Auswirkungen des Aktivierungswahlrechtes für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände auf das Unternehmen X GmbH
3
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 5
1.1. Ziel 6
2. Firmenportraits 6
2.1. X GmbH 6
2.1.1. Info zu Y GmbH 6
3. Bilanzierung und Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen 7
3.1. Immaterielle Vermögensgegenstände und selbstgeschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände 7
3.2. Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände 8
3.3. Ausweispflicht 9
3.4. Herstellungskosten 9
3.4.1. Forschungs- und Entwicklungskosten 10
3.5. Passive latente Steuern, Ertragssteuersatz und die Ausschüttungssperre 11
3.5.1. Passive latente Steuern im Fall selbst erstellter immaterieller
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 11
3.5.2. Ertragssteuersatz im Bezug auf den Standort Nördlingen 11
3.5.3. Ausschüttungssperre 12
3.6. Abschreibung immaterieller Vermögensgegenständen in der Handelsbilanz 14
4. Projektarbeit 15
4.1. Aufgabenstellung 15
4.2. X GmbH 15
4.2.1. Bilanzerklärung X GmbH 15
4.2.2. Problembeschreibung 16
4.2.3. Auswirkungen der Aktvierung auf die Bilanz und die Gewinnausschüttung/ -
thesaurierung 17
4.3 Schlussfolgerung / Auswertung 20
5. Anhang 21
5.1. Literaturverzeichnis 21
4
Tabellenverzeichnis:
Tabelle 1: Bilanzbeispiel zur Erklärung der Ausschüttungssperre nach §268 (8) HBG ......................... 13
Tabelle 2: gekürzte Bilanz zum 31.12.2010 ........................................................................................... 19
Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1: Bilanz der X GmbH zum 31.12.2009 ................................................................................. 15
Abkürzungsverzeichnis
Kurzbezeichnung Vollständige Bezeichnung
A b . A b i l d u n g
A b s . A b s a t z
A u f l . A u f l a g e
BMJ Bundesministerium für Justiz
BilMoG Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
BilReG Bilanzrechtsformgesetz
b s p w . b e i s p i e l s w e i s e
bzw. beziehungsweise
DRS Deutscher Rechnungslegung Standard
DSR Deutscher Standardisierungsrat
DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift)
EstG Einkommensteuergesetz
f., ff. folgende (Singular, Plural)
GOB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
HGB Handelsgesetzbuch
HGB-E HGB-Entwurf
IFRS International Financial Reporting Standards
N r . N u m m e r
Referentenentwurf Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz RefE BilmoG
Regierungsentwurf Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz RegE BilmoG
S . S a t z , S e i t e
v g l . v e r g l e i c h e
5
1. Einleitung
Durch die Verabschiedung des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechtes am 28. Mai 2009 - Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzt (BilMoG) - ist die größte Bilanzrechtsreform seit dem Bilanzrichtlinien-Gesetz (BilRiG) vom 18. Dezember 2005 abgeschlossen worden. 1;2
Sinn dieser Reform ist eine Deregulierung die den deutschen Unternehmen eine moderne Bilanzierungsgrundlage schaffen soll, die sich nach internationalen Methoden der Rechnungslegung richtet, wie den International Financial Reporting Standards (IFRS).
Der handelsrechtliche Jahresabschluss soll an Aussagekraft gewinnen und international vergleichbarer werden. Ferner wurde eine Erleichterung des Bilanzierungsaufwandes vorgesehen, die sich insbesondere für mittelständische Einzelkaufleute aber auch für die rechnungspflichtigen Unternehmen positiv hinsichtlich des Bilanzierungsaufwand und Kosten auswirkt. 3 Im Rahmen der Reform wurde darauf geachtet das bewährte System, dass die HGB-Bilanz Grundlage der Ausschüttungsbemessung und der steuerlichen
Gewinnermittlung bleibt. Das bisherige System der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wurde nicht aufzugeben. 4
Es wird hier an dem Unternehmen X GmbH aufgezeigt ab wann es sich lohnt selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände zu aktivieren oder ob es sogar negative Auswirkungen auf eines der Unternehmen haben kann wenn man das Wahlrecht ausübt.
Dass immaterielle Vermögensgegenstände bedeutend sind, stellte Hiroyuki Itami schon im Jahre 1987 bei seinen wissenschaftlichen Untersuchungen fest. „Der Erfolg eines Unternehmens hängt auch von der Fähigkeit ab, immaterielle Vermögensgegenstände - der Marke, technisches Wissen und Informationen zur Kundenbasis - zu mobilisieren.“ 5
Zwar dürfen die Punkte Image, Marke, Druckartikel, Verlagsrechte, Kundenlisten und Informationen zur Kundenbasis, solange sie nicht entgeltlich erworben sind, wie sie Hiroyuki Itami zum Teil nennt nach der deutschen Gesetzgebung nicht angesetzt werden. Aber dafür kann jetzt nach der Gesetzesänderung technisches Wissen bzw. die Entwicklungskosten eines Unternehmens angesetzt werden.
1 Vgl. (Böcking, 2010)
2 Vgl. (Finanzen, 2009)
3 Vgl. (Finanzen B. d., RefE des BilmoG, 2008)
4 Vgl. (Finanzen B. d., 2008)
5 Zitat (Itami, 1987)
6
1.1. Ziel
Ziel dieser Projektarbeit ist es, eine neue klare bilanzpolitische Strategie darzustellen. Dazu wird der aufzustellende handelsrechtliche Jahresabschluss erstmals von der Steuerbilanz abgekoppelt wird. So soll für das Unternehmen eine möglichst optimale Ausgangssituation für das nächste Geschäftsjahr geschaffen werden. Dabei muss eingehend geprüft werden, ob die Aktivierung von selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen Sinn macht, oder der Ansatz negative Auswirkungen auf die Gewinnausschüttung bzw.
wirtschaftliche Situation mit sich bringt.
Die Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen soll vor allem für innovative Unternehmen wichtig sein, die intensiv forschen und entwickeln. Insbesondere profitieren auch kleine und neugegründete Unternehmen (Start-Up´s) von der Neuregelung.
2. Firmenportraits
2.1. X GmbH
Die X GmbH, mit Sitz in Musterstadt, ist ein Tochterunternehmen der Y GmbH, und hat Ihr Haupttätigkeitsfeld im Bereich Entwicklung und Vertrieb von Systemkomponenten für die Auto-, Raumfahrt- und Flugzeugindustrie, Medizintechnik, Feinmechanik und Bio-Pharmazie. Hauptprodukte sind Polyurethan-Folien, Verbund-Folien durch Coextrusion, EVA-Folien, Medical-Folien, Nahtabdichtungsbändern, Hotmelt-Folien aus Copolyester, Copolyamid sowie Polyolefine- und Lordosen-Folien. Eine Zweigstelle, die C AG, befindet sich in der Österreich..
Die X GmbH hat derzeit 89 Mitarbeiter im Standort Musterstadt und 2 Mitarbeiter im Standort des Mutterunternehmens Y GmbH in Musterdorf.
Mit einem Umsatz von 4,89 Millionen Euro kann man die x GmbH als eine mittelgroße Kapitalgesellschaft einordnen.
2.1.1. Info zu Y GmbH
Die Y GmbH ist eine Produktionsfirma von Folien und Klebebändern im technischen Bereich. Im Produktionswerk werden Polyurethan-Folien, Verbund-Folien durch Coextrusion, Hotmelt-Folien aus Copolyester, Copolyamid und Polyolefine, EVA-Folien, Medical-Folien, Lordosen-Folien, Nahtabdichtungsbänder hergestellt sowohl Beschichtungen als auch Laminierungen auf Folien durchgeführt.
Arbeit zitieren:
Roland Gerlinger, 2010, Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände im Praxisbeispiel, München, GRIN Verlag GmbH
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