Inhalt Seite
1. Verfasser 3
2. Besitzbibliothek 3-4
3. Format 4
4. Beschädigungen 4-5
5. Layout 5-6
6. Buchschmuck 6-7
7. Schriftbild 7
8. Vergleichshandschriften 7-8
9. Quellen 9
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1. Verfasser
Der Oldenburger Sachsenspiegel (OS) gehört zu den so genannten „Codices picturati“ des Sachsenspiegels. Neben ihm existieren zudem noch der Heidelberger, der Dresdner sowie der Wolfenbütteler Sachsenspiegel. Alle vier gehen gemeinsam auf eine Stammhandschrift zurück, welche jedoch als verloren gilt. Die Entstehungszeit der Stammhandschrift lässt sich auf einen Zeitraum von etwa 1291 bis 1295 eingrenzen. Über den Entstehungsort wird bisher noch gestritten, am wahrscheinlichsten soll allerdings das nordöstliche Harzvorland sein. (vgl. Milde S. 17)
Im Gegensatz zu den anderen drei Handschriften des Sachsenspiegels gibt der OS dem Leser klare Auskunft über seinen Verfasser, die Entstehungszeit, den Entstehungsort, den Auftraggeber sowie dessen Entstehungszweck, denn am Ende der Handschrift (fol. 133v-134r) besitzt dieser ein Kolophon in lateinischer Sprache. Diesen Angaben nach wurde der OS von einem Benediktinermönch namens Hinricus Gloyesten im Jahre 1336 im Kloster Rastede in der Nähe von Oldenburg verfasst. Als Auftraggeber ist Graf Johann III. von Oldenburg angegeben. Auch über den Zweck der Handschrift wird Auskunft erteilt. So soll der Graf den Text in Auftrag gegeben haben, um in seinem Land Rechtssicherheit herstellen zu können. (vgl. Milde 17f) Hintergrund ist dabei, dass alle „älteren rechtskundigen Ritter und Ministerialen verstorben waren und kaum jemand von den Jüngeren das überkommende Recht, iura parentum suorum, genügend kannte.“ (Milde S.18)
2. Besitzbibliothek
Der OS hat eine längere „Reise“ durch mehrere Hände hinter sich gebracht. Laut der Landesbibliothek Oldenburg befand sich der OS „1637 im Bücherinventar Graf Anton Günthers von Oldenburg“. Es ist anzunehmen, dass in den rund 300 Jahren zwischen Entstehung und Erwähnung, sich der OS im Familienbesitz der Grafen von Oldenburg befunden hat. Nach dem Tode des Grafen fiel der Codex an dessen illegitimen Sohn, Graf Anton von Aldenburg. Durch ein Erbe kam er dann an den Grafen von Bentinck in Varel. Im Jahr 1877 kaufte ihn schließlich der Großherzog Nikolaus Friedrich Peter von Oldenburg. (vgl. Milde S.18) Die Handschrift ging zunächst in den Besitz der Großherzoglichen Privatbibliothek über, bis sie 1991 vom Urenkel des
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Herzoges an die Niedersächsische Sparkassenstiftung Hannover verkauft wurde, welche die Bilderhandschrift bis heute in der Landesbibliothek Oldenburg aufbewahren lässt. Miteigentümer ist zudem die Bundesrepublik Deutschland. (vgl. Milde 18f) Zu finden ist der OS unter der Oldenburger Signatur Cim I 410. (vgl. Landesbibliothek Oldenburg)
3. Format
Der OS setzt sich aus 136 Pergamentblättern zusammen, von denen 125 Blätter den eigentlichen Text enthalten. Zum Format bleibt festzuhalten, dass der Buchblock eine Größe von rund 33,3 bis 33,6 Zentimetern in der Länge und 22,5 bis 23 Zentimetern in der Breite aufweist. Auffällig sind unter anderem fol. 6 und fol. 91, welche seitlich beschnitten sind. Das verwendete Pergament könnte daher teilweise von minderwertiger Qualität gewesen sein. (vgl. Milde S.19) Doch warum lässt der Auftraggeber solch ein wichtiges Schriftstück, immerhin handelt es sich ja um eine Rechtsschrift, mit solch minderwertiger Qualität anfertigen? Darüber lässt sich nur spekulieren. Meiner Vermutung nach könnte es daran gelegen haben, dass der Graf den OS möglichst schnell angefertigt haben wollte, damit er, wie bereits erwähnt, in seinem Herrschaftsgebiet Rechtssicherheit herstellen konnte. Die Qualität des verwendeten Pergaments war da nur eine Nebensächlichkeit, zumal hochwertiges Pergament teuer und zudem damit schwer zu beschaffen gewesen sein muss, was letztendlich eine weitere Zeitverzögerung bedeutet hätte.
4. Beschädigungen
Der OS muss relativ häufig Verwendung gefunden haben, denn er weist auf verschiedenen Blättern unterschiedliche Formen der Beschädigung auf. So weist fol. 6r am unteren rechten Rand eine Verschmutzung auf, welche von einer Flüssigkeit stammen muss. (Schaden durch Wasser?) Die Blätter 14v und 15r zeigen dagegen gelblich-bräunliche Verfärbungen innerhalb des Textbildes. (vgl. Milde S. 19) Ähnliche Beschädigungen weisen fast alle anderen Seiten in unterschiedlichen Graden auf. Die Ursachen für derartige Schäden können vielfältiger Natur sein und Beschädigungen der Handschrift entstanden somit wahrscheinlich multikausal. Da es sich um eine Rechtsschrift handelt, wurde
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Arbeit zitieren:
Robert Meyer, 2009, Die Oldenburger Bilderhandschrift, München, GRIN Verlag GmbH
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