Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Aktueller Forschungsstand. 3
2.1. Warum wurde das Luftfahrtsicherheitsgesetz geändert? 3
2.2. Die aktuelle verfassungsmäßige Rechtslage 4
2.3. Wie beurteilten die Verfassungsrichter die Änderung des Luftfahrtsicherheitsgesetzes?5
3. Zwei Parteien, zwei Meinungen 6
3.1. Warum strebt die CDU die Änderung von Artikel 35 des Grundgesetzes an? 6
3.2. Welche Folgen ergäben sich aus der von der CDU vorgeschlagenen 7
3.2. Verfassungsänderung? 7
3.3. Wie ist die sozialdemokratische Sicht? 8
3.4. Wie gingen CDU und SPD mit der Frage nach dem Einsatz der Bundeswehr im Innern
w ährend der 14. und 15. Bundestagsperiode um? 9
3.5. Welchen Standpunkt beinhaltet das Hamburger Programm der SPD? 10
4. Welchen Position vertritt der Deutsche BundeswehrVerband e.V.? 11
5. Fazit 12
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1. Einleitung
Seit den Anschlägen des 11. September 2001, wird vermehrt über den Einsatz der Bundeswehr im Innern öffentlich kontrovers diskutiert. Als der damalige Bundeskanzler, Gerhard Schröder (SPD), nur einen Tag nach den Anschlägen den Vereinigten Staaten in einer Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag die uneingeschränkte Solidarität zusicherte (vgl. Deutscher Bundestag 2001/1: 18293), wurde eine Debatte in Gang gesetzt, die bis zum heutigen Tage anhält. In der Folge des 11. September 2001 wurde vom NATO-Rat in Brüssel der Bündnisfall ausgerufen. Nachdem recht schnell die Verantwortlichen der Katastrophe ausgemacht waren, bedeutete dies das militärische Vorgehen der NATO in Afghanistan. Die Konsequenz dessen war der Sturz des Taliban-Regimes und die Implementierung von Friedens- und Kampftruppen westlicher Staaten - unter Anderem auch Deutschlands. Die Tatsache des militärischen Engagements der Bundesrepublik im Rahmen der internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe ISAF in Afghanistan und der von den Vereinigten Staaten geführten Operation Enduring Freedom am Horn von Afrika, rückte Deutschland in das Visier vermeintlich extremistisch-islamistischer Attentäter. Seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) stellt man inzwischen nicht mehr die Frage, ob es zu einem islamistischen Anschlag in Deutschland kommen wird, sondern wann (vgl. Fromm 2008). Nach Meinung vieler Politiker könnte hier die Bundeswehr zur Abwehr terroristischer Gefahren in der inneren Sicherheit eine entscheidende Rolle spielen.
Darauf aufbauend stellt sich die Frage, worin die unterschiedlichen Standpunkte der beiden großen Volksparteien, CDU und SPD, welche momentan eine gemeinsame Regierungskoalition bilden, zum Thema des Einsatzes der Bundeswehr im Innern begründet sind, um hierdurch eine Verbesserung der inneren Sicherheit zu bewirken. Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Entwicklung der Frage nach der rechtlichen Ermöglichung des Bundeswehreinsatzes im Innern aus Sicht der CDU und der SPD. Es soll des Weiteren auch geklärt werden, ob in dieser sicherheitspolitischen Frage seitens der SPD ein Policywandel stattgefunden hat, da man zunächst für den Bundeswehreinsatz im Innern plädierte und später davon abließ.
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2. Aktueller Forschungsstand
Bei der Frage des Einsatzes der Bundeswehr im Innern handelt es sich um ein Thema, welches aktueller Diskussionsgegenstand aus dem Bereich der Sicherheitspolitik ist. Die Form relevanter Literatur und Quellen erweist somit sehr vielfältig. Die Aktualität des Themas erlaubt es zudem, Medienberichte aus Tageszeitungen, Fernsehen und Internet zu Rate zu ziehen. Da das Thema des Bundeswehreinsatzes im Innern verfassungsrechtliche Gegebenheiten tangiert, ist zudem eine Analyse von Gesetzen, Gesetzentwürfen und Urteilen von Nöten, wenn es schon in den Grundsätzlichsten Fragen erforscht werden soll. Um direkt auf die Standpunkte der Parteien einzugehen und diese zu ergründen, stehen dem interessierten Leser zum Einen die Grundsatzprogramme der Parteien und zum Anderen Redebeiträge aus Bundestagsdebatten zur Verfügung. Wenn es jedoch darum geht, die Meinung in der Bundeswehr zu erfragen, sieht man sich mit gesetzlichen Hürden konfrontiert, welche die Meinungsäußerungsmöglichkeiten der Soldaten im Dienst einschränken. Wenn es darum geht, die Frage der Bedrohungslage für die Bundesrepublik zu klären, bieten sich Medienberichte und Verlautbarungen der für die Sicherheit zuständigen Behörden an. Als Beispiel sei hier der letzte Anschlag auf eine Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland erwähnt, der sich am 17. Januar 2009 ereignete. Hier explodierte vor der deutschen Botschaft in Kabul eine Autobombe und richtete erheblichen Sachschaden an (vgl. Tagesschau.de 2009). Ein Propagandavideo der Taliban wurde kurz darauf am 19. Januar 2009 veröffentlicht, welches unter dem Namen „Rettungspaket für Deutschland“ für Aufsehen sorgte und einen direkten und aktuellen Bezug zur Bundesrepublik beinhaltet (vgl. Al Hafidh Abu Talha 2009). Nach Aussagen des Deutschen Bundestages wird dieses Video seitens des Bundesinnenministeriums sehr ernst genommen, nicht zuletzt früherer Ereignisse wegen (vgl. Deutscher Bundestag 2009).
2.1. Warum wurde das Luftfahrtsicherheitsgesetz geändert?
Es gibt inzwischen viele Beispiele für geglückte und missglückte islamistisch motivierte Anschlagsversuche in Deutschland. Genannt seien hierbei die gescheiterten Anschläge auf Regionalbahnen während der Fußball-WM 2006. Der von der Presse so genannte „Kofferbomber“ wurde erst kürzlich, am 9. Dezember 2008, zur Verbüßung einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt (vgl. WDR.de 2008).
Der Irrflug eines entführten Motorseglers über Frankfurt am Main des Januars 2003
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veranlasste den damaligen sozialdemokratischen Bundesminister der Verteidigung, Dr. Peter Struck, und selbst die damals mitregierenden Bündnis90/Die Grünen, zur Forderung nach dem Einsatz der Bundeswehr zur Abwehr terroristischer Akte (vgl. Handelsblatt 2003). Im Falle, sich eines Angriffs erwehren zu müssen, versuchte man sich über das Luftfahrtsicherheitsgesetz (LuftSiG) rechtlich abzusichern, welches den Abschuss ziviler Luftfahrzeuge ermöglichen sollte (vgl. § 14 Abs. 3 LuftSiG), ohne dabei eine Grundgesetzänderung vorantreiben zu müssen. Zwar wurde von der rotgrünen Regierung am 11. Januar 2005 der § 14 Abs. 3 LuftSiG verabschiedet, jedoch wurden Stimmen laut, welche die Konformität dieses Gesetzes mit dem Grundgesetz in Frage stellten. Die Folge war, dass das Luftfahrtsicherheitsgesetz sich einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht stellen musste.
Mittlerweile änderte sich nach den vorgezogenen Wahlen zum 16. Bundestag die Regierungskonstellation. Von nun an war die CDU gemeinsam in der Regierungs-verantwortung mit der SPD und es galt, in dieser Frage einen gemeinsamen Weg zu beschreiten. Die SPD büßte jedoch das Amt des Bundeskanzlers und ihre Dominanz in der Regierungskoalition ein und war seitdem in der Rolle des nahezu gleichberechtigten Koalitionspartners (vgl. Koalitionsvertrag 2005: 15). Die Ressorts wurden infolgedessen neu verteilt und sicherheitspolitische Schlüsselpositionen wie das Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) waren von nun an unter der Führung von CDU-Ministern (vgl. Koalitionsvertrag 2005: 165). In der Frage des Luftfahrtsicherheitsgesetzes konnte man nur eine abwartende Haltung einnehmen, da das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes noch ausstand.
2.2. Die aktuelle verfassungsmäßige Rechtslage
Der Einsatz der Bundeswehr im Innern ist aus verfassungsrechtlicher Sicht in einer besonderen Art umstritten, weil bisher in Bezug auf Artikel 35 des Grundgesetzes (GG) ein Einsatz der Bundeswehr nur im Innern erfolgen darf, wenn ein Katastrophen-und/oder Krisenfall den Einsatz von Waffen, Material und Mannschaften notwendig macht. Eine Unterstützung der Polizei kann bisher nur im Rahmen der Amtshilfe erfolgen (vgl. Art. 35 Abs. 1 GG).
Dies bedeutet, dass zur „[…] Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern […]“ (Art. 35 Abs. 2 GG) kann. Im Falle einer Gefährdung durch eine Naturkatastrophe
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Arbeit zitieren:
Björn Piechotta, 2009, Was sind die Gründe für die unterschiedlichen Standpunkte der CDU und der SPD in der Frage des Einsatzes der Bundeswehr im Innern?, München, GRIN Verlag GmbH
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