzen bei, fördern den Unternehmergeist und die Innovationstätigkeit in der EU und spielen deshalb eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung.“ Günter Verheugen 1
Das IASB hat am 09. Juli 2009 den International Financial Reporting Standard for Small and Medium-sized Entities veröffentlicht. Dieser soll mittelständischen Unternehmen weltweit eine vergleichbare Möglichkeit zur Bilanzierung nach full IFRS bieten. Ziele dieser Arbeit ist es, eine Aussage über die Vorteilhaftigkeit dieses Standards für deutsche Unternehmen zu treffen. Dabei sollen die Vorschriften des IFRS for SMEs denen des BilMoG gegenübergestellt werden. Hauptaugenmerk der Arbeit liegt auf dem Einzelabschluss. Zwar existieren im IFRS for SMEs auch Regelungen, die den Konzernabschluss betreffen, nur sind diese von geringer Bedeutung, da es nur wenige mittelständische Konzerne gibt. Die Arbeit beginnt mit einem kurzen Abriss der Grundlagen. Es wird die Frage geklärt, welche Unternehmen als mittelständisch gelten und welche Position der Mittelstand in der deutschen Wirtschaft einnimmt. Anschließend wird das SME-Projekt mit seinen Zielen und dem Projektverlauf kurz umrissen. Kapitel 3 befasst sich genauer mit der IFRS-SME-Rechnungslegung. Beginnend mit einem kurzen Überblick über Gegenstand, Ziele und Anwendungsbereich des Standards schließt sich eine Darstellung der Adressaten sowie der Struktur des Rechnungslegungsstandards an,. Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben die einzelnen Regelungen des IFRS for SMEs. Diese werden den Vorschriften des HGB nach BilMoG gegenübergestellt. Dabei wird genauer auf die Sachverhalte bzgl. der Sachanlagen, immaterielle Vermögenswerte sowie Vorräte und langfristige Fertigungsaufträge eingegangen. Regelungen für Passivposten finden sich in den Darstellungen für das Eigenkapital, Rückstellungen, Pensionsverpflichtungen. Die latenten Steuern bilden den Abschluss dieser Gegenüberstellung. Um den Standard besser beurteilen zu können, diskutiert Kapitel 4 mögliche Vor- und Nachteile, die sich aus der Anwendung des IFRS for SMEs ergeben können. Abschließend erfolgt ein Fazit, ob der Standard für deutsche Mittelständler geeignet ist.
1 Günter Verheugen ist seit September 1999 Mitglied der Europäischen Kommission und seit November 2004 Vize-
präsident eben dieser. Innerhalb dieser Organisation ist er Kommissar für Unternehmen und Industrie.
2
2 Grundlagen
2.1 Der Begriff des Mittelstands in Deutschland
Weder national noch international gibt es einheitliche Vorschriften, wie der Begriff des Mit-telstands zu abgrenzen ist. 2 Es gibt sowohl quantitative als auch qualitative Aspekte einer Definition. Eine qualitative Betrachtung ist erforderlich, da eine Wesensverschiedenheit nicht allein durch quantitative Merkmale festgestellt werden kann. 3 Nachfolgend werden die quantitativen und die qualitativen Betrachtungsweisen voneinander abgegrenzt.
2.1.1 Quantitative Betrachtungen
Für die quantitative Abgrenzung können drei verschiedene Sichtweisen herangezogen werden. Das IfM Bonn definiert den Mittelstand anhand der Zahl der Beschäftigten und des Umsatzes. Unternehmen, welche mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen sowie einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro erwirtschaften, sind demnach als große Unternehmen anzusehen. 4 Daneben steht die Mittelstandsklassifikation der Europäischen Union. Diese Einteilung erfolgt mittels der Beschäftigtenzahl in Verbindung mit dem Jahresumsatz oder der Bilanzsumme. Als KMU wird ein Unternehmen klassifiziert, welches nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt und eine Bilanzsumme von weniger als 43 Millionen Euro bzw. einen Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro aufweist. 5 Auch im HGB lassen sich Größenkriterien für die Einstufung von kleinen, mittelgroßen und großen Unternehmen finden. § 267 HGB nennt hierzu ebenfalls die Kriterien Bilanzsumme, Jahresumsatz und die Anzahl der Arbeitnehmer. Die nachfolgende Tabelle bietet einen Gesamtüberblick und stellt alle Größenkriterien noch einmal vollständig dar.
2 In Deutschland sind die Bezeichnungen Mittelstand, mittelständische Unternehmen sowie kleinere und mittlere
Unternehmen gebräuchlich. Diese werden auch innerhalb dieser Arbeit synonym verwendet. International wird
auch von Small and Medium-sized Entities (SMEs) gesprochen.
3 Vgl. Meth (2007), S. 28.
4 Vgl. IfM Bonn (2010h), http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=89 (zuletzt abgerufen am 26.04.2010); Vgl. Meth
(2007), S. 29.; Janssen (2009), S. 9.
5 Vgl. IfM Bonn (2010g), http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=90 (zuletzt abgerufen am 26.04.2010); Vgl. Meth
(2007), S. 29. ; Janssen (2009), S. 8.
Tab. 1: Vergleich der quantitativen Kriterien zur Abgrenzung des Mittelstands
Quelle: In Anlehnung an Meth (2007), S. 36., Janssen (2009), S. 8 ff.
Die Regelungen nach HGB wurden im Zuge des BilMoG 7 um 20 % bezüglich der Bilanzsumme und des Jahresumsatzes angehoben. Die neuen Schwellenwerte sollten gem. Art. 66 Abs. 1 EGHGB erstmals auf die Geschäftsjahre angewendet werden, die nach dem 31.12.2007 beginnen. 8
2.1.2 Qualitative Betrachtungen
Bei der Anwendung quantitativer Kriterien kann es zu einer willkürlichen Einteilung der Größenklassen kommen, da diese Aspekte lediglich bewertete Gütermengen betrachten. Branchenspezifische Einflüsse werden nahezu außer Acht gelassen, weshalb qualitative Merkmale für eine Einteilung mit herangezogen werden sollten. 9 In der Literatur findet sich eine Vielzahl unterschiedlicher und umfangreicher Kriterienkataloge, bei denen jedoch nicht jedes aufgeführte Kennzeichen auf ein mittelständisches Unternehmen zutreffen muss. 10 Im Folgenden sollen nur die Merkmale aufgeführt werden, die innerhalb dieser Arbeit für die qualitative Mittelstandsabgrenzung wesentlich sind.
6 Bei Anwendung müssen mindestens zwei der drei genannten Schwellenwerte überschritten werden.
7 Vgl. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) - Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 25.05.2009,
BGBl. 2009 Teil I Nr. 27, Art. 1 Nr. 19, S. 1105.
8 Vgl. Bieg (2009), S. 267 f.; Budde/Heusinger-Lange (2009), S. 106 f.
9 Vgl. Pfohl (2006), S. 16 f.
10 In Pfohl (2006), S. 18 ff. findet sich ein ausführlicher Kriterienkatalog für eine qualitative Abgrenzung von Klein-
und Mittelbetrieben zu Großbetrieben. Vgl. auch Mugler (2008), S. 25 ff.
4
Ein mittelständisches Unternehmen ist durch die enge Verflechtung von Unternehmen und Eigentümer gekennzeichnet. 11 Deshalb werden diese Unternehmen oft auch als Eigentümer-oder Familienunternehmen bezeichnet, auf die nachstehende Merkmale zutreffen:
• rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit,
• die Eigentümer tragen einen Großteil des unternehmerischen Risikos,
• Verbindung der wirtschaftlichen Existenz des Eigentümers mit der des Unternehmens
sowie
• enge und informelle Kontakte zwischen der Unternehmensleitung und den Mitarbeitern aufgrund der unterdurchschnittlichen Unternehmensgröße. 12
Die qualitativen Merkmale weisen jedoch erhebliche Interpretationsspielräume auf, da sie eher abstrakt definiert sind und weite Auslegung möglich ist. So kann z. B. auch ein Unternehmen, welches die quantitativen Merkmale überschreitet, nach den qualitativen Betrachtungen ein mittelständisches Unternehmen darstellen. Zusätzlich sind die qualitativen Merkmale statistisch kaum zu erfassen, was dazu führt, dass nur eine Verbindung mit den quantitativen Kriterien eine verlässliche Abgrenzung ermöglicht. 13
2.2 Der Mittelstand in der deutschen Wirtschaft
Wie bereits in Punkt 2.1.1 erläutert, lässt sich die deutsche Wirtschaft in drei Größenklassen einteilen. Den größten Anteil nehmen die kleinen und mittleren Unternehmen mit knapp 99,7 % ein. Bei insgesamt rund 3,14 Mio. Unternehmen 14 in Deutschland sind demnach 3,13 Mio. bei den KMU einzuordnen. 15 Die folgende Abbildung zeigt die Unternehmen und ihre Umsätze für das Jahr 2007.
11 Vgl. Wolter/Hauser (2001), S. 30.
12 Vgl. Meth (2007), S. 32 ff.; Vgl. Janssen (2009), S. 10 f.; Vgl. Mugler (2008), S. 25 f.; Vgl. Wolter/Hauser (2001), S.
30.
13 Vgl. Breimann (2007), S. 14; Vgl. Mayr (2007), S. 4; Vgl. Janssen (2009), S. 11.
14 Steuerpflichtige Unternehmen mit Lieferungen und Leistungen über 17.500 € jährlich.
15 Vgl. IfM Bonn (2010i), http://www.ifm-bonn.org/index.php?id=99 (zuletzt abgerufen am 26.04.2010).
von den 3,14 Millionen Unternehmen in Deutschland 5,148 Billionen Jahr 2007 konnte utschland 5,148 Billionen Jahr 2007 konnten von den 3,14 Millionen Unternehmen in D
Im Jahr 2007 konnten n von den 3,14 Millionen Unternehmen in De eutschland 5,148 Billionen
en. Euro umgesetzt wer d 1,932 Billionen Euro, was Davon entfallen allein auf den Mittelsta
2007.
6
Von allen Unternehmen in Deutschland sind 89,6 % als kleine Unternehmen zu klassifizieren. Diese erzielen 9,1 % des Gesamtumsatzes. 10 % der Unternehmen stellen mittelgroße Unternehmen dar, welche mit 28,5 % am Gesamtumsatz beteiligt sind. Die restlichen 62,4 % der Umsätze wurden von den Großunternehmen (0,4 % aller Unternehmen) erwirtschaftet.
2.3 Das KMU-Projekt des IASB
2.3.1 Projektziel
Da es in Europa bisher viele verschiedene Rechnungslegungssysteme für kleine und mittelständische Unternehmen gab und der Ruf nach einem international einheitlichen Standard für diese Unternehmen immer lauter wurde, entschied sich das IASB 2003 dazu, ein SME-Projekt ins Leben zu rufen. 17 Oberstes Projektziel war es, für kleinere und mittlere Unternehmen einen eigenständigen Rechnungslegungsstandard zu erarbeiten. Anhand des, im Juni 2004 herausgegebenen Diskussionspapiers und den dazu eingegangenen Stellungnahmen, wurden die einzelnen Ziele konkretisiert. Der IFRS for SMEs sollte 18
• für KMU weltweit geeignet, verständlich, durchsetzbar und qualitativ hochwertig
sein,
• sich an den Bedürfnissen der Adressaten von KMU-Abschlüssen ausrichten,
• als Grundlage das Rahmenkonzept der full IFRS haben,
• zur Kostensenkung der Rechnungslegung für KMU, die nach globalen Standards bi-
lanzieren wollen, beitragen und
• einen einfachen Wechsel zu den full IFRS gewährleisten.
Diese Ziele konnten im finalen Standard weitestgehend umgesetzt werden. Weitere Ausführungen dazu finden sich in im Kapitel 3 „Die IFRS-SME-Rechnungslegung“ und im Kapitel 4 „kritische Würdigung des IFRS “ dieser Arbeit.
2.3.2 Projektverlauf
Das damalige IASC (das heutige IASB) hat sich schon 1998 mit der Idee eines Rechnungsle-gungsstandards für klein- und mittelständische Unternehmen befasst. Jedoch sollten bezüglich der Notwendigkeit eines solchen Standards noch weitere Informationen eingeholt wer-
17 Vgl. Bruns/Beiersdorf (2006), S. 51 f.
18 Vgl. IFRS/IAS Portal (2010a), http://www.ifrs-
portal.com/Mittelstand/IFRS_fuer_KMU/Stellungnahmen/Frage_02.html (zuletzt abgerufen am 26.04.2010).
7
den. Aus diesem Grund wurde das Projekt anfangs eher zurückhaltend verfolgt. 2003 setzte das IASB das SME-Projekt auf die ”Active Agenda“ 19 , nachdem die hohe Nachfrage nach einem solchen Standard durch die IASC-Foundation und den nationalen Standardsettern bestätigt wurde und diese gleichzeitig auch ihre Unterstützung in diesem Projekt zusicherten. 20
Deloitte (2010a), http://www.iasplus.de/standards/ifrsforsmes.php#01; IFRS/IAS Portal (2010b),
Im Juni 2004 wurde vom IASB das Diskussionspapier „Preliminary Views on Accounting Standards for Small and Medium-sized Entities“ herausgegeben. Die Stellungnahmen zu diesem
19 Siehe hierzu: IASB (2010a), http://www.iasb.org/Current+Projects/IASB+Projects/IASB+Work+Plan.htm (zuletzt
abgerufen am 26.04.2010).
20 Vgl. Janssen (2009), S. 35; Kirsch (2009), S. 1; Bruns/Beiersdorf (2006), S. 54.
8
Diskussionspapier ergaben, dass mehr als 90 % der Beteiligten der Entwicklung eines eigenen Rechnungslegungsstandards für KMU positiv gegenüberstanden. 21 Aus den eingereichten Stellungnahmen ging ebenfalls hervor, dass Vereinfachungen in den Ansatz- und Bewer-tungsvorschriften gefordert wurden. Daraufhin folgte im April 2005 der “Staff Questionnaire on Possible Recognition and Measurement Modifications for Small and Medium-sized Entities“. Die Stellungnahmen, die zu diesem Fragebogen eingereicht wurden, sind im Oktober 2005 in öffentlichen Diskussionsrunden besprochen worden. Das IASB brachte darauffolgend im August 2006 einen Arbeitsentwurf zu dem Standardentwurf heraus, welcher im November des gleichen Jahres nochmals überarbeitet wurde. Die Veröffentlichung des endgültigen Standardentwurfs (ED-SME) erfolgte im Februar 2007, worauf sich eine Kommentierungsfrist anschloss. Während der Kommentierungsfrist, die vorerst bis 30. September 2007 angedacht war, fanden Feldtests in mehreren Staaten statt. Die Frist wurde jedoch bis zum 30. November 2007 verlängert, um die aus den Feldtests resultierenden Erkenntnisse bezüglich der Anwendung der Vorschriften des ED-SME in die Kommentierungen mit einzubeziehen. 22 Am 9. Juli 2009 wurde der endgültige Standard IFRS for SMEs veröffentlicht. Die Vorschriften des IFRS for SMEs traten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. 23
3 Die IFRS-SME-Rechnungslegung
3.1 Das Konzept des IFRS für KMU
3.1.1 Gegenstand, Ziele und Anwendungsbereich
Der IFRS for SMEs dient dazu, externen Abschlussadressaten Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Cash Flows zu vermitteln, da diese selbst nicht in der Position sind, auf ihre Informationsbedürfnisse ausgerichtete Abschlüsse anzufordern. Die in den SME-Abschlüssen enthaltenen Informationen sollen dem Adressaten behilflich sein, wirtschaftliche Entscheidungen zu treffen (IFRS-SME 2.2). Des Weiteren zeigen die Abschlüsse, wie das Management die ihm anvertrauten Ressourcen genutzt hat (IFRS-SME 2.3).
Bereits im Abschnitt 1 Small and Medium-sized Entities des IFRS for SMEs wird eine qualitative und negative Abgrenzung der Bezeichnung „SME“ genannt, die ebenfalls vom IASB verwendet wird. Demnach ist der Standard für Unternehmen, die keiner öffentlichen Rechen-
21 Vgl. IFRS/IAS Portal (2010c), http://www.ifrs-
portal.com/Mittelstand/IFRS_fuer_KMU/Stellungnahmen/Frage_01.html (zuletzt abgerufen am 26.04.2010).
22 Vgl. Kirsch (2009), S. 2.
23 Vgl. Deloitte (2010b), http://www.iasplus.de/standards/ifrsforsmes.php#22 (zuletzt abgerufen am 26.04.1010).
9
schaftspflicht unterliegen und Mehrzweckabschlüsse (general purpose financial statements) 24 für externe Adressaten erstellen, anzuwenden. 25 Es wird demnach deutlich, dass Unternehmen, welche ihre Eigenkapital- oder Schuldtitel an einem öffentlichen Markt handeln, eine solche Notierung anstreben oder als Haupttätigkeit für eine große Gruppe Außenstehender treuhänderisch Vermögenswerte verwalten, 26 als öffentlich rechenschaftspflichtig gelten und somit auch nicht in den Anwenderkreis des IFRS for SMEs fallen. 27 Weiterhin bleibt anzumerken, dass das IASB keinerlei quantitative Größenmerkmale vorgibt. „Der Grund für die nur unzureichende quantitative Abgrenzung des … Schlüsselbegriffs der SMEs liegt nach der Auffassung des IASB vielmehr darin, dass die inhaltliche Ausfüllung dieses Begriffs und damit möglicherweise auch die Verpflichtung zur Anwendung der Rechnungsle-gungsvorschriften ‘IFRS for SMEs‘ den nationalen Jurisdiktionen vorbehalten bleiben soll; diesen wird daher letztlich die Aufgabe zufallen den exakten Anwenderkreis durch entsprechende Festlegungen … zu regeln.“ 28 Für den deutschen Mittelstand würde das bedeuten, dass entweder die Vorschriften des § 267 HGB oder die Mittelstandsklassifikation der EU-Kommission Anwendung finden. 29
Des Weiteren ist der IFRS for SMEs nicht die Anwendungsgrundlage für die Ausschüttungsbemessung oder der steuerlichen Gewinnermittlung (IFRS for SMEs P.11 f. sowie IFRS for SMEs BC 54). Die nach diesem Standard aufgestellten Abschlüsse weisen jedoch einen Gewinn aus, der - nach der Grundlage für Schlussfolgerungen zum finalen Standard (Basis for Conclusions) - zur Ermittlung des zu versteuernden Ergebnisses herangezogen werden kann (IFRS for SMEs BC 50-52). 30
3.1.2 Adressatenkreis
Der IFRS for SMEs ist für jene nicht öffentlich rechenschaftspflichtigen Unternehmen gedacht, die Mehrzweckabschlüsse für externe Adressaten aufstellen.
24 Mehrzweckabschlüsse werden für einen weiten Kreis von Adressaten erstellt und sollen diesen Informationen
über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln. Sie dienen damit nicht nur allein den
Bedürfnissen der Unternehmensleitung. (Vgl. IFRS for SMEs P7 f. sowie IFRS for SMEs BC 49).
25 Vgl. IFRS-SME 1.2; Kirsch (2009), S. 4.
26 Beispiele für treuhänderisch tätige Unternehmen finden sich im IFRS-SME 1.3 (b). Dazu zählen u. a. Banken, Versi-
cherungsunternehmen, Wertpapierhändler oder Investmentfonds.
27 Vgl. IFRS-SME 1.3; Janssen (2009), S. 40; Kirsch (2009), S. 4, Köster (2009), S. 415, Rn. 18.
28 Kirsch (2009), S. 4 f., siehe ebenso IFRS for SMEs BC 69 f.
29 Vgl. Janssen (2009), S. 41.
30 Vgl. Janssen (2009), S. 40.
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Diplom-Kffr. (FH) Melanie Leichsenring, 2010, IFRS for SMEs als Alternative vor dem Hintergrund der BilMoG-Einführung, München, GRIN Verlag GmbH
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