Inhalt
1 EINLEITUNG 2
2 HAT DER PARLAMENTARISCHE DEMOKRATIEGEDANKE DER WEIMARER REPUBLIK
GRUNDLEGENDE SCHWÄCHEN? 3
2.1 WELCHE BEDEUTUNGEN HABEN „FREIHEIT“ UND „GLEICHHEIT“ IN DER PARLAMENTARISCHEN
DEMOKRATIE ? 4
2.2 WIE VIEL MACHT GEHT VOM VOLKE AUS? 5
2.3 IST DIE GEWALTENTEILUNG EIN WIRKSAMES ELEMENT ZUR WAHRUNG DER VOLKSSOUVERÄNITÄT? 6
3 WELCHE STÄRKEN UND SCHWÄCHEN BESITZT DAS RÄTESYSTEM? 6
3.1 VOM WEM SOLL DIE MACHT IM RÄTESYSTEM AUSGEHEN? 7
3.2 ERMÖGLICHT DAS IMPERATIVE MANDAT EINE DIREKTERE MITBESTIMMUNG DES WÄHLERS? 8
3.3 IST DIE INTERESSENIDENTITÄT VON LEGISLATIVE, EXEKUTIVE UND JUDIKATIVE EIN EFFEKTIVES MITTEL
ZUR AUSFÜHRUNG DES WÄHLERWILLENS? 8
4 DIE GEGENÜBERSTELLUNG VON PARLAMENTARISCHER DEMOKRATIE UND
R ÄTESYSTEM IN DER FRAGE DER PARTIZIPATION 9
4.1 UNVEREINBARKEITEN ZWISCHEN DER PARLAMENTARISCHEN DEMOKRATIE UND DEM RÄTESYSTEM. 10
5 FAZIT. 11
6 LITERATURVERZEICHNIS 12
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1 Einleitung
Als Kaiser Wilhelm II. am 9. November 1918 mehr oder minder freiwillig seinen Thronverzicht verkündete und sich in sein niederländisches Exil begab, wurde das Neue, die deutsche Republik geboren. Diese hastig ausgerufene Republik, die spätere Generationen als die „Weimarer Republik“ bezeichneten, sollte sich gleich am ersten Tage ihres Bestehens einer fundamentalen Frage stellen:
Scheidemann oder Liebknecht? Beziehungsweise parlamentarische Demokratie oder sozialistische Räterepublik? Aufgrund dieses Streitpunktes kam es vielerorts in Deutschland und Europa zu gewalttätigen Auseinandersetzungen der jeweiligen Befürworter und Gegner zweier Systeme, die sich selbst als Repräsentanten des Volkes oder zumindest dessen bezeichneten, was ihnen vermeintlich Unterstützung zusagte. Doch worin bestanden die Stärken und die Schwächen der parlamentarischen Demokratie als auch des Rätesystems? Diese als Notlösung entstandene parlamentarische Demokratie war offensichtlich den Umständen des Zusammenbruchs der Monarchie und dem praktisch schon längst verlorenem Kriege zu verdanken (vgl. Eschenburg 1984, S. 13). Auf der Nationalversammlung des Jahres 1919 fand diese Regierungsform in der dort verabschiedeten Verfassung des Deutschen Reichs keine direkte Erwähnung, sondern ergab sich einzig aus den in der Reichsverfassung enthaltenen Zusammenhängen (vgl. Artikel 1 Verfassung DR 1919). Strittig ist unter Historikern und Politologen zudem, ob infolge der Nationalversammlung des Jahres 1919 überhaupt ein echtes parlamentarisches System eingeführt wurde, da Artikel 48 der Verfassung von Weimar dem Reichspräsidenten eine auf Wahlen begründete Diktatur zugestand (vgl. Gottschalch 1973, S. 10).
In der Frage des Theorienvergleichs zwischen der parlamentarischen Demokratie und des Rätesystems lassen sich vielfältige Medien zu Rate ziehen. Für die Erforschung der Zeit zwischen der Ausrufung der Republik am 9. November 1918 und der Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung kommt man nicht um die Publikationen von Rosa Luxemburg herum, wenn es darum geht, antidemokratisches Denken in der Entstehungsphase der Weimarer Republik zu erfassen. Jedoch ist der Begriff der Demokratie abhängig von der jeweiligen ideologischen Einstellung damaliger Akteure zu betrachten. So gab es Konzeptionen der Rätedemokratie, der bürgerlichen - liberalen Demokratie nach Hans Kelsen oder der sozialen Demokratie nach Max Adler (vgl. Boldt 2000, S. 608). Es lässt sich hierbei leicht kategorisieren welche Formen der parlamentarischen Demokratie zuzuordnen sind. Die Rätedemokratie, beziehungsweise das Rätesystem hebt sich in seiner Konzeption von den
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anderen Demokratiekonzepten deutlich ab. Des Weiteren ging Riccardo Bavaj im Jahre 2005 in seiner Dissertation auf das antiparlamentarische Denken seitens des Linksspektrums in der Weimarer Republik ein. Hierbei verdeutlicht er die Kritiken am Weimarer Parlamentarismus und Vorgehensweisen der äußeren Linken, um zum einen den bourgeoisen Gegner zu bekämpfen und zum anderen das eigene Handeln gegen die Republik zu legitimieren (vgl. Bavaj 2005).
Doch warum setzte sich die parlamentarische Demokratie letzten Endes durch? Waren die in der Theorie von parlamentarischer Demokratie und Rätesystem bezeichneten Formen der Partizipation ausschlaggebend für die weitere Entwicklung und Manifestation des Parlamentarismus?
In dieser Hausarbeit soll anhand eines Vergleichs zwischen Theorie und Praxis der parlamentarischen Demokratie und der Theorie des Rätesystems die Frage geklärt werden, inwieweit es Übereinstimmungen und Unterschiede zwischen diesen Systemen in der Frage der Partizipation des Volkes gab und ob sich anhand der Frage der Partizipation das eine System dem Anderen als überlegen erwies.
2 Hat der parlamentarische Demokratiegedanke der Weimarer Republik grundlegende Schwächen?
Im Folgenden soll die Frage geklärt werden, ob und welche Schwächen im Demokratiegedanken zu Beginn der Weimarer Republik bestanden. Hierzu soll empirisch dargestellt werden, welche Angriffsflächen die parlamentarische Demokratie in der Theorie für die Gegner des Systems bot.
Eine grundlegende Schwäche lässt sich bereits ganz offensichtlich erkennen: Der deutsche Parlamentarismus konnte sich in der Geschichte vor 1918 nie an einem demokratischen Parteiensystem versuchen, weshalb es ihm an Erfahrungswerten mangelte. Man musste somit aus der Not ein großes Wagnis eingehen (vgl. Bavaj 2005, S. 56). Zu dieser Unerfahrenheit mit der 1918 neu gewonnenen Eigenverantwortung kam hinzu, dass das Rätesystem in Folge der russischen Revolution als Konkurrenzmodell zur parlamentarischen Demokratie auftrat. Vom Standpunkt Kurt Sontheimers aus, war der Parlamentarismus der Weimarer Republik nicht erst ab dem Jahre 1921 krank. Weder fand sich nach der Nationalversammlung 1919 nochmals eine dem Parlamentarismus zugewandte Parteienmehrheit, noch überdauerte auch nur eine Reichsregierung eine komplette Legislaturperiode (vgl. Bavaj 2005, S. 63). Die Weimarer Koalition errang nur bei den Wahlen zur Nationalversammlung 1919 die Mehrheit und erlangte diese niemals mehr wieder (vgl. Eschenburg 1984, S. 73). Eine weitere
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Schwäche, die der Demokratie von Weimar vorgehalten wird, ist die Ignoranz, mit der die Väter der Verfassung von 1919 den Antidemokraten entgegentraten. Diese Ignoranz wurde aus einem liberalen Vernunftdenken heraus begründet, das von der Macht der irrationalen Kräfte wenig zu wissen vermochte (vgl. Sontheimer 1978, S. 183). Die Weimarer Demokratie wurde von ihren Schöpfern als eine Staatsform begriffen, die des Pluralismus wegen Toleranz auch gegenüber ihren Gegnern auszuüben hatte (vgl. Sontheimer 1978, S. 184). Auch wenn die Demokratie der Weimarer Republik seit Anbeginn ihres Bestehens so viele Mängel aufwies und es ihr in der Zeit ihrer Existenz an Demokraten mangelte, basierte sie auf wohlüberlegten Grundsätzen, die in den folgenden Abschnitten dargestellt werden sollen. Um die Frage zu klären, ob die Weimarer Republik bereits in der Theorie auf einem schwachen Fundament errichtet wurde, soll im Folgenden beschrieben werden. Hierbei stellt sich die Frage, welcher Theoriedefinitionen von Freiheit und Gleichheit sich er frühe Parlamentarismus der Weimarer Republik bediente. Des Weiteren soll erläutert werden, welche Möglichkeiten der politischen Partizipation für das Volk bestanden und welcher Zweckmäßigkeit sich die Gewaltenteilung in der Theorie bediente.
2.1 Welche Bedeutungen haben „Freiheit“ und „Gleichheit“ in der parlamentarischen Demokratie?
Die Begriffe von Freiheit und Gleichheit bilden in der Synthese dieser beiden Prinzipien die Demokratie (vgl. Kelsen 1920, S. 3). Der Freiheitsbegriff ist nicht nach seinem antiken Verständnis als Freiheit von der Herrschaft zu verstehen. Es ist vielmehr die Freiheit als Ausdruck der Selbstbestimmung des Individuums mit seiner jeweiligen Stellung in der Gesellschaft (vgl. Hornesser 1926, S. 6). Das Individuum ist nach Rousseau unfrei, wenn es dem Staate gehorchen muss. Der Untertan gibt jedoch seine Freiheit an die Republik (lat. Res Publica: „die Angelegenheit des Volkes“) ab, um sie als Staatsbürger zurück zu erhalten. Somit nimmt in der Frage, wem die Freiheit gehöre und wer denn frei sei, die Souveränität des ganzen Volkes ein. Unabhängig von Klasse und Stand, tritt an die Stelle der individuellen Freiheit die Souveränität des gesamten Volkes (vgl. Kelsen 1920, S. 8). Eine Weigerung, den individuellen Willen dem Willen eines Kollektivs unterzuordnen, ist somit fruchtlos, da die Gemeinschaft letztlich bestimmt, dass die Freiheit nur in ihr zu finden ist (vgl. Hornesser 1926, S. 8). Somit steht der Begriff der Freiheit in der Gemeinschaft im Widerspruch zur individuellen Freiheit (vgl. Kelsen 1920, S. 9).
Um frei zu sein muss zudem vorausgesetzt werden, dass die eigene Freiheit gleichwertig mit den Freiheiten der anderen Individuen in der Gemeinschaft ist. Die Gleichheit wird als Grundhypothese der Demokratie vorausgesetzt und bezeichnet die Gleichheit der Individuen
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Arbeit zitieren:
Björn Piechotta, 2009, Weimarer Republik zwischen Räterepublik und parlamentarischer Demokratie, München, GRIN Verlag GmbH
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