INHALTSVERZEICHNIS
1 EINLEITUNG 2
1.1 BEVÖLKERUNG MIT MIGRATIONSHINTERGRUND 3
1.2 DAS DEUTSCHE BILDUNGSSYSTEM 3
2 EMPIRISCHE BEFUNDE AUS PISA UND DEM BILDUNGSBERICHT 5
2.1 DIE STUDIEN 5
2.1.1 PISA 5
2.1.2 Bildungsbericht 2008 6
2.2 ERGEBNISSE 6
2.2.1 Schulabschlüsse 7
2.2.2 Soziale Herkunft, Bildungserfolg und Schulkompetenzen 7
3 INSTITUTIONELLE DISKRIMINIERUNG 8
3.1 (SOZIALE) DISKRIMINIERUNG 9
3.2 DIREKTE VERSUS INDIREKTE INSTITUTIONELLE DISKRIMINIERUNG 10
3.3 INSTITUTIONELLE DISKRIMINIERUNG INNERHALB DER ORGANISATION SCHULE 11
4 BEREICHE, IN DENEN INSTITUTIONELLE DISKRIMINIERUNG
STATTFINDET 12
4.1 ELEMENTARBEREICH UND EINSCHULUNG 13
4.2 ÜBERGANG IN DEN SEKUNDARBEREICH I 14
4.3 ÜBERWEISUNG AN SONDERSCHULEN 15
4.4 DEUTSCH ALS UNTERRICHTSSPRACHE 15
5 ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT 17
5.1 ZUSAMMENFASSENDE ERKENNTNISSE 17
5.2 REFORMVORSCHLAG VON AUERNHEIMER: INTEGRATIVES SCHULSYSTEM 19
5.3 FAZIT 19
6 BIBLIOGRAPHIE 21
1 Einleitung
Wie das öffentliche Interesse und Besorgnis über die Resultate der Studie ’Ungenutzte Potenziale zur Lage der Integration in Deutschland’ des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung 1 zeigt, gilt Bildung als wichtiges Kriterium der Integration von Menschen mit ausländischem Pass oder Migrationshintergrund, was darauf zurück zu führen ist, dass das Bildungswesen zu den zentralen Teilsystemen unserer Gesellschaft gehört (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2008: 6). Studien wie die oben erwähnte weisen jedoch nicht nur auf die Bedeutung der Bildung in der deutschen Gesellschaft hin, sondern zeigen auch, dass besonders Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund, verglichen mit deutschen SchülerInnen, schlechtere Bildungschancen haben. In der vorliegenden Ausarbeitung soll gezeigt werden, dass sich diese Ungleichheit der Bildungschancen zu einem großen Teil auf die Strukturen und institutionellen Gegebenheiten des deutschen Schulsystems zurückgeführt werden können, die Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund direkt und indirekt diskriminieren.
Als Grundlage für die weitere Arbeit soll in der Einleitung geklärt werden, was die Bezeichnung ’Menschen/Jugendliche/Kinder mit Migrationshintergrund’ bedeutet und wie viele Menschen in Deutschland dazu gezählt werden. Im Anschluss soll ein Überblick über das deutsche Bildungssystem erfolgen, um die verschiedenen Bereiche, die in den darauf folgenden Kapiteln behandelt werden, einordnen zu können.
Im ersten Teil der Arbeit sollen die Ergebnisse des aktuellen Bildungsberichtes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der aktuellsten PISA-Studie (2006) behandelt werden, die unter anderem den Zusammenhang zwischen Migrationshintergrund, sozialem Hintergrund und Bildungserfolg von Kindern zeigen. Nach kurzer Vorstellung der PISA-Studie und des Bildungsberichts erfolgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse in Bezug auf die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund.
Der zweite Teil beschäftigt sich mit dem Konzept der institutionellen Diskriminierung nach Gomolla und Radtke (2002). Dabei soll zuerst geklärt werden, was (institutionelle) Diskriminierung ist, welche Arten direkter und indirekter Diskriminierung es gibt und wie sich diese in der Organisation Schule darstellen.
Im Anschluss daran sollen vier Bereiche der Schule, in denen die institutionelle Diskriminierung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund besonders folgenreich ist, auf-
1 DieStudie ist zu finden unter
http://www.berlin-institut.org/fileadmin/user_upload/Zuwanderung/Integration_RZ_online.pdf (Stand: 24. März 2009)
2
gezeigt werden. Dabei handelt es sich um drei Übergangschwellen in der Schullaufbahn: Einschulung, Übergang in die Sekundarstufe I und die Überweisung in Sonderschulen mit dem Schwerpunkt lernen. Da in diesen drei Bereichen die Sprachfähigkeiten der betroffenen SchülerInnen immer wieder eine Rolle spielen, soll zum Schluss auf die Schulsprache Deutsch eingegangen werden.
Abschließend sollen in einem letzten Teil die Erkenntnisse der Ausarbeitung zusammengefasst und ein Reformvorschlag von Auernheimer (2006) vorgestellt werden. Ein Fazit rundet die vorliegende Ausarbeitung ab.
Als Grundlage für die vorliegende Ausarbeitung diente vor allem das Buch zur institutionellen Diskriminierung von Gomolla und Radtke (2002), sowie weitere Texte von Mechthild Gomolla, Ingrid Gogolin und anderen (vgl. Bibliographie).
1.1 Bevölkerung mit Migrationshintergrund
Die Autorengruppe Bildungsberichterstattung (2008: 38) bezeichnet als Personen mit Migra-tionshintergrund “alle, die selbst oder deren Eltern nach 1949 nach Deutschland zugewandert sind oder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder eingebürgert wurden“. Diese Definition soll als Grundlage für die vorliegende Ausarbeitung dienen, wobei ’Migran- tenkinder’ alsSynonym gelten soll. Wenn von ‚deutschen SchülerInnen’ die Rede ist, sind dabei Personen ohne Migrationshintergrund gemeint.
Im Jahr 2006 hatten 18% der Bevölkerung in Deutschland einen Migrationshintergrund, in einigen Regionen Westdeutschlands und in Berlin lag der Anteil sogar bei über 50% (Autorengruppe Bildungsberichterstattung 2008: 11). Von den unter 25-jährigen hatten 30% einen
Migrationshintergrund, wobei die Bildungsbeteiligungsquote dieser Gruppe bei 59% 2 lag (ebd.: 20). Die Bildungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund lag 2006 etwas unter der Gesamtquote von 63%. Die Autoren des Bildungsberichts (2008: 37) führen diesen Unterschied zum Teil „auf den insgesamt ungünstigeren sozioökonomischen Status von Personen mit Migrationhintergrund“ zurück.
1.2 Das deutsche Bildungssystem
Da das deutsche Bildungssystem föderalistisch aufgebaut ist, die Bundesländer also selbst über die Ausführung bestimmen können, gibt es in Deutschland eine Vielfalt an Schulstruktu-
2 Bildungsbeteiligungsquoteder unter 25- jährigen insgesamt 63%, von Kindern und Jugendlichen ohne Migrati-onshintergrund 64% (AB 2008: 20).
3
ren (Gomolla 2005: 92). Allgemein lässt es sich in fünf Bereiche unterteilen, in denen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von unter eins bis zu 25 Jahren ausgebildet werden (Bildungsberichterstattung 2008: 28). Für die vorliegende Ausarbeitung sind vor allem der Elementar-, der Primar- und der Sekundarbereich I relevant, da in diesen Stufen die institutionelle Diskriminierung von Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund am folgenreichsten ist. Auch in den zwei anderen Stufen des Bildungssystem, dem Sekundarbereich II und dem tertiären Bereich kann es zur Diskriminierung kommen, diese sollen allerdings ausgeklammert werden.
In allen Bundesländern außer Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein Westfalen beträgt die Pflichtschulzeit neun Jahre, die vorschulische Erziehung in Kindergärten und Horten gehört dabei nicht zu der öffentlichen Schule (Gomolla 2005: 93).
Das deutsche Bildungssystem ist folgendermaßen aufgebaut:
Der Elementarbereich ist für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr gedacht und umfasst neben der Kinderkrippe und Kindergärten auch Einrichtungen wie Schulkindergärten. In den Schulkindergarten kommen Kinder im Alter von sechs Jahren, die vom Schulbesuch zurückgestellt wurden (Gomolla 2005: 93). Wie wir später sehen werden, trifft dies oft auf Migrantenkinder zu.
Im Primarbereich werden Kinder ab dem sechsten Lebensjahr für meist vier Jahre 3 in der Grundschule ausgebildet, im Alter von zehn Jahren erfolgt danach normalerweise der Übergang in die Sekundarstufe I, wobei der Bildungswunsch der Eltern Vorrang haben sollte (ebd.: 93).
Der Sekundarbereich I ist meist dreigliedrig aufgebaut und umfasst Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Die Hauptschule soll auf eine allgemeine Berufsausbildung vorbereiten, der Hauptschulabschluss - auch Mittlere Reife genannt - erfolgt nach neun bis zehn Jahren Schulzeit. Hauptschulen gelten oft als ‚Restschulen’, die vor allem als Auffangstellen für Migrantenkinder fungieren (ebd.: 93). Mit dem Realschulabschluss können einerseits berufliche Ausbildungsmöglichkeiten wahrgenommen werden, es ist aber auch ein Übertritt in eine Fachhochschule oder ins Gymnasium möglich. Im Gymnasium erfolgt in der 10. Klasse der Übergang in die Sekundarstufe II, wobei bei erfolgreichem Abschluss (Abitur) der Zugang zu einem Hochschulstudium (Tertiärbereich) gegeben ist. (ebd.: 93-94)
3 In den Bundesländern Berlin, Brandenburg und Bremen dauert die Grundschule sechs Jahre. (Gomolla 2005: 93)
4
Neben diesem herkömmlichen dreigliedrigen System gibt es die so genannten Gesamtschulen, die als Versuch gesehen werden können, den Bereich der Sekundarstufe I weniger stark zu unterteilen. Jedoch fungieren sie meist nur als Ersatzlösung, wenn ein Übergang von SchülerInnen auf das Gymnasium oder die Realschule als zu risikoreich betrachtet wird (ebd.: 94).
Eine weitere Einrichtungen, die es im Primar- und in den beiden Sekundarbereichen gibt, sind Förder- oder Sonderschulen, die sich um Kinder und Jugendliche mit einer (Lern-) Behinderung aufnehmen. Sonderschulen können nach Art der Behinderung in zehn verschiedene Typen unterteilt werden, am meisten vertreten sind dabei Schulen für Lernbehinderte Kinder und Jugendliche (ebd.: 94). Wie Gomolla / Radtke (2002) und andere (z.B. Kornmann 2006) gezeigt haben, werden SchülerInnen mit Migrationshintergrund übermäßig oft - vor allem Auf-grund schlechter Deutschkenntnisse - in Sonderschulen überwiesen.
2 Empirische Befunde aus PISA und dem Bildungsbericht
Verschiedene Studien haben den Zusammenhang zwischen dem Migrationshintergrund von Kindern und Jugendlichen und deren Bildungschancen gezeigt. So findet Gogolin (2006: 38), dass die Daten von PISA zeigen, dass Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund in Deutschland nach wie vor schlechtere Bildungschancen als ihre deutschen MitschülerInnen hätten.
Als Grundlage für die vorliegende Ausarbeitung sollen exemplarisch die PISA-Studie von 2006 und der Bildungsbericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aus dem Jahr 2008 vorgestellt werden. Die genannten Studien sollen zuerst kurz dargestellt werden, danach soll auf die wichtigsten Ergebnisse in Bezug auf die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund eingegangen werden. Dabei wird bewusst auf genaue Zahlen verzichtet und nur Tendenzen aufgezeigt, dies soll für die vorliegende Ausarbeitung ausreichen.
2.1 Die Studien
2.1.1 PISA
Das Programme for International Student Assesement (PISA) wird alle drei Jahre 4 von der OECD organisiert und untersucht, „inwieweit es den Bildungssystemen weltweit gelingt, junge Menschen auf die Anforderungen der Wissensgesellschaft und eines Lernens über die Le-
4 Zumersten Mal fand die Studie im Jahr 2000 statt (PISA 2006: 3).
5
Arbeit zitieren:
Monique Trachsel, 2009, Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund im deutschen Bildungssystem, München, GRIN Verlag GmbH
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