Anlage 1……………………………………………………… V Anlage 2……………………………………………………… VI Anlage 3……………………………………………………… XLIV Anlage 4……………………………………………………… XLIX Anlage 5……………………………………………………… XLIX Anlage 6……………………………………………………… L Anlage 7……………………………………………………… LXXXII Anlage 8……………………………………………………… LXXXII Anlage 9……………………………………………………… LXXXIII Anlage 10…………………………………………………...... LXXXIII Anlage 11…………………………………………………...... LXXXIV Anlage 12…………………………………………………...... LXXXIV Anlage 13…………………………………………………...... LXXXV Anlage 14…………………………………………………...... LXXXV Anlage 15…………………………………………………...... LXXXVI Anlage 16…………………………………………………...... LXXXVII
Glossar……………………………………………………….. LXXXVIII Literaturverzeichnis………………………………………...... XCI Erklärung…………………………………………………….. XCIV
II
Abkürzungsverzeichnis:
a.a.O. an angegebenen Ort BIP: Bildungsinstitut der Polizei BOS-Veranstaltungen: bürgeroffene Seminarveranstaltungen bzw.: beziehungsweise ca.: cirka d.h.: das heißt DV.: Datenverarbeitung evtl.: eventuellen FHöVuR: Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege ggf.: gegebenenfalls HKR: Haushaltskameralistik Hrsg.: Herausgeber i.F.: im Folgenden IT: Informationstechnik KL: Kosten-/Leistung KLR: Kosten-/Leistungsrechnung Landes-KLR: Landes-Kosten-/Leistungsrechnung LV: Landesverwaltung M-V: Mecklenburg-Vorpommern o.V.: ohne Verfasser PC: Personalcomputer sog.: sogenannte u.a.: unter anderem usw.: und so weiter vgl.: Vergleiche z.B.: zum Beispiel
III
Abbildungsverzeichnis:
Seite
Abbildung 1
„Grundlagen der KLR: Kostenstellenrechnung“…………………... 5
Abbildung 2
„Grundlagen der KLR: Kostenträgerrechnung“…………………… 6
Abbildung 3
„3-Ebenen-Konzept“………………………………………………. 9
Abbildung 4
„Übersicht Kostenverrechnung“…………………………………… 10
Abbildung 5
„Der Zeiterfassungsbogen“………………………………………… 23
IV
1. Einführung
1.1 Problemstellung
„Der öffentliche Dienst in Deutschland ist Gegenstand einer umfassenden Modernisierungsdebatte. Bei allen Beteiligten macht sich die Überzeugung breit, dass die staatliche Verwaltung den heutigen und auch den zukünftigen A nforderungen nicht mehr gewachsen und von Grund auf reformbedürftig sei. Allgemein akzeptiertes und proklamiertes Ziel der Reform ist, die Verwaltungen zu modernen, wirtschaftlich arbeitenden und an den Interessen ihrer Kunden (Bürger und Wirtschaft) ausge richteten Dienstleistungsunternehmen zu machen. “ 1 Nachdem sich die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für das Pilotprojekt „Kosten-/Leistungsrechnung“ entschieden und die dafür in Betracht kommenden Behörden festgelegt hat, begann 1999 die Einführungsphase der Landes-KLR. Zu den 3 auserwählten Pilotbehörden gehörte neben der Justizvollzugsanstalt Bützow und der Forstverwaltung, vertreten durch das Landesamt für Forsten und Großschutzgebiete in Malchin und die Forstämter Altheide und Rotemühl auch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege Güstrow. Gerade der Sonderstatus, den die Fachhochschule als Lehrinstitution „genießt“, führte im Laufe der Einführung der KLR zu vielen Problemen. Diese Probleme sollen im Folgenden dokumentiert werden, wobei das Hauptproblem, die Zeiterfassung, ausführlich dargestellt wird. Im Rahmen der Problemdarstellung soll zudem die Landes-KLR in einem überschaubaren Rahmen wiedergegeben werden.
1.2 Gang der Untersuchung
Die vorliegende Arbeit soll die Probleme bei der Einführung der Kosten-und Leistungsrechnung an der Pilotbehörde „Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege “ darstellen. Ausgangspunkt hierfür ist eine allgemeine Einführung in die KLR anhand der Einordnung der Kosten-/Leistungsrechnung als Te il des
Rechnungswesens sowie der Definition von Kernbegriffen wie Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträger- und Leistungsrechnung.
1 Nau/Wallner, Verwaltungscontrolling für Einsteiger, 1. Auflage 1998, 15.
1
Praktische Beispiele der Fachhochschule sollen dabei zur Veranschaulichung der Definitionen beitragen. Der Hauptteil der Arbeit widmet sich der Einführung der KLR an der Fachhochschule Güstrow sowie den damit verbundenen Problemen. Zunächst wird das Konzept der Landes-KLR und die Umsetzung in der Fachhochschule vorgestellt. Die Aufgaben der Fachhochschule werden ebenfalls formuliert.
Fortfahrend erfolgt eine Abgrenzung der Probleme. Dem schließt sich dann das eigentliche Kernthema der Arbeit, die Zeiterfassung, an. In diesem Rahmen werden Ziele und Bedeutung der Zeiterfassung herausgearbeitet sowie die praktische Umsetzung an der Fachhochschule vorgestellt. Eine kritische Betrachtung meinerseits beendet den Hauptteil.
2. Kosten-Leistungs-Rechnung
2.1 Einordnung als Teil des Rechnungswesens
Das Rechnungswesen ist das älteste, am stärksten ausgebaute und differenzie rteste Subsystem der Informationsversorgung. In der historischen Entwicklung der Controllingfunktion stellt es den Ausgangspunkt dar und bildet auch heute einen Kernbereich der Controllertätigkeit. Es liefert die für die Entscheidungshandlungen im Rahmen v on Planung, Steuerung und Kontrolle benötigten formalzielorientierten Informationen. Seine
Informationsverarbeitungsaufgaben umfassen alle Phasen des
Informationsprozesses. 2 Zusammenfassend kann man daher sagen:
„Das Rechnungswesen spannt sich gleichsam wie ein Netz über den gesamten Leistungserstellungs- und - verwertungsprozess und versucht, den Betriebsablauf so abzubilden, dass Erkenntnisse über seinen bisherigen Ablauf und zu seiner zukünftigen Gestaltung gewonnen werden können.“ 3 Jedes Rechnungswesensystem ist grundsätzlich ein
Dokumentationssystem. Die darin enthaltenen Daten dienen darüber hinaus zur Planung, Steuerung und Kontrolle. Üblicherweise wird das
2 Vgl. Horváth, Péter, Controlling, 8. Auflage, 422.
3 Seeger/ Walter/ Liebe/ Ebert, Kosten-, Leistungsrechnung und Controlling, 216.
2
Rechnungswesen nach dem Adressatenkreis in ein externes und ein
internes Rechnungswesen unterteilt. 4 Aufgabe des externen Rechnungswesens ist es, Informationen für Außenstehende zu liefern. Im öffentlichen Bereich sind dies u.a. die Bürger und die Wirtschaft. 5 Demgegenüber ermöglicht das interne Rechnungswesen, Informationen für Betriebsinterne zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen müssen geeignet sein, die Aufgaben des Rechnungswesens erfüllen zu können.
Das Instrumentarium des internen Rechnungswesens besteht aus der Kosten- und Leistungsrechnung sowie aus Ergänzungen in Form von Einzelrechnungen. Die Kosten- und Leistungsrechnung liefert für die Entscheidungsträger die wesentlichen Informationen, um der Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgabe gerecht zu werden. 6 Insgesamt bleibt damit festzuhalten, dass die Kosten- und Leistungsrechnung das klassische Instrument des Rechnungswesens ist, um in die Behörde hineinzusehen, d.h. in anderen Worten, um die Wirtschaftlichkeit frei von irgendwelchen Zufälligkeiten zu beurteilen. 7
2.2 Das Instrument
2.2.1 Kostenartenrechnung
„Die Kostenartenrechnung 8 ist der Ausgangspunkt der KLR. Sie erfasst systematisch entsprechend einem Kostenartenplan, welche Kosten in welcher Höhe angefallen sind, d.h. welche Werteverzehre im Leistungsprozess entstanden sind. Ergebnis der Kostenartenrechnung ist die Kostenartenübersicht. Diese ermöglicht bereits erste Kostenanalysen, z.B.:
• Information über die Zusammensetzung der Kostenarten
• Vergleiche (Zeit-, Betriebs- und Soll- Ist-Vergleiche) bestimmter Kostenarten.“ 9
4 Klümper/ Zimmermann, Die produktorientierte Kosten- und Leistungsrechnung, 1.
5 Vgl. Klümper/ Zimmermann, a.a.O., 1.
6 Vgl. Klümper/ Zimmermann, a.a.O., 3ff.
7 Vgl. Schuster, Kommunale Kosten- und Leistungsrechnung, 9.
8 Vgl. Anlage 1.
9 Mundhenke, Erhard, Controlling / KLR in der Bundesverwaltung, 3. Auflage, 24.
3
Der Landeskontenrahmen der Standard-KLR 10 gibt die Kosten- (und Leistungs-)arten verbindlich vor. Auf dieser Grundlage erarbeitet die jeweilige Behörde ihren Kosten-/Leistungsartenplan. „Neben dieser systematischen Gliederung gibt es weitere wichtige Differenzierungen von Kosten nach Arten. Wichtig ist die Unterscheidung nach:
• Verhalten bei Beschäftigungsänderungen: variable - fixe Kosten. Variable Kosten ändern sich bei schwankender
Kapazitätsauslastung, fixe nicht. Diese Unterscheidung ist u.a. wichtig für Produktentscheidungen und Gebührenkalkulationen,
• Zurechenbarkeit auf die Produkte: Einzel- Gemeinkosten. Einzelkosten werden direkt auf die Produkte (Kostenträger) weiterverrechnet, die Gemeinkosten indirekt über die
Kostenstellenrechnung. “ 11
2.2.2 Kostenstellenrechnung
2.2.2.1 Allgemein
„Kostenstellen 12 sind die O rte, an denen Kosten entstehen und Leistungen erbracht werden, deshalb spricht man von Kosten- u nd Leistungsstellen.“ 13 Aufgabe der Kostenstellenrechnung ist die Verrechnung der Gemeinkosten sowie die Verbesserung d er Wirtschaftlichkeit 14 . Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich nach dem Verhältnis der tatsächlich angefallenen Kosten zu den geringstmöglichen Kosten, die der entsprechende Mitarbeiter beim aktuellen Stand der Technik und unter Berücksichtigung der organisatorischen
Rahmenbedingungen erreichen kann. 15
2.2.2.2 Kostenverantwortung
Entscheidend für die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ist die Zuweisung von Kostenverantwortung. Dies erfordert, dass die Kostenstellen nach Verantwortungsbereichen gegliedert und dass durch
10 Vgl. Anlage 2.
11 O.V., Elemente der Kosten- und Leistungsrechnung, www.fhbund.de/fhbund/dz/klr/kap.2-2-2,2-2-2-1.htm vom 20.04.2003.
12 Vgl. Anlage 3.
13 Mundhenke, Erhard, a.a.O. 28.
14 Vgl. Anlage 4.
15 Vgl. Schmidt, Andreas, Kostenrechnung, 2. Auflage, 17.
4
Übernahme personifizierter Verantwortung „Kümmerer“ für Kosten und Leistungen etabliert werden. Der Entwurf des Kosten/Leistungsstellenplans orientiert sich im ersten Schritt an der bestehenden Aufbauorganisation, bei nicht eindeutiger Zuordnung von
Verantwortungen muss ggf. die Aufbauorganisation geändert werden. Wenn die Beziehungen zwischen Leistungserstellung und
Kostenverursachung sichtbar gemacht werden können, entsteht Gemeinkostentransparenz.
2.2.2.3 Innerbetriebliche Leistungsverrechnung
Die Kostenstellenrechnung ist das klassische Instrument zur Verrechnung von Gemeinkosten auf Kostenträger. 16 Abbildung 1:
„Die KL-Stellen der Zentralen Verwaltung 17 nennt man Hilfskostenstellen, weil sie Leistungen erbringen, die vor allem intern nachgefragt werden (z.B. Schreibdienst, Stundenplanung,
Personalverwaltung). Die KL-Stellen der Fachbereiche und Institute 18 nennt man Hauptkostenstellen, weil sie in erster Linie extern nachgefragte Leistungen erbringen (z.B. Vorlesung,
Fortbildungskurs).“ 19 Während bei Hauptkostenstellen die Kosten direkt auf die Kostenträger verrechnet werden, erfolgt bei den
16 Vgl. Mundhenke, Erhard, a.a.O., 28 ff.
17 Vgl. Anlage 3.
18 Vgl. Anlage 3.
19 Fachhochschule Güstrow (Hrsg.), aus: Auflistung „Die Kostenstellen der Fachhochschule Güstrow“,1.
5
Hilfskostenstellen eine Umlegung auf andere Kostenstellen. 20 Letztlich müssen die Kosten der Hilfskostenstellen über die Hauptkostenstellen auf die Kostenträger weiter verrechnet werden. Abbildung 2:
Der Betriebsabrechnungsbogen, eine Matrix aus Kostenarten und Kostenstellen, dient zur Verrechnung. Die Betriebsabrechnung kennt drei Abrechnungsschritte:
• Verteilung der primären (Gemein-)Kosten auf Hilfs- und Hauptkostenstellen
• Kostenumlage der Hilfs- auf die Hauptkostenstellen
• Bilden von Verrechnungssätzen, mit denen die Gemeinkosten auf die Kostenträger kalkuliert werden können.
Die Gemeinkosten der Hilfskostenstellen werden auf (andere) Hilfs- und auf die Hauptkostenstellen weiter verrechnet, bis alle Hilfskostenstellen entlastet sind (Sekundärkostenrechnung). Durch geeignete
Bezugsgrößen, z.B. Umlageschlüssel, will man einerseits einer verursachungsgerechten Zurechnung möglichst nahe kommen, andererseits sich aber aus Wirtschaftlichkeitsgr ünden auf wenige Bezugsgrößen beschränken.
Anzustreben ist statt der indirekten eine möglichst direkte Verrechnung, z.B. nach Inanspruchnahme von Leistungen, wie gefahrene Kilometer oder IT-Stunden. Mit zunehmender Praxis wird man - zu Lasten einer
20 Vgl. Haberstock, Lothar, Kostenrechnung I, 10. Auflage, 113.
6
verfeinerten Kostenstellenrechnung - mehr über interne Produkte steuern. Erhält eine Kostenstelle von den Leistungsempfängern weniger Kosten „gutgeschrieben“, als sie verursacht hat, entsteht eine
Kostenunterdeckung - ein Hinweis, dass hier die Wirtschaftlichkeit zu verbessern ist. 21
2.2.3 Kostenträgerrechnung
2.2.3.1 Allgemein
Die Kostenträgerrechnung 22 ist die letzte Stufe der Kostenrechnung. Nachdem die Kosten nach Faktorarten erfasst und dann auf die Kostenstellen verteilt wurden, gilt es jetzt, auf die Kostenträger die durch sie verursachten Kosten zu verteilen. Die Fragestellung der Kostenträgerrechnung lautet also: „Wofür sind die Kosten angefallen?“. 23
2.2.3.2 Produkte
Ein Produkt 24 ist ein nach Möglichkeit messbares Ergebnis mit einem definierten Wert oder N utzen für einen externen oder internen Empfänger. Kriterien zur Unterscheidung von externen und internen Produkten 25 sind der Leistungscharakter (Kernleistungen, also solche Leistungen, zu deren Erstellung die Behörde errichtet wurde) und ferner der Adressat (außerhalb oder innerhalb der Behörde). Von externen Produkten spricht man, wenn Kernleistungen nach außen abgegeben werden (z.B. Lehr- und Fortbildungsveranstaltungen, Prüfungsklausuren, Klausurenkurse, BOS-Veranstaltungen), von internen Produkten, wenn Leistungen für interne Stellen erzeugt werden (z.B. Pförtner- und Botendienste, Telefonvermittlung, Fahrdienst, zentrale Beschaffung, Materialverwaltung). Es gibt aber auch Kernleistungen, denen kein externer Empfänger zugeordnet werden kann (z.B. Erzeugen von Informationen in Datensammlungen, die danach nicht in ein externes
21 Vgl. o.V., Kostenstellenrechnung, www.fhbund.de/fhbund/dz/klr/kap2-2-2-2.htm vom 14.04.2003.
22 Vgl. Anlage 5.
23 Vgl. Haberstock, Lothar, a.a.O., 143.
24 Vgl. Produkte der Fachhochschule, Anlage 6.
25 Vgl. Anlage 7.
7
Produkt einfließen). Diese bezeichnet man als fachspezifische interne
Produkte. 26
Die Definition der Produkte ist einer der wichtigsten und zeitaufwendigsten Aufgaben bei der Einführung der KLR, weil zum ersten Mal output- und steuerungsorientiert gedacht wird, was mit der Sinnfrage „Wofür sind wir da?“ verbunden ist. Für die Gliederung der
Produkte 27 bietet sich eine dreistufige Hierarchie mit dem Produkt als unterste Ebene an, die ggf. durch sog. Einzelaufträge noch differenziert werden kann.
2.2.3.3 Arten der Kostenträgerrechnung
Die Kostenträgerrechnung beinhaltet die Kostenträgerstück- und die Kostenträgerzeitrechnung. „Die Kostenträgerstückrechnung
(Kalkulation) zielt darauf, die Herstell- und Selbstkosten der erzeugten Leistungen zu ermitteln. Die wichtigsten Kalkulationsverfahren sind die
• Divisionskalkulation (Gesamtkosten in €/Stück)
• (differenzierende) Zuschlagskalkulation (Einzelkosten werden den Produkten direkt zugerechnet, die Gemeinkosten werden indirekt über Zuschlagssätze auf die Einzelkosten verrechnet). Die Divisionskalkulation kommt zum Zuge, wenn nur ein Produkt oder wenige (Massen)-Produkte erzeugt werden, die Zuschlagskalkulation
hingegen bei einem differenzierten Fertigungsprogramm.“ 28 Die Kostenträgerze itrechnung, die auch als kurzfristige Erfolgsrechnung oder Betriebsergebnisrechnung bezeichnet wird, dient dazu, den im Rahmen des Betriebszwecks erzielten Periodenerfolg insbesondere auch für kurze Abrechnungsperioden, also z.B. monatlich oder vierteljährlich,
zu ermitteln. 29
„Während also in der Kostenträgerstückrechnung die einzelne Leistung beurteilt wird, geht es bei der Kostenträgerzeitrechnung um die gesamte
Leistungserstellung.“ 30
26 Vgl. o.V., Kostenträgerrechnung, www.fhbund.de/fhbund/dz/klr/kap2-2-2-3.htm vom 12.04.2003.
27 Vgl. Anlage 8.
28 Mundhenke, Erhard, a.a.O., 34.
29 Vgl. Kicherer, Hans-Peter, Kosten- und Leistungsrechnung, 2. Auflage, 11.
30 Ebert, Günter, Kosten- und Leistungsrechnung, 8. Auflage, 23.
8
2.3 Leistungsrechnung
„Die Leistungsrechnung ist der siamesische Zwilling der Kostenrechnung. Outputsteuerung erfordert, dass man Ziele und die erbrachten Leistungen messen und so miteinander vergleichen kann. Die Leistungsrechnung soll die Leistungsfähigkeit der Verwaltung transparent machen und damit auch vor der „ Rationalisierungsfalle“ schützen: Man senkt die Kosten, aber in vielleicht höherem Maße die Qualität.
Ziele der Leistungsrechnung sind 31 neben der Leistungstransparenz die Ermittlung und Beurteilung der Effizienz (als Quotient Output / Input, also von Leistungen zu Kosten). Leistung wird darüber hinaus auch auf die Qualität des Outputs und auf den Outcome bezogen. Abbildung 3:
Mit der outputorientierten Leistungsrechnung werden Einnahmen, Mengen und Qualitäten der Produkte in der Landesverwaltung erfasst und systematisch abgebildet. Die Qua lität lässt sich nicht direkt messen, sondern nur näherungsweise über Indikatoren. Neben der Produktqualität sind Prozess- und Potenzialqualität mögliche Qualitätsdimensionen. “ 32
31 Vgl. Anlage 9.
32 O.V., Leistungsrechnung, www.fhbund.de/fhbund/dz/klr/kap2-2-2-5.htm vom 15.04.2003.
9
Die folgende Grafik stellt die oben erläuterten Zusammenhänge bildlich dar: Abbildung 4:
3. Die Einführung der KLR an der Fachhochschule Güstrow
3.1 Das Konzept der Landes-KLR
Die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommerns verfolgt mit der Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung klare Zielsetzungen. Die KLR ist dabei ein Instrument, mit dem die Kosten und Leistungen der Landesverwaltung systematisch transparent gemacht werden. Sie ist damit wesentliche Grundlage zur Einführung eines zukünftigen Controllings, das durchaus um weitere Führungs-und
Steuerungsinstrumente des Neuen Führungs- und Steuerungsmodells, wie z. B. strategische Ziele, Personalmanagement, Qualitätsmanagement und flexible Haushaltplanung, ergänzt werden kann.
Das Neue Steuerungsmodell ist als eine Managementlehre für die kommunale Ebene entwickelt worden (z.B. Stadt Tilburg „Das Tilburger Modell“).
Zu den Führungs- und Steuerungsinstrumenten gehören neben der Kosten- und Leistungsrechnung u.a.:
• die Deregulierung und Dezentralisierung mit dem Ziel der Kongruenz
von Ressourcen und Fachkompetenz,
• Budgetierung und kaufmännisches Rechnungswesen,
10
• Controlling und Aufgabenkritik
• Kontraktmanagement,
• Personalentwicklung und Anreizsysteme sowie
• Bürger- und Kundenorientierung.
Durch die Einführung des Neuen Steuerungs modells soll bewirkt werden, dass die Verwaltung mit e inem kostenbewussten
Dienstleistungsunternehmen gleichgesetzt wird, bei dem über Ergebnisse und nicht über Normen gesteuert wird. 33
Nachfolgend werden die zentralen Ziele der Landes-KLR aufgeführt: 34
• Transparenz von Kosten und Leistungen:
Kosten und Leis tungen sollen nachvollziehbar und vollständig den Produkten bzw. Arbeitsergebnissen der Behörde zugerechnet werden. Nur durch die Bildung von Produkten, d.h. die Definition der Aufgaben einer Behörde in ergebnisorientierter Form, kann transparent gemacht werden, welche Kosten durch welche Aufgabe und für welches Ergebnis angefallen sind.
• Gesteigertes Kostenbewusstsein:
Das Aufzeigen der für eine Aufgabe angefallenen Kosten ist der erste Schritt zur Steigerung des Kostenbewusstseins aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Berichte der KLR werden zielgruppengerecht an die Produkt- und Kostenstellenverantwortlichen ihrer Behörde verteilt. Es ist darüber hinaus beabsichtigt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die wesentlichen Ergebnisse der KLR - soweit möglich - zu informieren. Spätestens bei der innerbehördlichen Leistungsverrechnung wird den Mitarbeitern bewusst, was interne Dienstleistungen (z. B. Serviceleistungen), die sie bisher oft für selbstverständlich nahmen, eigentlich kosten.
• Vergleichbarkeit von Behörden:
Für die Behörden, die vergleichbare Aufgaben wahrnehmen (Flächenbehörden oder sogar allgemeine Verwaltungsbereiche
33 Vgl. Finanzministerium M-V, CD-ROM: Die Kosten- und Leistungsrechnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, D:\fachkonzept_neu\fachkonzept_neu.doc, 20.
34 Vgl. i.F.: Finanzministerium M-V, CD-ROM: Die Kosten- und Leistungsrechnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, D:\Anhaenge\A.2\leitf_klr.doc, 4ff.
11
unterschiedlicher Behörden) ist die KLR eine Möglichkeit, ihre Kosten und Leistungen anhand der gleic hen Kriterien abzubilden, so dass sie vergleichbar gemacht werden. Durch die Entwicklung der Landes-KLR wird diese Vergleichbarkeit sogar noch erhöht, da die Behörden ihre KLR unter ähnlichen Rahmenbedingungen und mit ähnlichen konzeptionellen Strukturen entwickeln.
• Schaffung von Wettbewerb in der Verwaltung:
Es ist beabsichtigt ein Verfahren zu entwickeln, nach dem vergleichbare Behörden bzw. Bereiche sich regelmäßig treffen und ihre Erfahrungen und ggf. KLR-Ergebnisse austauschen. Dieser Austausch soll zur Effizienzsteigerung beitragen, indem die einzelnen Behörden von den Erfahrungen anderer profitieren können. So könnte es zukünftig auch dazu führen, dass Leistungen, die bei anderen Behörden wirtschaftlicher erbracht werden können, an diese Behörden in Auftrag ge geben werden.
• Steigerung der Bürgernähe und -freundlichkeit:
Da die KLR nicht nur die Kosten, sondern auch die Qualität der erbrachten Leistungen berücksichtigt, wird es möglich sein, die Qualität der Arbeiten der La ndesverwaltung insgesamt zu erhöhen und dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Bürgerzufriedenheit zu leisten.
• Planung, Steuerung und Kontrolle sowie Aufdeckung von
Effizienzsteigerungspotentialen:
Die knappen Ressourcen der Landesverwaltung sollen kostenbewusst eingesetzt und nach Prioritäten den definierten Produkten zugeteilt werden. Soll- Ist-Vergleiche ermöglichen dann, die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit dieser Zuteilung von Ressourcen zu kontrollieren und ggf. Korrekturen für die Zukunft rechtzeitig vorzunehmen. Darüber hinaus lassen sich durch die Transparenz der Kosten und Leistungen einer Behörde Rückschlüsse über mögliche
unwir tschaftliche Bereiche in ihrer Aufbau- oder Ablauforganisation ziehen. Somit können Effizienzsteigerungspotentiale systematisch aufgedeckt werden.
12
• Verbesserte Entscheidungsgrundlagen für organisatorische
Verselbständigungen und Prüfung von Privatisierungsmöglichkeiten: Durch sachlich fundierte Kosten- und Leistungsvergleiche können die ökonomischen Grundlagen für rationale Entscheidungen in Privatisierungsfragen für vereinzelte Aufgabenfelder geschaffen werden.
• Grundlagen für optimale Gebührenkalkulation:
Gebühren sollen auf einer ökonomisch und juristisch fundierten Grundlage kalkuliert werden. Die KLR berücksichtigt alle Kosten, die für die Erbringung einer Leistung angefallen sind und liefert somit diese umfassende Grundlage.
• Sicherstellung der Kompatibilität zwischen KLR- und HKR-
Verfahren:
Haushalt und KLR sollen Hand in Hand arbeiten, um unter anderem KLR-Informationen zukünftig als wesentliche, haushaltsbegründende Unterlagen nutzen zu können. Somit soll die bisher zahlungsorientierte Haushaltsrechnung um das interne Steuerungsinstrument KLR e rgänzt werden.
• KLR unterstützt die bedarfsgerechte Haushaltsflexibilisierung:
Mit der KLR können Haushaltsmittel produktbezogen zugewiesen und gesteuert werden. In diesem Zusammenhang dient die KLR der Information, Steuerung und Kontrolle des Haushalts. Sie ist eine notwendige Voraussetzung zum Einsatz flexibler Haushaltsinstrumente.
3.2 Die KLR in der Fachhochschule
„Der Lenkungsausschuss der Landesregierung und die zentrale Projektgruppe KLR des Finanzministeriums steuern die
landeseinheitliche Konzipierung und Anpassung der Kosten- und Leistungsrechnung.
Unter der Führung des Direktors der Fachhochschule als Vorsitzender der Steuerungsgruppe KLR-FHöVuR sind vor Ort ein KLR-Projektteam und mehrere Arbeitsgruppen gebildet worden, um von Beginn der KLR-Einführung an das Fachwissen aus Lehre und Verwaltung einzubringen,
13
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Marco Schulz, 2003, Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung in der Landesverwaltung am Beispiel der FHöVuR Güstrow, München, GRIN Verlag GmbH
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