Udo Rosowski - Arbeitsschutz-Controlling
Inhalt
HISTORISCHE ENTWICKLUNG DES ARBEITSSCHUTZES 7
WIRTSCHAFTLICHKEIT VERSUS SOZIALE VERANTWORTUNG 11
WIRTSCHAFTLICHKEITSASPEKTE IM BETRIEBLICHEN ARBEITSSCHUTZ 11
SOZIALE VERANTWORTUNG (CORPORATE SOCIAL RESPONSIBILITY) 14
BEGRIFF DES CONTROLLING 17
ZIELRICHTUNGEN DES KLASSISCHEN CONTROLLINGS 19
ARBEITSSCHUTZ -CONTROLLING 21
ZIELRICHTUNGEN EINES ARBEITSSCHUTZ-CONTROLLING 25
ARBEITSSCHUTZ UND BENCHMARKING 27
ARBEITSSCHUTZ FÜHRT ZU HÖHERER PRODUKTIVITÄT 31
INTENTIONEN DES STAATLICHEN ARBEITSSCHUTZES 33
WERKZEUGE 35
KOSTE -N UND LEISTUNGSRECHNUNG - KLR - 35
EFQM 36
BALANCED SCORECARD 38
LOSS CONTROL MANAGEMENT 40
SIX SIGMA 41
LV 21 42
BEWERTUNG DER METHODEN 43
DATEN FÜR EIN BERICHTSWESEN 45
ARBEITSSCHUTZ -CONTROLLING VERSUS DEREGULATION. 49
VORHANDENE KENNZAHLEN UND INDIKATOREN 51
ARBEITSSCHUTZ -ZIELE STATT INDIKATOREN 55
ARBEITSSCHUTZZIELE BIS 2012 58
PROBLEM NICHT GELÖST 63
ABK ÜRZUNGEN 65
KOMPENDIUM ARBEITSSCHUTZRECHTLICHER VORSCHRIFTEN 67
GESETZE (JEWEILS IN GELTENDER FSSSUNG) 67
VERORDNUNGEN (AUSZUG) 69
REGELN 71
QUELLEN / LITERATUR. 73
5
Historische Entwicklung des Arbeitsschutzes
Der staatlich geregelte Arbeitsschutz hat sich historisch aus den sich zur Zeit der Industrialisierung seit Mitte des 19. Jahrhunderts stark wandelnden Lebens- und Arbeitsbedingungen entwickelt.
Der Arbeitsschutz bezog sich damals auf die Gesamtheit der Sozialpolitik, die als soziale Bewegung das Ziel hatte, bei den asymmetrischen Lebens- und Beschäftigungsverhältnissen der industriellen Arbeiterschaft einen Schutz vor übermäßiger Verwertung ihrer Arbeitskraft zu bieten. Ihre gesetzliche Grundlage fanden die Vorschriften zum Arbeitsschutz vor allem in der Gewerbeordnung mit dem so genannten Arbeiterschutzgesetz vom 1.6.1891 (RGBl., 261), der gesetzlichen Unfallversicherung vom 6.7.1884 (RGBl., 69) und zivilrechtlichen Regelungen des BGB vom 18.8.1896 (RGBl., 195). Später waren Vorschriften zum Arbeitsschutz in der Reichversicherungsordnung (RVO) zusammen gefasst 1 , die als Grundnorm des Sozialstaats gilt. Auch heute noch enthalten die Paragraphen 617-619 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), abgesehen von den Vorschriften über arbeitsvertragliche Regelungen in den Paragraphen 611 ff. BGB und den sich hieraus zum Teil ableitenden Sondergesetzen 2 , Vorschriften zum technischen Arbeitsschutz. Die fortschreitende Entwicklung von Technik aber auch von Organisation, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft haben für einen ständigen Wandel der Arbeitsbedingungen gesorgt. Dieser Wandel hat sich in den letzten Jahren sogar noch vervielfacht. Vor dem Hintergrund zunehmender Komplexität betrieblicher und ge-
1 Reichsversicherungsordnungvom 19. Juni 1911 (RGBl. I S. 509)
2 Vgl.z.B.: Kündigungsschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Mutterschutzgesetz
7
sellschaftlicher Problemlagen entsteht eine hochgradige Veränderungsdynamik. Die Veränderungsprozesse werden immer schneller und überschreiten teilweise das menschliche Maß an Wahrnehmungs-, Umsetzungs- und Veränderungsfähigkeit. 3,4 Zeitgleich wird eine Zunahme instabil-komplexer Situationen beobachtet. Insoweit waren auch die Anforderungen an den Arbeitsschutz seit jeher einem regelmäßigen Wandel unterworfen und werden es wohl auch bleiben.
Im Zuge des „Zusammenwachsens“ von Europa ist der Arbeitsschutz zunehmend auch zu einem Kernbereich des heutigen EG-Rechts geworden. In den achtziger Jahren des 20. Jahrhunderts wurde u.a. auch wegen der zunehmenden verbindlichen europäischen Rechtssetzung, die zu einem erheblichen Bedeutungsverlust der nationalen Unfallverhütungsvorschriften 5 geführt hatten, das bisherige Arbeitsschutzsystem in Deutschland zunehmend als unbefriedigend empfunden.
Auf europäischer Ebene wurden mit der Richtlinie 89/391/EWG 6 die Mindestanforderungen für einen modernen Arbeitsschutz beschlossen. Mit dem heute geltenden Arbeitsschutzgesetz vom 07.08.1996 ( BGBl I, 1246) i.g.F. wurde schließlich die Richtlinie 89/391/EWG 1:1 umgesetzt. Zeitgleich erfolgte auch die Einführung des SGB VII 7 , das den Arbeitsschutz in Deutschland im dualen System zur Grundlage hat. Hiernach besteht neben dem staatlichen Arbeitsschutz als zweite Säule der autonome selbstverwaltete Arbeitsschutz durch die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Mit diesen Rechtsänderungen war im Verbund mit weiteren Gesetzesänderungen wie dem ASiG 8 ein Paradigmenwechsel verbunden. Im neuen Arbeitsschutzrecht geht es nunmehr in Gegensatz zu der bisherigen Praxis der behördlichen Überwachung vordringlich um die Motivation zu einer systematischen und konsequenten
4 rung von 100 Jahren sondern die äquivalente Erfahrung von 20.000 Jahren machen.
6 AblEG Nr. L 183, 1
8
heit - Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-vom 12.12.1973 BGBl. I,1885) igF.
8
Prävention durch die Unternehmen, die der Sicherheit und der Gesundheit der Beschäftigten dienen soll. Dabei sollen die Maßnahmen sogar auf den privaten Bereich und Familienangehörige der Beschäftigten ausstrahlen ( Richtlinie 89/391/EWG, Erwägungsgrund 8, Satz 2 ).
Die neue Sichtweise in Verbund mit weiteren Arbeitsschutz- und Unfallverhütungs-vorschriften hat in den letzten Jahren in den Betrieben in vielen Bereichen zu erheblichen Aktivitäten von der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen bis hin zur Gestellung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) geführt.
9
Wirtschaftlichkeit versus soziale Verantwortung
In den folgenden Kapiteln soll näher darauf eingegangen werden, inwieweit bei Fragen zum betrieblichen Arbeitsschutz und zur Arbeit und Gesundheit eher wirtschaftliche und mönetäre Aspekte oder eher allgemeine soziale und gesellschaftliche Anforderungen auch unter Einbeziehung von Aspekten des
Reziprozitätsverhaltens 9 eine dominierende Rolle spielen.
Wirtschaftlichkeitsaspekte im betrieblichen Arbeitsschutz
Die Umsetzung der staatlichen und berufgenossenschaftlichen Arbeitsschutzan-forderungen in den Betrieben hat gemessen an den klassischen Indikatoren wie Zahl der Arbeitsunfälle oder Berufsunfähigkeit großen Erfolg gezeigt. So sind sowohl die Arbeits- und Wegeunfälle als auch die tödlichen Unfälle weiterhin rückläufig 10 . Nach einer Untersuchung des BIT und der Universität Bielefeld haben in
Vgl.: Rosowski, Katja; Zukunftsmarkt Pflegehotel, Grin-Verlag München (2008) 9
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2003, Bericht der Bundesregierung über den 10
Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland in Jahr 2003, Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit;
11
92,8 % der Betriebe Arbeitsplatzbegehungen stattgefunden, in fast 70 % der Betriebe wurden Gefährdungsbeurteilungen erstellt 11 . Im Zuge der explosionsartigen Zunahme geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse (Mini-Jobs) muss hinsichtlich der Anwendung der Vorschriften auf diese Personengruppe allerdings von Defiziten ausgegangen werden 12 .
Gleichzeitig muss bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen jedoch realisiert werden, dass diese Maßnahmen für den Betrieb auch mit erheblichem Auf-wand und Kosten verbunden sind. Unter dem Druck einer zunehmenden globalen Konkurrenzsituation fordern Unternehmen einen betriebswirtschaftlichen Nachweis für den Nutzen ihrer Arbeitsschutzmaßnahmen. So gaben bei der Untersuchung des BIT / Universität Bielefeld fast 78% der Unternehmen die Kostenreduktion als vordringlichstes Ziel der Zukunft an. Häufig werden Arbeitsschutzmaßnahmen nur als Kostenbelastung in den Betrieben wahrgenommen, ohne dass mess- oder wahrnehmbare Nutzenpotentiale erkannt werden 13 . Dabei können vielfach selbst auf der Kostenseite nicht alle Kosten und Kostentreiber auf Anhieb identifiziert werden. Lassen sich die Kosten für PSA 14 , die Sicherheitsfachkräfte oder die Betriebsärzte aus den jeweiligen Kostenrechnungssystemen noch einigermaßen leicht herausfiltern, ist dies bei anderen Kosten schon schwieriger.
Welche Zusatzkosten entstehen durch die Beschaffung einer Maschine mit erhöhtem Schallschutzaufwand gegenüber einer Maschine mit geringeren Anforderungen und wo und wie werden diese Zusatzkosten erfasst? Wie hoch werden die Kosten für den Einsatz des Betriebsrates für Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (AuG) angesetzt? Welche Kosten entstehen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Arbeitsunfällen.
Fn10:http://de.osha.eu.int/statistics/statistiken/bericht_zum_stand_von_sicherheit_und_ges undheit_bei_der_arbeit/suga_2003_bericht_ansehen_suga2003_content.php
BIT e.V./Universität Bielefeld Fakultät für Gesundheitswissenschaften, 2003; Repräsen- 11
tative Befragung im Rahmen des Projekts ‚Betriebliches Gesundheitsmanagement’; www.bit-bochum.de/infos/GMBefragung.html
Rosowski, Udo, 2008; Arbeitsschutz und Belastungen bei geringfügigen Beschäftigungs- 12
verhältnissen (Mini-Jobs), Grin-Verlag München-Ravensburg
Lang,K.-H., Vorath, B.-J., (2002) Erfolgsfaktoren für einen ergebnisorientierten Arbeits- 13
schutz in: Schriftenreihe EDITA 12, Landesanstalt für Arbeitsschutz NRW Düsseldorf Persönliche Schutzausrüstung 14
12
Sind hier vielleicht sogar Reparaturkosten mit zu berücksichtigen, falls auch Sachschäden eingetreten sind.
Entstehen weitere Kosten durch Produktionsunterbrechung oder -ausfall?
So betrug 2002 der Produktionsausfall in Deutschland durch krankheitsbedingte Abwesenheit 44,15 Mrd. Euro. Rund ein Drittel dieser Kosten stehen dabei im Zusammenhang mit der Arbeit. Davon ließen sich nach Schätzungen wiederum 30-40% der Kosten durch effektivere AuG-Maßnahmen vermeiden. 15
Neben den internen Aspekten sind gravierende externe Einflüsse zu beachten: „Der Einfluss der Nationalstaaten auf Wirtschafts- und Kommunikationsprozesse, auf Warenaustausch und Finanzströme, auf Produktion und Dienstleistungen verringert sich, der Konkurrenzdruck sowohl zwischen den Unternehmen wie auch zwischen den Staaten steigt. Dies hat auch Folgen für das Arbeitsschutzsystem. Es wird auf der einen Seite immer stärker durch internationale Anforderungen, (z. B. der Europäischen Union) und durch supranationale Institutionen, (z. B. ILO, ISO, WHO) geprägt; auf der anderen Seite wird die Neigung bestehen, wegen des globalen Konkurrenzdruckes aus Kostengründen die Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu verringern und international einen kleinsten gemeinsamen Nenner anzustreben.“ 16 In der politischen Diskussion 17 , 18 wird immer wieder die Forderung erhoben, dass z.B. Europäische Mindeststandards in Deutschland keinesfalls wegen der Kostenkonkurrenz zu ausländischen Unternehmen durch nationale Vorschriften übertroffen werden und so der Mindeststandard als gerade noch zu erreichender Level angesehen wird.
vgl.: Mit Sicherheit mehr Gewinn, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 15 2004
16 vgl. 78. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder am 07./08. November 2001 in Potsdam vgl. http://www.cducsu.eu/content/view/4013/32/ (letzter Aufruf 20.03.2008) 17
http://www.main-spitze.de/wirtschaft/opel/objekt.php3?artikel_id=1491126 (letzter Auf- 18 ruf 20.03.2008)
13
Soziale Verantwortung (Corporate Social Responsibility)
Die soziale Verantwortung von Unternehmen, auch als Corporate Social Responsibility (CSR) bezeichnet, gewinnt für die Wettbewerbsfähigkeit und den nachhaltigen Erfolg deutscher Unternehmen jeder Branche und Größe zunehmend an Bedeutung. Diese erkennen immer mehr, dass überdurchschnittliche sozial- und umweltverträgliche Unternehmenspraktiken unmittelbaren wirtschaftlichen Wert schaffen können und die Gestaltung des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Wandels unterstützen.
Was genau bedeutet soziale Verantwortung von Unternehmen? Laut Grünbuch der Europäischen Kommission von 2001 19 beschreibt CSR ein Konzept, mit dem Unternehmen auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltverantwortlichkeiten sowohl in ihre Unternehmenstätigkeit als auch in die Wechselbeziehungen mit Interessensvertretern (z.B. Arbeitnehmern, Anteilseignern, Investoren, Verbrauchern, öffentlichen Behörden, Nichtregierungsorganisationen, etc.) integrieren. Sozial verantwortlich handeln heißt nicht nur, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, sondern über die bloße Gesetzeskonformität hinaus mehr in das Humankapital, in die Umwelt und in die Beziehungen zu ihrem Umfeld zu investieren.
Das Konzept CSR beinhaltet eine interne und eine externe Dimension. Die interne Dimension betrifft in erster Linie die Arbeitnehmer. Dazu zählen das Management des Humankapitals, der Arbeitsschutz, die sozial verantwortungsvolle Bewältigung des globalen Wandels und der umweltbewusste Umgang mit den in der Produktion verwendeten natürlichen Ressourcen. Die externe Dimension bezieht sich auf die Integration der Unternehmen in das lokale Umfeld, auf Geschäftspartner, Zulieferer und Verbraucher, die Menschenrechte und den globalen Umweltschutz. Das Konzept macht zudem nicht an den nationalen Grenzen halt.
Die entscheidenden Gründe für die Fortentwicklung einer sozialen Verantwortung der Unternehmen sind:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/com/2001/com2001_0366de01.pdf 19
14
- die veränderten Erwartungen der Verbraucher, der Bürger, der Behörden und der Investoren an die Unternehmen im Kontext der Globalisierung und des industriellen Wandels,
- der zunehmende Einfluss sozialer Kriterien auf die Investitionsentscheidungen von Einzelpersonen und Organisationen in deren Rolle als Verbraucher und Investoren,
- die größere Besorgnis bezüglich der durch wirtschaftliches Handeln hervorgerufenen Umweltschädigung,
- die immer transparenter werdende Wirtschaftstätigkeit durch moderne In-formations- und Kommunikationstechnik.
Die Europäische Union hat die Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen zu ihrem Anliegen gemacht. Sie ist davon überzeugt, dass CSR dazu beitragen kann, das in Lissabon 2000 vorgegebene Ziel des Europäischen Rates, die Union zum ,,wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen", zu realisieren.
In Deutschland hat sich mit dem Deutschen Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung (DNBGF) 20 ein Forum gebildet, das dieses Konzept der sozialen Verant-wortung von Unternehmen unterstützt. Da für den Erfolg von betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) entscheidend ist, ob und wie ein Unternehmen seiner Verantwortung im Umgang mit den natürlichen Ressourcen und dem Humankapital gerecht wird, gilt die soziale Verantwortung von Unternehmen als eines der Qualitätsmerkmale betrieblicher Gesundheitsförderung.
Zudem hat sich zwischenzeitlich auch das Leitbild der ‚gesunden Organisation’ herausgebildet 21 . Diese Metapher bezeichnet eine Organisation, die in ihrer Unternehmenskultur, der Aufbau- und Ablauforganisation, ihren sozialen bzw. kommunikativen Prozessen und Anreizsystemen so ausgerichtet ist bzw. weiterentwickelt
20 http://www.dnbgf.org (letzter Seitenaufruf 15.02.2011)
21 Vgl: Zukunftsfähige betriebliche Gesundheitspolitik, Schlussbericht der Expertenkommission der Bertelsmann Stiftung und Hans-Böckler-Stiftung zur betrieblichen Gesundheitspolitik, 2004
15
wird, dass gesundheitsrelevante Belastungen vermindert und protektive Ressourcen im Sinne einer ausgewogenen Life-Work-Balance vermehrt werden.
16
Begriff des Controlling
„To control" oder „Controlling" kommt aus dem amerikanischen Sprachgebrauch und bedeutet sinngemäß Beherrschung, Lenkung und Steuerung eines Vorganges. Dies hat selbstverständlich Einwirkungen auf Vorgang und eingeschlagen Kurs. Es müssen also genaue Ziele festgelegt worden sein, die in der operativen und der daraus abgeleiteten taktischen Planung ihren Niederschlag finden. Mit der Kontrolle der Planabweichungen durch Ermittlung und Analyse schafft man die Grundlage für nunmehr zu treffende Entscheidungen über einzuleitende Korrekturmaßnahmen.
Im Gegensatz zum deutschen Sprachgebrauch bedeutet Controlling somit mehr als lediglich kontrollieren. Die Kontrolle ist nur eine Teilfunktion des Controlling. Der Kontrolle allein fehlt der oben beschriebene Bezug zum Prozess der Unternehmensführung, wenn aus der Kontrolle eben keine zukünftigen Maßnahmen erwachsen.
Funktional gesehen ist Controlling dasjenige Subsystem der Führung, das Planung und Kontrolle sowie Informationsversorgung systembildend und systemkoppelnd ergebniszielorientiert koordiniert und so die Adaption und Koordination des Gesamtsystems unterstützt. 22 Die Hauptmerkmale eines Controllingsystems sind laut dieser Definition als Planung, Steuerung und Kontrolle zu verstehen.
22 Vgl. Horvath, 1996, S.141
17
Arbeit zitieren:
Dipl.-mult., MOM Udo Rosowski, 2011, Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Arbeitsschutz-Controllings für den staatlichen Arbeitsschutz, München, GRIN Verlag GmbH
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