Inhaltsverzeichnis
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I. Einleitung
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II. Der Weg zur Konsulatsverfassung
1. Die Zeit des Direk 5
2. 7
3. 9
III. Die Konsulatsverfassung
1. 12
2. 13
2.1. 13
2.2. 14
2.2. 14
15
3.1. 15
3.2. 17
18
4. 19
IV. Schlussbetrachtung
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V. Literaturverzeichnis 24
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I. Einleitung
Fragestellung und Schwerpunkte der Arbeit
Der Inhalt dieser Arbeit ist nicht reinweg gleichbedeutend ihres Titels. Dies liegt zum einen daran, dass eine Verfassung immer eine Offenbarung gegenüber den Gegebenheiten ist, aus denen sie entsprang und zum anderen an der Tatsache, dass man sich nicht dem Gedanken erwehren kann, dass die Geschichtswissenschaft die Verfassung des Jahres 1799 dem Geschehen zurückstellt und nicht einordnet. Im Mittelpunkt der vorherrschenden Literatur ist weniger die Verfassung, als ihr Protagonist Napoleon Bonaparte. Auch deshalb erscheint es einem wichtig, in dieser Arbeit die Umstände, zu betiteln und zu erläutern, welche den Weg zur Konsulatsverfassung ebneten. Aus diesem Grund beginnt der betrachtete Zeitraum in der Epoche des Direktoriums. Der Arbeitsschwerpunkt liegt naturgemäß auf der Verfassung selbst, auf den Ursprüngen und Gegebenheiten, die diese Verfassung herausforderte und auf der Art, wie die Verfassung des Jahres 1799 ihre Berechtigung fand. Weniger eingehend auf die herausragende Persönlichkeit Napoleons betrachtet diese Arbeit überwiegend die Konstitution an sich, die das Hervortun Napoleons ermöglichte und legitimierte. Es wird versucht zu beleuchten, warum gerade Napoleon Bonaparte in diese so unbeschreibliche Position geriet, ohne dabei auf biographische Hilfsmittel zurückgreifen zu wollen, sondern dies situationsbedingt zu klären. Ein weiteres Anliegen ist es zu klären, ob Napoleon die Spitze des Staates durch einen banalen Staatstreich erklommen hat und dabei auf fremde Hilfe verzichtete, so wie es in den Schulbüchern oft dargestellt wird. Was hält die vierte Verfassung in nicht mal einem abgelaufenen Jahrzehnt für den Leser aber vor allem für die Menschen der damaligen Zeit bereit? Ist sie gleichbedeutend eines demokratischen Ansatzes oder der Rückkehr zur Monarchie? Diese Fragen werden am Ende der Arbeit beantwortet sein. Erst in der Schlussbetrachtung wird ansatzweise darauf eingegangen, wie mit dieser Staatsform umgegangen wurde. Die gegenwärtig geläufige Literatur scheint das Zeitalter der Französischen Revolution von dem Napoleons zu trennen, sei es aus Gründen der natürlichen Grenzmarke durch die Jahrhundertwende oder sei es aufgrund der offiziellen Beendigung der Revolution. Naheliegender ist natürlich der geschichtliche Umfang beider Epochen. Wie die Darstellung Rolf Re
Französischen Revolution noch vor oder mit der Verfassung des Jahres 1799. Sie scheint dabei allenfalls den Schlusspunkt zu setzten. Die Darstellungen der napoleonischen Geschichtsschreibung hingegen verweisen zwar auf dessen Weg während der Revolution, doch scheint die Konsulatsverfassung auch nur Auftakt dieses Zeitalters zu sein. Sie nimmt die Rolle eines Grenzgängers ein und verliert dabei an Brisanz und Intensität. Diese Arbeit versucht ausgehend von der Verfassung eine Verbindung zwischen den Konstellationen die
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zu ihr führten und dem Protagonisten des darauffolgenden Zeitalters zu schaffen. Die Arbeit versucht die Verfassung in den Stellenwert zu heben, die ihr angemessen scheint. Sie ist weder Abschluss noch Auftakt, sondern Brückenschlag und Verbindungsstück. Dies zu erläutern wird mit eine Aufgabe dieser Arbeit sein.
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II. Der Weg zur Konsulatsverfassung
1. Die Zeit des Direktoriums
Die seit 1795 herrschende Verfassung stand ganz im Zeichen des vorangegangenen Terrorherrschaft. Trotz einer schon beschlossenen und legitimierten Verfassung des Jahres 1793, setzte der Konvent nach dem Sturz des Wohlfahrtsausschusses auf eine Verfassung, die eine neuerliche Gewaltherrschaft verhindern sollte. Das besitzende Bürgertum setzte sich nun an die Spitze der noch revolutionären Republik. Diese neue Führungsklasse musste sich
wollte man versuchen ..., die Regierung des Bürgertums zu festigen und ihm den Genuß der 1
Diese Direktoriumsverfassung sah eine Teilung der Exekutive von der Legislative vor und sollte beide Staatsgewalten in zwei ausgewogene Instrumente verwandeln. Die Legislative wurde in Anlehnung an die amerikanische Verfassung in zwei Kammern geteilt. Der Rat der 500 hatte das Gesetzesinitiativrecht, wohingegen dem Rat der Alten das Entscheidungsrecht zugesprochen wurde. Die Verfassung erteilte die Aufgabe des Regierens einer fünfköpfigen Körperschaft, dem Direktorium. Jedoch übersah man eine Form des Schiedsrichtergremiums einzurichten, um etwaige Streitpunkte bewältigen zu können. Die Direktoren wurden durch den Rat der Alten aus einer Vorschlagliste des Rates der 500 ernannt. Jedes Jahr wurde ein Mitglied des Direktoriums ausgewechselt, sowie ein Drittel der Abgeordneten. Als der alte Konvent aus Furcht vor einer royalistischen oder einer jakobinischen Zusammensetzung der Staatsgewalten beschloss, zwei Drittel der Abgeordneten selbst zu stellen, kam es zu einem royalistischen Aufstand, der auf Veranlassung des Konvents am 13. Vendémiaire niedergeprügelt werden musste. 2
unterdrückt aber lediglich eine Verlagerung in den politischen Untergrund erreicht. Mit politischen Rechten wurden faktisch nur noch jene versehen, welche direkte Steuerabgaben leisteten. So wurden de facto von Armut bedrängte Menschen ihrer politischen Rechte beraubt, da man deren Armut auf Phlegma zurückzuführen gedachte. 3 Nicht nur diese Tatsache belegt die Meinung, die Regierung entfernte sich zusehendst vom einfachen Manne. Das Direktorium ließ missliebige Clubs und Organisationen schließen und setzte somit dem neuen Demokratiebewusstsein harte Grenzen. So geschah es, dass der 1795 gegründete und
1 Peter Claus Hartmann: Französische Verfassungsgeschichte der Neuzeit (1450-1980). Ein Überblick, Darmstadt 1985, S. 57
2 PLOETZ im Verlag Herder: Der große Ploetz. Die Daten-Enzyklopädie der Weltgeschichte, Freiburg im Breisgau 2001
3 Peter Claus Hartmann: Französische Verfassungsgeschichte der Neuzeit (1450-1980). Ein Überblick, Darmstadt 1985, S. 58
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rasch in Mitgliederzahl und Bedrohun
Geheiß des Konvents bereits am 28. Februar 1796 wieder geschlossen wurde, um hierbei nur ein Beispiel nennen zu wollen. 4 Auch der jährliche Austausch, sowohl der Mitglieder der Legislative als auch eines Direktors ließ eine klare politische Linie vermissen und auch einen politischen Machtkampf entfachen in dem immerwährend um die müßig erreichten Eroberungen der Revolution gebangt wurde. Eine identifizierende Auseinandersetzung mit den Führern des Staates blieb somit beinahe ausgeschlossen. Die vierjährige Regierungszeit des Direktoriums war vor allem davon gekennzeichnet, dass dieses vornehmlich darum rang, seine Macht gegen die Angriffe der Royalisten und der Anhänger des untergegangenen Systems von Robespierre zu verteidigen. Aber nicht genug, das die formal demokratische Staatsform durch ihre Widersacher auf die Probe gestellt wurde, die eigene Regierung trug nicht zuletzt selbst zur Unterhöhlung ihrer Strukturen bei. So ließ die Exekutive im Jahre V (1797) die beiden Kammern vom Militär besetzen und erpresste eine Wahlannullierung in immerhin 49 Departments, da die Legislative mit einer Mehrheit aus Gemäßigten und Royalisten aus der Wahl dieses Jahres hervorging. Weiterhin wurden zwei gemäßigte Direktoren und 63 Abgeordnete deportiert. 5 Auch das außenpolitische Befinden, Frankreich befand sich noch immer im Ersten Koalitionskrieg mit Preußen und Österreich, rückte die Direktoren in ein unpopuläres Licht. Immer mehr gerieten diese in die Abhängigkeit ihrer Generäle, die Unterhandlungen mit dem Feind zunehmend eigenmächtig durchführten, wie beispielsweise Napoleon beim Frieden von Campo Formio, der diesem wiederum mehr Prestige verlieh als es dem Direktorium lieb sein konnte. Durch Missernten und strenge Winter, wie etwa jener im Jahr 1794, verschlechterte sich die Lage der Bevölkerung. 6 Die
7 ließ den Hass und den Unmut wachsen. So driftete während dieser Zeit die Schere zwischen Arm und reich weiter auseinander. Diese Geißel konnte auch nicht von dieser Regierung bezwungen werden, zumal einmal mehr das Damoklesschwert in Form des Staatsbankrottes über dem Direktorium weilte. Allerdings wurden unter dem Direktorium bedeutende Grundlagen für Veränderungen der gesellschaftlichen Strukturen gelegt, wie die Einführung staatlicher Schulen und die Zurückdrängung der Kirche. 8 Die Früchte dieses Säens trug jedoch ein ganz anderer. Folgt man nun den Prinzipien der vergangenen Jahre, war dies zweifelsohne ein Zustand, in dem es den Kräften der Bevölkerung nicht nach Verharren zumute war.
4 Rolf Reichardt: Das Blut der Freiheit. Französische Revolution und demokratische Kultur, Frankfurt am Main1998, S. 167
5 Peter Claus Hartmann: Französische Verfassungsgeschichte der Neuzeit (1450-1980). Ein Überblick, Darmstadt 1985, S. 61
6 PLOETZ im Verlag Herder: Der große Ploetz. Die Daten-Enzyklopädie der Weltgeschichte, Freiburg im Breisgau 2001
Heinz-Otto Sieburg: Napoleon und Europa, Köln/Berlin 1971, S. 933
7 Peter Claus Hartmann: Französische Verfassungsgeschichte der Neuzeit (1450-1980). Ein Überblick, Darmstadt 1985, S. 61
8 Internetseite: www.republique.de vom 06.03.2003
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2. Die Weichenstellung zum Umbruch
Die im Frühjahr des Jahres 1799 stattgefundenen Wahlen, fielen erneut schlecht für das Direktorium aus und schwemmte eine große Zahl Jakobiner in die Kammern der Legislative. Doch waren sich diese, schlussfolgernd die Lehren aus den vergangenen Jahren gezogen, ihrer Chance, dem Direktorium zuvorzukommen bewusst und organisierten ihrerseits den Staatsstreich. Die knapp geschilderte Verrohung der demokratischen Kultur, die Zerrüttung der Staatsfinanzen, die Korruption, der Zusammenbruch der ertragreichen Tochterrepubliken, das Weichen der Vormachtstellung zu Gunsten Groß Britannien auf dem europäischen Kontinent, die miserable Versorgung der Bevölkerung, die mangelnde Ausrüstung für die so bedeutende Armee, vereinten sich zu einer Konstellation, derer man sich weder ergeben konnte, noch ergeben wollte. Den Beginn des Feldzuges gegen das ungeliebte Direktorium läutete die Wahl des populären Abbé Emanuel Joseph Sieyès ein, der an Stelle des ausscheidenden Rewbell dessen Platz als Mitglied der Exekutive einnahm. Sieyès ist ehedem aus Berlin nach Frankreich zurückgekehrt und war als bekennender Gegner der Verfassung vom Jahre III bekannt und geschätzt. In der Folge dieser Wahl wurden im Einklang mit dem
konstitutionellen Opposition gehörte, am 30. Prairial (18. Juni) die Direktoren Treilhard, Merlin und Lareveillère- 9 Sieyès schien die Zeit für reif und die Gegebenheiten für würdig zu halten, um eine Verfassungsänderung anzustreben. Die Menschen, durch das immerwährende Ringen und die dauernden Veränderungen kaum mehr imstande, sich die Müdigkeit aus den Gliedern zu treiben, schienen den passenden Rückhalt zu spenden. Man verlangte regelrecht nach einer neuen Ordnung, tatsächlich ersehnte man überhaupt erst einmal eine Ordnung. Da man sich außer Stande sah die Verfassung auf dem Weg der Legalität zu einer Veränderung zu bringen, musste man abermals auf einen Umbruch jenseits der Verfassungsmäßigkeit zurückgreifen. Konstitutionell wurde 1795 eine Modifikation der Verfassung vor 1808 ausgeschlossen, um eben solcherlei Tendenzen zu
Verfassungskünstlers genoß, sah das wahre Heil in der Erfindung der richtigen Form der 10 Da dieses Ziel auf dem Pfad der Tugendhaftigkeit zu erreichen neun weitere Jahre in Anspruch genommen hätte, begann man nach einem nutzbaren Werkzeug zu suchen, nach jenem Arm, welcher die Instruktionen des Weisers auszuführen hatte. Dabei waren die Suchkriterien recht einfach zu durchschauen, denn man suchte einen fähigen General, dem der Rückhalt seiner Soldaten sicher war, dem ein gewisses Maß an Erfolg und Ruhmesgewinn zugestanden wurde. Dieser sollte allerdings nicht über eine ausreichende Persönlichkeit
9 Theodor Flathe/ Hans Prutz: Die Französische Revolution (= Illustrierte allgemeine Weltgeschichte, Band 16), Berlin Ende 19. Jh., S. 364
10 Ebd. S. 364
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2003, Napoleon und die Konsulatsverfassung, München, GRIN Verlag GmbH
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