INHALT
A) Strukturelle Entfaltung des Christentums in den ersten 3 Jahrhunderten
1. Die Anfänge der Kirche und ihre Ausbreitung 5
1.1. Die Umwelt des Urchristentums 5
1.2. Gruppierungen und Richtungen im Urchristentum 7
1.3. Die Sukzessive Trennung vom Judentum 10
1.4. Mission und Ausbreitung 12
2. Die Entwicklung der kirchlichen Verfassung 16
2.1. Die kirchlichen Ämter 16
2.2. Die Teil- und Ortskirchen und ihre Praxis der Einheit 24
3. Die Entstehung des römischen Primatsanspruches 29
3.1. Allgemeines zum römischen Primatsanspruch 29
3.2. Probleme einer Frühdatierung des römischen Primat 30
3.3. Das Ansehen der römischen Gemeinde 31
3.4. Stationen des Primatsanspruches vor Konstantin 33
B) Christliche Lebensführung: Taufe, Eucharistie Buße in den ersten 4
Jahrhunderten
1. Altkirchliches Sakramentsverständnis 38
2. Taufe 39
2.1. Einleitendes 40
2.2. Das Katechumenat 41
2.3. Die Entwicklung des Taufritus 43
2.4. „Sonderfälle“ (Kindertaufe, Klinikertaufe, Bluttaufe) 45
3. Eucharistie 47
3.1. Einleitendes 47
3.2. Gestalt und Veränderung der urkirchlichen Eucharistiefeier 48
3.3. Theologische Deutungen der Eucharistie 52
3.4. Fragen der eucharistischen Praxis 54
4. Buße 56
4.1. Einleitendes 56
4.2. Die Entstehung des öffentlichen (kanonischen) Bußverfahrens 57
4.3. Bußstreitigkeiten 59
4.4. Die Entwicklung des Bußwesens im kirchlichen Osten 61
4.5. Veränderungen des Bußwesens in reichskirchlicher Zeit 63
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1.1. Die (Hinter-)Gründe der Christenverfolgungen………………………………… 64 1.2. Verlauf der Christenverfolgungen………………………………………………… 68 1.3. Das Ende der Verfolgungen………………………………………………………... 73
2. Die konstantinische Wende…………………………………………………….. 75 2.1. Konstantins Werdegang…………………………………………………………….. 75 2.2. Der prochristliche Kurs Konstantins……………………………………………... 78 2.3. Konstantins Rolle in der Kirche…………………………………………………… 80 2.4. Beurteilung Konstantins und der durch ihn eingeleiteten Wende…………….. 83
3. Die Reichskirche bis Theodosius I. ……………………………………………. 85 3.1. Skizze der politischen Entwicklung von Konstantin bis Theodosius………….. 85 3.2. Veränderung des Religionsstatus der Heiden……………………………………. 86 3.3. Zum Verhältnis von Staat und Kirche…………………………………………….. 89 3.4. Die kaiserliche Religionspolitik gegenüber Minderheiten……………………... 92
1.1. Synoden und Konzilien……………………………………………………………… 93 1.2. Zum Inhalt und zur Vorgeschichte der ersten vier Konzilien………………….. 95
für die monotheistischen Religionen (Judentum/Christentum) ein enormes Konfliktpotenzial (s. u.)!
fruchtbaren Boden fiel: Man sehnte sich nach individuellem Heil und der Überwindung des Todes!
¾ Obwohl sich das Urchristentum scharf von den Mysterienkulten abgrenzte, gab es zahlreiche Parallelen: Kultmähler, Initiationsrituale; Arkan(Geheim-) disziplin (s.u.)
¾ Stoa: Ethik der Selbstbeherrschung und Genügsamkeit; Suche nach der göttlichen Weltvernunft („logos“) Î monotheistische Tendenz
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Abgrenzungszecken) die Befolgung der Thora ins Zentrum ihres Glaubens und bereiten damit die Loslösung vom Tempelkult vor; glauben an die Auferstehung der Gerechten; sind gegen einen gewaltsamen Aufstand gegen die römischen Besatzer; große Volksnähe
2. Sadduzäer: eine aristokratische Partei, deren wirtschaftliche und politische Macht auf dem Tempelkult beruht, lehnen den Auferstehungsglauben und messiansichen Enthusiasmus ab; arrangieren sich mit den römischen Besatzern; versinken nach der Zerstörung des Tempels in der Bedeutungslosigkeit
3. Essener („die Frommen“): radikal-religiöse Ansichten (Ehelosigkeit, strenge Askese); Absonderung von den übrigen Juden: man versteht sich als „heiliger Rest“ und lebt in mönchsähnlichen Gemeinschaften (z.B. Qumran)
4. Zeloten: nationalistisch geprägt, streben die politische Befreiung Israels mit militärischen Mitteln an
in Palästina, sondern war über das römische Reich verteilt (Ägypten, Griechenland, Rom etc.). Im Unterschied zum palästinischen Judentum sprach man in der Disaspora nicht aramäisch, sondern griechisch; im 3. Jh. v. Chr. entstand daher in Alexandrien eine griechische Übersetzung des AT (die sog. „Septuaginta“); nicht nur in sprachlicher, sondern auch in kulturellerer Hinsicht entfernte sich das Disasporajudentum jedoch zunehmend vom palästinischen; zwar blieb man durch die Tempelsteuer und Wallfahrten mit Jerusalem verbunden, das religiöse Zentrum war in den Diasporagemeinden jedoch nicht der Tempel, sondern der Synagogengottesdienst
2. Hellenistische Juden (Heimkehrer): Diasporajuden, die nach Jerusalem zurückkehrten (Remigranten), gründeten dort aufgrund der sprachlichen und kulturellen Unterschiede zu den einheimischen Juden eigene
Synagogenverbände => Jerusalem war dadurch äußerst multikulturell. Die verschiedenen Gruppierungen und Ausprägungen des Judentums trafen hier so unmittelbar aufeinander, wie sonst nirgendwo.
Prokuratoren (Statthalter)
Das Christentum beginnt als eine innerjüdische Bewegung: Ziel war es, vor der erwarteten Parusie ganz Israel, also auch die anderen jüdischen Gruppierungen, von der Bedeutung Jesu zu überzeugen; an eine Mission der Heiden dachte man dagegen nicht.
Art Gütergemeinschaft und war „ein Herz und eine Seele“ (Vgl. Apg 4, 32ff)
(palästinische) Judenchristen; sie sprachen aramäisch und hielten entschieden an ihren jüdischen Wurzeln, sprich: dem Gesetz und dem Tempelkult, fest.
¾ Die „Hellenisten“ dagegen gehörten zu den Juden, die aus der Diaspora nach Jerusalem zurückgekehrt waren; sie sprachen griechisch, besuchten dementsprechend eine eigene Synagoge - und hatten, bedingt durch ihre Zeit in der Diaspora, von Haus aus ein liberaleres Verständnis vom Judentum.
Leitungsgremium - analog zum Apostelkolleg. Mit der Wahl der sieben „Diakone“ erhielten sie ein solches Gremium und gewannen dadurch an Eigenständigkeit.
der 7 Diakone und wurde von den jüdischen Behörden wegen des Vorwurfs verurteilt, er habe gegen den Tempel und das Gesetz gelästert (Vgl. Apg 6).
¾ Die hellenistischen Judenchristen wurden in Folge dieses Ereignisses aus Jerusalem vertrieben, während die palästinischen bleiben durften; schon daran wird deutlich, wie groß die Unterschiede zwischen diesen beiden Gruppierungen offenbar waren.
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als „Christen“, d.h. als eine vom Judentum unabhängige Gemeinde wahrgenommen wurden (Apg 11, 26).
¾ Durch die gesetzesfreie Heidenmission entstand als dritte Gruppe die der Heidenchristen.
Ö Die neu missionierten Heidenchristen rekrutierten sich zum größten Teil aus der Gruppe der „Gottesfürchtigen“; dazu zählten diejenigen, die zwar mit dem Judentum sympathisierten und ihm in lockerer Form verbunden waren, sich aber wegen der strengen Auflagen (Beschneidung, Reinheitsgebote etc.) nicht zu einer endgültigen Konversion durchringen konnten.
Gemeinde, die sowohl Juden- als auch Heidenchristen umfasste.
weiter von ihnen entfernt ist, dürfte der Bericht des Paulus, der ein weniger harmonisches Bild der Ereignisse zeichnet, historisch zuverlässiger sein.
festhalten sollten - rang sich aber dazu durch, es den missionierten Heidenchristen frei zu stellen. Der ursprünglich auf Israel beschränkte Missionsanspruch wurde dadurch zu einem universalen Missionsanspruch (=> universale Öffnung)! Hätte man anders entschieden, wäre das Christentum vermutlich eine innerjüdische Sekte geblieben.
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¾ Paulus entwickelte seine Theologie nicht zuletzt vor dem Hintergrund dieses Konflikts (Rechtfertigungslehre: nicht die Erfüllung des Gesetzes, sondern der Glaube ist das Entscheidende)
beteiligt war, gestatten zwar die Mahlgemeinschaft zwischen Juden- und Heidenchristen, knüpfen diese aber an folgende Bedingungen (Vgl. Apg 15, 22-29):
1) Es darf kein Götzenfleisch verwendet werden; 2) Blut und Ersticktes sind tabu; nur geschächtete Tiere dürfen also zubereitet werden.
3) Auch für Heidenchristen ist Unzucht verboten, wobei Unzucht sich hier auf die Praxis der Verwandtschafts-Ehen bezieht.
durch je eigene theologische Vorstellungen und Schwerpunkte aus. Dasselbe gilt für die Gruppe, die hinter der Logienquelle Q steht.
Bevölkerung und der römischen Besatzungsmacht führten immer wieder zu kleineren Aufständen.
x Nach der Plünderung des Tempelschatzes durch den römischen Prokurator Gessius Florus (66 n. Chr.) eskalierte die Situation; die Plünderung wurde so zum Auslöser für den ersten jüdischen Krieg (66-74 n. Chr.)
x Im Jahr 70 eroberten die Römer Jerusalem zurück und zerstörten den Tempel; damit war das jüdische Volk seines politischen und religiösen Zentrums beraubt: Synhedrium und Opferkult hörten auf zu existieren. x Nach dem gescheiterten Volkaufstand unter Bar Kochba (132-135 n. Chr.) verschärfte sich die Situation noch mehr: Kaiser Hadrian richtete Jerusalem als eine heidnische Stadt wieder auf; den Juden war es fortan verboten, die Stadt zu betreten -und auch der Ritus der Beschneidung und die öffentliche Lehre aus der Thora wurden unter Strafe gestellt.
geordnet werden; die Zerstörung des Tempels zwang die Juden also zu einer Reform und Umorganisation. Die führende Rolle kam dabei den Pharisäern zu.
¾ An die Stelle des Opfer- und Tempelkultes traten neue Formen der Frömmigkeit:
Ö Zu nennen sind hier das regelmäßige Beten des „Schema Jsrael“ und des 18-Bitten-Gebets.
Ö Der Befolgung der Thora wurde ein größeres Gewicht beigemessen als zuvor. So wurden etwa, anders als noch zur Zeit Jesu, unterschiedliche Gesetzesauslegungen nicht mehr ohne weiteres toleriert; stattdessen erklärte man die Lehre Hillels (zur Zeit Jesu eine Lehre unter vielen) zur einzig gültigen Halacha.
Ö Formierung des rabbinischen Judentums; Entstehung der Mischna x Da sich für die Christen die messianischen Erwartungen des jüdischen Volks bereits erfüllt hatten, nahmen sie an dessen messianisch motivierten Aufständen gegen die römische Besatzungsmacht nicht teil.
¾ Nach Eusebius verließen die meisten Judenchristen Jerusalem bereits vor Ausbruch des Krieges (66 n. Chr.); vermutlich kehrte nach dem Krieg zwar ein Teil von ihnen zurück; spätestens nach dem Bar Kochba-Aufstand war jedoch auch Judenchristen der Zugang nach Jerusalem versperrt. x Nach dem römisch-jüdischen Krieg befanden sich Juden und Christen demnach in einer ähnlichen Situation: Die bisher gültigen Autoritäten (bei den Juden der Tempel, bei den Christen die Jerusalemer Urgemeinde) waren weg gebrochen. Die Gemeinschaften mussten daher neu gesammelt werden, was dazu führte, dass sich Juden und Christen zunehmend schärfer voneinander abgrenzten.
¾ Die hellenistischen Judenchristen sahen sich durch die Zerstörung des Tempels in ihrer Tempelkritik bestätigt Î starker Impuls für die Heidenmission; das Judenchristentum, dessen Zentrum Jerusalem gewesen war, verlor dagegen zunehmend an Bedeutung.
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x Die wichtigsten Streitpunkte zwischen Juden und Christen betrafen die Befolgung der Thora und die Verehrung Jesu. Ausgehend von diesen Streitpunkten polemisierte man gegen die jeweils andere Gruppierung.
¾ Im 18-Bitten-Gebet der Juden ist ein Fluch gegen die abtrünnigen Christen enthalten, die vom Synagogengottesdienst ausgeschlossen wurden.
¾ Aber auch in christlichen Schriften nehmen die antijudaistischen Tendenzen zu. Der Vorwurf des „Gottesmordes“ wird zu einem festen Topos und es entsteht eine eigene Gattung der „Adversus Iudaeos“-Schriften (Tertullian, Augustinus etc.)
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Jahrhunderten sind z. T. äußerst unsicher; mit Sicherheit lässt sich jedoch sagen, dass das Christentum nach seinem erstaunlichen Anfangserfolg in Palästina kontinuierlich und ohne größere Rückschläge weiter gewachsen ist.
¾ Der entscheidende Schritt zur „Weltmission“ wurde dabei von den „Hellenisten“ getan: Nach ihrer Vertreibung aus Jerusalem predigten sie erstmals außerhalb Palästinas (v.a. in Samarien und Syrien) und begannen in Antiochien mit der Heidenmission (s.o.).
¾ Die zweite Wende stellt das Apostelkonzil dar: auf ihm setzten sich Paulus und Barnabas als Abgesandte der antiochischen Gemeinde gegenüber den „Säulen“ der Jerusalemer Gemeinde (Petrus, Jakobus und Johannes) durch: die Heidenmission ohne Beschneidung galt fortan als legitim (s.o.). x Ende des 1. Jahrhunderts gab es christliche Gemeinden in Palästina, Syrien, auf Zypern, im gesamten Kleinasien, in Griechenland und in Rom.
¾ Die wichtigste Gemeinde in Syrien: Antiochien (s.o.), in Griechenland: Korinth (vermutlich um 50 n. Chr. gegründet); in Kleinasien: Ephesus…
¾ Um 50 n. Chr. begegnet Paulus in Korinth zwei Judenchristen aus Rom (Aquila und Prisca); schon in den 40er Jahren scheint es dort also eine Gemeinde gegeben zu haben; dass diese Gemeinde bereits in den 50er Jahren große Bedeutung hatte, zeigt der Römerbrief (55/56 n. Chr.), in dem Paulus seinen dortigen Besuch ankündigt.
x Bis zum Ende des 2. Jahrhunderts sind bedeutende Kirchen hinzugekommen: Außer weiteren Ortskirchen in den genannten Gebieten (intensive Ausbreitung), wurden Gemeinden in Ostsyrien, Mesopotamien, Ägypten, Unteritalien, Gallien, Spanien und Nordafrika gegründet (extensive Ausbreitung). Darüber hinaus wird mit Gemeinden in Trier, Köln und Mainz gerechnet.
x Im 3. und 4. Jahrhundert wurden mit Britannien, Armenien und Indien neue Missionsgebiete erschlossen.
größeren Städte entlang der Hauptverkehrswege beschränkt („Stadtreligion“). Ö Das lag zum einen daran, dass diese Städte leichter zu erreichen waren, zum anderen daran, dass Griechisch als die damalige Handels- und Verkehrssprache in den meisten Reichsgebieten nur in den Städten gesprochen wurde, während man auf dem Land nur die jeweilige Volkssprache verstand (s.u.).
2) Darüber hinaus blieben die Christen trotz des enormen Zustroms auch in den besagten Städten zunächst in der Minderheit.
x Die ersten christlichen Gemeinden lebten also geographisch und sozial weitgehend isoliert. Diese Situation änderte sich erst mit der konstantinischen Wende (312).
¾ Mitte des 5. Jahrhunderts kann mit einer geschlossenen christlichen Reichsbevölkerung gerechnet werden, neben der es heidnische und jüdische Minderheiten gab.
x Soziale Schichtung der Urgemeinden: Zwar gibt es bezüglich der sozialen Schichtung der ersten christlichen Gemeinden kaum genaue Daten; die Hinweise im NT zeigen jedoch, dass das Christentum schon in den ersten Jahrhunderten keineswegs eine „Sklavenreligion“ war; zwar kamen die meisten Konvertiten aus der
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Unter- und Mittelschicht; auch Vertreter der Oberschicht traten jedoch zum Christentum über.
¾ Aufs Ganze gesehen scheinen die Relationen in etwa denen der damaligen Gesellschaft entsprochen zu haben.
Ö Dem entspricht, dass z.B. der Gemeinde in Korinth, einer vergleichsweise armen Hafenstadt, v. a. Leute aus ärmeren Bevölkerungsschichten angehörten, während etwa in Rom schon bald von reicheren Gemeindemitgliedern die Rede ist.
¾ Frauen scheinen in den frühen Gemeinden eine weitaus größere Rolle gespielt zu haben als in späteren Zeiten.
Ö Das zeigt nicht zuletzt ihre häufige Erwähnung in den Paulusbriefen.
ihre Überzeugung, die einzige Wahrheit zu besitzen, zum anderen auf die akute Naherwartung.
¾ Bedingt durch letztere befürchtete man entweder, dass die Zeit bis zum Weltende zu kurz sein könnte, um das Evangelium bis dahin vollständig verbreitet zu haben - oder man setzte sich unter den Druck, dass das Ende erst dann kommen würde, wenn der Missionsauftrag erfüllt sei.
x Die rasche Ausbreitung des Christentums geht keineswegs nur auf Wanderprediger (ein Typus, der um das 3. Jahrhundert herum ausstirbt) und die Apostel zurück; solchen „berufsmäßigen“ Missionaren kam zwar, v. a. in den ersten Jahrzehnten, eine wichtige Rolle zu, in nachapostolischer Zeit verlief die christliche Mission jedoch weitgehend unkontrolliert.
¾ Ein kirchliches Missionsprogramm gab es in dieser Zeit nicht!!! Man war nämlich der Ansicht, dass der Missionsauftrag allein an die Apostel gerichtet-und von diesen hinreichend erfüllt worden sei.
¾ Missionarisch wirkte in dieser Zeit die schiere Präsenz von Christen. Durch ihre Lebensart und indem sie anderen von ihrem Glauben erzählten, machten sie zunehmend auf sich aufmerksam (Ausstrahlungskraft einzelner Christen und Gemeinden).
zahlenmäßig kleine Bewegung, die zudem in einer kulturell und politisch völlig unbedeutenden Gegend am Rand des römischen Reiches ihren Ursprung hatte. Umso erstaunlicher erscheint rückblickend der Erfolg dieser Bewegung!
waren für eine weltweite Mission äußerst günstig:
a) Der einheitliche Verwaltungsapparat und die gute Infrastruktur des römischen Reiches ermöglichten eine für damalige Verhältnisse enorme Mobilität.
b) Darüber hinaus gewährleistete die „Pax Romana“ Frieden und Stabilität. Es gab also weder nationale Grenzen, noch internationale Konflikte, die einer Mission entgegengestanden wären.
c) Die Dominanz der hellenistischen Kultur führte dazu, dass die christliche Mission im gesamten römischen Reich auf ähnliche Ausgangsbedingungen stieß (vereinfachter Inkulturationsprozess).
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d) Dem entspricht, dass es eine Sprache gab, mit der man sich mehr oder weniger im gesamten Reich verständigen konnte. Handels- und Verkehrssprache war nämlich bis ins 2./3. Jahrhundert hinein Griechisch (danach: Latein)
aufbauen; das Judentum war nämlich weit über das Römische Reich verstreut und hatte in der Diaspora bei vielen Heiden ein Interesse für jüdisch(-christliche) Inhalte geweckt.
a) Die sog. „Gottesfürchtigen“ und die Proselyten (zum Judentum konvertierte Heiden) wechselten besonders leicht und häufig zum Christentum. Ö Schließlich hatte das Judentum sie bereits vom Monotheismus überzeugt - manbrauchte ihnen also nur noch die Bedeutung Jesu nahe zu bringen.
b) Sofern das Christentum die jüdische Bibel (den Tanach) übernommen hat, konnte es sich trotz seines geringen Alters auf eine lange Tradition und altehrwürdige Schriften berufen (Antiquitas-Ideal). Ö Von Vorteil war dabei, dass der Tanach bzw. das AT von den Diasporajuden bereits im 3. Jh. v. Chr. ins Griechische übersetzt worden war (LXX)
und privat erfahrbarer Religiosität (Vgl. Aufschwung der Mysterienkulte)
b) Freiheitsversprechen: Entlastung von der Angst vor Dämonen; Entlastung von individueller Schuld durch Buße
c) Konvergenzen mit der antiken Philosophie (Plato, Seneca etc.): Polytheismuskritik; Sehnsucht nach der einen Wahrheit, die die Welt auf ein letztes Prinzip zurückführt; anspruchsvolle Ethik
d) Der soziale Zusammenhalt und die Nivellierung gesellschaftlicher Unterschiede (Frauen, Sklaven etc.) innerhalb der Gemeinden muss imponierend gewirkt haben.
e) Epidemische, wirtschaftliche und militärischen Krisen im 3. Jahrhundert Î Sehnsucht nach Halt
mit jüdischen-, sondern auch mit hellenistischen Anschauungen der damaligen Zeit. Um zum Christentum überzutreten, mussten daher verschiedene „Hemmschwellen“ überschritten werden.
¾ Sofern es im Christentum keinen Tempel- und Opferkult gab, erfüllte der christliche Glaube nach damaligem Verständnis kaum die Standards einer seriösen Religion.
¾ Darüber hinaus hatte das Christentum, sofern es eines Initiationsrituals bedurfte, um an den gemeinsamen Feiern teilzunehmen (Arkandisziplin), lange das Image einer dubiosen Sekte.
Ö Durch Gerüchte und bewusste Verleumdungen (bis hin zum Inzest- und Kannibalismusvorwurf) wurde dieses Image verstärkt (s.u.)
¾ Sofern das Christentum eine neue Religion war, fehlte ihm die Würde des Alters (Antiquitasideal)
¾ Als problematisch wurde ferner der Ursprung des Christentums empfunden. Jesus war ein einfacher Jude, der den Tod eines Verbrechers starb. Auch seine
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ersten Anhänger wurden vom römischen Staat hingerichtet. Dieser „barbarische“ Anfang musste auf gebildete Hellenen abschreckend wirken.
¾ Dasselbe gilt für bestimmte Inhalte: etwa die Menschwerdung Gottes oder den Auferstehungsglauben. Vor dem Hintergrund der damaligen Philosophie mussten diese Inhalte als Aberglauben erscheinen.
¾ Abstoßend wirkte oft auch der Exklusivitätsanspruch des Christentums. Schließlich stand dieser in krassem Gegensatz zum polytheistischen Weltbild.
zunächst eine „Stadtreligion“ (s.o.).
¾ Sofern Christen lange die Minderheit blieben, wurden sie oft Opfer von Diskriminierung (Sündenbockfunktion)!
¾ Die Christenverfolgungen schreckten Interessenten ab! Ö Gleichzeitig wirkte der Märtyrerkult faszinierend!
¾ Die patriachalische Familienstruktur bot Vor- und Nachteile: Hatte man den Hausherren überzeugt, folgte automatisch der Rest („oikos-Taufen“) => Ließ sich der Hausherr jedoch nicht bekehren, konnten seine Frau, seine Kinder oder die Sklaven nur gegen seinen Willen und damit auf Kosten des familiären Zusammenhalts gewonnen werden.
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die Paulusbriefe, die Apostelgeschichte und die Evangelien.
urchristlichen Quellen (und Gemeinden) lediglich eine untergeordnete Rolle. Der Grund dafür ist die apokalyptische Naherwartung der ersten Christen: Sofern man mit der nahen Wiederkunft des Herrn (Parusie) rechnete, glaubte man nicht, dass dauerhafte Strukturen überhaupt vonnöten sein würden. Statt der Verfassung wandte man sich daher anderen Themen zu: Fragen der Verkündigung; der Lebenspraxis (Caritas) und der „Communio“ (Taufe und Eucharistie).
¾ Zum Ausdruck kommt die apokalyptische Naherwartung der frühen Christen etwa in der Formel: „Maranatha“ = „Unser Herr, komm!“ (1 Kor 16, 22) x Freilich gab es schon in den frühen Gemeinden unterschiedliche Funktionen und Aufgaben; sie wurden jedoch nicht als „Ämter“, sondern als „Charismen“ verstanden.
x Kirchliche Ämter im heutigen (rechtlichen und sakramentalen) Sinn gab es im Urchristentum noch nicht. Wohl gab es unterschiedliche Funktionen und Aufgaben. Sie wurden aber nicht an bestimmte Ämter, sondern an die Charismen der Gemeindemitglieder geknüpft. Paulus unterscheidet dementsprechend lediglich zwischen verschiedenen „Charismen“; er versteht darunter von Gott bzw. dem heiligen Geist herrührende „Gnadengaben“, die zum Wohl der Gemeinde einzusetzen sind.
¾ Zu den „Charismen“ zählen nach Paulus die Weisheitsrede, die Fähigkeit der Lehre, Heilungsgaben, Wunderkräfte, Prophetie und Zungenrede (Vgl. 1 Kor 12, 4-6)
x Die Stellung der Aufgabenträger wurde dabei nicht als Recht, sondern als „Dienst“ („diakonia“) verstanden.
x Auch wenn es im Urchristentum keine kirchlichen Ämter im heutigen Sinn gab, kannte man verschiedene Formen von Autorität:
¾ Zu den wichtigsten Autoritäten des Urchristentums gehören der 12er-Kreis, die 3 „Säulen“ Jakobus, Petrus und Johannes und die sieben „Diakone“:
1. „Der Zwölferkreis“: dessen Einsetzung wohl tatsächlich auf Jesus zurückgeht (Mk 3, 14 par.) und symbolisch für die Restitution der 12 Stämme Israels steht. Zwar genossen die Mitglieder dieses Kreises ein besonderes Ansehen - dass sie bestimmte Kirchenämter eingenommen hätten, ist jedoch nicht belegt; der Apostelbegriff („Gesandter“) wird erst später mit dem 12er-Kreis in Verbindung gebracht; Paulus, der älteste neutestamentliche Autor, geht mit dem Begriff weitaus großzügiger um. Apostel ist aus seiner Sicht, wer das Evangelium des Herrn verkündet. Für Lukas scheint dagegen nur derjenige Apostel werden zu können, der schon zu Jesu Lebzeiten einer seiner Jünger war (Vgl. Nachwahl des Matthias: Apg 1, 15-25); bedingt durch die beginnende Heidenmission verliert der 12er-Kreis schon bald an Bedeutung
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2. Die 3 „Säulen“ der Jerusalemer Urgemeinde (der Herrenbruder Jakobus, Petrus und Johannes); die Tatsache, dass Paulus sie im Galaterbrief als „Säulen“ bezeichnet (Gal 2, 9) - und sie die Vollmacht haben, ihm die Heidenmission zu gestatten, zeigt, dass es sich bei ihnen um autoritative Wortführer gehandelt haben muss, die anders als der 12er-Kreis durchaus mit konkreten Befugnissen ausgestattet waren; nach dem Weggang von Petrus und Johannes wird Jakobus zur zentralen Autorität der Jerusalemer Gemeinde; nach seinem Märtyrertod (62 n. Chr.) übernimmt sein Cousin diese Funktion (Verwandtschaftserbfolge bzw. „Kalifatsregelung“)
3. Die „sieben Diakone“, die ausschließlich griechische Namen tragen (Stephanus, Philippus etc.) hatten vermutlich, anders als Lukas es darstellt (Apg 6, 1ff), nicht nur karitative Aufgaben, sondern bildeten das Leitungsgremium der hellenistischen Judenchristen (s. o.)
¾ Begründet wurde Autorität im Urchristentum z. T. sehr unterschiedlich: Ö Verwandtschaft mit Jesus (so bei Jakobus) Ö Nachfolge Jesu zu seinen Lebzeiten (12er-Kreis) Ö Auferstehungszeuge; Erscheinungsempfänger (v. a. bei Petrus und Paulus) Ö Inspiration durch den heiligen Geist Ö Wahl (Matthias)
x Bedingt durch die rasche Ausbreitung des Christentums konnte es bei den aufgezählten Autoritätsträgern nicht lange bleiben. Auch die neu gegründeten Gemeinden mussten ihr Zusammenleben schließlich in irgendeiner Weise organisieren und bedurften dazu entsprechender Leitungsgremien. Die Strukturen, die sich dabei herausbildeten, waren keineswegs gleichförmig. Stattdessen lassen sich für die frühen Gemeinden 2 Verfassungsformen unterscheiden:
¾ Die Presbyter-Verfassung etablierte sich v. a. in den judenchristlichen Gemeinden Palästinas: hier wurden die organisatorischen Aufgaben den Ältesten („Presbyter“) übertragen; diese Verfassungsform war aus den jüdischen Gemeinden bekannt und wurde von dort übernommen. ª Am Apostelkonzil in Jerusalem nehmen neben den Aposteln, die Ältesten der Gemeinde teil (Apg 15); der 1. Petrusbrief richtet sich am Ende dezidiert an die Ältesten: „Die Ältesten unter euch nun mahne ich…“ (1 Petr 5, 1-4)
¾ Die Episkopen-und-Diakonen-Verfassung: In den paulinischen Gemeinden gab es die Institution der Ältesten nicht. Zwar gab es auch hier Gemeindevertreter, die mit organisatorischen Aufgaben betraut waren und der Gemeinde während Paulus’ Abwesenheit vorstanden; Paulus hat jedoch keine einheitliche Bezeichnung für sie: Im Römerbrief ist von „Vorstehern“ die Rede (Röm 12,8); im Grußwort des Philipperbriefes von „Bischöfen und Diakonen“ (Phil 1,1)
Ö Die „Bischöfe“, die Paulus dabei vor Augen hat, sind jedoch keineswegs mit heutigen Bischöfen zu vergleichen: Vermutlich hatten sie v. a. Verwaltungsaufgaben, wie die Verteilung der Almosen an Witwen und Waisen. Die Diakone waren ihnen zugeordnet und hatten unterstützende Funktion.
Ö „Episkopos“ stammt aus der griechischen Verwaltungssprache und heißt so viel wie „Aufseher“; ursprünglich bezog sich der Begriff auf den Kassenwart eines Vereins.
Ö Darüber hinaus zeigt die Verwendung des Plurals („episkopoi“), dass der Gemeinde kein einzelner Bischof, sondern ein Bischofskollegium vorstand.
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x Fazit: Sowohl in der Presbyter-, als auch in der Bischofs-Verfassung wird die Organisation nicht Einzelnen, sondern einem Kollektiv anvertraut. Gemeinsam ist den frühkirchlichen Gemeindeverfassungen demnach ihre kollegiale Struktur!
sind nicht an die Gemeinden, sondern an deren Vorsteher, die Hirten („pastores“) gerichtet (daher ihr Name!); inhaltlich wenden sie sich v. a. gegen die Gnosis und geben den Bischöfen, Presbytern und Diakonen diesbezüglich genaue Anweisungen; da die Texte wahrscheinlich nicht auf Paulus selbst zurückgehen, werden sie zu den deuteropaulinischen Briefen gezählt; entstanden sind sie vermutlich erst einige Jahrzehnte nach seinem Tod (ca. 60 n. Chr.)
Ö Zur Ämterstruktur insbesondere: 1 Tim 3, 1-13 . 5, 17-19; Tit 1, 5-9
¾ Die Schriften der „apostolischen Väter“: dazu zählen alle kirchlichen Schriften in nachapostolischer Zeit (bis ca. 150 n. Chr.), die nicht in den Kanon aufgenommen wurden.
Ö 1. Clemensbrief (um 96 n. Chr.): Brief der römischen Gemeinde an die korinthische; Thema: Gemeindeordnung; Anlass: Absetzung bewährter Vorsteher in Korinth
Ö Didache („Lehre der 12 Apostel“): entstand zw. 100 und 120 n. Chr. in Syrien und ist damit die älteste erhaltene Kirchenordnung; neben ethischen Grundsätzen (Zweiwegelehre) enthält sie Anweisungen zur Liturgie und zur Kirchenverfassung (Episkopen-Diakonen-Verfassung) Ö Die 7 Briefe des Ignatius (Bischof von Antiochien): Authentizität ist umstritten; je nach Echtheit werden sie auf 115 oder 160 n. Chr. datiert; Leitgedanke: Einheit der Kirche, die durch den Bischof repräsentiert wird (Î Pamphlet für das Monoepiskopat); außerdem: wichtiges Zeugnis für die frühchristliche Martyriumstheologie
Ö Brief des Bischofs Polykarp von Smyrna an die Gemeinde von Philippi (Mitte 2. Jh.)
x Die veränderte Lage um die Jahrhundertwende: Die Generation der Erstzeugen und Apostel stirbt aus; Wanderprediger werden seltener; die Naherwartung lässt nach; es kommt zu ersten Häresien (s. u.: Gnosis, Bußstreit; Montanismus etc.) Î Diese Entwicklungen führen zu einem Mentalitätswandel: Die Wahrung der Identität und die Einrichtung dauerhafter Organisationsstrukturen rücken in den Vordergrund, die Ämter vor Ort gewinnen an Bedeutung.
x Man bezeichnet diese Periode, die vom Urchristentum zur katholischen Kirche der folgenden Jahrhunderte überleitet, als „Frühkatholizismus“ (Ende 1. bis Mitte 2. Jahrhunderts); sie ist durch folgende Tendenzen gekennzeichnet:
¾ Zunehmende Vereinheitlichung der Verfassung: Ö Die beiden Verfassungstypen der Anfangszeit (Presbyter- und Episkopenverfassung) verschmelzen: Dabei treten zunächst Mischformen auf. So ist in verschiedenen Quellen sowohl von Bischöfen und Diakonen, als auch von Presbytern die Rede, wobei zwischen Presbytern und Episkopen nicht eindeutig unterschieden wird (unklares Ämterbild). ª 1 Tim 3 spricht von „Bischöfen“; 1 Tim 5 von „Ältesten“ ª Im Titus- und Clemensbrief werden die Begriffe „Episkop“ und „Presbyter“ scheinbar synonym verwendet: „Ein Ältester soll
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unbescholten und nur einmal verheiratet sein. […] Denn ein Bischof muss unbescholten sein…“ (Tit 1, 6)
¾ Zunehmende Institutionalisierung und Verrechtlichung: Ö Die Funktion der Gemeindevorsteher wird zunehmend im Sinne eines kirchlichen Amtes verstanden. Was bei Paulus noch eines unter vielen Charismen war, wird dadurch zu einer etablierten Einrichtung mit sakralem Charakter. Letzterer wird damit begründet, dass die betreffenden Ämter unmittelbar von den Aposteln eingesetzt worden seien (was so freilich nicht stimmt). Zum Ausdruck gebracht wird der sakrale Charakter durch die Ordination (Handauflegung) der Amtsträger. ª Durch Segnung und Handauflegung werden sie in die apostolische Sukzession berufen und mit dem Heiligen Geist ausgestattet (Vgl. 1. und 2. Tim; 1. Clemensbrief).
ª Schon im 1. Clemensbrief dient die Apostolizität dabei als Argument für die Unveränderlichkeit und Gottgewolltheit der Kirchenstruktur Ö Eng damit einhergehend, wird die Gemeindestruktur zunehmend hierarchisch verstanden.
ª Das paulinische Bild vom Leib Christi, in dem alle Glieder mehr oder weniger gleichberechtigt sind, verschwindet oder wird umgedeutet. Dominierend werden Kirchenbilder, in denen das Amt den Rang der Gemeinde theologisch überdeckt. => So z.B. in 1 Tim 3, wo das Bischofsamt zur Rolle des Familienvaters in Bezug gesetzt wird, der seine Kinder zu Gehorsam und Anstand erzieht. ª Im 1. Clemenbrief ist erstmals von „Laien“ die Rede (DH 101) ª Trotz der Hierarchisierung bleiben die Verfassungen jedoch weiter kollegial organisiert!
¾ In der Didache (100-120 n. Chr.) begegnet eine doppelte Ämterordnung: Unterschieden wird zwischen wandernden- (Apostel, Propheten, Lehrer) und ortsansässigen Amtsträgern (Bischöfe, Diakone); letztere werden in der Didache erst neu eingeführt: „Wählt euch Episkopen und Diakone!“
Presbyter, später Gegenbischof) verfasste Kirchenordnung (die zweitälteste nach der Didache!)
c) die syrische Didaskalie: um 250 verfasste Kirchenordnung, die wie die Didache apostolische Autorität für sich beansprucht, sich also als authentische „Lehre der Apostel“ ausgibt
d) Cyprian (248-258 Bischof von Kathargo); insbesondere seine Schrift „De ecclesiae (catholicae) unitate“ (251)
x Im Lauf des 2. Jahrhunderts verschwindet die kollegiale Leitungsform aus den Gemeinden. Diese Entwicklung, an deren Ende der Monoepiskopat steht, verläuft jedoch keineswegs gleichmäßig, sondern regional verschieden.
¾ Frühester Beleg für die Existenz des monarchischen Bischofsamts sind (und zwar unabhängig von ihrer Datierung) die Ignatiusbriefe (ca.115 oder 160 n. Chr.): Der Verfasser, selbst monarchischer Bischof von Antiochien, setzt in den kleinasiatischen Gemeinden, an die er seine Briefe schreibt (u. a. Ephesus und Smyrna), ebenfalls Einzelbischöfe voraus. Presbyter und Diakone werden den monarchischen Bischöfen dabei deutlich untergeordnet.
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¾ Von Rom weiß man dagegen, dass dort bis zur Mitte des 2. Jahrhunderts noch immer die kollegiale Verfassungsform galt, wie sie etwa im 1.Clemensbrief (um 96 n. Chr.) begegnet. Der Belegtext dafür ist der „Hirt des Hermas“ (um 140 n. Chr.), eine von einem Laienchristen verfasste Schrift, in der von den „Presbytern“ (Plural!) die Rede ist, „die unserer Gemeinde vorstehen“ x Nach 150 n. Chr. setzt sich das monarchische Prinzip, wohl v. a. aus praktischen Gründen - und unter dem Druck aufkommender Häresien (s. u.), jedoch in nahezu allen Gemeinden durch. Damit einher geht eine kontinuierliche Erweiterung des Aufgabenspektrums. Spätestens gegen Ende des 2. Jahrhunderts ist der Bischof, ursprünglich lediglich einer unter mehreren „Aufsehern“, damit die zentrale Figur der Kirche. Sein Amt wird unmittelbar auf die Apostel zurückgeführt und mit einer Vielzahl von Vollmachten ausgestattet, die es klar vom Amt der Presbyter und Diakone unterscheiden.
¾ Verwaltung der Finanzen und Entscheidung über deren Verwendung (karitatives Engagement, Kirchenbau)
¾ Lehrbefugnis: Dem Bischof obliegt die Lehre; neben der Verkündigung kommt ihm damit die Aufgabe zu, die Gemeinde vor Häresien zu bewahren (Vgl. Pastoralbriefe).
¾ Liturgische und sakramentale Aufgaben: Der Bischof leitet die Gottesdienste, die Feier der Eucharistie (!) und die Taufe
Wiederaufnahme in die Gemeinschaft (Rekonziliation)
¾ Repräsentative Funktion: Bischof vertritt Gemeinde auf Synoden, ist der Hauptansprechpartner beim Briefverkehr zwischen den Gemeinden)
¾ Richter- und Schlichterfunktion auch bei privatem Streit zwischen Gemeindemitgliedern
Ö In reichskirchlicher Zeit wird das bischöfliche Gericht („audiencia episcopalis“) von staatlicher Seite offiziell anerkannt. Neben seiner pastoralen Funktion fallen dem Bischof damit zunehmend weltliche Aufgaben zu.
einflussreichen Gemeindemitgliedern - nominiert und anschließend durch die Zustimmung der ganzen Gemeinde gewählt. Die Weihe erfolgte durch Handauflegung und Gebet und konnte nur von einem anderen Bischof vollzogen werden. Zweck des Gebets war es, den Führungsgeist („spiritus principalis“) herab zu rufen.
Ö Nicäa (325) schreibt vor, dass bei der Ordination eines Bischofs 3 Nachbarbischöfe anwesend sein müssen.
Ö Meist wurden Diakone zum Bischof nominiert, in Ausnahmefällen aber auch Laien (wie z.B. Ambrosius von Mailand)
¾ Sakralisierung der Ämter: einerseits durch die Ordination (apostolische Sukzession), andererseits dadurch, dass die kirchlichen Ämter, unter Rückgriff auf die alttestamentliche Tradition der Hohenpriester, stärker als zuvor zum Kult in Bezug gesetzt werden.
Ö Die Folge ist eine schärfere Trennung zwischen Klerus und Laien
¾ Darüber hinaus fällt bei Hippolyt ein Wechsel im Vokabular auf: Seine Kirchenordnung versteht kirchliche Ämter weniger als „Dienste“ denn als Herrschaftsformen.
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x Wichtig: Die Ordination galt nicht als unwiderruflich! Zwar handelte es sich im Normalfall um ein Amt auf Lebenszeit. Die Absetzung von Bischöfen (etwa wegen Häresie, Apostasie oder mangelnder „Heiligkeit“) war in altkirchlicher Zeit jedoch durchaus möglich; sie konnte dabei nicht nur von Synoden, sondern in Extremfällen auch von der Gemeinde selbst vollzogen werden!
Der monarchische Bischof als Garant und Symbol der kirchlichen Einheit! x Dass der Bischof für den rechten Glauben steht, wird durch die apostolische Sukzession gewährleistet: Durch die Handauflegung, genauer: durch deren ununterbrochene Reihe bis zu den Aposteln, steht der Bischof in Kontinuität zu den Anfängen. Seine Autorität stützt sich demnach unmittelbar auf die Apostel.
¾ Dieser Gedanke ist der Grund, warum die Bischofsweihe nur von einem Bischof verliehen werden kann.
x Wahl-und-Weihe-Argument: Durch die Wahl erhält der Bischof die Legitimation von der Gemeinde, die Weihe verleiht ihm das nötige Amtscharisma („spiritus principalis“) und bindet dieses an die Apostel zurück. x Theologische Konstrukte wie in den Ignatius-Briefen: Die irdische Ordnung spiegelt die himmlische Ordnung wider: der Bischof führt die Gemeinde an Stelle Gottes (MonotheismusÎMonoepiskopat); die Presbyter entsprechen dem Apostelkollegium, die Diakone sind mit dem Dienst Christi vertraut (und dürfen dementsprechend nicht ohne den „Vater“, sprich: Bischof, handeln).
Nominierung folgten die Zustimmung durch die Gemeinde und die Weihe vom zuständigen Bischof. Durch letztere erhielten sie den „Geist des Rates“ (so die „traditio apostolica“)
¾ Aufgaben: Mitwirken in der Liturgie; Gemeindeleitung; Predigtdienst; Bußvollmacht
¾ Mit dem Anwachsen der städtischen Gemeinden wurden die Presbyter zunehmend zu Stellvertretern des Bischofs; häufig wurden sie von diesem aufs Land geschickt und mit der Leitung der dortigen Gemeinden betraut.
¾ Aus den Ältesten („seniores“) wurden auf diese Weise Priester („sacerdotes“), deren Funktion und Status klar vom Stand der Laien unterschieden war
¾ Häufig bezeugt sind Konflikte zwischen Presbytern und Bischof (Vgl. der Presbyter Arius)
rechte Hand und vermittelten zwischen ihm und der Gemeinde.
Ö Die syrische Didaskalie beschreibt sie dementsprechend als „Ohr, Mund, Herz und Seele des Bischofs“.
¾ Die Aufgaben der Diakone waren v. a. praktischer Art: Sie übernahmen Fürsorgeaufgaben in der Gemeinde (Karitatives) und waren für die Verwaltung des Gemeindebesitzes und die Verteilung der finanziellen Mittel zuständig; darüber hinaus übernahmen sie Hilfsdienste beim Gottesdienst: z.B. assistierten
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sie dem Bischof bei der Gabenbereitung und brachten den Abwesenden die Kommunion nach Hause.
¾ Da die Diakone eng mit der Gemeinde und den Aufgaben des Bischofs vertraut waren, rekrutierten sich die Bischöfe häufig aus ihren Reihen (s.o.).
¾ Die Synode von Neocesarea (319) beschränkt die Zahl der Diakone auf sieben pro Bischof; begründet wird diese Beschränkung mit den hellenistischen Sieben (Apg 6)
Dienst; Weihe durch Handauflegung
¾ Amt des Lektors (lat. „[Vor-]Leser“): Dem Lektor oblag die Schriftlesung beim Gottesdienst; sofern das Amt ein gewisses Maß an Bildung erforderte, war es hoch angesehen; Weihe durch Handauflegung
¾ Dienst des Lehrers (lat. „doctor“): Offizieller Lehrer der Gemeinde war der Bischof; er betraute geeignete Gemeindemitglieder mit der Unterweisung der Katechumenen; die Lehraufgabe war dabei nicht an ein bestimmtes Amt gebunden; sie konnte also von Laien genauso übernommen werden wie von Amtsträgern.
Ö Bekannte Lehrer des 2. Jahrhunderts waren Laien: Justin, Clemens und Tertullian
¾ Dienst des Heilers bzw. Exorzisten: Betreuung von Epileptikern und Geisteskranken; Exorzismen in der Taufvorbereitung
Räumen.
Sonderstatus; da sie ihr Glaubenszeugnis in Zeit der der Verfolgung als Geistträger ausgewiesen hatte, konnten sie ohne Weihe zum Diakonat oder Presbyterat gelangen. Diese Möglichkeit scheint es jedoch nur in der Anfangszeit gegeben zu haben (Cyprian).
und Laien.
¾ Zum Klerus (griech. „Anteil“) werden alle Amtsträger gezählt, die eine Handauflegung erhalten haben (also Bischöfe, Presbyter, Diakone und z. T. Subdiakone und Lektoren).
¾ Der Begriff „Laie“ (griech. „laikos“ = „dem Volk zugehörig“) bezieht sich auf die übrigen Gemeindemitglieder; er taucht bereits im 1. Clemensbrief (um 96 n. Chr.) auf.
x Trotz dieser Unterscheidung betont Hippolyt in seiner Kirchenordnung zugleich die Einheit der beiden Stände: Auch Laien haben aus seiner Sicht den „Geist Gottes“. Ähnliche Aussagen finden sich etwa bei Justin und Origines. Die Überzeugung von der priesterlichen Würde aller Gläubigen (Vgl. 1 Petr 2, 5-9) spielt in der Theologie der ersten Jahrhunderte also noch eine große Rolle.
¾ Dementsprechend wird immer wieder Kritik an der „Amtskirche“ laut. Zu nennen ist hier v. a. der Montanismus (s. u.). Da auch Tertullian in der Unterscheidung zwischen Klerus und Laien einen Abfall vom Ursprung sieht, schließt er sich in den letzten Jahren seines Lebens dieser Strömung an.
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Arbeit zitieren:
Josua Handerer, 2008, Examenshilfe - Alte Kirchengeschichte, München, GRIN Verlag GmbH
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am Wednesday, April 27, 2011-