Seite 2 Betriebliche Sozialarbeit im Unternehmen
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
Teil A: Fakten und Geschichte
1. Betriebliche Sozialarbeit 5
1.1 Definition 6
1.2 Schweigepflicht 7
1.3 Ziele betrieblicher Sozialarbeit 7
2. Historische Entwicklung der betrieblichen Sozialarbeit in
Deutschland 8
2.1 Beginn der betrieblichen Sozialarbeit 9
2.2 Frühere Aufgaben und Tätigkeiten. 9
2.3 Ausbildung. 10
2.4 Betriebliche Sozialarbeit nach dem ersten Weltkrieg 11
2.5 Betriebliche Sozialarbeit im Nationalsozialismus. 12
2.6 Neukonstituierung nach dem 2. Weltkrieg. 13
2.7 Von der Werksfürsorge zur betrieblichen
Sozialberatung 14
2.8 Verbreitung von betrieblichen Sozialarbeitern in
Deutschland 15
Teil B: Aktueller Stand
3. Gegenwärtige Erwartungen an betriebliche Sozialarbeit 17
3.1 Erwartungen der Belegschaft. 17
3.2 Erwartungen des Betriebsrates 17
3.3 Erwartungen der Personalleitung. 18
3.4 Erwartungen der Unternehmensleitung 18
4. Arbeitsmethoden betrieblicher Sozialarbeit 19
4.1 Einzel- und Familienhilfe (Casework) 19
4.2 Gruppenarbeit (Social Group Work) 20
4.3 Gemeinswesenarbeit (Social Community Work) 21
5. Aktuelle Anforderungen an betriebliche Sozialarbeit 21
5.1 Beratung bei Problemen am Arbeitsplatz 22
5.1.1 Krisenintervention bei Beziehungsstörungen
am Arbeitsplatz 23
5.1.2 Konfliktbewältigung bei Differenzen zwischen
Mitarbeitern und Vorgesetzten. 23
5.2 Beratung bei gesundheitlichen Problemen. 24
5.2.1 Suchtberatung 25
5.2.1.1 Alkohol. 26
5.2.1.2 Arznei- und illegale Rauschmittel. 27
5.2.2 Aids 28
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5.2.3 Wiedereingliederung Langzeitkranker 28
5.2.4 Wiedereingliederung nach
Rehabilitationsma ßnahmen 28
5.3 Beratung bei anderen persönlichen Problemen 29
5.3.1 Schuldnerberatung. 29
5.3.2 Beratung bei psychischen Problemen. 31
5.4 Beratung bei familiären Problemen 32
5.5 Erschließung von inner- und außerbetrieblichen Hilfen 32
5.6 Vorbereitung auf den Ruhestand 32
5.7 Information, Aufklärung und Schulung. 33
5.7.1 Gesundheitsförderung 33
5.7.1.1 gesundheitliche Prävention. 38
5.7.1.2 Suchtprävention 39
5.7.1.3 Schulungsmaßnahmen 41
5.7.2 Schulung von Führungskräften zu
fachbezogenen Themen 42
5.8 Organisationsbezogene Maßnahmen 42
5.9 Öffentlichkeitsarbeit 43
Teil C: Perspekiven
6. Perspektiven betrieblicher Sozialarbeit 44
6.1 Diskussion. 44
6.1.1 Kosten und Nutzen - der Versuch eines
monet ären Vergleichs 44
6.1.2 Die Position von betrieblichen Sozial-
beratern - zwischen den Fronten 45
6.1.3 Betriebliche Sozialarbeit - reaktionäres
Manipulationsinstrument oder ernst-
gemeintes Hilfsangebot ? 47
6.1.4 Soziale Ethik kontra Rentabilität 48
6.1.5 Berrührungspunkte von sozialem Denken
und Ökonomie. 49
6.1.6 Variationen zum Thema Schweigepflicht. 50
6.1.7 Defizite betrieblicher Sozialarbeit. 51
6.1.8 Persönliche Bewertung 52
6.2 Optimierung betrieblicher Sozialarbeit. 56
6.2.1 Standortkläung innerhalb der Hierachie
des Betriebes. 56
6.2.2 Erweiterung der Kompetenzen. 56
6.2.3 Standardisierte Arbeitsbedingungen 57
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6.2.5 Zusammenarbeit mit öffentlichen Stellen 58
6.2.6 Klärung des Berufsprofils 58
6.2.7 Vereinheitlichung der Ausbildung 59
6.3 Zukünftige Entwicklung betrieblicher Sozialarbeit. 60
6.3.1 Aus Sicht von betrieblichen Sozialberatern. 60
6.3.2 verschiedene Blickwinkel. 60
6.3.3 Aus persönlicher Sicht. 61
Anmerkungen 63
Literaturverzeichnis 64
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Einleitung
Soziale Einstellungen und soziale Fähigkeiten, das Gesellschaftsbild sowie Zukunftsperspektiven von Menschen werden durch konkrete Erfahrungen am Arbeitsplatz wesentlich beeinflußt. In der Regel endet die Sozialarbeit aber vor dem Firmentor und konzentriert sich im wesentlichen auf die Reproduktionsbereiche Familie und Freizeit und kann so zu vielen Ursachen sozialer Probleme gar nicht erst vordringen.
Die Lösung einer Vielzahl von Problemen, die ihren Niederschlag im privaten Bereich finden, haben ihren Ursprung am Arbeitsplatz. Einem Lebensbereich, in dem die meisten Menschen einen erheblichen Teil ihrer Lebenszeit verbringen. Da eine aktuelle Situation zu offenen Fragen die Betroffenen am ehesten motiviert und damit eine rechtzeitige Klärung möglich ist, bietet sich betriebliche Sozialarbeit als optimaler Zugangsbereich präventiver Angebote sozialer Intervention geradezu an. Probleme können so frühzeitig erkannt und deren Ausweitung auf die anderen Lebens- und Arbeitsbereiche verhindert werden. Hilfe kann so schnell und unbürokratisch geleistet werden. In vielen Unternehmen hat sich mittlerweile, neben dem ständigen Drang zum immer schlankeren Unternehmen, auch die Erkenntnis durchgesetzt, daß Mitarbeiter nicht nur einen notwendigen Kostenfaktor darstellen, sondern eine wichtige wirtschaftliche Ressource, die es gilt, weiterzuentwickeln, zu fördern und zu erhalten, wenn ein erfolgreiches Bestehen am Markt garantiert sein soll.
Körperliche, psychische und soziale Prozesse stehen in enger Wechselwirkung zu Arbeitsbedingungen, Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit. Vielfältige Faktoren wie u.a. Kommunikationsmöglichkeiten und soziale Beziehungen am Arbeitsplatz, Entwicklungsperspektiven, Entscheidungsspielräume, Führungskompetenzen beeinflussen Leistung, Motivation,
Krankenstand, Arbeitsklima und auch die Qualität der Arbeit. (vgl. Rahmenkonzeption für das Arbeitsfeld Betriebliche Sozialarbeit, S. 5 ) Sind Mitarbeiter durch Verhaltensstörungen, chronische Krankheiten sowie durch aktuelle Lebensprobleme, akut belastet, dann gefährden sie einerseits ihre Gesundheit und können anderseits ein erhebliches Risiko für die Sicherheit des Betriebes darstellen. Maßnahmen zur besseren Bewältigung von Krisensituationen sowie zur Vermeidung chronischer Störungen und Krankheiten sind deshalb auch ein aktiver Beitrag zur Sicherheitspolitik eines Unter- nehmens.
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Ist eine rasche Indikation bei auftretenden psychosozialen Problemen im Unternehmen durch professionelle Hilfe nicht möglich, können sich selbst kleine Bagatellprobleme in somatischen oder psychischen Beschwerden manifestieren. Auch Mißbrauch und Abhängigkeit von Suchtmitteln können daraus resultieren.
Genau an dieser Stelle setzt die betriebliche Sozialarbeit ein. Durch rechtzeitige Intervention ist es möglich, daß entstehende Probleme nicht eskalieren, sondern gelöst werden, bevor sie die Betroffenen sowie das Unternehmen ernsthaft schädigen.
Auch die privaten Sorgen und Probleme der Mitarbeiter sind Aufgabenfeld betrieblicher Sozialberatung, denn niemand gibt seine persönliche Identität an der Eingangstür der Arbeitsstelle ab. Dies ist insoweit auch ein interessanter betriebswirtschaflicher Aspekt betrieblicher Sozialarbeit, als unzufriedene Beschäftigte weniger produktiv sind, als ihre motivierten Kollegen. Betriebliche Sozialarbeit stellt ein sehr komplexes Aufgabenfeld der sozialen Arbeit dar. Die Einzigartigkeit des komprimierten Vorhandenseins von Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit konzentriert auf einen Arbeitsbereich fasziniert mich. In keinem anderen Tätigkeitsbereich korrelieren so viele verschiedene Aufgabenbereiche aufeinander wie in der betrieblichen Sozialarbeit. Außerdem besteht hier die Möglichkeit, direkt an der Quelle vieler Probleme, die oftmals in den privaten sozialen Bereich verschleppt werden, tätig zu werden - als direkte Ursachenbekämpfung. Die Aufgabenbereiche betrieblicher Sozialarbeit, die übrigens nirgendwo festgeschrieben oder bundes-, bzw. landeseinheitlich verbindlich geregelt sind, stellen ein ungeheures Aufgabenpotential dar. Praktisch alle Tätigkeitsfelder, die auch in der alltäglichen Sozialarbeit von Belang sind, treten als Aufgabenbündel im Arbeitsbereich betriebliche Sozialarbeit in Erscheinung. So können nicht alle Aufgaben gleichwertige Rollen in der Arbeit eines betrieblichen Sozialarbeiters spielen. Der Sozialberater entscheidet aber meist selbständig, welche Aufgabenschwerpunkte mit welcher Intensität bearbeitet werden. Oft existieren in den Unternehmen keine festen Aufgaben -und Stellenbeschreibungen für betriebliche Sozialarbeiter. Auch die Arbeitsschwerpunkte differieren von Unternehmen zu Unternehmen und stehen in unmittelbarem kausalem Zusammenhang mit Art und Branche des Unternehmens, seiner Größe und Enwicklung und Perspektiven sowie mit der Anzahl und Art der Strukturierung der Beschäftigten.
Aufgrund der Heterogenität der Arbeitsschwerpunkte, die, wenn überhaupt, gelegentlich in betrieblichen Stellenbeschreibungen geregelt sind, haben meine Ausführungen zu diesem Gebiet keinen allgemeingültigen Anspruch.
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Sie stellen lediglich einen Katalog der wichtigsten, in der betrieblichen Sozialarbeit praktizierten Tätigkeiten dar und ermöglichen so einen Überblick über dieses Ressort. Darum ist mein Diskurs über die aktuellen An-forderungen an betriebliche Sozialarbeit auch nur eine Sammlung von Tätigkeitsmerkmalen, die meist partiell, seltener im ganzen, in deutschen Unternehmen praktiziert werden. Betriebliche Sozialarbeit wird, abgesehen von den speziell dafür geschaffenen Sozialberatungsstellen, von verschiedenen Stellen im Unternehmen geleistet. Personalverwaltungen, (gerade in Klein- und Mittelbetrieben) Betriebsrat, Betriebsarzt bzw. werksärztlicher Dienst, Selbsthilfegruppen und ehrenamtliche Suchtkrankenhelfer sind hierbei die wichtigsten. (Vgl. Jahn, S. 49)
In meiner Arbeit beziehe ich mich jedoch ausschließlich auf die Arbeitsgebiete, die von professionellen, staatlich anerkannten Sozialarbeitern/-pädagogen ausgeführt werden.
Eine allgemeingültige Berufsbezeichnung für die ausschließlich in der betrieblichen Sozialarbeit Tätigen existiert nicht. Es hat sich jedoch weitgehend der Terminus Sozialberater/-in durchgesetzt. Ich werde in meiner Arbeit allerdings nicht zwischen der "männlichen" und "weiblichen" Form differenzieren, sondern verwende die Bezeichnung "Sozialberater" für männliche und weibliche Beschäftigte.
Auf die Entwicklung betrieblicher Sozialarbeit in der DDR werde ich nicht eingehen, obwohl diese hier ebenfalls, wenn auch unter anderen Umständen und in ganz anderem Rahmen, stattfand.
Der Gegenstand meiner Arbeit ist die Veränderung der Tätigkeitsmerkmale von betrieblicher Sozialarbeit seit ihrer Gründung über die Gegenwart bis zur möglichen Zukunft.
Den Schwerpunkt habe ich allerdings auf die Beschreibung und Ausführung der aktuellen Tätigkeitsschwerpunkte betrieblicher Sozialarbeit gelegt. Außerdem werde ich noch auf die scheinbaren Widersprüche in der betrieblichen Sozialarbeit eingehen, die in der einschlägigen Fachliteratur immer wieder genannt und kontrovers diskutiert werden. Ziel meiner Arbeit ist es, zu belegen, daß betriebliche Sozialarbeit eine konstruktive, sinnvolle und ökonomisch wie sozial zu rechtfertigende Tätigkeitfeld darstellt, die für alle Beteiligten Nutzen bringt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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Teil A: Fakten und Geschichte
1. Betriebliche Sozialarbeit
Betriebliche Sozialarbeit wird grundsätzlich von Unternehmen als freiwillige soziale Leistung angeboten und ist Teil der betrieblichen Sozialpolitik. Darunter fallen alle Arten von Leistungen, die Unternehmen ihren Beschäftigten unabhängig von gesetzlichen oder tariflichen Verpflichtungen gewähren. (Vgl. Henke, S. 28)
In ihrem Umfang und der personellen Ausstattung ist sie stark von der Ertragskonjunktur und Größe des jeweiligen Unternehmens abhängig. Betriebliche Sozialarbeit ist in der Regel erst in Unternehmen mit einem Mitabeiterstamm von mindestens 1000 Menschen etabliert. Oft ist die betriebliche Sozialarbeit in der Personalabteilung angesiedelt; möglich ist aber auch eine besondere Stabsstelle, die direkt der Betriebsleitung unterstellt ist, oder eine Abteilung im werksärztlichen Dienst.
Folgende Faktoren sind für die Implementierung betrieblicher Sozialarbeit im Unternehmen von Bedeutung:
1. Die soziale "Verantwortung" und "sittliche Verpflichtung" des Unternehmens, Maßnahmen und Einrichtungen zur Verbesserung der Lage der Arbeitnehmer zu treffen. Trifft dieser Punkt zu ist dieser Grundsatz meist fest in der Firmenphilosophie und -tradition verankert.
2. Ein weiteres Motiv basiert aufgrund betriebswirtschaftlicher Motivation, in deren Mittelpunkt die Förderung des Betriebserfolges durch Optimierung des menschlichen Faktors steht. (Vgl. Jahn, S. 5) 3. Ein "sozialen Image" des Unternehmens soll die Bindung der Arbeitnehmer an den Betrieb verstärken, die Fluktuation senken und die Attraktivität des Betriebes nach außen erhöhen.
In jedem Fall läßt sich davon ausgehen, daß die Intention von Unternehmen, betriebliche Sozialarbeit anzubieten, eng mit betriebswirtschaftlichem Interesse verknüpft ist.
Betriebliche Sozialarbeit wird heute überwiegend als Sozialberatung in eigenen Diensträumen durchgeführt. Hauptaufgabe ist meist, in Form von umfassender Beratung und Unterstützung den Mitarbeitern eines Unternehmens durch zuverlässige Einzelfallhilfe, wertfreie Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.
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Diese Hilfe betrifft jeweils einzelne Klienten mit meist arbeitsplatzbedingten bzw. sich auf den Arbeitsplatz auswirkenden psychosozialen Problemen. (Vgl. Henke, S.28)
Aber auch gruppenzentrierte Aufgaben und die betriebliche Gesundheitsförderung nehmen immer mehr Raum in der betrieblichen Sozialarbeit ein. Die sozialberaterische Tätigkeit wird häufig von professionellen Sozialarbeitern/Sozialpädagogen durchgeführt. Gelegentlich sind auch Krankenpfleger, Lehrer, Psychologen, seltener Sozialwissenschaftler, Weiterbildner und durch Schulungen spezialisierte Mitarbeiter aus der Personalabteilung in den Sozialberatungsstellen beschäftigt. Der Anteil von Männern und Frauen in diesem Berufsfeld ist mittlerweile annähernd paritätisch. (Vgl. Blandow, 1993a, S. 106)
Therapeutische Maßnahmen werden seltener durchgeführt. Im Bedarfsfall werden die Betroffenen eher an externe Stellen vermittelt. Gegenstand der Arbeit eines Sozialberaters sind die Zusammenhänge zwischen sozialen und persönlichen Problemen in Einzelfällen, wie auch in ihrer eventuellen gruppendynamischen Bedeutung.
In der Regel ist die Position der betrieblichen Sozialberater mit keiner Weisungskompetenz versehen und oft Abteilungen zugeordnet, in denen ausschließlich Berufsgruppen vertreten sind, die mit anderen Aufgaben betraut sind.
1.1 Definitionen
Betriebliche Sozialarbeit ist kein einheitlich definierter Begriff, sondern wird in der Regel für verschiedenartige betriebliche Hilfen und Maßnahmen benutzt, die in irgendeiner Weise mit menschlichen Belangen zu tun haben. Die Bandbreite reicht von Wohnungsbaumaßnahmen über die Einrichtung von Kantinen, Arbeitgeberdarlehen, Notlagenunterstützungen, Beratungs- und Seminarangeboten sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung bis hin zu Hilfsprogrammen für besondere Ziel- oder Problemgruppen. Das Lexikon für Soziale Arbeit definiert Betriebliche Sozialarbeit als "...Ende des vorigen Jahrhunderts besonders von der neuen Frauenbewegung geforderte fürsorgerische Maßnahmen ... diente ursprünglich der Anpassung weiblicher Arbeitskräfte an neue Arbeitsbedingungen, entwickelte sich im Laufe der zwanziger Jahre immer mehr zu einer speziellen Familienfürsorge der Betriebsmitglieder beider Geschlechter. ... Die betriebsfürsorgliche Tätigkeit, die grundsätzlich beratender Natur ist, erfolgt im Rahmen der betrieblichen Personalabteilungen und wird von professionellen Sozialarbeitern oder
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betriebsintern geschulten Kräften ausgeübt. Da Sie bei der Lösung von Problemen Hilfe leistet, die mit der gegebenen Arbeitssituation verbunden sind, gerät sie oft in Widerspruch zur allgemeinen Sozialarbeit, mit deren Zielen und Prinzipien übereinzustimmen sie große Schwierigkeiten hat." (Lexikon für Soziale Arbeit, S. 45)
"Stark vereinfacht ist betriebliche Sozialarbeit jede sozial intentionierte Handlung im Zusammenhang mit einem Angehörigen des jeweiligen Betriebes, die sich mit dessen Problemen beschäftigt." (Henke, S. 28)
In diesen "Definitionen" wird deutlich, daß "betriebliche Sozialarbeit" immer nur einen bestimmten Rahmen beschreiben kann. Verbindliche Aufgabenbeschreibungen existieren nicht, da diese nie eindeutig festgelegt wurden und aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen und Bedürfnisse der verschiedenen Unternehmen stark differieren.
1.2 Schweigepflicht
Die Probleme und Fragestellungen, mit denen Sozialberater sich in ihrer täglichen Arbeit beschäftigen, erfordern ein besonderes Vertrauensverhältnis vom Klienten zum Berater. Die Zusammenarbeit kann deshalb nur erfolgreich sein, wenn eine vertrauliche Behandlung gewährleistet wird. Sozialberater unterliegen darum - ähnlich wie die Werksärzte - einer besonderen Schweigepflicht. Sie ist geregelt in § 208 StGB Abs. 1 Nr. 5 und gilt unabhängig davon, ob die Beschäftigung im öffentlichen Dienst, bei Verbänden oder im Industrieunternehmen erfolgt. (Vgl. Freytag, S. 287) Hiervon kann der Sozialberater nur vom Klienten befreit werden, was sich z.B. aus Hilfestellungen für ihn bei Gruppenarbeit ergeben kann.
1.3 Ziele betrieblicher Sozialarbeit
Ein Ziel der betrieblichen Sozialarbeit ist es, für alle im Betrieb auftretenden sozialen Probleme, Lösungsmodelle und Lösungshilfen anzubieten, sowie die Unterstützung, Förderung und Stärkung des Mitarbeiters bei der Bewältigung der beruflichen Anforderungen und der daraus erwachsenden Probleme. Mögliche soziale Konflikte und ihre Auswirkung auf den einzelnen am Arbeitsplatz sollen so rechtzeitig erkannt werden, um Poblemsituationen vorbeugen zu können. Ebenso wird Einzelpersonen und Gruppen bei
Anpassungsschwierigkeiten geholfen, die in Zusammenhang mit der
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Arbeitssituation stehen oder Einfluß auf sie haben. (Vgl. Girmes, S. 117) Außerdem soll betriebliche Sozialarbeit Hilfen zum Erkennen der eigenen Situation sowie beim Entwickeln und Umsetzten von Lösungsmöglichkeiten anbieten, wenn die negativen Folgen mangelnder Konfliktbewältigung manifest geworden sind. Auch die Wiederherstellung bzw. die Pflege sozialer Kompetenzen bei betroffenen Mitarbeitern, womit die Handlungs-,
Kommunkations- und Konfliktfähigkeit gemeint ist, gehört dazu. (Vgl. Schulze, S. 214)
Betriebliche Sozialarbeit soll die Unternehmensleitung immer wieder dazu anregen, die Arbeitssituation den menschlichen und sozialen Bedürfnissen anzupassen. Weitere Ziele sind:
2. Historische Entwicklung der betrieblichen Sozialarbeit in Deutschland
Der Weg der betrieblichen Sozialarbeit begann damit, daß sozial eingestellte Fabrikherren begannen, sich um das "Wohl" ihrer Arbeiter zu sorgen. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden somit alle Maßnahmen, die heute unter dem Begriff "freiwillige betriebliche Sozialleistungen" als Teil der betrieblichen Sozialpolitik zusammengefaßt werden: Kranken- und Sterbekassen, Werkswohnungen, Kinderbewahranstalten, Prämiensysteme und schließlich später auch die betriebliche Sozialarbeit.
Träger dieser Maßnahmen waren die Fabrikherren selbst und ihre Frauen, die sich, der damaligen Zeit entsprechend, vielfach sozial betätigten.
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2.1 Beginn der betrieblichen Sozialarbeit
Die betriebliche Sozialarbeit wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts von dem Begründer des Evangelischen Diakonievereins, Friedrich Zimmer, (1855 -1919) unter dem Namen "Fabrikpflege" geschaffen. Die erste Fabrikpflegerin wurde von ihm im Jahr 1900 in einer Gummersbacher Textilfabrik untergegebracht. Sie hatte vorher die Fabrikarbeit praktisch erlernt und leitete ein Mädchenheim neben ihrer hauptsächlich sozialpädagogischen Arbeit im Betrieb.
Erich Rathenau, der Begründer der AEG, war der erste Unternehmer, der aus eigener Motivation in seinem Kabelwerk in Oberspree um 1900 eine Fabrikpflegerin einstellte. (Vgl. Reinicke, sozArb,6-7/88, S.202) Andere, sozial gesinnte Unternehmer wie Krupp und Siemens, folgten diesem Beispiel und stellten ihrerseits Fabrikpflegerinnen ein. (Vgl. Landwehr S.73 ff) Die ersten professionellen Fabrikpflegerinnen beschäftigten sich schwerpunktmäßig mit Problemen, die einerseits mit den betrieblichen Arbeitsbedingungen zusammenhingen, anderseits auch außerbetriebliche Ursachen hatten. Insgesamt wurden vor dem ersten Weltkrieg ca. 20 Fabrikpflegerinnen eingestellt. (Vgl. Girmes, S. 29)
2.2 Frühere Aufgaben und Tätigkeiten
Während des ersten Weltkriegs erlebte die Werksfürsorge einen großen Aufschwung, als die zunehmende Beschäftigung von Frauen mit schwerer Industriearbeit neuartige Probleme stellte. Die immer größere Zahl von Frauen in den Betrieben und die Gefährdung der Kriegsproduktion durch mögliche Ausfälle der Frauen aufgrund ihrer Doppelbelastung als Fabrikarbeiterin und Mutter sowie massiver Druck der Frauenreferate und Kriegsamtsstellen, veranlaßten die Ministerien zum Handeln. Die Einstellung von Werksfürsorgerinnen wurde deshalb Anfang Januar 1917 für alle Betriebe verbindlich geregelt. Das Ziel der Fabrikpflege war zu diesem Zeitpunkt nicht die Fürsorge, sondern Hilfe im Anpassungsprozeß für berufsungewohnte Frauen in der Industriearbeit. (Vgl. Girmes, S.31)
Auf 500-1000 Frauen kam jetzt eine Fabrikpflegerin. Die Aufgabe der damals ausschließlich weiblichen Fabrikpflegerinnen war jetzt die Beratung der weiblichen Arbeitskräfte bei betrieblichen, familiären und gesundheitlichen Problemen sowie Mithilfe bei deren Arbeitsplatzgestaltung, daß Organi- sieren von Freizeitgestaltungsmaßnahmen und Hilfe bei der Beschaffung von
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Lebensmitteln. Aber auch die Versorgung der Kinder der Arbeiterinnen wurde organisiert, wie auch die Wohnungsfürsorge für ortsfremde und alleinstehende Arbeiterinnen. Ebenso gehörte die Hilfe im Umgang mit Behörden, Aufsicht über die betrieblichen Aufenthaltsräume und die Kontrolle über die Einhaltung des Mutterschutzes und der sonstigen medizinischen Einrichtungen zu den Aufgaben der Fürsorgerinnen. Sie kümmerten sich ebenfalls um die Wohnverhältnisse der alleinstehenden Arbeiterinnen. Dafür wurden vor-handene Heime nutzbar gemacht oder neue Einrichtungen geschaffen. Der Kontakt zu den Arbeiterinnen sollte durch regelmäßige Rundgänge im Betrieb und der Kantine, durch Abhaltung besonderer Sprechstunden und durch abendliche Zusammenkünfte geschaffen werden. Innerhalb des Betriebes hatten die Fabrikpflegerinnen auch das Recht, im Interesse ihrer Schutzbefohlenen auf die Abstellung betriebstechnischer und sozialer Mißstände zu bestehen.
Im November 1919 waren in 525 Betrieben mit einer Belegschaft von 507.000 Arbeiterinnen 500 Fabrikpflegerinnen angestellt; 1918 gab es bereits 752 praktizierende Fabrikpflegerinnen in 1258 Betrieben mit einer Mitarbeiterzahl von 779.819 Arbeitern. (Vgl. Reinicke, S. 204)
2.3 Ausbildung
Anfangs bereiteten überwiegend die Berufsorganisationen der Krankenpflege Krankenschwestern für die berufliche Tätigkeit der Fabrikpflege vor. Allerdings war dabei die einseitige Ausrichtung auf die Hygiene ein Problem. Von den Unternehmen wurden Persönlichkeiten gefordert, die nicht nur im Ge-sundheitsschutz versiert waren, sondern die sich im Betrieb auskannten und fundierte Kenntnisse im Mutterschutz, Vormundschaftsrecht, Sozialversicherungsrecht und in der Gewerbeordnung hatten, aber auch bei persönlichen Problemen beraten konnten. Das führte dazu, daß die sozialen Frauenschulen sowie die Wohlfahrtsschulen eigene Ausbildungsgänge und Nachschulungskurse anboten, die sich auf die Vermittlung der geforderten Kompetenzen einstellten. Bei Nachweis einer sozialpädagogischen Vorbildung wurden die künftigen Fabrikpflegerinnen in 2 - 6 wöchigen Kursen geschult und später in Fortbildungskursen zusammengeführt. (Vgl. Girmes, S. 30) Trotzdem herrschte immer noch ein Mangel an ausgebildeten Fachkräften, der schließlich das Kriegsamt Mitte 1917 dazu veranlaßte, Lehrkurse zur Ausbildung in der Fabrikpflege zu veranstalten. Eine einheitliche Ausbildung für Fabrikpflegerinnen gab es zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht. Auch waren noch
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bis 1934 verschiedene Berufsbezeichnungen wie Fabrikschwestern, Fabrikwohlfahrtspflegerinnen, Sozialarbeiterinnen und Sozialsekretärinnen üblich. Erst nach dem ersten Weltkrieg, in den Jahren 1918/1920 wurde die Ausbildung der Fabrikpflegerin in staatlichen Ausbildungsordnungen für die Berufsgruppen Sozialbeamtinnen, Fürsorgerinnen und Wohlfahrtspflegerinnen, aus denen die meisten Fabrikpflegerinnen kamen, verbindlich geregelt.
2.4 Betriebliche Sozialarbeit nach dem ersten Weltkrieg
Nach dem ersten Weltkrieg wurde die Fabrikpflege von seiten der Unternehmen stark reduziert. (Vgl. Schulze, 1988, S. 205) Der Rückgang war aber auch bedingt durch den Mangel an Fürsorgerinnen, da in den 20er Jahren ein Ausbau der öffentlichen Fürsorge erfolgte. Viele ehemalige Fabrikpflegerinnen wechselten daraufhin in den öffentlichen Dienst. (Vgl. Girmes, S. 31) 1925 arbeiteten noch 110 Fabrikpflegerinnen in 116 Betrieben. Davon waren 60 Fabrikpflegerinnen in Betrieben mit mehr als 1000 Beschäftigte tätitg. Der Schwerpunkt der betrieblichen Sozialarbeit wurde in diesen Betrieben auf die betriebliche Familienfürsorge konzentriert. Eine Ausnahme und Fort-
entwicklung der innerbetrieblich orientierten Fabrikpflege bildeten die sozialen Betriebsarbeiterinnen des "Bielefelder Modells", die nach ihrer Fürsorgeausbildung zunächst durch ein Industriepraktikum die Arbeitsbedingungen der Arbeiter kennenlernen und deren Vertrauen gewinnen sollten. Erst danach begannen sie mit der eigentlichen Sozialarbeit. Ihr Ziel war die Stärkung der Verantwortung und Hilfsbereitschaft innerhalb von Arbeitsgruppen. Sie wirkten bei Einstellungen, Einarbeitung und Versetzungen sowie bei Verbesserungen der Arbeitsbedingungen mit. (Girmes, S. 35) Die Schwerpunktverlagerung der Werksfürsorge von inner- auf außerbetriebliche Probleme stellte allerdings auch eine Ergänzungsfunktion zu der zunehmenden ökonomisch-technischen Orientierung der übrigen betrieblichen Sozialleistungen dar. Unter dem Einfluß Tayloristischer Betriebsuntersuchungen wurden jetzt auch die Arbeitskräfte zunehmend der Betriebsrationalisierung unterworfen. Durch materielle Zuwendungen und soziale Sicherungen sollten die Arbeitsleistungen gesteigert, die Arbeitskräfte eng an den Betrieb gebunden und Streiks verhindert werden. Ein weiters Ziel war, die Fluktuation zu verringern und den Einfluß der Gewerkschaften auf die Arbeitnehmer zu reduzieren.
Arbeit zitieren:
Ulf Becker, 1995, Historische Entwicklung, gegenwärtiger Stand und Perspektiven betrieblicher Sozialarbeit in Unternehmen, München, GRIN Verlag GmbH
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