Inhaltsverzeichnis :
1. Vorwort 2
2. Kostenermittlung 2
2.1 Kostenschätzung 2
2.2 Kostenberechnung 2
2.3 Kostenanschlag 3
2.4 Kostenfeststellung 3
2.5 Kostengliederung 3
3. Kostengruppe 400 4
3.1 Aufbau der Kostengliederung 4
3.2 KG: 400 Bauwerk Technische Anlagen 4
3.3 KG: 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlage 6
3.4 KG: 420 Wärmeversorgungsanlagen 8
3.5 KG: 430 Lufttechnische Anlagen 8
3.6 KG: 440 Starkstromanlagen 9
3.7 KG: 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 11
3.8 KG: 460 Förderanlagen 13
3.9 KG: 470 Nutzungsspezifische Anlagen 13
3.10 KG: 480 Gebäudeautomation 14
3.11 KG: 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen 15
4. Fazit 17
5. Quellen 18
1. Vorwort
Die Berechnung von Kosten im Bauwesen wird in der DIN 276 „Kosten im Bauwesen“ geregelt. Diese Norm gilt für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten im Hochbau. Sie erfasst die Kosten für Maßnahmen zur Herstellung, zum Umbau und zur Modernisierung der Bauwerke sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen (Investitionskosten). 1
In der DIN 276 werden nicht nur die Kosten von Hochbauten, sondern darüber hinaus auch weitere Leistungen mit einbezogen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erstellung von Hochbauten stehen, wie beispielsweise Kosten für Grundstück, Erschließung und Außenanlagen.
Ziel dieser Norm ist es, durch die Festlegung von Begriffen (z.B. Kostengruppen) und Unterscheidungsmerkmalen eine Voraussetzung für die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von Kostenermittlungen herzustellen. Die nach dieser Norm ermittelten Kosten können im weiteren Verlauf eines Bauvorhabens als Grundlage weiterer Planungs- und Entwurfsschritte dienen.
2. Kostenermittlung
Die Kostenermittlungen dienen als Grundlage für die Kostenkontrolle, für Planungs-, Vergabe- und Ausführungsentscheidungen sowie zum Nachweis der entstandenen Kosten. Hierbei sind Kostenermittlungen in der Systematik der Kostengliederung zu ordnen und darzustellen um sicherzustellen, dass eine Nachvollziehbarkeit zu einem späteren Zeitpunkt gewährleistet ist.
Die Kosten der Baumaßnahme sind in der Kostenermittlung vollständig zu erfassen. Besteht eine Baumaßnahme aus mehreren zeitlich oder räumlich getrennten Abschnitten, so sollten für jeden Abschnitt getrennte Kostenermittlungen aufgestellt werden. Die Kostenermittlung kann mit nachfolgenden Methoden erfolgen.
2.1 Kostenschätzung
Die Kostenschätzung dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Vorplanung. Grundlagen für die Kostenschätzung sind unter anderem die Planungsunterlagen aus der Vorplanung.
2.2 Kostenberechnung
Die Kostenberechnung dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung. Grundlagen für die Kostenberechnung sind:
1 http://www.architext.de/informationen/baukosten-nach-din276.html [04.11.2008]
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• Planungsunterlagen (Entwurfszeichnungen/ Detailpläne)
• Mengenberechnung (Kostengruppen)
2.3 Kostenanschlag
Der Kostenanschlag dient als eine Grundlage für die Entscheidung über die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe. Wichtigste Grundlagen für den Kostenanschlag sind:
• endgültige Planungsunterlagen (Ausführungszeichnungen)
• Berechnungen, z. B. für Standsicherheit, Wärmeschutz oder technische Anlagen
• Mengenberechnung (Kostengruppen)
2.4 Kostenfeststellung
Die Kostenfeststellung dient zum Nachweis der entstandenen Kosten sowie gegebenenfalls um Vergleiche und Dokumentationen besser durchführen zu können. Wichtigste Grundlagen für die Kostenfeststellung sind:
• geprüfte Abrechnungsbelege
• Planungsunterlagen, Abrechnungszeichnungen,
2.5 Kostengliederung
Die Kostengliederung sieht drei Ebenen der Kostengliederung vor. Diese sind durch dreistellige Ordnungszahlen gekennzeichnet. In der 1. Ebene der Kostengliederung werden die Gesamtkosten in folgende sieben Kostengruppen gegliedert:
100 Grundstück
200 Herrichten und Erschließen
300 Bauwerk und Baukonstruktionen
400 Bauwerk und Technische Anlagen
500 Außenanlagen
600 Ausstattung und Kunstwerke
700 Baunebenkosten
Bei Bedarf werden diese Kostengruppen entsprechend der Kostengliederung in die Kostengruppen der 2. und 3. Ebene der Kostengliederung unterteilt.
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3. Kostengruppe 400 Bauwerk - Technische Anlagen
3.1 Aufbau der Kostengliederung
Die Systematik der neuen Kostengliederung hat zu einer stärker ausgewogenen Kostenstruktur geführt. Damit wird es möglich, die wesentlichen Kosten im Hochbau anhand weniger Untergliederungen zu erfassen, was bei früheren DIN 276 selbst mit einer Untergliederung bis in die 4. Ebene nicht voll gelang.
Mit nur drei Kostengliederungsebenen ist es möglich, Kostenermittlungen systematisch und übersichtlich durchzuführen.
Die Kostengliederung wurde gegenüber früher wesentlich vereinfacht, durchgängig und auf drei Kostengliederungsebenen aufgeteilt.
Die frühere Kostengruppe „Bauwerk“ wurde in zwei eigenständige Kostengruppen wie folgt neu gegliedert.
Neben der Neugründung der Kostengruppe 300 „Bauwerk - Baukonstruktionen“ wurde auch die Kostengruppe 400 „Technische Anlagen“ neu zusammengefasst. In ihr werden nun die Installationen und die Zentrale Betriebstechnik aufgrund ihres gestiegenen Anteils an den Gesamtkosten aus der bisherigen Kostengruppe „Bauwerk“ herausgenommen. 2 Die früher noch vorgesehene Kostengruppe „Zusätzliche Maßnahmen“ wurde gestrichen. Hier erforderliche Positionen sind den anderen Kostengruppen zuzuordnen.
3.2 Kostengruppe 400: Bauwerk - Technische Anlagen
Vor der Novellierung der DIN 276 bestand die Möglichkeit die beiden Bereiche, „Installation“ und „zentrale Betriebstechnik“ zusammenzufassen, da eine eindeutige Trennung der Kosten für diese Bereiche oft nicht möglich war.
In der jetzt gültigen DIN 276 werden beide Bereiche gemeinsam der Kostengruppe 400 „Technischen Anlagen“ zugeordnet. Die Änderung entspricht damit der gestiegenen Kostenbedeutung, die die versorgungstechnische Ausrüstung der Bauwerke, auch im Hinblick auf die Einführung neuer Medien gewonnen hat. 2
Die Definition der Kostengruppe 400 lautet nach DIN 276:
„Die Kostengruppe 400 „Bauwerk-technische Anlagen“ fasst alle Kosten der im Bauwerk eingebauten, daran angeschlossenen oder damit fest verbundenen Technischen Anlagen
2 Peter J. Fröhlich, Hochbaukosten - Flächen - Rauminhalte, vieweg - Verlag, 12. Auflage, Wiesbaden 2004
3 DIN 276, Seite 16, Anmerkungen zu Kostengruppe 400
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Diese Kostengruppe ist in neun Untergruppen gegliedert und erfasst alle Technischen Anlagen eines Gebäudes. Die neun Anlagegruppen sind wie folgt gegliedert, und ermöglichen eine Grundlage für eine anlagen- und elementbezogene Kostenermittlung:
- 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen - 420 Wärmeversorgungsanlagen - 430 Lufttechnische Anlagen - 440 Starkstromanlagen
- 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen - 460 Förderanlagen - 470 Nutzungsspezifische Anlagen - 480 Gebäudeautomation - 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen
Im Folgenden soll nun näher auf die o.g. einzelnen Teilgruppen der Kostengruppe 400 eingegangen werden, um zu zeigen welche Anlagen darin Aufgeführt sind. Als Grundlage hierfür wird die DIN 276 zurande gezogen.
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Arbeit zitieren:
Daniel Beckmann, 2008, Kosten im Hochbau – Kostengruppe 400, München, GRIN Verlag GmbH
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