1.1 Transaktion
Als Transaktion wird der Prozess der Planung und Ver-einbarung eines Leistungsaustausches verstanden, bei dem jedoch nicht der physische Leistungsaustausch selbst, sondern die vorgelagerte Übertragung von Ver-fügungsrechten im Mittelpunkt steht. Eine Transaktion bezeichnet alle Übertragungen von Verfügungs-rechten an Gütern und Dienstleistungen in Austauschbeziehungen zwischen mindestens zwei Vertragspartnern.
1.2 Verfügungsrechte (Property Rights):
Verfügungsrechte berechtigen ihren Inhaber über bestimmte Ressourcen - diese können sowohl materieller oder immaterieller Art sein - zu verfügen. Die Berechtigung kann von Gesetzes wegen aus vertraglichen Verpflichtungen oder aus sozialen Pflichten resultieren. Die Ausstattung mit Verfügungsrechten kann einge-schränkter oder unverdünnter konzentrierter Natur sein. Verfügungsrechte sind demnach teilbar und/oder können durch Gesetze oder Regeln eingeschränkt werden.
Beispiel an einem Gut:
1. Rechte auf Nutzung des Gutes
2. Rechte auf formale oder materielle Veränderungen an einem Gut 3. Rechte auf die Aneignung von Erträgen, die durch die Nutzung eines Gutes entstehen 4. Rechte auf vollständige oder teilweise Veräußerung oder Übertragung des Gutes (bzw. der Rechte daran) an Dritte. ACHTUNG!
Sinnvoll definierte Verfügungsrechte können Marktversagensprobleme lösen.
1.3 Transaktionskostenansatz
Transaktionskostenansatz auch Koordinationskosten genannt- sind Kosten, die bei der Bestimmung, Übertragung und Durchsetzung von Verfügungsrechten für einen Leistungsaustausch innerhalb von Unternehmen und Märkten deshalb auftreten, weil die am Leistungsaustausch Beteiligten über verschiedene Interessen und unterschiedliches Können und Wissen verfügen. Diese treten innerhalb von Unternehmen. Es handelt sich im Wesentlichen um Kosten der Information und Kommunikation für Anbahnung, Vereinbarung, Abwicklungskosten, Kontrolle und Anpassung.
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Der Transaktionskostenansatz ist Teil der neuen institutionellen Ökonomie, welche besagt das der Markt nicht kostenlos ist. Somit wird die Annahme der Neoklassik korrigiert. Die erste Nennung vom Transaktionskostenansatz war 1937 von Ronald Coase, in seinem Buch „The nature oft the firm.“ Für das er 1991 den Nobelpreis für Wirtschaftswissenschaften erhielt.
In den 70er Jahren entwickelte Oliver E. Williams diesen Ansatz bzw. die Theorie weiter die heute durch A. Picot vertreten wird.
2. Anfallende Transaktionskosten
I)
Ex ante (-bevor die Transaktion ausgeführt wird):
Unter den Begriff Ex ante Kosten fallen die Informationsbeschaffungskosten, die Anbahnungs-kosten und dieVereinbarungskosten. II)
Ex post (-nachdem die Transaktion ausgeführt wurde):
Unter den Begriff Ex post Kosten fallen die Ab-wicklungskosten, die Kontrollkosten, die Änderungs-kosten und die Anpassungskosten.
2.1 Eigenschaften einer Transaktion
Relevante Eigenschaften einer Transaktion sind :
1. Unsicherheit
Unsicherheit bzw. Risiko sind aufgrund der angenommenen Informationsdefizite stets gegeben.
2. Häufigkeit
Transaktionen können regelmäßig (Supermarkt verkauft seine Produkte) oder selten durchgeführt werden (Supermarkt kauft neue Kasse).
3. Spezifität
Leistungen einer Transaktion können unspezifisch (= generisch) und austauschbar (Kauf eines Regals) oder spezifisch, nicht-austauschbar (und daher spezifisch für eine einzige Transaktion) sein (Planung und Neubau eines Supermarkts).
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Beispiele von Eigenschaften einer Transaktion
2.2 Einflussfaktoren
Die Einflussfaktoren von Transaktionskosten sind die Unsicherheit, die Häufigkeit und die Spezifität einer Transaktion. Zudem kommt auch noch die Transaktionsatmosphäre und die strategische Bedeutung einer Transaktion hinzu. Häufigkeit und (Faktor-) Spezifität werden auch vielmals zusammengenommen untersucht. Man unterscheidet dabei in die Standortspezifität, die Anlagenspezifität, die Humankapitalspezifität und die Abnehmerspezifität.
Die folgende Grafik zeigt wie sich die Häufigkeit und die Faktorspezifität zu einander verhalten.
Arbeit zitieren:
Moritz Krueger, 2011, Der Transaktionskostenansatz, München, GRIN Verlag GmbH
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