Danksagung
Herrn Dr. J.- M. Nebe danke ich sehr herzlich für die Erstbegutachtung, die intensive Betreuung und die wertvollen Hinweise während der Ausarbeitung dieser Arbeit. Bei Herrn Prof. Dr. H. Monheim bedanke ich mich sehr herzlich für die Zweitbegutachtung.
Sebastian David Stemshorn
Inhaltsverzeichnis i
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis iv
Abk ürzungsverzeichnis v
I Einleitung. 1
1.1 Themenstellung 1
1.2 ZieleederrArbeit 3
1.3 MaterialunddMethoden 3
1.4 AufbauderrArbeit. 4
II Die Millennium Erklärung und die Millennium Development Goals (MDG) 5
2.1 DasMDG1 BeseitigunggderrextremennArmuttundddessHungers 7
2.2 SambiaaalssBeispiellfürdieUmsetzungderMDG. 13
2.3 DassMDG8 AufbaueinerrglobalenEntwicklungspartnerschaft. 15
2.3.1 MDGG8 Zielvorgabee12 16
2.3.2 MDGG8 Zielvorgabenn133undd14. 21
2.3.3 MDGG8 Zielvorgabee15 22
2.3.4 MDGG8 Zielvorgabenn16,,177undd18. 23
2.4 KritischeeBetrachtunggderMillenniummDevelopmenttGoals. 25
2.5 ZwischenfazitMillenniummDevelopmenttGoals 27
III Die Wirksamkeit der Internationalen Entwicklungszusammenarbeit. 29
3.1 Wirksamkeitt Entwicklung. 30
3.1.1 Entwicklung 31
3.1.2 Wirksamkeit 33
3.1.3 Evaluierung. 40
3.1.4 MachttunddHierarchienninnWirksamkeitt Entwicklung 44
3.22 DieeDebatteeummdieeWirksamkeittderrEntwicklungszusammenarbeit 46
3.2.1 Hauptkritikpunkte 46
3.2.2 DieeDebatteummdenn„SachssBericht“alssBeispiel 52
3.2.3 ZwischenfazittDebatteeumdieWirksamkeit. 54
3.2.4 WegezurReform 555
Inhaltverzeichnis ii
IV Die Paris Declaration on Aid Effectiveness. 58
4.1 ZieldefinitionnunddEntschlossenheitserklärung. 58
4.22 PartnerschaftsverpflichtungennunddFortschrittsindikatoren. 59
4.2.1 Eigenverantwortung//ownership 60
4.2.2 Alignmentt//Partnerausrichtung. 64
4.2.3 Harmonisationn//Harmonisierung 69
4.2.4 ManaginggforrDevelopmentResultss//ErgebnisorientiertessManagement 71
4.2.5 MutuallAccountabilityy//GegenseitigeeRechenschaftspflicht 73
4.2.6 DieeUmsetzunggderParissDeclarationninnfragilennStaaten 74
4.2.7 DieeRolleederrNGOOimmParissProzess 75
4.3 KritischeeBetrachtung 77
4.4 ZusammenfassunggParissDeclaration 80
4.5 „Olddhabitssdieehard““““DieUmsetzunggderParissDeclaration 81
4.6 AccraaAgendaaforrAction--“WeearemakinggProgress,,buttnottenough 83
V Die Deutsche Entwicklungszusammenarbeit und die Umsetzung der Paris
Declaration. 86
5.1 DasSystemderrdeutschennEntwicklungszusammenarbeit 86
5.1.1 DieeZieleeunddGrundlagennderrdeutschenEntwicklungszusammenarbeit. 89
5.1.2 RegionaleeSchwerpunktsetzunggunddLänderkonzentration 91
5.1.3 DassAnkerlandkonzepttdesBMZ 92
5.1.4 Zusammenfassung::SystemmderrdeutschenEntwicklungsszusammenarbeit. 93
5.2 DieeUmsetzunggunddAuswirkungennderrParissDeclarationninnderrdeutschenn
Entwicklungszusammenarbeit 93
5.3 VorschlägeederrOECDzurrReformderEntwicklungszusammenarbeitDeutschlands. 95
5.3.1 ReformmderinstitutionellenStrukturen. 95
5.3.2 Dezentralisierung 98
5.3.3 CapacityyDevelopment 99
5.4 DieeUmsetzunggderParisDeclarationninnderrdeutschennEntwicklungszusammenarbeit 99
5.4.1 DieeOECDDEvaluierungennzurrUmsetzunggderParissDeclarationn20066undd2008. 99
5.4.2 DieeVoraussetzungennundddassEngagementderrdeutschenEntwicklungszusammenarbeittzurr
UmsetzunggderParissDeclaration. 101
5.5 AuswirkungennderrParissDeclarationnauffdieedeutscheeEntwicklungszusammenarbeit 1055
VI Schlussbetrachtung und Ausblick 109
Inhaltverzeichnis iii
Literatur - und Quellenverzeichnis 115
Anhang 125
A1 ParissDeclarationnonnAiddEffectiveness 125
A2 UnterzeichnerstaatennundddinstitutionennderParissDeclaration 137
A3 PartnerländerderrdeutschennbilateralennEntwicklungszusammenarbeit. 139
A4 DeutscheeNettooODAA2001120066innMio. 140
A5 MittelherkunfttderrdeutschenODAA20066undd2005 141
A6 KontaktierteeOECDDKoordinatoren. 142
A7 FragebogenErhebung 144
A8 FragebogenBurundi. 146
Hinweise für den Leser:
Begriffe wie „Mitarbeiter“, „Repräsentanten“ etc. sind als generische Begriffe zu verstehen und schlie-
ßen jeweils weibliche und männliche Personen mit ein
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Prozentuale Anteile der extrem Armen an der Gesamtbevölkerung in ausge-
w ählten Weltregionen
Abbildung 2: Durchschnittlicher Wert (in US ), den die extrem Armen pro Tag zur
Verfügung haben
Abbildung 3: Die Kausalitätskette
Abbildung 4: Korrelationen von Wirtschaftswachstum und Aid / BIP
Abbildung 5: Aggregatebene und Validität.
Abbildung 6: Einflussmatrix MAPP
Abbildung 7: Die Wirksamkeitspyramide in der Entwicklungszusammenarbeit
Abbildung 8: Ownership - Indikator 1
Abbildung 9: Alignment - Indikatoren 2-5b
Abbildung 10: Alignment - Indikatoren 6-8
Abbildung 11: Harmonisierung 9, 10a und b.
Abbildung 12: Ergebnisorientiertes Management - Indikator 11
Abbildung 13: Gegenseitige Rechenschaftspflicht - Indikator 12.
Abbildung 14: Das System der deutschen EZ
Abbildung 15: Die Umsetzung der Paris Declaration in der deutschen Entwicklungszusam-
menarbeit die Indikatoren 3-10b
Abkürzungsverzeichnis v
Abkürzungsverzeichnis
AAA AKP Afrikanische, Karibische und Pazifische Staaten
AP 2015 AwZ BGR BIP Bruttoinlandsprodukt BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
BMZ BNE
BRD bzw. Ca. CB Capacity Building / Kapazitätenentwicklung
FNDP FZ GTZ Gesellschaft für technische Zusammenarbeit GmbH HIPC Heavily Indebted Poor Countries / Hochverschuldete, arme Länder
Abkürzungsverzeichnis
MAPP MDG
MDRI Mio. Mrd. Milliarden NEPAD New Partnership for Africa´s Development
NGO/NRO Non-Governmental Organisations / Nichtregierungsorganisationen
o. a. o. g. o. O. o. S. ohne Seite
PWC Rd. S. Seite s. o. siehe oben s. u. siehe unten
Sida SSA TDH Terre des hommes Deutschland e.V. TZ Technische Zusammenarbeit u. a. unter anderem u. U. unter Umständen
VENRO vgl. VN WTO World Trade Organisation, Welthandelsorganisation
I Einleitung 1
I Einleitung
1.1 Themenstellung
Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der Dekolonisation Afrikas und Asiens ist die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zwischen den reichen Industrieländern im Norden und den Entwicklungsländern (EL) 1 im Süden einem kontinuierlichen Wandel unterzogen. Die ersten Formen der EZ waren wirtschaftliche Abkommen, die die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit den ehemaligen Kolonien der Mitgliedsstaaten schloss. Das Motiv war, Einflusssphären und Absatzmärkte trotz Dekolonisation zu erhalten und zu sichern. Unter dem Dach der Vereinten Nationen (UN) 2 kam es in den 1960er Jahren zu ersten Formen der Zusammenarbeit bei humanitären Hilfsleistungen. In den darauffolgenden Dekaden des Kalten Krieges war die „Entwicklungshilfe“ geprägt von wirtschaftlichen, außenpolitischen und geostrategischen Interessen. Unter dem Deckmantel der „Entwicklungshilfe“ wurde die bipolare Weltordnung auf die Länder der „Dritten Welt“ übertragen, letztere dienten oft als Schauplatz von Auseinandersetzungen. Ab den 1980er Jahren verbreitete sich vor allem durch das Engagement von zivilgesellschaftlichen Organisationen die Vorstellung von der Verantwortung für die „Eine Welt“. Die westlichen Gesellschaften wurden für die Belange der Armen in den EL sensibilisiert. „Entwicklungshilfe“ für die „Dritte Welt“ bekam so politische und gesellschaftliche Relevanz. Das Ende des Kalten Krieges hatte für die „Entwicklungshilfe“ entscheidende Folgen. In allen Geberländern wurden die Budgets der EZ gekürzt, denn die politische Einflussnahme auf die EL in EZ-Gestalt hatte einen Teil ihrer Motive mit dem Ende des Kalten Krieges verloren.
Die ersten Auswirkungen der Globalisierung, die immer deutlicher werdende Kluft zwischen „entwickelter“ und „zu entwickelnder“ Welt, Armut und Reichtum, die Ausbeutung durch die Industrienationen, der Kampf um Rohstoffe, billige Arbeitskräfte und Produktionsstandorte trugen jedoch zur Förderung der globalen Bedeutung der Entwicklung in den Folgejahren bei. Unter der Ägide der UN wurden mehrere Gipfel ausgerichtet, auf denen Einzelthemen der Entwicklung diskutiert wurden, darunter die Themen Umwelt (Rio de Janeiro 1992) und die Gleichberechtigung der Frauen (Peking 1995). Mit der Verabschiedung der Millennium-Erklärung und den Millennium Development Goals (MDG) 3 im Jahr 2000 sind erstmals global verbindliche Ziele zur zukünftigen Gestaltung und Entwicklung von fast allen Staaten der
1 Im Folgenden wird zwischen der Gesamtheit der Entwicklungsländer und Empfängerländern bzw. Partnerlän-
dern unterschieden. Wenn im Kontext die Zahlung von Entwicklungsmitteln oder die Beziehung zwischen Ge-
bern von Entwicklungsleistungen und deren Empfängern im Vordergrund steht, wird von Empfängerländern
gesprochen. Steht die partnerschaftliche Verbindung zwischen Geber und Empfängerland, etwa im Rahmen
der neueren Reformprogramme im Vordergrund so wird i. d. R. der Begriff Partnerland verwendet.
2 United Nations. Aus Gründen der Vereinfachung und besseren Lesbarkeit werden im Folgenden i. d. R. die
englischen, international gebräuchlichen Begrifflichkeiten der Entwicklungszusammenarbeit verwendet.
3 Millennium-Entwicklungsziele
I Einleitung 2
Welt ratifiziert worden. Diese globale Übereinkunft kann als entscheidende Zäsur in der Entwicklung der Beziehungen zwischen Nord und Süd gewertet werden. Besonders die international agierenden Nichtregierungsorganisationen (NGO) 4 haben vielfach Kritik an den Modalitäten der staatlichen bilateralen EZ geübt. Trotz des 50-jährigen Engagements und des hohen Mitteleinsatzes konnte die Zahl der Armen und Benachteiligten in der Welt in vielen Regionen nicht verringert werden, und die Lebenssituation des Großteils der Menschheit konnte kaum verbessert werden. Besonders durch den wirtschaftlichen Aufstieg der südostasiatischen „Tigerstaaten“ 5 ist jedoch die Zahl der Armen in Asien verringert worden, obwohl im Vergleich zu den Staaten Sub-Sahara Afrikas (SSA) pro Kopf weit weniger Mittel durch die internationalen Institutionen und Geber investiert wurden. Die Wirksamkeitsdebatte der EZ wurde auch durch die große Abhängigkeit vieler EL von internationalen Institutionen und Gebern von Official Development Assistance (ODA) 6 sowie durch die Instrumentalisierung der EZ für außen- und sicherheitspolitische, wirtschaftliche und geostrategische Ziele gefördert. Als Reaktion auf diese Kritik, die auch in breiten Bevölkerungsgruppen in den Geberstaaten Anklang gefunden hat, wurden auf einigen Gipfeln der Gebernationen Wege der Reform diskutiert. Diese hatten die Umsetzung und Verankerung der Millennium Erklärung und der MDG in die EZ sowie die Verbesserung der Wirksamkeit der EZ zum Ziel. Im Jahr 2005 wurde schließlich die Paris Declaration on Aid Effectiveness (PD) 7 von Geber-, Empfängerstaaten und internationalen Organisationen verabschiedet. Diese Re-formagenda fordert in fünf Kernprinzipien eine Reorganisation der Geber-Empfänger-Beziehung: Eine bessere Koordinierung und Harmonisierung der EZ-Maßnahmen, die Reduktion der Transaktionskosten 8 , die Stärkung der Eigeninitiative und Eigenbestimmung der Entwicklungsländer. Bedeutsam ist der Versuch, die Machtasymmetrie zwischen Geber und Empfänger aufzubrechen um eine gleichberechtigte Partnerschaft zu etablieren. Für die Geber ergeben sich hieraus entscheidende Veränderungen in der Organisation, den Modalitäten der Implementierung und der Koordinierung auf Länder- und Sektorenebene 9 . Für das institutionell stark fragmentierte deutsche EZ-System resultieren aus diesem Re-formprogramm weit reichende Konsequenzen in der praktischen Arbeit vor Ort, aber auch für die überfällige Umstrukturierung des deutschen EZ-Systems. Gleichzeitig bietet die Reform
4 Non Governmental Organisations
5 Taiwan, Hongkong, Südkorea, Singapur. Ferner Indonesien, Malaysia und Thailand (Tigerstaaten der zweiten
Generation) (vgl. THIEL 2005, o. S.).
6 Die ODA wird von Staaten bzw. von öffentlichen Stellen mit dem Ziel der Förderung der wirtschaftlichen und
sozialen Entwicklung von Entwicklungsländern an ebendiese bzw. an deren Staatsangehörige oder an inter-
nationale Institutionen zugunsten von Entwicklungsländern vergeben. ODA muss zu mind. 25 % aus nicht-
rückzahlbaren Zuschüssen bestehen. In der Regel ist der Anteil der nichtrückzahlbaren Zuschüsse um ein
vielfaches höher als der Grenzwert von 25 % (vgl. BMZ 2006a, S.426ff.).
7 Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit
8 Transaktionskosten sind Kosten, die für die Abwicklung und Verwaltung der EZ anfallen (vgl. SIX 2006a,
S. 14).
9 Sektoren im Kontext der EZ sind z. B. Wasser und Abwasser, Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen
oder Gesundheitsvorsorge.
I Einleitung 3
der Entwicklungszusammenarbeit aber auch Chancen für die deutschen Institutionen und Akteure.
1.2 Ziele der Arbeit
Ziel dieser Arbeit ist es, die Entwicklungen zu diskutieren, die zur Verabschiedung der PD geführt haben und deren Auswirkungen auf die deutsche EZ darzustellen. Die verschiedenen Prüfberichte und Evaluierungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD 10 ) fordern explizit eine Umstrukturierung der deutschen EZ, da im aktuellen System kaum zusätzliches Potential für weitere Effektivitäts- und Effizienzsteigerungen gesehen wird. Anhand der systemischen Voraussetzungen, der Anreize und der Hemmnisse im deutschen EZ-System werden die Auswirkungen der PD auf die deutschen EZ hin untersucht. Um aber auch eine Sicht auf die Veränderungen im deutschen EZ-System auf Part-nerlandebene abbilden zu können, wurde im Rahmen dieser Arbeit eine qualitative, nichtrepräsentative Befragung durchgeführt. Dabei wurden die OECD-Koordinatoren in den Partnerländern der deutschen EZ befragt, die die Umsetzung der PD in ihren Ländern seit 2005 begleiten und demnach auch über wertvolle Informationen über die Zusammenarbeit mit der örtlichen Regierung und dem Geberland Deutschland verfügen. Zusätzlich wurden weitere Informationen über die deutsche EZ im Reformprozess erhoben, um daraus auf weitere Entwicklungen im deutschen EZ-System zu schließen.
1.3 Material und Methoden
Die theoretischen Grundlagen dieser Arbeit basieren auf einer umfassenden Literaturrecherche von Monographien, Bibliographien, Aufsätzen in Zeitschriften, Internet-Quellen und In-formationsbroschüren. Die Untersuchungen zu den Auswirkungen der PD wurden mittels einiger Evaluierungsberichte und Prüfberichte verschiedener Organisationen erarbeitet. Für die o. g. Außenansicht auf die Reformprozesse im System der deutschen EZ auf Partner-landebene wurde eine qualitative Erhebung durchgeführt. Sie basiert auf offenen Fragen, die digital am 20.11.2008 und nochmals am 27.11.2008 an die 31 OECD-Koordinatoren 11 der Partnerländer Deutschlands gesendet wurden, die an den OECD-Evaluierungen 2006 und 2008 teilgenommen haben. Lediglich ein Koordinator bearbeitete den Fragebogen, zwei weitere gaben an, aufgrund der derzeit hohen Arbeitsbelastung keine Zeit für die Bearbeitung zu haben. Aufgrund dessen ist anzunehmen, dass auch für die übrigen Koordinatoren eine Bearbeitung nicht möglich war. Das Ergebnis des beantworteten Fragebogens wurde in der
10 Organisation for Economic Co-operation and Development
11 Eine Liste der kontaktierten Koordinatoren ist im Anhang A6 und der Fragebogen von Burundi in Anhang A8 angefügt.
I Einleitung 4
Analyse der Auswirkungen der PD auf die deutsche EZ eingearbeitet und ist entsprechend im Text kenntlich gemacht. Der vollständige Fragebogen ist im Anhang A8 zu finden.
1.4 Aufbau der Arbeit
Im Anschluss an diese Einleitung werden im Kapitel II die Millennium Erklärung und die MDG insgesamt und das MDG 1| Beseitigung der Armut und des Hungers als Einführung in die komplexe Thematik der EZ ausführlich diskutiert. Am Beispiel Sambias als eines der ärmsten Länder der Welt werden die MDG 1-7 und deren Umsetzung dargestellt. Da das Ziel 8| Aufbau einer globalen Entwicklungspartnerschaft eine wichtige Grundlage für diese Arbeit, die Fragestellung der Wirksamkeit der EZ und besonders die zukünftigen Anforderungen an die Gebernationen darstellt, wird dieses gesondert betrachtet. Im Kapitel III sind die Ausgangspunkte der Entwicklung, die Wirksamkeit des EZ-Engagements, die Evaluierung und die Macht- und Hierarchiestrukturen in der Geber-Empfängerbeziehung aufgezeigt. Die Debatte um die Wirksamkeit der EZ wird im Kapitel 3.2 betrachtet, und am Beispiel des so genannten „Sachs-Berichts“ exemplarisch dargestellt.
Im Kapitel IV ist die Paris Declaration und deren Kernprinzipien grundlegend erläutert. Die Umsetzung der PD wird anhand der Kernprinzipien und der Indikatoren auf internationaler Ebene diskutiert. Auch Schwierigkeiten in der Umsetzung und kritische Betrachtungen fließen hier mit ein. Anhand der Evaluierungsberichte der OECD 2006 und 2008 ist die Umsetzung des Gesamtkonzeptes PD im Kapitel 4.5 „Old habits die hard“ dargelegt und der Weg zur Accra Agenda for Action (September 2008) im Kapitel 4.6 beschrieben. Im Kapitel V Die Deutsche Entwicklungszusammenarbeit und die Umsetzung der Paris Declaration werden die Auswirkungen der PD auf das System der deutschen EZ untersucht. Einleitend sind die Grundzüge, die Zielsetzungen und die wichtigsten Akteure der deutschen EZ erläutert. In den darauf folgenden Kapiteln sind die Ergebnisse des OECD Prüfberichts über die Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands, und des Berichts „Evaluation of the Implementation of the Paris Declaration: Case Study of Germany“ dargelegt. Im Anschluss werden die Auswirkungen der PD auf die deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Kapitel 5.5 erläutert und zusammengefasst.
Die Arbeit endet mit einer Schlussbetrachtung und einem Ausblick (Kapitel VI). Darauf folgen die Literaturangaben und der Anhang, unter anderem mit der Paris Declaration on Aid Effec- tiveness und dem Fragebogen der Erhebung.
II Die Millennium Erklärung und die Millennium Development Goals (MDG) 5
II Die Millennium Erklärung und die Millennium Development
Goals (MDG)
Das Ende des Ost-West-Konflikts und die damit einhergehende globale Wende war besonders für die Krisengebiete und die armen Länder der Welt mit der Hoffnung verbunden, in Frieden und Freiheit zu leben und an einer wirtschaftlichen Entwicklung teilzuhaben. „Doch es kam anders. […] Kurz vor der Jahrtausendwende mussten die Vereinten Nationen eine bittere Bilanz ziehen: Mehr als eine Milliarde Menschen leben in extremer Armut, immer mehr Menschen müssen hungern, und die Schere zwischen armen und reichen Staaten vergrößert sich zusehends. […] Alle bisherigen Entwicklungsanstrengungen konnten die extreme Armut nur in Ansätzen lindern“ (LASCHET 2006, S. 11). Die Verabschiedung der Millennium-Erklärung am 8. September 2000 ist die erste globale, allgemeingültige Übereinkunft für eine Zukunftssicherung, welche durch nachhaltige Entwicklung und globale partnerschaftliche Zusammenarbeit erreicht werden soll.
Die Herausforderungen der Millennium-Erklärung sind in vier Handlungsfeldern zusammengefasst:
1| Frieden, Sicherheit und Abrüstung 2| Entwicklung und Armutsbekämpfung 3| Schutz der gemeinsamen Umwelt 4| Menschenrechte, Demokratie und gute Regierungsführung.
Diese grundlegenden Handlungsfelder und deren Umsetzung bedingen sich gegenseitig und sollen in Hinblick auf das Ziel der globalen Zukunftssicherung kohärent gestaltet werden. Die Millennium-Erklärung bildet somit das Oberziel zur Zukunftssicherung (vgl. BMZ 2005c, S. 7). Mit der Verabschiedung der Millennium Development Goals (MDG) im selben Jahr durch 189 Mitgliedsstaaten der United Nations hat sich die Staatengemeinschaft auf verbindliche Ziele für die Erreichung der Anforderungen der Millennium-Erklärung geeinigt. Weltweite Verbesserungen in den Bereichen Frieden, Sicherheit, Entwicklung, Menschenrechte und Gesundheit zu erreichen und den Bedürfnissen der Armen ein stärkeres politisches Gewicht zu geben (vgl. UN 2005a, S. 5). Die MDG sind die bisher umfassendste Übereinkunft über die Bekämpfung der globalen Ungleichgewichte, insbesondere in den Bereichen Armut und Hunger (vgl. BMZ 2005a, S. 3). Die MDG ermöglichen auch eine hochrangige politische Kooperation zwischen Geber- und Empfängerstaaten, Zivilgesellschaften und den international agierenden Institutionen der EZ. So wurde eine übergeordnete Rahmenstruktur erzeugt, um die Aktivitäten zu bündeln und den Zielen insgesamt ein größeres Gewicht zu verleihen, sowie die in der Millennium Erklärung noch unverbindlichen Absichtserklärungen durch Indikatoren als Maßstäbe zur Erfolgskontrolle zu erhärten (vgl. NUSCHELER/ROTH 2006, S. 21).
II Die Millennium Erklärung und die Millennium Development Goals (MDG) 6
Der verbindliche Zeitplan, die Erfolgskontrolle und Sicherstellung der Messbarkeit und der Vergleichbarkeit sollen die Zielerreichung der MDG gewährleisten. Inhaltlich sind die MDG auf die Bedürfnisse der Entwicklungsländer (EL) fokussiert, die wie die Industrieländer im Rahmen der MDG Verpflichtungen eingegangen sind, die Lebenssituation der Armen und Benachteiligten zu verbessern (vgl. UN 2005a, S. 5).
Durch die globale Relevanz, den Charakter der Selbstverpflichtung und die Einigung auf verbindliche Ziele genießen die MDG weltweit eine sehr hohe Popularität. Sowohl in Geber-, als auch Empfängerstaaten wurden die nationalen Kampagnen und Initiativen der Entwicklungszusammenarbeit den MDG gemäß umgestaltet. Die acht MDG im Überblick (vgl. BMZ 2005a, S. 4f.): 1| Die Beseitigung der extremen Armut und des Hungers 2| Die Verwirklichung der allgemeinen Grundschulbildung 3| Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Ermächtigung der Frauen 4| Senkung der Kindersterblichkeit 5| Verbesserung der Gesundheit von Müttern 6| Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und anderen Krankheiten 7| Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit 8| Aufbau einer globalen Entwicklungspartnerschaft
Die MDG 1| - 7| sind besonders relevant für die EL, das MDG 8| bezieht sich auf die Verbesserung der Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit und ist besonders für die Geber wesentlich. Jedes dieser Ziele ist, wie oben beschrieben, mit konkreten Zielvorgaben und Indikatoren verknüpft. Exemplarisch soll im folgenden das MDG 1| aufgrund seiner übergreifenden Bedeutsamkeit für die MDG ausführlich besprochen werden: Gründe für diese Bedeutung sind: Das MDG 1| zielt auf die Armuts- und Hungerbekämpfung ab, den wichtigsten und populärsten Aufgaben der EZ die von den Geberstaaten und den supranationalen Institutionen in den benachteiligten Ländern geleistet wird. Und die Halbierung der Armut ist zu einem Schlagwort in der besonders von NGO geführten Debatte um die Wirksamkeit der EZ und der globalen Ungerechtigkeiten geworden. Anschließend wird das MDG 8| wegen der besonderen Relevanz für die Thematik dieser Arbeit dargestellt.
II Die Millennium Erklärung und die Millennium Development Goals (MDG) 7
2.1 Das MDG 1| Beseitigung der extremen Armut und des Hungers
Das MDG 1| Die Beseitigung der extremen Armut und des Hungers ist mit den Zielvorgaben eins und zwei verknüpft:
Mess- und vergleichbar werden die Zielvorgaben durch die Anwendung allgemein verbindlicher Indikatoren. Diese geben Auskunft über den Anteil der Bevölkerung der mit weniger als einem US$ pro Tag auskommen muss, der Anteil, den das ärmste Fünftel der Bevölkerung am gesamten nationalen Konsum hat oder der Anteil der untergewichtigen Kinder unter fünf Jahren. Durch diese Messgrößen kann die Implementierung der MDG international bewertet und verglichen werden und wenn notwendig, weitere Entwicklungen beziehungsweise weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung der Lage beobachtet und veranlasst werden (vgl. BMZ 2005a S. 5).
Der Begriff Armut umfasst nicht nur unzureichendes Einkommen, sondern schließt auch die Benachteiligung der Betroffenen im Bereich Bildung, Menschenrechte und -würde, bei der Beteiligung an politischen und wirtschaftlichen Vorgängen und des fehlenden Zugangs zu Ressourcen mit ein (vgl. BMZ 2005b S. 4). Damit werden Hunger und Armut durch viele Einflussgrößen maßgeblich bestimmt. Neben kriegerischen Handlungen, politischen und wirtschaftlichen Unwägbarkeiten, staatlichen Interventionen, Staatszerfall, Bildung, dem globalen Handel, Exportsubventionen, Protektionismus und die aus diesen Faktoren resultierende regionale, interregionale sowie internationale Migration, sind hier besonders die agrarische Nutzbarkeit des Landes, wiederkehrende Naturkatastrophen wie Dürren oder Überschwemmungen, und die Zerstörung der natürlichen Umwelt von größter Relevanz (vgl. ebd., S. 40). Durch Anstrengungen im Bereich der good governance 12 , aber auch in der Förderung des Agrarsektors, der Privatwirtschaft, Bildung, Konfliktbewältigung, Friedenssicherung, Gesund-heitsvorsorge oder der Gleichstellung der Geschlechter versuchen die internationalen Institu-
12 Goodgovernance steht für leistungsfähige politische Institutionen, sowie einen verantwortungsvollen Umgang
des Staates mit politischer Macht und öffentlichen Ressourcen (GTZ 2008a, o. S.)
II Die Millennium Erklärung und die Millennium Development Goals (MDG) 8
tionen und Organisationen, sowie die Geber- und Empfängerstaaten die Armut in diesem eng verzahnten Netz von Einflussgrößen zu mindern. Um nachhaltige Verbesserungen zu erreichen, müssen grundsätzlich die Strukturen anstelle von Einzelmaßnahmen verändert werden (vgl. BMZ 2005b, S. 25).
In der Debatte um die Armutsbekämpfung ist eine Kontroverse entstanden zwischen der Position der Grundbedürfnisstrategien, bei denen die Armut durch rein sozialpolitische Konzepte unter Vernachlässigung der Bedeutung der wirtschaftlichen Dynamik bekämpft wird und der diametral entgegengesetzten, ausschließlich wachstumstheoretischen Position, bei der von automatischen armutsmindernden Effekten der Trickle-Down Theorie 13 ausgegangen wird. Die Debatte um die Wirksamkeit der EZ wird detaillierter im Kapitel III besprochen, es kann aber vorweg genommen werden, dass die oben genannten Einflussgrößen der Armut in einem komplexen Wirkungszusammenhang stehen und Fehlentwicklungen im Voraus einkalkuliert werden müssen, denn es können keine allgemeingültigen Strategien für die Entwicklung eines Landes oder einer Region angewendet werden.
Die nachfolgende Abbildung zeigt die prozentualen Anteile von extrem Armen 14 in der Bevölkerung in den besonders betroffenen Weltregionen.
13 Das Trickle-Down Theorem geht von einem allmählichen „Durchsickern” des Wohlstandes auch zu den ärms-
ten Gesellschaftsschichten aus, begriffsbestimmend war hier die US-Regierung unter R. Reagan, die mit die-sem Ansatz Wohlstand für alle Amerikaner erreichen wollte (vgl. THE OXFORD PRESS 1998, o. S.).
14 Die von extremer Armut Betroffenen haben weniger als einen US$ pro Tag zur Verfügung.
II Die Millennium Erklärung und die Millennium Development Goals (MDG) 9
Abbildung 1: Prozentuale Anteile der extrem Armen an der Gesamtbevölkerung in ausgewählten Weltregionen
Zwischen 1990 und 2004 hat sich die Zahl der extrem Armen aus globaler Perspektive stark verringert. Der Anteil der extrem Armen an der Bevölkerung in den Entwicklungsländern insgesamt ist von rund 28 % auf ca. 19 % gesunken. Hauptursache für diese positive Entwicklung ist das kontinuierliche Wirtschaftswachstum im asiatischen Raum. Im Schwerpunkt der Armut, den SSA-Staaten, hat sich die Situation hingegen ab dem Jahr 2001 verschlechtert (vgl. UN 2005a, S. 7). Hauptgründe sind hier vor allem die nach wie vor schlechte Wirtschafts- und Beschäftigungslage, die Stagnierung in der landwirtschaftlichen Produktion, die Auswirkungen der Pandemien von HIV/Aids und Malaria und kriegerische Auseinandersetzungen. Bei der Untersuchung aus dem Jahr 2004 ist der Anteil der extrem Armen in SSA wieder leicht gesunken, von 46,4 % auf 41,1 %. Dies zeigt, dass durch Veränderungen der oben genannten Einflussgrößen die Lage der Armen in relativ kurzen Zeitabständen verbes-
II Die Millennium Erklärung und die Millennium Development Goals (MDG) 10
sert aber auch verschlechtert werden kann. Die starke Zunahme von extrem Armen in den ehemaligen Sowjetrepubliken bzw. Nachfolgestaaten der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) und den Transformationsländern in Südosteuropa lässt sich mit dem Zusammenbruch der UdSSR und dem damit einhergehenden wirtschaftlichen und politischen Systemwechsel erklären.
Zwischen den Staaten der SSA und den übrigen Entwicklungsländern ergibt sich des Weiteren eine Schere in den durchschnittlich pro Tag verfügbaren Werten der Versorgung:
Abbildung 2: Durchschnittlicher Wert (in US$), den die extrem Armen pro Tag zur Verfügung haben
Auch anhand dieser Abbildung lässt sich erkennen, dass sich im Zeitraum 1990 bis 2001 die Situation der extrem Armen in den SSA-Staaten verschlechtert hat. Die durchschnittliche Verfügbarkeit von monetären oder materiellen Werten pro Tag in US$ ist hier gesunken. Besonders der im Vergleich mit den übrigen Entwicklungsländern viel niedrigere Durchschnitt der verfügbaren Werte stellt die Konzentration von extremer Armut in den Staaten SSA dar. Trotz intensiver Bemühungen - die Staaten des SSA sind ein Schwerpunkt des Engagements der internationalen EZ - konnten Verbesserungen nicht erreicht werden. Dieser Um-stand war und ist ein wichtiger Auslöser der Debatte über die Wirksamkeit der internationalen EZ.
Der erhebliche Anstieg der Lebensmittel- und Energiepreise im Frühjahr 2008 hat die Situation der extrem Armen und vom Hunger Betroffenen weiter verschärft. WIGGINS / LEVY (2008, S. 1ff.) sehen dabei das Aufeinandertreffen verschiedener Ereignisse für den dramatischen Preisanstieg verantwortlich. Dazu zählen, unter anderem extreme Klimaereignisse, wie eine Dürreperiode auf dem australischen Kontinent, die Verteuerung der Düngemittel durch höhere Erdölpreise oder die vermehrte Produktion von Bio-Ethanol als Energielieferant. Die Preisspekulationen an den Warenbörsen können zusätzlich als preistreibender Faktor angefügt werden. Einzeln für sich genommen hätten diese Faktoren nur geringe Auswirkungen auf die Preise gehabt, ihr zeitnahes Aufeinandertreffen aber hat die aktuelle Krise ausgelöst.
II Die Millennium Erklärung und die Millennium Development Goals (MDG) 11
Neben der oben beschriebenen direkt oder indirekt durch wirtschaftliche Effekte vom Hunger bedrohten Bevölkerung sind laut WIGGINS / LEVY lebensmittelimportabhängige Staaten und die Institutionen der Lebensmittelsoforthilfe, wie das World Food Programme besonders betroffen, da sie erheblich mehr Devisen für den Import bzw. Finanzmittel für den Lebensmittelkauf aufwenden müssen. Die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Heidemarie Wieczorek-Zeul zieht daraus folgendes Fazit: „100 Millionen Menschen sind zusätzlich von Hunger bedroht, Konflikte um Nahrungsmittel und Ressourcen, die internationale Sicherheit ist bedroht. Ohne sofortiges Handeln besteht die Gefahr, dass Fortschritte bei der MDG-Erreichung der letzten 7 Jahre zunichte gemacht werden“ (BMZ 2008a, o. S.).
Besonders SSA ist im Vergleich zu anderen Regionen von einigen strukturellen Voraussetzungen und geschichtlichen sowie geographischen Problemen betroffen, die die weitere Entwicklung dieser Weltregion erschweren. Um auch in Hinblick auf die in den nächsten Kapiteln vorgestellte Diskussion der Wirksamkeit und Entwicklung und ein Beispiel für deren Einflussfaktoren in dieser Schwerpunktregion der Entwicklungszusammenarbeit darzustellen, werden die Gründe für diese Situation in SSA detailliert dargestellt: In 48 SSA Staaten leben ca. 700 Mio. Menschen, deren Lebenssituation sich sehr unterschiedlich darstellt. Das wirtschaftlich relativ erfolgreiche Südafrika hat sich zu einem Schwellenland entwickelt und fungiert als politische Regionalmacht. Verbesserungen können auch im Bereich der Demokratisierung beobachtet werden. In 40 von 48 Staaten finden regelmäßige Wahlen unter Beteiligung mehrerer Parteien statt. Einige Staaten in SSA verfügen über reiche Rohstoffvorkommen, darunter Erdöl, Gold, Diamanten und andere. Dem gegenüber stehen aber in einigen Staaten grassierende Armut, Hunger, hohe HIV und Malaria-Infektionsraten, eine geringe Lebenserwartung, Staatskrisen, kleptokratische Regimes, hohe Staatsverschuldung, die sehr geringe Rolle im Welthandel, fragile Staaten und Kriege, die die Entwicklung der Staaten in SSA massiv beeinträchtigen (vgl. BMZ 2006a, S. 361f.). Gründe für diese besondere Situation 15 sind unter anderem (vgl. UN MP 2005, S. 148ff.; NEPAD 2001, S. 5ff, HERBERT 2006, S. 212ff.): I. Infrastruktur: Die oft schlechte Qualität der Infrastruktur und die hohen Kosten des Transportwesens sind wesentliche Entwicklungshindernisse. Besonders deutlich wird dies bei der Qualität der Straßenverbindungen und dem Fehlen gut ausgebauter, kontinentaler Verkehrswege. Zudem sind beispielweise die großen Flüsse kaum mit Handelsschiffen befahrbar. Zu kleine Märkte, bedingt durch regional niedrige Bevölkerungsdichten, erhöhen die Transportkosten zusätzlich und beeinträchtigen die wirtschaftliche Dynamik.
15 Die aufgeführten Gründe gelten nicht für alle Staaten gleichermaßen. Sie können aber teilweise auch auf andere Weltregionen übertragen werden.
II Die Millennium Erklärung und die Millennium Development Goals (MDG) 12
II. Korruption wird häufig als entscheidendes Investitionshindernis genannt. Durch korrupte Systeme werden wirtschaftliche Abläufe behindert und Regierungsentscheidungen beeinflusst. Öffentliche Gelder werden „privatisiert“ und fehlen so für öffentliche Aufgaben. III. Bürokratie und governance: Die teils überbordende Bürokratie und die Unzuverlässigkeit vieler staatlicher Stellen und die teilweise fehlende Rechtsstaatlichkeit verlangsamen oder verhindern Entwicklungsprozesse jedweder Art. IV. Bildung und Ausbildung: Es besteht ein Mangel an technischen Arbeitskräften, sowie Fachkräften in den Bereichen allgemeines Management, Buchhaltung und Projektmanagement. V. Abhängigkeit von internationalen Finanzinstitutionen und Entwicklungszuwendungen: Durch Konditionalitäten 16 wird die Mittelverwendung von externer Seite gesteuert. Zu große Abhängigkeit verhindert Eigeninitiative, zudem können Gelder zum großen Teil nicht selbstbestimmt investiert werden.
Zu geringe Sparrate bei zu hohem Bevölkerungswachstum: Hierdurch kann nur wenig VI.
Kapital angehäuft werden, welches für die privatwirtschaftliche Entwicklung vonnöten wäre. VII. Klima: Die teils extremen klimatischen Bedingungen auf dem afrikanischen Kontinent beeinflussen den Nahrungsmittelanbau. Große Wasserverluste durch Evapotranspiration aufgrund der hohen Temperaturen, Extremereignisse wie Dürren oder die unregelmäßigen Regenfälle beeinträchtigen die afrikanische Landwirtschaft. VIII. Die Pandemien HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose haben ihren Verbreitungsschwerpunkt im südlichen Afrika. Von den jährlich etwa eine Million Todesfällen, die der Malaria zugeschrieben werden, sind ca. 90 % dem südlichen Afrika zugeordnet. Die jahrhundertelange koloniale Ausbeutung, der Sklavenhandel und die geostrategi-IX.
sche Grenzziehung durch die europäischen und zum Teil arabischen Kolonialmächte haben zu vielfältigen aktuellen Problemen geführt. Die willkürliche Grenzziehung durch Kolonialmächte, ohne Rücksicht auf die Belange der Stämme und Volksgruppen, ist Grundlage vieler Konflikte und Bürgerkriege. Eine weitere Belastung war und ist die Rolle Afrikas als Austragungsort der Stellvertreterkriege des Kalten Krieges. X. Besonders im Bereich der Landwirtschaft und der Gesundheitsvorsorge schreitet die Verbreitung moderner Technologien nur sehr langsam voran. Beispielsweise fand bis heute, anders als in Asien, keine flächendeckende „Grüne Revolution“ 17 statt.
16 Konditionalitäten im EZ-Zusammenhang sind Kontroll- und Steuerungsmechanismen oder -vereinbarungen,
die an die Vergabe von Zahlungen oder Leistungen gekoppelt sind.
17 Durch die Grüne Revolution konnte vor allem in Asien durch Züchtung und Einsatz von Hochleistungssorten
(z. B. Reis) und unter hohem Düngemitteleinsatz der landwirtschaftliche Ertrag beträchtlich gesteigert werden
und Hungersnöte vermieden werden. Aufgrund des hohen Einsatzes von Düngemitteln und Pestiziden sowie
der hohen Abhängigkeit von den Agrarunternehmen, die Saatgut, Düngemittel und Pestizide vertreiben, wird
II Die Millennium Erklärung und die Millennium Development Goals (MDG) 13
Unter diesen Voraussetzungen soll im Folgenden die Problematik um die Erreichung der MDG anhand des Beispiellandes Sambia aufgezeigt werden, welche Einflussgrößen auf die Entwicklung von Hunger und Armut einwirken und welche Anstrengungen unternommen werden, um die MDG zu erreichen.
2.2 Sambia als Beispiel für die Umsetzung der MDG
Sambia war ein vergleichsweise wohlhabendes Land. Ausgestattet mit einem funktionierenden Gesundheitssystem und Ausbildungsstätten in fast allen Provinzen, verfügte das Land über ausreichende Einkommen aus dem Abbau von Kupfer - dem bis heute wichtigsten Ex-portgut. Mit diesem Auskommen aus dem Export konnten auch Infrastruktur- und Entwicklungsprogramme finanziert werden. In den 1970er Jahren verfiel der Weltmarktpreis für Kupfer und gleichzeitig stiegen die Preise für Produkte auf Erdölbasis (vgl. AFRODAD 2003, S. 12f.). „The political leaders misjudged the economic events of the time and thought that copper prices would recover — fast enough to reverse the economic downswings. Their optimism was proved wrong. Zambia has never recovered from the copper and oil shocks of the 1970s“ (AFRODAD 2003, S. 13).
Der Human Development Index 18 der UNDP taxiert Sambia im Jahr 2005 auf Platz 165 von 177 untersuchten Staaten. Besonders in den Bereichen der Lebenserwartung, des Bruttosozialproduktes, der Alphabetisierungsrate und Einschulungsquote werden für Sambia sehr schlechte Werte angegeben (vgl. UNDP HDI 2007, o. S.). In Zusammenarbeit mit den Institutionen der UN hat die Regierung in Sambia einige Aktivitäten angestoßen, um die MDG zu erreichen. Darunter etwa den 5 th National Development Plan (FNDP) im Jahr 2005, bei dem die UN vor allem das Training und die Beratung von Regierungs- und zivilgesellschaftlichen Organisationen finanziell und technisch unterstützt, um den Fokus verstärkt auf die Armutsbekämpfung zu richten und die Erreichung der MDG zu gewährleisten. Darüber hinaus wurde eine Studie erstellt, welche die zu erwartenden Kosten veranschlagen soll, die für die Erreichung der MDG anfallen werden (vgl. MDG MONITOR 2008, o. S.). Der FNDP 2006-2011 ist auf die Armutsreduktion fokussiert, aber Sambia konnte bis dato für das MDG 1| kaum Erfolge verzeichnen, teilweise verschlechterte sich die Lage in Teilbereichen. So zählen im Jahr 2005 rund 63 % der Bevölkerung zu den extrem Armen, die weniger als einen US$ pro Tag zur Verfügung haben, 84 % verfügen über weniger als zwei US$ pro Tag. Im Vergleich zum Jahr 1990 sind heute mehr Menschen von extremer Armut betroffen (vgl. ONEWORLD
die Grüne Revolution inzwischen kritisch betrachtet. Durch die Kombination von traditionellen Anbaumethoden,
traditionellem Wissen sowie neuerer Agrarforschung könnte eine grüne ökologische Revolution diese Nachtei-
le ausgleichen und dennoch die Erträge steigern (vgl. ELLIESEN 2008, S. 17).
18 Der HDI ist der statistische Teil des jährlichen Berichts über die menschliche Entwicklung (Human Develop-
ment Report), herausgegeben vom UN Development Program (UNDP). Jedes Land wird mittels festgelegter
Messgrößen und oben angegebenen Kriterien bewertet, und anschließend im HDI in eine Reihenfolge ge-
bracht.
II Die Millennium Erklärung und die Millennium Development Goals (MDG) 14
UK 2008, o. S.). Tatsächlich ist die Armut regional sehr unterschiedlich verteilt: Besonders in den ländlichen Provinz ist die Armut grassierend, in wenigen Provinzen liegt der Anteil der extrem Armen relativ gesehen bei nur 35 %, in anderen Provinzen hingegen weit über den durchschnittlichen 65 % (vgl. SCHEFFLER 2006, S. 11).
Obwohl die Ernten in den vergangenen Jahren relativ gut waren, ist die Ernährungssicherheit weiterhin in einigen Regionen aufgrund der lokal sehr unterschiedlich auftretenden Regenfällen nicht gegeben. Als weitere Gründe für die Probleme in der MDG Zielerreichung sind die viert höchste HIV Infektionsrate weltweit, die Verbreitung von Malaria und das überforderte Gesundheitswesen anzuführen. Neben der großen Zahl von HIV/AIDS- und Malariakranken wirken zusätzliche Effekte auf das Gesundheitssystem Sambias: Zum Einen die Abwanderung der medizinischen Fachkräfte (Ärzte und Krankenpfleger) in europäische Staaten oder die USA aufgrund der besseren Arbeitsbedingungen und Bezahlung. Zum Anderen wird durch die Einführung der kostenlosen Krankenfürsorge 2005 in ländlichen Gebieten die bestehende Infrastruktur weiter überlastet (vgl. ONEWORLD UK 2008, o. S.). Die Privatisierung von Staatsunternehmen und die Diversifizierungsstrategie in der Wirtschaft haben noch nicht die erhofften Erfolge bei der Generierung von Arbeitsplätzen erbracht und die Abhängigkeit vom Kupferexport noch nicht verringert. Durch Krisen und Bürgerkriege in den Nachbarstaaten halten sich rund 117.000 Flüchtlinge, größtenteils kongolesischer und angolanischer Herkunft, in Sambia auf, deren Rückkehr in ihre Heimat ungewiss ist. Sie stellen eine zusätzliche Belastung für die lokale Sicherstellung der Ernährung dar. Darüber hinaus erschweren die ausufernde Korruption, Missachtung der Menschenrechte und die oft fehlende Gleichstellung der Geschlechter die Erreichung der MDG.
Durch die Heavily Indebted Poor Countries (HIPC) Initiative 19 und die Erholung des Weltmarktpreises für Kupfer konnte der Schuldenstand Sambias von US$ 7 Mrd. auf US$ 600 Mio. gesenkt werden. So konnten freigewordene (Zins-) Mittel für die Verbesserung der Ernährungssicherheit, Infrastruktur, Bildung, Gesundheitsvorsorge sowie für Maßnahmen zur Wirtschaftsförderung verwendet werden (vgl. ONEWORLD UK 2008, o. S.). Trotz der oben genannten Probleme und Verschlechterung in einigen Bereichen hält die Mehrheit der Akteure die Erreichung der MDG in Sambia für möglich. Das UNDP ZAMBIA (2008, o. S.) sieht etwa gute Chancen bei MDG 1| Beseitigung der extremen Armut und des Hungers, 2| Verwirklichung der allgemeinen Grundschulbildung - heute liegt der Einschulungsgrad bei 95 %, 3| Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, und 6| Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria. Die Ziele 4| Senkung der Kindersterblichkeit und 5| Verbesserung der Gesundheit von Müttern werden möglicherweise erreicht. Wohingegen Ziel 7| Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit wahrscheinlich nicht erreicht wird. Gründe hierfür sind die
19 Entschuldungsinitiative für hochverschuldete, arme Länder, s. Kapitel 2.3.3.
II Die Millennium Erklärung und die Millennium Development Goals (MDG) 15
Auswirkungen des Klimawandels, mit in den letzten zwei Dekaden gehäuft auftretenden Extremereignissen wie Dürren, Überschwemmungen, extremer Hitze und einer kürzeren Regenperiode. Die Folgen sind Erosion, Degradierung der Qualität der Ackerböden, Verlust von fruchtbarem Land oder die Reduktion der Fischbestände. Damit sind die Biosphären und die Lebensgrundlage der Bevölkerung gefährdet, die zu einem großen Teil in der Subsistenzwirtschaft lebt (vgl. RICHÉ 2007 S. 26ff.). Rund 75 % der Bevölkerung ist direkt oder indirekt abhängig von der Landwirtschaft, die ca. 20 % des Bruttoinlandsprodukts ausmacht (vgl. FAO 2005, o. S.). Im Bereich der Trinkwasserversorgung konnten im ländlichen Raum Verbesserungen erzielt werden, im Jahr 1990 waren noch 62 % der ländlichen Bevölkerung ohne Zugang zu einwandfreiem Trinkwasser, im Jahr 2002 48 %. Das Ziel der Halbierung auf 31 % fordert demnach noch einige Anstrengungen (vgl. UNDP ZAMBIA 2005, S. 2). Die Auswirkungen des Klimawandels und die große Bedeutung der Landwirtschaft wiederum stellen eine Gefährdung für die Sicherstellung der Ernährung und die Beschäftigungslage -und damit für die Erreichung des MDG 1| dar.
2.3 Das MDG 8| Aufbau einer globalen Entwicklungspartnerschaft
Mit dem MDG 8| sind die Akteure aufgefordert, verbesserte Rahmenbedingungen für eine effektive und effiziente Entwicklungszusammenarbeit zu schaffen und tiefgreifende Veränderungen in der Praxis, institutioneller Organisation und Strategien der EZ vorzunehmen. Da dieses Millenniumziel entscheidend für die Thematik dieser Arbeit ist, werden die Zielvorgaben und die dazugehörigen Indikatoren detailliert aufgeführt. Bei der Umsetzung sind insbesondere die Gebernationen aufgefordert, die Rahmenbedingungen zu schaffen und zu erweitern, die es den Entwicklungsländern ermöglichen, ihren Verpflichtungen im Zuge der MDG 1| - 7| nachzukommen. Hieraus resultieren die Anforderungen an die Geber für die nächsten Jahre. Aber auch den Entwicklungsländern ist aufgetragen etwa die systemischen Rahmenbedingungen - zum Beispiel im Bereich good governance - im Land zu verbessern, um eine effiziente und effektive EZ zu ermöglichen. Im Ver-antwortungsbereich der Entwicklungsfinanzierung ergeben sich für die Industrieländer bis 2015 und darüber hinaus weitreichende Veränderungen (vgl.BMZ 2006a, S. 296). Bereits in den 1970er Jahren wurde von der UN eine Erhöhung der ODA -Zahlungen auf 0,7 % der Geber-Bruttonationaleinkommen (BNE) gefordert. Aber erst 2002 wurde auf der Internationalen Konferenz zur Entwicklungsfinanzierung im mexikanischen Monterrey ein verbindlicher Zeitplan für die Verwirklichung dieses Zieles im Jahr 2015 beschlossen. Die Mitgliedstaaten der Europäische Union (EU) haben sich darüber hinaus auf ein Zwischenziel geeinigt: Bis 2010 sollen die Entwicklungsleistungen der einzelnen Mitgliedstaaten auf 0,51 % des BNE gesteigert werden, die Entwicklungsleistungen der EU werden dann insge-
II Die Millennium Erklärung und die Millennium Development Goals (MDG) 16
samt 0,56 % 20 der BNE betragen (vgl. BMZ 2006a, S. 425f.). Dänemark, Luxemburg, Schweden, die Niederlande und Norwegen leisten bereits Entwicklungsleistungen von 0,7 % oder mehr ihrer jeweiligen BNE. Im Jahr 2005 ist die insgesamt aufgewendete Summe für die Internationale Entwicklungszusammenarbeit von US$ 79 Mrd. auf US$ 106,8 Mrd. gestiegen (vgl. UN 2005, S. 36, BMZ 2006a, S. 425f.). Diese Steigerung ist hauptsächlich den massiven Schuldenerlässen für Entwicklungsländer zu verdanken, Profiteure waren hier vor allem Nigeria und der Irak. Im darauf folgenden Jahr ist die Summe der weltweit aufgewendeten ODA auf US$ 103 Mrd. gesunken. Dies entspricht 0,3 % der Bruttonationaleinkommen der Industrieländer. Werden die Schuldenerlässe aus diesem Rückgang von 5,1 % exkludiert, wurden immer noch 1,8 % weniger Mittel aufgewendet als im Jahr 2005 (vgl. UN DESA 2007, S. 28). Um die Anforderungen des 0,7 %-Zieles zu erreichen, müssen die ODA-Leistungen der Geberländer in den folgenden Jahren verdoppelt bis verdreifacht werden - angesichts der in den meisten Staaten angespannten Haushaltslage ist die Realisierung fraglich. Das MDG 8| Aufbau einer weltweiten Entwicklungspartnerschaft ist mit den Zielvorgaben 12-18 definiert:
2.3.1 MDG 8| Zielvorgabe 12
Die Globalisierung soll gemäß der Millennium-Erklärung für alle Staaten und deren Bürger positive Effekte haben. Bis heute wirken Zölle und Einfuhrbeschränkungen einem offenen Handels- und Finanzsystems entgegen. Dies behindert die Integration der EL in die Weltmärkte. Durch die Integration soll das Produktionsniveau durch Anwendung neuer Technologien erhöht, oder Agrarprodukte zollfrei in die Industrieländer exportiert werden. Eine gänzliche Öffnung der Märkte kann aber auch die Verletzbarkeit strukturschwacher Länder durch schwankende Weltmarktpreise erhöhen und ist anfangs mit Anpassungskosten und oft mit negativen Auswirkungen verbunden. Viele Länder konnten in den letzten Jahren ihren Weltmarktanteil erhöhen. So stieg der Anteil der Entwicklungsländer an den weltweiten Exporten von 27,7 % im Jahr 1994 auf 33,4 % in 2004. Aber insbesondere die am wenigsten entwickelten Länder konnten die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Volkswirtschaften nicht verbessern.
20 Die Differenz entspricht den Entwicklungsleistungen der verschiedenen Institutionen der Europäischen Union.
II Die Millennium Erklärung und die Millennium Development Goals (MDG) 17
Afrikas Anteil an den globalen Exporten lag 2004 bei nur 2,2 % - dabei besteht der größte Teil dieser Exporte (Afrika ca. 75 %, Westasien ca. 78 %) aus Rohstoffen (vgl. BMZ 2006a S. 298f.), die mehrstufige und damit besonders arbeitsplatzschaffende und gewinnbringende Weiterverarbeitung erfolgt größtenteils in den Zielländern.
In der Mehrheit der EL ist die Landwirtschaft der wichtigste Wirtschafts- und Beschäftigungszweig und trägt oft zu einem sehr hohen Anteil am Bruttosozialprodukt bei. Da rund 3,1 Mrd. Menschen in diesen Staaten direkt oder indirekt von der Landwirtschaft abhängig sind, erweisen sich die Agrarsubventionen der Industrieländer, vor allem aus den USA und der EU weiterhin als problematisch, da diese durch ihre Steuer-, Preis- und Strukturpolitik den heimischen Bauern bzw. Agrarunternehmen ausreichende Preise versprechen. Die Preise der subventionierten Produkte liegen jedoch unter dem Weltmarktniveau bzw. unter dem Niveau der lokalen Märkte. Durch ihren Export in Entwicklungsländer können die einheimischen Produkte nicht mehr mit diesen konkurrieren. Die Kleinbauern in den EL können ihre Erzeugnisse nicht mehr zu einem kostendeckenden Preis auf den lokalen Märkten absetzen. Die Folge daraus sind Einkommenseinbußen, die Unfähigkeit Kredite für Arbeitsmittel (Saatgut und Düngemittel) zu tilgen und die anfallenden Zinsen zu bezahlen. Da die landwirtschaftlichen Betriebe normalerweise die Großfamilie beschäftigen und ernähren sowie Beschäftigungs- und Einkommensalternativen rar sind, droht schließlich die Verarmung der Bauern. So werden etwa in Ghana und anderen westafrikanischen Staaten viele Geflügelhalter in ihrer Existenz bedroht, da Geflügelteile 21 aus der EU zu Dumpingpreisen 22 importiert werden (vgl. THALMANN 2008, S. 313; WIECZOREK-ZEUL 2008, S. 250f.; SHARMA 2006, S. 24f.). Als Folge der Importe wird die landwirtschaftliche Produktion im importierenden Land zurückgefahren, die Lebensmittelpreise verfallen und Investitionen besonders im ländlichen Bereich werden nicht mehr oder nur noch in geringem Umfang getätigt (vgl. GRO- TE/WOBST 2005,S. 3).
Ein weiteres Hemmnis bei der Integration der EL in den Welthandel ist die Zolleskalation, die höhere Besteuerung von weiterverarbeiteten Produkten in Relation zu den in diesen enthaltenen Rohstoffen oder Agrargütern. Grund für die Protektion mittels dieses Instrumentariums ist neben dem Schutz der Erzeuger die Arbeitsplatzsicherung im verarbeitenden Gewerbe. So müssen beispielsweise für die Einfuhr von Tomatenprodukten in die EU (z.B. Tomatenmark oder -soße) grundsätzlich höhere Zölle einkalkuliert werden als für unverarbeitete, frische Tomaten aus Südamerika oder Nordafrika. Während der Hauptsaison der Tomatenernte in Europa werden aber wiederum für frische Tomaten viel höhere Importzölle erhoben, um
21 Es handelt sich hier um die im Europäischen Markt weniger stark nachgefragten Teile außer Brustfilets und
Schenkel.
22 Geflügelteile aus der EU: US$ 0,50 pro kg. Lebendhuhn vom westafrikanischen Binnenmarkt ca. US$ 1,5-2
pro kg (vgl. SHARMA 2006, S.25).
II Die Millennium Erklärung und die Millennium Development Goals (MDG) 18
die Erzeuger v. a. in Spanien und Italien vor billigeren Importen aus Staaten außerhalb der EU zu schützen. Einhergehend mit den oben aufgeführten Folgen werden die Überschüsse aus der tomatenverarbeitenden Industrie Europas beispielsweise nach Westafrika exportiert (vgl. BMZ 2006a, S. 299; SHARMA 2006, S. 16f.).
Besonders in den 1970er Jahren wurden in vielen EL staatliche oder halbstaatliche weiterverarbeitende Betriebe gegründet, um unabhängiger von Importen aus dem Ausland zu werden. Diese Betriebe und ihre Erzeugnisse waren und sind jedoch häufig gegenüber importierten Produkten nicht konkurrenzfähig. Qualitative Mängel, planwirtschaftliche und teure Produktionsmethoden, fehlende Innovationsmöglichkeiten und -bereitschaft, fehlende Infrastrukturen, zu kleine und periphere Absatzmärkte sowie die ausufernde Bürokratie und die Korruption führen zu dieser Situation.
Bei der geplanten und in Teilen schon durchgeführten globalen Marktliberalisierung fällt für diese Industrien der staatliche Schutz weg, und die ausländische Konkurrenz kann die Märkte durch oft qualitativ hochwertigere, manchmal günstigere Waren stark verändern. Viele Betriebe sind aber in der Lage trotz dieser Bedrohung zu bestehen und exportieren ebenso in ausländische Märkte.
Das zu geringe Kapital und der Mangel an ausreichend ausgebildeten Fachkräften behindern viele Unternehmen im Wettbewerb, so dass zum Beispiel die Optimierung der Betriebsabläufe in den Bereichen Einkauf, Verarbeitung, Logistik, Marketing oder die für den Export äußerst wichtigen Investitionen in die Produktklassifizierung und -kennzeichnung, oder in der Produktion nach Öko- und Sozialstandards nicht getätigt werden können und damit die Marktzugänglichkeit erschwert wird (vgl. BMZ 2006a, S. 299, UN DESA 2007, S. 28ff, SHAR- MA 2006,S. 21,29).
Im Jahr 2001 haben die Mitglieder der Welthandelsorganisation WTO 23 in der so genannten Doha-Runde eine Absicht über die Öffnung der Märkte beschlossen, die bis Ende 2004 umgesetzt werden sollte. Auch die nachfolgenden Gipfeltreffen in Doha, der Hauptstadt des Emirats Katar, scheiterten an unüberbrückbaren Differenzen. Bei den Verhandlungen im Sommer 2008 wurde versucht, eine Einigung über einen „speziellen Absicherungsmechanismus“ zu erzielen. Bei plötzlich ansteigenden Importen oder sehr starken Schwankungen der Weltmarktpreise wären die EL in der Lage gewesen, kurzfristig die Importzölle zu erhöhen, um die heimischen Bauern und Betriebe zu schützen, und deren Risiko abzuschwächen. Auch wenn in fast allen Punkten eine Einigung erzielt werden konnte, wurde der „spezielle Absicherungsmechanismus“ aufgrund der Weigerung Brasiliens, Uruguays, Costa Ricas und der USA nicht beschlossen. Die Regierungen dieser Länder fürchteten neu hinzugewonnene Märkte schnell wieder zu verlieren, wohingegen für Indien und andere Entwicklungsländer der Schutz der armen Bauern im Vordergrund steht.
23 World Trade Organisation.
II Die Millennium Erklärung und die Millennium Development Goals (MDG) 19
Insgesamt hat sich das Mächteverhältnis in den Doha-Runden verschoben. Die großen Schwellenländer, allen voran Brasilien, vertreten ihre Interessen nicht mehr in Absprache mit EU und USA, sondern verfolgen eine eigenständige Politik. Sie sind inzwischen ebenfalls zu wichtigen Agrarexporteuren herangewachsen (vgl. THALMANN 2008, S. 313). Deren Wider-stand bei der Aufnahme einzelner Themen wie Handelserleichterungen, Wettbewerbspolitik und Öffentliches Auftragswesen in das Regelwerk der WTO, oder die Weigerung der Industrieländer ihre Agrarsubventionspolitik aufzugeben, sind weitere Gründe für das Scheitern der Verhandlungen. Erschwert werden die Verhandlungen durch die große Heterogenität der Entwicklungsländer. Neben den erwähnten neuen Agrarexporteuren, sind viele Länder abhängig von Importen. Bei einer im Zuge der Marktliberalisierung erwarteten durchschnittlichen Steigerung der Weltmarktpreise um 10 % müssen jene Länder mehr für ihre importierten Güter einkalkulieren, was deren Volkswirtschaften zusätzlich belastet (vgl. GROTE/WOBST 2005, S. 1f.; BMZ 2006a, S. 302).
Hauptsächlich die Schwellenländer, die über entsprechende Technologien in der Verarbeitung und Kenntnisse der Märkte verfügen, sind Profiteure dieser Marktliberalisierung. Da etwa Zucker kostengünstig und qualitativ hochwertig in der brasilianischen Agrarindustrie hergestellt werden kann, können viele afrikanische Staaten hier nicht mehr konkurrieren. Sie sind damit Verlierer dieser Liberalisierung in doppelter Hinsicht, da sie vor der Liberalisierung im Rahmen der AKP-Abkommen 24 konkurrenzfreien, bevorzugten Zugang in den EU Markt haben. Deutlich wird dies auch am über 16-jährigen Rechtsstreit zwischen AKP-Mitgliedern, lateinamerikanischen Staaten und der EU. Die AKP-Staaten wehrten sich gegen niedrigere Zölle auf Bananen aus Südamerika, da die AKP-Staaten zollfreien Zugang zum EU-Markt haben und mit der Liberalisierung neue Konkurrenz durch südamerikanische Produzenten bekommen hätten. Durch das neuerliche Scheitern der WTO-Verhandlungen kommt es nicht zu der von der EU im WTO-Kontext versprochenen Senkung der Importzölle für Lateinamerika. In diesem Fall hätten die AKP-Staaten Kompensationszahlungen erhalten, die bei nun möglicherweise zukünftigen bilateralen Abkommen zwischen der EU und südamerikanischen Staaten nicht mehr aufgebracht werden müssen (vgl. THALMANN 2008, S. 313). Um das MDG 8| und die Zielvorgabe eines berechenbaren und nicht-diskriminierenden Handels- und Wirtschaftssystem dennoch zu erreichen, sollte die Liberalisierung langsam und produktspezifisch vollzogenen werden. Unter Anwendung zielgerichteter Instrumente wie dem „speziellem Absicherungsmechanismus“, können die negativen Auswirkungen in den EL möglicherweise abgemildert werden. Ein verstärktes Engagement der EZ im Bereich Produktion, Handelserleichterungen, oder insgesamt eine Reduktion der Markteintrittsbarrieren, könnte ebenso Abhilfe schaffen, wie es beispielsweise schon mit dem „Aid for Tra-
24 Eingebundenin die Lomé und Cotonou Verträge geschlossene Abkommen über Wirtschaftliche Zusammen-
arbeit, Handel sowie Strategien der Entwicklung zwischen der EU und Afrikanischen, Karibischen und Pazifi-
schen Staaten (SIX /KÜBLBÖCK 2006, S. 18).
II Die Millennium Erklärung und die Millennium Development Goals (MDG) 20
de“ Programm der EU versucht wird. Diese schon vor der Liberalisierung einzelner Märkte versprochenen Maßnahmen versuchen, die Integration in den Welthandel zu erleichtern und die negativen Auswirkungen und anfangs hohen Anpassungskosten abzumildern. Instrumente des „Aid for Trade” sind die Förderung von Infrastrukturmaßnahmen zur Transporterleichterung, der Produktstandardisierung, Verbesserung der Hygiene und Produktionsbedingungen oder die Durchführung von Marktanalysen. Insgesamt wurden (exklusive Infrastrukturmittel) im EU Budget 2007 hierfür rund € 1 Mrd. eingeplant (vgl. SIX/KÜBLBÖCK, 2006, S. 17). Die für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes sehr wichtigen ausländischen Direktinvestitionen (FDI) 25 sind gegenüber 2003 um 40 % auf rund US$ 233 Mrd. im Jahr 2004 gestiegen, grundsätzlich eine sehr positive Entwicklung, wobei sich hier eine starke Divergenz in der Verteilung der Investitionen ergibt. Die FDI konzentrieren sich hauptsächlich auf die Schwellenländer China, Mexiko, Singapur und Brasilien. Allein China konnte Investitionen im Wert von US$ 95 Mrd. verzeichnen. In den meisten EL konnte im Jahr 2004 ein Anstieg der FDI festgestellt werden, die Anteile sind jedoch immer noch marginal. Lediglich in den ölreichen Staaten Sudan und Angola konnte die Summe der FDI verdoppelt werden (vgl. BMZ 2006a, S. 300).
Zusammenfassend kann eine Liberalisierung der Märkte wie es die Zielvorgabe 12 fordert, eine Reihe positiver und negativer Auswirkungen haben. Hier fehlt eine eindeutige Positionierung in den MDG, zumal dort das aktuelle weltwirtschaftliche System insgesamt weder thematisiert noch in Frage gestellt wird - die Symptome werden zwar behandelt, aber die Ursachen der strukturellen Ungleichheit zwischen Nord und Süd werden in den MDG vernachlässigt (vgl. BRAND 2007, S. 9, KÜBLBÖCK 2006, S. 146ff.).
25 Foreign Direct Investments.
II Die Millennium Erklärung und die Millennium Development Goals (MDG) 21
2.3.2 MDG 8| Zielvorgaben 13 und 14
Wie bereits in den Erläuterungen zur vorangehenden Zielvorgabe 12 erwähnt, ist der Anteil der am wenigsten entwickelten Länder am Weltmarkt marginal und die Marktzugangsbarrieren stellen in Qualität, Verarbeitung und Klassifizierung ein großes Hindernis bei der Integration in den globalen Handel dar. Besonders tragend ist hier die ungünstige Grundsituation der Least Developed Countries (LDC) 26 . Mit den Zielvorgaben 13 und 14 soll die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit auf die am wenigsten entwickelten und Länder, die aufgrund ihrer geographischen Lage benachteiligt sind, fokussiert werden. Das soll ihnen die Möglichkeiten zu einer beschleunigten und nachhaltigen Entwicklung geben (vgl. UN 2005a, S. 36). „However, aid to the […] LDCs […] has essentially stalled since 2003. Aid to sub-Saharan Africa […] increased by only two per cent between 2005 and 2006“ (UN DESA 2007, S. 29), obwohl auf dem G8 27 Treffen in Gleneagles 2005 eine Verdopplung der finanziellen Hilfe für Afrika bis 2010 vereinbart wurde. Auf dem folgenden G8 Gipfel 2007 in Heiligendamm wurde dies noch einmal bekräftigt. Es bleibt daher abzuwarten, ob die G8-Staaten dieses sehr populäre Versprechen bis 2010 einlösen werden (vgl. NUSCHELER 2008a, S. 20).
26 Am wenigsten entwickelte Länder. Kriterien, nach denen Länder von der UN als LDC eingestuft werden sind
das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf, Lebenserwartung, Kalorienversorgung, Einschulungsrate, Alphabetisie-
rungsrate, Anteil der heimischen Produktion, Instabilität der landwirtschaftlichen Produktion, Exportorientie-
rung und die Bevölkerungszahl (vgl. BMZ 2006a, S. 410).
27 Gruppe der acht wichtigsten Industrienationen USA, Großbritannien, Japan, Italien, Frankreich, Deutschland,
Kanada und Russland (letzteres ist seit 2006 vollwertiges Mitglied, vor 2006 bestand die Gruppe aus sieben
Mitgliedsstaaten -G7) (vgl. BMZ 2006a, S. 415).
II Die Millennium Erklärung und die Millennium Development Goals (MDG) 22
2.3.3 MDG 8| Zielvorgabe 15
Die teilweise extreme Verschuldung und die damit verbundene Zins- und Tilgungslast vieler EL erschweren oder verhindern gänzlich die Investitionen in Schlüsselbereiche wie Bildung, Infrastruktur, Gesundheitsvorsoge, Wirtschaftsförderung und/ oder Ernährungssicherung, die zur Erreichung der MDG vonnöten wären. Erstmals wurde auf dem G7 Gipfel in Köln 1999 mit der erweiterten Entschuldungsinitiative eine globale und zielgerechte Entschuldung der HIPC 28 vorangetrieben. Zusätzlich wurde auf dem G8 Gipfel in Gleneagles 2005 ein multilaterales Instrument, die Multilateral Debt Relief Initiative (MDRI) 29 eingeführt, um nach der erfolgreichen Anwendung der HIPC-Initiative eine Schuldentragfähigkeit für die betroffenen Staaten auch in Zukunft sicherzustellen. So verpflichtete sich die Weltbank, deren Tochtergesellschaft International Development Association und der Afrikanische Entwicklungsfond auf einen hundertprozentigen Erlass der Schulden der HIPC. Die Inter American Development Bank ging fast zwei Jahre später, Anfang 2007, denselben Weg und erließ fünf lateinamerikanischen und karibischen hochverschuldeten Staaten die Schulden (vgl. BMZ 2006a, S. 309f, UN DESA 2007, S. 30f.). Bis 2006 sind die HIPC um insgesamt ca. US$ 60 Mrd. entlastet worden. Durch die MDRI und HIPC Initiativen konnte der Kreditstand der betroffenen Staaten um ca. 90 % gesenkt werden. Im April 2007 erfüllten bereits 22 der 40 HIPC alle Konditionen und konnten so einen Schuldenerlass erreichen. Acht weitere Staaten befinden sich auf der Vorstufe des Erlasses und werden also in naher Zukunft von ihrer Kredit-, Tilgungs-, und Zinslast befreit werden. Die übrigen zehn HIP Staaten haben Zusagen über rund US$ 12 Mrd. erhalten und es besteht die Möglichkeit, diese Länder über die MDR Initiative weiter zu entlasten (vgl. UN DESA 2007, S. 30f.).
Aufgrund der Initiativen sind die armutsbezogen Investitionen der HIPC in den einzelnen Ländern fühlbar angestiegen, und übertreffen nun die Schuldendienstleistungen deutlich (vgl. BMZ 2006a, S. 312).
28 Heavily Indebted Poor Countries - hochverschuldete, arme Länder
29 Multilaterale Entschuldungsinitiative
II Die Millennium Erklärung und die Millennium Development Goals (MDG) 23
2.3.4 MDG 8| Zielvorgaben 16, 17 und 18
Die Zielvorgaben 16, 17 und 18 behandeln die Themen der Jugendarbeitslosigkeit, die Forderung nach kostengünstigeren Pharmaka in den EL und dem information gap 30 , der den Anschluss der benachteiligten Staaten an das Kommunikationszeitalter bedroht und diesen damit Entwicklungschancen beraubt.
Die UN schätzt die Anzahl der weltweit erwerbslosen Menschen auf rund 200 Millionen (2006), davon sind fast 95 Millionen junge Erwachsene. Insgesamt wird die weltweite Arbeitslosenrate mit 4,4% angegeben, der Anteil der erwerbslosen jungen Erwachsenen beläuft sich aber auf ca. 14 %. Das starke Bevölkerungswachstum in vielen EL und der daraus resultierende hohe Anteil von Kindern und Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung, birgt die Gefahr einer hohen Arbeitslosigkeit der jungen Erwachsenen und zieht eine Bedrohung der wirtschaftlichen Entwicklung und Armutsbekämpfung nach sich, die wiederum höheres Potential für Kriminalität und gesellschaftliche Unzufriedenheit hervorrufen und damit die stabile Entwicklung eines Staates gefährden. Besonders die berufliche Ausbildung und der Eintritt in das Arbeitsleben ermöglichen Personen aus armen und unterprivilegierten Umwelten den Weg aus der Armut und gewähren damit auch deren Nachkommen eine Chance auf ein Leben in relativem Wohlstand.
30 Informationskluft zwischen reichen und armen Ländern oder Regionen.
Arbeit zitieren:
Sebastian David Stemshorn, 2008, Die Auswirkungen der Paris Declaration on Aid Effectiveness auf die Deutsche Entwicklungszusammenarbeit , München, GRIN Verlag GmbH
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Hausarbeit, 14 Seiten
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Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
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Ausarbeitung, 39 Seiten
Politik - Internationale Politik - Thema: Entwicklungspolitik: Die Auswirkungen der Paris Declaration on Aid Effectiveness auf die Deutsche Entwicklungszusammenarbeit ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Politik - Internationale Politik - Thema: Entwicklungspolitik: neuer Titel erschienen: Die Auswirkungen der Paris Declaration on Aid Effectiveness auf die Deutsche Entwicklungszusammenarbeit
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