II
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis III
Tabellenverzeichnis IV
1 Einleitung 1
2 Begrifflichkeiten und Begriffsabgrenzungen 2
2.1 Der Begriff der Arbeitsmarktpolitik 2
2.2 Der Begriff der aktiven Arbeitsmarktpolitik 3
2.3 Der Begriff der passiven Arbeitsmarktpolitik 3
2.4 Der Begriff des Kombilohns 4
3 Aktive Arbeitsmarktpolitik 6
3.1 Entwicklungsstufen in der Arbeitsmarktpolitik 6
3.2 Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik 8
3.3 Kombilohn-Modelle 9
4 Modellprojekte auf kommunaler Ebene 11
4.1 Überblick 11
4.2 Das Mainzer Modell 12
4.3 Die Magdeburger Alternative 13
5 Zusammenfassung und Ausblick 15
Literaturverzeichnis 18
III
Abkürzungsverzeichnis
AFG Arbeitsförderungsgesetz
Alg Arbeitslosengeld
Alg II Arbeitslosengeld II
AVAVG Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
BdA Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände
BSHG Bundessozialhilfegesetz
ESF Europäischer Sozialfond
FES Friedrich-Ebert-Stiftung
ifo Institut für Wirtschaftsforschung e. V.
NRW Nordrhein-Westfalen
SGB II Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II)
SGB III Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III)
SGI Saar-Gemeinschaftsinitiative
IV
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Konzepte der Kombilohn-Modelle 10
Tabelle 2: Niedriglohnprogramme in Deutschland 11
1
1 Einleitung
Trotz in jüngster Zeit rückläufiger Arbeitslosenzahlen ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit nach wie vor ein Hauptziel auf der Agenda der Politik in Deutschland. In den Medien werden ständig neue Instrumente und Ansätze zur weiteren Reduktion der Arbeitslosigkeit ins Gespräch gebracht und zum Teil kontrovers diskutiert. Begriffe wie Kombilohn, Mindestlohn etc. sind an der Tagesordnung.
Nach Meinung verschiedener Vertreter der Politik führen fehlende Anreize für Arbeitnehmer, eine Beschäftigung aufzunehmen sowie für Arbeitgeber, Arbeitskräfte nachzufragen dazu, dass sich die Arbeitslosigkeit in Deutschland auf einem relativ hohen Niveau bewegt. Der Faktor Arbeit sei in Deutschland zu teuer, weshalb es einer Subvention zur Anreizsetzung bedürfe. Dies könnte z. B. durch die Einführung eines „Kombilohn-Modells“ realisiert werden. 1
Um diese komplexen Hypothesen zu überprüfen, soll in der vorliegenden Arbeit zunächst in Kapitel 2 ein Überblick über die verschiedenen Begrifflichkeiten zur Thematik der Arbeitsmarktpolitik gegeben werden. Zudem erfolgt eine Abgrenzung von zum Teil unscharf verwendeten Begriffen.
Im 3. Kapitel wird vorab die historische Entwicklung der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland umrissen. Schließlich werden die Instrumente einer aktiven Arbeitsmarktpolitik kurz dargestellt und das Kombilohn-Modell einer theoretischen Kategorisierung unterzogen. Zudem werden die notwendigen Veränderungen der aktiven Arbeitsmarktpolitik im
Zuge der „Kommunalisierung der Arbeitslosigkeit“ 2 erläutert. In Kapitel 4 werden darauf aufbauend exemplarisch zwei Modellprojekte eines Kombilohns vorgestellt.
Abschließend wird im letzten Kapitel ein Fazit zu den bisherigen Ergebnissen gezogen sowie auf aktuelle Entwicklungen eingegangen.
1 Vgl. Koalitionsvertrag (2005), S. 32; Vgl. auch: Jaehrling et al. (2006), S. 9.
2 Bertelsmann Stiftung (2002), S. 3.
2
2 Begrifflichkeiten und Begriffsabgrenzungen
2.1 Der Begriff der Arbeitsmarktpolitik
Da der Themenbereich der Arbeitsmarktpolitik ein recht komplexer ist, sollen dem Leser vorab einige Begriffe, die zum Verständnis der Thematik erforderlich sind, erläutert werden.
Dabei ist zunächst der Begriff der Arbeitsmarktpolitik zu bestimmen. In der Literatur finden sich hierzu verschiedene Definitionsansätze. So beschreibt Kath (1999) Arbeitsmarktpolitik als „diejenigen wirtschafts- und sozialpolitischen Entscheidungen und Maßnahmen, mit denen die Funktionsweise des Arbeitsmarktes geregelt, dessen Funktionsprobleme verringert und die mit ihnen verbundenen sozialen Folgen abgewendet
werden sollen“ 3 .
Mehrfach aufgegriffen wird in der Literatur die traditionelle bzw. weite
Definition nach Mertens/Kühl (1977). 4 Darin ist Arbeitsmarktpolitik bezeichnet als „die Summe aller Regelungen, Einrichtungen und Aktivitäten, welche die generellen Beziehungen zwischen Angebot und Nachfrage auf den externen und betriebsinternen Arbeitsmärkten und
zwischen ihnen beeinflussen soll“ 5 . In dieser weiten Form umfasst der Begriff u. a. auch Teile der Struktur-, Regional-, Migrations- und
Gleichstellungspolitik. 6 Dies zeigt vor allem, dass die Arbeitsmarktpolitik nicht isoliert betrachtet werden kann, da sie ihre Wirkungen durch Interdependenzen mit Maßnahmen anderer Politikbereiche entfaltet. Für die Abgrenzung in dieser Arbeit ist zum besseren Verständnis die staatliche Arbeitsmarktpolitik im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) als
„Arbeitsmarktpolitik im engeren Sinne“ 7 zu definieren. Hier lassen sich wirtschaftspolitische Maßnahmen in zwei Leistungsbereiche aufteilen, in aktive und passive Arbeitsmarktpolitik.
3 Kath (1999), S. 494.
4 Vgl. Knapp (2004), S. 2; Kromphardt (1992), S. 224; RWI et al. (2005), S. 26.
5 Mertens/Kühl (1977), S. 279.
6 Vgl. Knapp (2004), S. 2f.
7 Knapp (2004), S. 2.
3
2.2 Der Begriff der aktiven Arbeitsmarktpolitik
Als Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik ist die „Gesamtheit der Aktivitäten der Arbeitsministerien von Bund und Ländern und der diesen angeschlossenen Verwaltungsapparate […], bei deren Einsatz ein
Ermessensspielraum besteht“ 8 zu verstehen. 9 Dabei soll gezielt auf eine Vermeidung weiterer und Reduzierung bestehender Arbeitslosigkeit in Form von Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze und Wiedereingliederung Arbeitssuchender hingewirkt werden. Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik können in sofern vereinfachend als Instrumentarium zur
Arbeitslosigkeits- und Armutsbekämpfung bezeichnet werden. 10 Gemäß § 5 SGB III haben Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit und Vorbeugung der
Langzeitarbeitslosigkeit Vorrang vor den passiven Maßnahmen. 11
2.3 Der Begriff der passiven Arbeitsmarktpolitik
Unter dem Begriff der passiven Arbeitsmarktpolitik sind die Maßnahmen
der „Organe der Arbeitsmarktförderung“ 12 zusammenzufassen, auf die ein rechtlicher Anspruch besteht, bei denen also kein Ermessensspielraum im Sinne einer aktiven Gestaltungsmöglichkeit vorliegt. Darunter ist die existenzielle Absicherung im Sinne der Arbeitslosenunterstützung zu verstehen, die vor allem aus der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld (Alg) und der bedürftigkeitsgebundenen Leistung Arbeitslosengeld II (Alg
II) besteht. 13 Sie dient vor allem der Kompensation von Einkommensausfällen in Folge von Arbeitslosigkeit. Vollkommer (2004)
8 Schmidt (2000), S. 1.
9 Vgl. auch: Zerche et al. (2000), S. 138f.
10 Vgl. Schmidt (2000), S. 5.
11 Vgl. SGB III, § 5. Hinsichtlich der Formulierung im § 5 SGB III ist anzumerken, dass „als langzeitarbeitslos gilt, wer länger als ein Jahr ununterbrochen arbeitslos ist“
[Bass/Ernst-Siebert (2005), S. 1364].
12 Schmidt (2000), S. 2.
13 Vgl. Funk (2006), S. 474; Knapp (2004), S. 2; Vollkommer (2004), S. 11. Zur detaillierten Abgrenzung sei der Leser auf die gesetzlichen Regelungen im Zweiten und
Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II und SBG III) verwiesen (ins Besondere auf § 4
SGB II und § 3 SGB III).
Arbeit zitieren:
Diplom-Ökonom, Diplom-Verwaltungswirt (FH) Ralf Lindert, 2007, Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik auf kommunaler Ebene, München, GRIN Verlag GmbH
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