Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis I
1 Einführung 1
2 Definition 2
2.1 Mediation 2
2.2 Gerichtsverfahren. 2
3 Gerichtsverfahren vs. Mediation. 3
3.1 Teilnahme am Verfahren. 3
3.2 Verantwortung. 4
3.3 Zeitbezug im Vergleich. 4
3.4 Neutralität der dritten Person 5
3.5 Kreativität bei der Lösungsfindung 6
3.6 Betrachtung der Faktoren Zeit und Kosten 6
3.7 Wirkung des Ergebnisses 8
4 Schlussbetrachtung. 9
Literaturverzeichnis II
Abkürzungsverzeichnis ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz JVEG Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz StPO Strafprozeßordnung VwGO Verwaltungsgerichtsordnung ZPO Zivilprozessordnung
I
1 Einführung
Konflikte sind so alt wie die Menschheit selbst. Innerhalb eines Rechtsstaates sollen die Interessen aller Bürger berücksichtigt werden und darum hat in der Vergangenheit der Staat, durch Schaffung von Gesetzen und Verordnungen versucht dies zu regulieren. Konnte bei einem Streit zwischen zwei Parteien keine Einigung erzielt werden, war das Gerichtsverfahren bisher das einzige Mittel diesen Streit beizulegen. Ein solches Verfahren hat die Nachteile, dass es an Flexibilität und Einzelfallgerechtigkeit mangelt, hohe Prozesskosten entstehen können 1 und dass das rechtskräftige Urteil verbindlich für die Beteiligten ist. Um dieser Diskrepanz entgegen zuwirken wird nach alternativen außergerichtlichen Konfliktlösungsverfahren gesucht, bei denen eine Win-win-Situation 2 entstehen soll. Ohne die Notwendigkeit von Gesetzen und Verordnungen in Frage zu stellen, kann eine außergerichtliche Einigung erhebliche Vorteile gegenüber einem konventionellen Gerichtsverfahren haben.
Eine signifikante Häufung von Artikeln und Büchern zu dem Thema Mediation ist in den letzten Jahren in der Literatur zu beobachten. Das Verfahren der Mediation ist auch in der Praxis immer häufiger anzutreffen. Zum Beispiel absolvieren Anwälte häufig eine Zusatzausbildung zum Mediator 3 , um bei Familien und Erbstreitigkeiten zu schlichten und einem Gerichtsverfahren entgegen zu wirken.
In dieser Hausarbeit sollen die wichtigsten Merkmale einer Mediation und eines Gerichtsverfahrens gegenüber gestellt und verglichen werden.
1 z.B. Kosten für Anwälte und Aufwandsentschädigungen für Gutachter, Dolmetscher oder Zeugen 2 ist eine Konfliktlösung, bei der beide Beteiligten einen Nutzen erzielen
3 z.B.: http://hoesl-mediation.de/pages/ausbildungen/jura-spezialkurs.php
- 1 -
2 Definition
2.1 Mediation
Mediation ist eine Methode der gewaltfreien Konfliktbearbeitung, bei der eine win-win-Lösung angestrebt wird. Dies wird normalerweise durch konstruktive Konfliktlösung mit Hilfe einer neutralen, dritten Person erreicht.
Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass Konfliktpartner fähig sind, eine für sie akzeptable Lösung gemeinsam zu finden. Das setzt natürlich voraus, dass die Beteiligten wieder in ein Gespräch kommen, dass konstruktiv ist, so dass alle Meinungen und Sichtweisen gehört werden.
Dazu brauchen die meisten Menschen in Konfliktsituationen Unterstützung in Form eines Mediators, einer Mediatorin. Sie übernehmen diese Aufgabe - ohne dabei Vorschläge zu machen, Verurteilungen auszusprechen oder Partei zu ergreifen. 4
2.2 Gerichtsverfahren
Das Gerichtsverfahren oder kurz „Verfahren“ ist die gerichtliche Überprüfung eines Sachverhalts auf seine Rechtsfolgen. Jedes Gerichtsverfahren eröffnet in der Regel auch den Weg über die Instanzen (Ausnahmen z. B. § 511 ZPO, Gesetzeskraft der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts). Dabei stehen Rechtsmittel (meist Berufung, Beschwerde oder Revision) zur Verfügung.
Das Verfahren wird mit der Rechtskraft des Urteils abgeschlossen. Weitere Beendigungsmöglichkeiten sind die Klagerücknahme, die Erklärung, dass das Verfahren in der Hauptsache erledigt ist (mit nachfolgender Kostenfestsetzung) oder der Vergleich. Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit enden mit einem Beschluss. 5
4 http://www.bmev.de/index.php?id=mediation
5 http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsverfahren
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Arbeit zitieren:
Patrick Wuckel, 2011, Mediation und Gerichtsverfahren – Ein Vergleich, München, GRIN Verlag GmbH
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