und jeder Bürgerin unabhängig von sozialen und wirtschaftlichen Faktoren kostenlosen Zugang zu Gesundheitsleistungen bietet.
Die Finanzierung erfolgt durch allgemeine Steuereinnahmen des Staates. Das dritte System ist das der freiwilligen privat finanzierten Krankenversicherung, welche allerdings nur für eine Minderheit der Eu-Bürger als Mittel der Wahl dient. Anuzmerken ist, das kein Mitglied der europäischen Union über einen ausschließlich staatlichen Gesundheitsdienst verfügt, da in der ambulanten Versorgung die niedergelassenen Ärzte, als private Auftragnehmer, die Norm ist.
Obwohl jedes Eu-Mitgliedland ein eigenes Finanzierungssystem entwickelt hat gibt es viele Gemeinsamkeiten bei der Finanzierung. Sie werden direkt oder indirekt staatlich kontrolliert und nur ein geringer Anteil stammt aus direkten Zuzahlungen für Versorgungsleistungen. In Dänemark, Finnland, Griechenland5, Italien, Portugal, Schweden, Vereinigtes Königreich eine umfassende gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen und in Österreich, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Spanien, Deutschland ist ein Pflichtversicherungssystem vorgesehen. Zwei Ausnahmen sind Irland und die Niederlande. Einen umfassenden Versicherungsschutz bekommen in Irland nur Gruppen mit niedrigen Einkommen für die medizinische Grundversorgung und in den Niederlanden sind nur zwei drittel der Bevölkerung gesetzlich krankenversichert. In Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, und Niederlande ist Otto Normalverbraucher durch freiwillige, öffentliche oder private Versicherung abgesichert vor den Ernstfällen des Lebens.
Zusätzlich zu diesem Finanzierungsarten ist es in der Eu auch Usus einen Selbstbehalt zu bezahlen zum Beispiel bei Arzneimitteln, Heilbehelfen, Hilfsmitteln welcher von Land zu Land unterschiedlich durch prozentuale oder feste Beteiligungssätze verrechnet wird. In Österreich die Rezeptgebühr bei Arzneimitteln mittels Festsatz. Im Vereinigten Königreich ein prozentualer Anteil.
In manchen Eu-Ländern bezahlt man Zuzahlungen für fachärztliche Versorgung wie in Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Irland, Portugal und Österreich. Zuzahlungen für allgemeinärztliche Versorgung sind eher eine Seltenheit und gibt es nur in Österreich, Belgien und Frankreich. Für stationäre Aufenthalte muss man in Österreich, Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, Portugal, und Schweden einen Obolus, eine Zuzahlung berappen. Die Zuzahlung bei zahnärztlicher Versorgung kann allerdings bis zu 100% betragen je nach Mitgliedsstaat.
Allerdings sind sozial Bedürftige, und Menschen geringen Einkommen von diesem Zuzahlungssystem ausgenommen.
Die über Steuern finanzierten Systeme werden zum Großteil über die staatlichen Gesundheitssysteme gelenkt und verwaltet, in welchen die Sozialleistungen über eine zentrale öffentliche Einrichtung geleistet werden wie der „National Health Service“ im vereinigten Königreich oder der „Servizio Sanitario Nazionale“ in Italien.
Allerdings darf man es nicht so verstehen, dass der Staat der alleinige Leistungsanbieter ist und das gesamte medizinische Personal von ihm als Arbeitgeber abhängig ist. Es ist normalerweise so das der der Staat über ein Abrechnungssystem für Einzelleistungen in der ambulanten Versorgung sowie eine Kopfpauschale (= Fixbetrag pro Patient) für den Leistungserbringer verfügt, Im Moment werden beträchtliche Anstrengungen zur Reform der Abrechnung nach Einzelleistungsvergütung unternommen, da diese Form der Vergütung sehr kostenintensiv ist, da sie den Einsatz von Kapitalressourcen und Arbeitskraftressourcen eher fördert als pauschale Abrechnungssysteme für die medizinische Grundversorgung. Die Finanzierung von stationären Aufenthalten in Krankenhäusern wird von den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich gehandhabt von Tagessätzen, über Leistungspauschalen, über diagnoseabhängigen Leistungsabrechnungen. Nun zu den einzelnen Mitgliedsstaaten im direkten Vergleich: Österreich:
Wir haben einen sehr hohen allgemeinen Gesundheitszustand im Eu-Vergleich. Die Versorgung durch die Krankenversicherung ist umfassend und rund etwas weniger als zwei drittel der Bevölkerung sind mit unseren System zufrieden. Nur leider scheinen die Kosten für das Gesundheitssystem wie so oft in den Schlagzeilen zu lesen ist zu explodieren. Die Problembewältigung besteht in der Überalterung der Gesellschaft und die Zunahme an chronischen Krankheiten, welche die Priorität auf die Langzeitpflege und die Vorsorge gelenkt haben.
Den Hauptanteil der Kosten rund 48% verursacht die Stationäre Versorgung. Wobei das Problem am Mangel der Langzeitbetreuungsplätze und dadurch viele Patienten welche dorthin entlassen werden könnten Akutbetten belegen welche sehr kostenintensiv sind. Belgien:
Die Gesundheitsversorgung ist sehr liberal organisiert und aufgrund der sehr hohen Arztdichte gibt es keine Wartezeiten, was eine hohe Zufriedenheit der Bevölkerung mit dem System bewirkt. Es gibt freie Arztwahl und einen direkten Zugang zu Krankenhäusern. Die gesamte Bevölkerung ist pflichtversichert.
Die Probleme liegen in der Kompliziertheit des Systems und der Kosteneindämmung aufgrund der Übersorgung und des fehlenden Systems des medizinischen Personals. Die Hauptlast der Finanzierung entsteht ebenso durch die Stationäre Versorgung was sich mit 36.3% zu Buche schlägt. Dänemark:
Die Gesundheitsversorgung der DänInnen betreut der staatliche Gesundheitsdienst dessen Walten fast vollständig von den Behörden gesteuert wird. Das System wird von Steuern finanziert und die Kosten sind nahezu konstant. Die Bevölkerung ist zu 90% mit dem System zufrieden obwohl die Gesundheitsindikatoren unter dem Eu-Durchschnitt liegen. Die dezentralisierte Kontrolle macht eine effiziente Ressourcenallokation und Prioritätenverteilung im Gesundheitssystem schwierig.
Die Hauptlast der Kosten entsteht wieder zu 48.2% in der stationären Versorgung. Finnland:
Das Gesundheitssystem ist staatlich geplant und wird durch Steuern finanziert. Der Gesundheitszustand ist für die Politik von hoher Priorität aufgrund der relativ geringen Lebenserwartung, aufgrund von Herz-Kreislauferkrankungen sowie einer hohen Suizidrate. Die Gesundheitsindikatoren bewegen sich im Eu-Durchschnitt und die Mehrheit der Bevölkerung ist mit dem System zufrieden.
Ein Großteil der Kosten entsteht wieder durch die stationäre Versorgung. Frankreich:
Das System besteht aus einer gesetzlich Krankenversicherung die im Normfall durch eine private Zusatzversicherung ergänzt wird. Dadurch wird ein nahezu umfassender Versicherungsschutz gewährleistet.
Einige Problempunkte bietet die hohe Aidsrate 3. Stelle in der Eu, der hohe Tabak und Alkoholkonsum und die soziale Ungleichheit zwischen den Gesellschaftsschichten. Die steigenden Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung, eines der kostenintensivsten in Europa, und der sich erhöhende Altersdurchschnitt der Bevölkerung sind die größten Problemfaktoren.
Die höchsten Kosten verursachen wieder die stationären Aufenthalte 45.8%
Arbeit zitieren:
Christian Dörr, 2010, Struktur der europäischen Gesundheitssysteme im knappen Überblick, München, GRIN Verlag GmbH
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