seinen, sowohl auf sich selbst, als auch auf andere vernünftigen Wesen gerichteten Handlungen jederzeit zugleich als Zweck betrachtet werden.“ 2 Des Weiteren gibt uns Kant auch noch die Naturgesetzformel an die Hand: „Handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetz werden sollte.“ 3 Schlussendlich -scheinbar um den Leser seines Werkes vollständig zu verwirren- führt der Philosoph auch noch die Reich-der-Zwecke-Formel ein: „Demnach muß ein jedes vernünftige Wesen so handeln, als ob es durch seine Maximen jederzeit ein gesetzgebendes Glied im allgemeinen Reiche der Zwecke wäre.“ 4 Das sind sie also, die vier verschiedenen Varianten des Kategorischen Imperativs. Doch in welchem Zusammenhang stehen sie? Und warum haben wir es gleich mit vier Formeln zu tun, wo der KI doch angeblich „nur ein einziger“ ist? Bereits vor der nun folgenden Untersuchung des Zusammenhangs der vier Versionen des Kategorischen Imperativs kann der Leser beruhigt werden: Weder haben wir es mit einer Schizophrenie zu tun, noch mit einer religiösen Formel, nach der sich uns der KI als „Vier-Einigkeit“ offenbart. Um den Zusammenhang zwischen den verschiedenen Formulierungen des KI verstehen zu können, soll in dieser Arbeit der Grundsatz „Vom Offensichtlichen zum Speziellen!“ angewendet werden. Das bedeutet konkret, dass zunächst versucht wird, erste Erkenntnisse aus dem Aufbau des Werkes zu gewinnen. Anschließend wird genauer auf den Inhalt eingegangen und dabei die relevanten Stellen jeweils durch aussagekräftige Zitate gestützt.
Vergleicht man die Anordnung der Passagen, in denen sich die relevanten Aussagen finden lassen, stellt man eine deutliche räumliche Nähe bei je zwei von ihnen fest. Zunächst nämlich führt Kant das Konzept der Universalisierung ein, um sie wenige Seiten später durch das Prinzip der Naturgesetzlichkeit zu verstärken. 5 Es schließt sich ein Einschub mehrer Beispiele an, an Hand derer gleich die Probe aufs Exempel erfolgt und das erste Regel-Paar auf seine Praxistauglichkeit hin untersucht wird. Schließlich wird der Selbstzeck-Gedanke ins Spiel gebracht, um kurz darauf noch um ein Reich der Zwecke erweitert zu werden. 6 Bis zu diesem Punkt haben wir es jedoch höchstens mit einigen Indizien zu tun. Der Anfangsverdacht erhärtet sich aber, wenn man die
2 GMS, S. 73
3 GMS, S. 61
4 GMS, S. 91
5 GMS, S. 60 ff.
6 GMS, S. 73 ff.
2
Wortwahl des Philosophen genauer unter die Lupe nimmt, da sich daraus eine offensichtlich nahe Verwandtschaft zwischen je zwei der vier Formen ableiten lässt. Hiervon betroffen ist einerseits die Formulierung vom „Allgemeines Gesetz“ und dem „Naturgesetz“, sowie andererseits die des „Zwecks an sich“ und vom „Reich der Zwecke“.
Um die Stichhaltigkeit dieser beiden „Doppelbindungen“ zu erhöhen, soll nun die inhaltliche Ebene mit in unsere Untersuchung einbezogen werden. Dazu kommen wir zunächst auf unseren „falschen Kant“ zurück, über den wir in der Einleitung dieser Arbeit gestolpert sind. Während bei der Goldenen Regel jeglicher moralische Maßstab, nach dem wir unsere Handlungen im Alltag ausrichten sollen aus einem egoistischen Interesse, d.h. aus der Frage nach der eigenen Betroffenheit im moralischen Sinne abgeleitet wird, konfrontiert uns Kant mit einem Gegenmodell: Dem Postulat der Verallgemeinerbarkeit unserer Handlungsmaximen in Form universell gültiger Gesetze. 7 Für alle, so der Philosoph, die ihm unterstellen, er würde hier mit einem leeren Pflichtbegriff operieren, macht er seinen Standpunkt nochmals in einer abgewandelten Formulierung deutlich. 8 „[…] Die Maxime deiner Handlung [soll] durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetz werden […].“ 9 Was genau Kant dadurch erreichen will, teilt er uns im vorhergehenden Satz mit: „[…] Das Dasein der Dinge, […] sofern es nach allgemeinen Gesetzen bestimmt ist, [soll sich in der] Allgemeinheit des Gesetzes [widerspiegeln].“ 10 Genau das, was die so genannte Goldene Regel wegen ihrer Ich-Bezogenheit nicht leisten kann -nämlich einen allgemeinen, naturgesetzlichen Maßstab für die Formulierung unserer Handlungsmaximen zu schaffen- strebt Kant mit seinem Kategorischen Imperativ an. In den sich anschließenden Beispielfällen zeigt uns der Philosoph, dass diese von ihm erdachte Methode in der Praxis auch tatsächlich funktioniert.
Das Bild, welches sich bis zu dieser Stelle abzuzeichnen begonnen hat, offenbart also bereits deutliche Konturen. Oder, wie Kant es ausdrückt: Was wir nämlich erreicht haben ist, dass wir „[…] den Inhalt des kategorischen Imperativs, der das Prinzip aller Pflicht […] enthalten müßte, deutlich und zu jedem Gebrauche bestimmt dargestellt
7 vgl.: GMS, S. 61
8 ebda.
9 ebda.
10 ebda.
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Arbeit zitieren:
Johannes Stockerl, 2011, Die „Vier-Einigkeit“ moralischen Handelns, München, GRIN Verlag GmbH
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