I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis II
1. Einleitung 1
2. Abgrenzung betriebliche Mitbestimmung und Unternehmensmitbestimmung 2
3. betriebliche Mitbestimmung 2
3.1. der Betriebsrat und Ausprägungen der Mitbestimmungsrechte 3
3.2. Betriebliche Mitbestimmung nach BetrVG 4
4. Unternehmensmitbestimmung 6
4.1. Unternehmensmitbestimmung nach dem DrittelbG 7
4.2. Unternehmensmitbestimmung nach dem MitbestG 7
4.3. Unternehmensmitbestimmung nach dem Montan-MitbestG 8
4.4. Unternehmensmitbestimmung nach dem MontMitBestErgG 9
5. Fazit 9
Literaturverzeichnis III
II
Abkürzungsverzeichnis
AktG -Aktiengesetz BAG -Bundesarbeitsgericht bspw. -beispielsweise bzw. -beziehungsweise BetrVG -Betriebsverfassungsgesetz ca. -cirka d.h. -das heißt DrittelbG -Drittelbeteiligungsgesetz GmbH -Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG -Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter
Haftung
i.d.R. -in der Regel i.d.S. -in der Sache i.e.S. -im engeren Sinne lt. -laut Montan-MitbestG
NZA -neue Zeitschrift für Arbeitsrecht u.a. -unter anderem u.U. -unter Umständen SprAuG -Sprecherausschussgesetz vgl. -vergleiche z.B. - zum Beispiel
1
1. Einleitung
„Die Wirtschaftliche Macht ist in kapitalistischen Gesellschaften ungleich zwischen Kapital und Arbeit aufgeteilt: Die Entscheidungs- und Verfügungsgewalt ist an das Eigentum an Produktionsmitteln gebunden.“ 1 Der Interessenunterschied zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird in Politik und Wissenschaft zumeist als äußerst kontrovers wahrgenommen. Die Beziehung von Betriebsrat und Management wird durch Aushandlung von Interessen bestimmt, so die wichtigsten Standardaussagen aus Lehrbüchern. 2 Der Betriebsrat ist das entsprechende Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen. Der Gesetzgeber hat ihn als Gegengewicht zum Arbeitgeber im Betrieb vorgesehen und mit entsprechenden Rechten sowie Pflichten ausgestattet. 3
Den Ursprung der Mitbestimmungsrechte kann, nach Teuteberg, auf den Beginn der Industrialisierung in Deutschland zurückgeführt werden. Zu dieser Zeit entwickelten sich, aufgrund technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Strukturveränderungen, neue Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. 4 Bereits zu Beginn dieser Entwicklung wurde aus soziologischer Sicht erstmals die Wechselwirkung von Betriebs- und Gesellschaftsordnung herausgestellt. Erste Sozialdenker gelangten zu der Überzeugung, dass es notwendig sei, die „Einbürgerung des Proletariats“ in die Gesellschaft vorzunehmen. Entgegen der allgemeinen Meinung wollten sie den in den Fabriken auftretenden sozialen Fragestellungen nicht allein mit traditionellen Mitteln, wie der Armenpolizei oder der karitativen Fürsorge, begegnen. Sie setzten sich für eine Stärkung der Arbeitnehmer und eine Beschränkung der Unternehmerautonomie ein. Aber auch Unternehmer dieser Zeit zogen Maßnahmen zur Verpersönlichung und zur Humanisierung des Arbeitslebens aus patriarchalischen, religiösen oder philanthropischen Erwägungen in Betracht. Sie erkannten dabei, dass die gewachsene Distanz zwischen Arbeitnehmern und Unternehmensleitung Raum für Missverständnisse und Ungerechtigkeiten bot. Dies konnte die sozialen Strukturen und auch die Rentabilität der Unternehmen stark belasten. 5 Bis 1933 wurde die
1 Auer (1994), S.81
2 vgl. Bosch (1997), S.30f
3 vgl. Wickel-Kirsch/ Janusch/ Knorr (2008), S.76
4 vgl. Teuteberg (1961), S.XIII
5 vgl. Teuteberg (1961), S.517ff
2
Gesetzgebung zur Mitbestimmung weiterentwickelt. In den Jahren von 1933 bis 1945 wurde die Mitbestimmung unterbunden. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurden die Bestrebungen erneut aufgenommen, nach Vorbild von Ansätzen der politischen Linken der 1920er Jahre und entwickelte sich zum heutigen System. 6
In dieser Hausarbeit werden die wichtigsten Gesetze zur betrieblichen und Unternehmensmitbestimmung aufgezeigt. Diese Hausarbeit schließt mit einem Fazit zu den hier dargelegten Themen.
2. Abgrenzung betriebliche Mitbestimmung und Unternehmensmitbestimmung
Die Mitbestimmung agiert in Unternehmen auf zwei Ebenen, zum einen als betriebliche Mitbestimmung und zum anderen als Unternehmensmitbestimmung. Dabei ist die betriebliche Mitbestimmung auf technische Ziele und die Unternehmensmitbestimmung auf wirtschaftliche Ziele ausgerichtet. 7 Im BetrVG sind im Kern personelle, betriebliche und arbeitsorganisatorische Sachverhalte geregelt. Weitere Rechte resultieren für den Betriebsrat aus dem Kündigungsschutzgesetz. Auf Unternehmensebene kommen, zur Regelung von wirtschaftlich-unternehmerischen Sachverhalten, verschieden Mitbestimmungsgesetze zum Tragen. 8
Im Öffentlichen Dienst gelten andere Voraussetzungen. Der Personalrat, entsprechend dem Betriebsrat, ist die Arbeitnehmervertretung. Hier gelten die Personalvertretungsgesetze von Bund und Ländern, diese sind jedoch nicht Bestandteil dieser Hausarbeit. 9
3. Betriebliche Mitbestimmung
Die betriebliche Mitbestimmung wird im Kern durch das BetrVG und das SprAuG geregelt. Dabei nehmen bis zu vier Organe die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer war. Der Betriebsrat ist nach §1 I BetrVG in Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern wählbar. Es besteht aber keine Pflicht einen Betriebsrat in einem Unternehmen zu etablieren. Die Jugendvertretung,
6 vgl. Hörisch(2009), S.20ff
7 vgl. Drumm (2008), S.38
8 vgl. Clodius (2004), S.60
9 vgl. Wickel-Kirsch/ Janusch/ Knorr (2008), S.77
Arbeit zitieren:
Oliver Lüdemann, 2011, Betriebliche Mitbestimmung und Unternehmensmitbestimmung, München, GRIN Verlag GmbH
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