Inhaltsverzeichnis I
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 1
2 Begriffsbestimmungen 5
2.1 Aggression 5
2.2 Gewalt 7
2.3 Zum Verhältnis von Aggression und Gewalt 11
3 Mädchengewalt: Erscheinungsformen, Gegner und Anlässe 14
4 Ausmaß und Entwicklung von Mädchengewalt in der
Bundesrepublik Deutschland 18
4.1 Das Ausmaß von Mädchengewalt im Spiegel der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS) 18
4.2 Das Ausmaß von Mädchengewalt im Spiegel der Studie der
Dunkelfeldstudie des Kriminologischen Forschungsinstituts
Niedersachen (KFN) und des Bundesministeriums des Inneren (BMI) 22
4.3 Zusammenfassung der Ergebnisse 27
5 Theorien der Entstehung aggressiven Verhaltens. 30
5.1 Pädagogisch-psychologische Aggressionstheorien 31
5.1.1 Lerntheoretische Erklärungsansätze nach Bandura (1979) 32
5.1.1.1 Lernen am Modell 33
5.1.1.2 Lernen am Effekt (Operantes Konditionieren) 35
5.1.1.3 Die zunehmende Gewalt von Mädchen aus Sicht
lerntheoretischer Konzepte 36
5.1.1.4 Zusammenfassende Bewertung der lerntheoretischen
Konzepte 39
Inhaltsverzeichnis II
5.1.2 Die Frustrations-Aggressions-Theorie nach
Dollard et al. (1939) 41
5.1.2.1 Die zunehmende Gewalt von Mädchen aus Sicht der
Frustrations -Aggressions-Theorie 45
5.1.2.2 Zusammenfassende Bewertung der Frustrations-
Aggressions - Theorie 46
5.1.3 Zusammenfassende Bewertung der pädagogisch-
psychologischen Theorien 48
5.2 Soziologische Aggressionstheorien 49
5.2.1 Der Individualisierungsansatz nach Heitmeyer et al. (1995) 50
5.2.1.1 Die „Risikogesellschaft“ 50
5.2.1.2 Die zunehmende Gewalt von Mädchen aus Sicht des
Individualisierungsansatzes 52
5.2.1.3 Zusammenfassende Bewertung des
Individualisierungsansatzes 56
5.2.2 Die “Power-Control -Theorie nach Hagan et al. (1979) 57
5.2.2.1 Die zunehmende Gewalt von Mädchen aus Sicht der
„Power-Control“-Theorie 59
5.2.2.2 Zusammenfassende Bewertung der
„Power-Control“-Theorie 60
5.2.3 Zusammenfassende Bewertung der soziologischen Ansätze 63
6 Risiko- und Schutzfaktoren aggressiven Verhaltens. 65
6.1 Begriffsbestimmungen: Risiko- und Schutzfaktoren 66
6.2 Allgemeine Anmerkungen bezüglich der Aussagekraft und Wirkung
der Risiko- und Schutzfaktoren 67
6.2.1 Zur Aussagekraft der Risiko- und Schutzfaktoren 67
6.2.2 Das Zusammenwirken von Risiko- und Schutzfaktoren 68
6.3 Individuelle und soziale Einflussfaktoren 69
6.3.1 Individuelle Merkmale 69
6.3.2 Familie 70
6.3.3 Gleichaltrige 73
6.3.4 Schule 76
6.3.5 Medien 78
6.4 Risiko- und Schutzfaktoren: männlich - weiblich? 79
6.5 Zusammenfassung 80
Inhaltsverzeichnis III
7 Prävention und Intervention 84
7.1 Begriffsbestimmungen: Prävention und Intervention 84
7.2 Formen der Prävention 85
7.2.1 Strukturbezogene und personenbezogene Prävention 85
7.2.2 Primäre, sekundäre und tertiäre Prävention 85
7.2.3 Zum Präventions- und Interventionsverständnis dieser Arbeit 87
7.3 Gewaltprävention mit Mädchen 88
7.3.1 Die Notwendigkeit geschlechtsbezogener Prävention 89
7.3.2 Inhalte und Prinzipien der Gewaltprävention mit Mädchen 90
7.3.2.1 Inhalte und Ziele der Gewaltprävention mit Mädchen 91
7.3.2.2 Prinzipien der Gewaltprävention mit Mädchen 98
7.3.3 Das Anti-Aggressivitäts- (AAT) und Coolness-Training (CT)
f ür Mädchen 100
7.3.3.1 Die Grundidee des Anti-Aggressivitäts-Trainings (AAT) 100
7.3.3.2 Rahmenbedingungen und Methoden 101
7.3.3.3 Trainingsinhalte und Ziele 101
7.3.3.4 Trainingsablauf 103
7.3.3.5 Zusammenfassende Bewertung des Anti-Aggressivitäts-
(AAT) und Coolness-Trainings (CT) für Mädchen 105
7.4 Zusammenfassung 107
8 Resümee und Ausblick 110
Literaturverzeichnis 114
1 Einleitung 1
1 Einleitung
„Jugendgewalt“ - ein Begriff, der lange Zeit ausschließlich mit männlichen gewalttätigen Jugendlichen assoziiert wurde. Sowohl in Öffentlichkeitsdiskursen als auch in der Wissenschaft wurde Jugendgewalt dementsprechend häufig gleichgesetzt mit Jungengewalt.
So intensiv das Phänomen Jugendgewalt auch untersucht wurde, eine explizit geschlechtsspezifische Perspektive blieb aufgrund der Unterrepräsentanz der Mädchen in den Statistiken aus. Wenn überhaupt von den Begriffen Gewalt und Geschlecht in einem Zusammenhang die Rede war, so wurde meistens von dem weiblichen Opferstatus sowie dem männlichen Täterstatus ausgegangen (Silkenbeumer 2007, S. 10).
Dies hat sich in den letzten Jahren verändert. Durch Schlagzeilen wie „Gewalt unter Mädchen. Lidstrich und Leberprellung“ (Spiegel online am 20.08.2009) oder „Jung, weiblich, aggressiv“ (Focus online am 15.07.2009) wird in den Medien unmissverständlich betont, dass zunehmend auch Mädchen als Gewalttäterinnen in Erscheinung treten.
Die dramatisierende Art und Weise, auf die in den Medien über das Phänomen berichtet wird, deutet bereits darauf hin, dass Mädchengewalt erschreckt und irritiert.
Dies kann damit erklärt werden, dass Mädchengewalt in doppelter Hinsicht gegen gesellschaftliche Normen verstößt: Neben dem Verstoß gegen Recht und Moral verstoßen gewalttätige Mädchen auch gegen die gesellschaftliche Geschlechterordnung, innerhalb derer das weibliche Geschlecht als angepasst, friedfertig und empathisch gilt (Näf & Kraus 2008, S. 61). Gewalttätiges Verhalten von Mädchen lässt sich dementsprechend nicht mit den in der Gesellschaft vorherrschenden traditionellen Weiblichkeitsbildern vereinbaren, sondern widerspricht diesen (Popp 2003, S. 197 f.; Bruhns 2003, S. 213).
Kollektive Vorstellungen über die Beziehung zwischen Geschlecht und Gewalt sind demnach offenbar nach wie vor tief verwurzelt (Silkenbeumer 2007, S. 10). Umso erschreckender und dramatisierender reagieren die Medien auf gewalttätige Mädchen.
1 Einleitung 2
Durch die Berichterstattung der Medien mag in der Öffentlichkeit leicht der Eindruck entstehen, dass eine „Welle“ weiblicher Gewalt auf die Gesellschaft zukommt und Mädchen nahezu gewalttätiger handeln als Jungen. Letzteres ist, soviel kann vorweg genommen werden, jedoch nicht der Fall. Dennoch weisen die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auf eine steigende Anzahl registrierter Straftaten durch Mädchen in den letzten Jahren hin.
Entsprechend der angedeuteten Entwicklung bezüglich der Mädchengewalt besteht das zentrale Interesse der vorliegenden Arbeit darin, die gesellschaftlichen Veränderungen und deren Bedeutung für die steigende Gewalttätigkeit weiblicher Jugendlicher zu untersuchen. Wie lässt es sich erklären, dass Mädchen immer mehr externalisierendes aggressives Verhalten an den Tag legen und ihre Mitmenschen physisch und/ oder psychisch attackieren?
Um einen Einblick in das Thema zu erhalten, wird in Kapitel 2 auf die für die Arbeit besonders relevanten Begriffe, „Aggression“ und „Gewalt“, näher eingegangen. Dabei wird herausgearbeitet, was im Folgenden unter den einzelnen Begriffen zu verstehen ist und welche Erscheinungsformen existieren. Im Anschluss an die Definitionen beider Begriffe wird aufgrund der bestehenden Ähnlichkeiten auf das Verhältnis beider Begriffe zueinander eingegangen.
Kapitel 3 widmet sich dem zentralen Forschungsgegenstand der vorliegenden Arbeit. Das Phänomen „Mädchengewalt“ wird vorgestellt, indem auf typische Erscheinungsformen, Gegner und Anlässe weiblicher Gewalt eingegangen wird. Zudem wird herausgearbeitet, inwieweit sich die Mädchengewalt von der von Jungen ausgeübten Gewalt unterscheidet.
In Kapitel 4 wird auf die Entwicklung und Verbreitung der Gewaltbereitschaft von Mädchen in der Bundesrepublik Deutschland eingegangen. Mit Blick auf die offiziellen Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) sowie einer repräsentativen Dunkelfeldstudie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachen (KFN) und des Bundesministeriums des Inneren (BMI) wird insbesondere der Frage nachgegangen, inwieweit die These der „Angleichung“ als gerechtfertigt angesehen werden kann.
Daraufhin setzt sich Kapitel 5 mit der Ursachenklärung aggressiven Verhaltens auseinander.
1 Einleitung 3
Es gibt eine Vielzahl verschiedener Theorien, die sich der Erklärung aggressiven Verhaltens bei Jugendlichen widmen. Problematisch im Zusammenhang mit der Forschungsfrage dieser Arbeit ist jedoch, dass der Geschlechteraspekt in nahezu allen Theorien unbeachtet bleibt.
Aus diesem Grund werden innerhalb dieses Kapitels einzelne ausgewählte Theorien, die das Phänomen ursprünglich geschlechtsneutral behandeln, dahingehend untersucht, inwieweit diese einen Beitrag im Zusammenhang mit der zunehmenden weiblichen Gewalt leisten können. Zunächst wird auf eine Auswahl pädagogisch-psychologischer
Erklärungsansätze eingegangen. Dazu gehören zwei lerntheoretische Konzepte (Lernen am Modell und Lernen am Effekt), die auf Bandura (1979) zurückgehen sowie die Frustrations-Aggressions-Hypothese von Dolard et al (1939). Im Anschluss daran wird der Fokus auf soziologische Theorien gerichtet. Der Individualisierungsansatz (Heitmeyer et al. 1995) sowie die „Power-Control“-Theorie (Hagan et al. 1979) werden herangezogen, um die zunehmende weibliche Gewalt zu erklären. Im Zusammenhang mit dem
Individualisierungsansatz wird zudem auf die gesellschaftlichen Veränderungen („Risikogesellschaft“) und die Auswirkungen dieser Entwicklungen für insbesondere weibliche Jugendliche eingegangen.
Aufgrund der Tatsache, dass einzelne Theorien ein derart komplexes Phänomen wie Gewalt nicht umfassend erklären können, erfolgt in Kapitel 6 eine Auseinandersetzung mit der Risiko- und Schutzfaktorenforschung im Zusammenhang mit aggressivem Verhalten.
Nach einer kritischen Auseinandersetzung bezüglich der begrenzten Aussagekraft und dem Zusammenwirken der Risiko- und Schutzfaktoren werden diejenigen Faktoren vorgestellt, die im Zusammenhang mit gewalttätigem Verhalten Jugendlicher als besonders bedeutend gelten: individuelle Merkmale, Familie, Gleichaltrige, Schule sowie die Medien.
Anschließend wird der im Zusammenhang mit dieser Arbeit interessanten Frage nachgegangen, ob die Faktoren für beide Geschlechter das gleiche Gewicht haben oder ob einzelne Risiko- bzw. Schutzfaktoren für ein Geschlecht möglicher Weise besondere Auswirkungen haben.
Kapitel 7 widmet sich der Prävention und Intervention aggressiven Verhaltens von Mädchen.
Nach einem kurzen Einblick in unterschiedliche Präventionsformen wird auf die Notwendigkeit geschlechtsspezifischer Prävention und Intervention eingegangen. Bezugnehmend auf die Ursachen und Risikofaktoren aggressiven Verhaltens von
1 Einleitung 4
Mädchen, werden Inhalte und Prinzipien für die geschlechtsbezogene sekundäre und tertiäre Gewaltprävention mit Mädchen herausgearbeitet. Im Anschluss daran wird als Beispiel für die sekundäre und tertiäre Prävention das erste Anti-Aggressivitäts-Training mit Mädchen vorgestellt. Es wurde erstmals 2004 von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in Köln durchgeführt und stellt bislang eine Ausnahme der sonst geschlechtsunspezifischen Präventionsprogramme dar.
Die Arbeit schließt mit einem Resümee und Ausblick in Kapitel 8.
2 Begriffsbestimmungen 5
2 Begriffsbestimmungen
Innerhalb dieses Kapitels werden zwei Begriffe vorgestellt, die im Rahmen dieser Arbeit eine zentrale Rolle spielen: „Aggression“ (2.1) und „Gewalt“ (2.2). Dabei werden zum einen wesentliche Bestimmungskriterien beider Begriffe aufgezeigt und zum anderen herausgearbeitet, was in der vorliegenden Arbeit unter den einzelnen Begriffen verstanden wird. Im Anschluss an die Definitionen folgt in Kapitel 2.3 eine kurze Gegenüberstellung beider Begriffe, wobei Unterschiede und Gemeinsamkeiten deutlich werden.
2.1 Aggression
Der Begriff „Aggression“ geht zurück auf das lateinische Wort „aggredior“ (dt.: „herangehen“, „sich nähern“, „angreifen“, „auf etwas zugehen“). Entsprechend diesem etymologischen Ursprung bedeutet Aggression zunächst einmal so viel wie „Aktivität“.
Da sich viele verschiedene Disziplinen mit dem Begriff „Aggression“ beschäftigen, gibt es keine allgemein anerkannte Definition. Je nach wissenschaftlicher Orientierung und dem damit zusammenhängenden Menschendbild variiert das Begriffsverständnis, so dass mittlerweile unzählige verschiedene eng und weit gefasste Definitionsversuche existieren. Eine weit gefasste Definition stammt von dem Aggressionsforscher Friedrich Hacker (1985). Er bezeichnet Aggression als „jene dem Menschen innewohnende Disposition und Energie, die sich ursprünglich in Aktivität und später in den verschiedensten individuellen und kollektiven, sozial erlernten und sozial vermittelten Formen von Selbstbehauptung bis zur Grausamkeit ausdrückt“ (S. 80).
Solch weit gefassten Definitionen zufolge kann nahezu jedes menschliche Verhalten als Aggression bezeichnet werden. Aggressive Impulse gehören demnach zur Natur des Menschen und sind sogar für seine Lebensbewältigung und -erhaltung notwendig (Meier 2004, S. 18).
2 Begriffsbestimmungen 6
Entscheidend ist daher, ob eine Aggression konstruktiv oder destruktiv ist (Silkenbeumer 2007, S. 22).
Valtin (1995) nennt in diesem Zusammenhang verschiedene Aggressionsformen:
• instrumentelle, konstruktive Aggression wie z.B. Durchsetzungsfähigkeit,
• defensive Aggression wie z.B. Notwehrhandlungen,
• expressive Aggression, z.B. bei Sportveranstaltungen, sowie die
• destruktive Aggression (S.9).
Während die ersten drei Formen von Aggression in der Gesellschaft geschätzt, als gerechtfertigt empfunden oder gebilligt werden und sich somit auf die weit gefassten Definitionen beziehen, entspricht die destruktive Aggression den eng gefassten Definitionen.
Da innerhalb dieser Arbeit der Fokus auf solchen Verhaltensweisen liegt, die destruktiver Aggression entsprechen, wird im Folgenden ein enges Begriffsverständnis verwendet und Aggression somit als negativ bewertetes, schädigendes Angriffsverhalten verstanden (Meier 2004, S. 19).
Eine Definition, die sich auf die destruktive Form der Aggression beschränkt, ist folgende von Zimbardo (1992). Er definiert Aggression „als ein körperliches oder verbales Handeln, das mit der Absicht durchgeführt wird, zu verletzen oder zu zerstören“ (S.363).
Eine weiteres Beispiel für eine eng gefasste Definition formulieren Selg et al. (1988): „Als Aggression soll ein solches Verhalten bezeichnet werden, bei dem schädigende Reize gegen einen Organismus […] ausgeteilt werden. Dieses Verhalten muß (sic!) als gerichtet interpretiert werden“ (S.16). Obwohl es keine allgemeingültige Definition gibt, fällt auf, dass die einzelnen Definitionen trotz ihrer Unterschiedlichkeit einen gemeinsamen Kern haben. Kennzeichnend für den destruktiven Aggressionsbegriff sind demnach (1) die Schädigung bzw. Schädigungsabsicht, (2) die Intention bzw. Zielgerichtetheit sowie (3) die Normabweichung (Nolting 2008, S. 14; Meier 2004, S. 19). Während die ersten beiden Bestimmungskriterien als unstrittig angesehen werden, wird das Kriterium der Normabweichung kontrovers diskutiert (Meier 2004, S. 19). Kritisiert wird, dass eine objektive Definition nicht möglich sei, wenn
2 Begriffsbestimmungen 7
moralische Bewertungen sowie soziale Normen mit einbezogen werden (Berkowitz 1993, zit. n. Meier 2004, S. 19 f.). Dass eine objektive Definition ohnehin nicht möglich sei, begründen verschiedene Autoren damit, dass auch der Begriff der Schädigung nicht frei von Wertmaßstäben ist (Mummendey, Bornewasser, Löschper & Linneweber 1982, zit. n. Meier 2004, S. 20).
Die vorangehenden Ausführungen verdeutlichen, wie kompliziert es sich gestaltet, eine Definition von Aggression zu erhalten. Trotz zentraler Bestimmungskriterien erscheint eine objektive, allgemeingültige Definition nicht möglich. Um eine Handlung als aggressiv zu definieren, reichen beobachtbare Charakteristika des Verhaltens alleine nicht aus. Es bedarf vielmehr komplexer Beurteilungs- und Interpretationsprozesse anhand der oben genannten Kriterien, um eine Handlung als aggressiv bezeichnen zu können (Meier 2004, S. 20). Im Bewusstsein der Komplexität dieses Begriffes wird innerhalb der vorliegenden Arbeit das Aggressionsverständnis von Valtin (1995) verwendet. Aggression bezeichnet demnach „alle feindseligen Handlungen, die mit der Absicht ausgeführt werden, eine andere Person physisch oder psychisch zu verletzen oder Sachen zu beschädigen“ (S. 9.)
2.2 Gewalt
„Gewalt ist ein Wort mit 6 Buchstaben und 1000 Missverständnissen“ (Pilz 1988, zit. n. Valtin 1995, S.8). Aus diesem Grund erscheint es notwendig, im Folgenden auf den Gewaltbegriff, der als „einer der schillerndsten und zugleich schwierigsten Begriffe der Sozialwissenschaften“ (Imbusch 2002, S. 26) gilt, näher einzugehen.
Ebenso wie bei dem Begriff der „Aggression“ existiert auch für den Gewaltbegriff keine allgemein anerkannte und gültige Definition. Dies hängt damit zusammen, dass Gewalt eine soziale Konstruktion ist und häufig dem subjektiven Empfinden unterliegt (Fuchs, Lamnek & Luedtke 2001, S. 88).
Je nach Disziplin und theoretischem Hintergrund, in dem der Begriff verwendet wird, kann die Bedeutung demnach variieren (Kapella & Cizek 2001, S.16; Liell 2002, S.7).
2 Begriffsbestimmungen 8
Aufgrund der Vielzahl von existierenden Definitionen und der damit verbundenen Problematik der Uneindeutigkeit erscheint es sinnvoll, im Folgenden einige wesentliche Elemente zu nennen, die bezüglich der Definition von Gewalt eine Rolle spielen und deutlich zu machen, was in der vorliegenden Arbeit unter dem Begriff „Gewalt“ verstanden werden soll. Dabei wird auf eine umfassende Darstellung des Gewaltbegriffes nach verschiedenen Disziplinen verzichtet. Der Fokus liegt stattdessen auf denjenigen Definitionen, die im Zusammenhang mit der Thematik dieser Arbeit von Bedeutung sind.
Betrachtet man die Entwicklung des Gewaltbegriffs und dessen Bedeutung, so fällt auf, dass die Komplikationen rund um den Gewaltbegriff bereits mit seiner Mehrsinnigkeit beginnen (Neidhardt 1986, S. 114).
Noch im Mittelalter und bis in die frühe Neuzeit hinein war der Gewaltbegriff positiv besetzt. Gewalt wurde damals assoziiert mit dem lateinischen Begriff „potentia“ (dt.: „Macht“) und bezeichnete die „Fähigkeit oder Befugnis, nach Willkür mit etwas zu verfahren“ (ebd.).
Eine solche Bedeutung entspricht ebenso den Wurzeln des Wortes „Gewalt“. So leitet sich der Gewaltbegriff ursprünglich von dem indogermanischen Wort „val“ ab, die dazugehörigen Verben „giwaltan“ sowie „waldan“ bedeuten übersetzt so viel wie „Verfügungsfähigkeit besitzen“ und „Gewalt haben“.
Die heutige Bedeutung von Gewalt bezieht sich dagegen auf das lateinische Wort „violentia“ und meint eine Form der sozialen Konfliktaustragung (Neidhardt 1986, S. 114). Im Gegensatz zu der früheren positiven Bedeutung hat sich eine negative Bedeutung des Gewaltbegriffes durchgesetzt und wird auch in der hier vorliegenden Arbeit vertreten (Neidhardt 1986, S. 124). Bezüglich der Definitionen von Gewalt kann ebenso wie beim Aggressionsbegriff zwischen eng und weit gefassten Definitionen unterschieden werden (Meier 2004, S. 20).
Enge Definitionen beziehen sich lediglich auf das „Einsetzen physischer Stärke“ (Rammstedt 1989, S. 49) und bezeichnen somit nur die „direkte physische Schädigung von Menschen oder Sachen mit zielgerichteter Tendenz“ (Meier 2004, S. 20) als Gewalt. Zentral ist also die Tatsache, dass physische Zwangsmittel zum Einsatz kommen. Kennzeichnend für Gewalt physischer Art ist außerdem, dass diese „auf Schädigung, Verletzung oder Tötung anderer Personen abzielt“ (Imbusch 2002, S. 38). Zu physischer Gewalt zählen demnach
2 Begriffsbestimmungen 9
Verhaltensweisen, bei denen es zu körperlichem Kontakt kommt, wie Schlagen, Treten, Schubsen etc..
Derartige Definitionen erlauben zwar eine sehr genaue Abgrenzung zu anderen sozialen Phänomenen und beugen einer inflationären Nutzung des Gewaltbegriffs sowie einer Überschätzung von Gewaltphänomenen vor, jedoch vernachlässigen sie die Tatsache, dass psychische Gewalt in Form von verbalen Angriffen, Beleidigungen, Erniedrigungen, Verspottungen oder Nichtbeachtungen möglicher Weise die gleiche bzw. sogar intensivere Wirkungen nach sich ziehen können als körperliche Verletzungen (Meier 2004, S. 21). Um die psychische Gewalt mit zu berücksichtigen, existieren weit gefasste Definitionen wie beispielsweise folgende von Ottermann (2003): „Unter Gewalt als Handeln ist der Versuch der Beeinflussung des Verhaltens (Denkens, Fühlens, Handelns) anderer mittels der Anwendung oder Androhung von physischem oder psychischem Zwang zu verstehen“ (S. 164).
Weit gefasste Definitionen wie diese verstehen unter Gewalt neben physischen demnach auch psychische Beeinträchtigungen wie beispielsweise
Beleidigungen, Erniedrigungen und Verachtung (Meier 2004, S. 21). Sie werden somit der Tatsache gerecht, dass psychische Attacken oft intensiver sein können als physische Übergriffe.
Anderseits führt die „Verschiebung des Verletzungskriteriums von der physischen zur psychischen Ebene“ (Heeg 2009, S. 18) zu Schwierigkeiten bezüglich einer eindeutigen Einordnung des Phänomens.
Problematisch an weit gefassten Definitionen, die psychische Gewalt miteinschließen, ist neben der Unschärfe des Begriffs, dass diese wesentlich schwerer zu erfassen ist. Sowohl Folgen als auch die Schädigungsabsicht sind bei psychischer Gewalt nicht so offensichtlich wie bei physischer Gewalt. Die Beurteilung, ob es sich um Gewalt handelt oder nicht hängt bei psychischer Gewalt daher stärker als bei physischer Gewalt von dem subjektiven Empfinden der Beteiligten ab (Meier 2004, S. 21).
In Bezug auf eine Unterscheidung zwischen physischen und psychischen Formen von Gewalt muss erwähnt werden, dass eine trennscharfe Unterscheidung zwischen den einzelnen Formen lediglich in der Theorie möglich ist. In der Praxis dagegen kann kaum eindeutig zwischen den einzelnen Formen unterschieden werden, da beide häufig gemeinsam auftreten und ineinander übergehen.
2 Begriffsbestimmungen 10
Eine weitere wesentliche Unterscheidung bezüglich des Gewaltbegriffs geht auf den Friedensforscher Johan Galtung (1975) zurück: „Der Typ von Gewalt, bei dem es einen Akteur gibt, bezeichnen wir als personale oder direkte Gewalt, die Gewalt ohne Akteur als strukturelle oder indirekte Gewalt“ (S. 12).
Unter personaler Gewalt werden demnach „tatsächlich aktive Handlungsvollzüge“ (Verres & Sobez 1980, S. 79) verstanden, die „zu einer effektiven Schädigung von Menschen oder Sachen führen“ (ebd.). Dazu zählen sowohl die direkte physische als auch die psychische Gewalt.
Im Gegensatz dazu spricht man von struktureller Gewalt dann, wenn Gewalt nicht durch einzelne Akteure, sondern durch die sozialen Strukturen der Gesellschaft, z.B. durch ungleiche Lebensverhältnisse, ausgelöst wird (Imbusch 2002, S. 39). Die vielfältigen Formen struktureller Gewalt sind zwar durch Menschen entstanden, aber im Vergleich zur personalen Gewalt nicht mehr einzelnen Personen zuzuordnen (ebd.).
Im Bewusstsein dessen, dass beispielsweise Ungleichheit und Unterdrückung als Formen der strukturellen Gewalt einen Nährboden für personale Gewalt darstellen können, soll auf die strukturelle Gewalt im Folgenden nicht weiter eingegangen werden (Meier 2004, S.22).
Innerhalb der vorliegenden Arbeit steht vielmehr die personale, direkte Gewalt, ausgehend von Mädchen, im Vordergrund. Trotz unterschiedlichster Definitionen des Gewaltbegriffs gibt es
Bestimmungskriterien, die in den einzelnen Definitionen immer wieder auftauchen. Willems (1993) nennt folgende Bestimmungskriterien, die erfüllt werden müssen, um eine Handlung als „Gewalt“ definieren zu können:
• Einsatz physischer Zwangsmittel,
• Vorliegen einer Verletzung bzw. Schädigung sowie das
• Vorliegen einer Intention, d.h. die ausdrückliche Absicht der Täter/innen (S. 92).
Dies sind wichtige Bestimmungskriterien, allerdings werden psychische und verbale Gewalt, sowie Androhungen bei dieser Auflistung außer Acht gelassen. Zudem reichen auch die genannten Bestimmungskriterien oft nicht aus, um zu bestimmen, ob es sich bei einem bestimmten Verhalten um Gewalt handelt. Ob eine Handlung als Gewalt bezeichnet wird oder nicht, ist zudem immer kulturabhängig und unterliegt - wie anfangs erwähnt - immer auch sozialen
2 Begriffsbestimmungen 11
Interpretationen, so dass der soziale Kontext und die in ihm geltenden Normen beachtet werden müssen (Neidhardt 1986, S. 115; Meier 2004, S. 22). Eine Definition, die die oben genannten Bestimmungskriterien beinhaltet und zudem auch die einzelnen Gewaltformen sowie den Aspekt der Androhung berücksichtigt und daher für die Verwendung im Kontext dieser Arbeit sinnvoll erscheint, ist folgende weit gefasste Definition von Silkenbeumer (2007): „Gewalt wird […] definiert als aktive vollzogene Handlung, die sich gegen Lebewesen oder im Fall physischer Gewalt gegen Gegenstände richtet bzw. eine Schädigung und Verletzung im Rahmen sozialer Interaktionen androht. Die Schädigung kann durch körperliches Einwirken, durch psychischen Druck sowie durch verbale Aggressionen herbeigeführt werden und stellt sich als Verletzung körperlicher und seelischer Integrität durch andere Menschen dar. Gewalt bezieht sich auf Handlungen und Handlungsabläufe bzw. Interaktionszusammenhänge identifizierbarer Akteure“ (S.22 f.).
Wie aus dieser Definition ersichtlich wird, liegt der Fokus dieser Arbeit auf der personalen Gewalt von Mädchen, die sowohl physische als auch psychische und verbale Gewalthandlungen sowie deren Androhung beinhaltet und darauf abzielt, das Gegenüber zu schädigen.
2.3 Zum Verhältnis von Aggression und Gewalt
Zuvor wurden die beiden für diese Arbeit zentralen Begriffe „Aggression“ und „Gewalt“ vorgestellt.
Dabei wurden einige Parallelen der beiden Begriffe in Bezug auf ihre Bedeutung und ihre wesentlichen Bestimmungskriterien deutlich: beide Begriffe bezeichnen ein Verhalten, das darauf gerichtet ist, andere Lebewesen oder Gegenstände physisch oder psychisch zu verletzen. Das Vorliegen einer Verletzung, eine Schädigungsabsicht sowie eine Zielgerichtetheit kennzeichnen dieses Verhalten. Trotz vorhandener Gemeinsamkeiten weisen die Begriffe jedoch Unterschiede auf.
In Kapitel 2.1 wurde Aggression zunächst, entsprechend dem etymologischen Ursprung, als „Aktivität“ definiert, was bedeutet, dass der Begriff „Aggression“
2 Begriffsbestimmungen 12
sämtliches menschliches Verhalten bezeichnet. Dabei kann zwischen verschiedenen Arten von Aggressionen unterschieden werden: konstruktive, defensive, expressive sowie die destruktive Aggression. Während die ersten drei Aggressionsformen, wie oben erwähnt, gesellschaftlich als geschätzt oder gerechtfertigt gelten, ist die destruktive Aggression eindeutig unerwünscht und negativ behaftet. Diese Form der Aggression steht im Fokus der vorliegenden Arbeit.
In Kapitel 2.2 wurde auf die Bedeutungsvielfalt des Gewaltbegriffs eingegangen. Während der Gewaltbegriff zu früheren Zeiten positiv im Sinne von „potentia“ (dt.: „Macht“) konnotiert war, hat sich heutzutage eine negative Bedeutung des Gewaltbegriffs etabliert. Dabei muss zwischen struktureller (ohne Akteur) sowie personaler Gewalt (mit Akteur) differenziert werden. Im Zusammenhang mit der Thematik der vorliegenden Arbeit wurde deutlich gemacht, dass sich Gewalt im Folgenden auf personale Gewalt bezieht.
Innerhalb dieser Arbeit werden beide Begriffe „Aggression“ sowie „Gewalt“ synonym verwendet. Den Grund dafür liefert folgendes Schaubild, das das Verhältnis der beiden Begriffe untereinander veranschaulicht:
Abbildung 1: Schema zum Verhältnis der Begriffe „Aggression“ und „Gewalt“ (in Anlehnung an Nolting 1997, S.
26)
Abbildung 1 zeigt, dass es sich bei beiden um sehr umfassende Begriffe handelt, zwischen denen es jedoch eine Schnittstelle gibt. Diese Schnittstelle bezieht sich auf die destruktive Aggression und die personale Gewalt. Da es sich hierbei um
2 Begriffsbestimmungen 13
die beiden Aspekte handelt, die im Fokus dieser Arbeit stehen, liegt eine synonyme Verwendung nahe.
Dies geschieht im Bewusstsein dessen, dass eine synonyme Verwendung der Begriffe ausschließlich dann möglich ist, wenn diese sich lediglich auf den Aspekt der destruktiven Aggression bzw. personalen Gewalt beziehen.
3 Mädchengewalt: Erscheinungsformen, Gegner und Anlässe 14
3 Mädchengewalt: Erscheinungsformen, Gegner
und Anlässe
In dem vorhergehenden Kapitel wurde herausgearbeitet, was innerhalb dieser Arbeit unter den hier zentralen Begriffen „Gewalt“ und „Aggression“ verstanden wird.
Da es sich bei dem zentralen Forschungsgegenstand dieser Arbeit jedoch um die von Mädchen ausgeübte Gewalt handelt, wird dieses Phänomen im Folgenden näher beleuchtet.
Im Zusammenhang mit mädchenspezifischer Gewaltanwendung und „typischen“ Anlässen erscheint es notwendig, vorab zu betonen, dass die Mädchengewalt nicht existiert.
Der Begriff bezieht sich auf gewalttätiges Verhalten von Mädchen. Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass jedem gewalttätigen Verhalten von Mädchen die gleichen Ursachen zugrunde liegen. Ebenso können die konkreten Erscheinungsformen sowie -anlässe variieren: „Gewaltbereite junge Frauen sind ebenso wie gewaltbereite junge Männer sehr unterschiedlich, sowohl in der Art und Weise, wie sie Gewalt ausüben als auch hinsichtlich der Anlässe und Motive, Gewalt anzuwenden“ (Silkenbeumer 2000, S. 243). Es handelt sich bei der innerhalb dieses Kapitels vorgestellten „typischen Mädchengewalt“ um Ergebnisse verschiedener Untersuchungen, die zwar auf die Mehrheit, jedoch mit Sicherheit nicht auf jedes einzelne Mädchen zutreffen.
Im Verlauf dieser Arbeit wird im Bewusstsein dessen der Begriff „Mädchengewalt“ dennoch für die Beschreibung von Gewalt verwendet, die durch Mädchen ausgeübt wird.
Durch die Berichterstattungen in den Medien mag häufig der Eindruck entstehen, es handele sich bei „Mädchengewalt“ um ein neues Phänomen. Dies entspricht jedoch nicht der Realität. Vielmehr entwickeln Mädchen genauso oft wie Jungen aggressive Gefühle (Bruhns & Wittmann 2002, S. 16). Neu an dem Phänomen ist jedoch, dass Mädchen ihre aggressiven Gefühle immer häufiger nicht mehr gegen sich selbst, sondern gegen andere Personen richten. So muss auf einen Wandel der von Mädchen angewandten Gewaltformen hingewiesen werden (Bruhns 2003, S. 215).
3 Mädchengewalt: Erscheinungsformen, Gegner und Anlässe 15
Früher bewältigten Mädchen ihre aggressiven Gefühle überwiegend autoaggressiv bzw. mit internalen Bewältigungsstrategien (z.B.
Selbstverletzungen, Depressivität, Essstörungen und psychischen Krankheiten bzw. verdeckte Gewaltformen).
Dieser Umgang mit aggressiven Gefühlen hat sich zunehmend dahingehend verändert, dass Mädchen heutzutage vermehrt auch physisch und psychisch gewalttätig gegenüber ihren Mitmenschen handeln und somit die eher als „typisch männlich“ 1 bezeichneten Gewaltformen verwenden (Bruhns & Wittmann 2002, S.17).
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, inwieweit die physische und psychische Gewalt durch Mädchen dem Gewaltverhalten der Jungen äußerlich ähnelt. Wodurch zeichnet sich Mädchengewalt aus? Gibt es Unterschiede im Vergleich zu der von Jungen ausgeübten Gewalt? Wo sind die Gemeinsamkeiten?
Innerhalb dieses Kapitels steht dabei die sich äußerlich ähnelnde Gewalt im Vordergrund. Auf geschlechtsbezogene Problemlagen, die hinter diesem offensichtlichen Verhalten von Mädchen auszumachen sind, wird in Kapitel 5 näher eingegangen.
Am deutlichsten gestalten sich die Geschlechterunterschiede im Gewaltverhalten in Bezug auf die emotionale Anteilnahme, die Schwere der Taten sowie auf den Einsatz von Waffen.
Innerhalb von Studien wurde herausgefunden, dass Mädchen sich im Gegensatz zu Jungen häufig - wenn auch erst im Nachhinein - empathisch mit ihren Opfern zeigen (Bruhns & Wittmann 2002, S. 257; Silkenbeumer 2002, S. 64).
Darüber hinaus ist es bei Mädchen seltener, dass diese Waffen mit sich führen und benutzen. Sie setzen stattdessen überwiegend Fäuste und Füße im Kampf ein (Bruhns & Wittmann 2002, S. 257).
Damit im Zusammenhang steht zudem, dass die durch Mädchen ausgeübten Gewalttaten von geringerer Schwere sind als die der Jungen (Krieger 2007, S. 119). Dieser Unterschied wird zudem im folgenden Kapitel deutlich, in dem es um das Ausmaß psychischer und psychischer Gewalt geht. Weibliche
1 Die Zuordnung geschlechterstereotyper Attribute bezüglich des Gewaltverhaltens
geschieht innerhalb dieser Arbeit im Bewusstsein dessen, dass es sich dabei um einen
problematischen Aspekt handelt. In Kapitel 8 wird darauf noch einmal näher ein-
gegangen.
3 Mädchengewalt: Erscheinungsformen, Gegner und Anlässe 16
Gewalttäterinnen unterscheiden sich von Jungen außerdem darin, dass der Anteil unter den Mehrfachtäterinnen deutlich geringer ist als bei männlichen Altersgenossen (Bruhns 2010, S. 361).
Mädchen handeln insbesondere gegenüber anderen Mädchen gewalttätig. Seltener richtet sich ihre Gewalt gegen männliche Jugendliche (Bruhns & Wittmann 2002, S. 257; Böttger 1998, S. 338).
Diese Tatsache kann erstens darauf zurückgeführt werden, dass Schlägereien mit anderen Mädchen aussichtsreicher erscheinen, während Jungen als körperlich überlegen wahrgenommen werden (Bruhns 2010, S. 362). Zweitens sind Mädchen meist eher in gleichgeschlechtlichen Netzwerken integriert, sodass die Wahrscheinlichkeit größer ist, dass ihnen herabsetzende Äußerungen oder Beleidigungen von anderen Mädchen begegnen als von Jungen (Bruhns 2010, S. 362).
Der Zugehörigkeit zu einer Gruppe mit gewaltorientierten Normen kommt in Bezug auf weibliches Gewalthandeln eine große Bedeutung zu. Repräsentative Erhebungen weisen auf einen deutlichen Zusammenhang von gewalttätigem Verhalten der Mädchen und der Zugehörigkeit zu einer devianten Gleichaltrigengruppe hin (Langner & Sturzbecher 1997, zit. n. Bruhns 2010, S. 367). Es scheint, als bräuchten Mädchen diese Unterstützung ihrer Clique mehr als Jungen, um gewalttätiges Verhalten zu zeigen (Popp 2002, S. 203). Diese Annahme kann damit gestützt werden, dass Gewalt nach wie vor nicht mit traditionellen Weiblichkeitsvorstellungen vereinbar ist. Während Mädchen in der Gesellschaft daher damit rechnen müssen, für ihr aggressives Verhalten sanktioniert zu werden, können sie sich innerhalb ihrer Gleichaltrigengruppe der Anerkennung und Unterstützung sicher sein (Bruhns 2010, S. 367). Die Anlässe, die zu gewalttätigem Verhalten führen, sind bei Mädchen ebenso unterschiedlich wie bei Jungen. Geschlechtsbezogene Differenzen sind demgegenüber weniger auszumachen.
Während einige Untersuchungen Eifersucht, Neid und Konkurrenz einen hohen Stellenwert zuschreiben (Niebergall 1995, S. 101), deuten die Ergebnisse aus anderen Untersuchungen darauf hin, dass Gewalt oft eine Folge von rufschädigenden Äußerungen, Gerüchten sowie Beleidigungen gegenüber der eigenen Person, der Familie oder Freunden darstellt (Bruhns & Wittmann 2002, S. 258; Silkenbeumer 2002, S. 63).
3 Mädchengewalt: Erscheinungsformen, Gegner und Anlässe 17
Eine zentrale Rolle in Bezug auf die Anlässe aggressiven Verhaltens von Mädchen spielen demnach Motive auf der Beziehungsebene. Die Mädchen fürchten, ihr Ansehen könne geschädigt werden (Bruhns & Wittmann 2002, S. 258). Weitere Anlässe stellen das Streben nach Anerkennung sowie Selbstdurchsetzung dar.
4 Ausmaß und Entwicklung von Mädchengewalt in der Bundesrepublik Deutschland 18
4 Ausmaß und Entwicklung von Mädchengewalt in
der Bundesrepublik Deutschland
Wie eingangs erwähnt, hat die Gewaltkriminalität bei weiblichen Jugendlichen in Deutschland innerhalb der letzten Jahre zugenommen. Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass immer wieder von einer Welle „weiblicher Gewalt“, von einem „Aufholen“ der Mädchen sowie einer Angleichung der Geschlechter in Bezug auf ihr Gewaltverhalten gesprochen wird (Silkenbeumer 2007, S. 23).
Inwieweit diese vorangegangenen Thesen der Wirklichkeit entsprechen, soll innerhalb dieses Kapitels untersucht werden.
Um das Ausmaß weiblicher Gewalt innerhalb unserer Gesellschaft deutlich zu machen, werden im Folgenden einerseits die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) bezüglich des Hellfeldes (4.1) und anderseits die Dunkelfeldstudie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsens (KFN) sowie des Bundesministeriums des Inneren (BMI) von Baier et al. (2009) (4.2) herangezogen.
4.1 Das Ausmaß von Mädchengewalt im Spiegel der
Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) nimmt im Bereich der Hellfeldstatistiken eine zentrale Rolle ein. Aus diesem Grund wird im Folgenden näher auf die PKS und ihre Daten eingegangen, um das Ausmaß des Hellfeldes von Mädchengewalt zu erfassen.
In der PKS sind alle „der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte“ enthalten (BKA 2008, S. 7).
Da die PKS lediglich das Hellfeld bekannt gewordener Straftaten erfasst, ist ihre Aussagekraft begrenzt. Es muss davon ausgegangen werden, dass eine Diskrepanz zwischen den Daten der PKS und den tatsächlich begangenen Straftaten besteht, da nicht jede Straftat zu einer Anzeige gebracht wird. Die PKS stellt somit vielmehr eine Annäherung an die Realität als ein Abbild der Kriminalitätswirklichkeit dar (ebd.).
4 Ausmaß und Entwicklung von Mädchengewalt in der Bundesrepublik Deutschland 19 Im Zusammenhang mit Jugendgewalt und Tatverdächtigenbelastungszahlen muss zudem berücksichtigt werden, dass die Wahrscheinlichkeit, registriert zu werden, bei jugendlichen Straftätern größer ist als bei Erwachsenen. Dies hängt damit zusammen, dass Jugendliche häufiger leicht sichtbare Delikte begehen und somit leichter zu überführen sind (Dölling 2008, S. 155). Außerdem kann die Entwicklung der PKS neben einem tatsächlichen Anstieg der Gewaltdelikte immer auch von weiteren Einflussfaktoren abhängen, wie bspw. dem Anzeigeverhalten durch das Opfer, der polizeilichen Kontrolle, der statistischen Erfassung sowie einer Änderung des Strafrechts (BKA 2009, S.3). Im konkreten Fall, der Gewalt durch weibliche Jugendliche, könnte neben einem tatsächlichen Anstieg der Gewalthandlungen auch eine erhöhte Sensibilität für bestimmte Handlungsweisen von Mädchen und jungen Frauen dazu beigetragen haben, dass sich die Anzeigebereitschaft möglicher Weise erhöht und die Statistik sich dadurch geändert hat (Silkenbeumer 2007, S. 25). Aus diesen angeführten Gründen muss den Daten der PKS mit Vorsicht begegnet werden. Es scheint unzulässig, die PKS alleine als Beleg für eine Zunahme (weiblicher) Jugendgewalt zu verwenden.
Kritisch anzumerken ist zudem, dass innerhalb der PKS lediglich die physische Gewalt erfasst wird und somit keine Angaben über das Ausmaß der psychischen Gewalt gemacht werden.
Unter Berücksichtigung dieser Vorbemerkungen zur Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik, die erforderlich sind, um Informationen der PKS und somit das Phänomen Mädchengewalt angemessen einordnen zu können, werden im Folgenden das Ausmaß und die Entwicklung weiblicher physischer Jugendgewalt verdeutlicht.
Die genannten Daten der PKS beziehen sich dabei alle auf die für die vorliegende Arbeit bedeutende Altersgruppe der Jugendlichen (14 bis 18 Jährige) sowie auf die (vorsätzliche leichte) Körperverletzung (§ 223 Strafgesetzbuch (StGB)) und gefährliche und schwere Körperverletzung (§§ 224, 226 StGB), da diese Straftaten innerhalb dieser Arbeit von Bedeutung sind.
4 Ausmaß und Entwicklung von Mädchengewalt in der Bundesrepublik Deutschland 20 § 223 (Vorsätzlich leichte) Körperverletzung (StGB)
(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Tabelle 1: Entwicklung und Ausmaß der Jugendkriminalität in Deutschland von 2000 bis 2008, Straftat: § 223
StGB: (vorsätzliche leichte) Körperverletzung (BKA 2009a, S.26 & BKA 2009b, S. 25)
Aus Tabelle 1 wird deutlich, dass sich bezüglich der (vorsätzlichen leichten) Körperverletzung (§223 StGB) die Tatverdächtigenbelastungszahlen für weibliche und männliche Jugendliche innerhalb des Zeitraums von 2000 bis 2007 von 27.977 auf 38.155 erhöht haben. Dies ist ein Anstieg von 36%. Betrachtet man die Tabelle unter Berücksichtigung der Geschlechterverteilung, so wird deutlich, dass in dem Zeitraum von 2000 bis 2007 sowohl die Anzahl weiblicher als auch die Anzahl männlicher Tatverdächtiger zugenommen hat. Während die Anzahl männlicher Tatverdächtiger von 22.747 auf 29.662 ansteigt, nimmt die Anzahl weiblicher Tatverdächtiger von 5.230 auf 8.493 zu. Bei den männlichen Tatverdächtigen ist dies ein Anstieg um 36%, bei den weiblichen um 62%, so dass sich die Anteile beider Geschlechter in den Jahren stetig verändert haben: während im Jahr 2000 noch 81% der jugendlichen Tatverdächtigen männlich und nur 19% weiblich sind, sind 2007 inzwischen 78% männlich und 22% weiblich.
Unterschiede machen sich besonders im Jahr 2008 bemerkbar: Obwohl im Jahr 2008 die Zahlen jugendlicher Tatverdächtiger insgesamt (von 38.155 auf 36.853) und die der männlichen Tatverdächtigen (von 29.662 auf 28.296) rückläufig sind, steigt die Anzahl weiblicher Tatverdächtiger von 8.493 auf 8.557 weiterhin an. Dadurch kommt es noch einmal zu einer Veränderung im Geschlechterverhältnis: 77% aller Tatverdächtigen sind laut neuesten Statistiken männlich und 23% weiblich.
4 Ausmaß und Entwicklung von Mädchengewalt in der Bundesrepublik Deutschland 21
§ 224 Gefährliche Körperverletzung (StGB)
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen
mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 226 Schwere Körperverletzung (StGB)
(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen
oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige
Krankheit oder Behinderung verfällt,
so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so
ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf
Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn
Jahren zu erkennen.
Tabelle 2: Entwicklung und Ausmaß der Jugendkriminalität in Deutschland von 2000 bis 2008, Straftat: §§ 224,
226: gefährliche und schwere Körperverletzung (BKA 2009b, S. 24 & BKA 2009c, S. 24)
Ebenso wie bei der (vorsätzlichen leichten) Körperverletzung (§223 StGB) lässt sich auch für die gefährliche und schwere Körperverletzung (§§224, 226 StGB) ein Anstieg der Zahlen jugendlicher Tatverdächtiger insgesamt erkennen.
4 Ausmaß und Entwicklung von Mädchengewalt in der Bundesrepublik Deutschland 22 Waren es im Jahr 2000 noch 28.077 Tatverdächtige, so ist die Anzahl bis im Jahr 2007 um 33% auf 37.495 jugendliche Tatverdächtige gestiegen. Die Anzahl männlicher Tatverdächtiger hat sich von 23.962 auf 30.898 Jugendliche, und somit um 28%, erhöht, die Anzahl weiblicher Jugendlicher ist von 4.115 auf 6.597 angestiegen. Dies entspricht einem Anstieg um 60%. Durch die unterschiedliche Zunahme von 28% einerseits und 60% anderseits ändern sich auch die Anteile beider Geschlechter an der Gesamtanzahl der Tatverdächtigen: waren im Jahr 2000 noch 85% der Tatverdächtigen männlich und 15% weiblich, so sind im Jahr 2007 82% männlich und 18% weiblich. Im Jahr 2008 lässt sich für die gefährliche und schwere Körperverletzung ein Rückgang der jugendlichen Tatverdächtigen feststellen. Sowohl die Anzahl der jugendlichen Tatverdächtigen insgesamt (von 37.495 auf 35.384) als auch die Anzahl der einzelnen Geschlechter haben gegenüber dem Vorjahr abgenommen. Vergleicht man die Daten der PKS zu der (vorsätzlichen leichten) Körperverletzung (§ 223) mit den Daten der gefährlichen und schweren Körperverletzung (§§ 224,266), so fällt auf, dass die
Tatverdächtigenbelastungszahl männlicher Jugendlicher in den letzten Jahren, abgesehen von 2004, bei der gefährlichen und schweren Körperverletzung höher ist als bei der (vorsätzlichen leichten) Körperverletzung. Bei den weiblichen Tatverdächtigen sind dagegen die Zahlen bei der (vorsätzlichen leichten) Körperverletzung höher als bei der gefährlichen und schweren Körperverletzung. Es wird zudem ersichtlich, dass die Geschlechterunterschiede mit der Schwere der Gewalt zunehmen. Dieser Zusammenhang wird von verschiedenen Autoren bestätigt (z.B. Melzer 2004, S. 89).
4.2 Das Ausmaß von Mädchengewalt im Spiegel der Studie
der Dunkelfeldstudie des Kriminologischen
Forschungsinstituts Niedersachen (KFN) und des
Bundesministeriums des Inneren (BMI)
Aufgrund der in Kapitel 4.1 geschilderten begrenzten Aussagekraft der PKS erscheint es notwendig, auch die Dunkelfeldforschung zu berücksichtigen, um ein möglichst realitätsnahes Bild von dem Ausmaß der Mädchengewalt in Deutschland zu erhalten.
4 Ausmaß und Entwicklung von Mädchengewalt in der Bundesrepublik Deutschland 23 Der Begriff „Dunkelfeld“ bezeichnet die „Gesamtheit der tatsächlich begangenen Delikte, abzüglich der den Strafverfolgungsbehörden bekannt gewordenen“ (Kreuzer 1976, zit. n. Kreuzer et al. 1993, S. 14). Ziel der Dunkelfeldforschung ist es demnach, Informationen über Ausmaß und Art der Gewaltdelikte zu erhalten, die der Polizei nicht gemeldet wurden, um dadurch das Dunkelfeld aufzuhellen.
Allerdings ist auch diese Art der Forschung nicht gänzlich frei von methodischen Problemen, so dass es sich hierbei ausschließlich um eine Annäherung an das Dunkelfeld handelt.
Ergebnisse von Dunkelfeldforschungen können beispielsweise durch die beschränkte Erfragbarkeit von Delikten, das Vertrauen in die Forscher, die Verständlichkeit der Fragen, mögliche Erinnerungslücken der befragten Personen sowie subjektive Wahrnehmungen beeinflusst werden (Lösel & Bliesener 2003, S. 3).
Ergebnisse der Studien zur selbstberichteten Gewalt wie die KFN-Studie können auch insofern Verzerrungen unterliegen, als dass die Befragten aufgrund von Schamgefühlen, einem übergroßen Geltungsstreben oder aber auch aus Furcht vor Bestrafung bewusst unwahre Angaben machen (Erster Periodischer Sicherheitsbericht 2001, S. 14).
Unter Berücksichtigung der genannten Schwachstellen der Dunkelfeldforschung wird im Folgenden die Dunkelfeldstudie „Jugendliche in Deutschland als Opfer und Täter von Gewalt“ des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsens (KFN) mit ihren Ergebnissen vorgestellt, da es sich hierbei um eine sehr aktuelle und repräsentative Studie handelt.
Innerhalb der Jahre 2007 und 2008 wurden für diese Studie 44.610 NeuntklässlerInnen aller Schulformen bezüglich ihrer Gewalterfahrungen als Täter und Opfer innerhalb der letzten 12 Monate befragt. Die SchülerInnen stammten aus 61 repräsentativ ausgewählten Landkreisen bzw. kreisfreien Städten der Bundesrepublik Deutschland und waren zum Zeitpunkt der Untersuchung im Durchschnitt 15 Jahre alt (Baier et al. 2009, S. 9). Über den Prozentanteil von Jungen und Mädchen als Täter im Bereich der Körperverletzung sowie der schweren Körperverletzung gibt die Abbildung 5.6 der KFN-Studie Auskunft (Baier et al. 2009, S. 69). Die folgende Abbildung (Abb. 1) zeigt die Ergebnisse zu denjenigen Gewaltdelikten, die innerhalb dieser Arbeit
Arbeit zitieren:
Lydia Oesterwinter, 2010, Mädchen und Gewalt - Erscheinungsformen, Gegner und Anlässe, München, GRIN Verlag GmbH
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