1. Einleitung
Die folgende Arbeit untersucht die verschiedenen Konkubinate von Konstantin dem Großen und seiner näheren Umgebung.
Untersucht werden hierbei die Konkubinate zwischen dem Vater des Konstantins mit seiner Mutter Helena, das Verbindungen sowohl zwischen Konstantin und Minervina, als auch zwischen Konstantin und Fausta und letztendlich das Konkubinat zwischen Licinius und der Halbschwester des Kaisers Konstantin. Zunächst wird geklärt, was genau ein Konkubinat ist und welche Motive es im alten Rom gab, um ein Konkubinat einzugehen. Dann wird ein kurzer historischer Abriss über die Person Konstantin gemacht, um danach auf die vier Konkubinate genauer eingehen zu können.
Durch die Untersuchung zieht sich die Frage, welche Motive es für die Konkubinate gab und welche Vorteile aus ihnen gezogen wurden. Auch wird die Stellung der Frau in diesen Konkubinaten untersucht und kritisiert. Zuletzt wird eine Aussicht auf ein weiteren Vergleich mit diesem „antiken“ Thema und einem modernen Thema gemacht.
2. Konkubinate
2.1 Definition Konkubinate
Was in den ersten beiden Jahrhunderten n.Chr. unter einen Konkubinat verstanden wurde, ist nicht genau überliefert. Deshalb ist bei einer Definition nur eine Annäherung möglich.
Man sprach von einem Konkubinat, „wenn ein freier Mann Beziehungen zu einer freien Frau zwecks gewohnheitsmäßigen Geschlechtsverkehr und nicht im Rahmen einer Ehe unterhält.“ 1 Das Konkubinat wurde also von einer Frau und einem Mann eingegangen, wenn beide nicht die Absicht hatten eine Ehe einzugehen.
Das Konkubinat ist also ein „dauerhaftes geschlechtliches Zusammenleben eines Mannes mit einer Frau“. 2 Allerdings ist ein Konkubinat zeitlich nicht begrenzt und es entstehen in einem Konkubinat selbst keine rechtlichen Folgen. Auch
1 Raimund Friedel: Der Konkubinat im kaiserzeitlichen Rom. Von Augustus bis Septimius
Severus, Stuttgart 1996, S. 12.
2 Raimund Friedel: Der Konkubinat im kaiserzeitlichen Rom. Von Augustus bis Septimius
Severus, Stuttgart 1996, S.13.
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galten Kinder aus einer solchen Beziehung als illegitim. Wichtig war auch, dass keiner der beiden Partner ein Sklave oder eine Sklavin sein durfte, da sich die Rechtslage in einem solchen Fall völlig verändern würde. Eine solche Beziehung wäre als contubernium bezeichnet worden. 3
2.2 Konkubinate im Rom der Kaiserzeit
Im Rom der Kaiserzeit wurde ein Konkubinat eingegangen, wenn beide Partner eine dauerhafte Beziehung wollten, jedoch der Wille und die Möglichkeit fehlten, eine legitime Ehe einzugehen. 4 Die Rechtsstellung der Frau in dieser Beziehung glich allerdings nicht der ehrenhaften Rechtsstellung einer verheirateten Frau. Dies war jedoch nicht der einzige Unterschied zur Ehe. Bedeutend waren auch der Statusunterschied der beiden Partner und die Tatsache, dass die Konkubine ihrem Partner nicht zur Treue verpflichtet war, insofern sie nicht dessen Freigelassen war. 5 Auch war eine Trennung jederzeit möglich, aber auch hier nur, wenn die Konkubine nicht die Freigelassene ihres Partners war. Die Kinder, welche aus dieser Partnerschaft entstanden sind, waren illegitim und hatten keinen Erbanspruch auf das Vermögen des Vaters, außer es wurde anders im Testament des Vaters festgelegt.
Es gab auch verschiedene Gründe, warum Konkubinate eingegangen wurden. Ein Grund war das Eheverbot von Augustus, welches eine Ehe der Oberschicht mit einer sozial niedrigeren Person verbot. Auch war eine Ehe verwandtschaftlicher und politischer Art verboten. So durfte ein Offizier oder seine Söhne keine Frau heiraten, die in den Provinzen geboren wurde oder dort lebte.
Ein anderer Grund für ein Konkubinat konnte eine erste kinderlose Ehe sein oder es wurde eine Zweitverbindung eingegangen, um sich eine Altersvorsorge zu sicher. 6 Auch konnten durch ein Konkubinat weitere erbberechtigte Nachkommen verhindert werden und so der Familienbesitz geschützt werden.
3 Raimund Friedel: Der Konkubinat im kaiserzeitlichen Rom. Von Augustus bis Septimius
Severus, Stuttgart 1996, S.13.
4 Raimund Friedel: Art. Konkubinat, in Reallexikon für Antike und Christentum XXI (2006),
Sp.420.
5 Raimund Friedel: Art. Konkubinat, in Reallexikon für Antike und Christentum XXI (2006),
Sp.420.
6 Raimund Friedel: Art. Konkubinat, in Reallexikon für Antike und Christentum XXI (2006),
Sp. 422.
3
Auch für ein contubernium gab es gute Gründe. So waren Verbindungen zweier Sklaven eines Herren sehr beliebt, da dies meistens eine Nachwuchsgewinnung zur Folge hatte, was natürlich erwünscht war. 7 Das Konkubinat diente also im Rom der Kaiserzeit zur Verhinderung des Aufstieges von sozial unerwünschten Personen, zur Vermeidung von weiteren erbberechtigten Nachkommen, zur Altersvorsorge und zur Ausbeutung von Sklaven.
3. Konstantin und die Frauen
3.1 Konstantin der Große
Konstantin der Große wird am 27.2.288 geboren (nach Seeck) und war der erste christliche Kaiser. Er wird geboren als Sohn des Konstantius Chlorus, welcher später Kaiser wurde, und als Sohn der heiligen Helena. 8 Nach dem Tod des Vaters wird er zum Augustus ausgerufen, nahm den Titel allerdings erst nach der Heirat mit Fausta an, der Tochter des Maximian Herkulius.
Er verbündete sich mit Licinius und zog mit demselben gegen Maxentius, der zu dieser Zeit in Rom herrschte, in den Krieg. Später vermählte Konstantin seine Stiefschwester Konstantia mit Licinius. 9 Da Licinius jedoch immer mehr zum Christenfeind wurde, geriet Konstantin mit ihm in Streit. Er siegte über Licinius und wurde so zum Alleinherrscher.
Konstantin starb nach langer Regierungszeit am 22.5.337. Kurz zuvor ließ er sich von dem Bischof Eusebius taufen.
Seinen Beinamen „der Große“ gab ihm Zutreffenderweise das Abendland. 10
7 Raimund Friedel: Art. Konkubinat, in Reallexikon für Antike und Christentum XXI (2006),
Sp.424.
8 Karl Bihlmeyer: Art. Konstantin, in LthK 6 (1934), Sp.161.
9 Karl Bihlmeyer: Art. Konstantin, in LthK 6 (1934), Sp.162.
10 Karl Bihlmeyer: Art. Konstantin, in LthK 6 (1934), Sp.163.
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Arbeit zitieren:
Claudia Löb, 2008, Konstantin und die Frauen, München, GRIN Verlag GmbH
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