2.Vorgeschichte: 2.1: International
In Großbritannien kämpfte Elizabeth Cady Stanton während ihres Lebens 1815- 1902 für das Frauenwahlrecht und organisierte 1848 den ersten Frauenrechtskongress. In Großbritannien erhielten die Frauen 1869 schon das Gemeindewahlrecht und 1867 wurde ihnen der Zugang zu Universitäten geöffnet. Dort kämpften die Suffragetten, radikale Mitglieder der Frauenbewegung durch Hungerstreiks, Demonstrationen und gewaltsame Aktionen für die Gleichberechtigung, als die Regierung 1911 das Frauenwahlrecht nicht gestatten wollte. 1928 erhielten sie dann das Wahlrecht. Wegen ihrer gewaltsamen Auseinandersetzungen wurden sie weltweit bekannt. Verhaftung englischer Frauenrechtlerinnen (1911) Während der frz. Revolution entstanden in Frankreich die revolutionären Frauenclubs (ähnlich denen aus Deutschland um 1848). Durch die Umwälzungen der industriellen Revolution bekamen die frz. Frauenvereine Antriebskräfte. Seit Mitte 1970 entstehen auch in zahlreichen Ländern der dritten Welt Bewegungen, da auch dort die Frauen erheblich in wirtschaftlicher, sozialer, rechtlicher und politischer Hinsicht benachteiligt sind. Durch den Unabhängigkeitskrieg wurde in Amerika, 1777-1783, das politische Selbstbewusstsein der Frauen in den USA geweckt, doch erst im 20. Jahrhundert wurde ihnen das Frauenwahlrecht in allen Staaten gestattet. Allgemein hatten die Frauen international gegen dieselben Vorurteile wie in Deutschland zu kämpfen. Überall bildeten sich Frauenvereine und Frauenbewegungen. Insgesamt haben die Leistungen einiger bedeutender Frauen in der ganzen Welt Vorurteile widerlegt und der Frau Anerkennung eingebracht, wie zum Beispiel der Österreicherin Berta von Suttner. Sie gründete eine internationale Bewegung für den Frieden in der Welt, da sie erkannte, wie sehr die neuen Rüstungen den Weltfrieden bedrohten. (1) Die Durchsetzung des allgemeinen Wahlrechts in den europäischen Staaten erstreckt sich auf das 19. und 20. Jahrhundert. So war in Großbritannien die Entwicklung zum allgemeinen Wahlrecht für Männer und Frauen nach mehreren Reformen (1832, 1867,1884) im 1918 abgeschlossen. In Frankreich wurde während der französischen Revolution 1791 ein Zensuswahlrecht eingeführt, 1848 das allgemeine Wahlrecht für Männer, 1944 auch das für Frauen. Ein Teil der deutschen Staaten schuf nach 1814 ein beschränktes Wahlrecht; auf Reichsebene galt seit 1867 / 71 das allgemeine Wahlrecht für Männer, nach der Novemberrevolution 1918 auch für Frauen. In Österreich wurde1907 das allgemeine Männerwahlrecht, 1918 auch das Frauenwahlrecht verwirklicht. Die Schweiz führte auf Bundesebene das allgemeine Wahlrecht für Männer endgültig 1848 ein, das Frauenwahlrecht 1971.
Einführung des allgemeinen Frauenwahlrechts:
1861: Australien 1921: Schweden 1869: Wyoming ( USA) 1922: UdSSR 1869/1931: Spanien 1928: Großbritannien 1906: Finnland 1934: Türkei 1913: Norwegen 1945: Jugoslawien 1917: Sowjetunion 1946: Frankreich, Italien 1918: Dänemark, Polen, Österreich Rumänien 1918/1922: Irland 1947: Japan, Südafrika 1918: Deutschland, 1948: Belgien 1919: Luxemburg, 1952: Griechenland Niederlande, Ungarn, USA 1971: Schweiz 1920: Tschechoslowakei 1974: Portugal (2)(3)
2.2: National
Wird der Beginn der Frauenbewegung, die 1894 dem „Bund deutscher Frauen“ beitrat, im Jahre 1865 durch die Gründung des ersten allgemeinen deutschen Frauenvereins von Louise Otto-Peters und Augusta Schmidt, der anfangs aus 34 Mitgliedern bestand und sich vor allem mit Fragen der Frauenarbeit und Frauenbildung beschäftigte (Mutterschutz für Arbeiterinnen; bessere Bildungschancen; Chancengleichheit im Beruf, gleicher Lohn für gleiche Arbeit und das Wahlrecht für Frauen), festgelegt, so liegen die Ursprünge jedoch im Jahre 1843. Erstmals wurde gefordert, „Die Teilnahme der Frauen am Interesse des Staates ist nicht ein Recht, sondern eine Pflicht“ und dazu 1847 ergänzt: „Selbständig müssen die deutschen Frauen werden, nur dann werden sie auch fähig sein, ihrer Pflicht, teilzunehmen an den Interessen des Staates, immer und auf die rechte Weise nachzukommen. Diese Selbständigkeit kann nur durch individuelle Bildung gefördert werden, denn nur ein selbständiges Herz führt zu selbständigem Handeln“. Probleme lagen offen zutage: wirtschaftliche Notlage der unverheirateten Töchter der Mittelschicht; geistige Leere und Nutzlosigkeit der Existenz der Frauen des gehobenen Bürgertums; Einbindung der Frauen in ein Netz von Konventionen, das Bildung und Berufstätigkeit behinderte und erschwerte. Zwar gab es auch Männer, die die wirtschaftlichen Schwierigkeiten sahen, aber im Endeffekt waren es die Frauen die die Probleme erkannten, würdigten und
Abhilfe schafften. 1848 wurde in Berlin der Frauenbildungsverein gegründet. Die deutschen Arbeitervereine haben dann während ihres Vereinstages in Stuttgart 1865, aber auch bei anderen Gelegenheiten die Bestrebungen unterstützt und in einer Resolution das Recht der Frauen auf Arbeit bejaht, ebenso die Emanzipation der Frau „ ... zur Selbständigkeit und ernsten Pflichterfüllung“ unter Beachtung von Selbsthilfe und Assoziation der Arbeiterinnen. Es ist deutlich, dass die Verwurzelung der beiden wesentlichen sozialen Bewegungen durch ein gemeinsames, liberales Gedankengut geprägt war. Das 19. Jahrhundert produzierte seine Frauenfrage vor dem Hintergrund von wirtschaftlicher Veränderung durch Industrialisierung, Arbeitsteilung und Bildung neuer sozialer Schichten. Während der französischen Revolution waren die Ziele dieser Frauenbewegung der Kampf für die Gleichstellung in allen Situationen (aktives und passives Wahlrecht und Zulassung zu allen öffentlichen Ämtern). Revolutionäre Frauenklubs wurden gegründet. Nun wurden alle Frauen berücksichtigt, da sich die wirtschaftliche Situation dermaßen verschlechtert hatte, dass die Familien der Frauen auch auf deren Erwerb angewiesen waren. 1869 schlossen sich alle bis dahin entstandenen Frauenvereine zu einem Dachverband zusammen. 1892 wurde die Zulassung von Mädchen zur Reifeprüfung an Jungengymnasien erreicht. Die Leistungen der Zeit ruhten jedoch weiterhin auf den Männern, die Frauen der Oberschicht hatten nur den Glanz und Erfolg zu repräsentieren, den ihre Männer errungen hatten. Aus den USA kam 1894 die Idee einer Dachorganisation der Frauenbestrebungen herüber, und am 29.3.1894 schlossen sich 34 Verbände mit dem Ziel der Verwirklichung der Kulturaufgabe der Frau zum „ Bund Deutscher Frauenvereine“, dem BDF, zusammen und wählten Auguste Schmidt zur ersten Vorsitzenden. So mussten die ersten Mitglieder der Arbeiterbewegung, für die Durchsetzung der Belange und Forderungen der Frauen und für die Mitbeteiligung an den innerparteilichen Auseinandersetzungen geradestehen. In dieser Arbeiterbewegung wurde die Gleichheitsforderung, wie sie in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung und der französischen Revolution gefordert wurde, ausgedehnt. Im Deutschen Reich durften Frauen bis zur Jahrhundertwende nicht studieren. 1893 wurde die Zulassung des Studiums für Frauen gefordert. 1900 gestattete Baden daraufhin als erstes deutsches Bundesland Frauen das Studium. Mitte 1870 bahnte sich eine Änderung in der Haltung zur Frauenfrage an, da zum ersten Mal von der gesamten Arbeiterorganisation Forderungen für die Frauen erhoben wurden, wie z.B.: gleicher Lohn, Arbeiterinnenschutz und das Wahlrecht (1895).
Arbeit zitieren:
Stefanie Kinast, 2007, Die Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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