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Gliederung
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1 Einleitung 3
2 Der Gewaltbegriff und seine Bedeutung 6
2.1 Der Gewaltbegriff im Gesetz 6
2.2 Der Gewaltbegriff in der Literatur- Formen der Gewalt 8
3 Statistische Übersicht der männlichen Täter- und 11
Opferwerdung
3.1 Gewaltkriminalität im Überblick 12
3.1.1 Die Entwicklung von 1993 bis 2001 13
3.1.2 Geschlechts- und Altersstruktur der Tatverdächtigen 14
3.1.3 Der Anteil ausländischer Gewalttäter 15
3.2 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 16
3.2.1 Fallentwicklung von 1993 bis 2001 17
3.2.2 Geschlechts- und Altersstruktur der Tatverdächtigen 18
3.3 Männliche Opfer von Gewaltverbrechen 19
3.3.1 Opfergefährdung insgesamt 19
3.3.2 Opfergefährdung bei Straftaten gegen die sexuelle 20
Selbstbestimmung
3.4 Männliche Opfer- Tatverdächtigen- Beziehung 21
3.5 Auswertung und Beurteilung der statistischen Ergebnisse 22
4 Die Sozialisation des Mannes 25
4.1 Die traditionelle Männerrolle 26
4.2 Das Männerbild im Wandel der Zeit 27
4.3 Konzepte der Männlichkeit 29
4.3.1 Hegemoniale Männlichkeit 29
4.3.2 Marginalisierte Männlichkeit 31
4.4 Entwicklungspsychologische Aspekte 31
4.4.1 Das kognitionspsychologische Entwicklungsmodell 32
4.4.2 Das psychoanalytische Modell 33
4.5 Weitere Entwicklungsfaktoren der männlichen Identität 35
4.5.1 Die Bedeutung der psychisch- sexuellen Identität 36
4.5.2 Die Bedeutung der Gruppe der Gleichaltrigen 37 4.5.3 Ritualisierung 38 4.6 Prinzipien der Bewältigung des Mannseins 38 4.7 Gewalt als Ergebnis der männlichen Sozialisation 42
5 Männer als Täter von Gewalt 44 5.1 Männer als Täter von sexualisierter Gewalt 44
5.1.1 Theoretische Erklärungsansätze für die Täterschaft 44 sexualisierter Gewalt
5.1.2 Gesellschaftsstrukturelle Faktoren bei der Entstehung und 47
Aufrechterhaltung sexualisierter Gewalt 5.1.3 Der Einfluss der Männlichkeitskonzepte bei der Entstehung 48
und Aufrechterhaltung sexualisierter Gewalt 5.2 Männer als Täter allgegenwärtiger Gewalt 49
6 Männer als Opfer von Gewalt 52 6.1 Männer als Opfer von Gewalt im Kindesalter 53
6.1.1 Körperliche Misshandlung in der Familie 53
6.1.2 Seelische Misshandlung 55 6.1.3 Sexueller Missbrauch 56
6.1.3.1 Das Ausmaß sexuellen Missbrauchs an Jungen 58
6.1.3.2 Die Folgen des sexuellen Missbrauchs 58 6.2 Homosexuelle Männer als Opfer von Gewalt 62 6.3 Männer als Opfer von allgegenwärtiger Gewalt 64
7 Resumee 68
8 Quellenangabe 73
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1 Einleitung
Das Thema dieser Arbeit lautet „Männer als Täter und/ oder Opfer von Gewalt“. Es handelt sich hierbei um ein relativ junges Forschungsgebiet, wobei besonders die Seite der männlichen Gewaltopfer in der aktuellen Forschung und Wissenschaft kaum Beachtung findet.
Am differenziertesten ist hierbei noch das Gebiet der männlichen Opfer- und/ oder Täterwerdung im Hinblick auf sexualisierte Gewalt erforscht. Sexualisierte Gewalt wird daher sowohl auf der Täter- als auch auf der Opferseite genauer zu beleuchten sein, um die gewonnenen Erkenntnisse auf wissenschaftlicher Basis begründen zu können. Ferner sollen auch Aspekte erarbeitet werden, die Männer in einen Zusammenhang als Täter und/ oder Opfer von allgegenwärtiger Gewalt bringen.
Zunächst erscheint die zugrunde liegende Thematik dieser Arbeit aus zwei unabhängigen Teilbereichen zu bestehen, zum einen aus männlichen Tätern und zum anderen aus den männlichen Opfern von Gewalt. Um mit diesen beiden Gruppen arbeiten zu können, ist es nötig zunächst den Gewaltbegriff zu charakterisieren und ihn für seine Verwendung in dieser Arbeit zu definieren.
Die zu behandelnde Problematik, die sich im Hinblick auf den Gewaltbegriff ergibt, soll hier über eine Reihe von Kernfragen entwickelt werden, die sich in beiden Teilbereichen wie folgt formulieren lassen:
Auf der Seite der Gewalttäter gilt es zu klären, wer die Verursacher von Gewalt sind. Diese Frage richtet ihr Blickfeld zunächst auf die Person des Täters. Hierbei gibt es geschlechtsspezifische und altersbedingte Unterschiede. Der Focus richtet sich hierbei zunächst auf direkte und personelle Gewalt. Ferner will sich diese Arbeit mit einer Gewaltform beschäftigen, die nicht durch einzelne Personen, sondern durch die Gesamtheit aller in unserer Gesellschaft lebenden Männer verursacht wird: Die strukturelle Männergewalt. Diese äußert sich, wie ersichtlich sein wird, im Aufkommen von sozialen Ungleichheiten und einer Einschränkung der individuellen männlichen Selbstverwirklichung.
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Des Weiteren gilt es zu klären, warum Gewalt ausgeübt wird. Diese Frage richtet ihren Fokus auf die Ziele und die Motive, welche hinter der Anwendung von Gewalt stehen.
Die vorliegende Arbeit hat dabei nicht die Absicht zu versuchen Ursachen oder Erklärungen für spezifische Delikte wie z. B. schwere Körperverletzung zu finden, was aufgrund der vielfältigen Erscheinungsformen von Gewalt in Sisyphusarbeit ausarten würde. Hier sollen vielmehr Faktoren benannt werden, welche Gewalt und Männlichkeit in Verbindung bringen und solche, die beschreiben, welche Bedeutung Gewalt im Leben eines Mannes haben kann. Hierbei spielen die Rechtfertigungsmuster und Legitimationen bei der Ausübung von Gewalt eine entscheidende Rolle. Diese variieren je nach dem, um welche Art von Gewalt es sich handelt. Im Rahmen dieser Arbeit sollen Ausführungen gemacht werden, die sich primär auf sexualisierte Gewalt beziehen und solche, die erklären, welche Funktion die Ausübung von Gewalt für einen Mann haben kann.
Auf der Opferseite gilt es zunächst zu klären, wer die Opfer von Gewalt sind. Der Fokus richtet sich hierbei auf die Person des Geschädigten. Hierbei gibt es Besonderheiten in Bezug auf Geschlecht und Alter der Gewaltopfer. In unserer Gesellschaft existiert ein Meinungsbild, nachdem Männer selten die Opfer, sondern ausschließlich die Täter von Gewalt sind. Dieser Aspekt bedarf einer genaueren Überprüfung.
Des Weiteren gilt es zu klären, welche Aspekte besonders im Hinblick auf männliche Gewaltopfer zu berücksichtigen sind. Wie schon eingangs erwähnt, handelt es sich bei diesem Themenkomplex um ein vernachlässigtes Forschungsgebiet und daher gibt es auch erst wenig wissenschaftlich fundiertes Material.
Hier soll der Versuch unternommen werden, aus denen bis dato gewonnenen Erkenntnissen die männliche Opferwerdung als ein Zweistufenmodell zu erklären. Dieses besteht zunächst aus der Opferwerdung selbst und den unmittelbar damit zusammenhängenden Folgen. Im zweiten Schritt aus Problemen, die im Zusammenhang mit Männerbildern und Männerklischees und ihrer Bedeutung für Männer und den Reaktionen der Umwelt auf männliche Gewaltopfer ste- hen.
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Ein weiteres Ziel dieser Arbeit soll sein, einen Verknüpfungspunkt zwischen männlichen Gewalttätern und männlichen Gewaltopfern zu finden, also eine bestimmte Größe, die einen Einfluss auf beide Teilbereiche aufweist. Diese Größe sollen die Ergebnisse der Ausführungen zur männlichen Sozialisation darstellen, welche den Ausführungen zu den männlichen Tätern und Opfern aus inhaltlichen Gründen vorangestellt werden.
Die Sozialisation des Mannes erfolgt geschlechtsspezifisch und hat großen Einfluss auf die gelebte und real existierende Männerwelt. Diese unterliegt einem konstanten Wandel und besonders heute ist diese geprägt von einem beginnenden Zerfall tradierter Männlichkeitskonzepte und etablierter Männerrollen.
Das Profil der Männerwelt der Vergangenheit definierte sich durch eindeutige Rollenmuster und Handlungsmaxime, die durch soziokulturelle Hintergründe und gesellschaftliche Normen gestützt, legalisiert und aufrecht erhalten wurden.
Heutzutage sehen Männer veränderte Anforderungen an sich gestellt, die durch die technisierte Industrialisierung und Individualisierung unserer Gesellschaft geprägt werden: Männerrollen scheinen heute durch Funktionalität und Beliebigkeit gekennzeichnet zu sein.
Aus den tradierten und verinnerlichten Werten der traditionellen Männlichkeit und dem Versuch sich der Pluralität der neuen Anforderungsprofile zu stellen resultierten „Prinzipien der Bewältigung“ des Mann- Seins, welche wiederum eine Verbindung zu Männergewalt ergeben werden.
Wie ersichtlich sein wird, ist die männliche Sozialisation mit all ihren Facetten in der Lage, Erklärungsansätze zu liefern, die sich sowohl auf die männliche Täter-, als auch auf die männliche Opferwerdung anwenden lassen. Diese Arbeit verfolgt dabei nicht die Absicht ein Psychogramm über Männer zu entwickeln, sondern versucht diejenigen Teilaspekte der männlichen Sozialisation herauszuarbeiten, die Auswirkungen auf Männer als Täter und auch als Opfer von Gewalt haben und somit z. B. einen Unterschied zu Frauen als Tä- tern und Opfern von Gewalt aufweisen.
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2 Der Gewaltbegriff und seine Bedeutung
Um sich der komplexen Thematik der männlichen Täter- und Opferwerdung von Gewalt anzunähern, ist es sinnvoll sich zunächst mit dem Begriff und der Bedeutung des Wortes Gewalt auseinanderzusetzen. Dem Gewaltbegriff wird eine Vielzahl von Bedeutungen zugeschrieben. Man trifft auf ihn im Zusammenhang mit Machthierarchien und Herrschaft, ferner charakterisiert er eine eigene Deliktgruppe im Strafrecht, die Gewaltkriminalität, er wird in Form der Gewaltenteilung als grundlegendes Strukturprinzip des Rechts- und Verfassungsstaates verstanden, findet aber auch im allgemeinen Sprachgebrauch seine Verwendung, wenn ausgedrückt werden soll, dass etwas nur mit erhöhtem Kraftaufwand zu bewerkstelligen ist.
Somit ist der Gewaltbegriff für sich allein zunächst noch relativ abstrakt und es ist nötig, ihn für seine Verwendung in dieser Arbeit mit Inhalt zu füllen. Hierbei soll mit dem Gewaltbegriff zum einen im strafrechtlichen Sinne gearbeitet werden, wobei er alle Straftaten beinhaltet, die zur Kategorie der Gewaltkriminalität gehören. Des Weiteren sollen aber auch solche Straftaten berücksichtigt werden, die mit Gewaltanwendung assoziiert werden, aber nicht explizit als Gewaltkriminalität deklariert sind. Dazu gehören zum Beispiel die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
Ferner soll Gewalt als eine mögliche Handlungsstrategie von Männern gegen andere Menschen verstanden werden, welche durch geschlechtsspezifische Sozialisation impliziert und somit anscheinend legalisiert wird.
2.1 Der Gewaltbegriff im Gesetz
Wie problematisch sich der Gewaltbegriff bei seiner exakten Definition darstellt, zeigt sich in seiner Verwendung in der deutschen Rechtssprechung. Im Strafrecht führt die Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit verschiedenen Straftaten zu einem höheren Strafmaß, z. B. bei Nötigung, Erpressung, Vergewaltigung und Raub.
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Vorwiegend beschäftigt sich der Gesetzgeber mit dem Gewaltbegriff in Zusammenhang mit Paragraph 240 des Strafgesetzbuches, der die Nötigung als Tatbestand beinhaltet. Um eine Nötigung handelt es sich, wenn ein Mensch einen anderen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder einer Unterlassung nötigt. Als rechtswidrig ist eine solche Tat dann anzuerkennen, wenn die Anwendung der Gewalt zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzuerkennen ist.
Der Begriff der strafrechtsrelevanten Gewalt hat sich im Laufe der Zeit wesentlich gewandelt. Problematisch erscheint in diesem Zusammenhang eine strafrechtliche Unterscheidung von einem körperlich und einem psychisch vermittelndem Zwang, als Beispiel für Gewalteinwirkung. Ursprünglich hat das Reichsgericht Gewalt als Anwendung physischer Kraft zur Überwindung von geleistetem oder zu erwartendem Widerstand definiert. Das Faktum der körperlichen Kraftentfaltung des Täters wurde aber vom Bundesgerichtshof aufgegeben und durch eine physische Zwangseinwirkung auf das Opfer ersetzt.
Aber auch diese Definition wurde letztlich nicht als ausreichend erachtet, da es am Beispiel der kontrovers diskutierten Sitzblockaden auch zu einer Gewaltausübung ohne direkte körperliche Zwangseinwirkung kommen kann. Dies führte schließlich zu einer Gleichstellung von psychisch und physisch wirkendem Zwang auf das Opfer, was ohne weiteres aber nicht auf alle Tatbestände zu übertragen war. Es zog aber die Erkenntnis nach sich, dass Gewalt im engen Zusammenhang mit dem Maß der Zwangswirkung in Zusammenhang steht, welche vom Opfer empfunden wird.
Doch auch diese Gewaltdefinition wurde wieder verworfen. Heutzutage liegt das entscheidende Gewicht des rechtlichen Gewaltbegriffes wieder auf einer unmittelbaren physischen Z wangseinwirkung auf das Opfer. Vom heutigen rechtrelevanten Gewaltbegriff sind rein psychisch wirkende Zwänge auf das Opfer ausgeschlossen. (Tröndle/ Fischer, 2003, S.1460ff) Eine weitere Verwendung des Gewaltbegriffes beinhaltet Paragraph 177 des Strafgesetzbuches, der die Vergewaltigung als Form der sexuellen Nötigung beinhaltet. Dieser Tatbestand liegt unter anderem dann vor, wenn jemand einen anderen mit Gewalt dazu nötigt, eine sexuelle Handlung des Täters oder einer
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dritten Person zu erdulden oder an diesen vorzunehmen. Hierbei kommt es zu einer vom Täter gegen das Opfer gerichteten körperlichen Kraftentfaltung, welche vom Opfer als körperlicher Zwang empfunden wird. Die angewendete Gewalt wird hierbei als ein Mittel zur Überwindung des vom Opfer entgegengebrachten oder zu erwartendem Widerstandes aufgefasst. (Tröndle/ Fischer, 2003, S. 1087ff)
2.2 Der Gewaltbegriff in der Literatur - Formen der Gewalt
Die in Punkt 2.1 beschriebene Problematik, den Gewaltbegriff genau zu erfassen, spiegelt sich auch in der Literatur wieder. Hier ist der Gewaltbegriff nicht an eine Anwendung auf Gesetze beschränkt und bietet daher viel mehr Freiraum, der die Bedeutung des Gewaltbegriffes in eine schier unerschöpfliche Artenvielfalt ausufern lässt. Aus diesem Grund ist es notwendig, einzelne Formen der Gewalt zu benennen und zu erläutern, welche für diese Arbeit von grundsätzlicher Bedeutung sein sollen.
Physische Gewalt
Physische Gewalt bezeichnet die aktive Kraftausübung auf den Körper einer anderen Person gegen deren Willen. Hierzu zählen zum Beispiel das Ohrfeigen eines Kindes durch seine Eltern oder das Zuschlagen mit der Faust in einer Schlägerei.
Physische Gewalt ist, wie in Punkt 3 zu sehen sein wird, als Tatbestand der Körperverletzung die am häufigsten auftretende Deliktform der Gewaltkriminalität in Deutschland. Besonders im Bezug auf Männer als Täter und Opfer ist die physische Gewalt von immenser Bedeutung. Die Anwendung von physischer Gewalt ist im Allgemeinen gut zu erkennen, da sie sichtbare Blessuren hinterlässt, die im Grad der Schwere in direktem Zusammenhang mit der Art der ausgeübten physischen Gewalt stehen.
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Psychische Gewalt
Psychische Gewalt manifestiert sich im Gegensatz zur physischen Gewalt in indirekter Weise und hinterlässt auch weniger offensichtliche Verletzungen, die man in direkten Zusammenhang mit dem Einwirken von psychischer Gewalt stellen kann. (Rauchfleisch, 1996, S.66ff)
Dauert der Einfluss von psychischer Gewalt über einen längeren Zeitraum an, kann es zur Ausbildung psychosomatischer oder verhaltensveränderten Folgeerscheinungen kommen. Hierbei tritt das Problem auf, diese Folgen auf das Vorhandensein von psychischer Gewalt zurückzuführen (Ursache - Wirkung), was eine Behandlung oft nur auf die Symptome beschränkt, aber nicht auf deren Ursache einwirkt. Gerade diese Form von Gewalt findet man häufig in familiären Beziehungen oder Paarbeziehungen. Dazu gehören unter anderem Einschüchterungsversuche, Androhung von physischer Gewalt, Drohung mit Selbstmord, sowie Angriffe auf das Selbstwertgefühl des Partners. Es ist durchaus möglich, dass die Auswirkungen von psychischer Gewalt von den Opfern als belastender empfunden werden als die von physischer Gewalt. Eine weitere Gefahr der psychischen Gewalt besteht darin, dass sie nicht selten in physische Gewalt umschlägt. (Gottschalch, 1997, S.19)
Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt beschreibt das Aufzwingen einer sexuellen Handlung gegen den Willen des Opfers, beziehungsweise ohne dessen wirkliche Zustimmung, oder wie es bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder der Fall ist, ohne deren Möglichkeit eine solche Entscheidung überhaupt zu fällen. Problematisch wird eine genaue Definition aufgrund der mannigfaltigen Er-scheinungsformen und einer gesellschaftlichen Unstimmigkeit darüber, wo sexualisierte Gewalt tatsächlich anfängt. Um sich der Thematik der sexualisierten Gewalt adäquat zu nähern, ist es sinnvoll sich bestimmte Teilaspekte vor Augen zu führen:
Zunächst muss geklärt werden, welche Handlungen grundsätzlich in den Bereich der sexualisierten Gewalt fallen. Eine in Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführte Befragung kam zu dem Ergebnis, das eine Vielzahl von Handlungen zur sexualisierten Gewalt gezählt werden. Eine Handlung wurde dabei umso mehr als sexualisierte Gewalt aufgefasst, desto
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massiver sie war. Ein direktes Einwirken auf den Genitalbereich des Opfers hatte hierbei einen hohen sexualisierten Gewaltanteil, wohingegen verbale Übergriffe weniger dazu gezählt wurden. (Brockhaus/ Kolshorn, 1993, S.21f) In dieser Arbeit soll sexualisierte Gewalt auf die in Punkt 3.2.2 behandelten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung beschränkt werden. Ein weiterer Aspekt stellt die Motivation des Täters hinter der vorgenommenen Tat dar. „Hinter sexuellen Übergriffen steht meistens keine sexuelle Absicht! Vielmehr sind die Täter überwiegend bestrebt, Macht auszuüben, Wut oder Frustration abzulassen.“ (Brockhaus/ Kolshorn, 1993, S.27) Die Einwilligung des Opfers bzw. dessen Nicht- Einwilligung ist ein weiterer Indikator zur Festlegung der sexualisierten Gewalt. Bestandteil von sexualisierter Gewalt ist eben die Nicht- Einwilligung in die Tat. Eine Besonderheit ist hierbei wie schon oben erwähnt, die sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Hierbei ergibt sich die Frage inwiefern Kinder überhaupt in der Lage sind, gegenüber einem Erwachsenen in sexuelle Handlungen bewusst und freiwillig einzuwilligen, beziehungsweise diese abzulehnen. (Brockhaus/ Kolshorn, 1993, S.23)
Ein weiteres Kriterium in der Zuordnung einer sexuellen Handlung in den Bereich der sexualisierten Gewalt ergibt sich aus dem Maß der angedrohten oder tatsächlich ausgeübten physischen Gewalt, die zur Ausführung der sexuellen Handlung führte. Eng verwoben ist hiermit auch der Grad des Widerstandes gegen den sexualisierten Übergriff. Die Art und das Ausmaß der Gegenwehr dienen als Beurteilungskriterium ob eine sexualisierte Handlung einvernehmlich oder gegen den Willen des Opfers erfolgt ist. In einer repräsentativen Umfrage von Kurt Weis (1982) wurde deutlich, dass die Entscheidung darüber, ob es sich bei der Tat um eine Vergewaltigung handelt, abhängig ist von der Massivität des Widerstandes der Frau. (Brockhaus/ Kolshorn, 1993, S.24)
Strukturelle Gewalt
Der Begriff der strukturellen Gewalt ist auf die Arbeit des Friedensforschers Johan Galtung zurückzuführen. Für Galtung liegt Gewalt dann vor, „wenn Menschen so beeinflusst werden, dass ihre aktuelle somatische und geistige Verwirklichung geringer ist als ihre potentielle Verwirklichung.“ (J. Galtung, 1975, S. 9)
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Für Galtung gab es zwei grundsätzlich verschiedene Arten von Gewalt. Physische, psychische und sexuelle Gewalt gehören für ihn zur Gruppe der direkten oder personellen Gewalt. Direkte Gewalt wird immer von einem oder mehreren Menschen an einem anderen Menschen ausgeübt.
Demgegenüber steht die strukturelle Gewalt, als Form der indirekten Gewalt. Hierbei gibt es keinen menschlichen Akteur, der die Gewalt ausübt. Strukturelle Gewalt ist in das Gesellschaftssystem eingebettet, wird durch dieses gelebt und äußert sich in ungleichen Machtverhältnissen und folglich in ungleichen Lebenschancen. Die immer noch vorhandenen geschlechtsspezifischen Unterschiede im Arbeitsmarkt unserer Gesellschaft sind hierfür ein gutes Beispiel. Der Einfluss der strukturellen Gewalt auf den Einzelnen ist weniger offenkundig als der der personellen Gewalt. Dies liegt zum einen daran, dass die Opfer der direkten Gewalt diese direkt wahrnehmen und sich mit deren Folgen über einen bestimmten Zeitraum auseinandersetzen müssen. Dazu kommt zusätzlich, dass die Medien viel häufiger über die Problematik der personellen Gewalt berichten, was sie immer wieder ins Bewusstsein der Menschen ruft. Strukturelle Gewalt hingegen ist ständig vorhanden und ihre Auswirkungen betreffen fast alle Bereiche des menschlichen Lebens. Daher wird sie oft als unausweichlich und unabänderlich verstanden, was sie aus dem Blickfeld der Betroffenen rückt.
Die Bedeutung der strukturellen Gewalt für diese Arbeit ist als hoch zu bewerten. Dies resultiert aus der von Galtung beschriebenen Verbindung von struktureller und direkter Gewalt. Denn Männer üben personelle Gewalt nicht nur auf der Grundlage individueller Rollenverständnisse und situativer Gegebenheiten aus, sondern sind, durch statusbedingte Rollenerwartungen bezüglich ihres sozialen Selbst, zusätzlich motiviert. (J. Galtung, 1975, S.23)
3 Statistische Übersicht der männlichen Täter- und
Opferwerdung
Um sich die Brisanz der männlichen Täter- und Opferwerdung in Deutschland vor Augen zu führen, bieten die Statistiken des Bundeskriminalamtes eine gute Übersicht über das Problemfeld. Im Einzelnen soll hierbei auf die Entwicklung
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und die Charakteristika des Gesamtaufkommens der Gewaltkriminalität und der mit Gewalt in Verbindung gebrachten Straftaten eingegangen werden. Hierbei spielt die Deliktsgruppe der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung eine besondere Rolle, da sie im Hinblick auf geschlechtsspezifische Eigenheiten einen Sonderstatus in der Gewaltkriminalität darstellt. Des Weiteren soll die Beziehung zwischen den Tätern und den Opfern bei der Gewaltkriminalität berücksichtigt werden.
Die Ergebnisse der statistischen Auswertung liefern die Antworten auf zwei der in der Einleitung aufgekommenen Kernfragen, wer sind die Täter und wer sind die Opfer von Gewalt.
Wie schon in der Einleitung erwähnt, ist in unserer Gesellschaft ein Gewaltbild verankert, in dem Männer grundsätzlich die Täter und Frauen die Opfer von Gewalt sind. Es gilt hier, den Wahrheitsgehalt dieses Meinungsbildes zu überprüfen.
3.1 Gewaltkriminalität im Überblick
Die Gewaltkriminalität im Ganzen besteht aus einer Vielzahl von Straftaten. Hierzu gehören Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, Vergewaltigung und sexuelle Nötigung, Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Körperverletzung mit Todesfolge, gefährliche und schwere Körperverletzung, Geiselnahme und der Angriff auf den Luft- und Seeverkehr. Aus thematischen Gründen finden der räuberische Angriff auf Kraftfahrer und der Angriff auf den Luft- und Seeverkehr im Folgenden keine Berücksichtigung.
Im Jahr 2001 gab es insgesamt 188.413 erfasste Fälle von Gewaltkriminalität. 2001 wurden ohne Verkehrs- und Staatsschutzdelikte insgesamt 6.363.865 Verstöße gegen die Strafgesetze des Bundes registriert. Gewaltkriminalität hatte demnach einen Anteil von 2,9 Prozent auf alle begangenen Straftaten. Auf dem Papier mag diese Zahl unbedeutend erscheinen, deren Relevanz ergibt sich aber aus der Schwere der Straftat und den unmittelbaren körperlichen und seelischen Folgen für das Opfer.
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Der größte Teil der 188.413 erfassten Fällen bestand aus gefährlicher und schwerer Körperverletzung mit insgesamt 120.345 Fällen, was einem Anteil von 63,9 Prozent entspricht. Hierauf folgen die Raubdelikte mit 57.108 Straftaten (30,3%). Damit sind über 90 Prozent der Gewaltkriminalität auf diese beiden Deliktsarten verteilt. Die dritte Größe bilden Vergewaltigung und sexuelle Nötigung mit 4,2 Prozent und 7.891 erfassten Fällen. Den Rest bilden Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, Körperverletzung mit Todesfolge, erpresserischer Menschenraub und Geiselnahme mit insgesamt 3.743 Fällen.
3.1.1 Die Entwicklung von 1993 bis 2001
Abbildung 1
200000
150000
100000
50000
0
Quelle: Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes, 2001, PKS-
Abbildung 1 zeigt die Entwicklung des Gesamtaufkommens der Gewaltkriminalität für den Zeitraum von 1993 bis 2001 für das gesamte Bundesgebiet. Im Jahre 1993 gab es 160.680 erfasste Fälle. Demgegenüber stehen 188.413 erfasste Fälle im Jahr 2001. Daraus ergibt sich ein quantitativer Zuwachs von 11,7 Prozent.
Seit dem Jahr 1998 ist ein Sinken der Fallzahlen bei Raubdelikten festzustellen. Auch die Fallzahlen bei Mord und Totschlag sind 2001 im Vergleich zu Vor- jahr leicht zurückgegangen. Zugenommen haben hingegen die erfassten Fälle
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von Vergewaltigung und sexueller Nötigung von 7.499 auf 7.891 Fälle, was einen Zuwachs um 5,2 Prozent bedeutet. Gefährliche und schwere Körperverletzung haben im Jahr 2001 im Vergleich zum Vorjahr einen Zuwachs von 116.912 auf 120.345 Fälle, um 2,9 Prozent, zu verzeichnen.
3.1.2 Geschlechts- und Altersstruktur der Tatverdächtigen
Tabelle 1
Quelle: Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes,2001, Gewaltkriminalität, Tabelle 20
Wie in Tabelle 1 ersichtlich, gab es im Jahr 2001 insgesamt 177.348 Tatverdächtige aus dem Bereich der Gewaltkriminalität. Von diesen Tatverdächtigen waren 88,2 Prozent männlich und 11,8 Prozent weiblich. 6,5 Prozent der Tatverdächtigen waren Kinder unter vierzehn Jahren. 21,6 Prozent waren Jugendliche im Alter von vierzehn bis achtzehn Jahren. 16,4 Prozent der Tatverdächtigen gehören zu der Gruppe der Heranwachsenden im Alter von achtzehn bis einundzwanzig Jahren. Die größte Gruppe bilden die Erwachsenen mit einem Alter von einundzwanzig und älter mit 55,5 Prozent. Die Gruppe der Erwachsenen stellt daher mehr als die Hälfte aller Tatverdächtigen der Gewaltkrimina- lität.
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Bei gefährlicher und schwerer Körperverletzung gab es insgesamt 136.459 Tatverdächtige. Der Anteil der männlichen Tatverdächtigen liegt mit 87,3 Prozent knapp unter dem oben ersichtlichen Durchschnitt von 88,2 Prozent. Die Alterstruktur deckt sich aber fast völlig mit den erwähnten Durchschnittswerten.
2001 gab es insgesamt 37.576 Tatverdächtige eines Raubdeliktes. Der männliche Tatverdächtigenanteil liegt mit 90,8 Prozent klar über dem Durchschnittswert. Weiterhin auffällig ist, dass der Anteil von Jugendlichen mit 30,2 Prozent sehr hoch ist, wobei der der Erwachsenen mit 42,1 Prozent relativ gering ist. Auf Vergewaltigung und sexuelle Nötigungen fielen insgesamt 6.300 Tatverdächtige. 98.9 Prozent von ihnen waren männlich. Auch die Altersstruktur weicht hier extrem von den Durchschnittswerten ab, denn 78,4 Prozent der Tatverdächtigen waren Erwachsene.
3.1.3 Der Anteil ausländischer Gewalttäter
Von den in Punkt 3.1.2 erwähnten 177.348 Tatverdächtigen des Jahres 2001 waren 46.567 Tatverdächtige nicht deutsch. Der Anteil der Ausländer an der Gesamtzahl von Tatverdächtigen bei der Gewaltkriminalität lag somit bei 26,3 Prozent. Das Bundesamt für Statistik gibt die Einwohnerzahl Deutschlands für den 31.12.2001 mit 82.440.300 Personen an. 75.122.100 Menschen davon sind Deutsche und 7.318.200 Ausländer. Der Anteil von Ausländern an der Gesamtbevölkerung lag zu diesem Zeitpunkt somit bei 8,9 Prozent. (Bundesamt für Statistik, Bevölkerung, Geschlecht und Staatsangehörigkeit) Ausländische Gewaltstraftäter sind somit unter Berücksichtigung des Ausländeranteils an der Gesamtbevölkerung stark überrepräsentiert. Die hierbei zu berücksichtigen Gründe sollen im Einzelnen in Punkt 3.5 behandelt werden. Von den 46.567 ausländischen Tatverdächtigen waren 42.265 männlich. Der Anteil der ausländischen männlichen Tatverdächtigen liegt mit 90,7 Prozent über dem Durchschnittswert aller erfassten männlichen Tatverdächtigen. Von den 46.567 nichtdeutschen Tatverdächtigen haben 36,5 Prozent die türkische Staatsbürgerschaft. 12,5 Prozent sind Jugoslawen und 5,0 Prozent Italie- ner. Diese drei Nationalitäten stellten im Jahr 2001 54 Prozent der nichtdeut-
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Dipl. Soz. Pädagoge Robert Siegl, 2003, Männer als Täter und Opfer von Gewalt, München, GRIN Verlag GmbH
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