Gliederung
1. Definition von Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement 3
2. Beispiele für Ehrenämter und bürgerschaftliches Engagement 4
3. Geschichte des Ehrenamts 5
4. Ehrenamt in Deutschland Statistiken vorlegen 7
5. Bundesmodellprogramm „Erfahrungswissen für Initiativen“ 7
6. Motive ehrenamtlich Engagierter 7
7. Auswirkungen der Umsetzung von Interessen im Ehrenamt 8
8. Förderung des Ehrenamts 11
9. Persönliche Meinung 11
Literatur 12
Literatur 12
2
1. Definition „Bürgerschaftliches Engagement“ und „Ehrenamt“
Dem bürgerschaftlichen Engagement werden nach dem Verständnis der Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ des Deutschen Bundestages folgende Attribute zugeordnet:
1. Die bürgerschaftliche Qualität des Engagements wird durch Selbstorganisation und Selbstbestimmtheit des freiwillig ausgeübten Engagements bestimmt. 2. Bürgerengagement ist nicht auf materiellen Gewinn gerichtet. 3. Mindestens ein Effekt des bürgerschaftlichen Engagements muss ein positiver Effekt für Dritte sein, es muss also Gemeinwohlbezug haben.
4. Bürgerengagement ist öffentlich, bzw. findet im öffentlichen Raum statt, da Öffentlichkeit einerseits wichtig für die Interessenvertretung der Engagierten, die Schaffung einer Anerkennungskultur und die Bereitstellung von Information für die Tätigkeit der Engagierten ist. Andererseits gewährleistet sie Transparenz, Dialog, Teilhabe und Verantwortung in den Organisationsformen des Engagements. 5. In der Regel wird bürgerschaftliches Engagement gemeinschaftlich, bzw. kooperativ ausgeübt. 1
Im Folgenden werden zu den beiden Begriffen bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt erläuternde Definitionen angeführt, um ein klares Verständnis der Begriffe für den weiteren Verlauf der Ausarbeitung zu gewährleisten:
a.: Bürgerschaftliches Engagement wird das freiwillige, nicht auf finanzielle Vorteile gerichtete, das Gemeinwohl fördernde Engagement von Bürgern zur Erreichung gemeinsamer Ziele genannt. Im Gegensatz zum hoheitlichen Handeln der Verwaltung oder des Staates nehmen hier die Bürger etwas selbst in die Hand. Bürgerschaftliches Engagement ist ein Normativ wie analytisch unscharfer und mehrdeutiger Begriff, der in verschiedenen Sinnzusammenhängen verwendet wird. Die heute gebräuchliche Begriffsverwendung umfasst die spezifischeren Begriffe wie Ehrenamt, Selbsthilfe, politische Partizipation, politischer Protest oder freiwilliges Engagement und bringt sie in einen konzeptionellen Zusammenhang. 2
1 Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.) (2005): Fünfter Bericht zur Lage der älteren Generation in der
Bundesrepublik Deutschland. Berlin: Bundesministerium, S. 341.
2 Vgl. Heinze / Olk 2001, S. 14f
b.: Ein Ehrenamt im ursprünglichen Sinn ist ein ehrenvolles und freiwilliges öffentliches Amt, das nicht auf Entgelt ausgerichtet ist. Man leistet es für eine bestimmte Dauer regelmäßig im Rahmen von Vereinigungen, Initiativen oder Institutionen. In einigen Fällen kann man zum Ehrenamt verpflichtet werden. Für ehrenamtliche Tätigkeiten fällt in manchen Fällen eine Aufwandsentschädigung bis zu 500 Euro im Jahr an. Heute wird „Ehrenamt“ zunehmend gleichbedeutend mit Begriffen wie „Freiwilligenarbeit“ oder „Bürgerschaftliches Engagement“ verwendet. Der Begriff Ehrenamt hat jedoch gegenüber anderen Bezeichnungen Vorzüge. Die ehrenamtliche Tätigkeit ist ehrenvoll, wertet sozial auf, lässt statt monetärer Entgeltung soziale Anerkennung verdienen, was allerdings nicht bei allen ehrenamtlichen Tätigkeiten und Leistungen in der Gesellschaft gleich erfolgt. Auch in Bezug auf Aufwandsentschädigungen unterscheiden sich Ehrenämter sehr. Nur institutionalisierte Ehrenämter etwa bieten auch Vergünstigungen wie Fahrgeld oder Ehrenkarten für kostenlose oder ermäßigte Eintritte in Museen etc. 3
2. Beispiele für Ehrenämter und bürgerschaftliches Engagement
Die Ausübung von Ehrenämtern ist in den verschiedensten Einrichtungen und Handlungsfeldern möglich. Um hier eine grobe Einsicht zu erhalten, wo dies der Fall st, sind Beispiele angeführt:
a.: Vereine
Vereine werden einerseits gegründet, um gemeinsame Interessen zu verfolgen, die dem gegenseitigen Austausch und der gemeinsamen Betätigung Gleichgesinnter in der Freizeit zutrifft. Andere Vereine haben sich zum Ziel gesetzt, positiv der Allgemeinheit zu dienen oder empfundene Defizite staatlichen Handelns durch eigenes Handeln der Vereinsmitglieder auszugleichen. So ist zum Beispiel das Rote Kreuz aus dem freiwilligen Engagement einiger weniger Bürger entstanden und hat sich in über 100 Jahren zur größten Wohlfahrtsorganisation der Welt entwickelt.
b.: Bürgerinitiativen
Der Unterschied von Bürgerinitiativen zu Vereinen besteht im Wesentlichen in der Tragweite der Zielsetzung: Meist geht es darum, eine bestimmte politische Entscheidung herbei zu führen. Werden Bürger selbst aktiv, hat dies in der Regel positive Auswirkungen auf die
3 Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerschaftliches_Engagement (Zugriff: 29.04.2010).
Arbeit zitieren:
Stefanie Kinast, Björn Behl, 2010, Alterung der Gesellschaft, München, GRIN Verlag GmbH
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