Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung 1
II. Demokratisches Thailand? 3
1. Demokratiebegriffe 3
1.1 Minimalistische Definition 3
1.2 Anspruchsvolle Definition 5
1.2.1 Prämissen 5
1.2.2 Dimensionen der Demokratie 5
1.2.3 Teilbereiche einer demokratischen Ordnung 6
1.3 Defekte Demokratie 9
2. Landesanalyse 10
2.1 Wahlen und politische Beteiligung 10
2.1.1 Wahlgrundsätze und -rahmenbedingungen 10
2.1.2 Mandatsträger 11
2.2 Politische Partizipationsrechte 13
2.2.1 Medien und Information 13
2.2.2 Öffentliches Engagement 15
2.3 Bürgerliche Freiheitsrechte 15
2.3.1 Justizwesen 15
2.3.2 Korruption 16
2.3.3 Menschenrechte 17
2.4 Horizontale Verantwortlichkeit 18
2.4.1 Verfassungsprinzipien 18
2.4.2 System Thaksin 19
2.5 Agendakontrolle 21
2.5.1 Rolle des Militärs 21
2.5.2 Separatismus im Süden 23
III. Fazit 24
Literaturverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis
I. Einleitung
“I will not allow any changes that don’t observe the democratic process. I will protect democracy. Let me repeat, I will protect democracy with my life.” 1 Dieses Plädoyer für die Demokratie verlautbarte der ehemalige thailändische Premierminister (PM) Thaksin Shinawatra im Jahre 2006, wenige Monate vor dem Militärputsch, welcher ihn seines Amtes enthob und die Verfassung von 1997 außer Kraft setzte. Genügt dem Betrachter dieser Ausspruch, so scheint der Ex-Premier ein überzeugter Befürworter demokratischer Geisteshaltung und Staatsverfassungen zu sein, dessen politisches Handeln im Sinne des Volkswillens erfolgte und der den politischen Alltag auf Grundlage demokratischer Fairness und konstitutioneller Loyalität gestaltete. Doch welche Auffassung und welchen Begriff von Demokratie konnte der Staatsmann haben, welcher mit einer absoluten Mehrheit über das thailändische Parlament 2001 zum PM ernannt wurde? Als Gründe für den Militärputsch wurden u.a. Machtmissbrauch und Behinderung der Funktion von Verfassungsorganen durch die Regierung angegeben. 2 Dies ist bereits als Indiz zu verstehen, dass das politische System in Thailand unter PM Thaksin auch gemäß westlichen Vorstellungen nicht zwangsläufig dem Idealtypus einer Demokratie entsprach. Nach Jahrzehnten von sich abwechselnden mehr oder weniger demokratischen Phasen und Militärputschen schien sich die „People´s Constitution“ von 1997, welche aufgrund ihrer verbrieften Freiheitsrechte und des Systems der checks and balances als Weg zur Konsolidierung der Demokratie galt, in Thailand zu etablieren. Es war die „demokratischste“ Verfassung Thailands, die unter Mitwirkung und Berücksichtigung möglichst vieler gesellschaftlicher Interessen gestaltet wurde. 3 Thaksin wurde nach der Parlamentswahl 2001 mit überzeugender parlamentarischer Mehrheit zum PM gewählt und konnte sich auf eine stabile politische Partei, die Thai Rak Thai Party (TRT), stützen. Trotz der parlamentarischen Mehrheit, welche auch durch den überzeugten Rückhalt im Volk gewährleistet war, wurde der Vorwurf erhoben, der PM installiere in der konstitutionellen Monarchie Thailands eine persönliche Herrschaft zur Bereicherung seiner selbst, der Familie, seiner politischen Clique und weiteren Unterstützern. Dieses als „Thaksinization“ 4 bezeichnete Handeln solle lediglich die politische Macht des PM konsolidieren, keineswegs die Demokratie als solche. Doch soll in diesem Rahmen kei- 1 Zit.nach: Nelson, Michael H.: Militärputsch in Thailand - und nun? Einschätzung zum Putsch vom 19. September, in: Südostasien, Nr. 4, 2006, S. 49f.
2 Ebd., S. 48
3 Bünte, Marco: Probleme der demokratischen Konsolidierung in Thailand, Hamburg 2000, S. 58
4 Vgl. McCargo, Duncan/Ukrist Pathmanand: Thaksinization of Thailand, Copenhagen 2005
1
ne einseitige Schuldzuweisung an Thaksin erfolgen, sondern die Spezifika seines Regie-rungshandelns und der politischen Verhältnisse im Königreich Thailand während seiner Amtszeit objektiv analysiert werden.
Grundlage dieser Arbeit soll daher die Frage sein, wie das politische System in Thailand unter PM Thaksin nach der Demokratiedefintion Wolfgangs Merkels einzuordnen ist. Handelt es sich hierbei noch um eine Demokratie oder entspricht es einem der Typen defekter Demokratien?
Die entscheidende Voraussetzung zur Beantwortung dieser Frage ist primär die Auswahl und Klärung einer passenden Demokratiedefinition: Was wird unter „Demokratie“ verstanden und welcher theoretische Bezugsrahmen zu einer Einordnung und Beurteilung dient in dieser Arbeit? Es muss eine Demokratiedefinition gefunden werden, welche ein adäquates Analyseraster gewährleistet und passende demokratietheoretische Gesichtspunkte liefert, damit die politische Herrschaft der thailändischen Regierung unter der Ägide Thaksins eingehend beleuchtet werden kann und keine Einordnung unter Missachtung wichtiger Politikbereiche erfolgt:
Schmidt beispielsweise definiert Politik als „eine Regierungsform, die aus dem Volk hervorgeht und durch seine Repräsentanten (…) letztlich unter Berufung auf das Interesse des Volkes oder seiner Mehrheit ausgeübt wird“. 5 Doch kann diese Begriffsbestimmung ausreichen, um die heutige politische Komplexität und Diversifizität noch befriedigend zu erfassen? Daher soll eine Unterscheidung zwischen minimalistischen, v.a. Wahlrechtsgrundsätze betonenden (nach Dahl), und den anspruchsvollen Definitionen der Demokratie vorgeschlagen werden. Erstere weisen eine gewisse Differenziertheit auf, argumentieren dennoch aber häufig zu eindimensional, um komplexe politische Systeme in ihren Teilbereichen zu erfassen. „In zahlreichen Umbruchsystemen [finden] zwar gleiche und mehr oder weniger freie Wahlen“ 6 statt, doch reicht eine freie Wahl tatsächlich, um den Zustand der Demokratie zu bewerten? Es erscheint fragwürdig, ob Faktoren wie der Einfluss des Militärs, die Transparenz der Judikative sowie Rechtsstaatlichkeit hinlänglich mit Wahlmodalitäten bemessen werden können. Daher wird die anspruchsvolle Definition nach Wolfgang Merkel als Analyseraster herangezogen. Die konstruktive Verbindung der unterschiedlichen politischen Dimensionen als Bezugsrahmen bei Merkel erfasst die politischen Seinsbereiche erheblich genauer als eine minimalistische Definition. Gerade Merkels theoretische Einbettung der verschiedenen Dimensionen der Demokratie in eine politische Ordnung lässt ein
5 Schmidt, Manfred G.: Wörterbuch zur Politik, Stuttgart 2004, S. 147f. „Demokratie“
6 Merkel, Wolfgang et.al.: Defekte Demokratie. Band 1: Theorie, Opladen 2003, S. 12
2
definitorisches Konstrukt entstehen, welches klare Grenzen für demokratische und nicht-demokratische Systeme setzt.
Zur Beantwortung der Frage, ob Thailand noch als „Demokratie“ nach Wolfgang Merkel zu bezeichnen ist, sollen im Folgenden die theoretischen Grundlagen gelegt werden, indem die minimalistischen von den anspruchsvollen Definitionen unterschieden und erläutert werden. Zudem erfolgt eine Darlegung der Typen defekter Demokratien, welche trotz bestimmter Defizite noch als Demokratien gelten. Die Länderanalyse wird anhand der Kriterien Merkels durchgeführt, sodass eine abschließende Betrachtung, Einordnung und Beurteilung des politischen Systems in Thailand unter Thaksin von 2001 bis 2006 ermöglicht wird.
II. Demokratisches Thailand?
1. Demokratiebegriffe
1.1 Minimalistische Definition
Wird die Frage nach grundlegenden Elementen der Demokratie gestellt, so neigt selbst der Wissenschaftler zum Ausspruch Abraham Lincolns von 1863, welcher das „government of the people, by the people and for the people“ 7 postulierte. Auf heutige Maßstäbe bezogen, lässt sich auch die Demokratiedefinition Robert Dahls teilweise auf diese Formel anwenden. Zentral ist für Dahl die Möglichkeit eines jeden Bürgers, am politischen Geschehen teilzuhaben und nicht an der Teilnahme an der Politik gehindert zu werden. Zweites wichtiges Merkmal sind freie Wahlen sowie ein fairer Wettbewerb, der es den Kandidaten ermöglicht, aktiv als Teil des politischen Systems in Erscheinung zu treten und politisch zu handeln sowie unter gesetzmäßigen Rahmenbedingungen um öffentliche Ämter zu konkurrieren.
„Dahl gibt dafür acht institutionelle Kriterien an:
1. Assoziations- und Koalitionsfreiheit 2. Recht auf freie Meinungsäußerung 3. Recht zu wählen (aktives Wahlrecht)
4. Recht, in öffentliche Ämter gewählt zu werden (passives Wahlrecht) 5. Recht politischer Eliten, um Wählerstimmen und Unterstützung zu konkurrieren 6. Existenz alternativer, pluralistischer Informationsquellen (Informationsfreiheit) 7. Freie und faire Wahlen
8. Institutionen, die die Regierungspolitik von Wählerstimmen und anderen Aus-drucksformen der Bürgerpräferenzen abhängig machen.“ 8
7 Vgl. Schmidt: Wörterbuch zur Politik, S. 147 „Demokratie“
8 Merkel, Wolfgang: Demokratie in Asien, Bonn 2003, S. 16
3
Diese Konzeption erscheint allerdings aufgrund der Konzentration auf die Wahlrechts-grundsätze als tendenziell recht schmal, eine Beleuchtung differenzierter politischer Bereiche wird nicht vorgenommen. „It is (…) remote from the ideal of democracy, but (…) it has no defects to the extent that the democratic character might be denied“, 9 trotz dieses Einwandes Büntes ist es aber nicht offenkundig, dass auch die Forderung Lincolns nach dem “government for the people” gesichert ist. Dennoch wird das Grundprinzip Dahls auch bei international erfolgreichen, vergleichenden Projekten wie Freedom House angewandt. Dahls Kriterien werden gar noch verschmälert, indem beispielsweise Aspekte wie die allgemeine Informationsfreiheit nicht als Merkmale herangezogen werden. Freedom House entwickelt das Konzept der „electoral democracy“, welche über ein wettbewerbsorientiertes Vielparteiensystem, allgemeines Wahlrecht für erwachsene Bürger, regelmäßige und faire Wahlen, politische Artikulations- und Wahlkampfmöglichkeiten für Parteien verfügen muss, um noch als Demokratie eingestuft werden zu können. 10 Diese Kriterien dienen zur statistischen Erfassung und Beurteilung verschiedener politischer Systeme. Trotz der Konzentration auf Elemente, die sich primär auf Wahlen beziehen, verweist auch Merkel darauf, dass „der Begriff der »elektoralen Demokratie« (…) schlank und anspruchslos, aber keineswegs illegitim“ 11 ist. Problematisch aber ist die große Fülle an Staaten, welche über gerade diese Merkmale verfügen, dennoch aber keineswegs nach westlichen, vor allem normativen Maßstäben als Demokratie zu bezeichnen sind. Die theoretische Anwendung erscheint zu anspruchslos, denn „bei einem erheblichen Prozentsatz der „electoral democracies“ [handelt es sich faktisch] nicht um liberale rechtsstaatliche Demokratien“. 12 Durch die Reduzierung auf Wahlmodalitäten, welche sich v.a. auf freie, gleiche und allgemeine Wahlen beziehen, lassen sich keine verfassungsrechtlichen Regelungen wie checks and balances, allgemeine Rechtsstaatlichkeit oder auch legislative und exekutive Effektivität ausreichend erfassen. Im modernen Nationalstaat aber sollten auch diese als Kriterien für die Demokratie dienen, da sich jeder Bürger auf diese Weise im Idealfalle auf eine verantwortliche Politik verlassen kann, die seinen eigenen Willen bzw. den Willen der politischen Mehrheit verwirklicht.
9
Bünte, Marco: Consolidating Thai Democracy, in: Michael Nelson (Hrsg.): Thai Politics. KPI-Yearbook 2001, Bangkok 2001, S. 180
10 Vgl. Puddington, Arch: Freedom in the world 2007: Freedom stagnation amid pushback against democracy, in: Freedom House 2007, S. 3
http://www.freedomhouse.org/uploads/press_release/fiw07_overview_final.pdf [02.03.07]
11 Merkel: Demokratie in Asien, S. 17
12 Merkel, Wolfgang: „Eingebettete“ und defekte Demokratien, in: Claus Offe (Hrsg.): Demokratisierung der Demokratie. Diagnosen und Reformvorschläge, Frankfurt 2003, S. 43
4
1.2 Anspruchsvolle Definition
1.2.1 Prämissen
Als Voraussetzung zur Konzeption Merkels dient die Vorstellung, Demokratie sei eine „mehrdimensionale politische Ordnung“. Es existieren verschiedene „Teilbereiche“, welche sich zu einer Gesamtordnung zusammenfügen. Durch „Verflechtung und Einbettung“ 13 in dieser Ordnung entsteht ein Konglomerat aus verschiedenen Aspekten der Demokratie, die in der politischen Ordnung vorhanden sein müssen. Können nicht alle Teilbereiche in „demokratischer“ Weise integriert werden, so erscheint es fragwürdig, ob von demokratisch verfassten Freiheitsrechten oder einer demokratieadäquaten Regierungsführung gesprochen werden kann.
1.2.2 Dimensionen der Demokratie
Um die oben genannten Forderungen an eine Demokratiedefinition zu erfüllen, muss ein Begriff gefunden werden, der die verschiedenen Dimensionen der demokratischen Teilbereiche besser integriert und weniger Blindstellen als die minimalistische, elek-torale Definition zulässt, durch welche elementare Defizite demokratischen Handelns nicht erfasst werden.
Merkel fordert daher eine Konzeption, welche die Souveränität des Volkes, die Sicherung des Rechtsstaates sowie die Einhaltung der Verfassung internalisiert, um auf diese Weise eine Herrschaft zu etablieren und zu legitimieren, welche sich nicht unter dem Deckmantel von demokratisch ablaufenden Wahlen über den Volkswillen hinwegsetzen kann. Daher definiert er „Demokratie [als] Bündel von Normen und Institutionen, das drei Dimensionen politischer Herrschaft konstituiert: die vertikale, die horizontale, die transversale Dimension.“ 14 Diese Definition impliziert im Vergleich zur elektoralen Bestimmung von Demokratie Aspekte, welche den Bürger über seine Funktion als aktiv und passiv an Wahlen Teilnehmenden heraufsetzen:
Eingangs werden durch die vertikale Kontrolle die Freiheit des politisch Handelnden, Egalität eines jeden Bürgers, die Möglichkeit zur Teilnahme am politischen Geschehen und der Schutz durch das rechtsstaatlich verfasste Gemeinwesen betont. Vor allem aber ist gewährleistet, dass die Regierenden an den Willen des Wahlvolkes gebunden sind und sich deren Präferenzen im Falle einer Wahlniederlage beugen müssen. Diese als positive Rechte des Staatsbürgers zu subsumierende Elemente der Demokratie sind
13 Merkel: Demokratie in Asien, S. 19
14 Ebd., S. 18
5
jedoch nur ein Teilbereich der gesamten Konzeption, der stark mit dem Dahl´schen Konzept korreliert.
Zweiter wichtiger Bereich ist die horizontale Kontrolle politischer Herrschaft. Die Herrschenden sind durch gegenseitige, meist konstitutionelle Kontrollmechanismen zu einer verantwortlichen Regierungsführung verpflichtet. Es wird kein spezifisches Postulat nach einem effektiven System der klassischen checks and balances oder Gewaltenverschränkung aufgestellt. Es muss jedoch eine verfassungsrechtliche Gestaltung des Staatswesens vorhanden sein, sodass z.B. die Regierung durch andere Institutionen kontrolliert wird. Dies „betrifft die Frage der Herrschaftsstruktur (…) im Sinne einer balancierten wechselseitigen Interdependenz und Autonomie von Legislative, Exekutive und Judikative“ 15 und dient zur Verhinderung autokratischer Tendenzen einzelner Institutionen.
Zuletzt sei die transversale Dimension aufgeführt, welche eine effektive Regierungsführung und Agandakontrolle impliziert. Veto-Akteure wie das Militär dürfen keine Bedrohung für ein konstruktives und zielführendes Regierungshandeln sein. Die Herrschaftsträger, welche demokratisch bestimmt wurden, müssen die zentrale Position in der Staatsführung innehaben, sodass eine effektive Exekutive und Legislative über die Lenkung des Staates verfügen können. Dies impliziert eine relative Unabhängigkeit, dennoch aber auch die Unterstützung des Volkes. Versuchen Institutionen diese effektive Regierungsführung zu behindern und die Geschicke der ausführenden und gesetzgebenden Institutionen zu beeinflussen oder zu lenken, so ist die Demokratie bereits gefährdet und eine Agendakontrolle durch die verantwortlichen Institutionen mit demokratischer Legitimation ist eingeschränkt. Oder, im extremsten Falle, nicht mehr gegeben. 16
1.2.3 Teilbereiche einer demokratischen Ordnung
Die bereits in Kap. 1.2.1 angeführte Funktionslogik der demokratischen Ordnung in verschiedenen Teilbereichen veranlasst Merkel, von einer „embedded democracy“ zu sprechen. 17 Die Einbettung dieser unterschiedlichen Teilbereiche führt dazu, dass reziproke Beziehungen zwischen diesen bestehen. Dennoch muss eine relative Unabhängigkeit der Bereiche gesichert sein, um ein effektives und konstruktives Regieren möglich
15 Merkel: „Eingebettete“ und defekte Demokratien, S. 52f.
16 Vgl. Merkel: Demokratie in Asien, S. 18
17 Merkel et.al.: Defekte Demokratie, Band 1, S. 48
6
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Matthias Billen, 2007, Thailand unter Thaksin Shinawatra - eine „Demokratie“ nach Wolfgang Merkel?, München, GRIN Verlag GmbH
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