Presse war da alles andere als zuträglich. Es galt also für Bismarck, Wege zu finden, die oppositionelle Presse auch ohne gesetzliche Formalien kontrollieren zu können. Eine nahe liegende Möglichkeit bestand darin, die Meinungsfreiheit durch bestimmte Artikel des Strafgesetzbuches zu beschneiden. So war beispielsweise Majestätsbeleidigung laut StGB ein strafbares Vergehen. Um sich dies zu Nutze zu machen, wurden die Delikte über juristische Umwege schlichtweg auf die Presse umgemünzt. Darüber hinaus wurden Vergehen wie „Aufforderung zum Ungehorsam gegen die Gesetze“ oder „Verächtlichmachung von Anordnungen der Obrigkeit“ mit Geld- und Haftstrafen geahndet. Verbindliche Kriterien für die Beschuldigungen gab es jedoch nicht. 3 Was man als Beleidigung auslegte und was nicht, war nirgendwo festgelegt, die entsprechenden Gesetzespassagen waren nur vage formuliert. Somit gab es eine Art rechtliches Vakuum, Strafen konnten gewissermaßen willkürlich erteilt werden. 4 Jede Kritik wurde als Attacke gegen den Staat interpretiert und inszeniert. Diese aggressiven Maßnahmen gegen die regierungskritische Presse führten dazu, dass sich in der Opposition, aber auch in regierungsfreundlichen Lagern Stimmen mehrten, die der Ansicht waren, sachliche Kritik sei Bestandteil der freien Presse und solle nicht als persönliche Beleidigung aufgefasst werden. Da die Kritiker im Reichstag jedoch keine Mehrheit bildeten, gab es für sie keine Möglichkeit tiefgehende Einschränkungen der Gesetze zu bewirken. 5 Bismarck führte so mit Hilfe der Beleidigungsklagen und anderen fraglichen Beschuldigungen einen enorm erfolgreichen Kampf gegen die oppositionelle Presse. Auch wenn faktisch Pressefreiheit bestand, war diese stark begrenzt, Zensur war weiterhin Alltag und Mittel medialer Propaganda. Im Fokus der Bismarck’schen Repressionen standen zweifellos die sozialistisch geprägten Publikationen, kritisierten diese doch am schärfsten das Vorgehen der kaiserlichen Regierung. Trotz den oben genannten willkürlichen Verurteilungen schützte das Reichspressgesetz die Meinungsfreiheit in manchen Punkten soweit, dass Bismarck die Hände gebunden waren. So konnten beispielsweise Zeitschriften und Vereine nicht ohne Begründung verboten werden. Da fragliche Anklagen wegen Majestätsbeleidigung auf Dauer rechtlich nicht tragbar waren, galt es einen Weg zu finden, der es ermöglichte, die sozialdemokratische Presse nicht nur einzuschränken, sondern zu beseitigen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf scheiterte an dem deutlichen Widerstand des Reichstags. Mehr als zuvor kritisierten die Parlamentsmitglieder die eingeschränkte Meinungsfreiheit. Anders als Bismarck sahen sie in den Sozialdemokraten
3 Wetzel, Hans-Wolfgang, Presseinnenpolitik im Bismarckreich (1874-1890). Das Problem
der Repression oppositioneller Zeitungen. S. 76.
4 Ebd. S. 71.
5 Ebd. S. 72.
2
keine Bedrohung für den Staat. Das Blatt wendete sich jedoch, nachdem Kaiser Wilhelm I. zwei Attentaten nur knapp entging. Bismarcks Propagandaapparat reagierte schnell. Die Attentate wurden ohne Beweise den Sozialdemokraten zugeschrieben. Die Devise lautete nun, Angst im Volk zu verbreiten, um einen Druck von unten zu schaffen, der ein Gesetz gegen die Sozialdemokraten unumgänglich machte. Der Reichstag musste auf die Volksstimme reagieren. Tatsächlich waren auch viele Parlamentsmitglieder mittlerweile der Ansicht, die Sozialdemokraten müssten schärfer kontrolliert werden. Schließlich wurde das so genannte Sozialistengesetz am 21. Oktober 1878 erfolgreich verabschiedet. 6 Durch den Beschluss des Gesetzes konnten sozialdemokratische Publikationen, Versammlungen und Vereine nun auf schnellem bürokratischen Weg verboten werden. Vollzogen wurden die Bestimmungen durch die Polizeibehörden. Erneut tat man damit einen Schritt in Richtung Polizeistaat. Insbesondere muss dabei betont werden, dass sich die Politik mit dem Sozialistengesetz von einem Repressiv- hin zu einem Präventivsystem wandelte. 7 Schon die vage Vermutung, eine Zeitschrift könnte sozialdemokratische Tendenzen haben, hatte teilweise ein Verbot zufolge. Auch hier war die Umsetzung der Bestimmung undurchsichtig. Die Frage, wie man „sozialdemokratisch“ definieren sollte, war entsprechend unklar. Somit blieb die Willkür weiter tragender Bestandteil der Pressepolitik unter Bismarck. Die Folgen für die sozialdemokratische Presse waren verheerend. Bereits eine Woche nach Erlass mussten 35 von 50 Parteiblättern eingestellt werde. Die prominentesten Leidtragenden waren die „Berliner Freie Presse“ und das Parteiblatt „Vorwärts“. Hinzu kamen in den nächsten Monaten Verbote von 229 Broschüren und Büchern sowie die Schließung von 194 Vereinen. Einige Zeitschriften umgingen die Zwangsvollstreckung und stellten den Betrieb von selbst ein. 8 Obwohl die oppositionelle Presse wenig bis keine Möglichkeiten mehr hatte, ihren Unmut zu kommunizieren, war die innenpolitische Brisanz allgegenwärtig. Auch im Reichstag wurde die Politik Bismarcks von einigen Parteien heftig kritisiert. Zwar hatte man die Presse erfolgreich zum Schweigen gebracht, doch die Kritik an der Regierung kursierte weiter.
Eine Phase der Beruhigung stellte sich erst zwischen 1880 und 1885 ein. Insgesamt waren die 80er Jahre eine innenpolitisch ruhige Phase, dadurch gab es schlichtweg weniger Grund für Anfeindungen. Auf sozialdemokratischer Seite überwog die Resignation, die Zahlen der Delikte sanken. Das lag auch daran, dass die Rechtsprechungspraxis weit milder gehandhabt wurde als in den vorhergehenden Jahren. Natürlich gab es auch weiterhin Konflikte zwischen
6 Ebd. S. 186.
7 Ebd. S. 189.
8 Ebd. S. 199.
3
den Parteien, die teils deutliche Auswirkungen hatten. Dennoch kann die Phase nicht mit den heftigen Kontroversen der späten 1870er verglichen werden. 9 Nach mehreren Abänderungen des Sozialistengesetzes wurde dieses nach erneut starken Protesten schließlich 1890 insoweit eingestellt, dass sich die Sozialdemokratie rein rechtlich wieder auf legalem Terrain bewegen konnte. Letztlich konnte die oppositionelle Presse somit nicht vollends unterdrückt werden, dennoch hatten die Sozialdemokraten einen schwierigen Stand und waren häufig auch weiterhin die Leidtragenden der Presseinnenpolitik des Kaiserreiches. Die hier beschriebene Pressepolitik zeigt uns, wie die oppositionellen Medien aktiv unterdrückt wurden. Ein weiteres Mittel im Kampf gegen die regierungsfeindlichen Parteien, war die unterschwellige Beeinflussung der Medien. So hatte die Regierung mehrere offiziöse Institutionen, die ganz im Sinne des Kaisers „Öffentlichkeitsarbeit“ betrieben. Im Folgenden sollen zwei pressepolitische Organe vorgestellt werden. Von innenpolitischem Nutzen war der Regierung die Einrichtung der „Neuesten Nachrichten“ (NM). Wie ihr Vorgänger, die „Provinzial-Korrespondenz“, waren die NM eine Art Presseagentur, von der andere Zeitschriften ihre Nachrichten beziehen konnten. Problematisch an der „Provinzial-Korrespondenz“ war, dass sie das offizielle Sprachrohr der Regierung war, die Artikel waren entsprechend unreflektiert und einseitig. Das Ziel der „Provinzial-Korrespondenz“, die Regierung gut aussehen zu lassen, war zu offensichtlich und durchschaubar, als dass die Nachrichten vom Volk noch ernst genommen wurden. Mit Gründung der NM folgte man einem neuen organisatorischen Prinzip. Oberstes Gebot war es, geheim zu halten, dass die neue Presseagentur eine direkte Verbindung zur Regierung hat. So sollte gewährleistet werden, dass in Zeitschriften verschiedener politischer Lager regierungsfreundliche Artikel erscheinen. 10 Um sicherzugehen, erstens dass die Organisation geheim blieb und zweitens dass die Artikel gedruckt wurde, schleuste man auf verschiedenen Ebenen Vertrauensmänner ein - in Verlagen und Redaktionen, auf Kreis- und Lokalebene. 11 Deutschlandweit wurden beispielsweise im Jahr 1883 380 Zeitungen mit Artikeln der NM versorgt. Dies entsprach einer insgesamten Auflage von mehr als 400 000 Ausgaben. 12 Insbesondere die Kreisblätter spielten für die Medienbeeinflussung dabei eine wichtige Rolle. Diese konnten es sich oft nicht leisten, zusätzliche Redakteure einzustellen, für sie war es also ein gutes Geschäft, überregionale Nachrichten günstig einzukaufen. Auflagenstärkere Zeitungen nahmen das
9 Ebd. S. 233.
10 Stöber, Rudolf, Bismarcks geheime Presseorganisation von 1882, in: Historische Zeitschrift
Band 262, 1996. S. 425ff.
11 Ebd. S. 428f.
12 Ebd. S. 439.
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Arbeit zitieren:
Ulrike Ziegler, 2010, Die Pressepolitik unter Bismarck, München, GRIN Verlag GmbH
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