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1. Einleitung
Im Mittelalter waren die beiden Universalgewalten, das Papsttum und das Kaisertum, eng miteinander verbunden. Im frühen und hohen Mittelalter wurde die gottgewollte Ordnung akzeptiert: Der Papst war der Vertreter Gottes auf Erden und der Kaiser die Schutzmacht des Papstes. Wobei dieser zumeist eine schwerwiegende Position einnahm. Das Spannungsverhältnis der beiden bemüht sich seit Gelasius I. (?-496) um eine Gleichstellung. Doch die Ideologie und Emanzipation musste notwendigerweise zu Konflikten führen. Seit der Einführung des Reichkirchensystems unter Kaiser Otto I. (912-999) gerieten beide immer wieder in Konflikte. Der Höhepunkt gipfelte sich im 11. Jahrhundert im Investiturstreit und in der gregorianischen Reform. Besonders geprägt sind die Auseinandersetzungen durch die Gegensätze zwischen der weltlichen Herrschaft des Königs, dem „regnum“ und dem geistlichen Einfluss des Papsttums bzw. der Kirche, dem „sacerdotium“. Beide treffen mit einem Bewusstsein aufeinander, wie sie es vorher nicht erahnt hätten. Gregor VII. (1020-1085) verfasste in diesem Zusammenhang seine berühmten 27 Leitsätze, das sogenannte Schriftstück „Dictatus Papae“ und die damit verbundenen Ansprüche des römischen Papsttums.
Die genauen Vorgänge, die zu einer derartigen Zuspitzung, dem Investiturstreit, und die damit verbundene Quelle, dem „Dictatus Papae,“ führen konnten, werden an dieser Stelle untersucht. Wie kam es zu der Entwicklung? Und wie begründet das päpstliche „sacerdotium“ ihre Ansprüche? Und vor allem welchen Reformanspruch hat Gregor VII. gegenüber seinen Zeitgenossen? Gibt die Quelle „Dictatus Papae“ Gregors Reformansprüche wieder? Der historische Kontext über das Spannungsverhältnis des Papsttums und des Kaisertums, so wie die Untersuchung und Interpretation der Quelle sind Gegenstand dieser Arbeit. Die Rechtsgrundlage, die Schritte, die das Papsttum schon vorher in diese Richtung unternahm, der Anstoß, der zu diesem Doppelanspruch führte und die Wirkung, die dieser auslöste, sind in der Forschung bereits geklärt worden. Innerhalb der Forschungsergebnisse kam es jedoch zu einigen falschen Einordnungen oder Ansichten. Die gregorianische Reform gab es zum Beispiel so gar nicht, wie es die Forschung lange annahm. Denn die Reform sei umfassender gewesen und könne nicht auf Gregor VII. beschränkt werden. Die Forschung zum Investiturstreit verhält sich genauso. Dieser sei ebenfalls falsch eingeordnet worden, da der Streit sich nicht nur auf die Investitur einschränken lasse. Erst jüngste Forschungen seien auf die Komplexität des historischen Kontextes, in der Papst Gregor VII. stand, eingegangen.
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Vorher haben sich die Wissenschaftler nur um eine Abfolge der Dynastienzählung bemüht und diese eingeordnet. Auch haben die Historiker und Wissenschaftler immer wieder in kirchlichen Quellen auf die bindene Wirkung des bloßen Wortlauts geachtet, anstatt die tatsächliche Verbreitung näher geprüft zu haben. Aus diesen Gründen muss die Literatur genaustens überprüft werden und mit neueren Erscheinungen verglichen werden. Von großer Hilfe waren, innerhalb des historschen Kontextes, die Bücher von Werner und Elke Goez 1 , so wie das Buch: „Das Papsttum. Geschichte und Gegenwart“ von Georg Denzler. Über Papst Gregor VII. gibt es sehr viel Literatur, sodass die Auswahl erschwert war.
2. Der historische Hintergrund: Das Spannungsverhältnis zwischen Papst und Kaiser
Im Mittelalter waren beide Universalgewalten untrennbar und unentwirrbar. Das friedliche Miteinander des Papsttums und des Kaisertums galt als legitime Umsetzung der gottgewollten Ordnung, wobei der Kaiser als Schutzherr des Papstes, eine schwerwiegendere Machtstellung besaß. Seit Papst Gelasius I. bemühte sich das Papsttum um eine Gleichstellung der beiden. Die Emanzipation, Ideologie und theoretische Ausformung beider Universalgewalten musste notwendigerweise zu Konflikten führen. 2
2.1. Papst und Kaiser in der Frühzeit
Nach dem Ende der Verfolgung unter Kaiser Decius (200-251) führte das Christentum seit Kaiser Konstantin dem Großen (272-337) zu einer Festigung, die auch dem Bischof von Rom zugutekam. 3 Das Miteinander der beiden Universalgewalten, das Papsttum und das Kaisertum, waren seit dem untrennbar. Die weltlichen Herrscher betrachteten es als Aufgabe, sich um die Kirche zu sorgen und die Kirche stand der Herrschergewalt unter. Um diesem entgegenzuwirken, Roms Vorrang zu betonen und um das Übergewicht des Staates abzuwehren, verstärkten Päpste wie Innozenz I. (?-417), Leo I. (400-461) und Gelasius I.
1 Goez, Elke: Papsttum und Kaisertum im Mittelalter. /Goez, Werner: Kirchenreform und Investiturstreit.
2 Vgl.: Goez, Elke: Papsttum und Kaisertum im Mittelalter, S. 1.
3 Vgl.: Goez, Werner: Kirchenreform und Investiturstreit, S. 77.
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ihre Ansprüche gegenüber den weltlichen Herrschern. Leo I. predigte erstmals die berühmt gewordene Bibelstelle aus dem Matthäusevangelium: „Du bist Petrus, und auf diesen Felsen will ich bauen meine Gemeinde, und die Pforten der Hölle sollen sie nicht überwältigen.“ , und führte damit aus, dass allein der Papst die volle Amtsgewalt innehätte. 494 richtete Papst Gelasius I., an Kaiser Anastasios (430-518) die später oftmals wieder verwendeten Worte: „Zwei Dinge sind es, durch die grundsätzlich die Welt gelenkt wird: die geheiligte Autorität der Priester und die königliche Gewalt. Von ihnen ist das Ansehen der Priester um so gewichtiger, als sie auch für die Könige der Menschen im göttlichen Gericht Rechenschaft abzulegen haben.“ 4 Die Päpste in der Frühzeit lehrten, dass beide Gewalten göttlichen Ursprungs seien, aber die priesterliche Gewalt „auctoritas sacrata pontificum“ höher zu werten sei als die königliche „regalis potestas“, da die priesterliche Gewalt Nachfolger, Erbe und Stellvertreter Petri und damit oberstes Haupt der Kirche sei. 5 Mit der Zweigewaltenlehre wollte Gelasius I. noch nicht den Primat des Papstes über den Kaiser stellen, sondern das Verhältnis zwischen Staat „imperium“ und Kirche „sacerdotium“ und die damit verbundene Trennung der jeweiligen Kompetenzen beschreiben, welche etwa 600 Jahre lang fortdauerte.
2.2. Die Zeit der Karolinger
Die Differenzen zwischn den Päpsten und Kaisern und die Näherung an den Westen führten zu einer langsamen, aber stetigen Herauslösung aus dem byzantinischen Herrschaftsverband. 6 Der Bruch mit Byzanz zeichnete sich bei Papst Gregor II. (669-731), Kaiser Leo III. (680-741) und im Bilderstreit ab. 7 Mit Hilfe von angelsächsischen Missionaren und der Bedrängung der Langobarden wurde der Kontakt zu den Frankenherrschern enger. Aus diesem Grund und weil die aufstrebenden Hausmeier die Unterstützung zur Königswürde beim Papst suchten, schlossen Pippin der Jüngere (714-768) und Papst Stephan II. (?-757) im Jahr 754 ein Bündnis. 8 In diesem Bündnis sicherte Pippin dem Papst Schutz im Kampf gegen die Langobarden zu und die Bischöfe salbten ihn mit geweihtem Öl. Erstmals entstand der Titel:
4 Bautz, Friedrich Wilhelm: Gelasius I., Spalte 197-199.
5 Vgl.: Goez, Elke: Papsttum und Kaisertum im Mittelalter, S. 11.
6 Vgl.: Goez, Elke: Papsttum und Kaisertum im Mittelalter, S. 16.
7 Vgl.: Schimmelpfennig, Bernhard: Das Papsttum, S. 292.
8 Vgl.: Goez, Werner: Kirchenreform und Investiturstreit, S. 77.
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„patricius romanorum“ (Schutzherr der Kirche) 9 und eine kirchliche Tradition beim zeremoniellen Herrschaftsantritt. Pippin wurde er der erste König von Gottes Gnaden. Seit Pippin stand also nicht mehr ein weltlicher Karolinger an der Spitze, sondern ein Geistlicher. Aus Dankbarkeit schenkte Pippin dem Papst die zurückeroberten Gebiete der Langobarden und gründete damit den heutigen Kirchenstaat. 10
Im Jahre 800 wurde die Beziehung zwischen dem Papst und den Franken durch die Kaiserkrönung Karl des Großen (747-814) durch Papst Leo III. (?-816) vertieft und dadurch das Schisma zwischen dem Osten und dem Westen erweitert. 11 Die Bedeutung der Kaiserkrönung bestand in der Erneuerung der pippinischen Schenkung einerseits und in dem Schutzbündnis andererseits. Beides stärkte die Freundschaft und damit die Abhängigkeit zwischen dem Papsttum und dem Kaisertum und das kaiserliche Bewusstsein über das kaiserliche von Gott gegebene Amt verstärkte sich. Karl der Große respektierte die Oberherrschaft des Papstes, sah aber die fränkische Kirche an, wie eine königliche „Theokratie“ 12 Dies wurde verdeutlicht durch den vom Papst verliehenen Patriciustitel „patricius romanum“ an Karl den Großen und indem er sich selbst den Titel „Sohn und Schützer der heiligen Kirche Gottes“ gab. 13 Sein Herrschaftsverständnis bestand auf der einen Seite aus dem kaiserlichen Schutz der Kirche nach innen und außen und über deren Aufsicht. Und auf der anderen Seite forderte er, dass der Papst ihn im Beten mit einschließe und dieser sich für die Gottesverehrung und Heilsvermittlung zuständig fühle. Karl fasste seine neue Würde als Basis seiner Romherrschaft auf und bestellte „Missi“ (sogenannte Machtboten) zurück, um auch in Abwesenheit nicht die Kontrolle über sein Reich und über die Kirche zu verlieren. 14 Hinzu kam, dass nun auch Bischöfe durch den König ernannt werden konnten. In ihm fand die neue Einheit ihr Leitideal künftiger Herrscher, wobei dies nicht unmittelbare Konsequenzen auch für das Papsttum mit sich bringen sollte.
Die Regierungszeit der Nachfolger Ludwig des Frommen (778-840) und Lothar I. (817-855) markierte den endgültigen Verzicht auf die Weitergabe des Kaisertums ohne päpstliche Beteiligung. In diesem Kontext sind hervorzuheben das Freundschaftsbündnis „Pactum Hludovicianum“ von 817 zwischen Ludwig dem Frommen und dem Papst Stephan IV (?-817), worin noch der Kaiser dem Papst römische Hoheitsrechte, Kirchengüter und Gerichtsbarkeiten zusicherte und der Einigungsvertrag „Constitutio Romana“ von 825 zwischen Lothar I. und Papst
9 Vgl.: Denzler, Georg: Das Papsttum, S. 36.
10 Vgl.: Winkler, Gerhard: Das Papsttum, S. 63.
11 Vgl.: Schimmelpfennig, Bernhard: Das Papsttum, S. 293.
12 Vgl.: Denzler, Georg: Das Papsttum, S. 37.
13 Vgl.: Goez, Elke: Papsttum und Kaisertum im Mittelalter, S. 21-22.
14 Vgl.: Goez, Elke: Papsttum und Kaisertum im Mittelalter, S. 22.
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Paschalis I. (?-824). 15 Im letztgenannten Fall hebt Lothar I. die kaiserliche Gerichtsbarkeit und Kontrolle über die päpstliche Verwaltung innerhalb des Miteinanders zwischen den beiden Universalgewalten hervor.
Mit den Regierungsjahren Karl III. (839-888) sank das Ansehen der karolingischen Herrscher außerhalb Italiens und 924 erlosch es vollkommen. Mit dem Zusammenbruch des karolingischen Großreichs behielt das Konzept, dass der weltliche Herrscher ein „Mittler zwischen Gott und dem Volk sei“, ihre Gültigkeit. 16
2.3. Die Zeit der Ottonen
Die Zeit der Ottonen ist geprägt von einem theokratischen Königtum von Gottes Gnaden, so wie von der Übernahme profan-weltlicher Pflichten und Hoheitsrechte durch den Episkopat. In der Forschung spricht man allgemein von einem „ottonisch-frühsalischen Reichskirchensystem“. 17
Otto der Große (962-1002) ist der Begründer des Reichskirchensystems und die Idealfigur für die Nachkommenschaft. Als 962 dieser vom Papst Johannes XII. (937-964) zum Kaiser gekrönt wurde, bestätigte er dem Papst den Besitz des Kirchenstaates und Papst Johannes XII. verlangte im Gegenzug militärischen Beistand. 18 Dies war der Beginn eines Systems, das bis ins 15. Jahrhundert Nachwirkungen zeigen sollte. Denn Otto der Große erhob, aus dem geleisteten Schutz, einen Anspruch auf die Herrschaft innerhalb der Papstwahlen und des Stadtregiments. Das hieß für die Kirche auf der einen Seite eine Stärkung als königliche Machtbasis und auf der anderen Seite ständige Kontrollinstanzen. 19 Der Kaiser selbst sollte fortan bei den Papstwahlen mitwirken dürfen. Dies zeigte sich kurze Zeit später, durch die Papstabsetzung Johannes XII., der nicht mit diesem System zufrieden war, und die damit verbundene Neuwahl Leo VIII. (?-965) Der Kaiser verstieß gegen die kirchenrechtliche Tradition, welche besagt, dass: „der Apostolische Stuhl alle richte, aber von niemand gerichtet werden könne.“. 20 Insbesondere durfte der Kaiser, nach seinem Herrschaftsverständnis, auch die Bischöfe in ihr Amt einsetzen, da das Kaisertum als göttlicher Auftrag und allerhöchste Auszeichnung
15 Vgl.: Goez, Elke: Papsttum und Kaisertum im Mittelalter, S. 25-27.
16 Vgl.: Goez, Werner: Kirchenreform und Investiturstreit, S. 78.
17 Vgl.: Goez, Werner: Kirchenreform und Investiturstreit, S. 84.
18 Vgl.: Denzler, Georg: Das Papsttum, S. 39.
19 Vgl.: Denzler, Georg: Das Papsttum, S. 39.
20 Vgl.: Goez, Werner: Kirchenreform und Investiturstreit, S. 86.
Arbeit zitieren:
Pia Brinkkoetter, 2010, Das Spannungsverhältnis zwischen Kaisertum und Papsttum – aufgezeigt an der Quelle „Dictatus Papae“, München, GRIN Verlag GmbH
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